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Deutscher Verband der Hefeindustrie e.V.

lobbyregister / register_entry 14.02.2022 · Original ↗

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Deutscher Verband der Hefeindustrie e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Satzungsgemäß hat der Verband die Aufgabe, die gemeinsamen wirtschaftlichen und fachlichen Interessen des Berufsstandes der Hefehersteller unter Ausschluss aller parteipolitischen und konfessionellen Belange zu vertreten, die Angehörigen des Berufsstandes in ihren gemeinsamen Belangen zu beraten und die gemeinsamen wirtschaftlichen und fachlichen Interessen zu wahren und zu fördern. Hierzu gehört die Vertretung der Interessen der Gesamtheit des Berufsstandes gegenüber dem Staat, Behörden, Gerichten, gesetzgebenden Körperschaften und Organisationen sowie anderen Wirtschaftsgruppen und auch gegenüber der Öffentlichkeit sowie die Unterstützung der Unternehmen in ihren gemeinsamen Belangen. Viele den Berufsstand betreffende Regelungen werden auf Bundesebene beschlossen. Der Einfluss der Europäischen Union wird jedoch immer bedeutender, immer mehr gesetzliche Regelungen der EU gelten für die Mitgliedstaaten unmittelbar. Die Arbeit auf EU-Ebene wird deshalb zunehmend wichtiger. Der Deutsche Verband der Hefeindustrie ist Mitglied des EU-Verbandes der Hefehersteller, COFALEC, und wirkt in dessen Entscheidungsgremien aktiv mit. Interessenbereiche: Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Recht"; Kleine und mittlere Unternehmen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Lebensmittelsicherheit; Immissionsschutz; Allgemeine Energiepolitik; Klimaschutz; Öffentliches Recht; Industriepolitik; Rechtspolitik; Lebens- und Genussmittelindustrie Regelungsvorhaben: - Forderungen der Energieintensiven Ernährungsindustrie: Die Belange der energieintensiven Ernährungsindustrie müssen bei Zukunftsfragen zur Energie- und Klimapolitik stärker in den Fokus rücken, um die Ernährungssicherung und Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa langfristig zu gewährleisten. - Berücksichtigung der Auswirkungen einer CMR-Einstufung von Ethanol als Biozidwirkstoff auf Industrie: Hinweis darauf, dass im Fall einer CMR-Einstufung von Ethanol im Biozidbereich keine adäquate Alternative für den Bereich der Hand- und Fläschendesinfektion existiert.

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