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Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V.

lobbyregister / register_entry 30.03.2022 · Original ↗

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Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Dem Verband obliegt die Wahrung und Förderung der fachlichen Belange und Interessen der Mitglieder, die sich mit der Einfuhr, Herstellung, Abpackung und/oder dem Inverkehrbringen von Tee (Camellia sinensis Linaeus, O. Kuntze) und Kräuter- und Früchtetees (teeähnliche Erzeugnisse) in allen Gattungen und Darreichungsformen befassen, auf sachlichem sowie wirtschaftlichen Gebiet. 2. Zu diesem Zweck hat der Verband insbesondere a) die Gesamtinteressen seiner Mitglieder gegenüber Behörden sowie sonstigen Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene zu vertreten, b) die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, insbesondere der Ernährungsindustrie, zu pflegen und bei allgemein interessierenden Angelegenheiten ein gemeinsames Vorgehen anzustreben, den Austausch fachlicher, technischer und wirtschaftlicher Informationen innerhalb des Verbandes zu pflegen, c) für einen lauteren Wettbewerb innerhalb der Branche einzutreten, d) Öffentlichkeitsarbeit für Tee, teeähnliche Erzeugnisse und die Teewirtschaft zu betreiben. Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Internationale Beziehungen; Artenschutz/Biodiversität; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Lebens- und Genussmittelindustrie; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Menschenrechte; Entwicklungspolitik; Industriepolitik; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Land- und Forstwirtschaft; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Außenwirtschaft; Kleine und mittlere Unternehmen Regelungsvorhaben: - Übergangsweise Beibehaltung des aktuellen Rückststandshöchstgehalts für Thiacloprid in Tee (Camellia sinensisi) in VO (EG) 396/2005: Die Importtoleranz für Thiacloprid in Tee (Camellia sinensis) in Höhe von 10 mg/kg soll in der Europäischen Rückstandsverordnung übergangsweise bestehen bleiben, hilfsweise eine angemessene Abverkaufsregelung für die betroffenen Produkte vorgesehen werden. - Geplante Änderungen von Rückstandshöchstgehalten für Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln: In einem gemeinsamen Verbändeschreiben der Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft wird das BMEL um Unterstützung gebeten, um bei den auf EU-Ebene geplanten Vorhaben zur Änderung von Rückstandshöchstgehalten in Lebens- und Futtermitteln eine Lösung zu erzielen, die für alle Wirtschaftsbeteiligten tragbar und praktikabel ist. - Einstufung von Teebeuteln in der Europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) und Anforderungen an deren Kompostierbarkeit: Beibehaltung des Teebeutels als Zubereitungshilfe anstelle einer Einstufung als Verpackung unter der PPWR, hilfsweise Anforderungen an die Kompostierbarkeit, die sowohl die Heimkompostierbarkeit als auch die industrielle Kompostierbarkeit von Teebeuteln erlaubt. - Keine Notwendigkeit für die Festsetzung von Höchswerten für MOAH in Tee, Kräuter- und Früchtetee in der VO (EU) 2023/915: Mangels Übergang von MOAH in den trinkfertigen Tee, Kräuter- und Früchtetee ist die Festsetzung von Höchstwerten für MOAH in diesen Produkten überflüssig, da hierdurch kein verbesserter Verbraucherschutz erreicht wird. - Keine Notwendigkeit für die Festsetzung von Höchswerten für MOSH/MOAH in Tee, Kräuter- und Früchtetee in der VO (EU) 2023/915: Unterstützung des in den Verordnungsentwürfen vorgesehenen Verzichts auf die Festlegung von Höchstwerden für MOSH''/MOAH in Tee sowie Kräuter-/Früchtetees mangels Übergang von MOSH/MOAH in den trinkfertigen Tee, Kräuter- und Früchtetee. - gleichwertiger Probenahmeverfahren der Lebensmittelunternehmer sowie Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit unabhängig vom Probenehmenden: Aufgrund der vertieften Kenntnisse der Lebesnmittelunternehmer über die Ware (z.B. Lieferant, Herkunft, etc.) können gleichwertige Probenahmeverfahren im Vergleich zu den für die Lebensmittelüberwachung vorgeschriebenen angewendet werden; die erweiterte Messunsicherheit bei Analyseergebnissen von Pflanzenschutzmittelrückständen ist ein technischer Umstand, der unabhängig davon berücksichtigt werden muss, wer die entsprechende Probe gezogen hat. - Mögliche handelspolitische Maßnahmen der EU gegenüber Indien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 654/2014: Tee aus Indien steht auf der Liste der Güte, für die handelspolitischen Maßnahmen angedacht sind. Das BMEL wird gebeten sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass für derartige Maßnahmen nicht ergriffen werden (C/2024/7450). - Einsatz für generell offene Handelspolitik: Die deutsche Teewirtschaft plädiert für eine offene Handelspolitik, die globale Partnerschaften sichert und fair gestaltet ist. Deutschland und die EU müssen attraktive Handelspartner bleiben, damit die Wirtschaft zu alter Stärke zurückkehren kann. Dies gilt umso mehr für Produkte, die überwiegend aus Drittländern importiert werden müssen. - Grundsätzliche Forderung nach realistischen Übergangsfristen bei neuen gesetzlichen Vorgaben: Aufgrund der relativ langen Verweildauer der Produkte innerhalb der Lieferkette von Erzeugung bis zum Verbraucher (langer Lebenszyklus) fordert die Teewirtschaft entsprechend realistische und praxistaugliche Übergangsfristen bei neuen gesetzlichen Vorgaben. - Einsatz für eine sachgerechte Regulierung von Rückstandshöchstgehalten: Die deutsche Teewirtschaft setzt sich für eine sachgerechte Regulierung von Rückstandshöchstgehalten von Pflanzenschutzmitteln ein. Nur so kann zukünftig sichergestellt werden, dass dem europäischen Markt ausreichend Rohstoffe zur Verfügung stehen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin Tee, Kräuter- und Früchtetee in der gewohnten Qualität und Vielfalt genießen können. - Forderung nach einem generellen Bürokratieabbau in der Nachhaltigkeitsgesetzgebung: Die deutsche Teewirtschaft spricht sich für einen deutlichen Bürokratieabbau in der Nachhaltigkeitsgesetzgebung aus, um wirksame Projekte vor Ort zu ermöglichen, die Menschen und Natur zugutekommen, statt Mittel in der Verwaltung zu binden. - Forderung nach Verbesserung des Verfahrens für den Import von Bio-Rohwaren aus Drittstaaten: Das aktuelle Verfahren, welchem importierte Bio-Rohwaren aus Drittstaaten unterworfen sind, zeigt sich in der Praxis für etliche Lebensmittelkategorien als dysfunktional. Der Import derartiger Produkte ist massiv gestört und führt zu Versorgungsengpässen. - Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz / VerpackDG: Forderung nach einer gesetzlichen Festschreibung des Entsorgungswegs für Teebeutel in der Biotonne, um Anforderungen aus der PPWR gerecht zu werden und die aktuelle Entsorgungspraxis auch zukünftig sicher zu stellen. - Festsetzung eines Rückstandshöchstgehalts für Fluorid in Tee (Camellia sinensis) unter der Verordnung (EG) Nr. 396/2005: Forderung nach einer Erhöhung des derzeit gültigen Rückstandshöchstgehalts für Fluorid in Tee (Camellia sinensis) unter der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 - Kommissionsvorschlag zum Omnibus X (Vereinfachungsvorschläge zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit): Das Vorhaben zur Vereinfachung der Vorschriften im Bereich der Lebensmittelsicherheit wird von der Teewirtschaft grundsätzlich begrüßt. Die Vorschläge enthalten viele wichtige und gute Ansätze. Allerdings sind die politischen wie regulatorischen Vorschläge sehr stark von einer Ausrichtung auf die Anbauer und Produzenten in der EU geprägt, während der Import von Rohstoffen und Lebensmitteln, der zur Lebensmittelversorgung notwendig ist, in den Anforderungen nicht hinreichend beachtet wird. Das angestrebte „level playing field“ zwischen heimischem Anbau und Importware muss aus Perspektive beider Seiten, der EU sowie der Drittländer gleichermaßen gewährleistet werden. - Forderung nach Festlegung angemessener Rückstandshöchstgehalte für Karanjin in Tee und bestimmte Rohwaren für Kräutertees: Forderung nach Festlegung angemessener Rückstandshöchstgehalte für Karanjin in Tee (Camellia sinensis) und bestimmten Rohwaren für Kräutertees, da unvermeidbare Verunreinigungen durch fremde Pflanzenteile zu Gehalten führen, die über dem Standard-Rückstandshöchstgehalt von 0,01 mg/kg liegen. - Geplanten Absenkung des Rückstandshöchstgehalts für Fenpropathrin in Tee (Camellia sinensis): Beantragung der Festsetzung eines Rückstandshöchstgehalts für Fenpropathrin in Tee in Höhe von mindestens 0,2 mg/kg, damit Teebauern ihre Teesträucher vor der Teemücke schützen können und schwerwiegende Störungen der EU-Tee-Lieferkette verhindert werden. - Geplante RHG-Änderungen für Metribuzin und Metribuzin-DADK in Tee (Camellia sinensis) und Kräutertees: Antrag auf Beibehaltung des Rückstandshöchstgehalts für Metribuzin auf dem Nachweisgrenzwert von 0,1* mg/kg und Festlegung eines vorläufigen Rückstandshöchstgehalts für den Metaboliten Metribuzin-DADK von 0,1* mg/kg aus analytischen Gründen. - Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 der EU über Verpackungen und Verpackungsabfälle / VerpackDG: Beibehaltung der bisher geltenden Entsorgung von Kaffeepads und Teebeutel im Wege der Bioabfallverwertung. - Stellungnahme zur Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums bei Tee, Kräuter- und Früchtetees: Das BMLEH beabsichtigt, sich auf europäischer Ebene für die Erweiterung der Liste von Lebensmitteln einzusetzten, die von der Pflicht zur Angabe des MHDs ausgenommen sind. Eine Ausnahme soll zukünftig auch für Tee vorgesehen werden. - TRIS-Notifizierung zur Änderung des türkischen Lebensmittelkodexes zu Gewürzen TRIS/(2026) 1379: Die Türkei hat unter dem europäischen TRIS-System eine Änderung des türkischen Lebensmittelkodexes notifiziert (TRIS/(2026) 1379), die einen Hinweis auf allen Packungen fordert, dass Fenchel für Kinder unter 4 Jahren nicht geeignet sei - Eintragung von Ceylon Tea als geschützte geografische Angabe: Antrag des Sri Lanka Tea Board auf Schutz von "Ceylon Tea" als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) - EFSA Scientific Opinion on safety of fennel: Entwurf der EFSA Scientific Opinion on safety of fennel wird in Folge der ersten Konsultation substantiell überarbeitet; eine 2. Stakeholderkonsultation vor finaler Veröffentlichung wird gefordert. - Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG): Entgeltregelung in § 28 Absatz 4 VerpackDG - Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) / Novellierung Anforderungen BioAbfV bzgl. Kompostierbarkeit: Klarstellung, dass zusätzliche Anforderungen in BioAbfV nicht für klassische, zellulosebasierte Teebeutel und Kaffeepads gelten.

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