Protokoll der 1061. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1061. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1061
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1061. Sitzung
Berlin, Freitag, den 30. Januar 2026
I n h a l t :
Begrüßung des Botschafters der Ukraine,
Oleksij Makejew . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Würdigung der Verdienste des ehemaligen
Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-
Anhalt, Dr. Reiner Haseloff . . . . . . . . . . . . . . 1
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1. Gesetz zur Änderung des
Produktsicherheitsgesetzes und weiterer
produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 3/26) . . 25
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54*
2. a) Gesetz zur Änderung des
Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes
und des Tiergesundheitsrechtlichen
Bußgeldgesetzes (Drucksache 4/26) . . . . . . . . 25
b) Verordnung zur Neuregelung des
Tierseuchenmelderechts und zur Änderung
weiterer tierseuchenrechtlicher
Verordnungen (Drucksache 619/25) . . . . . . . . . . . . 25
Beschluss zu a): Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 i.V.m. Artikel 104a Absatz 4 GG –
Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . 55*
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
3. Zweites Gesetz zur Änderung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
(Drucksache 18/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
4. Gesetz zur Förderung privater Investitionen
und des Finanzstandorts
(Standortfördergesetz – StoFöG) (Drucksache 5/26) . . . . . . . 26
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 57*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
5. Zweites Gesetz zur Änderung des Europol-
Gesetzes (Drucksache 6/26) . . . . . . . . . . . . 25
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55*
6. Gesetz über den Informationsaustausch
zwischen den Strafverfolgungsbehörden
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(Drucksache 19/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 73
Absatz 2 und Artikel 108 GG . . . . . . . . . 54*
7. Gesetz zur Änderung des
Verbrauchervertrags- und des
Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des
Behandlungsvertragsrechts (Drucksache 7/26) . . . . 25
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55*
8. Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes
gegen den unlauteren Wettbewerb
(Drucksache 8/26, zu Drucksache 8/26) . . . . . . . . . 25
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55*
9. Gesetz zur beschleunigten Planung und
Beschaffung für die Bundeswehr
(Drucksache 20/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Dirk Panter (Sachsen) . . . . . . . . . . . 26
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 57*
Dr. Felor Badenberg (Berlin) . . . . . . . 58*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
10. a) Zweites Gesetz zur Änderung des
Güterkraftverkehrsgesetzes und des
Personenbeförderungsgesetzes (Drucksache 9/26)
b) Erste Verordnung zur Änderung der
Verkehrsunternehmensdatei-
Durchführungsverordnung und der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung (Drucksache 472/25) . . . . . . . 25
Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55*
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55*
11. Erstes Gesetz zur Änderung des
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und
anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 10/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 54*
12. Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung
von Fahrverboten und Entziehungen der
Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer
EU- und EWR-Führerscheine ohne
ordentlichen Wohnsitz im Inland (Drucksache 11/26) 25
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55*
13. Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen
und Sanktionen bei Verstößen gegen
restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
(Drucksache 21/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55*
14. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Gewaltschutzgesetzes – Antrag der Länder
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Saarland und Niedersachsen – (Drucksache 742/25) 27
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Bestellung von
Senatorin Anna Gallina (Hamburg) zur
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO
BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
15. Entschließung des Bundesrates:
Beschleunigung sozialgerichtlicher Verfahren durch
Anpassung des Sozialgerichtsgesetzes –
Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-
Württemberg, Sachsen – (Drucksache 744/25) 27
Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 27
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 28
16. Entschließung des Bundesrates: Menschen
mit psychischen Erkrankungen schützen,
Gefahrenpotenziale erkennen durch
bundesweiten Austausch – Antrag der Länder
Niedersachsen und Saarland – (Drucksache 717/25) 28
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 28
17. Entschließung des Bundesrates „Solidarische
Finanzierung der GKV und SPV –
versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln
finanzieren“ – Antrag der Länder Baden-
Württemberg und Saarland – (Drucksache 756/25) 28
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 28
18. Entschließung des Bundesrates: Bleiberecht
für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit –
Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 14/26) 28
Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 28
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
19. Entschließung des Bundesrates für eine
umfassende Reform des BAföG – Antrag der
Länder Niedersachsen und Mecklenburg-
Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 25/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Falko Mohrs (Niedersachsen) . . . . . . 29
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
20. Entschließung des Bundesrates zur
Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 527/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . 24
Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 54*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 25
21. Entschließung des Bundesrates zur
effektiveren Bekämpfung der Finanzkriminalität –
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen,
Sachsen und Baden-Württemberg, Bremen,
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen –
(Drucksache 741/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 31
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 32
22. Entschließung des Bundesrates
„Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes –
Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten
Bildaufnahmen schließen“ – Antrag der Länder
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und
Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 26/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 32
Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . . 32
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
23. Entschließung des Bundesrates
„Beschleunigung und Vereinheitlichung von
Planungsverfahren“ – Antrag des Freistaates Sachsen –
(Drucksache 573/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 34
24. Entschließung des Bundesrates: Änderung der
Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Schutz
von Einsatzkräften – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein – (Drucksache 720/25) . 25
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 55*
25. Entschließung des Bundesrates: Lokale
Identifikation und Verbundenheit durch eine
Liberalisierung der Kennzeichen – Antrag des
Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 24/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . . 34
Mitteilung: Überweisung an den
Verkehrsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
26. Entschließung des Bundesrates
„Flexibilisierung der Vorschriften zur
bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Einkaufszentren,
großflächigen Einzelhandelsbetrieben und
sonstigen großflächigen Handelsbetrieben“ –
Antrag der Länder Sachsen, Nordrhein-
Westfalen – (Drucksache 674/25) . . . . . . . . . . . . 35
Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) 59*
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 35
27. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Gewährung von Leistungen für Personen, die
in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG
eine Aufenthaltserlaubnis zur
Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
erhalten oder beantragt haben
(Leistungsrechtsanpassungsgesetz) – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 763/25) . . . 36
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
28. Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur
Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 764/25, zu
Drucksache 764/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
29. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 765/25) . 8
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 8
Ingmar Jung (Hessen) . . . . . . . . . . . 9
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Georg-Ludwig von Breitenbuch (Sachsen) 11
Alois Rainer, Bundesminister für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat . . 12
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
30. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der
Verordnung (EU) 2024/900 über die
Transparenz und das Targeting politischer Werbung
(Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz –
PWTG) (Drucksache 766/25) . . . . . . . . . . . 37
Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 59*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
31. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der
EU-Verordnung über europäische Daten-
Governance (Daten-Governance-Gesetz –
DGG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG
– (Drucksache 767/25) . . . . . . . . . . . . . . . 25
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 55*
32. Entwurf eines Gesetzes zur Reform der
steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
(Altersvorsorgereformgesetz)
(Drucksache 768/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Prof. Dr. R. Alexander Lorz (Hessen) . . 38
Jakob von Weizsäcker (Saarland) . . . . 39
Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister der Finanzen . . 40
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
33. Entwurf eines Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Apothekenversorgung
(Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz –
ApoVWG) (Drucksache 770/25) . . . . . . . . . 41
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 41
Diana Stolz (Hessen) . . . . . . . . . . . . 42
Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 42
Dr. Georg Kippels, Parl. Staatssekretär
bei der Bundesministerin für
Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
34. Entwurf eines Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Digitalisierung in der
Migrationsverwaltung
(Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz – MDWG)
(Drucksache 772/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . . 60*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
35. Entwurf eines Gesetzes zur besseren
Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen
der Vaterschaft (Drucksache 773/25) . . . . . 45
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) . 60*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
36. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der
elektronischen Aufenthaltsüberwachung
und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
(Drucksache 771/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 46
Eva Schmierer, Staatssekretärin im
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . . 47
Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . . 61*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
37. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz
von Personen, die sich öffentlich beteiligen,
vor offensichtlich unbegründeten Klagen
oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren
(Drucksache 774/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Eva Schmierer, Staatssekretärin im
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . 49
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 50
38. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des
Produkthaftungsrechts (Drucksache 775/25) . 50
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
39. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung
aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur
Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der
rechtsberatenden Berufe (Drucksache 776/25) 25
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56*
40. a) Entwurf eines Gesetzes zu dem
Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen
des Seerechtsübereinkommens der
Vereinten Nationen über die Erhaltung und
nachhaltige Nutzung der biologischen
Vielfalt der Meere von Gebieten
außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 783/25)
b) Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des
Übereinkommens im Rahmen des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten
Nationen über die Erhaltung und nachhaltige
Nutzung der biologischen Vielfalt der
Meere von Gebieten außerhalb nationaler
Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz –
HochseeSchG) – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 777/25) . 25
Beschluss zu a): Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 55*
Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 56*
41. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-
Quote (Drucksache 778/25) . . . . . . . . . . . . 50
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
42. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
flaggen-, schiffsregister- und
seefischereirechtlicher Vorschriften (Drucksache 779/25) . . 25
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 55*
43. Entwurf eines Infrastruktur-
Zukunftsgesetzes (Drucksache 780/25) . . . . . . . . . . . 13
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 14
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 15
Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 16
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 16
Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . . 18
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 18, 53*
Steffen Schütz (Thüringen) . . . . . . . . 19
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
44. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Gewerbeordnung und anderer Gesetze
(Drucksache 781/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 55*
45. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom
17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Vereinigten Königreich
Großbritannien und Nordirland über
Freundschaft und bilaterale
Zusammenarbeit (Drucksache 782/25) . . . . . . . . . . . . . . 25
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 55*
46. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zu dem Mehrseitigen
Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung
steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur
Verhinderung der Gewinnverkürzung und
Gewinnverlagerung (Drucksache 769/25) . 25
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 55*
47. Programm für eine verantwortungsvolle und
sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente
und radioaktiver Abfälle (Nationales
Entsorgungsprogramm) (Drucksache 792/25) . 25
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 56*
48. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU, Euratom)
2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020
zur Festlegung des mehrjährigen
Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
COM(2025) 3500 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 737/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Beschluss: Von einer Stellungnahme wird
abgesehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56*
49. Legislative Entschließung des Europäischen
Parlaments zu der Änderung des
Europäischen Wahlakts, die es Mitgliedern
ermöglicht, während der Schwangerschaft und nach
der Geburt mittels Stimmrechtsübertragung
im Plenum abzustimmen
P10_TA(2025)0257; Ratsdok. 15210/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 736/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . 51
50. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Investitionsplan
für nachhaltigen Verkehr
COM(2025) 664 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 686/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 51
51. Verordnung zur Änderung
produktsicherheitsrechtlicher Verordnungen
(Drucksache 784/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56*
52. Verordnung über die Beteiligung der
maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe
auf Bundesebene
(Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV) (Drucksache 786/25) 51
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
53. Verordnung zur Entlastung der
Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass-
und Ausweiswesens sowie zur Änderung
weiterer Vorschriften (Drucksache 16/26) . . . . 51
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
54. Verordnung zur Anpassung nationaler
chemikalienrechtlicher Regelungen an das
Unionsrecht durch Änderung der
Chemikalien-Ozonschichtverordnung und durch
Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
(Drucksache 787/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56*
55. Verordnung zur Durchführung der
Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte
Treibhausgase (Drucksache 788/25) . . . . . . . . . . 25
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 57*
56. Verordnung zur Änderung der Anlage 1
einschließlich ihrer Anhänge 1, 2 und 3 sowie
der Anlage 2 Anhang 1 des Übereinkommens
vom 1. September 1970 über internationale
Beförderungen leicht verderblicher
Lebensmittel und über die besonderen
Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu
verwenden sind (Neunzehnte Verordnung
zur Änderung des ATP-Übereinkommens)
(Drucksache 679/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56*
57. Dritte Verordnung zur Änderung der Pkw-
Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Drucksache 753/25) . . . . . . . . . . . . . 25
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56*
58. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföGÄndVwV 2026) (Drucksache 785/25) 25
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 85
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56*
59. Entschließung des Bundesrates zum 4.
Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen
die Ukraine – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland,
Sachsen-Anhalt und Bayern, Berlin,
Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-
Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 49/26) 2
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 2
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 4
Florian Hahn, Staatsminister beim
Bundesminister des Auswärtigen . . . . . . 4
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 5
60. Entschließung des Bundesrates „Übergang
von der Berufsausbildung in die
Fachkräftebeschäftigung für Drittstaatsangehörige
erleichtern“ – Antrag des Landes Rheinland-
Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 35/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
61. „Nie wieder!“ – Entschließung des
Bundesrates zur Bekämpfung des politischen und
religiösen Extremismus anlässlich des
Holocaustgedenktages – Antrag aller Länder
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 37/26) 5
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . 6
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . 53*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 8
62. Entschließung des Bundesrates zur
strafrechtlichen Ahndung extremistischer
Kennzeichen im schulischen Bereich (§ 86a StGB)
– Antrag des Freistaats Thüringen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 39/26) 35
Beate Meißner (Thüringen) . . . . . . . . 35
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
63. Entschließung des Bundesrates
„Novellierung der Fahrschulausbildung“ – Antrag
des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 48/26) . . . . . . . . . . . 51
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
64. Neubenennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache 22/26) 25
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag
des Ständigen Beirats in Drucksache 22/26 57*
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 52
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . A n d r e a s B o v e n s c h u l -
t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator
für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften
und Senator für Kultur der Freien Hansestadt
Bremen
Amtierender Präsident D r . D i e t m a r
W o i d k e , Ministerpräsident des Landes
Brandenburg – zeitweise –
Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r -
m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden-
Württemberg – zeitweise –
Amtierender Präsident D r . F l o r i a n
H e r r m a n n , Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien des Freistaates Bayern – zeitweise –
Amtierende Präsidentin D r . L y d i a H ü s -
k e n s , Ministerin für Infrastruktur und Digitales
des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Eric Beißwenger (Bayern)
Nancy Böhning (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Dr. Markus Söder, Ministerpräsident
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Eric Beißwenger, Staatsminister für
Europaangelegenheiten und Internationales
B e r l i n :
Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und
Verbraucherschutz
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für
Europa
René Wilke, Minister des Innern und für
Kommunales
Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit und
Soziales und Senatorin für Justiz und Verfassung
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Melanie Schlotzhauer, Senatorin, Präses der Behörde
für Gesundheit, Soziales und Integration
Ksenija Bekeris, Senatorin, Präses der Behörde für
Schule, Familie und Berufsbildung
H e s s e n :
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Minister der Finanzen
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport,
Gesundheit und Pflege
Ingmar Jung, Minister für Landwirtschaft und
Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Christian Heinz, Minister der Justiz und für den
Rechtsstaat
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz,
Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
N i e d e r s a c h s e n :
Olaf Lies, Ministerpräsident
Dr. Kathrin Wahlmann, Justizministerin
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
Falko Mohrs, Minister für Wissenschaft und Kultur
Grant Hendrik Tonne, Minister für Wirtschaft, Bauen
und Verkehr
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Alexander Schweitzer, Ministerpräsident
Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen
S a a r l a n d :
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
Jakob von Weizsäcker, Minister der Finanzen und für
Wissenschaft
Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie
Ministerin der Justiz
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales,
Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Klimaschutz
Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für
Umwelt und Landwirtschaft
S a c h s e n - A n h a l t :
Sven Schulze, Ministerpräsident und Minister für
Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und
Forsten
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend,
Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
T h ü r i n g e n :
Mario Voigt, Ministerpräsident
Katja Wolf, Finanzministerin
Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und
Landesentwicklung
Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der
Thüringer Staatskanzlei
Christian Tischner, Minister für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Colette Boos-John, Ministerin für Wirtschaft,
Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Beate Meißner, Ministerin für Justiz, Migration und
Verbraucherschutz
Steffen Schütz, Minister für Digitales und
Infrastruktur
Katharina Schenk, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Arbeit und Familie
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat
Dr. Michael Meister, Staatsminister beim
Bundeskanzler
Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Finanzen
Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister des Innern
Florian Hahn, Staatsminister beim Bundesminister
des Auswärtigen
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr
Dr. Georg Kippels, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Gesundheit
Eva Schmierer, Staatssekretärin im
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Dr. Marcus Pleyer, Staatssekretär im
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
1061. Sitzung
Berlin, den 30. Januar 2026
Beginn: 09.33 Uhr
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine
sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1061. Sitzung des Bundesrates.
Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, einen
besonderen Gast bei uns im Haus zu begrüßen. Auf der
Ehrentribüne hat der ukrainische Botschafter, seine
Exzellenz Herr M a k e j e w , Platz genommen. –
Exzellenz, ganz herzlich willkommen im Bundesrat!
(Beifall)
Verehrte Damen und Herren, nach fast 20 Jahren
Mitgliedschaft im Bundesrat hat der ehemalige
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Reiner H a -
s e l o f f , der heute leider nicht anwesend sein kann,
unser Haus verlassen. Reiner Haseloff war der
dienstälteste Ministerpräsident in unserer Runde. Mit klaren
Worten und Ausdauer setzte er sich für die Menschen in
Ostdeutschland ein und wirkte zugleich als Brückenbauer
für ganz Deutschland. Seine Überzeugungen und Werte
vertrat er konsequent, auch bei Gegenwind und wenn es
anstrengend wurde.
Im Geschäftsjahr 2020/2021 stand Reiner Haseloff
dem Bundesrat als Präsident vor. Dieses Amt übernahm
er in schwierigen Zeiten, im ersten Jahr der
Coronapandemie. Er war als Bundesratspräsident eine starke und
verlässliche Stimme der Länder. In seine Amtszeit als
Präsident fiel die 1000. Sitzung des Bundesrates. Als
überzeugter Föderalist unterstrich er damals die
Bedeutung von starken und selbstbewussten Institutionen wie
dem Bundesrat für unsere Demokratie. Eine große Stärke
des Föderalismus war für ihn stets auch die Vielfalt der
16 Länder. Seine Bundesratspräsidentschaft stand unter
dem Motto „Gemeinsam Zukunft formen“. Hiermit
sprach er eine Einladung an uns alle aus, die Zukunft
unseres Landes gemeinsam für die Bürgerinnen und
Bürger zu gestalten. Ich zitiere:
Politik muss Verhältnisse und sogenannte
Rahmenbedingungen schaffen und fördern, die den
Menschen den freien Blick nach vorn, in die
Zukunft ermöglichen.
Zentral war für ihn hierbei immer, als Politiker den
Kontakt zu den Menschen in unserem Land aufzubauen
und zu halten und sich für ein pluralistisches und
weltoffenes Miteinander starkzumachen. In diesem
Zusammenhang betonte er zum Abschluss seiner Präsidentschaft –
ich zitiere abermals –:
Wir alle müssen für eine offene Gesellschaft
eintreten. Jeden Tag aufs Neue und mit großer
Entschiedenheit. Zivilcourage ist gefragt. Hass und
Hetze dürfen in unserer Gesellschaft keinen
Platz haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe
Kolleginnen und Kollegen, ich danke Reiner Haseloff im
Namen des gesamten Hauses für die ausgezeichnete,
langjährige Zusammenarbeit sowie sein außerordentliches
Engagement ganz herzlich und wünsche ihm für die
Zukunft alles erdenklich Gute.
(Beifall)
Dem neuen Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt,
Herrn Sven S c h u l z e , möchte ich an dieser Stelle zur
Wahl gratulieren und heiße ihn in unserer Mitte
willkommen. – Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall)
Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 64 Punkten vor.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die
Punkte 59, 61, 29, 43 und 20 – in dieser Reihenfolge –
aufgerufen. Nach TOP 26 wird der Punkt 62 erörtert. Im
Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch von mir
einen guten Morgen!
Wir kommen zu Punkt 59:
TOP 59
Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine –
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-
Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 49/26)
Dem Antrag sind die Länder Bayern, Berlin,
Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz,
Sachsen und Schleswig-Holstein beigetreten.
Es gibt dazu eine Reihe von Wortmeldungen. Das
Wort erhält Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte für das
Land Bremen. – Bitte!
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Botschafter
Makejew! Am 24. Februar jährt sich der Beginn des
völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der Russischen
Föderation gegen die Ukraine zum vierten Mal.
Anlässlich dieses bevorstehenden Datums haben wir uns im
Länderkreis zusammengefunden, um den Krieg erneut
scharf zu verurteilen und unsere anhaltende Solidarität
mit der Ukraine zu erklären. Die Mitantragstellungen und
Beitritte zeugen von dieser großen und ungebrochenen
Solidarität.
Wir bekräftigen heute unsere Forderung an Russland,
sämtliche Angriffshandlungen unverzüglich einzustellen
und sich aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine
zurückzuziehen. Wir fordern weitere beteiligte Staaten
auf, ihre Unterstützung der russischen Aggression zu
beenden. Wir verurteilen die fortgesetzten Angriffe auf
die ukrainische Zivilbevölkerung und die Infrastruktur
sowie die schweren Verstöße gegen das humanitäre
Völkerrecht.
Wir begrüßen das Engagement der Bundesregierung
für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der
Ukraine, der die Souveränität des Landes wahrt. Dabei ist klar:
Ein Friedensschluss muss darauf ausgerichtet sein,
zukünftige Angriffe Russlands auf die Ukraine zuverlässig
zu verhindern und zugleich die Sicherheit Europas
insgesamt zu stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserer
Entschließung würdigen wir die Bedeutung von Länder-,
Regional- und Kommunalpartnerschaften. Letztes Jahr
war ich zu Besuch in unserer ukrainischen Partnerregion
Odessa. Seit Ausbruch des Kriegs unterstützen wir diese
Region von Bremen aus gemeinsam mit der Stiftung
Solidarität Ukraine, der Bremischen Evangelischen
Kirche und einem breiten Netzwerk engagierter Partner aus
der Zivilgesellschaft. Zahlreiche Hilfsprojekte konnten
wir so schon auf den Weg bringen, etwa zur
Unterstützung von Schulen, Kliniken und sozialen Einrichtungen.
Ähnliche Partnerschaften und Hilfsleistungen gibt es in
vielen Städten und Gemeinden, und auch die meisten
Länder pflegen inzwischen Partnerschaften mit Regionen
der Ukraine. Viele von Ihnen waren selbst schon vor Ort
in der Ukraine, und wir teilen die dabei gemachten
Erfahrungen. Ich bin tief beeindruckt von den Menschen, die
wir vor Ort getroffen haben, von ihrem Mut, ihrem
Willen im Kampf um Normalität, von ihrer Dankbarkeit und
ihrer Hoffnung auf Frieden.
Wir wollen heute im Bundesrat deutlich machen:
Gemeinsam dürfen wir nicht nachlassen. Unsere Solidarität
mit der Ukraine bleibt ungebrochen. Dafür möchte ich
mich auch weiterhin im Rahmen meiner
Bundesratspräsidentschaft einsetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir leben
sicherheitspolitisch in herausfordernden Zeiten. Wir erleben
eine Welt im Umbruch. Der Krieg in der Ukraine fordert
uns militärisch, wirtschaftlich, politisch und moralisch
massiv heraus. Gleichzeitig stehen bewährte Bündnisse
und Sicherheitsarchitekturen zunehmend infrage.
Erklärungen und Handlungen der aktuellen US-Regierung
lassen große Zweifel aufkommen, ob wir noch als Partner
und Freunde auf derselben Seite stehen, ob wir noch die
gleichen Werte und Prinzipien teilen wie Demokratie,
Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit oder Völkerrecht.
Für uns ist klar: Wir wollen nicht in einer Welt leben, in
der das nackte Recht des Stärkeren gilt, in der
Großmächte kleine und mittelgroße Länder ausnutzen, erpressen
oder sogar ohne viel Federlesen überfallen können.
In einer zunehmend chaotischen und instabilen
Weltordnung liegt es an uns selber, die in langen Kämpfen
errungenen zivilisatorischen Errungenschaften
Deutschlands und Europas zu verteidigen. Für uns Europäer kann
dabei die Antwort nur lauten: Zusammen sind wir stark!
Wir dürfen uns nicht auseinanderdividieren lassen. Wir
müssen selbstbewusst unsere Werte und Prinzipien
vertreten. Dieses Selbstbewusstsein haben wir in den letzten
Monaten an manchen Stellen etwas vermissen lassen. Ich
hätte mir auch von unserer Bundesregierung hier und da
ein entschlosseneres Auftreten gewünscht. Die
gemeinschaftliche europäische Reaktion auf die Grönland-
Fantasien des US-Präsidenten zeigt ja, dass wir damit
erfolgreich sein können.
Wir müssen eigenständiger werden und Deutschland
und Europa für die Zukunft robuster aufstellen. „De-
Risking“ ist das Gebot der Stunde. Wir müssen kritische
Infrastrukturen schützen und unsere Anstrengungen in
wichtigen Zukunftsfeldern massiv erhöhen. Ich denke
dabei unter anderem an künstliche Intelligenz, Robotik,
Biotechnologie, Raumfahrt – um nur einige Bereiche zu
nennen. Und ja, das bedeutet auch mehr Investitionen in
Sicherheit und Verteidigung. Mit der entsprechenden
Grundgesetzänderung im vergangenen Jahr haben
Bundestag und Bundesrat hier Handlungsfähigkeit bewiesen.
Ich weiß: Viele mussten dabei schmerzhafte
Kompromisse eingehen. Wir brauchen aber diese
Kompromissfähigkeit und diese Geschlossenheit, um die großen
sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit
gemeinsam meistern zu können, auch und vor allem bei der
Unterstützung der Ukraine. – Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Herzlichen Dank, Herr Dr. Bovenschulte! – Das Wort hat
jetzt Herr Minister Liminski für das Land Nordrhein-
Westfalen. – Bitte sehr!
Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Botschafter Makejew! Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vier Jahre Leid, vier
Jahre Tod, vier Jahre Zerstörung – und ausgerechnet in
diesen Wochen, im kältesten Winter seit Kriegsbeginn,
erleben wir, wie Russland seine Angriffe noch einmal
verstärkt und gezielt gegen die Energieinfrastruktur
vorgeht. Bei zweistelligen Minusgraden heißt das für
Millionen Menschen: kein Licht, kein warmes Wasser, keine
Heizung, oft mehr als 15 Stunden am Tag. Wladimir
Putin setzt die Kälte als Waffe ein.
Vor vier Jahren hat Nordrhein-Westfalen erstmals
einen Antrag zur Unterstützung der Ukraine in den
Bundesrat eingebracht, und wir haben das seitdem jedes Jahr
erneut getan. Wir haben gemeinsam als Bundesrat
unmissverständlich klargemacht und bekräftigt: Wir
verurteilen Russlands völkerrechtswidrigen Krieg auf das
Schärfste. Wir verurteilen auch die Art der
Kriegsführung, die gezielten Angriffe auf Zivilisten und auf zivile
Infrastruktur. Sie ist völkerrechtswidrig und
menschenverachtend. Gerade weil Russland diese
menschenverachtenden Angriffe immer weiter intensiviert, ist das, was
wir heute hier machen, keine Jahrestagroutine. Es ist eine
Notwendigkeit, politisch und moralisch. Denn wir zeigen
damit: Wir wollen uns nicht daran gewöhnen, dass zwei
Flugstunden von hier entfernt ein brutaler Krieg mitten in
Europa tobt. Wir wollen uns nicht daran gewöhnen, dass
ein brutaler Diktator Gebietsansprüche erhebt und damit
alle Prinzipien der europäischen Friedensordnung mit
Füßen tritt. Und wir wollen uns nicht daran gewöhnen,
dass Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer leiden und
sterben müssen.
Wer wissen will, wie grausam die Realität des Kriegs
in der Ukraine ist, dem sei ein Film empfohlen. Ich war
im Oktober in der Deutschlandpremiere des Films
„2000 Meter bis Andriiwka“ des ukrainischen
Filmregisseurs Mstyslaw Tschernow. Das ist keine Fiktion,
sondern eine Dokumentation. Der Regisseur begleitet einen
Trupp ukrainischer Soldaten, die dabei sind, ein
strategisch wichtiges Dorf zurückzuerobern. Man lernt in
diesem Film den Humor dieser Männer kennen, den
Kameradschaftsgeist, auch die Liebe zu ihren Familien. Umso
erschütternder ist es, wenn man später erfährt, dass einige
von ihnen im Gefecht gefallen sind. Diese menschlichen
Schicksale spielen sich nicht in einem Spielfilm ab,
sondern hier in Europa im Jahr 2026. Jeden Tag.
Dieser unglaubliche Ausnahmezustand darf nie
Normalität werden. Er betrifft nicht nur Soldaten, sondern
auch Zivilisten. Viele hier in Deutschland fragen sich,
wie die Ukrainerinnen und Ukrainer das eigentlich jeden
Tag durchhalten. Ich habe das auch gefragt, als ich im
vergangenen Jahr in der Ukraine war. In den Gesprächen
mit Bürgermeistern, Ärztinnen, Rettungskräften ist die
Antwort darauf eigentlich immer ähnlich: Wir wissen,
was auf dem Spiel steht, nämlich erstens das Überleben
unseres Landes als unabhängige Nation. Zweitens gilt es,
die Besatzungsherrschaft zu verhindern, die brutale Folter
nach sich zieht. Und drittens gilt es, dafür zu sorgen, dass
unsere Kinder in Freiheit und Frieden aufwachsen
können. – Die Ukrainerinnen und Ukrainer kämpfen nicht
nur für sich allein, sondern auch für uns hier, für Europa,
für unsere Sicherheit. Dafür zollen wir ihnen unseren
Respekt, unsere Anerkennung und unseren Dank.
Herr Botschafter Makejew, es ist gut, dass Sie heute
hier sind. Denn Sie können heute von hier mitnehmen,
dass neben der Bundesregierung auch die Länder
gemeinsam fest an der Seite der Ukraine stehen. Die
Solidarität mit Ihrem Land ist ungebrochen. Wir werden in
dieser Unterstützung nicht nachlassen. Warum diese
Haltung so wichtig ist und aktueller denn je, hat
Bürgermeister Bovenschulte gerade mit Blick auf Washington
ausgeführt.
Auch die Frage, was wir als Länder konkret zur
Unterstützung beitragen können, ist wichtig. Alle Länder
leisten etwas, jeweils auf ihre Art und Weise. Wir in
Nordrhein-Westfalen haben über 270 000 Flüchtlinge
aufgenommen. Wir haben 500 Schwerstverletzte versorgt. Wir
haben über 12 Millionen Euro Unterstützung für die
Ukraine bereitgestellt, und zwar nicht nur wir als Land,
sondern vielfach auch unsere Städte und Kommunen. Es
gibt manchen, der dann fragt: Hilft das den Menschen
tatsächlich, oder ist das nicht fast mehr Selbstschau? Aus
meinen Gesprächen mit Bürgermeistern vor Ort weiß ich
auch seit der letzten Reise: Es hilft sehr, weil es die
Frauen und Männer an der Front motiviert, dranzubleiben,
weil sie wissen, dass sie an dieser Stelle nicht allein sind.
Die Partnerschaft, die wir darüber aufgebaut haben,
hilft jetzt den Ukrainern. Aber in der Zukunft wird sie
auch uns helfen, weil wir viel daraus lernen können: von
diesen bitteren Erfahrungen, von diesen enormen
Anstrengungen, von der Expertise, die aufgebaut worden ist,
weil sie aufgebaut werden musste, wenn es etwa um den
Umgang mit hybriden Bedrohungen geht, den Aufbau
von Resilienz oder das Innovationstempo mit Blick auf
Industrie und Streitkräfte. Diese Partnerschaft macht
beide Seiten stark und am Ende uns in Europa insgesamt.
Der Bundesrat hat von Beginn an gesagt: Wir stehen
fest an der Seite der Menschen in der Ukraine. – Das ist
so, und das bleibt so. In diesem Sinne danke ich für die
Unterstützung dieses Antrags.
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Minister Liminski! – Das Wort hat Herr
Staatsminister Pentz, Hessen.
Manfred Pentz (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Lieber Herr Botschafter Makejew! Meine lieben
Kolleginnen und Kollegen! Vier Jahre Krieg in der
Ukraine, vier Jahre brutaler Aggression Russlands auf die
Ukraine – auch wenn viele die gegenwärtige Lage sehr
düster zeichnen, halte ich es lieber mit NATO-
Generalsekretär Rutte, der in Davos sinngemäß gesagt hat:
Russland hat seine strategischen Ziele nicht erreicht. Der
Krieg hat Russland geschwächt, isoliert und ökonomisch
unter Druck gesetzt. Europa ist enger zusammengerückt
als je zuvor und investiert heute in historischen
Ausmaßen in die Verteidigung. Die NATO ist stärker geworden,
vor allen Dingen an der Ostflanke. Und das alles aus
einem Grund, lieber Herr Botschafter: weil mutige
Frauen und Männer mit größter Tapferkeit in der Ukraine
jeden Tag für ihre Freiheit und für unsere Freiheit
kämpfen – Menschen, denen auch einige in Europa damals, vor
vier Jahren, nicht zugetraut hätten, dass sie in dieser
Weise ihr eigenes Land so stark verteidigen.
Jetzt gab es nach Jahren der Funkstille wieder direkte
Gespräche in Abu Dhabi. Beide Seiten reden wieder
direkt miteinander. Das ist leider noch kein Zeichen für
einen baldigen Frieden. Aber es ist ein erstes Signal, es
ist ein Zeichen von Hoffnung. Obwohl die EU offiziell
nicht an den Gesprächen beteiligt ist, ist sie gerade jetzt
gefordert: mit Hilfslieferungen, mit Sicherheitsgarantien.
Aber vor allem muss die EU darüber hinaus ihre
Hausaufgaben machen, und zwar schnell.
Sind wir so geschlossen, wie wir es immer vorgeben?
Ja, die allermeisten Staaten der EU leisten eine Menge
für die Ukraine. Ja, diese Hilfe war und ist essenziell für
das geschundene Land und seine Menschen. Ja, die EU
hat vieles – sehr vieles – richtiggemacht. Doch zur
Wahrheit gehört auch: Die EU steht bei den
Friedensbemühungen oft lediglich am Spielfeldrand. Nicht alle
Staaten in Europa verstehen diesen Krieg als ihr Problem,
sondern vielmehr als das Problem der anderen. Mit dieser
Einstellung schwächen sie die Kraft der Europäischen
Union. Das wird sie irgendwann einholen.
Meine Damen und Herren, je länger dieser Krieg
dauert und je mehr Europa auf sich gestellt ist, desto klarer
wird: Geschlossenheit allein ersetzt kein Handeln. Was
meine ich damit? Europa hat der Ukraine mit der
Aussicht auf eine EU-Mitgliedschaft im Juni 2022 ein
Versprechen gegeben. Das war keine Symbolpolitik, das war
Verantwortungsübernahme. Heute müssen wir uns
ehrlich fragen: Sind wir dazu in der Lage? Aus meiner Sicht
ist klar: Wir dürfen unsere Freunde in der Ukraine
niemals hängen lassen. – Das Gegenteil ist der Fall! Wir in
Hessen bereiten eine aktive Partnerschaft mit der Oblast
Kyjiw vor, wobei wir sehr klar, sehr konkret über
Unterstützungsleistungen reden und dies auch gemeinsam in
unserer Koalition verschriftlichen.
Gleichzeitig müssen wir uns ehrlich machen, denn am
Ende steht eine Frage: Wer wollen wir als Europäische
Union in einer veränderten Weltordnung sein, und wie
stellen wir uns dafür auf? An den Antworten auf diese
Frage müssen wir selbst arbeiten. Das sehe ich derzeit
noch nicht sehr klar. Wir verlieren hier aber wertvolle
Zeit. Denn nach diesem furchtbaren Krieg werden sehr
schnell zentrale Fragen zu beantworten sein: Sind wir
eigentlich in der Lage, ein Land wie die Ukraine
aufzunehmen und zugleich die Länder des Westbalkans,
finanziell, politisch, institutionell? – Ja! Ich glaube, ja. Wir
wollen und wir werden das tun.
Meine Damen und Herren, der Blutzoll der Ukraine
hat uns allen eine enorme Verantwortung für die
Gestaltung einer europäischen Nachkriegsordnung übertragen.
Es ist unsere, es ist die deutsche Verantwortung, auch die
Verantwortung der Länder, die wir mehr Führung in
Europa angekündigt haben, dies zu leisten. – Vielen
Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Pentz! – Das Wort hat
Herr Staatsminister Hahn vom Auswärtigen Amt.
Florian Hahn, Staatsminister beim Bundesminister
des Auswärtigen: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Botschafter! Man
kann es gar nicht oft genug sagen: Die humanitäre Lage
in der Ukraine ist dramatischer als je zuvor. Ihr
Entschließungsantrag kommt daher zur rechten Zeit. Die
Ukraine befindet sich im schwierigsten Winter der
vergangenen vier Jahre. Wir begrüßen es daher ausdrücklich,
den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erneut
hier im Bundesrat zu thematisieren. Ein großer Teil der
Infrastruktur ist zerstört oder massiv beschädigt. In
Kyjiw, in anderen großen Städten und insbesondere in
Frontnähe fehlt es Zehntausenden Menschen an Strom,
Wärme und Wasserversorgung, bei Temperaturen weit
unter dem Gefrierpunkt.
Wir sehen dringenden Unterstützungsbedarf,
insbesondere bei der Luftverteidigung, bei der humanitären
Hilfe und der Reparatur der Energieinfrastruktur.
Deutschland geht hier voran. Wir haben allein für diesen
Winter mehr als 360 Millionen Euro an Unterstützung für
den Energiesektor und die ukrainische Bevölkerung
bereitgestellt. Außerdem haben wir im Dezember ein
weiteres IRIS-T-System geliefert und versorgen zivile
Sicherheitskräfte mit Systemen zur Drohnendetektion zum
Schutz kritischer Infrastruktur. Für die bilaterale
militärische Unterstützung der Ukraine stellen wir in diesem Jahr
zudem 11,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Gleichzeitig
werben wir bei unseren Partnern für mehr Unterstützung.
Beispielsweise habe ich erst am vergangenen Freitag an
der G7+ Ukraine Energy Coordination Group
teilgenommen und mich auch dort dafür eingesetzt und an
unsere Partner appelliert, dass wir der Ukraine
gemeinsam durch den Winter helfen. Wir sehen auch vielfältige
Unterstützung durch die deutsche Wirtschaft, durch die
Zivilgesellschaft und auf kommunaler Ebene. Hierfür ist
man in der Ukraine sehr dankbar. Das haben die
Ministerpräsidentin, der Energieminister und der
Außenminister bei diesem Treffen verdeutlicht.
Die Verhandlungen begleiten wir sehr aufmerksam.
Am vergangenen Wochenende trafen sich zum ersten
Mal seit Monaten Delegationen der USA, der Ukraine
und der Russischen Föderation zu direkten Gesprächen.
Die Gespräche sollen fortgeführt werden, und auch wir
bringen uns ein. Es war Bundeskanzler Friedrich Merz,
der im Dezember die Verhandler aus der Ukraine und den
USA in Berlin zusammengebracht hat, um konkret über
Sicherheitsgarantien und andere Fragestellungen zu
diskutieren. Wie so oft zuvor hat der Kreml aber
Hoffnungen auf rasche Ergebnisse gebremst. Man muss es
benennen: Noch während der Gespräche am vergangenen
Wochenende hat Russland die Ukraine erneut massiv
angegriffen, und nichts deutet darauf hin, dass Russland zu
Kompromissen bereit ist. Stattdessen beharrt Putin auf
Maximalforderungen. Seine Ziele will er militärisch
erreichen. Es gibt daher keine Alternative dazu, den
Druck auf Russland weiter zu erhöhen. Darum arbeitet
die Bundesregierung eng mit unseren europäischen
Partnern an einem zwanzigsten Sanktionspaket. Wir werden
unter anderem den russischen Energie- und Finanzsektor
in den Blick nehmen und die Gefahren der Schattenflotte
adressieren.
Die Einigung der EU auf 90 Milliarden Euro Darlehen
im Dezember ist zwar in ihrer Konstruktion schmerzlich,
war aber ein wichtiger Schritt unserer Ukraine-
Unterstützung. Sie adressiert zwei Drittel der ukrainischen
Bedarfe, die die Ukraine selbst nicht decken kann. Dieser
Plan wird nun schnellstmöglich umgesetzt.
Die EU-Beitrittsperspektive für die Ukraine ist
wichtiger denn je für eine Zukunft in Sicherheit, in Freiheit und
Wohlstand. Die Ukraine hat trotz vier Jahren Krieg
bereits wichtige Fortschritte gemacht. Wir wissen jedoch,
dass noch viel zu tun bleibt und dass es noch ein langer
Weg ist. Wir setzen uns mit Nachdruck für anhaltende
Reformen ein, insbesondere für eine unabhängige
Korruptionsbekämpfung. Auch im Bereich Dezentralisierung
können wir beratend zur Seite stehen. Die glaubhafte
Arbeit an Reformen ist das stärkste Argument gegen alle,
die versuchen, die ukrainische Selbstverteidigung und
unsere Unterstützung zu delegitimieren.
Viele Hunderttausend Geflüchtete aus der Ukraine
wurden und werden in Deutschland aufgenommen und
versorgt. Die Bundesregierung ist den Ländern und
insbesondere den Kommunen sehr dankbar für die großen
Anstrengungen, die sie tagtäglich für die Unterstützung
der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer
unternehmen.
Wir müssen klar kommunizieren, warum alle
Anstrengungen so wichtig sind. Ohne eine freie, unabhängige
und souveräne Ukraine sind auch Deutschland und
Europa nicht mehr sicher. Russland bleibt eine ernsthafte und
umfassende Bedrohung für Europa, über den
Angriffskrieg in der Ukraine hinaus. Dass es bestrebt ist, unsere
demokratische Gesellschaft zu unterwandern, muss
jedem klar werden, der sich die Geheimdienstaktivitäten
sowie die Bandbreite hybrider Aktivitäten aktuell
veranschaulicht. Das haben die letzten Wochen gezeigt. Sie
haben auch gezeigt: Wir bleiben wachsam und wehrhaft.
Daran müssen wir gemeinsam arbeiten, als Bund, als
Länder und Kommunen.
Ich bin dankbar für die Unterstützung des Bundesrats
und der Bundesländer bei dem Vorhaben, unsere
Gesellschaft resilienter zu machen. Wir hoffen, dass dieser
brutale Krieg schnellstmöglich endet. Gleichzeitig sind
wir aber bereit, die Ukraine so lange zu unterstützen, wie
es nötig ist, bis ein dauerhafter und gerechter Friede
möglich ist – für die Ukraine, aber auch für Deutschland und
ganz Europa, für Sicherheit, für Freiheit und für
Wohlstand. – Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz
herzlichen Dank, Herr Staatsminister Hahn!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir
sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu
entscheiden.
Dann frage ich, wer dafür ist, die Entschließung zu
fassen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 61:
TOP 61
„Nie wieder!“ – Entschließung des Bundesrates zur
Bekämpfung des politischen und religiösen
Extremismus anlässlich des Holocaustgedenktages –
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 37/26)
Dem Antrag sind Baden-Württemberg, Bayern,
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und Thüringen beigetreten. Es
handelt sich nun um einen Antrag aller Länder.
Wortmeldungen liegen mir vor. Das Wort hat Herr
Ministerpräsident Wüst aus Nordrhein-Westfalen.
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Erinnern
heißt handeln.“ Dieser Aufruf stammt von der
Holocaustüberlebenden Ruth Weiss, die letztes Jahr
verstorben ist. Echtes Erinnern ist mehr, als Jahrestage zu
begehen. Echtes Erinnern formt unser Selbstverständnis,
unsere Werte, unsere Handlungsbereitschaft. Echtes Erinnern
bedeutet: Verantwortung übernehmen, Konsequenzen
ziehen, handeln. Erst im Handeln zeigt sich, ob Erinnern
wahrhaftig ist.
Um zu verstehen, wie es zum Menschheitsverbrechen
der Schoah kommen konnte, um Konsequenzen für das
Hier und Heute zu ziehen, muss man an den Anfang
schauen: Die NSDAP hatte bei den Reichstagswahlen im
November 1932 33,1 Prozent der Stimmen bekommen –
weniger als bei der Reichstagswahl im Juli 1932.
Dennoch wurde Hitler genau heute vor 93 Jahren, am 30.
Januar 1933, zum Reichskanzler ernannt. Nur zwei von
zehn Ministern waren von der NSDAP. Die anderen
Parteien glaubten, Hitler sei so eingerahmt. Und die
Leute haben damals gesagt: Lasst den Hitler mal machen, der
wird sich schnell entzaubern! – Doch es ist anders
gekommen, wie wir alle wissen.
Am 1. Februar 1933 ist der Reichstag aufgelöst
worden. Am 4. Februar sind die Presse- und
Versammlungsfreiheit eingeschränkt worden. Am 22. Februar sind SA
und SS zu Hilfspolizeien ernannt worden. Am 27.
Februar brannte der Reichstag. Am 28. Februar sind
zentrale Grundrechte außer Kraft gesetzt worden:
Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Schutz vor
willkürlicher Verhaftung. Die Reichstagswahl am
5. März hat schon unter Terror, Einschüchterung und
Repressionen stattgefunden. Dennoch hat die NSDAP die
absolute Mehrheit verfehlt. Am 22. März wurde das KZ
Dachau eröffnet, am 23. März das Ermächtigungsgesetz
erlassen. Das Parlament entmachtete sich selbst. Am
31. März wurde der Föderalismus mit dem ersten
Gleichschaltungsgesetz aufgelöst.
Es ist wichtig, sich diese rasante Abfolge der
Ereignisse von 1933 vor Augen zu führen. Innerhalb von nur zwei
Monaten wurde die Demokratie in Deutschland
abgeschafft, wurde die Gewaltenteilung beendet, wurde aus
einem Rechts- ein Willkürstaat, wurde das Fundament
gelegt, ohne das es den Holocaust nie gegeben hätte. Das
zeigt: Politische Macht in den Händen von
Antidemokraten und Extremisten ist brandgefährlich, und zwar von
Tag eins an.
Wir haben in diesem Jahr fünf Landtagswahlen in
Deutschland. Schaut man sich die Umfragen an, ist heute
nicht auszuschließen, dass bei einer Landtagswahl
Extremisten zur stärksten Kraft werden. Es ist nicht
auszuschließen, dass ein Feind unserer Demokratie sogar zum
Ministerpräsidenten gewählt wird. Manche sagen, das sei
nicht so schlimm. Man hört wieder den Gedanken, die
Extremisten würden sich schon schnell entzaubern, wenn
sie erst mal in Verantwortung seien. Das ist gefährlicher
Unfug. Erinnern wir uns an die Anfänge 1933 und
machen uns gleichzeitig deutlich, welche wichtige Rolle die
Länder haben und vor allem, was politische Macht in der
Hand von Extremisten in einem Land auslösen kann! Wir
Länder sind zuständig für zentrale Bereiche dieses
Staates und der Demokratie: für Polizei, für Justiz, für
Verfassungsschutz, für Bildung, für Medienpolitik. Mehr als
die Hälfte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind
im Landesdienst, nur jeder Zehnte ist beim Bund. Bei
uns, bei den Ländern, liegt der Kern des Gewaltmonopols
in diesem Staat. Jede Woche ernennen wir Richterinnen
und Richter in unseren Landeskabinetten – heute reine
Formsache. Ein klarer rechtsstaatlicher Prozess liegt dem
zugrunde. Aber in den Händen der Falschen wird daraus
ein gefährliches politisches Instrument. Das gilt auch und
gerade für die Schulen und damit für die Zukunft unserer
Kinder. Umso wichtiger ist, dass wir Demokraten immer
wieder deutlich machen und dafür kämpfen: Politische
Macht darf nicht in die Hände der Feinde der Demokratie
gelangen, nicht im Bund, nicht in den Ländern, nicht in
den Kommunen, nirgendwo.
Die Feinde der Demokratie lehnen den Kern unserer
freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ab: die
unantastbare Würde eines jeden einzelnen Menschen. Sie
unterscheiden zwischen vermeintlich echten Deutschen
und Passdeutschen. Sie unterscheiden zwischen
Menschen mit und ohne Behinderung. Sie schüren Zwietracht,
Hass und leisten Gewalt Vorschub. Sie reden das
Menschheitsverbrechen der Schoah als „Fliegenschiss“
klein. Die Schoah ist das Ergebnis von unvorstellbarer
Menschenfeindlichkeit. Wenn man Überlebenden des
Holocaust zuhört, wie am Mittwoch Tova Friedman im
Deutschen Bundestag, dann wird die Dimension dieser
Menschenfeindlichkeit deutlich. Im Holocaust wurden
aus Menschen Nummern. Im Holocaust hatte ein
Menschenleben keinen Wert. Im Holocaust hat es keine
Menschlichkeit gegeben. So weit darf es nie wieder
kommen.
Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus, Rassismus,
Hass und Hetze dürfen in unserer Gesellschaft keinen
Raum haben. Deshalb müssen wir uns in Deutschland
den Menschenfeinden, den Feinden unserer Demokratie
und unserer freiheitlichen Lebensweise immer wieder
entschieden entgegenstellen. Deshalb müssen wir uns den
Inhalten und dem Menschenbild von Extremisten und
Antisemiten entgegenstellen. Das ist Aufgabe des
Staates. Aber es ist auch Aufgabe eines jeden einzelnen
Menschen in unserer Gesellschaft. Es heißt zu Recht: Der
freiheitliche Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst
nicht garantieren kann. Dazu gehören gegenseitiger
Respekt, Toleranz und Solidarität. Und dazu gehört auch ein
Bewusstsein für Geschichte und Verantwortung. Deshalb
ist das Erinnern so wichtig. Deswegen muss aus Erinnern
immer wieder Handeln werden.
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident Wüst! – Das Wort hat
nun Frau Ministerpräsidentin Schwesig, Mecklenburg-
Vorpommern.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Anlässlich des Jahrestags der Befreiung des
Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar 1945
gedenkt der Bundesrat, gedenken wir der Opfer des
Nationalsozialismus. Mit diesem Antrag – vielen Dank, lieber
Kollege Wüst, für die Initiative – machen wir sehr
deutlich, dass wir eine Verpflichtung haben, in der heutigen
Zeit alles dafür zu tun, dass sich das Geschehene niemals
wiederholt, und dass wir eine besondere Verantwortung
haben, jüdisches Leben zu schützen.
Als ich als Bundesratspräsidentin 2024 Auschwitz
besucht habe, hatte ich gedacht, ich sei gut auf diesen
emotionalen Besuch vorbereitet. Trotz des Wissens aus dem
Geschichtsunterricht, aus Büchern, aus Filmen, aus
Gesprächen mit Zeitzeugen hat mich dieser Besuch mit
voller Wucht erschüttert. Es ist nicht vorstellbar, wozu
Menschen gegenüber anderen Menschen fähig waren.
Die Gräueltaten des Nationalsozialismus sind menschlich
eigentlich gar nicht vorstellbar. Deshalb ist es so wichtig,
Gedenkorte zu besuchen, Zeitzeugen zu hören. In einer
Zeit, in der wir leider immer weniger Zeitzeugen haben,
ist es umso wichtiger, die Erinnerung wachzuhalten, vor
allem für die junge Generation, die heute aufwächst –
zum Glück in Deutschland, in einem friedlichen,
freiheitlichen, demokratischen Land, aber eben ganz aktuell mit
neuen und vor allem internationalen Herausforderungen.
Immer wieder an diese unsere Geschichte zu erinnern, ist
aus meiner Sicht der wichtigste Auftrag von politischer
Bildung, und das muss in jeder Schullaufbahn
vorkommen. Deshalb hat sich Mecklenburg-Vorpommern
entschieden, die Finanzierung für Gedenkstättenfahrten
nicht nur zu verdoppeln, sondern zu versechsfachen.
Lieber Kollege Wüst, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass
Sie hier gerade, wie ich finde, sehr eindrucksvoll mit
Daten und Fakten gezeigt haben, dass die Idee, die
wieder umhergeistert, man könne die Kräfte, die heute die
freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohen,
durch Einbindung auf kommunaler Ebene, Landes- oder
vielleicht sogar Bundesebene entzaubern, schon einmal
schiefgegangen ist. Heute haben wir wieder Kräfte, die
den Holocaust leugnen, verharmlosen, die sagen: Es muss
ja mal Schluss sein mit dem Schuldkult. – Es geht nicht
um einen Schuldkult. Es geht nicht darum, ob die junge
Generation oder wir dafür Verantwortung tragen, was
Nazi-Deutschland Millionen von Menschen angetan hat.
Es geht um unsere Verantwortung, daran zu erinnern und
jeden Tag alles dafür zu tun, dass diese Erinnerung nicht
verblasst, dass die Taten nicht verharmlost werden. Denn
das ist die Voraussetzung dafür, sich bewusst zu machen,
dass wir alles dafür tun müssen, dass das nie wieder
passiert.
Die Realität in unserem Land ist, dass es
Antisemitismus gibt, von Linksextremisten, von Rechtsextremisten.
Die Realität ist, dass Jüdinnen und Juden wieder Angst
haben, dass wir alle mehr Schutzmaßnahmen vor Ort
ergreifen müssen für Synagogen. Es ist wichtig, sich
diesem Antisemitismus von Anfang an klar
entgegenzustellen – nicht nur heute hier mit Anträgen und
Beschlüssen, sondern ganz konkret im Alltag. Deshalb ist es
wichtig, dass wir die Bürgerinnen und Bürger, die sich in
unserer Zivilgesellschaft in Initiativen für Demokratie,
Freiheit und Vielfalt engagieren, unterstützen; vor allem
in den Dörfern, wo sie manchmal Wand an Wand mit
Nazis zusammenleben müssen wie zum Beispiel das
Ehepaar Lohmeyer in Jamel. Gerade weil sich
Rechtsextreme insbesondere im ländlichen Raum breitmachen,
ist es aus unserer Sicht, eines Landes mit 6 000 Dörfern,
wichtig, Initiativen auf dem Land zu unterstützen, auch
aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, und die
Unterstützung so einfach wie möglich zu halten. Wir
weisen darauf hin, dass die Idee der Bundesregierung, die
Unterstützung aus diesem Bundesprogramm an die
Zustimmung von Kommunalparlamenten zu knüpfen, nicht
der richtige Weg ist. Die Unterstützung muss einfach und
unkompliziert sein. Es ist leicht, heute hier am Pult diese
Rede zu halten. Es ist leicht, eine solche Rede im
Landtag zu halten. Aber es ist wahnsinnig schwer, im Alltag,
dort, wo rechtspopulistische und in großen Teilen auch
rechtsextremistische Kräfte schon längst die Meinungs-
und Deutungshoheit haben, dagegenzuhalten. Die
Bürgerinnen und Bürger, die das tun, müssen weiter von uns
unterstützt werden – mit Haltung, mit klaren Worten,
aber auch durch konkrete Taten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehöre zu einer
Generation, die das große Glück hat, ganz persönlich
erlebt zu haben, dass, wenn Menschen sich für Freiheit
und Demokratie einsetzen, der Weg aus einer Diktatur in
eine Demokratie möglich ist. Ich war während der
Friedlichen Revolution 15 Jahre alt und zur deutschen Einheit
16 Jahre. Ich habe, so wie wir alle, den Menschen, die
gegen Nazi-Deutschland gekämpft haben, viel zu
verdanken. Und ich habe vor allem vielen Ostdeutschen viel zu
verdanken, die wie Till Backhaus, unser Landwirtschafts-
und dienstältester Minister, 1989 auf die Straße gegangen
sind und nicht wussten – das kann man sich heute gar
nicht vorstellen –, ob sie nach dieser Demonstration
abends ihre Familien wiedersehen oder im Stasi-Knast
landen. Viele, die auf diese Demos gegangen sind, haben
vorher mit ihren Freunden besprochen, wie es mit den
Kindern weitergehen soll, wenn etwas passiert. Das
waren die Zustände. Ich habe gedacht, dass es möglich ist,
weil man es ja selbst erlebt hat, dass es überall so sein
kann, in Europa und in der ganzen Welt: ein Weg nach
vorn in Frieden, Freiheit und Demokratie.
Wir sind eines Besseren belehrt worden. Der russische
Angriffskrieg auf die Ukraine, aber auch das Verhalten
des US-Präsidenten Trump – Amerikas, des wichtigsten
Verbündeten – und viele andere Ereignisse in der Welt
zeigen uns, dass es keinen Automatismus gibt für den
besseren Weg in Frieden, Freiheit, Demokratie und
Wohlstand. Vielmehr ist all das bedroht, auch in unserem
eigenen Land, durch rechtspopulistische und zu großen
Teilen rechtsextremistische Kräfte.
Zwei Fragen stehen im Raum, die Michel Friedman
auf einer sehr eindrucksvollen Veranstaltung zur
Verleihung des Johannes-Stelling-Preises in Mecklenburg-
Vorpommern gestellt hat. Johannes Stelling war der erste
SPD-Ministerpräsident des Freistaates Mecklenburg-
Schwerin. Er wurde später von den Nazis verfolgt und
ermordet. Bei der Preisverleihung 2025 hat Michel
Friedman die Festrede gehalten und zwei entscheidende
Fragen gestellt. Frage 1: Können wir garantieren, dass
wir auch in den nächsten fünf Jahren in Frieden, Freiheit
und Demokratie leben? – Vor fünf oder zehn Jahren hätte
jeder diese Garantie ganz selbstverständlich
ausgesprochen. Heute kann man das nicht mehr so einfach
garantieren. Deshalb ist auch die zweite Frage entscheidend,
die er gestellt hat: Können Sie garantieren, dass Sie alles
dafür getan haben, dass es so bleibt? – Können wir das
also garantieren? Diese Frage möchte ich mit Ja
beantworten. Ja, wir tun alles dafür, das, was wir heute haben,
Frieden, Freiheit und Demokratie, bei allen
Alltagsproblemen und Sorgen, die es gibt, zu bewahren und zu
erhalten. Der Bundesrat ist dafür ein Garant. Alle 16 Länder,
alle 16 MPs aus demokratischen Parteien arbeiten hier
länderübergreifend und parteiübergreifend zusammen –
auch wenn wir vielleicht manchmal zu ein paar
Einzelthemen Beef haben. Diese Stärke müssen wir uns
bewahren. Diese Stärke müssen wir nutzen, um
gemeinsam dafür zu sorgen, dass Deutschland, dass alle
Bundesländer weiterhin demokratisch regiert werden. – Vielen
Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 wurde von Herrn Staatsminister
Heinz (Hessen) abgegeben.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir
sind jedoch übereingekommen, bereits heute in der Sache
zu entscheiden.
Wer dafür ist, die Entschließung zu fassen, den bitte
ich nun um das Handzeichen. – Einstimmig.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung
einstimmig gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 29:
TOP 29
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 765/25)
1 Anlage 1
Es liegen einige Wortmeldungen vor. Zunächst Herr
Ministerpräsident Lies aus Niedersachsen. – Bitte, Herr
Ministerpräsident!
Olaf Lies (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um den Wolf
als rechtliche und politische Herausforderung und damit
ehrlicherweise auch um die Frage, wie handlungsfähig
der Staat ist. Dass diesem Thema eine solche Bedeutung
zukommt, mag für einige ungewöhnlich klingen, aber es
ist gerade für die ländlichen Regionen, zum Beispiel in
bestimmten Teilen Niedersachsens, eine wirklich große
Herausforderung.
Die Rückkehr und die Ausbreitung des Wolfes hat
viele Länder, gerade Niedersachsen, in den vergangenen
Jahren vor große Herausforderungen gestellt.
Insbesondere die Weidetierhalter mussten umfangreiche
Herdenschutzmaßnahmen umsetzen und trotzdem immer wieder
mit Nutztierrissen umgehen. Bei vielen Menschen in den
ländlichen Räumen ist die Sorge oder zumindest das
Unbehagen im eigenen Umfeld gestiegen. Die intensiven,
emotionalen Diskussionen vor Ort habe ich 2017 bis
2022 als Umweltminister sehr unmittelbar miterlebt. Das
war für uns als Landesregierung besonders unangenehm,
weil uns nicht die rechtlichen und politischen
Möglichkeiten zur Verfügung standen, um rechtzeitig und
angemessen reagieren zu können. Wir haben dann die erste
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit der „Lex
Wolf“ auf den Weg gebracht. Wir haben zwischenzeitlich
auch versucht, einzelne Schnellabschussgenehmigungen
umzusetzen. Das war weder praktikabel, noch haben wir
die entsprechenden Maßnahmen erfolgreich umsetzen
können. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt gemeinsame
Fortschritte erzielt haben beziehungsweise erzielen
können und damit eine neue Handlungsfähigkeit
ermöglichen.
Durch die Initiative Niedersachsens haben wir
gemeinsam, Bund und Länder, mit großer Beharrlichkeit
erreichen können, dass der Schutzstatus des Wolfs in der
Berner Konvention sowie in der FFH-Richtlinie
herabgestuft worden ist. Das war die Voraussetzung dafür, dass
wir jetzt zusammenkommen und über andere
Maßnahmen reden, also handeln können. Ich bin der
Bundesregierung sehr dankbar, dass mit dem vorliegenden
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
nun den Ländern die Möglichkeit eröffnet wird, ein
Bestandsmanagement für den Wolf einzurichten. An dieser
Stelle ganz herzlichen Dank an die Bundesminister Alois
Rainer und Carsten Schneider! Es ist nicht immer
einfach, zu Lösungen zu kommen, ich weiß das. Aber ich
bin überzeugt davon, dass das an dieser Stelle gut
gelungen ist. Das zeigt, wie gut und vertrauensvoll die
Zusammenarbeit war. Ich glaube, hier ist der Wille,
gemeinsam Lösungen zu finden, nicht nur erkennbar, sondern
auch erfolgreich gewesen. Dafür großen Dank! Das alles
war aber auch dringend notwendig.
Wir wollen möglichst rasch ein wirkungsvolles
regionales Bestandsmanagement der Wolfspopulation in
Niedersachsen und ganz Deutschland umsetzen, um die
Fragen zu beantworten, wo Risse auftreten und welche
Gebiete besonders betroffen sind, aber auch die Frage, wo
Populationsgrößen erreicht sind, die eben ein
Bestandsmanagement ermöglichen. Eines ist klar: Der Wolf bleibt
weiterhin eine geschützte Tierart, deren günstiger
Erhaltungszustand bestehen bleiben muss. Wir wissen aber
auch: Ein weiteres Anwachsen der Population ist nicht
nur zu erwarten, vielmehr beobachten wir es in der
Entwicklung der letzten Jahre sehr intensiv. Auch hier
kommt natürlich dem Bund eine koordinierende Rolle zu,
um den Schutz nicht außer Acht zu lassen. Wir erleben
immer wieder, dass Maßnahmen wie Schutzzäune oder
Herdenschutzzonen nicht ausreichen, auch bei größeren
Herden von Rindern oder Pferden. Deshalb sind weitere
Maßnahmen erforderlich. Wir müssen dort agieren
können, wo die Situation dies erfordert, und entsprechend
auch präventiv handeln. Deswegen begrüßen wir die
Erleichterung im Umgang mit einzelnen Tieren, aber
auch Rudeln, die Nutztierrisse mit sich bringen.
Was heißt das? Was ist eigentlich unsere
Verantwortung dabei? Die Verantwortung ist, das Zusammenleben
von Menschen, Weidetieren und Wölfen angemessen zu
regeln, also dafür zu sorgen, dass es in geregelte Bahnen
kommt. Das ist das, was in der Vergangenheit gefehlt hat.
Dazu gehört der Herdenschutz, der aber an vielen Stellen
an ganz praktische Grenzen stößt. In Norddeutschland
etwa an den Deichen. Man muss sich vorstellen, was in
der Praxis notwendig wäre, um das umzusetzen. Es
funktioniert nicht. Man könnte auch Süddeutschland und die
Almen nennen. Und dazwischen gibt es noch viele
weitere Beispiele, wo es möglicherweise genauso schwierig
ist. Da ist der Aufwand, den man betreiben müsste, so
groß und die Wirkung so gering, dass es für die
Weidetierhalter nicht leistbar ist. Das erkennt der Gesetzentwurf
ausdrücklich an. Die Arbeit der Weidetierhalter
allerdings ist unersetzlich. Das gilt für Landschaftspflege, für
biologische Vielfalt und – ich will es mal für
Niedersachsen beschreiben – für die Deichschäferei: Ohne die
Beweidung mit Schafen wäre der Küstenschutz nicht
gewährleistet, wären die Deiche nicht sicher. Das geht nicht
technisch, das geht nicht mit Gerät, das geht nur in dieser
Form. Manchmal geht eben nicht beides, und dann muss
der Staat handlungsfähig sein, damit umgehen können
und dafür sorgen, dass der Küstenschutz die höchste
Priorität hat.
Wir unterstützen den Gesetzentwurf, er gibt uns die
nötige Rechtssicherheit. Es gibt noch ein paar Punkte, die
wir klären müssen. Das haben wir, glaube ich, im
Verfahren deutlich gemacht. Das werden wir gemeinsam
angehen. Dazu gehört die Frage, wie eine bundeseinheitliche
Steuerung aussehen kann, um auf der einen Seite die
Anforderungen der Managementpläne und auf der
anderen Seite die Vorgaben für die Zulässigkeit der Jagd zu
konkretisieren, damit dort keine Zweifel entstehen und
das am Ende vor Gericht Bestand hat. Das war leider die
Erfahrung der letzten Jahre: Im Grunde waren wir mehr
vor Gericht, als Handlungsfähigkeit beweisen zu können.
Auch ein enges Monitoring der Wolfspopulation durch
den Bund ist notwendig. Dieses stellt sicher, dass die
Vorgaben der FFH-Richtlinie eingehalten werden und die
Einhaltung der Mindestbestände dann auch entsprechend
gesteuert und dokumentiert werden kann. Das sichert also
die Handlungsfähigkeit. Bei der Zuständigkeit für Jagd
und Artenschutz werden wir gemeinsam noch prüfen
müssen, ob die Abgrenzungen so sind, wie sie sein
müssen, oder ob wir noch Veränderungen vornehmen
können. Ich begrüße ausdrücklich die Einführung der Bund-
Länder-Arbeitsgruppe „Jagd und Wolf“. Damit haben wir
die Möglichkeit, diesen Weg zu gehen und Antworten auf
zentrale Fragen voranzubringen: zum Umgang mit
Problemwölfen dort, wo Weidegebiete und Nutztierrisse sind,
und zu einem abgestimmten Management und einer
Regulierung, wo sie möglich und notwendig ist. Dazu
werden wir die Zusammenarbeit nutzen und diese auch
weiter stärken. Wir machen das auch in Niedersachsen und
in enger Kooperation miteinander. Für richtig halte ich,
dass präventiver Herdenschutz und die Option der
Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements dabei
ausdrücklich auch in Niedersachsen vorgesehen sind.
Meine Damen und Herren, ich erinnere mich an meine
Jahre als Umweltminister, an die Sorgen der
Weidetierhalter und der Bevölkerung auf der einen Seite, aber auf
der anderen Seite auch an die Sorgen der Naturschützer,
die fragen: Was passiert denn dort eigentlich in Zukunft?
Jetzt ist das passiert, was notwendig ist: klare Regeln,
Sicherheit für beide Seiten, rechtliche Absicherung des
Handelns. Das schafft die notwendige Akzeptanz für den
Wolf und eben auch die Akzeptanz für einen
handlungsfähigen Staat, der dann reagiert, wenn es notwendig ist. –
Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! – Als Nächstes hat
um das Wort gebeten: Herr Staatsminister Jung aus
Hessen. – Bitte, Herr Kollege!
Ingmar Jung (Hessen): Vielen Dank! – Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Wer hätte vor zwei
Jahren gedacht, dass wir heute so weit sind?
Typischerweise wird uns Politikern immer vorgeworfen: Ihr redet
über irgendwas, und am Ende kriegt ihr keine
Entwicklung hin, es wird nichts vorangehen. – Ich erinnere mich
noch sehr gut: Als wir vor zwei Jahren in Hessen das
Jagdrecht geändert haben, sind wir von vielen ausgelacht
worden. Es wurde gesagt: Na ja, ihr macht
Symbolpolitik, ihr ändert da ein bisschen was. Am Ende ist der
Schutzstatus, wie er ist. Der wird sich eh nie ändern. Die
Problematik könnt ihr nicht in den Griff bekommen. –
Nun sieht man, wie weit wir heute sind, nachdem die
Vorgängerbundesregierung irgendwann ihren Widerstand
aufgegeben und mit dafür gesorgt hat, dass auf
europäischer Ebene die Berner Konvention und auch die FFH-
Richtlinie geändert und in beiden der Schutzstatus
abgesenkt wurde. Und die neue Bundesregierung hat direkt
nach ihrem Amtsantritt das Bundesjagdgesetz angepackt.
Herr Ministerpräsident Lies, Herr Bundesminister, ich
kann mir nicht nur vorstellen, sondern ich bin mir sogar
sicher, dass es manchmal schwierig ist, zu einer Einigung
zu kommen. Deswegen bin ich ganz besonders dankbar,
dass wir es geschafft haben, dass wir heute hier
zusammenstehen, über die Änderungen im Bundesjagdgesetz
verhandeln und wirklich einen Schritt nach vorn machen
können beim Weidetierschutz und ein echtes
Bestandsmanagement beim Wolf einrichten können. Das hätten,
wie gesagt, vor zwei Jahren wenige gedacht.
Jetzt müssen wir noch über ein paar Details reden.
Eine Sache ist mir wichtig, zu betonen: Ich lese immer
wieder in Pressemitteilungen, höre in Pressekonferenzen,
in öffentlichen Statements, das neue Bundesjagdgesetz
solle dafür sorgen, dass die Problemwölfe entnommen
werden können. – Das ist aber nicht der Hintergrund, das
ist nur ein Teil der Änderung. Das wäre auch auf der
Basis des alten Schutzstatus schon möglich gewesen. Wir
haben es eben schon gehört: Wir hatten
Schnellabschussverfahren und Ähnliches, haben es aber ehrlicherweise
nie rechtssicher hinbekommen. Das ist ein Teil.
Andererseits müssen wir dort, wo die Populationen zu groß
werden, in ein echtes Bestandsmanagement einsteigen
können, auch ohne vorher Rissereignisse zu haben. Denn
wenn wir abwarten, bis überall Rissereignisse eingetreten
sind, bis wir die Schäden haben, werden die
Weidetierhalter irgendwann keine Lust mehr haben, ihren Beruf
weiter auszuüben. Deswegen müssen wir in ein echtes
Bestandsmanagement einsteigen. Das ist ja im
Bundesjagdgesetz, so wie es uns nun vorliegt, auch vorgesehen.
An einer Stelle diskutieren wir noch, wer die
Verantwortung übernimmt. Einige von uns sagen: Wir brauchen
eine Bundesverordnung, die das für Gesamtdeutschland
regelt. – Ich sage Ihnen ehrlich: Wir sind jetzt so weit
gekommen. Viele Länder haben Initiativen ergriffen. Wir
haben eben gehört, wie unterschiedlich Deutschland ist.
Wir haben ein Monitoring vor Ort. Wir wissen genau,
was bei uns vor Ort los ist. Jetzt haben wir als Länder die
Chance, die Managementpläne in die Hand zu nehmen.
Wir sollten die Verantwortung dafür nicht zum Bund
schieben. Vielmehr glaube ich, dass die Länder den
Vollzug, die Verordnung selbst regeln können. Ich wäre
dankbar, wenn wir am Ende zu einer solchen Lösung
kommen.
Zum Zweiten müssen wir natürlich auch die
Schadtiere, also die sogenannten Problemwölfe, betrachten. Das
tut der Entwurf auch. Ich bin sehr dankbar, dass er auf
dem jetzigen Stand wieder einen 20-Kilometer-Radius
enthält. Bei einem Ereignis können Sie also in einer
bestimmten Zeit in einem bestimmten Gebiet – wir reden
jetzt von 20 Kilometern Radius – Entnahmen vornehmen.
Es gibt Anträge, die davon ausgehen, dass ein Ein-
Kilometer-Radius reicht. Meine Damen und Herren,
wenn Sie sich damit beschäftigen, wissen Sie: Seit ich
angefangen habe, hier zu reden, ist der Wolf schon mehr
als einen Kilometer weitergewandert. Sie kriegen den
dann ganz sicher nicht mehr. Das sind Anträge, die die
Bekämpfung von echten Problemtieren, die
Schadereignisse verursachen, verhindern wollen. Ich wäre dankbar,
wenn wir bei 20 Kilometern bleiben.
Ein dritter Punkt, der mir sehr wichtig ist, sind die
Weideschutzzonen. Auch hier müssen wir eine Lösung
hinkriegen, das haben wir gerade gehört. Ein Beispiel
sind immer die Deiche. Ich verstehe sehr gut, dass der
Deichschutz, wie es Ministerpräsident Lies vorgetragen
hat, für Niedersachsen ein Riesenthema ist. Aber die
Situation ist nicht allein dort problematisch. In Hessen
haben wir den Mittelgebirgsraum, wir haben gemeinsam
mit Bayern und Thüringen die Rhön. Ich werde im
Landtag öfter gefragt, ob wir denn bei einem Schadereignis
festgestellt haben, ob es ein hessischer oder ein
bayerischer Wolf war. Blöderweise haben Wölfe keinen
Personalausweis. Das zeigt aber, dass wir gemeinsam über
Ländergrenzen hinweg greifende Regeln finden müssen.
Denn auch bei uns ist Kulturlandschaftsschutz ohne
Weidetierhaltung, ohne das Bewirtschaften von
Mittelgebirgsräumen absolut nicht mehr denkbar. Wenn wir
diesbezüglich keine Lösungen finden und keine Schutzzonen
einrichten, werden diejenigen, die dort den Schutz
unserer Kulturlandschaft betreiben, am Ende keine Lust mehr
haben, weiterzumachen.
Ich bin außerordentlich dankbar, dass wir so weit
gekommen sind, wie es vor zwei Jahren wirklich noch
keiner gedacht hätte, und ich wäre dankbar, wenn wir jetzt
nicht langsam machen, sondern als Länder die
Verantwortung in die Hand nehmen, es selbst regeln, selbst die
Managementpläne aufstellen und bei den Problemwölfen
und vor allem bei den Weideschutzzonen vernünftige
Regelungen finden. Ich glaube, das wäre ein großer Erfolg
für uns gemeinsam, um nach außen zu zeigen, dass wir
bei solchen Problemen wirklich handlungsfähig sind. –
Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Kollege! – Als Nächstes hat um das
Wort gebeten: Herr Minister Dr. Backhaus aus
Mecklenburg-Vorpommern. – Bitte, Herr Kollege!
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Vor über 15 000 Jahren ist es dem Wolf
gelungen, sich dem Menschen anzuschließen. Heute
sprechen wir – aus artenschutzrechtlicher Sicht – von
einer Erfolgsgeschichte der Wiederansiedlung des Wolfes
in Deutschland. Diese hat im Übrigen im Osten begonnen
und hatte ihren Ausgangspunkt in Sachsen. Dies ist eine
Erfolgsstory für den Artenschutz, das darf man hier auch
einmal ausdrücklich sagen.
Auf der einen Seite nehmen wir aktuell zur Kenntnis,
dass wir in Deutschland 219 Wolfsrudel haben. Zu einem
Wolfsrudel gehören im Durchschnitt um die zehn Tiere.
Das heißt unterm Strich, schnell ausgerechnet: Wir haben
weit über 2 000 Wölfe in Deutschland. Das ist – noch
mal – ein Erfolg des Artenschutzes. Auf der anderen
Seite machen sich die Menschen im ländlichen Raum, in
den Einzugsgebieten Sorgen. Im Übrigen ist das Problem
in den älteren Bundesländern längst noch nicht so
angekommen wie bei uns. Aber zum Glück ist es auch dort
ein Thema. Ich bin dankbar für die Beiträge.
Seit vielen Jahren arbeiten die vom Wolf besonders
betroffenen Länder an einer Lösung, wie wir tatsächlich
zu einem fairen und guten Miteinander von Wolf, der
Nutztierhaltung und den Menschen in den ländlichen
Räumen, aber auch in der Stadt kommen. Übrigens ist der
erste Wolf bereits vor 25 Jahren wieder in Deutschland
ansässig geworden.
Es ist ein Signal – für das ich der Bundesregierung
wirklich dankbar bin, lieber Alois Rainer –, dass die
beiden Häuser Bundesumweltministerium und
Bundeslandwirtschaftsministerium einen guten Ausgangsentwurf
vorgelegt haben. Meine dringende Bitte an dieser Stelle
ist aber: Nehmen Sie bitte die Stellungnahmen der
Länder ernst! Wir haben eine relativ kurze Anhörungsfrist
gehabt. Für mich sind folgende Punkte entscheidend:
Erstens. Wir wollen die Weidetierhaltung. Sie muss
abgesichert werden, ob das den goldenen Tritt an den
Deichen oder die Pflege der Kulturlandschaft in den
Gebirgsregionen betrifft. Im Übrigen geht es hier auch
um eine Einkommensquelle in unserer Bundesrepublik
Deutschland in Form der Produktion von nachhaltig
erzeugten Lebensmitteln. Auch das ist nicht ganz
unwesentlich. Das müssen wir absichern. Deswegen müssen
Wölfe, die Schaden stiften, rechtssicher und gerichtsfest
entnommen werden können. Die Rechtsgrundlage dafür
fehlt aktuell. Laufend sind wir in den Ländern mit diesem
Thema vor Gericht und unterliegen. Hier muss der
Gesetzentwurf Klarheit schaffen.
Zweitens. Nachdem wir viele Jahre darum gekämpft
haben – auch ich persönlich; immer mit anderen
Bundesländern zusammen –, sind wir auf dem richtigen Weg:
Der Schutzstatus in der Berner Konvention ist
herabgesetzt worden, und auch die FFH-Richtlinie ist angepasst
worden. Dank an Brüssel! Es ist vollkommen klar: Der
Wolf ist eine geschützte Art, und er bleibt es auch. Das
sage ich den Menschen in unserem Lande ausdrücklich.
Aber er ist nicht mehr streng geschützt. Und ich bin
wirklich dankbar, dass es uns gelungen ist, in
Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern, den guten
Erhaltungszustand für Deutschland zu erklären. Das
bedeutet ausdrücklich, dass wir in Deutschland, in den
Regionen, in denen ein guter Erhaltungszustand erreicht
ist, in ein Bestandsmanagement eintreten können. Dazu
brauchen wir aber eine klare Rechtsgrundlage.
Ich bitte darum, anzuerkennen – und das ist hier auch
schon deutlich geworden –, dass die Länder die
Kompetenz haben. Wir sollten auf Landesebene
Managementpläne erarbeiten können, auch länderübergreifend, die
dann natürlich vom Bundesministerium begleitet werden.
Ich finde außerordentlich wichtig, zu sagen: Wir wollen
keine Doppelzuständigkeiten mehr. Es gibt sie aber noch.
Nach dem Gesetzentwurf, so wie er vorliegt, gibt es nach
wie vor eine Doppelzuständigkeit. Die muss weg, damit
ein Ministerium die Verantwortung hat und wir unsere
Berichtspflichten erfüllen können; was ja überhaupt gar
kein Thema ist.
Zusammenfassend will ich feststellen: Ich glaube, drei
Säulen sind von entscheidender Bedeutung. Punkt eins
hat Priorität: die Prävention. Da haben wir viel erreicht,
wir machen auch sehr viel. Punkt zwei: das Monitoring.
Das Monitoring muss weiter verbessert werden. Denn ich
bin der festen Überzeugung: Wir wissen noch nicht, wo
sich in ganz Deutschland tatsächlich Wölfe, einzelne oder
ganze Rudel, aufhalten. Wir bekommen die Information
erst, wenn sie auffällig geworden sind. Es gibt aber genug
Rudel, die sich gut verhalten und nicht auffällig zeigen.
Daher noch mal: Das Monitoring muss verstärkt werden.
Punkt drei: das Management. Hier sage ich sehr klar: Wir
brauchen dazu Rechtsgrundlagen, die uns in den Ländern
ermöglichen, die Bestände rechtssicher und gerichtsfest
zu regulieren.
Im Übrigen weise ich jeden, der glaubt, ab morgen
werde es Wolfsjagden in Deutschland geben, heute schon
darauf hin: In Mecklenburg-Vorpommern – mit einem
Augenzwinkern: im schönsten Bundesland der Welt –
wird es so etwas nicht geben. Prioritär geht es darum,
dass wir den Bestand so anpassen, dass die Art erhalten
wird und der gute Erhaltungszustand bleibt. Ich finde, der
Gesetzentwurf ist eine sehr gute Grundlage. Wir sollten
nie im Leben vergessen, dass dieses Geschöpf
hochintelligent und mit allen Sinnen ausgestattet ist. Ich wage zu
behaupten: Der Wolf ist sehr schlau. Er gehört zu unserer
Kulturlandschaft. Wir müssen aber auch die Menschen
ernst nehmen. Deswegen ist es richtig, dass wir bald in
ein Management eintreten. – Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Backhaus! – Als Nächstes
hat um das Wort gebeten: Herr Staatsminister von
Breitenbuch aus Sachsen. – Bitte, Herr Kollege!
Georg-Ludwig von Breitenbuch (Sachsen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Seit mehr als 25 Jahren ist der Wolf wieder in
Sachsen und in Deutschland heimisch. Das zeigt, dass der
Artenschutz und die Stärkung der biologischen Vielfalt
von uns allen ernst genommen werden. Der Wolf ist
inzwischen in Deutschland wieder ein normaler
Bestandteil unserer Tierwelt. Mit seiner wachsenden Population
gehen Herausforderungen einher, denen man nicht mehr
mit der Reaktion auf einzelne Tiere gerecht wird.
Der Wolf breitet sich ohne natürliche Feinde und
teilweise auch ohne Angst vor dem Menschen aus. Dies
führt zu Sorgen in der Bevölkerung und zu Problemen bei
den Weidetierhaltern. Tierverluste und enorme Kosten
für den Herdenschutz belasten die ländliche Bevölkerung
wirtschaftlich wie auch emotional. Auch im
Landeshaushalt steigen die Ausgaben. Deshalb braucht es ein
umfassendes Bestandsmanagement. Der erste Schritt dahin ist,
den Wolf genauso über das Jagdrecht zu regulieren wie
andere Wildarten auch.
Heute liegt im Bundesrat ein Gesetzentwurf vor, der
nicht nur vorsieht, dass der Wolf wieder dem deutschen
Jagdrecht unterliegt, sondern auch konkrete Regelungen
zur Bejagung beinhaltet. Ich halte das für überfällig, denn
jahrelang trat man politisch auf der Stelle, obwohl sich
der Bedarf klar abzeichnete. Um es deutlich zu sagen: Zu
viele Jahre fühlten wir uns in Sachsen und in
Ostdeutschland damit alleingelassen. Mit den neuen Mehrheiten
nach den Wahlentscheidungen sind endlich
Veränderungen möglich. Nachdem auch durch die EU die rechtlichen
Voraussetzungen geschaffen wurden, bin ich der
Bundesregierung sehr dankbar, dass dieses Anliegen jetzt zügig
umgesetzt wird. Das ist ein wichtiger Schritt in die
richtige Richtung. Denn selbstverständlich gehört die
Weidetierhaltung zu einer ordnungsgemäßen
landwirtschaftlichen Nutzung, die durch die Jagd nach § 1 des
Bundesjagdgesetzes vor Beeinträchtigungen zu schützen ist.
Im Hinblick auf den weiteren Umgang mit dem Wolf
haben die Menschen auf dem Land hohe Erwartungen an
die Politik, vor allem in den Landkreisen Görlitz und
Bautzen. In Sachsen haben wir eine Zahl von über
40 Rudeln erreicht. Die Schäden haben sich 2025 noch
einmal verdreifacht, und jedes Jahr wachsen die Bestände
weiter. Bund und Länder müssen zu einer Lösung
kommen, die sachgerecht und vor allem sicher umsetzbar ist.
Jäger und Behörden müssen von Anfang an rechtssicher
handeln können. Jäger müssen Wölfe tatsächlich erlegen
dürfen, ohne wesentliche rechtliche und persönliche
Risiken einzugehen.
Der Freistaat Sachsen hat sich als eines der
Wolfsländer in Deutschland mit eigenen Anträgen in den
Ausschüssen des Bundesrates eingebracht. Für uns ist es
wichtig, dass Wölfe, die Schäden verursachen, schnell,
rechtssicher und möglichst unkompliziert erlegt werden
können, dass vor Ort zwischen Landwirten und Jägern
entschieden wird und nicht von fernen Schreibtischen aus
und dass der Wolfsbestand insgesamt jagdlich so
reguliert werden kann, dass sich die Schäden langfristig
deutlich verringern und damit auch die Kosten für
Herdenschutz, Schadenersatz bei Rissen und den allgemeinen
Aufwand. Dafür sind die Bejagung und die notwendige
Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes zukünftig
auszutarieren.
Diese Aufgabe ist eine nationale Aufgabe. Sie ist nicht
allein innerhalb der Grenzen eines einzelnen
Bundeslandes leistbar. Die Anträge des Freistaates Sachsen zielen
deshalb vor allem darauf ab, dass der Bund notwendige
einheitliche Standards und Rahmenbedingungen
ordentlich setzt – für das künftige Wolfsmanagement in
ganz Deutschland. Dafür ist es notwendig, dass der Bund
von den Verordnungsermächtigungen Gebrauch macht,
die im Gesetzentwurf vorgesehen sind, und diese deutlich
ausarbeitet. Die Abgrenzung zwischen Jagdrecht und
Naturschutzrecht muss für Jäger und Behörden von
vornherein klar und unmissverständlich sein.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich bin und bleibe optimistisch, dass es Bund
und Ländern gelingt, mit der Übernahme des Wolfs in
das deutsche Jagdrecht ein gutes und rechtssicheres
jagdliches Bestandsmanagement und damit tragfähige und
nachhaltige Lösungen zu entwickeln, um die
Weidetierhaltung überall wirksam zu schützen und im ländlichen
Raum zu erhalten, ohne dabei den Erhaltungszustand des
Wolfs in Deutschland zu gefährden. Nach Debatten
zwischen Schwarz und Weiß sind wir auf dem richtigen
Wege, eine gute Mitte zu suchen und auch zu finden. An
unseren Beschlüssen, die lebensnah sein müssen,
entscheidet sich, ob Menschen gerne und zufrieden auf dem
Land leben, überall in Deutschland. – Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Staatsminister! – Nun hat noch um das
Wort gebeten: Herr Bundesminister Rainer,
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. –
Bitte, Herr Bundesminister!
Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat: Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der
vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes stellt eine ausgewogene und pragmatische
Lösung für Mensch und Natur dar. Mit der Rückkehr des
Wolfes haben sich die Rahmenbedingungen für die
Weidetierhaltung grundlegend verändert. Die stark
wachsenden Wolfspopulationen führen zu immer mehr
Konflikten. Viele Weidetierhalter stehen aufgrund von
Wolfsrissen vor existenzbedrohenden Problemen. Trotz Zäunen
und anderer Schutzmaßnahmen kommt es immer wieder
zu Übergriffen auf Schafe, Rinder und Pferde. Der
bessere Schutz dieser Tiere ist dringend geboten. Er sichert
landwirtschaftliche Existenzen, stärkt das Tierwohl und
leistet einen Beitrag zur Biodiversität.
Wenn die Weidetierhaltung bedroht ist, betrifft das
weit mehr als einzelne Betriebe, denn sie ist Grundlage
für den Erhalt unserer Kulturlandschaften und bewahrt
eine artenreiche Flora und Fauna. Darüber hinaus trägt
die Beweidung von Deichen und Almen entscheidend
zum Hochwasser- beziehungsweise Landschaftsschutz
bei. Unsere politische Botschaft ist eindeutig: Der Schutz
von Weidetieren steht dem Schutz des Wolfes
gleichberechtigt gegenüber. Deshalb haben wir im
Koalitionsvertrag festgelegt: Wir nehmen den Wolf ins Jagdrecht auf.
Wir schaffen damit die Grundlage für ein
Wolfsmanagement, das den Schutz von Weidetieren und den Schutz
des Wolfes angemessen berücksichtigt. Das ist auch
ausdrücklich der Wunsch der Länder. Mit einem
zeitnahen Inkrafttreten des Gesetzes stellen wir sicher, dass die
Weidetiere bereits beim diesjährigen Almauftrieb
ausreichend geschützt werden können. Wir haben unseren
Tierhalterinnen und Tierhaltern Planungssicherheit
versprochen. Dies müssen wir jetzt auch umgehend
einhalten.
Mit der Aufnahme des Wolfes in das
Bundesjagdgesetz schaffen wir klare und praxistaugliche Regeln in drei
Kernbereichen. Erstens: Sogenannte Problemwölfe
können unabhängig vom Erhaltungszustand schneller und
mit weniger Bürokratie entnommen werden. Zweitens:
Mit der Aufstellung von regionalen Managementplänen
können die Länder die Jagd auf den Wolf durchaus auch
selbst steuern. Und drittens: Die Länder können
Weidegebiete ausweisen, in denen präventiver Herdenschutz
nicht zumutbar oder ganz einfach nicht umsetzbar ist,
etwa auf Almen oder Küstendeichen.
Meine Damen und Herren, mir ist es wichtig, dass
dieses Gesetz jetzt schnell in Kraft tritt. Denn nur so kann
die dringend erforderliche Verbesserung des Schutzes der
Weidetiere zeitnah erreicht werden. Zusätzlich zu diesem
Gesetzgebungsverfahren stärken wir den Herdenschutz
und prüfen, wie er finanziell besser unterstützt werden
kann. Änderungsvorschläge der Länder, die insbesondere
die Verwaltungspraxis der künftigen gesetzlichen
Regelung verbessern, haben wir in den Gesetzentwurf mit
aufgenommen. Ich danke den Ländern ausdrücklich für
diese konstruktiven Vorschläge.
Der vorliegende Gesetzentwurf bringt Arten- und
Weidetierschutz in eine gute Balance. Damit wir zeitnah
in die versprochene Umsetzung kommen, bitte ich Sie
heute um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Bundesminister!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Damit entfällt Ziffer 20.
Wir ziehen vor:
Ziffer 16! – Minderheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 14.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Mehrheit.
Ziffer 19! – Minderheit.
Ziffer 21! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 22.
Ziffer 23! – Mehrheit.
Damit entfallen die Ziffern 24 und 25.
Ziffer 26! – Mehrheit.
Ziffer 27! – Minderheit.
Nun zu Ziffer 28, über die wir wunschgemäß in zwei
Schritten abstimmen:
Zunächst bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 28
Buchstabe a! – Minderheit.
Und nun bitte Ihr Handzeichen für den Rest der
Ziffer 28! – Minderheit.
Ziffer 29! – Minderheit.
Ziffer 30! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 43:
TOP 43
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
(Drucksache 780/25)
Hierzu liegen zahlreiche Wortmeldungen vor.
Zunächst erteile ich das Wort Herrn Ministerpräsident
Schweitzer aus Rheinland-Pfalz. – Bitte, Herr
Ministerpräsident!
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Herr
Vorsitzender! Meine Damen und Herren, liebe
Kolleginnen und Kollegen! Deutschland muss schneller werden,
und wir arbeiten daran. Das ist die erste gute Nachricht.
Ich will darauf verweisen, dass wir hier in diesem Raum
auch schon über das Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität gesprochen haben. Wir alle sind in den
Ländern dabei, dieses Sondervermögen, diese
historischen Investitionsmilliarden, in Landesgesetze zu gießen
und in die Umsetzung zu bringen. Ich kann Ihnen
berichten, dass wir in Rheinland-Pfalz in dieser Woche eine
Landtagssitzung hatten, die die letzte Lesung unseres
entsprechenden Landesgesetzes beinhaltete. Wir sind
durchaus imstande, schon in den ersten Monaten des
Jahres 2026 die ersten Maßnahmen in Rheinland-Pfalz
auf der kommunalen Ebene und in den Regionen auf den
Weg zu bringen.
Damit das aber gut gelingt, müssen neben den
Summen, über die wir dabei sprechen, weitere
Voraussetzungen erfüllt sein: Wir brauchen Geschwindigkeit, und wir
brauchen Vereinfachung. Darum ist es gut, dass wir heute
über den Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
sprechen. Das ist nämlich ein wichtiger Baustein, um
mehr Tempo in die Umsetzung all dieser
Infrastrukturprojekte zu bringen, auch und vor allem im
Verkehrsbereich. Der Entwurf setzt wichtige Maßnahmen auf, die
wir uns auch im Rahmen der föderalen
Modernisierungsagenda in der letzten Ministerpräsidentenkonferenz im
Dezember zwischen Bund und Ländern vorgenommen
haben. Das ist ein wichtiger Baustein, damit wir das
Geld, diese hohen Summen, wortwörtlich auf die Straßen
und auf die Schienen bekommen.
Das ist ein deutliches Signal an die Wirtschaft. Leider
haben wir in diesen Stunden aber erneut ernüchternde
Nachrichten aus der Wirtschaft. Das Wachstum steigt
weniger stark als die Arbeitslosigkeit in Deutschland.
Das ist die Situation, in der wir sind. Unser
Bundeskanzler hatte sich vorgenommen, dass die Stimmung und die
Situation schon zum Sommer besser werden. Er hat den
Sommer 2025 gemeint. Das heißt, wir haben noch ein
bisschen was zu tun. Die Wirtschaft ist angewiesen auf
Impulse, und das enorme Investitionspaket von Bund,
Ländern und Kommunen kann diese Impulse setzen.
Wir haben in der Ministerpräsidentenkonferenz im
Dezember über 200 einzelne Maßnahmen in die föderale
Modernisierungsagenda gepackt. Das gemeinsame Ziel
war, Staat und Verwaltung in Deutschland zu erneuern,
Bürokratie abzubauen, Prozesse zu vereinfachen, zu
beschleunigen. Würden wir diese föderale
Modernisierungsagenda gemeinsam entschlossen umsetzen, dann
wäre dies nicht weniger als die größte Reform seit
Jahrzehnten. Fünf Leitthemen haben uns dabei beschäftigt,
nämlich: dass wir Bürokratie abbauen, dass wir schneller
werden bei Planung und Genehmigung, auch im Umwelt-
und Vergaberecht, dass wir effiziente und resiliente
staatliche Strukturen schaffen, dass wir auf digitale Verfahren
setzen – und das nicht nur in Teilbereichen der
Verfahren, vielmehr digitalisieren wir sie insgesamt – und dass
wir durch bessere Rechtsetzung die Wege schneller
machen.
Ich will hier zentrale Maßnahmen im Bau- und
Planungsrecht ansprechen. Mit dem Instrument des
überragenden öffentlichen Interesses können zentrale
Verkehrsprojekte mit erhöhter Priorität realisiert werden oder
Sanierungen stattfinden. Das ist ein wichtiger, zentraler
Punkt. Ebenso zentral ist der Bereich Digitalisierung. Wir
können Planfeststellungsverfahren zukünftig komplett
digital durchführen. Wer sich in der Praxis ein bisschen
auskennt, der weiß, dass wir dadurch eine enorme
Erhöhung der Geschwindigkeit erreichen können. Ich bin
deshalb sehr froh, dass der Gesetzentwurf diese und
weitere Maßnahmen enthält.
Der Entwurf hält auch wirklich viel von dem ein, was
er sich vorgenommen hat. Er hätte aber – lassen Sie mich
das sagen – auch ein bisschen ambitionierter sein dürfen.
Wir haben uns bei der Modernisierungsagenda mehr
vorgenommen. Da ist also noch Luft nach oben. Ich will
ein Beispiel nennen, das uns auch in den Gesprächen
unter den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten
beschäftigt hatte, nämlich das Thema Ersatzneubauten. Ich
glaube, es ist ratsam, dass wir in Zukunft dazu kommen,
dass hierbei Plangenehmigungsverfahren den Regelfall
darstellen und Planfeststellungsverfahren, wenn
überhaupt, nur bei ganz großen und wirklich einschneidenden
Projekten nötig sind. Ich wünsche mir daher, dass die
Bundesregierung ambitioniert in die Umsetzung dieses
Gesetzes geht und dass es den Mut gibt, entschlossen in
die Regionen und in die Planungen zu gehen.
Lassen Sie mich einen weiteren Satz sagen! Wir
diskutieren momentan sehr stark über die Frage: Wie
modernisieren wir Staat und Verwaltung und das Gesicht des
Staates gegenüber Bürgerinnen, Bürgern und
Unternehmen? Wir diskutieren auch darüber, wie wir die
Finanzierungsvoraussetzungen neu fügen und neue
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
schaffen. Ich will daran erinnern, dass wir nach wie vor in
einem – hoffentlich zielführenden – Diskussionskomplex
unterwegs sind, was das Thema Konnexität angeht, also
den Zusammenhang zwischen Gesetzgebung auf
Bundesebene und der Finanzierungsverantwortung für die
Umsetzung in Ländern und Kommunen. Ich will
anerkennend hervorheben, dass das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales gemeinsam mit einer
Sozialstaatskommission in dieser Woche Vorschläge vorgelegt hat, die,
wie ich finde, klugerweise das Thema Sozialstaat –
Gehalt unseres Sozialstaates, soziales Miteinander – mit
einem Modernisierungsanspruch verbinden. Ich glaube,
das kann der richtige Weg sein, Reformwille und den
Erhalt dessen, was uns in Deutschland auszeichnet,
miteinander zu verbinden.
In diesem Sinne: Vielen Dank an die Bundesregierung,
dass sie dieses Beschleunigungsgesetz auf den Weg
gebracht hat! Jetzt wünsche ich mir auch eine beschleunigte
Umsetzung, damit wir in Deutschland vorankommen, die
Wirtschaft wieder wächst und die Menschen wieder
zuversichtlich in die Zukunft schauen. – Danke schön!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Schweitzer! – Als
Nächstes erteile ich das Wort Herrn Ministerpräsident
Schulze, Sachsen-Anhalt. – Bitte, Herr Ministerpräsident!
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dies
ist zwar nicht meine erste Rede in diesem Hause, aber da
es meine erste Rede als Ministerpräsident von Sachsen-
Anhalt ist, möchte ich mir erlauben, vorweg ein paar
Worte des Dankes zu sagen für die freundliche
Aufnahme in dieser neuen Funktion. Ich bin aber auch dankbar
für das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt. Ich denke, viele
haben darauf geschaut. In diesem Fall hat die
Deutschlandkoalition aus CDU, SPD und FDP ein sehr klares
Zeichen gesetzt. Ich sage vor dem Hintergrund der Reden
von Hendrik Wüst und Manuela Schwesig heute früh
auch: Ich bin sehr froh über dieses Zeichen.
Ich möchte auch Danke sagen an Reiner Haseloff, der
viele Jahre Sachsen-Anhalt und auch die Bundespolitik
mitgeprägt hat, sich unermüdlich in den Dienst Sachsen-
Anhalts und auch in den Dienst Deutschlands gestellt hat.
Ich denke, seine direkte, ehrliche und vor allem
bodenständige Art war auch für den Bundesrat eine
Bereicherung. Wichtig für uns alle war, dass er in diesen 15
Jahren als Ministerpräsident immer Mensch geblieben ist. Er
wäre heute gern hier, aber für ihn und seine Frau ist
morgen ein ganz wichtiges Datum: Sie haben goldene
Hochzeit. Wer von Ihnen Interesse hat, an der Feier
teilzunehmen, der kann sich gern bei mir melden wegen Ort und
Zeit.
(Heiterkeit)
Hinsichtlich meiner ersten Rede hier als
Ministerpräsident bin ich sehr dankbar, dass wir ein sehr wichtiges
Zukunftsthema behandeln, nämlich die Zukunft der
Infrastruktur. Wir wissen alle, dass Deutschland schneller und
effektiver werden muss, gerade im Bereich Planung und
Bauen. Und dass wir das werden, erwarten die Menschen
in Deutschland von uns, das erwarten auch die
Unternehmen im Land. Das vorliegende Gesetz ist dazu
mindestens ein wichtiger Baustein. Wir alle wissen, dass
langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren zu
Zweifeln an der Funktionsfähigkeit des Staates führen
und natürlich auch wirtschaftliches Wachstum, das wir
dringend brauchen, hemmen. Das können wir uns am
Ende schlichtweg nicht leisten. Es ist ein erster wichtiger
Schritt, dass jetzt Verfahren vereinheitlicht und
Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt werden.
Ich kann für Ostdeutschland sagen, dass wir einmal
Vorreiter waren. Wir hatten in den 1990er-Jahren eine
Planungsbeschleunigung. Wer sich noch daran
zurückerinnern kann, der weiß: Das war enorm wichtig für
Ostdeutschland, für meine Heimat, für Sachsen-Anhalt, wo
große Teile der Infrastruktur am Boden lagen. Diese
Vereinfachungen haben uns sehr geholfen. Wir wissen
aber auch: Das war eine zeitlich befristete Regelung. Wer
ganz tief in die Annalen des Bundesrates schaut, der wird
sehen, dass die Länder damals gefordert haben, diese
Ausnahmeregelung, die es für Ostdeutschland gab, auf
ganz Deutschland auszuweiten. Der Bund wollte das
damals nicht. Also, liebe Bundesregierung, es lohnt sich
eigentlich immer, auf die Länder zu hören. Ich habe diese
Phase des Wiederaufbaus hautnah miterlebt. Es waren die
Menschen im Osten, die mit ihrem Fleiß und unter den
richtigen Rahmenbedingungen – auch mit großer
Unterstützung aus dem Westen Deutschlands – die Wende
maßgeblich vorangebracht und Ostdeutschland
wiederaufgebaut haben. Es wäre gut, sich manchmal an diesen
Aufbruchsgeist von damals zurückzuerinnern, gerade
heute, wo wir in ganz Deutschland herausfordernde
Zeiten erleben.
Von dieser Erfahrung haben wir in Sachsen-Anhalt
nicht nur damals entsprechend profitiert, sondern wir
haben sie auch in unseren aktuellen Koalitionsvertrag
aufgenommen – ich zitiere –:
Wir werden uns dafür einsetzen, dass mittel- und
langfristig geplante Infrastrukturprojekte von
Bund und Ländern vorgezogen bzw.
beschleunigt werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind in
allen Bereichen unseres Lebens auf eine funktionierende
Infrastruktur angewiesen. Das gilt ganz besonders für
Unternehmen, für kleine Handwerksbetriebe genauso wie
für große Arbeitgeber im Land. Aktuell ist die
wirtschaftliche Lage in vielen Bereichen angespannt. Ich nenne die
Automobilzulieferindustrie und die chemische Industrie.
Auch hier brauchen wir wettbewerbsfähige
Rahmenbedingungen. Als wir im vergangenen Jahr den
Koalitionsvertrag im Bund verhandelt haben, wurde als eines der
wichtigsten Vorhaben das heute vorliegende
Infrastruktur-Zukunftsgesetz aufgenommen. Ich danke der
Bundesregierung ausdrücklich, dass dieses Vorhaben so schnell
in die Umsetzung gekommen ist. Klar ist, dass es ein
komplexes Gesetz ist. Es gibt noch einige Punkte, die
unbedingt diskutiert werden müssen, und ich bin sicher,
darauf werden die nachfolgenden Rednerinnen und
Redner dann noch etwas mehr im Detail eingehen.
Für mich bleibt entscheidend: Von diesem neuen
Deutschlandtempo brauchen wir mehr – für bessere
Infrastruktur, für einen wettbewerbsfähigen
Wirtschaftsstandort und für sichere Arbeitsplätze in ganz
Deutschland. Sie können sich sicher sein: Daran wird Sachsen-
Anhalt auch über das Jahr 2026 hinaus unter meiner
Führung konstruktiv mitarbeiten. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Schulze! – Als
Nächstes hat um das Wort gebeten: Herr Minister Tonne
aus Niedersachsen. – Bitte, Herr Kollege!
Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verhandeln
hier heute miteinander über das Infrastruktur-
Zukunftsgesetz, das, wie ich finde, ein klassischer Fall von „gut
gemeint und richtiger Ansatz, aber bisher nicht
ausreichend gut gemacht“ ist. Das bringt uns in eine ganz
erhebliche Zwickmühle; denn das Ziel des Gesetzes
unterstütze ich ganz ausdrücklich. Einheitliche Grundlagen für
die schnellere Planung von Infrastrukturprojekten zu
schaffen, ist ein guter und richtiger Ansatz und
ehrlicherweise auch ein notwendiger, weil wir überall bei uns in
den Ländern sehen, dass das Tempo bei
Infrastrukturprojekten nicht ausreicht und es nicht schnell genug
vorangeht. Ich habe aber erhebliche Zweifel, ob das, was uns
bisher vorliegt, tatsächlich zu einer
Verfahrensbeschleunigung führt, und ob es sich in der Praxis bewähren kann.
Ich hätte mir ehrlicherweise gewünscht – und dabei
steht „gewünscht“ auch für „erwartet“ –, dass die Länder
hinreichend beteiligt werden und unsere Expertise
entsprechend eingebracht werden kann. Angesichts der zur
Verfügung stehenden Frist war das nicht ernstlich
möglich. Das führt uns hier und heute in die Situation, dass
wir eine Vorlage mit 235 Punkten haben, die man
wirklich nur äußerst schwer beraten kann. Ich werbe dafür,
dass wir die heutige Beratung nutzen, um miteinander
gewissermaßen die Resettaste zu drücken und zu fragen:
Wie kommen wir hier vernünftig zueinander? Denn –
noch einmal – das Ziel ist etwas, was wir sehr
unterstützen.
Was kritisieren wir im Einzelnen? Ich glaube, dass
sich der Entwurf in der jetzigen Fassung fast
ausschließlich auf formelle Änderungen konzentriert, die aber nicht
zu einer ausreichenden Beschleunigung führen werden.
An die materiellrechtlichen Anforderungen, die häufig
die eigentliche Wurzel langwieriger Verfahren sind, wagt
sich die Bundesregierung mit ihrem Entwurf noch nicht
heran. Zudem glauben wir, dass es Sinn machen würde,
wenn viele der vorliegenden Vorschläge zur
Beschleunigung, übrigens auch nach Auswertung und
Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, Eingang in dieses
Gesetz fänden. Im Rahmen der Bund-Länder-Prozesse
zur Staatsmodernisierung wurde eine Anforderung
beziehungsweise ein Ambitionsniveau definiert, das hiermit
noch nicht ausreichend erreicht wird, wenn lediglich vier
von 52 Maßnahmen zum Planungs- und Baurecht
auftauchen. Stattdessen wird an vielen Stellen auf ein
überragendes öffentliches Interesse abgestellt. Das ist an sich
etwas, was man nachvollziehen kann. Wenn ich dann
aber bei fast allen angesprochenen Punkten ein
überragendes öffentliches Interesse definiere, also alles im
überragenden öffentlichen Interesse sein soll, ist am Ende
des Tages keine Differenzierung mehr möglich. Wir
werden uns schon zutrauen und den Mut haben müssen,
zu sagen, wie wir hier konkret beschleunigen wollen.
Lassen Sie mich ein weiteres Beispiel ausführen: Wir
sehen beispielsweise, dass einzelne Maßnahmen bei
Eisenbahninfrastrukturen von der Planfeststellung und
der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen sein
sollen. Das ist sinnvoll; das ist richtig. Das Problem ist
aber: Ein umfassender Katalog verfahrensfreier
Maßnahmen an Eisenbahninfrastrukturen fehlt, und damit
wird das Ziel der Beschleunigung eben nicht ausreichend
erreicht. Maßnahmen zur Vereinfachung und
Beschleunigung bei Ersatzbaumaßnahmen, insbesondere bei
Brücken, fehlen.
Meine Damen und Herren, ich will nicht den Eindruck
erwecken, als sei der vorliegende Entwurf als solcher
nicht geeignet. Es sind viele gute Ansätze darin, zu denen
wir aber auch eine Einigung zwischen Bund und Ländern
sowie über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg
hinbekommen müssen. In diesem Zusammenhang kann ich
zum Beispiel die Gleichstellung des Ersatzgeldes mit
Ausgleichsmaßnahmen im Naturschutzrecht ansprechen
oder eine einfache Benehmensherstellung anstelle des
bisherigen Einvernehmens mit der Unteren
Wasserbehörde, wobei ich auch den Punkt Hochwasserschutz vor
Augen habe. Auch dort liegt noch Arbeit vor uns, die wir
angehen müssen.
Meine Damen und Herren, der Entwurf ist daher nach
unserer Überzeugung zum jetzigen Zeitpunkt
unausgereift. Das zeigt auch die Vielzahl an Änderungsanträgen.
Da wir uns aber im Ziel einig sind, werbe ich dafür, dass
wir uns der Aufgabe dieser erheblichen Nachbesserung
stellen. Denn der Erfolg dieses Gesetzes ist absolut
wünschenswert und auch notwendig. Ich sehe auch, dass die
Chance da ist. Dafür bitte ich aber den Bund, mehr
heranzugehen, beherzter als bisher Vorschläge zu machen
und künftig eine frühzeitigere Abstimmung mit den
Ländern zu suchen. Unsere Bereitschaft dazu ist ganz
ausdrücklich vorhanden.
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Kollege Tonne! – Als Nächstes hat
um das Wort gebeten: Herr Minister Hermann aus
Baden-Württemberg. – Bitte, Herr Kollege!
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich
kann an meinen Vorredner ganz gut anknüpfen. Auch wir
sind überzeugt, dass wir eine moderne, leistungsfähige
Verkehrsinfrastruktur brauchen und dass die Planungs-
und Genehmigungsverfahren unbedingt beschleunigt
werden müssen. Das ist, glaube ich, für jeden, der im
Bereich Verkehr Verantwortung trägt, ein wichtiges Ziel.
Wir leiden ja darunter, dass alles so langsam geht.
Der Gesetzentwurf greift in weitere Fachgesetze
beziehungsweise Bereiche ein: in die Schiene, in die Straße,
in die Wasserstraße, in das Bundesnaturschutzgesetz und
das Verwaltungsverfahrensgesetz. Er stellt jedenfalls eine
sehr umfassende Neuregelung dar, und deswegen bedarf
das Ganze auch genauer Prüfung. Wir müssen alles auf
den Prüfstand stellen. Gerade weil wir im Ziel so einig
sind, müssen wir schauen, dass wir auf dem Weg dorthin
und mit unseren Methoden nicht das Falsche machen
oder etwas, das nur eine Pseudolösung darstellt.
Es muss uns klar sein, dass wir, wenn wir über
Infrastrukturumbau, -ausbau, -neubau und über beschleunigte
Verfahren sprechen, immer auch mit Natur- und
Artenschutz befasst sind. Beides ist wichtig, und beides muss
sozusagen zusammen realisiert werden. Das ist eigentlich
die große Herausforderung, und das ist meines Erachtens
wirklich nicht annähernd gut miteinander verknüpft. Ich
kann Ihnen als Landesverkehrsminister sagen: Es ist fast
selbstverständlich, dass man, wenn man eine Bahnstrecke
reaktiviert oder irgendeine Hangsicherung macht, sofort
mit dem Natur- und Artenschutz in Konflikt kommt. Man
muss sich Gedanken machen, wie man das löst. Man
kann das nicht einfach wegschieben. Wir brauchen
Lösungen, die gut sind, die schnell sind, die aber nicht das
Natur- und Artenschutzgesetz und das europäische Recht
brechen oder ignorieren. Das ist nicht akzeptabel.
Akzeptabel sind natürlich Einschnitte, die dringend
sind, die notwendig sind, aus Sicherheitsgründen oder
anderen wichtigen Gründen. Insofern folgen wir auch der
Überlegung, dass man etwas machen muss und eine neue
Kategorie finden muss, damit man schneller wird. Das
überragende öffentliche Interesse, die öffentliche
Sicherheit oder militärische Relevanz, das sind Kriterien, die
man anwenden kann. Wenn dafür aber alle
naturschutzrechtlichen Regelungen gewissermaßen allgemein außer
Kraft gesetzt werden, dann ist das keine angemessene
Form, mit diesem Konflikt umzugehen. Es ist auch
fragwürdig, wenn man sagt: Wir brauchen keine
Ersatzmaßnahmen, das kann man auch mit Geld lösen. – Im
Einzelfall ist das vielleicht die letzte Lösung. Aber
Entschuldigung! Kaputte Natur kann man nicht nachkaufen. Da hilft
auch Geld nichts mehr, die ist einfach weg. Deswegen ist
der tatsächliche Ausgleich prioritär und der finanzielle
Ausgleich eine Regelung für den Fall, dass es keine
andere Möglichkeit mehr gibt.
Wir sehen auch kritisch, dass die Eingriffe, die im
Entwurf vorkommen, keinen ausreichend klaren Kriterien
unterliegen. Wir brauchen dafür klare Kriterien. Und wir
müssen die Behörden, die etwas zu sagen haben, die
etwas wissen, einbinden. Das Beispiel ist gerade schon
angesprochen worden: Wenn man die Wasserbehörden,
die genau wissen, was zu tun und zu lassen ist, um bei
Hochwasser eine Katastrophe zu vermeiden, bei
Infrastrukturplanungen mehr oder weniger außen vor lässt,
dann halten wir das für fragwürdig. Zudem kann man
sich fragen: Ist es sinnvoll, dass für die Festlegung von
Ausgleichszahlungen der Bund zuständig sein soll und
nicht die Länder, obwohl die Länder über die Behörden
verfügen? Wenn man Bürokratie vereinfachen will, darf
man keine neue Bürokratie aufbauen, sondern muss die
Strukturen, die vorhanden sind, nutzen. Und hier sind
eben die Länder zuständig.
Wenn man Beschleunigung behauptet, muss man auch
fragen: Findet diese tatsächlich statt? Es ist erstaunlich,
dass der Wirtschaftsausschuss und der Verkehrsausschuss
gleichermaßen sagen: Dieser Gesetzentwurf hat
vorwiegend politische und deklaratorische Wirkung und wird
voraussichtlich keine nennenswerte
Beschleunigungswirkung entfalten. – Das ist schon eine schwerwiegende
Kritik, die man ernst nehmen muss. Denn wenn wir
solche kritischen Einwände und Fragen nicht bearbeiten,
wird das Gesetz uns nicht wirklich weiterbringen. Und
wir müssen uns fragen: Setzen die Vorschläge wirklich
am richtigen Punkt an oder nur knapp daneben? Ist das
Ganze wirklich ein Turbo bei der Beschleunigung oder
eher eine Nebelkerze? Das muss man an einzelnen
Stellen genau überprüfen, und das haben die Länder gemacht.
Wir teilen den Ärger aller Länder, dass extrem
kurzfristig zu reagieren war. Ich kann nur sagen: Dies war die
Praxis der vorigen Regierung, die wir immer wieder
kritisiert haben, dass die Länder wirklich nur formal und
unzulänglich in kürzester Zeit antworten sollten. Das
sollten Sie nicht weiterführen, denn die Länder haben in
diesen Bereichen Kompetenz. Wir wollen uns einbringen,
und zwar konstruktiv. Dafür brauchen wir aber auch Zeit,
Beratungszeit und Arbeitszeit.
Die Regelungen berühren Sanierungsmaßnahmen wie
Aus- und Neubaumaßnahmen. Wir brauchen für beides
gute Vorschläge und gute Lösungen. Wir müssen vor
allen Dingen eines bedenken: Wenn die Kategorie
„überragendes öffentliches Interesse“ so allgemein ist, dass
nicht nur vordringliche, sondern auch weitere
Bedarfsprojekte auf die Liste kommen, dann haben wir gar keine
Priorisierung. Das führt zu genau dem, woran wir derzeit
leiden: dass wir keine Priorisierung haben. Denn die
Behörden und die Büros sind kapazitätsmäßig begrenzt.
Wir sind finanziell begrenzt. Vor diesem Hintergrund ist
es zwingend notwendig, dass wir kriteriengestützt
priorisieren. Das bringt eine echte Entlastungswirkung. Wir
könnten bei kleinen Projekten – dazu haben wir aus
Baden-Württemberg Vorschläge gemacht –, bei
Hangsicherungsmaßnahmen, bei Lärmschutzwänden, bei der
Elektrifizierung, die Maßnahmen genehmigungsfrei stellen.
Das würde zu einer echten Beschleunigung führen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss:
Wir Länder haben ein Interesse daran, dass das Gesetz
kommt. Wir wollen aber auch gehört werden. Ich rate der
Bundesregierung, die guten Vorschläge der Länder
anzunehmen; denn das Gesetz muss durch diese Kammer
kommen. Der Rat ist also: Setzen Sie sich mit uns
zusammen, hören Sie auf die besseren Vorschläge, dann
wird es gut! – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Kollege Hermann! – Als Nächstes
erteile ich das Wort Herrn Staatsminister Mansoori aus
Hessen. – Bitte, Herr Kollege!
Kaweh Mansoori (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schneller,
effizienter und digitaler: Wir sind uns alle einig, dass wir
Tempo brauchen für Infrastrukturprojekte. Straßen
sanieren, marode Brücken ersetzen und den Schienenverkehr
ausbauen – damit das schneller gelingt, muss jeder Stein
umgedreht werden. Wir müssen davon wegkommen, zu
erklären, was nicht geht, und gemeinsam daran arbeiten,
wie es besser geht.
Im Bereich der erneuerbaren Energien haben Bund
und Länder in den letzten Jahren deutlich auf das Tempo
gedrückt. Auf dieser Überholspur muss es jetzt auch für
Infrastrukturprojekte weitergehen. Die 100 Milliarden
Euro Sondervermögen für öffentliche Infrastruktur und
Klimaneutralität sind ein wichtiger Meilenstein für
Investitionen in unser Land, für die Menschen vor Ort. Damit
die Bagger rollen und das Geld in moderne
Verkehrsprojekte fließen kann, müssen wir aber vor allem bei der
Umsetzung schneller werden. Der Entwurf des
Infrastruktur-Zukunftsgesetzes der Bundesregierung setzt hier
an. Bund, Länder und Kommunen sollen
handlungsfähiger werden.
Das Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellt
viele wichtige Weichen, um die Umsetzung von
Verkehrsprojekten deutlich zu erleichtern. Zu nennen sind
zum Beispiel die leichtere Genehmigung von Projekten,
die von überragendem öffentlichen Interesse sind. An
dieser Stelle will ich abweichend von anderen Rednern
heute betonen: Leichtere Genehmigung und
Priorisierung, das sind erst einmal zwei Paar Schuhe. Zu nennen
sind aber auch die Einführung von
Genehmigungsfiktionen, um die Abläufe in den Behörden zu beschleunigen,
und schlankere Umweltverträglichkeitsprüfungen im
europarechtlichen Rahmen. Und ganz wichtig: Statt
vieler Einzelvorschriften in vielen verschiedenen
Fachgesetzen werden einheitliche Regeln für
Planfeststellungsverfahren geschaffen. Das sorgt am Ende für Rechtsklarheit
und Beschleunigung. Deswegen unterstützt Hessen
diesen Ansatz ausdrücklich.
Der Gesetzentwurf setzt die richtigen Hebel in
Bewegung. Dennoch: Es gilt natürlich immer die Regel, dass
Gesetze in den Beratungen besser werden können. In den
Beratungen sollen daher weitere
Beschleunigungspotenziale geprüft werden. Die Länder haben dazu konkrete
Prüfbitten auf den Tisch gelegt. Die Ziele sind sehr klar:
leicht vollziehbare Gesetze – Kollege Tonne hat ja die
Bedeutung des materiellen Rechts angesprochen, worin
eine erhebliche Beschleunigungswirkung liegt –,
schlanke behördliche Verfahren und mehr Digitalisierung statt
Aktenordner.
Gleichzeitig müssen wir vor Ort unseren Beitrag
leisten. Für Hessen kann ich hier beispielsweise das
vollständig digitalisierte Baugenehmigungsverfahren nennen,
das in der Praxis ein voller Erfolg ist. Die vollständig
digitalisierte Antragstellung wird rege genutzt, entlastet
Kommunen und sorgt bei komplexen
Immobilienvorhaben für Zeitvorteile von zwei bis drei Monaten.
Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sind für
uns kein Selbstzweck, sondern zentral für die
Modernisierung unseres Landes. Wir reden in diesen bewegten
Zeiten ja zu Recht über Resilienz, über
Verteidigungsfähigkeit. Ich bin überzeugt: Schnelle Verfahren und
gezielte Zukunftsinvestitionen im Verkehrs- und
Energiebereich tragen entscheidend dazu bei, dass unsere
Gesellschaft wehrhaft und widerstandsfähig ist. Und wir zeigen:
Unser demokratischer Rechtsstaat ist handlungsfähig und
liefert für die Bürgerinnen und Bürger.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir zum
Schluss noch eine Bemerkung: Die besten Gesetze, die
effizientesten Verfahren bringen uns nichts, wenn die
Arbeits- und Fachkräfte fehlen, die sie umsetzen. Der
Baukran führt sich am Ende nicht von allein.
Verwaltungsverfahren müssen – Digitalisierung hin oder her –
am Ende fachkundig bearbeitet werden.
Personalengpässe beheben wir aber nicht, indem wir den Menschen
dauernd sagen, dass sie zu wenig arbeiten. Stattdessen ist
es unsere Aufgabe in der Politik, Rahmenbedingungen zu
schaffen, damit die Menschen gesund und motiviert
arbeiten können. Statt realitätsferner Vorschläge braucht es
daher zuverlässige Kinderbetreuung,
Weiterbildungsmöglichkeiten, einen leichteren Zugang für
Zugewanderte in den Arbeitsmarkt und Gesundheitsprävention. Auch
da haben wir viel zu tun. Packen wir es an! – Herzlichen
Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Kollege! – Als Nächstes hat um das
Wort gebeten: Frau Ministerin Dr. Hüskens, Sachsen-
Anhalt. – Bitte, Frau Kollegin!
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Mobilität bedeutet für
uns Menschen vor allen Dingen eines: Freiheit. Wir
wollen mobil sein, egal wann und an welchem Ort. Für uns
und unsere Gesellschaft ist die Mobilität von Menschen,
von Waren und auch von Ideen prägend. Unsere
Verkehrsinfrastruktur trägt dem aber schon seit einigen
Jahren nicht mehr Rechnung.
Mit dem Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
wird für wesentliche Verkehrsinfrastrukturen im Land
das überragende öffentliche Interesse festgestellt. Ich
sage: Endlich! Damit wird nämlich ein wichtiges Signal
gesendet: Der Bau von wichtiger Infrastruktur soll weiter
beschleunigt werden; er soll einfacher und günstiger
werden; unserem Interesse an Mobilität in unserer
Gesellschaft soll Rechnung getragen werden – und das ist
gut so.
Mir ist neben diesen praktischen Aspekten aber noch
etwas anderes wichtig: Die Menschen in unserem Land
müssen wieder die Gewissheit haben, dass unsere
staatlichen Ebenen funktionieren. Lange Planungs- und
Genehmigungsphasen, viele erfolgreiche Klageverfahren
und ständig steigende Kosten stehen für einen
dysfunktionalen Staat. Straßen, die nicht fertig werden, Brücken,
die bröckeln, gelten als Beleg dafür, dass unser Staat,
unsere Gesellschaft nicht mehr funktioniert. Es ist egal,
ob es die Bahn ist, ob es die Straßen oder alle anderen
Verkehrsinfrastrukturen sind – die Bürgerinnen und
Bürger in unserem Land hoffen, dass es endlich schneller
geht und endlich funktioniert. Zum Beispiel beim Bau der
Autobahnen in unserem Land: Die Menschen wollen,
dass sie endlich fertig werden.
Ich weiß, das ist nicht in allen Ländern so. In Sachsen-
Anhalt wollen die Menschen, dass gerade überregionale
Verkehrsinfrastruktur nicht nur geplant, sondern auch
gebaut wird. Sachsen-Anhalt nutzt deshalb konsequent
alle Möglichkeiten, die aus den bundesgesetzlichen
Regelungen für die Beschleunigung von
Verkehrsinfrastrukturprojekten entstehen. Wir sehen uns da auch in der
Pflicht, etwa bei der Eigengenehmigung für den
Ersatzneubau von Brücken. Die Brücke der B 189, die Sachsen-
Anhalt mit Brandenburg verbindet, muss dringend
erneuert werden, um den Menschen Mobilität zu ermöglichen
und lange Umwege zu vermeiden.
Durch die Vereinfachungen bei der
Umweltverträglichkeitsprüfung und den teilweisen Entfall der
Raumordnungsprüfungen verkürzen sich die
Vorbereitungszeiten für Projekte erheblich. Das führt zu einem früheren
Baubeginn und damit zu einer schnelleren Umsetzung
von Projekten. Das erhoffe ich mir auch von der
Möglichkeit, bei einzelnen Projekten auf Ersatzzahlungen statt
auf Ersatzleistungen zurückgreifen zu können.
Meine Damen und Herren, neben dem Beschluss –
wenn dieser dann erfolgt ist – der rechtlichen Änderung
brauchen wir aber noch mehr, um die
Infrastrukturoffensive in Deutschland wirklich zum Erfolg zu führen:
Erstens. Alle Akteure, egal ob Behörden oder
Unternehmen, müssen dann auch alle Möglichkeiten zur
Beschleunigung umsetzen, und zwar konsequent.
Zweitens. Wir müssen alles unternehmen, damit die
Finanzmittel, die der Bund jetzt zur Verfügung gestellt
hat, auch wirklich in der Infrastruktur ankommen, damit
die kommenden Generationen von den Schulden, die auf
ihre Kosten aufgenommen worden sind, auch etwas
haben und es nicht zu einem haushalterischen
Verschiebebahnhof kommt. Ich glaube, hier im Raum wissen alle,
was ich meine.
Drittens. Wir sollten uns auf dem dann Erreichten
nicht ausruhen. Es ist hier schon in mehreren Reden
angeklungen: Da geht noch mehr, vor allen Dingen, wenn
man einfach auf die sehr praktische Expertise der Länder
zurückgreifen würde. Ich appelliere deshalb
ausdrücklich: Lassen Sie uns nach der Verabschiedung des
Gesetztes überlegen, was noch geht!
Ich bin überzeugt: Wir müssen den Menschen in
unserem Land beweisen, dass unsere Demokratie funktioniert
und dass unser Land eine gute Zukunft hat. Wir haben die
Chance dazu. Ich glaube, das vorliegende Gesetz
verbessert sie auch ein bisschen. Wir müssen sie jetzt aber
nutzen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Frau Kollegin! – Und schließlich erteile ich
das Wort Herrn Minister Schütz aus Thüringen. – Bitte,
Herr Kollege!
Steffen Schütz (Thüringen): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Als ich diese Rede vorbereitet habe,
ist mir ein Zitat von Peer Steinbrück in die Hände
gefallen, der letztes Jahr den Abschlussbericht der Initiative
für einen handlungsfähigen Staat vorgestellt hat. Er sagte,
dass das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres
Staates schwindet. Damit – liebe Lydia Hüskens, du hast
es gerade gesagt – schwindet auch das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger in unseren Staat, in unsere
Demokratie. Dieses Vertrauen müssen wir zurückgewinnen.
Dieser Befund – ich glaube, darin sind wir uns einig – ist
mit Händen zu greifen, auch und gerade im
Verkehrsbereich.
Überall in Deutschland verlängern sich Planungszeiten
und geraten deshalb auch die Planungskosten völlig aus
dem Ruder. Das Ergebnis wird uns tagtäglich vor Augen
geführt: Projekte werden nicht oder nur zögerlich
umgesetzt. Die Infrastruktur veraltet. Die Realisierung
dringend notwendiger Sanierungen sowie von Neu- und
Ausbauten im Bereich Verkehr wird erheblich behindert. Das
alles ist ein Ausdruck dessen, was Peer Steinbrück
gemeint hat. Das Vertrauen in die öffentliche Hand und in
die Politik schwindet.
Seit über 20 Jahren reden wir in Thüringen über die
Mitte-Deutschland-Verbindung, eine dringend
notwendige Anbindung, die das Rheinland mit Sachsen und
Mitteldeutschland verbindet. Wir brauchen sie nötiger denn
je. Auch davon, dass wir tun, was wir sagen, hängt das
Vertrauen der Menschen in die Demokratie ab.
Meine Damen und Herren, dass es nicht immer so war
wie heute, zeigt uns ein Blick in die Vergangenheit.
Darauf hat der Kollege, Herr Ministerpräsident Schulze,
eben zu Recht hingewiesen. Ich habe in den 1990er-
Jahren in Berlin gelebt und damals ein bisschen neidisch
nach Thüringen geguckt. Dort war es nämlich so wie in
allen ostdeutschen Bundesländern: Mit dem
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz hat man damals
gute Erfahrungen gemacht. Die vereinfachten Verfahren
haben es nämlich ermöglicht, den riesigen Nachholbedarf
nach der Deutschen Einheit tatsächlich zu bewältigen.
Mit den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit sind neue
leistungsfähige Infrastrukturen, neue Schienenwege
geschaffen worden wie die heute höchst erfolgreiche ICE-
Trasse durch den Thüringer Wald, die München und
Berlin in nur vier Stunden verbindet, oder unsere
Autobahnprojekte A 38, A 71, A 73. All das ist zügig
umgesetzt worden. – Ja, auch bei uns wünschen sich die
Menschen eine zügige Umsetzung. Sie ist übrigens auch ein
wichtiger Akzeptanzvorteil. Es steigert die Akzeptanz,
wenn wir schnell und gut bauen.
Meine Damen und Herren, im vorliegenden
Gesetzentwurf enthaltene Änderungen sollen dazu beitragen,
Planungs- und Genehmigungsverfahren von
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zu beschleunigen und damit
frühzeitigere Realisierungen zu ermöglichen. Dies liegt in
unser aller Interesse, denn die Mobilität ist für die
Resilienz unseres Landes essenziell. Es geht um einen
Ausgleich zwischen Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung und zügiger Umsetzung von dringend
notwendigen Verkehrsinfrastrukturprojekten einerseits und der
Bürgerbeteiligung und natürlich auch dem Schutz der
Umwelt andererseits. Dieses Verhältnis müssen wir neu
justieren. Lassen Sie mich das an drei Beispielen
festmachen:
Erstens. Der Gesetzentwurf stellt
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, die der öffentlichen Sicherheit und den
Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen
oder aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität finanziert werden, in das überragende
öffentliche Interesse. In der Vergangenheit wurde ein
solches Interesse bereits für Maßnahmen in den Bereichen
erneuerbare Energie und Mobilfunk gesetzlich
festgeschrieben. Mit dem Gesetzentwurf wird klargestellt, dass
auch bedeutsame Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen
Schutzgütervorrang genießen. Gleichzeitig – gestatten
Sie mir diese Anmerkung – sind wir uns sicher auch
einig, dass die drei Ks ebenfalls übergeordnetes
öffentliches Interesse haben sollten: Kinder, Kitas,
Klassenräume. Auch da haben wir großen Nachholbedarf.
Zweitens. Mit dem Gesetzentwurf wird für alle
Infrastrukturen ein einheitliches Verfahrensrecht bei
Planfeststellungsverfahren geschaffen. Hierfür werden
gleichartige Verfahrensvorschriften aus den einzelnen
Fachgesetzen im Verwaltungsverfahrensgesetz konzentriert. Damit
werden Doppelregelungen abgebaut. Die
Rechtsanwendung wird erleichtert. Den Planfeststellungsbehörden
werden darüber hinaus durch Flexibilisierung und
Reduktion einzelner Verfahrensstufen notwendige Freiräume
eröffnet. Freiräume sind dringend notwendig. Besonders
hervorzuheben ist die umfassende Digitalisierung der
Planfeststellungsverfahren. Wir in Thüringen werden
Hessen folgen. Bis zum Ende des Jahres wollen wir die
Bauverwaltung vollständig digitalisiert haben – ich bin
sicher, wir werden den gleichen Effekt erreichen, Herr
Kollege, wie Sie in Hessen. Es ist dringend notwendig.
Mit den neuen Regelungen wird ein einheitlicher
Digitalisierungsmaßstab vorgegeben, und das ist gut so.
Drittens. Der Gesetzentwurf enthält auch einige
Vereinfachungen im Bereich des Natur- und
Umweltschutzes. Ja, es gibt hierüber Diskussionen. Es werden
Umweltverträglichkeitsprüfungspflichten vereinfacht,
wichtig insbesondere für weitere Schienenmaßnahmen. Für
Vorhaben, die bundesgesetzlich im überragenden
öffentlichen Interesse liegen, wird für naturschutzrechtliche
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit
der Ersatzgeldzahlung verankert. Naturschutzfachlich
wird gerade diese Gleichstellung durchaus kritisch
gesehen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass auch bei
einer Ersatzzahlung sichergestellt ist, dass regionale
Naturschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die aus Sicht
der Länder notwendigen Anpassungen sind in der
Vielzahl von Änderungsanträgen enthalten.
Meine Damen und Herren, mit dem Infrastruktur-
Zukunftsgesetz werden Beschlüsse der
Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt. In der föderalen
Modernisierungsagenda haben die Länder und der Bund unter anderem die
Reduktion von Bürokratie, die Vereinfachung von
Genehmigungsverfahren, die Förderung digitaler Prozesse
sowie die Verbesserung der Effizienz öffentlicher
Strukturen vereinbart. Das wird in diesem Gesetzentwurf des
Bundes aufgegriffen und umgesetzt. Abschließend sei
auch an den Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und
Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern
erinnert, dessen Festlegungen auch in diesem
Gesetzentwurf umgesetzt werden. Im Pakt wurde unter anderem
vereinbart, Präklusionsregelungen dort einzuführen, wo
Beschleunigungseffekte zu erwarten sind. Auch das ist
gut so.
Meine Damen und Herren, das Infrastruktur-
Zukunftsgesetz ist ein wichtiger Baustein für mehr
Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung.
Aber das Gesetz ist erst am Anfang. Wir dürfen in
unseren Anstrengungen nicht nachlassen: Weg von
entbehrlichen und komplizierten, überbordenden Regularien, hin
zu mehr Ermöglichungskultur, wie wir das in Thüringen
nennen! Ambitionierter, mutiger, schneller und – ja –
auch digitaler!
Gestatten Sie mir die Anmerkung: 235 Einwendungen
und Änderungsanträge zeigen, wie wichtig uns allen
dieses Thema ist. Sie zeigen aber auch, dass wir bei
„einfach, schnell und unbürokratisch“ noch Luft nach oben
haben. Das sage ich ganz besonders deshalb, weil ich aus
Eisenach komme, einer Stadt des Automobilbaus. Wir
reden immer vom Turbo. Wer sich mit Automobilen
auskennt, weiß, dass ein Turbo heiße Luft verpresst und
in Leistung umwandelt. Wir sollten auf dem Schirm
haben, dass die Menschen gerade jetzt sehr genau
hinsehen, ob wir nur heiße Luft verpressen oder auch Leistung
erzeugen. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Florian Herrmann:
Vielen Dank, Herr Kollege Schütz!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 wurde von Frau Ministerin
Dr. Hüskens (Sachsen-Anhalt) für Herrn Minister
Professor Dr. Willingmann abgegeben.
Wir stimmen jetzt ab über die 235
Ausschussempfehlungen und zwei Landesanträge.
Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 6.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Damit entfallen die Ziffern 9 bis 11.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Ziffer 18! – Mehrheit.
Ziffer 19! – Mehrheit.
Ziffer 20! – Mehrheit.
Ziffer 23! – Mehrheit.
Ziffer 24! – Minderheit.
Ziffer 25! – Mehrheit.
Ziffer 26! – Mehrheit.
Ziffer 29! – Mehrheit.
Ziffer 30! – Mehrheit.
Ziffer 37! – Minderheit.
Ziffer 38! – Mehrheit.
Ziffer 39! – Mehrheit.
Ziffer 41! – Mehrheit.
Ziffer 47! – Minderheit.
Ziffer 49! – Mehrheit.
1 Anlage 2
Ziffer 50! – Mehrheit.
Ziffer 51! – Mehrheit.
Ziffer 52! – Minderheit.
Ziffer 53! – Minderheit.
Ziffer 54! – Mehrheit.
Ziffer 56! – Mehrheit.
Ziffer 59! – Minderheit.
Ziffer 60! – Minderheit.
Ziffer 61! – Mehrheit.
Ziffer 62! – Mehrheit.
Ziffer 63! – Minderheit.
Ziffer 64! – Minderheit.
Ziffer 65! – Mehrheit.
Ziffer 67! – Minderheit.
Ziffer 68! – Minderheit.
Ziffer 69! – Mehrheit.
Ziffer 70! – Minderheit.
Ziffer 72! – Minderheit.
Ziffer 73! – Mehrheit.
Ziffer 74! – Mehrheit.
Ziffer 75! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für den Antrag
Mecklenburg-Vorpommerns! Wer stimmt zu? – Minderheit.
Zurück zu den Ausschussempfehlungen:
Ziffer 76! – Minderheit.
Ziffer 77! – Mehrheit.
Ziffer 78! – Minderheit.
Ziffer 79! – Mehrheit.
Ziffer 80! – Minderheit.
Ziffer 81! – Minderheit.
Ziffer 82! – Minderheit.
Ziffer 84! – Minderheit.
Ziffer 85! – Mehrheit.
Ziffer 86! – Mehrheit.
Damit entfallen die Ziffern 88, 90 und 93 bis 96.
Ziffer 87! – Mehrheit.
Ziffer 89! – Minderheit.
Wir kommen zum Antrag des Landes Bremen. Wer
dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. –
Minderheit.
Zurück zu den Ausschussempfehlungen:
Ziffer 91! – Mehrheit.
Ziffer 92! – Mehrheit.
Ziffer 97! – Mehrheit.
Ziffer 98! – Minderheit.
Ziffer 99! – Minderheit.
Ziffer 101! – Minderheit.
Ziffer 102! – Minderheit.
Ziffer 103! – Minderheit.
Ziffer 104! – Mehrheit.
Ziffer 105! – Minderheit.
Ziffer 106! – Minderheit.
Ziffer 107! – Minderheit.
Ziffer 108! – Minderheit.
Ziffer 110! – Minderheit.
Ziffer 111! – Minderheit.
Ziffer 112! – Mehrheit.
Ziffer 113! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 114.
Ziffer 116! – Minderheit.
Ziffer 117! – Minderheit.
Ziffer 118! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 120.
Ziffer 119! – Mehrheit.
Ziffer 121! – Minderheit.
Ziffer 122! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 123.
Ziffer 125! – Minderheit.
Ziffer 126! – Mehrheit.
Ziffer 127! – Mehrheit.
Ziffer 128! – Minderheit.
Ziffer 129! – Minderheit.
Ziffer 132! – Mehrheit.
Ziffer 133! – Minderheit.
Ziffer 136! – Mehrheit.
Ziffer 137! – Minderheit.
Ziffer 138! – Minderheit.
Ziffer 140! – Minderheit.
Ziffer 141! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 142.
Ziffer 143! – Minderheit.
Ich rufe Ziffer 145 auf, die nach Buchstaben getrennt
abgestimmt werden soll:
Bitte Ihr Handzeichen für Buchstabe a! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Buchstabe b! –
Mehrheit.
Ziffer 147! – Minderheit.
Damit entfallen die Ziffern 148 bis 150.
Ziffer 151! – Minderheit.
Ziffer 153! – Mehrheit.
Damit entfallen die Ziffern 154 und 155.
Ziffer 157! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 158.
Ziffer 159! – Mehrheit.
Ziffer 160! – Minderheit.
Damit entfallen die Ziffern 161 und 162.
Ziffer 163! – Mehrheit.
Ziffer 164! – Minderheit.
Ziffer 165! – Mehrheit.
Ziffer 166! – Minderheit.
Damit entfallen die Ziffern 167 und 168.
Ziffer 169! – Mehrheit.
Ziffer 170! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 171.
Ziffer 173! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 174.
Ziffer 177! – Minderheit.
Ziffer 178! – Mehrheit.
Ziffer 180! – Minderheit.
Ziffer 181! – Minderheit.
Ziffer 182! – Mehrheit.
Damit entfallen die Ziffern 183 und 184.
Ich rufe Ziffer 185 auf, über die ich getrennt
abstimmen lasse:
Wer stimmt für Buchstabe a? – Minderheit.
Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 185 im Übrigen! –
Minderheit.
Ziffer 186! – Mehrheit.
Ziffer 187! – Mehrheit.
Ich ziehe jetzt Ziffer 224 vor. Ihr Handzeichen bitte! –
Minderheit.
Zurück zu Ziffer 190! – Mehrheit; einstimmig.
Ziffer 191! – Mehrheit.
Ziffer 193! – Minderheit.
Ziffer 196! – Minderheit.
Ziffer 198! – Mehrheit.
Ziffer 201! – Mehrheit.
Ziffer 202! – Minderheit.
Ziffer 203! – Mehrheit.
Ziffer 204! – Minderheit.
Ziffer 206! – Mehrheit.
Ziffer 209! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 210.
Ziffer 212! – Mehrheit.
Damit entfallen die Ziffern 213 und 214.
Ziffer 215! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 216.
Ziffer 219! – Mehrheit.
Wir kommen zu Ziffer 222, die nach Buchstaben
getrennt abgestimmt werden soll. Bitte Ihr Handzeichen für:
Buchstabe a! – Minderheit.
Buchstabe b! – Mehrheit.
Buchstabe c! – Minderheit.
Buchstabe d! – Minderheit.
Buchstabe e! – Minderheit.
Buchstabe f! – Minderheit.
Buchstabe g! – Minderheit.
Buchstabe h! – Minderheit.
Buchstabe i! – Minderheit.
Buchstabe j! – Minderheit.
Buchstabe l! – Minderheit.
Buchstabe n! – Minderheit.
Buchstabe o! – Minderheit.
Buchstabe p! – Minderheit.
Buchstabe q! – Minderheit.
Es geht weiter mit Ziffer 223. – Minderheit.
Ziffer 225! – Mehrheit.
Auch über Ziffer 226 stimmen wir buchstabenweise
ab:
Zunächst Buchstaben a und b gemeinsam! – Mehrheit.
Buchstabe c! – Mehrheit.
Buchstabe d! – Minderheit.
Auch über Ziffer 229 stimmen wir in mehreren
Schritten ab:
Bitte zunächst das Handzeichen für die Buchstaben a
und c! – Mehrheit.
Buchstabe b soll nach Sätzen getrennt abgestimmt
werden:
Wer stimmt für Satz 1? – Mehrheit.
Nun Ihr Handzeichen für Satz 2! – Mehrheit.
Es geht weiter mit Ziffer 230! – Mehrheit.
Ziffer 231! – Mehrheit.
Über Ziffer 233 soll nach Buchstaben getrennt
abgestimmt werden:
Zunächst Buchstabe c! – Mehrheit.
Buchstaben d und e gemeinsam! – Mehrheit.
Jetzt Ziffer 233 im Übrigen! – Mehrheit.
Ziffer 234 lasse ich ebenfalls getrennt abstimmen. Ihr
Handzeichen bitte für:
Buchstabe a Satz 1 und Satz 2! – Minderheit.
Buchstabe a Satz 3! – Minderheit.
Buchstaben b, c und e! – Minderheit.
Buchstabe d! – Minderheit.
Ich rufe nun Ziffer 235 auf, über die wir in drei
Schritten abstimmen:
Wer ist für die Sätze 1 bis 3 und 5 gemeinsam? –
Mehrheit.
Bitte Ihr Handzeichen für Satz 4! – Mehrheit.
Wer stimmt für Satz 6? – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Vielen Dank! – Vielleicht schaffen wir es damit ins
Guinessbuch der Rekorde.
Ich komme zu Tagesordnungspunkt 20:
TOP 20
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung
von Sozialleistungsbetrug – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 527/25)
Um das Wort gebeten hat Herr Ministerpräsident Wüst
aus Nordrhein-Westfalen. – Herr Ministerpräsident, bitte!
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mitten bei uns in
Deutschland werden Menschen ausgebeutet, und unser
Sozialstaat wird dabei massiv betrogen. Kriminelle haben
ein perfides System entwickelt, das Regelungslücken
gezielt ausnutzt. Es geht um organisierte Armutsmigration,
um Schrottimmobilien und damit verbundenen
systematischen Sozialbetrug. Menschen werden mit falschen
Versprechen nach Deutschland gelockt und müssen am Ende
in heruntergekommenen Häusern leben. Sie werden
ausgebeutet und für kriminelle Machenschaften missbraucht.
Dieses Problem gibt es deutschlandweit, aber es gibt
Stadtteile, in denen sich das Problem besonders
konzentriert, Stadtteile, die dadurch in einen Abwärtssog aus
Kriminalität, Verfall und Perspektivlosigkeit gezogen
werden. Wo Perspektivlosigkeit wächst, verlieren
Menschen das Vertrauen. Vertrauen in den Staat erodiert, in
Demokratie und auch in die eigene Zukunft. Es war
deshalb richtig, dass wir das Thema „Schrottimmobilien und
systematischer Sozialleistungsbetrug“ im Vorfeld der
Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen bundesweit
diskutiert haben. Entscheidend ist, dass wir das Problem der
Schrottimmobilien und des systematischen
Sozialleistungsbetrugs weiter im Fokus halten und vor allen
Dingen auf allen staatlichen Ebenen ins Handeln kommen,
dass wir unseren Worten Taten folgen lassen.
Wir fahren in Nordrhein-Westfalen deshalb immer
wieder breit angelegte Kontrolleinsätze gegen
Sozialleistungsbetrug und menschenunwürdige Wohnverhältnisse.
Mit Mitteln in Millionenhöhe fördern wir die
Stadtentwicklung, bauen Schulen, Kitas, Sportplätze neu, und da,
wo es nicht anders geht, werden ganze Straßenzüge
abgerissen und neu entwickelt. Unser Ziel ist, aus sozialen
Brennpunkten wieder lebenswerte Nachbarschaften zu
machen. Unser
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföGÄndVwV 2026) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Begrüßung des Botschafters der Ukraine, Oleksij Makejew (Ansprache)
- part_of_vorgang → Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Dritte Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Schutz von Einsatzkräften (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Beschleunigung sozialgerichtlicher Verfahren durch Anpassung des Sozialgerichtsgesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Beschleunigung und Vereinheitlichung von Planungsverfahren" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Bleiberecht für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Flexibilisierung der Vorschriften zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Einkaufszentren, großflächigen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und Verbundenheit durch eine Liberalisierung der Kennzeichen (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Novellierung der Fahrschulausbildung" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Solidarische Finanzierung der GKV und SPV - versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Übergang von der Berufsausbildung in die Fachkräftebeschäftigung für Drittstaatsangehörige erleichtern" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes - Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen schließe (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur effektiveren Bekämpfung der Finanzkriminalität (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur strafrechtlichen Ahndung extremistischer Kennzeichen im schulischen Bereich (§ 86a StGB) (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltig (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufe (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zu (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nut (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz - DGG) (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (Politische-Werbung-Transpar (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG) (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führersc (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegrün (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Infrastruktur-Zukunftsgesetz (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2025 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Änderung des Europäischen Wahlakts, die es Mitgliedern ermöglicht, während der (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → "Nie wieder!" - Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des politischen und religiösen Extremismus anlässlich des Holocaustgedenktages (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogr (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Siebter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung - Lebenslagen in Deutschland (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene (Pflegeberufebeteiligungsverordnung - PflBB (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Änderung der Anlage 1 einschließlich ihrer Anhänge 1, 2 und 3 sowie der Anlage 2 Anhang 1 des Übereinkommens vom 1. September (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Änderung produktsicherheitsrechtlicher Verordnungen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnun (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschrift (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Neuregelung des Tierseuchenmelderechts und zur Änderung weiterer tierseuchenrechtlicher Verordnungen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 in Bezug auf die Marktst (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung d (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Würdigung der Verdienste des ehemaligen Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff (Ansprache)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Durchgang)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (1. Durchgang)
- spoke_in ← Alexander Schweitzer (Rede)
- spoke_in ← Alois Rainer (Rede)
- spoke_in ← Aminata Touré (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Andreas Bovenschulte (Rede)
- spoke_in ← Andreas Philippi (Rede)
- spoke_in ← Armin Willingmann (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Beate Meißner (Rede)
- spoke_in ← Benjamin Limbach (Rede)
- spoke_in ← Bettina Martin (Rede)
- spoke_in ← Björn Fecker (Rede)
- spoke_in ← Christian Heinz (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Diana Stolz (Rede)
- spoke_in ← Dirk Panter (Rede)
- spoke_in ← Eva Schmierer (Rede)
- spoke_in ← Falko Mohrs (Rede)
- spoke_in ← Felor Badenberg (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Florian Hahn (Rede)
- spoke_in ← Georg Kippels (Rede)
- spoke_in ← Georg-Ludwig von Breitenbuch (Rede)
- spoke_in ← Grant Hendrik Tonne (Rede)
- spoke_in ← Hendrik Wüst (Rede)
- spoke_in ← Ingmar Jung (Rede)
- spoke_in ← Jakob von Weizsäcker (Rede)
- spoke_in ← Katharina Schenk (Rede)
- spoke_in ← Kathrin Wahlmann (Rede)
- spoke_in ← Kaweh Mansoori (Rede)
- spoke_in ← Lydia Hüskens (Rede)
- spoke_in ← Manfred Pentz (Rede)
- spoke_in ← Manuela Schwesig (Rede)
- spoke_in ← Michael Schrodi (Rede)
- spoke_in ← Nathanael Liminski (Rede)
- spoke_in ← Olaf Lies (Rede)
- spoke_in ← Petra Berg (Rede)
- spoke_in ← R. Alexander Lorz (Rede)
- spoke_in ← René Wilke (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Rudolf Hoogvliet (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Steffen Schütz (Rede)
- spoke_in ← Sven Schulze (Rede)
- spoke_in ← Thomas Strobl (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Till Backhaus (Rede)
- spoke_in ← Winfried Hermann (Persönliche Erklärung gem. § 32 Geschäftsordnung BT)