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Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V.

lobbyregister / register_entry 17.02.2022 · Original ↗

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Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. Tätigkeit: Berufsverband Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg ist die wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Interessensvertretung der im angeschlossenen öffentlichen Apotheken in Baden-Württemberg (Organisationsgrad über 95 %). Die Interessensvertretung erfolgt in Form von fachlichen Informationen über die wirtschaftliche Situation, die Aufgaben, Tätigkeiten sowie die Ausgestaltung der öffentlichen Apotheken in Baden-Württemberg und deren Mitarbeiter*innen und den Auswirkungen von Gesetzen und Rechtsverordnungen bzw. entsprechende Vorhaben, die diesen Bereich betreffen. Die Interessensvertretung erfolgt sowohl in Einzelgesprächen mit MdBs, als auch in Form von parlamentarischen Abenden und parlamentarischen Frühstücken (jeweils einmal im Jahr). Eingeladen werden in der Regel die MdBs aus dem Land Baden-Württemberg und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages Begleitet wird die Interessensvertretung durch schriftliche Stellungnahmen, ggfs. Gutachten und Übersendung von statistischem Datenmaterial oder Aufzeigen von juristischen Konsequenzen i.d.R in (elektronischer) Briefform. Die Informationen erfolgen sowohl anlassbezogen (Gesetzesvorhaben) als auch in allgemeiner informativer Form (Jahresstatistiken z.B. über Ausgabenentwicklungen etc.). Es werden Erläuterungen zu Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern gegeben, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit von öffentlichen Apotheken, zur Wahrnehmung deren Arzneimittelversorgungsauftrag aber auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten in öffentlichen Apotheken und insbesondere der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um die wirtschaftliche Situation von öffentlichen Apotheken in Baden-Württemberg, um den Fachkräftemangel, Lieferengpässe bei Arzneimitteln, Entwicklungen in der Digitalisierung (E-Rezept) bis hin zum Bürokratieabbau. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage und der Gesundheitsversorgung zu geben. Ferner vertreten wir unsere Interessen in Form eines informativen Ausstellerstandes bei Parteitagen. Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Arzneimittel Regelungsvorhaben: - Ablehnung des Kabinettsentwurfs zum Apotheken-Reformgesetz ApoRG: Veränderungen bei Vorgaben zur Apothekenstruktur (mehr Filialen/Zweigapotheken, Apothekenfilialen können von PTAs geleitet werden ohne dass ein Apotheker*in vor Ort sein muß), Einführung von Telepharmazie, Veränderung in der Apothekervergütung (nur Umverteilung zwischen Fixzuschlag und preisabhängigem Aufschlag und Rückführung des Krankenkassenabschlags auf das Niveau von vor 2023, Wiedereinführung von Skontiregelungen und künftige Honorarverhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband) . Wir wehren uns gegen das Vorhaben, dass Apotheken künftig auch betrieben werden dürfen, ohne dass ein Apotheker*in vor Ort ist, weil damit die Qualität der Arzneimittelversorgung maßgeblich beeinträchtigt wird. Keine Umverteilung anstelle einer Erhöhung des Honorars - Änderung der Arzneimittelpreisverordnung, Erhöhung der Zuschläge: Wir fordern eine Anpassung der Apothekenhonorierung (nach nunmehr 20 Jahren ohne nennenswerte Anpassung) an die gestiegene Inflation, die gestiegenen Tarifgehälter, die gestiegenen Betriebskosten und entsprechend der ausgeweiteten Aufgaben für die Apotheken in Form einer den gestiegenen Ausgaben entsprechenden Erhöhung der Zuschläge in der Arzneimittelpreisverordnung. Ferner fordern wir eine zukünftige Indexierung z.B. entsprechend der Entwicklung des Verbraucherindexes oder der Grundlohnsummenentwicklung. - Ablehnung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG), da bestehende funktionierende Apothekennotdienststrukturen damit ausgehöhlt werden: Die bestehende flächendeckende Notdienstregelung der Apotheken soll verändert werden. Sog. Pseudoapotheken, die nicht die Vorgaben nach der ApBtrVO erfüllen müssen,sollen auf dem Gelände von Notfallpraxen angesiedelt werden. Notdienstpraxen soll ein Dispensierrecht für AM eingeräumt werden. Damit wird das bislang bestehende und von den zust. Aufsichtsbehörden organisierte Notdienstnetz der Apotheken ausgehöhlt. Ein Dispensierrechtes der Notdienstärzte höhlt bestehende Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsregelungen aus (Securpharm, Preisbindung, Rabattverträge etc.). Insbes. fordern wir die Streichung von folgenden neu eingefügte Vorschriften: § 123 Abs.5 SGB V; §§ 12 b, 20 Abs. 4 ApoG; §§ 1a Abs. 19 , 4 Abs.5, 23 Abs.1 ApBetrO; §43 Abs.3 b AMG - Änderung des ApoVWG und der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung: Sofortige Anhebung des Apothekenpackungsfixums auf mindestens 9,50 Euro. Streichung der vorgesehenen Vertretungsregelung für pharmazeutisch-technische Assistent:innen (PTA). Streichung der geplanten Erleichterungen für Zweigapotheken. Nachbesserung der vorgesehenen Verhandlungslösung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband.

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