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Protokoll der 1061. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 30.01.2026 · WP 21 · 1061 · Original ↗

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Protokoll der 1061. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1061 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1061. Sitzung Berlin, Freitag, den 30. Januar 2026 I n h a l t : Begrüßung des Botschafters der Ukraine, Oleksij Makejew . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Würdigung der Verdienste des ehemaligen Ministerpräsidenten des Landes Sachsen- Anhalt, Dr. Reiner Haseloff . . . . . . . . . . . . . . 1 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1. Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 3/26) . . 25 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54* 2. a) Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes (Drucksache 4/26) . . . . . . . . 25 b) Verordnung zur Neuregelung des Tierseuchenmelderechts und zur Änderung weiterer tierseuchenrechtlicher Verordnungen (Drucksache 619/25) . . . . . . . . . . . . 25 Beschluss zu a): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 i.V.m. Artikel 104a Absatz 4 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . 55* Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3. Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Drucksache 18/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 4. Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz – StoFöG) (Drucksache 5/26) . . . . . . . 26 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 57* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 5. Zweites Gesetz zur Änderung des Europol- Gesetzes (Drucksache 6/26) . . . . . . . . . . . . 25 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55* 6. Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Drucksache 19/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 73 Absatz 2 und Artikel 108 GG . . . . . . . . . 54* 7. Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts (Drucksache 7/26) . . . . 25 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55* 8. Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Drucksache 8/26, zu Drucksache 8/26) . . . . . . . . . 25 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55* 9. Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (Drucksache 20/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Dirk Panter (Sachsen) . . . . . . . . . . . 26 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 57* Dr. Felor Badenberg (Berlin) . . . . . . . 58* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 10. a) Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksache 9/26) b) Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei- Durchführungsverordnung und der Fahrzeug- Zulassungsverordnung (Drucksache 472/25) . . . . . . . 25 Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55* Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55* 11. Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 10/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 54* 12. Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland (Drucksache 11/26) 25 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55* 13. Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (Drucksache 21/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55* 14. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes – Antrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Niedersachsen – (Drucksache 742/25) 27 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von Senatorin Anna Gallina (Hamburg) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 15. Entschließung des Bundesrates: Beschleunigung sozialgerichtlicher Verfahren durch Anpassung des Sozialgerichtsgesetzes – Antrag der Länder Niedersachsen, Baden- Württemberg, Sachsen – (Drucksache 744/25) 27 Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 27 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 28 16. Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch – Antrag der Länder Niedersachsen und Saarland – (Drucksache 717/25) 28 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 28 17. Entschließung des Bundesrates „Solidarische Finanzierung der GKV und SPV – versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren“ – Antrag der Länder Baden- Württemberg und Saarland – (Drucksache 756/25) 28 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 28 18. Entschließung des Bundesrates: Bleiberecht für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 14/26) 28 Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 28 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 19. Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG – Antrag der Länder Niedersachsen und Mecklenburg- Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 25/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Falko Mohrs (Niedersachsen) . . . . . . 29 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 20. Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 527/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . 24 Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 54* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 25 21. Entschließung des Bundesrates zur effektiveren Bekämpfung der Finanzkriminalität – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen – (Drucksache 741/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 31 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 32 22. Entschließung des Bundesrates „Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes – Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen schließen“ – Antrag der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 26/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 32 Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . . 32 Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 23. Entschließung des Bundesrates „Beschleunigung und Vereinheitlichung von Planungsverfahren“ – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 573/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 34 24. Entschließung des Bundesrates: Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Schutz von Einsatzkräften – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 720/25) . 25 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 55* 25. Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und Verbundenheit durch eine Liberalisierung der Kennzeichen – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 24/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . . 34 Mitteilung: Überweisung an den Verkehrsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 26. Entschließung des Bundesrates „Flexibilisierung der Vorschriften zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelsbetrieben und sonstigen großflächigen Handelsbetrieben“ – Antrag der Länder Sachsen, Nordrhein- Westfalen – (Drucksache 674/25) . . . . . . . . . . . . 35 Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 59* Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 35 27. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 763/25) . . . 36 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 28. Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 764/25, zu Drucksache 764/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 29. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 765/25) . 8 Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 8 Ingmar Jung (Hessen) . . . . . . . . . . . 9 Dr. Till Backhaus (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Georg-Ludwig von Breitenbuch (Sachsen) 11 Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat . . 12 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 30. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz – PWTG) (Drucksache 766/25) . . . . . . . . . . . 37 Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 59* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 31. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten- Governance (Daten-Governance-Gesetz – DGG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 767/25) . . . . . . . . . . . . . . . 25 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 55* 32. Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) (Drucksache 768/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen) . . 38 Jakob von Weizsäcker (Saarland) . . . . 39 Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen . . 40 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 33. Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) (Drucksache 770/25) . . . . . . . . . 41 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 41 Diana Stolz (Hessen) . . . . . . . . . . . . 42 Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 42 Dr. Georg Kippels, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 34. Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz – MDWG) (Drucksache 772/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . . 60* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 35. Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (Drucksache 773/25) . . . . . 45 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) . 60* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 36. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (Drucksache 771/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 46 Eva Schmierer, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . . 47 Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . . 61* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 37. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (Drucksache 774/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Eva Schmierer, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . 49 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 50 38. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts (Drucksache 775/25) . 50 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 39. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (Drucksache 776/25) 25 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56* 40. a) Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 783/25) b) Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz – HochseeSchG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 777/25) . 25 Beschluss zu a): Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 55* Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 56* 41. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs- Quote (Drucksache 778/25) . . . . . . . . . . . . 50 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 42. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften (Drucksache 779/25) . . 25 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 55* 43. Entwurf eines Infrastruktur- Zukunftsgesetzes (Drucksache 780/25) . . . . . . . . . . . 13 Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 14 Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 15 Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 16 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 16 Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . . 18 Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 18, 53* Steffen Schütz (Thüringen) . . . . . . . . 19 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 44. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze (Drucksache 781/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 55* 45. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit (Drucksache 782/25) . . . . . . . . . . . . . . 25 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 55* 46. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Drucksache 769/25) . 25 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 55* 47. Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm) (Drucksache 792/25) . 25 Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 56* 48. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 COM(2025) 3500 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 737/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Beschluss: Von einer Stellungnahme wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56* 49. Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Änderung des Europäischen Wahlakts, die es Mitgliedern ermöglicht, während der Schwangerschaft und nach der Geburt mittels Stimmrechtsübertragung im Plenum abzustimmen P10_TA(2025)0257; Ratsdok. 15210/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 736/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . 51 50. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr COM(2025) 664 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 686/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 51 51. Verordnung zur Änderung produktsicherheitsrechtlicher Verordnungen (Drucksache 784/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56* 52. Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene (Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV) (Drucksache 786/25) 51 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 53. Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 16/26) . . . . 51 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 54. Verordnung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung (Drucksache 787/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56* 55. Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (Drucksache 788/25) . . . . . . . . . . 25 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 57* 56. Verordnung zur Änderung der Anlage 1 einschließlich ihrer Anhänge 1, 2 und 3 sowie der Anlage 2 Anhang 1 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Neunzehnte Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens) (Drucksache 679/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56* 57. Dritte Verordnung zur Änderung der Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Drucksache 753/25) . . . . . . . . . . . . . 25 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56* 58. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföGÄndVwV 2026) (Drucksache 785/25) 25 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 85 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56* 59. Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt und Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland- Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 49/26) 2 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 2 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 4 Florian Hahn, Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen . . . . . . 4 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 5 60. Entschließung des Bundesrates „Übergang von der Berufsausbildung in die Fachkräftebeschäftigung für Drittstaatsangehörige erleichtern“ – Antrag des Landes Rheinland- Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 35/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 61. „Nie wieder!“ – Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des politischen und religiösen Extremismus anlässlich des Holocaustgedenktages – Antrag aller Länder gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 37/26) 5 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . 6 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . 53* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 8 62. Entschließung des Bundesrates zur strafrechtlichen Ahndung extremistischer Kennzeichen im schulischen Bereich (§ 86a StGB) – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 39/26) 35 Beate Meißner (Thüringen) . . . . . . . . 35 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 63. Entschließung des Bundesrates „Novellierung der Fahrschulausbildung“ – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 48/26) . . . . . . . . . . . 51 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 64. Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 22/26) 25 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 22/26 57* Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 52 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . A n d r e a s B o v e n s c h u l - t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen Amtierender Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e , Ministerpräsident des Landes Brandenburg – zeitweise – Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r - m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden- Württemberg – zeitweise – Amtierender Präsident D r . F l o r i a n H e r r m a n n , Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien des Freistaates Bayern – zeitweise – Amtierende Präsidentin D r . L y d i a H ü s - k e n s , Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Eric Beißwenger (Bayern) Nancy Böhning (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Dr. Markus Söder, Ministerpräsident Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Eric Beißwenger, Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales B e r l i n : Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für Europa René Wilke, Minister des Innern und für Kommunales Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit und Soziales und Senatorin für Justiz und Verfassung H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Melanie Schlotzhauer, Senatorin, Präses der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration Ksenija Bekeris, Senatorin, Präses der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung H e s s e n : Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Minister der Finanzen Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege Ingmar Jung, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt N i e d e r s a c h s e n : Olaf Lies, Ministerpräsident Dr. Kathrin Wahlmann, Justizministerin Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Falko Mohrs, Minister für Wissenschaft und Kultur Grant Hendrik Tonne, Minister für Wirtschaft, Bauen und Verkehr N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Alexander Schweitzer, Ministerpräsident Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen S a a r l a n d : Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Jakob von Weizsäcker, Minister der Finanzen und für Wissenschaft Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie Ministerin der Justiz S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft S a c h s e n - A n h a l t : Sven Schulze, Ministerpräsident und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung T h ü r i n g e n : Mario Voigt, Ministerpräsident Katja Wolf, Finanzministerin Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der Thüringer Staatskanzlei Christian Tischner, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Colette Boos-John, Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum Beate Meißner, Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz Steffen Schütz, Minister für Digitales und Infrastruktur Katharina Schenk, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Dr. Michael Meister, Staatsminister beim Bundeskanzler Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern Florian Hahn, Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr Dr. Georg Kippels, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit Eva Schmierer, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Marcus Pleyer, Staatssekretär im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt 1061. Sitzung Berlin, den 30. Januar 2026 Beginn: 09.33 Uhr Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1061. Sitzung des Bundesrates. Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, einen besonderen Gast bei uns im Haus zu begrüßen. Auf der Ehrentribüne hat der ukrainische Botschafter, seine Exzellenz Herr M a k e j e w , Platz genommen. – Exzellenz, ganz herzlich willkommen im Bundesrat! (Beifall) Verehrte Damen und Herren, nach fast 20 Jahren Mitgliedschaft im Bundesrat hat der ehemalige Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Reiner H a - s e l o f f , der heute leider nicht anwesend sein kann, unser Haus verlassen. Reiner Haseloff war der dienstälteste Ministerpräsident in unserer Runde. Mit klaren Worten und Ausdauer setzte er sich für die Menschen in Ostdeutschland ein und wirkte zugleich als Brückenbauer für ganz Deutschland. Seine Überzeugungen und Werte vertrat er konsequent, auch bei Gegenwind und wenn es anstrengend wurde. Im Geschäftsjahr 2020/2021 stand Reiner Haseloff dem Bundesrat als Präsident vor. Dieses Amt übernahm er in schwierigen Zeiten, im ersten Jahr der Coronapandemie. Er war als Bundesratspräsident eine starke und verlässliche Stimme der Länder. In seine Amtszeit als Präsident fiel die 1000. Sitzung des Bundesrates. Als überzeugter Föderalist unterstrich er damals die Bedeutung von starken und selbstbewussten Institutionen wie dem Bundesrat für unsere Demokratie. Eine große Stärke des Föderalismus war für ihn stets auch die Vielfalt der 16 Länder. Seine Bundesratspräsidentschaft stand unter dem Motto „Gemeinsam Zukunft formen“. Hiermit sprach er eine Einladung an uns alle aus, die Zukunft unseres Landes gemeinsam für die Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Ich zitiere: Politik muss Verhältnisse und sogenannte Rahmenbedingungen schaffen und fördern, die den Menschen den freien Blick nach vorn, in die Zukunft ermöglichen. Zentral war für ihn hierbei immer, als Politiker den Kontakt zu den Menschen in unserem Land aufzubauen und zu halten und sich für ein pluralistisches und weltoffenes Miteinander starkzumachen. In diesem Zusammenhang betonte er zum Abschluss seiner Präsidentschaft – ich zitiere abermals –: Wir alle müssen für eine offene Gesellschaft eintreten. Jeden Tag aufs Neue und mit großer Entschiedenheit. Zivilcourage ist gefragt. Hass und Hetze dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke Reiner Haseloff im Namen des gesamten Hauses für die ausgezeichnete, langjährige Zusammenarbeit sowie sein außerordentliches Engagement ganz herzlich und wünsche ihm für die Zukunft alles erdenklich Gute. (Beifall) Dem neuen Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Herrn Sven S c h u l z e , möchte ich an dieser Stelle zur Wahl gratulieren und heiße ihn in unserer Mitte willkommen. – Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 64 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 59, 61, 29, 43 und 20 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 26 wird der Punkt 62 erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch von mir einen guten Morgen! Wir kommen zu Punkt 59: TOP 59 Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 49/26) Dem Antrag sind die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein beigetreten. Es gibt dazu eine Reihe von Wortmeldungen. Das Wort erhält Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte für das Land Bremen. – Bitte! Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Botschafter Makejew! Am 24. Februar jährt sich der Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine zum vierten Mal. Anlässlich dieses bevorstehenden Datums haben wir uns im Länderkreis zusammengefunden, um den Krieg erneut scharf zu verurteilen und unsere anhaltende Solidarität mit der Ukraine zu erklären. Die Mitantragstellungen und Beitritte zeugen von dieser großen und ungebrochenen Solidarität. Wir bekräftigen heute unsere Forderung an Russland, sämtliche Angriffshandlungen unverzüglich einzustellen und sich aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine zurückzuziehen. Wir fordern weitere beteiligte Staaten auf, ihre Unterstützung der russischen Aggression zu beenden. Wir verurteilen die fortgesetzten Angriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung und die Infrastruktur sowie die schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Wir begrüßen das Engagement der Bundesregierung für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine, der die Souveränität des Landes wahrt. Dabei ist klar: Ein Friedensschluss muss darauf ausgerichtet sein, zukünftige Angriffe Russlands auf die Ukraine zuverlässig zu verhindern und zugleich die Sicherheit Europas insgesamt zu stärken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserer Entschließung würdigen wir die Bedeutung von Länder-, Regional- und Kommunalpartnerschaften. Letztes Jahr war ich zu Besuch in unserer ukrainischen Partnerregion Odessa. Seit Ausbruch des Kriegs unterstützen wir diese Region von Bremen aus gemeinsam mit der Stiftung Solidarität Ukraine, der Bremischen Evangelischen Kirche und einem breiten Netzwerk engagierter Partner aus der Zivilgesellschaft. Zahlreiche Hilfsprojekte konnten wir so schon auf den Weg bringen, etwa zur Unterstützung von Schulen, Kliniken und sozialen Einrichtungen. Ähnliche Partnerschaften und Hilfsleistungen gibt es in vielen Städten und Gemeinden, und auch die meisten Länder pflegen inzwischen Partnerschaften mit Regionen der Ukraine. Viele von Ihnen waren selbst schon vor Ort in der Ukraine, und wir teilen die dabei gemachten Erfahrungen. Ich bin tief beeindruckt von den Menschen, die wir vor Ort getroffen haben, von ihrem Mut, ihrem Willen im Kampf um Normalität, von ihrer Dankbarkeit und ihrer Hoffnung auf Frieden. Wir wollen heute im Bundesrat deutlich machen: Gemeinsam dürfen wir nicht nachlassen. Unsere Solidarität mit der Ukraine bleibt ungebrochen. Dafür möchte ich mich auch weiterhin im Rahmen meiner Bundesratspräsidentschaft einsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir leben sicherheitspolitisch in herausfordernden Zeiten. Wir erleben eine Welt im Umbruch. Der Krieg in der Ukraine fordert uns militärisch, wirtschaftlich, politisch und moralisch massiv heraus. Gleichzeitig stehen bewährte Bündnisse und Sicherheitsarchitekturen zunehmend infrage. Erklärungen und Handlungen der aktuellen US-Regierung lassen große Zweifel aufkommen, ob wir noch als Partner und Freunde auf derselben Seite stehen, ob wir noch die gleichen Werte und Prinzipien teilen wie Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit oder Völkerrecht. Für uns ist klar: Wir wollen nicht in einer Welt leben, in der das nackte Recht des Stärkeren gilt, in der Großmächte kleine und mittelgroße Länder ausnutzen, erpressen oder sogar ohne viel Federlesen überfallen können. In einer zunehmend chaotischen und instabilen Weltordnung liegt es an uns selber, die in langen Kämpfen errungenen zivilisatorischen Errungenschaften Deutschlands und Europas zu verteidigen. Für uns Europäer kann dabei die Antwort nur lauten: Zusammen sind wir stark! Wir dürfen uns nicht auseinanderdividieren lassen. Wir müssen selbstbewusst unsere Werte und Prinzipien vertreten. Dieses Selbstbewusstsein haben wir in den letzten Monaten an manchen Stellen etwas vermissen lassen. Ich hätte mir auch von unserer Bundesregierung hier und da ein entschlosseneres Auftreten gewünscht. Die gemeinschaftliche europäische Reaktion auf die Grönland- Fantasien des US-Präsidenten zeigt ja, dass wir damit erfolgreich sein können. Wir müssen eigenständiger werden und Deutschland und Europa für die Zukunft robuster aufstellen. „De- Risking“ ist das Gebot der Stunde. Wir müssen kritische Infrastrukturen schützen und unsere Anstrengungen in wichtigen Zukunftsfeldern massiv erhöhen. Ich denke dabei unter anderem an künstliche Intelligenz, Robotik, Biotechnologie, Raumfahrt – um nur einige Bereiche zu nennen. Und ja, das bedeutet auch mehr Investitionen in Sicherheit und Verteidigung. Mit der entsprechenden Grundgesetzänderung im vergangenen Jahr haben Bundestag und Bundesrat hier Handlungsfähigkeit bewiesen. Ich weiß: Viele mussten dabei schmerzhafte Kompromisse eingehen. Wir brauchen aber diese Kompromissfähigkeit und diese Geschlossenheit, um die großen sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit gemeinsam meistern zu können, auch und vor allem bei der Unterstützung der Ukraine. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Dr. Bovenschulte! – Das Wort hat jetzt Herr Minister Liminski für das Land Nordrhein- Westfalen. – Bitte sehr! Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Botschafter Makejew! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vier Jahre Leid, vier Jahre Tod, vier Jahre Zerstörung – und ausgerechnet in diesen Wochen, im kältesten Winter seit Kriegsbeginn, erleben wir, wie Russland seine Angriffe noch einmal verstärkt und gezielt gegen die Energieinfrastruktur vorgeht. Bei zweistelligen Minusgraden heißt das für Millionen Menschen: kein Licht, kein warmes Wasser, keine Heizung, oft mehr als 15 Stunden am Tag. Wladimir Putin setzt die Kälte als Waffe ein. Vor vier Jahren hat Nordrhein-Westfalen erstmals einen Antrag zur Unterstützung der Ukraine in den Bundesrat eingebracht, und wir haben das seitdem jedes Jahr erneut getan. Wir haben gemeinsam als Bundesrat unmissverständlich klargemacht und bekräftigt: Wir verurteilen Russlands völkerrechtswidrigen Krieg auf das Schärfste. Wir verurteilen auch die Art der Kriegsführung, die gezielten Angriffe auf Zivilisten und auf zivile Infrastruktur. Sie ist völkerrechtswidrig und menschenverachtend. Gerade weil Russland diese menschenverachtenden Angriffe immer weiter intensiviert, ist das, was wir heute hier machen, keine Jahrestagroutine. Es ist eine Notwendigkeit, politisch und moralisch. Denn wir zeigen damit: Wir wollen uns nicht daran gewöhnen, dass zwei Flugstunden von hier entfernt ein brutaler Krieg mitten in Europa tobt. Wir wollen uns nicht daran gewöhnen, dass ein brutaler Diktator Gebietsansprüche erhebt und damit alle Prinzipien der europäischen Friedensordnung mit Füßen tritt. Und wir wollen uns nicht daran gewöhnen, dass Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer leiden und sterben müssen. Wer wissen will, wie grausam die Realität des Kriegs in der Ukraine ist, dem sei ein Film empfohlen. Ich war im Oktober in der Deutschlandpremiere des Films „2000 Meter bis Andriiwka“ des ukrainischen Filmregisseurs Mstyslaw Tschernow. Das ist keine Fiktion, sondern eine Dokumentation. Der Regisseur begleitet einen Trupp ukrainischer Soldaten, die dabei sind, ein strategisch wichtiges Dorf zurückzuerobern. Man lernt in diesem Film den Humor dieser Männer kennen, den Kameradschaftsgeist, auch die Liebe zu ihren Familien. Umso erschütternder ist es, wenn man später erfährt, dass einige von ihnen im Gefecht gefallen sind. Diese menschlichen Schicksale spielen sich nicht in einem Spielfilm ab, sondern hier in Europa im Jahr 2026. Jeden Tag. Dieser unglaubliche Ausnahmezustand darf nie Normalität werden. Er betrifft nicht nur Soldaten, sondern auch Zivilisten. Viele hier in Deutschland fragen sich, wie die Ukrainerinnen und Ukrainer das eigentlich jeden Tag durchhalten. Ich habe das auch gefragt, als ich im vergangenen Jahr in der Ukraine war. In den Gesprächen mit Bürgermeistern, Ärztinnen, Rettungskräften ist die Antwort darauf eigentlich immer ähnlich: Wir wissen, was auf dem Spiel steht, nämlich erstens das Überleben unseres Landes als unabhängige Nation. Zweitens gilt es, die Besatzungsherrschaft zu verhindern, die brutale Folter nach sich zieht. Und drittens gilt es, dafür zu sorgen, dass unsere Kinder in Freiheit und Frieden aufwachsen können. – Die Ukrainerinnen und Ukrainer kämpfen nicht nur für sich allein, sondern auch für uns hier, für Europa, für unsere Sicherheit. Dafür zollen wir ihnen unseren Respekt, unsere Anerkennung und unseren Dank. Herr Botschafter Makejew, es ist gut, dass Sie heute hier sind. Denn Sie können heute von hier mitnehmen, dass neben der Bundesregierung auch die Länder gemeinsam fest an der Seite der Ukraine stehen. Die Solidarität mit Ihrem Land ist ungebrochen. Wir werden in dieser Unterstützung nicht nachlassen. Warum diese Haltung so wichtig ist und aktueller denn je, hat Bürgermeister Bovenschulte gerade mit Blick auf Washington ausgeführt. Auch die Frage, was wir als Länder konkret zur Unterstützung beitragen können, ist wichtig. Alle Länder leisten etwas, jeweils auf ihre Art und Weise. Wir in Nordrhein-Westfalen haben über 270 000 Flüchtlinge aufgenommen. Wir haben 500 Schwerstverletzte versorgt. Wir haben über 12 Millionen Euro Unterstützung für die Ukraine bereitgestellt, und zwar nicht nur wir als Land, sondern vielfach auch unsere Städte und Kommunen. Es gibt manchen, der dann fragt: Hilft das den Menschen tatsächlich, oder ist das nicht fast mehr Selbstschau? Aus meinen Gesprächen mit Bürgermeistern vor Ort weiß ich auch seit der letzten Reise: Es hilft sehr, weil es die Frauen und Männer an der Front motiviert, dranzubleiben, weil sie wissen, dass sie an dieser Stelle nicht allein sind. Die Partnerschaft, die wir darüber aufgebaut haben, hilft jetzt den Ukrainern. Aber in der Zukunft wird sie auch uns helfen, weil wir viel daraus lernen können: von diesen bitteren Erfahrungen, von diesen enormen Anstrengungen, von der Expertise, die aufgebaut worden ist, weil sie aufgebaut werden musste, wenn es etwa um den Umgang mit hybriden Bedrohungen geht, den Aufbau von Resilienz oder das Innovationstempo mit Blick auf Industrie und Streitkräfte. Diese Partnerschaft macht beide Seiten stark und am Ende uns in Europa insgesamt. Der Bundesrat hat von Beginn an gesagt: Wir stehen fest an der Seite der Menschen in der Ukraine. – Das ist so, und das bleibt so. In diesem Sinne danke ich für die Unterstützung dieses Antrags. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Minister Liminski! – Das Wort hat Herr Staatsminister Pentz, Hessen. Manfred Pentz (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Botschafter Makejew! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Vier Jahre Krieg in der Ukraine, vier Jahre brutaler Aggression Russlands auf die Ukraine – auch wenn viele die gegenwärtige Lage sehr düster zeichnen, halte ich es lieber mit NATO- Generalsekretär Rutte, der in Davos sinngemäß gesagt hat: Russland hat seine strategischen Ziele nicht erreicht. Der Krieg hat Russland geschwächt, isoliert und ökonomisch unter Druck gesetzt. Europa ist enger zusammengerückt als je zuvor und investiert heute in historischen Ausmaßen in die Verteidigung. Die NATO ist stärker geworden, vor allen Dingen an der Ostflanke. Und das alles aus einem Grund, lieber Herr Botschafter: weil mutige Frauen und Männer mit größter Tapferkeit in der Ukraine jeden Tag für ihre Freiheit und für unsere Freiheit kämpfen – Menschen, denen auch einige in Europa damals, vor vier Jahren, nicht zugetraut hätten, dass sie in dieser Weise ihr eigenes Land so stark verteidigen. Jetzt gab es nach Jahren der Funkstille wieder direkte Gespräche in Abu Dhabi. Beide Seiten reden wieder direkt miteinander. Das ist leider noch kein Zeichen für einen baldigen Frieden. Aber es ist ein erstes Signal, es ist ein Zeichen von Hoffnung. Obwohl die EU offiziell nicht an den Gesprächen beteiligt ist, ist sie gerade jetzt gefordert: mit Hilfslieferungen, mit Sicherheitsgarantien. Aber vor allem muss die EU darüber hinaus ihre Hausaufgaben machen, und zwar schnell. Sind wir so geschlossen, wie wir es immer vorgeben? Ja, die allermeisten Staaten der EU leisten eine Menge für die Ukraine. Ja, diese Hilfe war und ist essenziell für das geschundene Land und seine Menschen. Ja, die EU hat vieles – sehr vieles – richtiggemacht. Doch zur Wahrheit gehört auch: Die EU steht bei den Friedensbemühungen oft lediglich am Spielfeldrand. Nicht alle Staaten in Europa verstehen diesen Krieg als ihr Problem, sondern vielmehr als das Problem der anderen. Mit dieser Einstellung schwächen sie die Kraft der Europäischen Union. Das wird sie irgendwann einholen. Meine Damen und Herren, je länger dieser Krieg dauert und je mehr Europa auf sich gestellt ist, desto klarer wird: Geschlossenheit allein ersetzt kein Handeln. Was meine ich damit? Europa hat der Ukraine mit der Aussicht auf eine EU-Mitgliedschaft im Juni 2022 ein Versprechen gegeben. Das war keine Symbolpolitik, das war Verantwortungsübernahme. Heute müssen wir uns ehrlich fragen: Sind wir dazu in der Lage? Aus meiner Sicht ist klar: Wir dürfen unsere Freunde in der Ukraine niemals hängen lassen. – Das Gegenteil ist der Fall! Wir in Hessen bereiten eine aktive Partnerschaft mit der Oblast Kyjiw vor, wobei wir sehr klar, sehr konkret über Unterstützungsleistungen reden und dies auch gemeinsam in unserer Koalition verschriftlichen. Gleichzeitig müssen wir uns ehrlich machen, denn am Ende steht eine Frage: Wer wollen wir als Europäische Union in einer veränderten Weltordnung sein, und wie stellen wir uns dafür auf? An den Antworten auf diese Frage müssen wir selbst arbeiten. Das sehe ich derzeit noch nicht sehr klar. Wir verlieren hier aber wertvolle Zeit. Denn nach diesem furchtbaren Krieg werden sehr schnell zentrale Fragen zu beantworten sein: Sind wir eigentlich in der Lage, ein Land wie die Ukraine aufzunehmen und zugleich die Länder des Westbalkans, finanziell, politisch, institutionell? – Ja! Ich glaube, ja. Wir wollen und wir werden das tun. Meine Damen und Herren, der Blutzoll der Ukraine hat uns allen eine enorme Verantwortung für die Gestaltung einer europäischen Nachkriegsordnung übertragen. Es ist unsere, es ist die deutsche Verantwortung, auch die Verantwortung der Länder, die wir mehr Führung in Europa angekündigt haben, dies zu leisten. – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Pentz! – Das Wort hat Herr Staatsminister Hahn vom Auswärtigen Amt. Florian Hahn, Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Botschafter! Man kann es gar nicht oft genug sagen: Die humanitäre Lage in der Ukraine ist dramatischer als je zuvor. Ihr Entschließungsantrag kommt daher zur rechten Zeit. Die Ukraine befindet sich im schwierigsten Winter der vergangenen vier Jahre. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erneut hier im Bundesrat zu thematisieren. Ein großer Teil der Infrastruktur ist zerstört oder massiv beschädigt. In Kyjiw, in anderen großen Städten und insbesondere in Frontnähe fehlt es Zehntausenden Menschen an Strom, Wärme und Wasserversorgung, bei Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt. Wir sehen dringenden Unterstützungsbedarf, insbesondere bei der Luftverteidigung, bei der humanitären Hilfe und der Reparatur der Energieinfrastruktur. Deutschland geht hier voran. Wir haben allein für diesen Winter mehr als 360 Millionen Euro an Unterstützung für den Energiesektor und die ukrainische Bevölkerung bereitgestellt. Außerdem haben wir im Dezember ein weiteres IRIS-T-System geliefert und versorgen zivile Sicherheitskräfte mit Systemen zur Drohnendetektion zum Schutz kritischer Infrastruktur. Für die bilaterale militärische Unterstützung der Ukraine stellen wir in diesem Jahr zudem 11,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Gleichzeitig werben wir bei unseren Partnern für mehr Unterstützung. Beispielsweise habe ich erst am vergangenen Freitag an der G7+ Ukraine Energy Coordination Group teilgenommen und mich auch dort dafür eingesetzt und an unsere Partner appelliert, dass wir der Ukraine gemeinsam durch den Winter helfen. Wir sehen auch vielfältige Unterstützung durch die deutsche Wirtschaft, durch die Zivilgesellschaft und auf kommunaler Ebene. Hierfür ist man in der Ukraine sehr dankbar. Das haben die Ministerpräsidentin, der Energieminister und der Außenminister bei diesem Treffen verdeutlicht. Die Verhandlungen begleiten wir sehr aufmerksam. Am vergangenen Wochenende trafen sich zum ersten Mal seit Monaten Delegationen der USA, der Ukraine und der Russischen Föderation zu direkten Gesprächen. Die Gespräche sollen fortgeführt werden, und auch wir bringen uns ein. Es war Bundeskanzler Friedrich Merz, der im Dezember die Verhandler aus der Ukraine und den USA in Berlin zusammengebracht hat, um konkret über Sicherheitsgarantien und andere Fragestellungen zu diskutieren. Wie so oft zuvor hat der Kreml aber Hoffnungen auf rasche Ergebnisse gebremst. Man muss es benennen: Noch während der Gespräche am vergangenen Wochenende hat Russland die Ukraine erneut massiv angegriffen, und nichts deutet darauf hin, dass Russland zu Kompromissen bereit ist. Stattdessen beharrt Putin auf Maximalforderungen. Seine Ziele will er militärisch erreichen. Es gibt daher keine Alternative dazu, den Druck auf Russland weiter zu erhöhen. Darum arbeitet die Bundesregierung eng mit unseren europäischen Partnern an einem zwanzigsten Sanktionspaket. Wir werden unter anderem den russischen Energie- und Finanzsektor in den Blick nehmen und die Gefahren der Schattenflotte adressieren. Die Einigung der EU auf 90 Milliarden Euro Darlehen im Dezember ist zwar in ihrer Konstruktion schmerzlich, war aber ein wichtiger Schritt unserer Ukraine- Unterstützung. Sie adressiert zwei Drittel der ukrainischen Bedarfe, die die Ukraine selbst nicht decken kann. Dieser Plan wird nun schnellstmöglich umgesetzt. Die EU-Beitrittsperspektive für die Ukraine ist wichtiger denn je für eine Zukunft in Sicherheit, in Freiheit und Wohlstand. Die Ukraine hat trotz vier Jahren Krieg bereits wichtige Fortschritte gemacht. Wir wissen jedoch, dass noch viel zu tun bleibt und dass es noch ein langer Weg ist. Wir setzen uns mit Nachdruck für anhaltende Reformen ein, insbesondere für eine unabhängige Korruptionsbekämpfung. Auch im Bereich Dezentralisierung können wir beratend zur Seite stehen. Die glaubhafte Arbeit an Reformen ist das stärkste Argument gegen alle, die versuchen, die ukrainische Selbstverteidigung und unsere Unterstützung zu delegitimieren. Viele Hunderttausend Geflüchtete aus der Ukraine wurden und werden in Deutschland aufgenommen und versorgt. Die Bundesregierung ist den Ländern und insbesondere den Kommunen sehr dankbar für die großen Anstrengungen, die sie tagtäglich für die Unterstützung der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer unternehmen. Wir müssen klar kommunizieren, warum alle Anstrengungen so wichtig sind. Ohne eine freie, unabhängige und souveräne Ukraine sind auch Deutschland und Europa nicht mehr sicher. Russland bleibt eine ernsthafte und umfassende Bedrohung für Europa, über den Angriffskrieg in der Ukraine hinaus. Dass es bestrebt ist, unsere demokratische Gesellschaft zu unterwandern, muss jedem klar werden, der sich die Geheimdienstaktivitäten sowie die Bandbreite hybrider Aktivitäten aktuell veranschaulicht. Das haben die letzten Wochen gezeigt. Sie haben auch gezeigt: Wir bleiben wachsam und wehrhaft. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten, als Bund, als Länder und Kommunen. Ich bin dankbar für die Unterstützung des Bundesrats und der Bundesländer bei dem Vorhaben, unsere Gesellschaft resilienter zu machen. Wir hoffen, dass dieser brutale Krieg schnellstmöglich endet. Gleichzeitig sind wir aber bereit, die Ukraine so lange zu unterstützen, wie es nötig ist, bis ein dauerhafter und gerechter Friede möglich ist – für die Ukraine, aber auch für Deutschland und ganz Europa, für Sicherheit, für Freiheit und für Wohlstand. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz herzlichen Dank, Herr Staatsminister Hahn! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Dann frage ich, wer dafür ist, die Entschließung zu fassen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 61: TOP 61 „Nie wieder!“ – Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des politischen und religiösen Extremismus anlässlich des Holocaustgedenktages – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 37/26) Dem Antrag sind Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beigetreten. Es handelt sich nun um einen Antrag aller Länder. Wortmeldungen liegen mir vor. Das Wort hat Herr Ministerpräsident Wüst aus Nordrhein-Westfalen. Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Erinnern heißt handeln.“ Dieser Aufruf stammt von der Holocaustüberlebenden Ruth Weiss, die letztes Jahr verstorben ist. Echtes Erinnern ist mehr, als Jahrestage zu begehen. Echtes Erinnern formt unser Selbstverständnis, unsere Werte, unsere Handlungsbereitschaft. Echtes Erinnern bedeutet: Verantwortung übernehmen, Konsequenzen ziehen, handeln. Erst im Handeln zeigt sich, ob Erinnern wahrhaftig ist. Um zu verstehen, wie es zum Menschheitsverbrechen der Schoah kommen konnte, um Konsequenzen für das Hier und Heute zu ziehen, muss man an den Anfang schauen: Die NSDAP hatte bei den Reichstagswahlen im November 1932 33,1 Prozent der Stimmen bekommen – weniger als bei der Reichstagswahl im Juli 1932. Dennoch wurde Hitler genau heute vor 93 Jahren, am 30. Januar 1933, zum Reichskanzler ernannt. Nur zwei von zehn Ministern waren von der NSDAP. Die anderen Parteien glaubten, Hitler sei so eingerahmt. Und die Leute haben damals gesagt: Lasst den Hitler mal machen, der wird sich schnell entzaubern! – Doch es ist anders gekommen, wie wir alle wissen. Am 1. Februar 1933 ist der Reichstag aufgelöst worden. Am 4. Februar sind die Presse- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt worden. Am 22. Februar sind SA und SS zu Hilfspolizeien ernannt worden. Am 27. Februar brannte der Reichstag. Am 28. Februar sind zentrale Grundrechte außer Kraft gesetzt worden: Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Schutz vor willkürlicher Verhaftung. Die Reichstagswahl am 5. März hat schon unter Terror, Einschüchterung und Repressionen stattgefunden. Dennoch hat die NSDAP die absolute Mehrheit verfehlt. Am 22. März wurde das KZ Dachau eröffnet, am 23. März das Ermächtigungsgesetz erlassen. Das Parlament entmachtete sich selbst. Am 31. März wurde der Föderalismus mit dem ersten Gleichschaltungsgesetz aufgelöst. Es ist wichtig, sich diese rasante Abfolge der Ereignisse von 1933 vor Augen zu führen. Innerhalb von nur zwei Monaten wurde die Demokratie in Deutschland abgeschafft, wurde die Gewaltenteilung beendet, wurde aus einem Rechts- ein Willkürstaat, wurde das Fundament gelegt, ohne das es den Holocaust nie gegeben hätte. Das zeigt: Politische Macht in den Händen von Antidemokraten und Extremisten ist brandgefährlich, und zwar von Tag eins an. Wir haben in diesem Jahr fünf Landtagswahlen in Deutschland. Schaut man sich die Umfragen an, ist heute nicht auszuschließen, dass bei einer Landtagswahl Extremisten zur stärksten Kraft werden. Es ist nicht auszuschließen, dass ein Feind unserer Demokratie sogar zum Ministerpräsidenten gewählt wird. Manche sagen, das sei nicht so schlimm. Man hört wieder den Gedanken, die Extremisten würden sich schon schnell entzaubern, wenn sie erst mal in Verantwortung seien. Das ist gefährlicher Unfug. Erinnern wir uns an die Anfänge 1933 und machen uns gleichzeitig deutlich, welche wichtige Rolle die Länder haben und vor allem, was politische Macht in der Hand von Extremisten in einem Land auslösen kann! Wir Länder sind zuständig für zentrale Bereiche dieses Staates und der Demokratie: für Polizei, für Justiz, für Verfassungsschutz, für Bildung, für Medienpolitik. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind im Landesdienst, nur jeder Zehnte ist beim Bund. Bei uns, bei den Ländern, liegt der Kern des Gewaltmonopols in diesem Staat. Jede Woche ernennen wir Richterinnen und Richter in unseren Landeskabinetten – heute reine Formsache. Ein klarer rechtsstaatlicher Prozess liegt dem zugrunde. Aber in den Händen der Falschen wird daraus ein gefährliches politisches Instrument. Das gilt auch und gerade für die Schulen und damit für die Zukunft unserer Kinder. Umso wichtiger ist, dass wir Demokraten immer wieder deutlich machen und dafür kämpfen: Politische Macht darf nicht in die Hände der Feinde der Demokratie gelangen, nicht im Bund, nicht in den Ländern, nicht in den Kommunen, nirgendwo. Die Feinde der Demokratie lehnen den Kern unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ab: die unantastbare Würde eines jeden einzelnen Menschen. Sie unterscheiden zwischen vermeintlich echten Deutschen und Passdeutschen. Sie unterscheiden zwischen Menschen mit und ohne Behinderung. Sie schüren Zwietracht, Hass und leisten Gewalt Vorschub. Sie reden das Menschheitsverbrechen der Schoah als „Fliegenschiss“ klein. Die Schoah ist das Ergebnis von unvorstellbarer Menschenfeindlichkeit. Wenn man Überlebenden des Holocaust zuhört, wie am Mittwoch Tova Friedman im Deutschen Bundestag, dann wird die Dimension dieser Menschenfeindlichkeit deutlich. Im Holocaust wurden aus Menschen Nummern. Im Holocaust hatte ein Menschenleben keinen Wert. Im Holocaust hat es keine Menschlichkeit gegeben. So weit darf es nie wieder kommen. Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus, Rassismus, Hass und Hetze dürfen in unserer Gesellschaft keinen Raum haben. Deshalb müssen wir uns in Deutschland den Menschenfeinden, den Feinden unserer Demokratie und unserer freiheitlichen Lebensweise immer wieder entschieden entgegenstellen. Deshalb müssen wir uns den Inhalten und dem Menschenbild von Extremisten und Antisemiten entgegenstellen. Das ist Aufgabe des Staates. Aber es ist auch Aufgabe eines jeden einzelnen Menschen in unserer Gesellschaft. Es heißt zu Recht: Der freiheitliche Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Dazu gehören gegenseitiger Respekt, Toleranz und Solidarität. Und dazu gehört auch ein Bewusstsein für Geschichte und Verantwortung. Deshalb ist das Erinnern so wichtig. Deswegen muss aus Erinnern immer wieder Handeln werden. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident Wüst! – Das Wort hat nun Frau Ministerpräsidentin Schwesig, Mecklenburg- Vorpommern. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlässlich des Jahrestags der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar 1945 gedenkt der Bundesrat, gedenken wir der Opfer des Nationalsozialismus. Mit diesem Antrag – vielen Dank, lieber Kollege Wüst, für die Initiative – machen wir sehr deutlich, dass wir eine Verpflichtung haben, in der heutigen Zeit alles dafür zu tun, dass sich das Geschehene niemals wiederholt, und dass wir eine besondere Verantwortung haben, jüdisches Leben zu schützen. Als ich als Bundesratspräsidentin 2024 Auschwitz besucht habe, hatte ich gedacht, ich sei gut auf diesen emotionalen Besuch vorbereitet. Trotz des Wissens aus dem Geschichtsunterricht, aus Büchern, aus Filmen, aus Gesprächen mit Zeitzeugen hat mich dieser Besuch mit voller Wucht erschüttert. Es ist nicht vorstellbar, wozu Menschen gegenüber anderen Menschen fähig waren. Die Gräueltaten des Nationalsozialismus sind menschlich eigentlich gar nicht vorstellbar. Deshalb ist es so wichtig, Gedenkorte zu besuchen, Zeitzeugen zu hören. In einer Zeit, in der wir leider immer weniger Zeitzeugen haben, ist es umso wichtiger, die Erinnerung wachzuhalten, vor allem für die junge Generation, die heute aufwächst – zum Glück in Deutschland, in einem friedlichen, freiheitlichen, demokratischen Land, aber eben ganz aktuell mit neuen und vor allem internationalen Herausforderungen. Immer wieder an diese unsere Geschichte zu erinnern, ist aus meiner Sicht der wichtigste Auftrag von politischer Bildung, und das muss in jeder Schullaufbahn vorkommen. Deshalb hat sich Mecklenburg-Vorpommern entschieden, die Finanzierung für Gedenkstättenfahrten nicht nur zu verdoppeln, sondern zu versechsfachen. Lieber Kollege Wüst, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie hier gerade, wie ich finde, sehr eindrucksvoll mit Daten und Fakten gezeigt haben, dass die Idee, die wieder umhergeistert, man könne die Kräfte, die heute die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohen, durch Einbindung auf kommunaler Ebene, Landes- oder vielleicht sogar Bundesebene entzaubern, schon einmal schiefgegangen ist. Heute haben wir wieder Kräfte, die den Holocaust leugnen, verharmlosen, die sagen: Es muss ja mal Schluss sein mit dem Schuldkult. – Es geht nicht um einen Schuldkult. Es geht nicht darum, ob die junge Generation oder wir dafür Verantwortung tragen, was Nazi-Deutschland Millionen von Menschen angetan hat. Es geht um unsere Verantwortung, daran zu erinnern und jeden Tag alles dafür zu tun, dass diese Erinnerung nicht verblasst, dass die Taten nicht verharmlost werden. Denn das ist die Voraussetzung dafür, sich bewusst zu machen, dass wir alles dafür tun müssen, dass das nie wieder passiert. Die Realität in unserem Land ist, dass es Antisemitismus gibt, von Linksextremisten, von Rechtsextremisten. Die Realität ist, dass Jüdinnen und Juden wieder Angst haben, dass wir alle mehr Schutzmaßnahmen vor Ort ergreifen müssen für Synagogen. Es ist wichtig, sich diesem Antisemitismus von Anfang an klar entgegenzustellen – nicht nur heute hier mit Anträgen und Beschlüssen, sondern ganz konkret im Alltag. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Bürgerinnen und Bürger, die sich in unserer Zivilgesellschaft in Initiativen für Demokratie, Freiheit und Vielfalt engagieren, unterstützen; vor allem in den Dörfern, wo sie manchmal Wand an Wand mit Nazis zusammenleben müssen wie zum Beispiel das Ehepaar Lohmeyer in Jamel. Gerade weil sich Rechtsextreme insbesondere im ländlichen Raum breitmachen, ist es aus unserer Sicht, eines Landes mit 6 000 Dörfern, wichtig, Initiativen auf dem Land zu unterstützen, auch aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, und die Unterstützung so einfach wie möglich zu halten. Wir weisen darauf hin, dass die Idee der Bundesregierung, die Unterstützung aus diesem Bundesprogramm an die Zustimmung von Kommunalparlamenten zu knüpfen, nicht der richtige Weg ist. Die Unterstützung muss einfach und unkompliziert sein. Es ist leicht, heute hier am Pult diese Rede zu halten. Es ist leicht, eine solche Rede im Landtag zu halten. Aber es ist wahnsinnig schwer, im Alltag, dort, wo rechtspopulistische und in großen Teilen auch rechtsextremistische Kräfte schon längst die Meinungs- und Deutungshoheit haben, dagegenzuhalten. Die Bürgerinnen und Bürger, die das tun, müssen weiter von uns unterstützt werden – mit Haltung, mit klaren Worten, aber auch durch konkrete Taten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehöre zu einer Generation, die das große Glück hat, ganz persönlich erlebt zu haben, dass, wenn Menschen sich für Freiheit und Demokratie einsetzen, der Weg aus einer Diktatur in eine Demokratie möglich ist. Ich war während der Friedlichen Revolution 15 Jahre alt und zur deutschen Einheit 16 Jahre. Ich habe, so wie wir alle, den Menschen, die gegen Nazi-Deutschland gekämpft haben, viel zu verdanken. Und ich habe vor allem vielen Ostdeutschen viel zu verdanken, die wie Till Backhaus, unser Landwirtschafts- und dienstältester Minister, 1989 auf die Straße gegangen sind und nicht wussten – das kann man sich heute gar nicht vorstellen –, ob sie nach dieser Demonstration abends ihre Familien wiedersehen oder im Stasi-Knast landen. Viele, die auf diese Demos gegangen sind, haben vorher mit ihren Freunden besprochen, wie es mit den Kindern weitergehen soll, wenn etwas passiert. Das waren die Zustände. Ich habe gedacht, dass es möglich ist, weil man es ja selbst erlebt hat, dass es überall so sein kann, in Europa und in der ganzen Welt: ein Weg nach vorn in Frieden, Freiheit und Demokratie. Wir sind eines Besseren belehrt worden. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, aber auch das Verhalten des US-Präsidenten Trump – Amerikas, des wichtigsten Verbündeten – und viele andere Ereignisse in der Welt zeigen uns, dass es keinen Automatismus gibt für den besseren Weg in Frieden, Freiheit, Demokratie und Wohlstand. Vielmehr ist all das bedroht, auch in unserem eigenen Land, durch rechtspopulistische und zu großen Teilen rechtsextremistische Kräfte. Zwei Fragen stehen im Raum, die Michel Friedman auf einer sehr eindrucksvollen Veranstaltung zur Verleihung des Johannes-Stelling-Preises in Mecklenburg- Vorpommern gestellt hat. Johannes Stelling war der erste SPD-Ministerpräsident des Freistaates Mecklenburg- Schwerin. Er wurde später von den Nazis verfolgt und ermordet. Bei der Preisverleihung 2025 hat Michel Friedman die Festrede gehalten und zwei entscheidende Fragen gestellt. Frage 1: Können wir garantieren, dass wir auch in den nächsten fünf Jahren in Frieden, Freiheit und Demokratie leben? – Vor fünf oder zehn Jahren hätte jeder diese Garantie ganz selbstverständlich ausgesprochen. Heute kann man das nicht mehr so einfach garantieren. Deshalb ist auch die zweite Frage entscheidend, die er gestellt hat: Können Sie garantieren, dass Sie alles dafür getan haben, dass es so bleibt? – Können wir das also garantieren? Diese Frage möchte ich mit Ja beantworten. Ja, wir tun alles dafür, das, was wir heute haben, Frieden, Freiheit und Demokratie, bei allen Alltagsproblemen und Sorgen, die es gibt, zu bewahren und zu erhalten. Der Bundesrat ist dafür ein Garant. Alle 16 Länder, alle 16 MPs aus demokratischen Parteien arbeiten hier länderübergreifend und parteiübergreifend zusammen – auch wenn wir vielleicht manchmal zu ein paar Einzelthemen Beef haben. Diese Stärke müssen wir uns bewahren. Diese Stärke müssen wir nutzen, um gemeinsam dafür zu sorgen, dass Deutschland, dass alle Bundesländer weiterhin demokratisch regiert werden. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 wurde von Herrn Staatsminister Heinz (Hessen) abgegeben. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir sind jedoch übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer dafür ist, die Entschließung zu fassen, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit hat der Bundesrat die Entschließung einstimmig gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 29: TOP 29 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 765/25) 1 Anlage 1 Es liegen einige Wortmeldungen vor. Zunächst Herr Ministerpräsident Lies aus Niedersachsen. – Bitte, Herr Ministerpräsident! Olaf Lies (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um den Wolf als rechtliche und politische Herausforderung und damit ehrlicherweise auch um die Frage, wie handlungsfähig der Staat ist. Dass diesem Thema eine solche Bedeutung zukommt, mag für einige ungewöhnlich klingen, aber es ist gerade für die ländlichen Regionen, zum Beispiel in bestimmten Teilen Niedersachsens, eine wirklich große Herausforderung. Die Rückkehr und die Ausbreitung des Wolfes hat viele Länder, gerade Niedersachsen, in den vergangenen Jahren vor große Herausforderungen gestellt. Insbesondere die Weidetierhalter mussten umfangreiche Herdenschutzmaßnahmen umsetzen und trotzdem immer wieder mit Nutztierrissen umgehen. Bei vielen Menschen in den ländlichen Räumen ist die Sorge oder zumindest das Unbehagen im eigenen Umfeld gestiegen. Die intensiven, emotionalen Diskussionen vor Ort habe ich 2017 bis 2022 als Umweltminister sehr unmittelbar miterlebt. Das war für uns als Landesregierung besonders unangenehm, weil uns nicht die rechtlichen und politischen Möglichkeiten zur Verfügung standen, um rechtzeitig und angemessen reagieren zu können. Wir haben dann die erste Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit der „Lex Wolf“ auf den Weg gebracht. Wir haben zwischenzeitlich auch versucht, einzelne Schnellabschussgenehmigungen umzusetzen. Das war weder praktikabel, noch haben wir die entsprechenden Maßnahmen erfolgreich umsetzen können. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt gemeinsame Fortschritte erzielt haben beziehungsweise erzielen können und damit eine neue Handlungsfähigkeit ermöglichen. Durch die Initiative Niedersachsens haben wir gemeinsam, Bund und Länder, mit großer Beharrlichkeit erreichen können, dass der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention sowie in der FFH-Richtlinie herabgestuft worden ist. Das war die Voraussetzung dafür, dass wir jetzt zusammenkommen und über andere Maßnahmen reden, also handeln können. Ich bin der Bundesregierung sehr dankbar, dass mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes nun den Ländern die Möglichkeit eröffnet wird, ein Bestandsmanagement für den Wolf einzurichten. An dieser Stelle ganz herzlichen Dank an die Bundesminister Alois Rainer und Carsten Schneider! Es ist nicht immer einfach, zu Lösungen zu kommen, ich weiß das. Aber ich bin überzeugt davon, dass das an dieser Stelle gut gelungen ist. Das zeigt, wie gut und vertrauensvoll die Zusammenarbeit war. Ich glaube, hier ist der Wille, gemeinsam Lösungen zu finden, nicht nur erkennbar, sondern auch erfolgreich gewesen. Dafür großen Dank! Das alles war aber auch dringend notwendig. Wir wollen möglichst rasch ein wirkungsvolles regionales Bestandsmanagement der Wolfspopulation in Niedersachsen und ganz Deutschland umsetzen, um die Fragen zu beantworten, wo Risse auftreten und welche Gebiete besonders betroffen sind, aber auch die Frage, wo Populationsgrößen erreicht sind, die eben ein Bestandsmanagement ermöglichen. Eines ist klar: Der Wolf bleibt weiterhin eine geschützte Tierart, deren günstiger Erhaltungszustand bestehen bleiben muss. Wir wissen aber auch: Ein weiteres Anwachsen der Population ist nicht nur zu erwarten, vielmehr beobachten wir es in der Entwicklung der letzten Jahre sehr intensiv. Auch hier kommt natürlich dem Bund eine koordinierende Rolle zu, um den Schutz nicht außer Acht zu lassen. Wir erleben immer wieder, dass Maßnahmen wie Schutzzäune oder Herdenschutzzonen nicht ausreichen, auch bei größeren Herden von Rindern oder Pferden. Deshalb sind weitere Maßnahmen erforderlich. Wir müssen dort agieren können, wo die Situation dies erfordert, und entsprechend auch präventiv handeln. Deswegen begrüßen wir die Erleichterung im Umgang mit einzelnen Tieren, aber auch Rudeln, die Nutztierrisse mit sich bringen. Was heißt das? Was ist eigentlich unsere Verantwortung dabei? Die Verantwortung ist, das Zusammenleben von Menschen, Weidetieren und Wölfen angemessen zu regeln, also dafür zu sorgen, dass es in geregelte Bahnen kommt. Das ist das, was in der Vergangenheit gefehlt hat. Dazu gehört der Herdenschutz, der aber an vielen Stellen an ganz praktische Grenzen stößt. In Norddeutschland etwa an den Deichen. Man muss sich vorstellen, was in der Praxis notwendig wäre, um das umzusetzen. Es funktioniert nicht. Man könnte auch Süddeutschland und die Almen nennen. Und dazwischen gibt es noch viele weitere Beispiele, wo es möglicherweise genauso schwierig ist. Da ist der Aufwand, den man betreiben müsste, so groß und die Wirkung so gering, dass es für die Weidetierhalter nicht leistbar ist. Das erkennt der Gesetzentwurf ausdrücklich an. Die Arbeit der Weidetierhalter allerdings ist unersetzlich. Das gilt für Landschaftspflege, für biologische Vielfalt und – ich will es mal für Niedersachsen beschreiben – für die Deichschäferei: Ohne die Beweidung mit Schafen wäre der Küstenschutz nicht gewährleistet, wären die Deiche nicht sicher. Das geht nicht technisch, das geht nicht mit Gerät, das geht nur in dieser Form. Manchmal geht eben nicht beides, und dann muss der Staat handlungsfähig sein, damit umgehen können und dafür sorgen, dass der Küstenschutz die höchste Priorität hat. Wir unterstützen den Gesetzentwurf, er gibt uns die nötige Rechtssicherheit. Es gibt noch ein paar Punkte, die wir klären müssen. Das haben wir, glaube ich, im Verfahren deutlich gemacht. Das werden wir gemeinsam angehen. Dazu gehört die Frage, wie eine bundeseinheitliche Steuerung aussehen kann, um auf der einen Seite die Anforderungen der Managementpläne und auf der anderen Seite die Vorgaben für die Zulässigkeit der Jagd zu konkretisieren, damit dort keine Zweifel entstehen und das am Ende vor Gericht Bestand hat. Das war leider die Erfahrung der letzten Jahre: Im Grunde waren wir mehr vor Gericht, als Handlungsfähigkeit beweisen zu können. Auch ein enges Monitoring der Wolfspopulation durch den Bund ist notwendig. Dieses stellt sicher, dass die Vorgaben der FFH-Richtlinie eingehalten werden und die Einhaltung der Mindestbestände dann auch entsprechend gesteuert und dokumentiert werden kann. Das sichert also die Handlungsfähigkeit. Bei der Zuständigkeit für Jagd und Artenschutz werden wir gemeinsam noch prüfen müssen, ob die Abgrenzungen so sind, wie sie sein müssen, oder ob wir noch Veränderungen vornehmen können. Ich begrüße ausdrücklich die Einführung der Bund- Länder-Arbeitsgruppe „Jagd und Wolf“. Damit haben wir die Möglichkeit, diesen Weg zu gehen und Antworten auf zentrale Fragen voranzubringen: zum Umgang mit Problemwölfen dort, wo Weidegebiete und Nutztierrisse sind, und zu einem abgestimmten Management und einer Regulierung, wo sie möglich und notwendig ist. Dazu werden wir die Zusammenarbeit nutzen und diese auch weiter stärken. Wir machen das auch in Niedersachsen und in enger Kooperation miteinander. Für richtig halte ich, dass präventiver Herdenschutz und die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements dabei ausdrücklich auch in Niedersachsen vorgesehen sind. Meine Damen und Herren, ich erinnere mich an meine Jahre als Umweltminister, an die Sorgen der Weidetierhalter und der Bevölkerung auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite auch an die Sorgen der Naturschützer, die fragen: Was passiert denn dort eigentlich in Zukunft? Jetzt ist das passiert, was notwendig ist: klare Regeln, Sicherheit für beide Seiten, rechtliche Absicherung des Handelns. Das schafft die notwendige Akzeptanz für den Wolf und eben auch die Akzeptanz für einen handlungsfähigen Staat, der dann reagiert, wenn es notwendig ist. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! – Als Nächstes hat um das Wort gebeten: Herr Staatsminister Jung aus Hessen. – Bitte, Herr Kollege! Ingmar Jung (Hessen): Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer hätte vor zwei Jahren gedacht, dass wir heute so weit sind? Typischerweise wird uns Politikern immer vorgeworfen: Ihr redet über irgendwas, und am Ende kriegt ihr keine Entwicklung hin, es wird nichts vorangehen. – Ich erinnere mich noch sehr gut: Als wir vor zwei Jahren in Hessen das Jagdrecht geändert haben, sind wir von vielen ausgelacht worden. Es wurde gesagt: Na ja, ihr macht Symbolpolitik, ihr ändert da ein bisschen was. Am Ende ist der Schutzstatus, wie er ist. Der wird sich eh nie ändern. Die Problematik könnt ihr nicht in den Griff bekommen. – Nun sieht man, wie weit wir heute sind, nachdem die Vorgängerbundesregierung irgendwann ihren Widerstand aufgegeben und mit dafür gesorgt hat, dass auf europäischer Ebene die Berner Konvention und auch die FFH- Richtlinie geändert und in beiden der Schutzstatus abgesenkt wurde. Und die neue Bundesregierung hat direkt nach ihrem Amtsantritt das Bundesjagdgesetz angepackt. Herr Ministerpräsident Lies, Herr Bundesminister, ich kann mir nicht nur vorstellen, sondern ich bin mir sogar sicher, dass es manchmal schwierig ist, zu einer Einigung zu kommen. Deswegen bin ich ganz besonders dankbar, dass wir es geschafft haben, dass wir heute hier zusammenstehen, über die Änderungen im Bundesjagdgesetz verhandeln und wirklich einen Schritt nach vorn machen können beim Weidetierschutz und ein echtes Bestandsmanagement beim Wolf einrichten können. Das hätten, wie gesagt, vor zwei Jahren wenige gedacht. Jetzt müssen wir noch über ein paar Details reden. Eine Sache ist mir wichtig, zu betonen: Ich lese immer wieder in Pressemitteilungen, höre in Pressekonferenzen, in öffentlichen Statements, das neue Bundesjagdgesetz solle dafür sorgen, dass die Problemwölfe entnommen werden können. – Das ist aber nicht der Hintergrund, das ist nur ein Teil der Änderung. Das wäre auch auf der Basis des alten Schutzstatus schon möglich gewesen. Wir haben es eben schon gehört: Wir hatten Schnellabschussverfahren und Ähnliches, haben es aber ehrlicherweise nie rechtssicher hinbekommen. Das ist ein Teil. Andererseits müssen wir dort, wo die Populationen zu groß werden, in ein echtes Bestandsmanagement einsteigen können, auch ohne vorher Rissereignisse zu haben. Denn wenn wir abwarten, bis überall Rissereignisse eingetreten sind, bis wir die Schäden haben, werden die Weidetierhalter irgendwann keine Lust mehr haben, ihren Beruf weiter auszuüben. Deswegen müssen wir in ein echtes Bestandsmanagement einsteigen. Das ist ja im Bundesjagdgesetz, so wie es uns nun vorliegt, auch vorgesehen. An einer Stelle diskutieren wir noch, wer die Verantwortung übernimmt. Einige von uns sagen: Wir brauchen eine Bundesverordnung, die das für Gesamtdeutschland regelt. – Ich sage Ihnen ehrlich: Wir sind jetzt so weit gekommen. Viele Länder haben Initiativen ergriffen. Wir haben eben gehört, wie unterschiedlich Deutschland ist. Wir haben ein Monitoring vor Ort. Wir wissen genau, was bei uns vor Ort los ist. Jetzt haben wir als Länder die Chance, die Managementpläne in die Hand zu nehmen. Wir sollten die Verantwortung dafür nicht zum Bund schieben. Vielmehr glaube ich, dass die Länder den Vollzug, die Verordnung selbst regeln können. Ich wäre dankbar, wenn wir am Ende zu einer solchen Lösung kommen. Zum Zweiten müssen wir natürlich auch die Schadtiere, also die sogenannten Problemwölfe, betrachten. Das tut der Entwurf auch. Ich bin sehr dankbar, dass er auf dem jetzigen Stand wieder einen 20-Kilometer-Radius enthält. Bei einem Ereignis können Sie also in einer bestimmten Zeit in einem bestimmten Gebiet – wir reden jetzt von 20 Kilometern Radius – Entnahmen vornehmen. Es gibt Anträge, die davon ausgehen, dass ein Ein- Kilometer-Radius reicht. Meine Damen und Herren, wenn Sie sich damit beschäftigen, wissen Sie: Seit ich angefangen habe, hier zu reden, ist der Wolf schon mehr als einen Kilometer weitergewandert. Sie kriegen den dann ganz sicher nicht mehr. Das sind Anträge, die die Bekämpfung von echten Problemtieren, die Schadereignisse verursachen, verhindern wollen. Ich wäre dankbar, wenn wir bei 20 Kilometern bleiben. Ein dritter Punkt, der mir sehr wichtig ist, sind die Weideschutzzonen. Auch hier müssen wir eine Lösung hinkriegen, das haben wir gerade gehört. Ein Beispiel sind immer die Deiche. Ich verstehe sehr gut, dass der Deichschutz, wie es Ministerpräsident Lies vorgetragen hat, für Niedersachsen ein Riesenthema ist. Aber die Situation ist nicht allein dort problematisch. In Hessen haben wir den Mittelgebirgsraum, wir haben gemeinsam mit Bayern und Thüringen die Rhön. Ich werde im Landtag öfter gefragt, ob wir denn bei einem Schadereignis festgestellt haben, ob es ein hessischer oder ein bayerischer Wolf war. Blöderweise haben Wölfe keinen Personalausweis. Das zeigt aber, dass wir gemeinsam über Ländergrenzen hinweg greifende Regeln finden müssen. Denn auch bei uns ist Kulturlandschaftsschutz ohne Weidetierhaltung, ohne das Bewirtschaften von Mittelgebirgsräumen absolut nicht mehr denkbar. Wenn wir diesbezüglich keine Lösungen finden und keine Schutzzonen einrichten, werden diejenigen, die dort den Schutz unserer Kulturlandschaft betreiben, am Ende keine Lust mehr haben, weiterzumachen. Ich bin außerordentlich dankbar, dass wir so weit gekommen sind, wie es vor zwei Jahren wirklich noch keiner gedacht hätte, und ich wäre dankbar, wenn wir jetzt nicht langsam machen, sondern als Länder die Verantwortung in die Hand nehmen, es selbst regeln, selbst die Managementpläne aufstellen und bei den Problemwölfen und vor allem bei den Weideschutzzonen vernünftige Regelungen finden. Ich glaube, das wäre ein großer Erfolg für uns gemeinsam, um nach außen zu zeigen, dass wir bei solchen Problemen wirklich handlungsfähig sind. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Kollege! – Als Nächstes hat um das Wort gebeten: Herr Minister Dr. Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern. – Bitte, Herr Kollege! Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor über 15 000 Jahren ist es dem Wolf gelungen, sich dem Menschen anzuschließen. Heute sprechen wir – aus artenschutzrechtlicher Sicht – von einer Erfolgsgeschichte der Wiederansiedlung des Wolfes in Deutschland. Diese hat im Übrigen im Osten begonnen und hatte ihren Ausgangspunkt in Sachsen. Dies ist eine Erfolgsstory für den Artenschutz, das darf man hier auch einmal ausdrücklich sagen. Auf der einen Seite nehmen wir aktuell zur Kenntnis, dass wir in Deutschland 219 Wolfsrudel haben. Zu einem Wolfsrudel gehören im Durchschnitt um die zehn Tiere. Das heißt unterm Strich, schnell ausgerechnet: Wir haben weit über 2 000 Wölfe in Deutschland. Das ist – noch mal – ein Erfolg des Artenschutzes. Auf der anderen Seite machen sich die Menschen im ländlichen Raum, in den Einzugsgebieten Sorgen. Im Übrigen ist das Problem in den älteren Bundesländern längst noch nicht so angekommen wie bei uns. Aber zum Glück ist es auch dort ein Thema. Ich bin dankbar für die Beiträge. Seit vielen Jahren arbeiten die vom Wolf besonders betroffenen Länder an einer Lösung, wie wir tatsächlich zu einem fairen und guten Miteinander von Wolf, der Nutztierhaltung und den Menschen in den ländlichen Räumen, aber auch in der Stadt kommen. Übrigens ist der erste Wolf bereits vor 25 Jahren wieder in Deutschland ansässig geworden. Es ist ein Signal – für das ich der Bundesregierung wirklich dankbar bin, lieber Alois Rainer –, dass die beiden Häuser Bundesumweltministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium einen guten Ausgangsentwurf vorgelegt haben. Meine dringende Bitte an dieser Stelle ist aber: Nehmen Sie bitte die Stellungnahmen der Länder ernst! Wir haben eine relativ kurze Anhörungsfrist gehabt. Für mich sind folgende Punkte entscheidend: Erstens. Wir wollen die Weidetierhaltung. Sie muss abgesichert werden, ob das den goldenen Tritt an den Deichen oder die Pflege der Kulturlandschaft in den Gebirgsregionen betrifft. Im Übrigen geht es hier auch um eine Einkommensquelle in unserer Bundesrepublik Deutschland in Form der Produktion von nachhaltig erzeugten Lebensmitteln. Auch das ist nicht ganz unwesentlich. Das müssen wir absichern. Deswegen müssen Wölfe, die Schaden stiften, rechtssicher und gerichtsfest entnommen werden können. Die Rechtsgrundlage dafür fehlt aktuell. Laufend sind wir in den Ländern mit diesem Thema vor Gericht und unterliegen. Hier muss der Gesetzentwurf Klarheit schaffen. Zweitens. Nachdem wir viele Jahre darum gekämpft haben – auch ich persönlich; immer mit anderen Bundesländern zusammen –, sind wir auf dem richtigen Weg: Der Schutzstatus in der Berner Konvention ist herabgesetzt worden, und auch die FFH-Richtlinie ist angepasst worden. Dank an Brüssel! Es ist vollkommen klar: Der Wolf ist eine geschützte Art, und er bleibt es auch. Das sage ich den Menschen in unserem Lande ausdrücklich. Aber er ist nicht mehr streng geschützt. Und ich bin wirklich dankbar, dass es uns gelungen ist, in Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern, den guten Erhaltungszustand für Deutschland zu erklären. Das bedeutet ausdrücklich, dass wir in Deutschland, in den Regionen, in denen ein guter Erhaltungszustand erreicht ist, in ein Bestandsmanagement eintreten können. Dazu brauchen wir aber eine klare Rechtsgrundlage. Ich bitte darum, anzuerkennen – und das ist hier auch schon deutlich geworden –, dass die Länder die Kompetenz haben. Wir sollten auf Landesebene Managementpläne erarbeiten können, auch länderübergreifend, die dann natürlich vom Bundesministerium begleitet werden. Ich finde außerordentlich wichtig, zu sagen: Wir wollen keine Doppelzuständigkeiten mehr. Es gibt sie aber noch. Nach dem Gesetzentwurf, so wie er vorliegt, gibt es nach wie vor eine Doppelzuständigkeit. Die muss weg, damit ein Ministerium die Verantwortung hat und wir unsere Berichtspflichten erfüllen können; was ja überhaupt gar kein Thema ist. Zusammenfassend will ich feststellen: Ich glaube, drei Säulen sind von entscheidender Bedeutung. Punkt eins hat Priorität: die Prävention. Da haben wir viel erreicht, wir machen auch sehr viel. Punkt zwei: das Monitoring. Das Monitoring muss weiter verbessert werden. Denn ich bin der festen Überzeugung: Wir wissen noch nicht, wo sich in ganz Deutschland tatsächlich Wölfe, einzelne oder ganze Rudel, aufhalten. Wir bekommen die Information erst, wenn sie auffällig geworden sind. Es gibt aber genug Rudel, die sich gut verhalten und nicht auffällig zeigen. Daher noch mal: Das Monitoring muss verstärkt werden. Punkt drei: das Management. Hier sage ich sehr klar: Wir brauchen dazu Rechtsgrundlagen, die uns in den Ländern ermöglichen, die Bestände rechtssicher und gerichtsfest zu regulieren. Im Übrigen weise ich jeden, der glaubt, ab morgen werde es Wolfsjagden in Deutschland geben, heute schon darauf hin: In Mecklenburg-Vorpommern – mit einem Augenzwinkern: im schönsten Bundesland der Welt – wird es so etwas nicht geben. Prioritär geht es darum, dass wir den Bestand so anpassen, dass die Art erhalten wird und der gute Erhaltungszustand bleibt. Ich finde, der Gesetzentwurf ist eine sehr gute Grundlage. Wir sollten nie im Leben vergessen, dass dieses Geschöpf hochintelligent und mit allen Sinnen ausgestattet ist. Ich wage zu behaupten: Der Wolf ist sehr schlau. Er gehört zu unserer Kulturlandschaft. Wir müssen aber auch die Menschen ernst nehmen. Deswegen ist es richtig, dass wir bald in ein Management eintreten. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Backhaus! – Als Nächstes hat um das Wort gebeten: Herr Staatsminister von Breitenbuch aus Sachsen. – Bitte, Herr Kollege! Georg-Ludwig von Breitenbuch (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit mehr als 25 Jahren ist der Wolf wieder in Sachsen und in Deutschland heimisch. Das zeigt, dass der Artenschutz und die Stärkung der biologischen Vielfalt von uns allen ernst genommen werden. Der Wolf ist inzwischen in Deutschland wieder ein normaler Bestandteil unserer Tierwelt. Mit seiner wachsenden Population gehen Herausforderungen einher, denen man nicht mehr mit der Reaktion auf einzelne Tiere gerecht wird. Der Wolf breitet sich ohne natürliche Feinde und teilweise auch ohne Angst vor dem Menschen aus. Dies führt zu Sorgen in der Bevölkerung und zu Problemen bei den Weidetierhaltern. Tierverluste und enorme Kosten für den Herdenschutz belasten die ländliche Bevölkerung wirtschaftlich wie auch emotional. Auch im Landeshaushalt steigen die Ausgaben. Deshalb braucht es ein umfassendes Bestandsmanagement. Der erste Schritt dahin ist, den Wolf genauso über das Jagdrecht zu regulieren wie andere Wildarten auch. Heute liegt im Bundesrat ein Gesetzentwurf vor, der nicht nur vorsieht, dass der Wolf wieder dem deutschen Jagdrecht unterliegt, sondern auch konkrete Regelungen zur Bejagung beinhaltet. Ich halte das für überfällig, denn jahrelang trat man politisch auf der Stelle, obwohl sich der Bedarf klar abzeichnete. Um es deutlich zu sagen: Zu viele Jahre fühlten wir uns in Sachsen und in Ostdeutschland damit alleingelassen. Mit den neuen Mehrheiten nach den Wahlentscheidungen sind endlich Veränderungen möglich. Nachdem auch durch die EU die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, bin ich der Bundesregierung sehr dankbar, dass dieses Anliegen jetzt zügig umgesetzt wird. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn selbstverständlich gehört die Weidetierhaltung zu einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung, die durch die Jagd nach § 1 des Bundesjagdgesetzes vor Beeinträchtigungen zu schützen ist. Im Hinblick auf den weiteren Umgang mit dem Wolf haben die Menschen auf dem Land hohe Erwartungen an die Politik, vor allem in den Landkreisen Görlitz und Bautzen. In Sachsen haben wir eine Zahl von über 40 Rudeln erreicht. Die Schäden haben sich 2025 noch einmal verdreifacht, und jedes Jahr wachsen die Bestände weiter. Bund und Länder müssen zu einer Lösung kommen, die sachgerecht und vor allem sicher umsetzbar ist. Jäger und Behörden müssen von Anfang an rechtssicher handeln können. Jäger müssen Wölfe tatsächlich erlegen dürfen, ohne wesentliche rechtliche und persönliche Risiken einzugehen. Der Freistaat Sachsen hat sich als eines der Wolfsländer in Deutschland mit eigenen Anträgen in den Ausschüssen des Bundesrates eingebracht. Für uns ist es wichtig, dass Wölfe, die Schäden verursachen, schnell, rechtssicher und möglichst unkompliziert erlegt werden können, dass vor Ort zwischen Landwirten und Jägern entschieden wird und nicht von fernen Schreibtischen aus und dass der Wolfsbestand insgesamt jagdlich so reguliert werden kann, dass sich die Schäden langfristig deutlich verringern und damit auch die Kosten für Herdenschutz, Schadenersatz bei Rissen und den allgemeinen Aufwand. Dafür sind die Bejagung und die notwendige Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes zukünftig auszutarieren. Diese Aufgabe ist eine nationale Aufgabe. Sie ist nicht allein innerhalb der Grenzen eines einzelnen Bundeslandes leistbar. Die Anträge des Freistaates Sachsen zielen deshalb vor allem darauf ab, dass der Bund notwendige einheitliche Standards und Rahmenbedingungen ordentlich setzt – für das künftige Wolfsmanagement in ganz Deutschland. Dafür ist es notwendig, dass der Bund von den Verordnungsermächtigungen Gebrauch macht, die im Gesetzentwurf vorgesehen sind, und diese deutlich ausarbeitet. Die Abgrenzung zwischen Jagdrecht und Naturschutzrecht muss für Jäger und Behörden von vornherein klar und unmissverständlich sein. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin und bleibe optimistisch, dass es Bund und Ländern gelingt, mit der Übernahme des Wolfs in das deutsche Jagdrecht ein gutes und rechtssicheres jagdliches Bestandsmanagement und damit tragfähige und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, um die Weidetierhaltung überall wirksam zu schützen und im ländlichen Raum zu erhalten, ohne dabei den Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland zu gefährden. Nach Debatten zwischen Schwarz und Weiß sind wir auf dem richtigen Wege, eine gute Mitte zu suchen und auch zu finden. An unseren Beschlüssen, die lebensnah sein müssen, entscheidet sich, ob Menschen gerne und zufrieden auf dem Land leben, überall in Deutschland. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Staatsminister! – Nun hat noch um das Wort gebeten: Herr Bundesminister Rainer, Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. – Bitte, Herr Bundesminister! Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes stellt eine ausgewogene und pragmatische Lösung für Mensch und Natur dar. Mit der Rückkehr des Wolfes haben sich die Rahmenbedingungen für die Weidetierhaltung grundlegend verändert. Die stark wachsenden Wolfspopulationen führen zu immer mehr Konflikten. Viele Weidetierhalter stehen aufgrund von Wolfsrissen vor existenzbedrohenden Problemen. Trotz Zäunen und anderer Schutzmaßnahmen kommt es immer wieder zu Übergriffen auf Schafe, Rinder und Pferde. Der bessere Schutz dieser Tiere ist dringend geboten. Er sichert landwirtschaftliche Existenzen, stärkt das Tierwohl und leistet einen Beitrag zur Biodiversität. Wenn die Weidetierhaltung bedroht ist, betrifft das weit mehr als einzelne Betriebe, denn sie ist Grundlage für den Erhalt unserer Kulturlandschaften und bewahrt eine artenreiche Flora und Fauna. Darüber hinaus trägt die Beweidung von Deichen und Almen entscheidend zum Hochwasser- beziehungsweise Landschaftsschutz bei. Unsere politische Botschaft ist eindeutig: Der Schutz von Weidetieren steht dem Schutz des Wolfes gleichberechtigt gegenüber. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt: Wir nehmen den Wolf ins Jagdrecht auf. Wir schaffen damit die Grundlage für ein Wolfsmanagement, das den Schutz von Weidetieren und den Schutz des Wolfes angemessen berücksichtigt. Das ist auch ausdrücklich der Wunsch der Länder. Mit einem zeitnahen Inkrafttreten des Gesetzes stellen wir sicher, dass die Weidetiere bereits beim diesjährigen Almauftrieb ausreichend geschützt werden können. Wir haben unseren Tierhalterinnen und Tierhaltern Planungssicherheit versprochen. Dies müssen wir jetzt auch umgehend einhalten. Mit der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz schaffen wir klare und praxistaugliche Regeln in drei Kernbereichen. Erstens: Sogenannte Problemwölfe können unabhängig vom Erhaltungszustand schneller und mit weniger Bürokratie entnommen werden. Zweitens: Mit der Aufstellung von regionalen Managementplänen können die Länder die Jagd auf den Wolf durchaus auch selbst steuern. Und drittens: Die Länder können Weidegebiete ausweisen, in denen präventiver Herdenschutz nicht zumutbar oder ganz einfach nicht umsetzbar ist, etwa auf Almen oder Küstendeichen. Meine Damen und Herren, mir ist es wichtig, dass dieses Gesetz jetzt schnell in Kraft tritt. Denn nur so kann die dringend erforderliche Verbesserung des Schutzes der Weidetiere zeitnah erreicht werden. Zusätzlich zu diesem Gesetzgebungsverfahren stärken wir den Herdenschutz und prüfen, wie er finanziell besser unterstützt werden kann. Änderungsvorschläge der Länder, die insbesondere die Verwaltungspraxis der künftigen gesetzlichen Regelung verbessern, haben wir in den Gesetzentwurf mit aufgenommen. Ich danke den Ländern ausdrücklich für diese konstruktiven Vorschläge. Der vorliegende Gesetzentwurf bringt Arten- und Weidetierschutz in eine gute Balance. Damit wir zeitnah in die versprochene Umsetzung kommen, bitte ich Sie heute um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Bundesminister! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Minderheit. Damit entfällt Ziffer 20. Wir ziehen vor: Ziffer 16! – Minderheit. Ziffer 17! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 14. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 18! – Mehrheit. Ziffer 19! – Minderheit. Ziffer 21! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 22. Ziffer 23! – Mehrheit. Damit entfallen die Ziffern 24 und 25. Ziffer 26! – Mehrheit. Ziffer 27! – Minderheit. Nun zu Ziffer 28, über die wir wunschgemäß in zwei Schritten abstimmen: Zunächst bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 28 Buchstabe a! – Minderheit. Und nun bitte Ihr Handzeichen für den Rest der Ziffer 28! – Minderheit. Ziffer 29! – Minderheit. Ziffer 30! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 43: TOP 43 Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (Drucksache 780/25) Hierzu liegen zahlreiche Wortmeldungen vor. Zunächst erteile ich das Wort Herrn Ministerpräsident Schweitzer aus Rheinland-Pfalz. – Bitte, Herr Ministerpräsident! Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland muss schneller werden, und wir arbeiten daran. Das ist die erste gute Nachricht. Ich will darauf verweisen, dass wir hier in diesem Raum auch schon über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität gesprochen haben. Wir alle sind in den Ländern dabei, dieses Sondervermögen, diese historischen Investitionsmilliarden, in Landesgesetze zu gießen und in die Umsetzung zu bringen. Ich kann Ihnen berichten, dass wir in Rheinland-Pfalz in dieser Woche eine Landtagssitzung hatten, die die letzte Lesung unseres entsprechenden Landesgesetzes beinhaltete. Wir sind durchaus imstande, schon in den ersten Monaten des Jahres 2026 die ersten Maßnahmen in Rheinland-Pfalz auf der kommunalen Ebene und in den Regionen auf den Weg zu bringen. Damit das aber gut gelingt, müssen neben den Summen, über die wir dabei sprechen, weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Wir brauchen Geschwindigkeit, und wir brauchen Vereinfachung. Darum ist es gut, dass wir heute über den Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes sprechen. Das ist nämlich ein wichtiger Baustein, um mehr Tempo in die Umsetzung all dieser Infrastrukturprojekte zu bringen, auch und vor allem im Verkehrsbereich. Der Entwurf setzt wichtige Maßnahmen auf, die wir uns auch im Rahmen der föderalen Modernisierungsagenda in der letzten Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember zwischen Bund und Ländern vorgenommen haben. Das ist ein wichtiger Baustein, damit wir das Geld, diese hohen Summen, wortwörtlich auf die Straßen und auf die Schienen bekommen. Das ist ein deutliches Signal an die Wirtschaft. Leider haben wir in diesen Stunden aber erneut ernüchternde Nachrichten aus der Wirtschaft. Das Wachstum steigt weniger stark als die Arbeitslosigkeit in Deutschland. Das ist die Situation, in der wir sind. Unser Bundeskanzler hatte sich vorgenommen, dass die Stimmung und die Situation schon zum Sommer besser werden. Er hat den Sommer 2025 gemeint. Das heißt, wir haben noch ein bisschen was zu tun. Die Wirtschaft ist angewiesen auf Impulse, und das enorme Investitionspaket von Bund, Ländern und Kommunen kann diese Impulse setzen. Wir haben in der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember über 200 einzelne Maßnahmen in die föderale Modernisierungsagenda gepackt. Das gemeinsame Ziel war, Staat und Verwaltung in Deutschland zu erneuern, Bürokratie abzubauen, Prozesse zu vereinfachen, zu beschleunigen. Würden wir diese föderale Modernisierungsagenda gemeinsam entschlossen umsetzen, dann wäre dies nicht weniger als die größte Reform seit Jahrzehnten. Fünf Leitthemen haben uns dabei beschäftigt, nämlich: dass wir Bürokratie abbauen, dass wir schneller werden bei Planung und Genehmigung, auch im Umwelt- und Vergaberecht, dass wir effiziente und resiliente staatliche Strukturen schaffen, dass wir auf digitale Verfahren setzen – und das nicht nur in Teilbereichen der Verfahren, vielmehr digitalisieren wir sie insgesamt – und dass wir durch bessere Rechtsetzung die Wege schneller machen. Ich will hier zentrale Maßnahmen im Bau- und Planungsrecht ansprechen. Mit dem Instrument des überragenden öffentlichen Interesses können zentrale Verkehrsprojekte mit erhöhter Priorität realisiert werden oder Sanierungen stattfinden. Das ist ein wichtiger, zentraler Punkt. Ebenso zentral ist der Bereich Digitalisierung. Wir können Planfeststellungsverfahren zukünftig komplett digital durchführen. Wer sich in der Praxis ein bisschen auskennt, der weiß, dass wir dadurch eine enorme Erhöhung der Geschwindigkeit erreichen können. Ich bin deshalb sehr froh, dass der Gesetzentwurf diese und weitere Maßnahmen enthält. Der Entwurf hält auch wirklich viel von dem ein, was er sich vorgenommen hat. Er hätte aber – lassen Sie mich das sagen – auch ein bisschen ambitionierter sein dürfen. Wir haben uns bei der Modernisierungsagenda mehr vorgenommen. Da ist also noch Luft nach oben. Ich will ein Beispiel nennen, das uns auch in den Gesprächen unter den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten beschäftigt hatte, nämlich das Thema Ersatzneubauten. Ich glaube, es ist ratsam, dass wir in Zukunft dazu kommen, dass hierbei Plangenehmigungsverfahren den Regelfall darstellen und Planfeststellungsverfahren, wenn überhaupt, nur bei ganz großen und wirklich einschneidenden Projekten nötig sind. Ich wünsche mir daher, dass die Bundesregierung ambitioniert in die Umsetzung dieses Gesetzes geht und dass es den Mut gibt, entschlossen in die Regionen und in die Planungen zu gehen. Lassen Sie mich einen weiteren Satz sagen! Wir diskutieren momentan sehr stark über die Frage: Wie modernisieren wir Staat und Verwaltung und das Gesicht des Staates gegenüber Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen? Wir diskutieren auch darüber, wie wir die Finanzierungsvoraussetzungen neu fügen und neue Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen schaffen. Ich will daran erinnern, dass wir nach wie vor in einem – hoffentlich zielführenden – Diskussionskomplex unterwegs sind, was das Thema Konnexität angeht, also den Zusammenhang zwischen Gesetzgebung auf Bundesebene und der Finanzierungsverantwortung für die Umsetzung in Ländern und Kommunen. Ich will anerkennend hervorheben, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit einer Sozialstaatskommission in dieser Woche Vorschläge vorgelegt hat, die, wie ich finde, klugerweise das Thema Sozialstaat – Gehalt unseres Sozialstaates, soziales Miteinander – mit einem Modernisierungsanspruch verbinden. Ich glaube, das kann der richtige Weg sein, Reformwille und den Erhalt dessen, was uns in Deutschland auszeichnet, miteinander zu verbinden. In diesem Sinne: Vielen Dank an die Bundesregierung, dass sie dieses Beschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht hat! Jetzt wünsche ich mir auch eine beschleunigte Umsetzung, damit wir in Deutschland vorankommen, die Wirtschaft wieder wächst und die Menschen wieder zuversichtlich in die Zukunft schauen. – Danke schön! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Schweitzer! – Als Nächstes erteile ich das Wort Herrn Ministerpräsident Schulze, Sachsen-Anhalt. – Bitte, Herr Ministerpräsident! Sven Schulze (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dies ist zwar nicht meine erste Rede in diesem Hause, aber da es meine erste Rede als Ministerpräsident von Sachsen- Anhalt ist, möchte ich mir erlauben, vorweg ein paar Worte des Dankes zu sagen für die freundliche Aufnahme in dieser neuen Funktion. Ich bin aber auch dankbar für das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt. Ich denke, viele haben darauf geschaut. In diesem Fall hat die Deutschlandkoalition aus CDU, SPD und FDP ein sehr klares Zeichen gesetzt. Ich sage vor dem Hintergrund der Reden von Hendrik Wüst und Manuela Schwesig heute früh auch: Ich bin sehr froh über dieses Zeichen. Ich möchte auch Danke sagen an Reiner Haseloff, der viele Jahre Sachsen-Anhalt und auch die Bundespolitik mitgeprägt hat, sich unermüdlich in den Dienst Sachsen- Anhalts und auch in den Dienst Deutschlands gestellt hat. Ich denke, seine direkte, ehrliche und vor allem bodenständige Art war auch für den Bundesrat eine Bereicherung. Wichtig für uns alle war, dass er in diesen 15 Jahren als Ministerpräsident immer Mensch geblieben ist. Er wäre heute gern hier, aber für ihn und seine Frau ist morgen ein ganz wichtiges Datum: Sie haben goldene Hochzeit. Wer von Ihnen Interesse hat, an der Feier teilzunehmen, der kann sich gern bei mir melden wegen Ort und Zeit. (Heiterkeit) Hinsichtlich meiner ersten Rede hier als Ministerpräsident bin ich sehr dankbar, dass wir ein sehr wichtiges Zukunftsthema behandeln, nämlich die Zukunft der Infrastruktur. Wir wissen alle, dass Deutschland schneller und effektiver werden muss, gerade im Bereich Planung und Bauen. Und dass wir das werden, erwarten die Menschen in Deutschland von uns, das erwarten auch die Unternehmen im Land. Das vorliegende Gesetz ist dazu mindestens ein wichtiger Baustein. Wir alle wissen, dass langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren zu Zweifeln an der Funktionsfähigkeit des Staates führen und natürlich auch wirtschaftliches Wachstum, das wir dringend brauchen, hemmen. Das können wir uns am Ende schlichtweg nicht leisten. Es ist ein erster wichtiger Schritt, dass jetzt Verfahren vereinheitlicht und Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt werden. Ich kann für Ostdeutschland sagen, dass wir einmal Vorreiter waren. Wir hatten in den 1990er-Jahren eine Planungsbeschleunigung. Wer sich noch daran zurückerinnern kann, der weiß: Das war enorm wichtig für Ostdeutschland, für meine Heimat, für Sachsen-Anhalt, wo große Teile der Infrastruktur am Boden lagen. Diese Vereinfachungen haben uns sehr geholfen. Wir wissen aber auch: Das war eine zeitlich befristete Regelung. Wer ganz tief in die Annalen des Bundesrates schaut, der wird sehen, dass die Länder damals gefordert haben, diese Ausnahmeregelung, die es für Ostdeutschland gab, auf ganz Deutschland auszuweiten. Der Bund wollte das damals nicht. Also, liebe Bundesregierung, es lohnt sich eigentlich immer, auf die Länder zu hören. Ich habe diese Phase des Wiederaufbaus hautnah miterlebt. Es waren die Menschen im Osten, die mit ihrem Fleiß und unter den richtigen Rahmenbedingungen – auch mit großer Unterstützung aus dem Westen Deutschlands – die Wende maßgeblich vorangebracht und Ostdeutschland wiederaufgebaut haben. Es wäre gut, sich manchmal an diesen Aufbruchsgeist von damals zurückzuerinnern, gerade heute, wo wir in ganz Deutschland herausfordernde Zeiten erleben. Von dieser Erfahrung haben wir in Sachsen-Anhalt nicht nur damals entsprechend profitiert, sondern wir haben sie auch in unseren aktuellen Koalitionsvertrag aufgenommen – ich zitiere –: Wir werden uns dafür einsetzen, dass mittel- und langfristig geplante Infrastrukturprojekte von Bund und Ländern vorgezogen bzw. beschleunigt werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind in allen Bereichen unseres Lebens auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen. Das gilt ganz besonders für Unternehmen, für kleine Handwerksbetriebe genauso wie für große Arbeitgeber im Land. Aktuell ist die wirtschaftliche Lage in vielen Bereichen angespannt. Ich nenne die Automobilzulieferindustrie und die chemische Industrie. Auch hier brauchen wir wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Als wir im vergangenen Jahr den Koalitionsvertrag im Bund verhandelt haben, wurde als eines der wichtigsten Vorhaben das heute vorliegende Infrastruktur-Zukunftsgesetz aufgenommen. Ich danke der Bundesregierung ausdrücklich, dass dieses Vorhaben so schnell in die Umsetzung gekommen ist. Klar ist, dass es ein komplexes Gesetz ist. Es gibt noch einige Punkte, die unbedingt diskutiert werden müssen, und ich bin sicher, darauf werden die nachfolgenden Rednerinnen und Redner dann noch etwas mehr im Detail eingehen. Für mich bleibt entscheidend: Von diesem neuen Deutschlandtempo brauchen wir mehr – für bessere Infrastruktur, für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort und für sichere Arbeitsplätze in ganz Deutschland. Sie können sich sicher sein: Daran wird Sachsen- Anhalt auch über das Jahr 2026 hinaus unter meiner Führung konstruktiv mitarbeiten. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Schulze! – Als Nächstes hat um das Wort gebeten: Herr Minister Tonne aus Niedersachsen. – Bitte, Herr Kollege! Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verhandeln hier heute miteinander über das Infrastruktur- Zukunftsgesetz, das, wie ich finde, ein klassischer Fall von „gut gemeint und richtiger Ansatz, aber bisher nicht ausreichend gut gemacht“ ist. Das bringt uns in eine ganz erhebliche Zwickmühle; denn das Ziel des Gesetzes unterstütze ich ganz ausdrücklich. Einheitliche Grundlagen für die schnellere Planung von Infrastrukturprojekten zu schaffen, ist ein guter und richtiger Ansatz und ehrlicherweise auch ein notwendiger, weil wir überall bei uns in den Ländern sehen, dass das Tempo bei Infrastrukturprojekten nicht ausreicht und es nicht schnell genug vorangeht. Ich habe aber erhebliche Zweifel, ob das, was uns bisher vorliegt, tatsächlich zu einer Verfahrensbeschleunigung führt, und ob es sich in der Praxis bewähren kann. Ich hätte mir ehrlicherweise gewünscht – und dabei steht „gewünscht“ auch für „erwartet“ –, dass die Länder hinreichend beteiligt werden und unsere Expertise entsprechend eingebracht werden kann. Angesichts der zur Verfügung stehenden Frist war das nicht ernstlich möglich. Das führt uns hier und heute in die Situation, dass wir eine Vorlage mit 235 Punkten haben, die man wirklich nur äußerst schwer beraten kann. Ich werbe dafür, dass wir die heutige Beratung nutzen, um miteinander gewissermaßen die Resettaste zu drücken und zu fragen: Wie kommen wir hier vernünftig zueinander? Denn – noch einmal – das Ziel ist etwas, was wir sehr unterstützen. Was kritisieren wir im Einzelnen? Ich glaube, dass sich der Entwurf in der jetzigen Fassung fast ausschließlich auf formelle Änderungen konzentriert, die aber nicht zu einer ausreichenden Beschleunigung führen werden. An die materiellrechtlichen Anforderungen, die häufig die eigentliche Wurzel langwieriger Verfahren sind, wagt sich die Bundesregierung mit ihrem Entwurf noch nicht heran. Zudem glauben wir, dass es Sinn machen würde, wenn viele der vorliegenden Vorschläge zur Beschleunigung, übrigens auch nach Auswertung und Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, Eingang in dieses Gesetz fänden. Im Rahmen der Bund-Länder-Prozesse zur Staatsmodernisierung wurde eine Anforderung beziehungsweise ein Ambitionsniveau definiert, das hiermit noch nicht ausreichend erreicht wird, wenn lediglich vier von 52 Maßnahmen zum Planungs- und Baurecht auftauchen. Stattdessen wird an vielen Stellen auf ein überragendes öffentliches Interesse abgestellt. Das ist an sich etwas, was man nachvollziehen kann. Wenn ich dann aber bei fast allen angesprochenen Punkten ein überragendes öffentliches Interesse definiere, also alles im überragenden öffentlichen Interesse sein soll, ist am Ende des Tages keine Differenzierung mehr möglich. Wir werden uns schon zutrauen und den Mut haben müssen, zu sagen, wie wir hier konkret beschleunigen wollen. Lassen Sie mich ein weiteres Beispiel ausführen: Wir sehen beispielsweise, dass einzelne Maßnahmen bei Eisenbahninfrastrukturen von der Planfeststellung und der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen sein sollen. Das ist sinnvoll; das ist richtig. Das Problem ist aber: Ein umfassender Katalog verfahrensfreier Maßnahmen an Eisenbahninfrastrukturen fehlt, und damit wird das Ziel der Beschleunigung eben nicht ausreichend erreicht. Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung bei Ersatzbaumaßnahmen, insbesondere bei Brücken, fehlen. Meine Damen und Herren, ich will nicht den Eindruck erwecken, als sei der vorliegende Entwurf als solcher nicht geeignet. Es sind viele gute Ansätze darin, zu denen wir aber auch eine Einigung zwischen Bund und Ländern sowie über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg hinbekommen müssen. In diesem Zusammenhang kann ich zum Beispiel die Gleichstellung des Ersatzgeldes mit Ausgleichsmaßnahmen im Naturschutzrecht ansprechen oder eine einfache Benehmensherstellung anstelle des bisherigen Einvernehmens mit der Unteren Wasserbehörde, wobei ich auch den Punkt Hochwasserschutz vor Augen habe. Auch dort liegt noch Arbeit vor uns, die wir angehen müssen. Meine Damen und Herren, der Entwurf ist daher nach unserer Überzeugung zum jetzigen Zeitpunkt unausgereift. Das zeigt auch die Vielzahl an Änderungsanträgen. Da wir uns aber im Ziel einig sind, werbe ich dafür, dass wir uns der Aufgabe dieser erheblichen Nachbesserung stellen. Denn der Erfolg dieses Gesetzes ist absolut wünschenswert und auch notwendig. Ich sehe auch, dass die Chance da ist. Dafür bitte ich aber den Bund, mehr heranzugehen, beherzter als bisher Vorschläge zu machen und künftig eine frühzeitigere Abstimmung mit den Ländern zu suchen. Unsere Bereitschaft dazu ist ganz ausdrücklich vorhanden. Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Kollege Tonne! – Als Nächstes hat um das Wort gebeten: Herr Minister Hermann aus Baden-Württemberg. – Bitte, Herr Kollege! Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann an meinen Vorredner ganz gut anknüpfen. Auch wir sind überzeugt, dass wir eine moderne, leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur brauchen und dass die Planungs- und Genehmigungsverfahren unbedingt beschleunigt werden müssen. Das ist, glaube ich, für jeden, der im Bereich Verkehr Verantwortung trägt, ein wichtiges Ziel. Wir leiden ja darunter, dass alles so langsam geht. Der Gesetzentwurf greift in weitere Fachgesetze beziehungsweise Bereiche ein: in die Schiene, in die Straße, in die Wasserstraße, in das Bundesnaturschutzgesetz und das Verwaltungsverfahrensgesetz. Er stellt jedenfalls eine sehr umfassende Neuregelung dar, und deswegen bedarf das Ganze auch genauer Prüfung. Wir müssen alles auf den Prüfstand stellen. Gerade weil wir im Ziel so einig sind, müssen wir schauen, dass wir auf dem Weg dorthin und mit unseren Methoden nicht das Falsche machen oder etwas, das nur eine Pseudolösung darstellt. Es muss uns klar sein, dass wir, wenn wir über Infrastrukturumbau, -ausbau, -neubau und über beschleunigte Verfahren sprechen, immer auch mit Natur- und Artenschutz befasst sind. Beides ist wichtig, und beides muss sozusagen zusammen realisiert werden. Das ist eigentlich die große Herausforderung, und das ist meines Erachtens wirklich nicht annähernd gut miteinander verknüpft. Ich kann Ihnen als Landesverkehrsminister sagen: Es ist fast selbstverständlich, dass man, wenn man eine Bahnstrecke reaktiviert oder irgendeine Hangsicherung macht, sofort mit dem Natur- und Artenschutz in Konflikt kommt. Man muss sich Gedanken machen, wie man das löst. Man kann das nicht einfach wegschieben. Wir brauchen Lösungen, die gut sind, die schnell sind, die aber nicht das Natur- und Artenschutzgesetz und das europäische Recht brechen oder ignorieren. Das ist nicht akzeptabel. Akzeptabel sind natürlich Einschnitte, die dringend sind, die notwendig sind, aus Sicherheitsgründen oder anderen wichtigen Gründen. Insofern folgen wir auch der Überlegung, dass man etwas machen muss und eine neue Kategorie finden muss, damit man schneller wird. Das überragende öffentliche Interesse, die öffentliche Sicherheit oder militärische Relevanz, das sind Kriterien, die man anwenden kann. Wenn dafür aber alle naturschutzrechtlichen Regelungen gewissermaßen allgemein außer Kraft gesetzt werden, dann ist das keine angemessene Form, mit diesem Konflikt umzugehen. Es ist auch fragwürdig, wenn man sagt: Wir brauchen keine Ersatzmaßnahmen, das kann man auch mit Geld lösen. – Im Einzelfall ist das vielleicht die letzte Lösung. Aber Entschuldigung! Kaputte Natur kann man nicht nachkaufen. Da hilft auch Geld nichts mehr, die ist einfach weg. Deswegen ist der tatsächliche Ausgleich prioritär und der finanzielle Ausgleich eine Regelung für den Fall, dass es keine andere Möglichkeit mehr gibt. Wir sehen auch kritisch, dass die Eingriffe, die im Entwurf vorkommen, keinen ausreichend klaren Kriterien unterliegen. Wir brauchen dafür klare Kriterien. Und wir müssen die Behörden, die etwas zu sagen haben, die etwas wissen, einbinden. Das Beispiel ist gerade schon angesprochen worden: Wenn man die Wasserbehörden, die genau wissen, was zu tun und zu lassen ist, um bei Hochwasser eine Katastrophe zu vermeiden, bei Infrastrukturplanungen mehr oder weniger außen vor lässt, dann halten wir das für fragwürdig. Zudem kann man sich fragen: Ist es sinnvoll, dass für die Festlegung von Ausgleichszahlungen der Bund zuständig sein soll und nicht die Länder, obwohl die Länder über die Behörden verfügen? Wenn man Bürokratie vereinfachen will, darf man keine neue Bürokratie aufbauen, sondern muss die Strukturen, die vorhanden sind, nutzen. Und hier sind eben die Länder zuständig. Wenn man Beschleunigung behauptet, muss man auch fragen: Findet diese tatsächlich statt? Es ist erstaunlich, dass der Wirtschaftsausschuss und der Verkehrsausschuss gleichermaßen sagen: Dieser Gesetzentwurf hat vorwiegend politische und deklaratorische Wirkung und wird voraussichtlich keine nennenswerte Beschleunigungswirkung entfalten. – Das ist schon eine schwerwiegende Kritik, die man ernst nehmen muss. Denn wenn wir solche kritischen Einwände und Fragen nicht bearbeiten, wird das Gesetz uns nicht wirklich weiterbringen. Und wir müssen uns fragen: Setzen die Vorschläge wirklich am richtigen Punkt an oder nur knapp daneben? Ist das Ganze wirklich ein Turbo bei der Beschleunigung oder eher eine Nebelkerze? Das muss man an einzelnen Stellen genau überprüfen, und das haben die Länder gemacht. Wir teilen den Ärger aller Länder, dass extrem kurzfristig zu reagieren war. Ich kann nur sagen: Dies war die Praxis der vorigen Regierung, die wir immer wieder kritisiert haben, dass die Länder wirklich nur formal und unzulänglich in kürzester Zeit antworten sollten. Das sollten Sie nicht weiterführen, denn die Länder haben in diesen Bereichen Kompetenz. Wir wollen uns einbringen, und zwar konstruktiv. Dafür brauchen wir aber auch Zeit, Beratungszeit und Arbeitszeit. Die Regelungen berühren Sanierungsmaßnahmen wie Aus- und Neubaumaßnahmen. Wir brauchen für beides gute Vorschläge und gute Lösungen. Wir müssen vor allen Dingen eines bedenken: Wenn die Kategorie „überragendes öffentliches Interesse“ so allgemein ist, dass nicht nur vordringliche, sondern auch weitere Bedarfsprojekte auf die Liste kommen, dann haben wir gar keine Priorisierung. Das führt zu genau dem, woran wir derzeit leiden: dass wir keine Priorisierung haben. Denn die Behörden und die Büros sind kapazitätsmäßig begrenzt. Wir sind finanziell begrenzt. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend notwendig, dass wir kriteriengestützt priorisieren. Das bringt eine echte Entlastungswirkung. Wir könnten bei kleinen Projekten – dazu haben wir aus Baden-Württemberg Vorschläge gemacht –, bei Hangsicherungsmaßnahmen, bei Lärmschutzwänden, bei der Elektrifizierung, die Maßnahmen genehmigungsfrei stellen. Das würde zu einer echten Beschleunigung führen. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Wir Länder haben ein Interesse daran, dass das Gesetz kommt. Wir wollen aber auch gehört werden. Ich rate der Bundesregierung, die guten Vorschläge der Länder anzunehmen; denn das Gesetz muss durch diese Kammer kommen. Der Rat ist also: Setzen Sie sich mit uns zusammen, hören Sie auf die besseren Vorschläge, dann wird es gut! – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Kollege Hermann! – Als Nächstes erteile ich das Wort Herrn Staatsminister Mansoori aus Hessen. – Bitte, Herr Kollege! Kaweh Mansoori (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schneller, effizienter und digitaler: Wir sind uns alle einig, dass wir Tempo brauchen für Infrastrukturprojekte. Straßen sanieren, marode Brücken ersetzen und den Schienenverkehr ausbauen – damit das schneller gelingt, muss jeder Stein umgedreht werden. Wir müssen davon wegkommen, zu erklären, was nicht geht, und gemeinsam daran arbeiten, wie es besser geht. Im Bereich der erneuerbaren Energien haben Bund und Länder in den letzten Jahren deutlich auf das Tempo gedrückt. Auf dieser Überholspur muss es jetzt auch für Infrastrukturprojekte weitergehen. Die 100 Milliarden Euro Sondervermögen für öffentliche Infrastruktur und Klimaneutralität sind ein wichtiger Meilenstein für Investitionen in unser Land, für die Menschen vor Ort. Damit die Bagger rollen und das Geld in moderne Verkehrsprojekte fließen kann, müssen wir aber vor allem bei der Umsetzung schneller werden. Der Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes der Bundesregierung setzt hier an. Bund, Länder und Kommunen sollen handlungsfähiger werden. Das Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellt viele wichtige Weichen, um die Umsetzung von Verkehrsprojekten deutlich zu erleichtern. Zu nennen sind zum Beispiel die leichtere Genehmigung von Projekten, die von überragendem öffentlichen Interesse sind. An dieser Stelle will ich abweichend von anderen Rednern heute betonen: Leichtere Genehmigung und Priorisierung, das sind erst einmal zwei Paar Schuhe. Zu nennen sind aber auch die Einführung von Genehmigungsfiktionen, um die Abläufe in den Behörden zu beschleunigen, und schlankere Umweltverträglichkeitsprüfungen im europarechtlichen Rahmen. Und ganz wichtig: Statt vieler Einzelvorschriften in vielen verschiedenen Fachgesetzen werden einheitliche Regeln für Planfeststellungsverfahren geschaffen. Das sorgt am Ende für Rechtsklarheit und Beschleunigung. Deswegen unterstützt Hessen diesen Ansatz ausdrücklich. Der Gesetzentwurf setzt die richtigen Hebel in Bewegung. Dennoch: Es gilt natürlich immer die Regel, dass Gesetze in den Beratungen besser werden können. In den Beratungen sollen daher weitere Beschleunigungspotenziale geprüft werden. Die Länder haben dazu konkrete Prüfbitten auf den Tisch gelegt. Die Ziele sind sehr klar: leicht vollziehbare Gesetze – Kollege Tonne hat ja die Bedeutung des materiellen Rechts angesprochen, worin eine erhebliche Beschleunigungswirkung liegt –, schlanke behördliche Verfahren und mehr Digitalisierung statt Aktenordner. Gleichzeitig müssen wir vor Ort unseren Beitrag leisten. Für Hessen kann ich hier beispielsweise das vollständig digitalisierte Baugenehmigungsverfahren nennen, das in der Praxis ein voller Erfolg ist. Die vollständig digitalisierte Antragstellung wird rege genutzt, entlastet Kommunen und sorgt bei komplexen Immobilienvorhaben für Zeitvorteile von zwei bis drei Monaten. Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sind für uns kein Selbstzweck, sondern zentral für die Modernisierung unseres Landes. Wir reden in diesen bewegten Zeiten ja zu Recht über Resilienz, über Verteidigungsfähigkeit. Ich bin überzeugt: Schnelle Verfahren und gezielte Zukunftsinvestitionen im Verkehrs- und Energiebereich tragen entscheidend dazu bei, dass unsere Gesellschaft wehrhaft und widerstandsfähig ist. Und wir zeigen: Unser demokratischer Rechtsstaat ist handlungsfähig und liefert für die Bürgerinnen und Bürger. Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung: Die besten Gesetze, die effizientesten Verfahren bringen uns nichts, wenn die Arbeits- und Fachkräfte fehlen, die sie umsetzen. Der Baukran führt sich am Ende nicht von allein. Verwaltungsverfahren müssen – Digitalisierung hin oder her – am Ende fachkundig bearbeitet werden. Personalengpässe beheben wir aber nicht, indem wir den Menschen dauernd sagen, dass sie zu wenig arbeiten. Stattdessen ist es unsere Aufgabe in der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Menschen gesund und motiviert arbeiten können. Statt realitätsferner Vorschläge braucht es daher zuverlässige Kinderbetreuung, Weiterbildungsmöglichkeiten, einen leichteren Zugang für Zugewanderte in den Arbeitsmarkt und Gesundheitsprävention. Auch da haben wir viel zu tun. Packen wir es an! – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Kollege! – Als Nächstes hat um das Wort gebeten: Frau Ministerin Dr. Hüskens, Sachsen- Anhalt. – Bitte, Frau Kollegin! Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mobilität bedeutet für uns Menschen vor allen Dingen eines: Freiheit. Wir wollen mobil sein, egal wann und an welchem Ort. Für uns und unsere Gesellschaft ist die Mobilität von Menschen, von Waren und auch von Ideen prägend. Unsere Verkehrsinfrastruktur trägt dem aber schon seit einigen Jahren nicht mehr Rechnung. Mit dem Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes wird für wesentliche Verkehrsinfrastrukturen im Land das überragende öffentliche Interesse festgestellt. Ich sage: Endlich! Damit wird nämlich ein wichtiges Signal gesendet: Der Bau von wichtiger Infrastruktur soll weiter beschleunigt werden; er soll einfacher und günstiger werden; unserem Interesse an Mobilität in unserer Gesellschaft soll Rechnung getragen werden – und das ist gut so. Mir ist neben diesen praktischen Aspekten aber noch etwas anderes wichtig: Die Menschen in unserem Land müssen wieder die Gewissheit haben, dass unsere staatlichen Ebenen funktionieren. Lange Planungs- und Genehmigungsphasen, viele erfolgreiche Klageverfahren und ständig steigende Kosten stehen für einen dysfunktionalen Staat. Straßen, die nicht fertig werden, Brücken, die bröckeln, gelten als Beleg dafür, dass unser Staat, unsere Gesellschaft nicht mehr funktioniert. Es ist egal, ob es die Bahn ist, ob es die Straßen oder alle anderen Verkehrsinfrastrukturen sind – die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land hoffen, dass es endlich schneller geht und endlich funktioniert. Zum Beispiel beim Bau der Autobahnen in unserem Land: Die Menschen wollen, dass sie endlich fertig werden. Ich weiß, das ist nicht in allen Ländern so. In Sachsen- Anhalt wollen die Menschen, dass gerade überregionale Verkehrsinfrastruktur nicht nur geplant, sondern auch gebaut wird. Sachsen-Anhalt nutzt deshalb konsequent alle Möglichkeiten, die aus den bundesgesetzlichen Regelungen für die Beschleunigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten entstehen. Wir sehen uns da auch in der Pflicht, etwa bei der Eigengenehmigung für den Ersatzneubau von Brücken. Die Brücke der B 189, die Sachsen- Anhalt mit Brandenburg verbindet, muss dringend erneuert werden, um den Menschen Mobilität zu ermöglichen und lange Umwege zu vermeiden. Durch die Vereinfachungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung und den teilweisen Entfall der Raumordnungsprüfungen verkürzen sich die Vorbereitungszeiten für Projekte erheblich. Das führt zu einem früheren Baubeginn und damit zu einer schnelleren Umsetzung von Projekten. Das erhoffe ich mir auch von der Möglichkeit, bei einzelnen Projekten auf Ersatzzahlungen statt auf Ersatzleistungen zurückgreifen zu können. Meine Damen und Herren, neben dem Beschluss – wenn dieser dann erfolgt ist – der rechtlichen Änderung brauchen wir aber noch mehr, um die Infrastrukturoffensive in Deutschland wirklich zum Erfolg zu führen: Erstens. Alle Akteure, egal ob Behörden oder Unternehmen, müssen dann auch alle Möglichkeiten zur Beschleunigung umsetzen, und zwar konsequent. Zweitens. Wir müssen alles unternehmen, damit die Finanzmittel, die der Bund jetzt zur Verfügung gestellt hat, auch wirklich in der Infrastruktur ankommen, damit die kommenden Generationen von den Schulden, die auf ihre Kosten aufgenommen worden sind, auch etwas haben und es nicht zu einem haushalterischen Verschiebebahnhof kommt. Ich glaube, hier im Raum wissen alle, was ich meine. Drittens. Wir sollten uns auf dem dann Erreichten nicht ausruhen. Es ist hier schon in mehreren Reden angeklungen: Da geht noch mehr, vor allen Dingen, wenn man einfach auf die sehr praktische Expertise der Länder zurückgreifen würde. Ich appelliere deshalb ausdrücklich: Lassen Sie uns nach der Verabschiedung des Gesetztes überlegen, was noch geht! Ich bin überzeugt: Wir müssen den Menschen in unserem Land beweisen, dass unsere Demokratie funktioniert und dass unser Land eine gute Zukunft hat. Wir haben die Chance dazu. Ich glaube, das vorliegende Gesetz verbessert sie auch ein bisschen. Wir müssen sie jetzt aber nutzen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Frau Kollegin! – Und schließlich erteile ich das Wort Herrn Minister Schütz aus Thüringen. – Bitte, Herr Kollege! Steffen Schütz (Thüringen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich diese Rede vorbereitet habe, ist mir ein Zitat von Peer Steinbrück in die Hände gefallen, der letztes Jahr den Abschlussbericht der Initiative für einen handlungsfähigen Staat vorgestellt hat. Er sagte, dass das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres Staates schwindet. Damit – liebe Lydia Hüskens, du hast es gerade gesagt – schwindet auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Staat, in unsere Demokratie. Dieses Vertrauen müssen wir zurückgewinnen. Dieser Befund – ich glaube, darin sind wir uns einig – ist mit Händen zu greifen, auch und gerade im Verkehrsbereich. Überall in Deutschland verlängern sich Planungszeiten und geraten deshalb auch die Planungskosten völlig aus dem Ruder. Das Ergebnis wird uns tagtäglich vor Augen geführt: Projekte werden nicht oder nur zögerlich umgesetzt. Die Infrastruktur veraltet. Die Realisierung dringend notwendiger Sanierungen sowie von Neu- und Ausbauten im Bereich Verkehr wird erheblich behindert. Das alles ist ein Ausdruck dessen, was Peer Steinbrück gemeint hat. Das Vertrauen in die öffentliche Hand und in die Politik schwindet. Seit über 20 Jahren reden wir in Thüringen über die Mitte-Deutschland-Verbindung, eine dringend notwendige Anbindung, die das Rheinland mit Sachsen und Mitteldeutschland verbindet. Wir brauchen sie nötiger denn je. Auch davon, dass wir tun, was wir sagen, hängt das Vertrauen der Menschen in die Demokratie ab. Meine Damen und Herren, dass es nicht immer so war wie heute, zeigt uns ein Blick in die Vergangenheit. Darauf hat der Kollege, Herr Ministerpräsident Schulze, eben zu Recht hingewiesen. Ich habe in den 1990er- Jahren in Berlin gelebt und damals ein bisschen neidisch nach Thüringen geguckt. Dort war es nämlich so wie in allen ostdeutschen Bundesländern: Mit dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz hat man damals gute Erfahrungen gemacht. Die vereinfachten Verfahren haben es nämlich ermöglicht, den riesigen Nachholbedarf nach der Deutschen Einheit tatsächlich zu bewältigen. Mit den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit sind neue leistungsfähige Infrastrukturen, neue Schienenwege geschaffen worden wie die heute höchst erfolgreiche ICE- Trasse durch den Thüringer Wald, die München und Berlin in nur vier Stunden verbindet, oder unsere Autobahnprojekte A 38, A 71, A 73. All das ist zügig umgesetzt worden. – Ja, auch bei uns wünschen sich die Menschen eine zügige Umsetzung. Sie ist übrigens auch ein wichtiger Akzeptanzvorteil. Es steigert die Akzeptanz, wenn wir schnell und gut bauen. Meine Damen und Herren, im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene Änderungen sollen dazu beitragen, Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zu beschleunigen und damit frühzeitigere Realisierungen zu ermöglichen. Dies liegt in unser aller Interesse, denn die Mobilität ist für die Resilienz unseres Landes essenziell. Es geht um einen Ausgleich zwischen Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung und zügiger Umsetzung von dringend notwendigen Verkehrsinfrastrukturprojekten einerseits und der Bürgerbeteiligung und natürlich auch dem Schutz der Umwelt andererseits. Dieses Verhältnis müssen wir neu justieren. Lassen Sie mich das an drei Beispielen festmachen: Erstens. Der Gesetzentwurf stellt Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, die der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen oder aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, in das überragende öffentliche Interesse. In der Vergangenheit wurde ein solches Interesse bereits für Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energie und Mobilfunk gesetzlich festgeschrieben. Mit dem Gesetzentwurf wird klargestellt, dass auch bedeutsame Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Schutzgütervorrang genießen. Gleichzeitig – gestatten Sie mir diese Anmerkung – sind wir uns sicher auch einig, dass die drei Ks ebenfalls übergeordnetes öffentliches Interesse haben sollten: Kinder, Kitas, Klassenräume. Auch da haben wir großen Nachholbedarf. Zweitens. Mit dem Gesetzentwurf wird für alle Infrastrukturen ein einheitliches Verfahrensrecht bei Planfeststellungsverfahren geschaffen. Hierfür werden gleichartige Verfahrensvorschriften aus den einzelnen Fachgesetzen im Verwaltungsverfahrensgesetz konzentriert. Damit werden Doppelregelungen abgebaut. Die Rechtsanwendung wird erleichtert. Den Planfeststellungsbehörden werden darüber hinaus durch Flexibilisierung und Reduktion einzelner Verfahrensstufen notwendige Freiräume eröffnet. Freiräume sind dringend notwendig. Besonders hervorzuheben ist die umfassende Digitalisierung der Planfeststellungsverfahren. Wir in Thüringen werden Hessen folgen. Bis zum Ende des Jahres wollen wir die Bauverwaltung vollständig digitalisiert haben – ich bin sicher, wir werden den gleichen Effekt erreichen, Herr Kollege, wie Sie in Hessen. Es ist dringend notwendig. Mit den neuen Regelungen wird ein einheitlicher Digitalisierungsmaßstab vorgegeben, und das ist gut so. Drittens. Der Gesetzentwurf enthält auch einige Vereinfachungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes. Ja, es gibt hierüber Diskussionen. Es werden Umweltverträglichkeitsprüfungspflichten vereinfacht, wichtig insbesondere für weitere Schienenmaßnahmen. Für Vorhaben, die bundesgesetzlich im überragenden öffentlichen Interesse liegen, wird für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert. Naturschutzfachlich wird gerade diese Gleichstellung durchaus kritisch gesehen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass auch bei einer Ersatzzahlung sichergestellt ist, dass regionale Naturschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die aus Sicht der Länder notwendigen Anpassungen sind in der Vielzahl von Änderungsanträgen enthalten. Meine Damen und Herren, mit dem Infrastruktur- Zukunftsgesetz werden Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt. In der föderalen Modernisierungsagenda haben die Länder und der Bund unter anderem die Reduktion von Bürokratie, die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, die Förderung digitaler Prozesse sowie die Verbesserung der Effizienz öffentlicher Strukturen vereinbart. Das wird in diesem Gesetzentwurf des Bundes aufgegriffen und umgesetzt. Abschließend sei auch an den Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern erinnert, dessen Festlegungen auch in diesem Gesetzentwurf umgesetzt werden. Im Pakt wurde unter anderem vereinbart, Präklusionsregelungen dort einzuführen, wo Beschleunigungseffekte zu erwarten sind. Auch das ist gut so. Meine Damen und Herren, das Infrastruktur- Zukunftsgesetz ist ein wichtiger Baustein für mehr Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung. Aber das Gesetz ist erst am Anfang. Wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen: Weg von entbehrlichen und komplizierten, überbordenden Regularien, hin zu mehr Ermöglichungskultur, wie wir das in Thüringen nennen! Ambitionierter, mutiger, schneller und – ja – auch digitaler! Gestatten Sie mir die Anmerkung: 235 Einwendungen und Änderungsanträge zeigen, wie wichtig uns allen dieses Thema ist. Sie zeigen aber auch, dass wir bei „einfach, schnell und unbürokratisch“ noch Luft nach oben haben. Das sage ich ganz besonders deshalb, weil ich aus Eisenach komme, einer Stadt des Automobilbaus. Wir reden immer vom Turbo. Wer sich mit Automobilen auskennt, weiß, dass ein Turbo heiße Luft verpresst und in Leistung umwandelt. Wir sollten auf dem Schirm haben, dass die Menschen gerade jetzt sehr genau hinsehen, ob wir nur heiße Luft verpressen oder auch Leistung erzeugen. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann: Vielen Dank, Herr Kollege Schütz! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 wurde von Frau Ministerin Dr. Hüskens (Sachsen-Anhalt) für Herrn Minister Professor Dr. Willingmann abgegeben. Wir stimmen jetzt ab über die 235 Ausschussempfehlungen und zwei Landesanträge. Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 6. Ziffer 8! – Mehrheit. Damit entfallen die Ziffern 9 bis 11. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 17! – Minderheit. Ziffer 18! – Mehrheit. Ziffer 19! – Mehrheit. Ziffer 20! – Mehrheit. Ziffer 23! – Mehrheit. Ziffer 24! – Minderheit. Ziffer 25! – Mehrheit. Ziffer 26! – Mehrheit. Ziffer 29! – Mehrheit. Ziffer 30! – Mehrheit. Ziffer 37! – Minderheit. Ziffer 38! – Mehrheit. Ziffer 39! – Mehrheit. Ziffer 41! – Mehrheit. Ziffer 47! – Minderheit. Ziffer 49! – Mehrheit. 1 Anlage 2 Ziffer 50! – Mehrheit. Ziffer 51! – Mehrheit. Ziffer 52! – Minderheit. Ziffer 53! – Minderheit. Ziffer 54! – Mehrheit. Ziffer 56! – Mehrheit. Ziffer 59! – Minderheit. Ziffer 60! – Minderheit. Ziffer 61! – Mehrheit. Ziffer 62! – Mehrheit. Ziffer 63! – Minderheit. Ziffer 64! – Minderheit. Ziffer 65! – Mehrheit. Ziffer 67! – Minderheit. Ziffer 68! – Minderheit. Ziffer 69! – Mehrheit. Ziffer 70! – Minderheit. Ziffer 72! – Minderheit. Ziffer 73! – Mehrheit. Ziffer 74! – Mehrheit. Ziffer 75! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für den Antrag Mecklenburg-Vorpommerns! Wer stimmt zu? – Minderheit. Zurück zu den Ausschussempfehlungen: Ziffer 76! – Minderheit. Ziffer 77! – Mehrheit. Ziffer 78! – Minderheit. Ziffer 79! – Mehrheit. Ziffer 80! – Minderheit. Ziffer 81! – Minderheit. Ziffer 82! – Minderheit. Ziffer 84! – Minderheit. Ziffer 85! – Mehrheit. Ziffer 86! – Mehrheit. Damit entfallen die Ziffern 88, 90 und 93 bis 96. Ziffer 87! – Mehrheit. Ziffer 89! – Minderheit. Wir kommen zum Antrag des Landes Bremen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Zurück zu den Ausschussempfehlungen: Ziffer 91! – Mehrheit. Ziffer 92! – Mehrheit. Ziffer 97! – Mehrheit. Ziffer 98! – Minderheit. Ziffer 99! – Minderheit. Ziffer 101! – Minderheit. Ziffer 102! – Minderheit. Ziffer 103! – Minderheit. Ziffer 104! – Mehrheit. Ziffer 105! – Minderheit. Ziffer 106! – Minderheit. Ziffer 107! – Minderheit. Ziffer 108! – Minderheit. Ziffer 110! – Minderheit. Ziffer 111! – Minderheit. Ziffer 112! – Mehrheit. Ziffer 113! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 114. Ziffer 116! – Minderheit. Ziffer 117! – Minderheit. Ziffer 118! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 120. Ziffer 119! – Mehrheit. Ziffer 121! – Minderheit. Ziffer 122! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 123. Ziffer 125! – Minderheit. Ziffer 126! – Mehrheit. Ziffer 127! – Mehrheit. Ziffer 128! – Minderheit. Ziffer 129! – Minderheit. Ziffer 132! – Mehrheit. Ziffer 133! – Minderheit. Ziffer 136! – Mehrheit. Ziffer 137! – Minderheit. Ziffer 138! – Minderheit. Ziffer 140! – Minderheit. Ziffer 141! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 142. Ziffer 143! – Minderheit. Ich rufe Ziffer 145 auf, die nach Buchstaben getrennt abgestimmt werden soll: Bitte Ihr Handzeichen für Buchstabe a! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Buchstabe b! – Mehrheit. Ziffer 147! – Minderheit. Damit entfallen die Ziffern 148 bis 150. Ziffer 151! – Minderheit. Ziffer 153! – Mehrheit. Damit entfallen die Ziffern 154 und 155. Ziffer 157! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 158. Ziffer 159! – Mehrheit. Ziffer 160! – Minderheit. Damit entfallen die Ziffern 161 und 162. Ziffer 163! – Mehrheit. Ziffer 164! – Minderheit. Ziffer 165! – Mehrheit. Ziffer 166! – Minderheit. Damit entfallen die Ziffern 167 und 168. Ziffer 169! – Mehrheit. Ziffer 170! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 171. Ziffer 173! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 174. Ziffer 177! – Minderheit. Ziffer 178! – Mehrheit. Ziffer 180! – Minderheit. Ziffer 181! – Minderheit. Ziffer 182! – Mehrheit. Damit entfallen die Ziffern 183 und 184. Ich rufe Ziffer 185 auf, über die ich getrennt abstimmen lasse: Wer stimmt für Buchstabe a? – Minderheit. Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 185 im Übrigen! – Minderheit. Ziffer 186! – Mehrheit. Ziffer 187! – Mehrheit. Ich ziehe jetzt Ziffer 224 vor. Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit. Zurück zu Ziffer 190! – Mehrheit; einstimmig. Ziffer 191! – Mehrheit. Ziffer 193! – Minderheit. Ziffer 196! – Minderheit. Ziffer 198! – Mehrheit. Ziffer 201! – Mehrheit. Ziffer 202! – Minderheit. Ziffer 203! – Mehrheit. Ziffer 204! – Minderheit. Ziffer 206! – Mehrheit. Ziffer 209! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 210. Ziffer 212! – Mehrheit. Damit entfallen die Ziffern 213 und 214. Ziffer 215! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 216. Ziffer 219! – Mehrheit. Wir kommen zu Ziffer 222, die nach Buchstaben getrennt abgestimmt werden soll. Bitte Ihr Handzeichen für: Buchstabe a! – Minderheit. Buchstabe b! – Mehrheit. Buchstabe c! – Minderheit. Buchstabe d! – Minderheit. Buchstabe e! – Minderheit. Buchstabe f! – Minderheit. Buchstabe g! – Minderheit. Buchstabe h! – Minderheit. Buchstabe i! – Minderheit. Buchstabe j! – Minderheit. Buchstabe l! – Minderheit. Buchstabe n! – Minderheit. Buchstabe o! – Minderheit. Buchstabe p! – Minderheit. Buchstabe q! – Minderheit. Es geht weiter mit Ziffer 223. – Minderheit. Ziffer 225! – Mehrheit. Auch über Ziffer 226 stimmen wir buchstabenweise ab: Zunächst Buchstaben a und b gemeinsam! – Mehrheit. Buchstabe c! – Mehrheit. Buchstabe d! – Minderheit. Auch über Ziffer 229 stimmen wir in mehreren Schritten ab: Bitte zunächst das Handzeichen für die Buchstaben a und c! – Mehrheit. Buchstabe b soll nach Sätzen getrennt abgestimmt werden: Wer stimmt für Satz 1? – Mehrheit. Nun Ihr Handzeichen für Satz 2! – Mehrheit. Es geht weiter mit Ziffer 230! – Mehrheit. Ziffer 231! – Mehrheit. Über Ziffer 233 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt werden: Zunächst Buchstabe c! – Mehrheit. Buchstaben d und e gemeinsam! – Mehrheit. Jetzt Ziffer 233 im Übrigen! – Mehrheit. Ziffer 234 lasse ich ebenfalls getrennt abstimmen. Ihr Handzeichen bitte für: Buchstabe a Satz 1 und Satz 2! – Minderheit. Buchstabe a Satz 3! – Minderheit. Buchstaben b, c und e! – Minderheit. Buchstabe d! – Minderheit. Ich rufe nun Ziffer 235 auf, über die wir in drei Schritten abstimmen: Wer ist für die Sätze 1 bis 3 und 5 gemeinsam? – Mehrheit. Bitte Ihr Handzeichen für Satz 4! – Mehrheit. Wer stimmt für Satz 6? – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Vielen Dank! – Vielleicht schaffen wir es damit ins Guinessbuch der Rekorde. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 20: TOP 20 Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 527/25) Um das Wort gebeten hat Herr Ministerpräsident Wüst aus Nordrhein-Westfalen. – Herr Ministerpräsident, bitte! Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mitten bei uns in Deutschland werden Menschen ausgebeutet, und unser Sozialstaat wird dabei massiv betrogen. Kriminelle haben ein perfides System entwickelt, das Regelungslücken gezielt ausnutzt. Es geht um organisierte Armutsmigration, um Schrottimmobilien und damit verbundenen systematischen Sozialbetrug. Menschen werden mit falschen Versprechen nach Deutschland gelockt und müssen am Ende in heruntergekommenen Häusern leben. Sie werden ausgebeutet und für kriminelle Machenschaften missbraucht. Dieses Problem gibt es deutschlandweit, aber es gibt Stadtteile, in denen sich das Problem besonders konzentriert, Stadtteile, die dadurch in einen Abwärtssog aus Kriminalität, Verfall und Perspektivlosigkeit gezogen werden. Wo Perspektivlosigkeit wächst, verlieren Menschen das Vertrauen. Vertrauen in den Staat erodiert, in Demokratie und auch in die eigene Zukunft. Es war deshalb richtig, dass wir das Thema „Schrottimmobilien und systematischer Sozialleistungsbetrug“ im Vorfeld der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen bundesweit diskutiert haben. Entscheidend ist, dass wir das Problem der Schrottimmobilien und des systematischen Sozialleistungsbetrugs weiter im Fokus halten und vor allen Dingen auf allen staatlichen Ebenen ins Handeln kommen, dass wir unseren Worten Taten folgen lassen. Wir fahren in Nordrhein-Westfalen deshalb immer wieder breit angelegte Kontrolleinsätze gegen Sozialleistungsbetrug und menschenunwürdige Wohnverhältnisse. Mit Mitteln in Millionenhöhe fördern wir die Stadtentwicklung, bauen Schulen, Kitas, Sportplätze neu, und da, wo es nicht anders geht, werden ganze Straßenzüge abgerissen und neu entwickelt. Unser Ziel ist, aus sozialen Brennpunkten wieder lebenswerte Nachbarschaften zu machen. Unser

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