Deutscher Verband der Aromenindustrie e.V. (DVAI)
Text
Deutscher Verband der Aromenindustrie e.V. (DVAI)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Dem Verband obliegt es, die allgemeinen und gemeinsamen ideellen, wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder zu fördern und zu schützen.
Der Verband soll insbesondere
a) die rechtliche Entwicklung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, soweit sie Aromen im Sinne der EG-Aromenverordnung, funktionelle Lebensmittelzutaten und damit hergestellte Erzeugnisse betrifft, begleiten und fördern;
b) die Interessen seiner Mitglieder gegenüber nationalen sowie internationalen Behörden, Organisationen und Verbänden vertreten;
c) den Austausch allgemeiner wirtschaftlicher und technischer Informationen unter den Verbandsmitgliedern koordinieren und fördern;
d) für einen lauteren Wettbewerb in den Reihen der Mitglieder eintreten.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; EU-Gesetzgebung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Verbraucherschutz; Lebens- und Genussmittelindustrie; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Industriepolitik; Lebensmittelsicherheit; Kleine und mittlere Unternehmen
Relationen
Keine Relationen.