Apothekerverband Nordrhein e.V.
Text
Apothekerverband Nordrhein e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen der im Verein zusammengeschlossenen Apotheken in Nordrhein, insbesondere der Einsatz für den Erhalt der inhabergeführten, unabhängigen Apotheke, die Vertretung von wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen, gesellschaftlichen und sonstigen gemeinsamen Belange des nordrheinischen Apothekerstandes, die Beratung und die Informationsvermittlung der Mitglieder über alle für die Apothekerschaft wichtigen Vorgänge auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des Arzneimittelwesens, die Führung von Verhandlungen mit Behörden, Körperschaften, Vereinigungen, Einrichtungen und sonstigen Stellen zur Arznei- und Hilfsmittelversorgung, die Zusammenarbeit mit gesetzgebenden Körperschaften, mit der Verwaltung, Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Pflege; Arzneimittel; Gesundheitsförderung
Regelungsvorhaben:
- Eckpunktepapier des BMG: Geplante Änderungen der Apothekenstruktur (mehr Filialen, Apothekerfilialen sollen ohne PharmazeutInnen von PTAs geführt werden), Telepharmazie, Veränderung in der Apothekervergütung und im Krankenkassenabschlag
- Erhöhung des Fixums in der Arzneimittelpreisverordnung einschl. regelmäßiger Anpassungen: Das in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegte „Fixum“ (derzeit: 8,35 € netto) muss auf 12,00 Euro erhöht werden. Dieses Fixum muss durch einen regelhaften Mechanismus jährlich an die Kostenentwicklung angepasst werden, ohne dass es gesonderter Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers bedarf.
- Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen: Die in dem Referentenentwurf für eine Veränderung der Arzneimittelpreisverordnung vorgesehene Einführung einer Verhandlungslösung zur Anpassung des apothekerlichen Honorars wird grundlegend begrüßt. Der Apothekerverband Nordrhein e.V. fordert Verbesserungen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung. Zudem wird eine Erhöhung der Vergütung gefordert. Die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages sind umzusetzen.
- Nachbesserungen der geplanten Reformen im Apothekenwesen: Der Kabinettsentwurf vom 12.12.2025 enthält eine Reihe von Regelungsvorhaben, die aus Sicht des Apothekerverbandes Nordrhein e.V. geeignet sind, die Gesundheits- und Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu sichern und zu verbessern sowie auch einen Beitrag zur Stabilisierung des flächendeckenden Apothekensystems zu leisten. Wir fordern die sofortige Anhebung des Fixums auf mindestens 9,50 Euro. Kritisch beurteilt wird aufgrund des systemgefährdenden Potenzials die vorgesehene Erprobung einer Vertretung durch PTA. Wir begrüßen die Einführung einer Verhandlungslösung zwar grundsätzlich, sehen jedoch in der aktuellen Ausgestaltung noch erheblichen Anpassungsbedarf.
Relationen
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