Protokoll der 1066. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1066. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1066
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1066. Sitzung
Berlin, Freitag, den 12. Juni 2026
I n h a l t :
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257
Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 257
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258
1. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für
Fragen der Europäischen Union – gemäß
§ 12 Absatz 4 GO BR – (Drucksache 311/26) 258
Beschluss: Minister Manuel Hagel (Baden-
Württemberg) wird gewählt . . . . . . . . . . 258
2. Zweites Gesetz zur Änderung des
Luftverkehrsteuergesetzes (Drucksache 298/26) . . 276
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
3. Gesetz zur Weiterentwicklung der
Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-
Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG)
(Drucksache 299/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276, 314*
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 277
Diana Stolz (Hessen) . . . . . . . . . . . . 313*
Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 314*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
4. Gesetz für den Bürokratierückbau im
Bereich des Bundesministeriums des Innern
(Drucksache 300/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 73
Absatz 2 i.V.m. Absatz 1 Nummer 9a GG –
Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . 278
5. Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von
Immobilienverträgen, der gerichtlichen
Genehmigungen von notariellen
Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
(Drucksache 301/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) 317*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 2 i.V.m. Artikel 105 Absatz 3 und
Artikel 108 Absatz 5 GG . . . . . . . . . . . . 315*
6. Gesetz zur Einführung der elektronischen
Aufenthaltsüberwachung und der
Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
(Drucksache 302/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315*
7. Gesetz zur Förderung und Modernisierung
des Anwaltsnotariats, zur Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur
Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur
Verlängerung der Antragsfrist für Anträge
von Soldatinnen und Soldaten auf
Entschädigung wegen dienstrechtlicher
Benachteiligung (Drucksache 303/26, zu
Drucksache 303/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315*
8. Gesetz zur Änderung flaggen-,
schiffsregister- und seefischereirechtlicher
Vorschriften (Drucksache 304/26) . . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315*
9. Gesetz zur Modernisierung der nationalen
Umsetzung von europäischen Regelungen
zum Ökodesign, zur
Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
(Drucksache 305/26, zu Drucksache 305/26) 278
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
10. Gesetz zu dem Vertrag vom 12. März 2025
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Tschechischen Republik über die
gemeinsame Staatsgrenze (Drucksache 306/26) 278
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74
Absatz 1 Nummer 25, Absatz 2 GG . . . . . 315*
11. Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung
des Handels mit Gegenständen von Opfern
aus der Zeit des Nationalsozialismus –
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 248/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates
gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 315*
12. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz
deutscher Unternehmen vor internationalen
Klimaklagen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 285/26) . . . 278
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 278
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
13. Entschließung des Bundesrates
„Betriebsratswahlen besser schützen – Behinderung
von Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt
ausgestalten“ – Antrag der Länder Niedersachsen
und Bremen, Hamburg – (Drucksache 228/26)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258
14. a) Entschließung des Bundesrates zur
Novellierung des Tierschutzgesetzes – Antrag
der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 295/26)
b) Entwurf eines Fünften Gesetzes zur
Änderung des Tierschutzgesetzes
(Drucksache 252/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
Claudia Bernhard (Bremen) . . . . . . . . 279, 317*
Silvia Breher, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat . . . . . . . . . 280
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 318*
Mitteilung zu a): Überweisung an den
Ausschuss für Agrarpolitik und
Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280
Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 281
15. Entschließung des Bundesrates: Substanzielle
Erhöhung des Basisfördersatzes in der
Gigabitförderung 2.0 des Bundes – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 242/26) . . 278
Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) 317*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 315*
16. Entschließung des Bundesrates: Förmliche
Beteiligung des Bundesrates am nationalen
Wiederherstellungsplan – Antrag des
Freistaates Bayern – Geschäftsordnungsantrag
des Freistaates Bayern – (Drucksache 91/26) 281
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281
17. Entschließung des Bundesrates: Regional-
und Minderheitensprachen im EU-
Markenrecht schützen – Antrag der Länder
Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen,
Sachsen und Bremen – (Drucksache 218/26) 281
Melanie Walter (Niedersachsen) . . . . . 281
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 282
18. Entschließung des Bundesrates
„Bürokratieabbau im Gesundheitswesen –
Gesundheitshandwerk stärken – Präqualifizierung in der
GKV überprüfen“ – Antrag der Länder
Thüringen und Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern – (Drucksache 246/26) . . . . . 282
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 282
19. Entschließung des Bundesrates zur
Wiederaufnahme und Verstetigung des
Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur
Einrichtung einer vergleichbaren investiven
Kinoförderung auf Bundesebene – Antrag der Länder
Mecklenburg-Vorpommern, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland,
Sachsen-Anhalt, Thüringen und Baden-
Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen,
Sachsen – (Drucksache 276/26) . . . . . . . . . . . . . 282
Timon Gremmels (Hessen) . . . . . . . . 282
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 283
20. Entschließung des Bundesrates zum Schutz
von Mietern vor Versorgungssperren:
Einführung eines Straftatbestandes bei
vorsätzlicher zweckwidriger Verwendung oder
pflichtwidrigem Zurückhalten von
Betriebskostenvorauszahlungen durch Vermieter – Antrag
des Freistaats Thüringen – (Drucksache 247/26) 278
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 315*
21. Entschließung des Bundesrates: Verlässliche
Umsetzung des Offshore-
Windenergieausbaus – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Schleswig-Holstein und Bremen,
Hamburg, Niedersachsen – (Drucksache 245/26) . 283
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . . 319*
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 320*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 283
22. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Düngegesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 251/26) . 286
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286
23. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 282/26) . . . . . . . . . . . . . 287
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287
24. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur
Festlegung eines Rahmens für die Sanierung
und Abwicklung von
Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des
Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen
(Versicherungs-Sanierungs-
Abwicklungsund-Aufsichtsänderungs-Gesetz – VSAAG)
(Drucksache 253/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316*
25. Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der
Länder und ihrer Kommunen (Länder- und
Kommunalentlastungsgesetz – LKEG)
(Drucksache 254/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 287
Gerald Heere (Niedersachsen) . . . . . . 287, 322*, 322*
Katja Wolf (Thüringen) . . . . . . . . . . 288
Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 289
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 322*
Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 323*
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 323*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290
26. Entwurf eines Gesetzes zur Reform der
Notfallversorgung (Drucksache 255/26) . . . . . 290
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290
Melanie Schlotzhauer (Hamburg) . . . . 291
Diana Stolz (Hessen) . . . . . . . . . . . 292
Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Gesundheit . . 292
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294
27. Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der
Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 256/26) . . . . . . . . . . . . 262
Gordon Schnieder (Rheinland-Pfalz) . . 262
Petra Grimm-Benne (Sachsen-Anhalt) . 264
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265
Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 266
Claudia Bernhard (Bremen) . . . . . . . 267
Diana Stolz (Hessen) . . . . . . . . . . . 268
Melanie Schlotzhauer (Hamburg) . . . . 269
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 270
Oliver Hildenbrand (Baden-Württemberg) 271
Dr. Ina Czyborra (Berlin) . . . . . . . . . 272
Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 273
Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Gesundheit . . 274
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
28. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung
des Vereinsgesetzes (Drucksache 257/26) . . 278
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316*
29. a) Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung
digitaler Ermittlungsbefugnisse in der
Polizeiarbeit – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 258/26)
b) Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung
digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr
von Gefahren des internationalen
Terrorismus – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 259/26) . . . . . . . . . . . . . . . 294
Beschluss zu a): Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 294
Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 294
30. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der
Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale
Cybersicherheitsanforderungen für Produkte
mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-
Verordnung) – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 260/26) . . . . . . . . 278
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 316*
31. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Verpflichtungsgesetzes und zur
Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-
Gesetzes (Drucksache 261/26) . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 316*
32. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Versorgungsausgleichsrechts
(Drucksache 262/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 316*
33. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer
IP-Adressspeicherung und
Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im
Strafverfahren (Drucksache 263/26) . . . . . . 294
Rainer Robra (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 323*
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . 324*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295
34. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Strafprozessordnung – digitale
Ermittlungsmaßnahmen (Drucksache 264/26) . . . . . . . 295
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295
35. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Rechts der Wohn- und
Geschäftsraummiete (Drucksache 265/26) . . . . . . . . . . . . . . . 295
Karen Pein (Hamburg) . . . . . . . . . . . 295
Özlem Ünsal (Bremen) . . . . . . . . . . . 296
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . 297
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297
36. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU)
2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz
der Umwelt sowie zur Änderung der
Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz
über Ordnungswidrigkeiten und in den
Justizkostengesetzen – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 266/26) . . . 297
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298
37. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung
des Seelotsgesetzes (Drucksache 267/26) . . 278
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 316*
38. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des
Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (Drucksache 268/26) . . . . . . . . . . 298
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 298
39. Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung
der digitalen Fluggastabfertigung – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 269/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316*
40. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 270/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 298
Stefan Rouenhoff, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin für Wirtschaft
und Energie . . . . . . . . . . . . . . . 299
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 325*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
41. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-
Gesetzes und zur Änderung weiterer
Vorschriften im Wärmebereich – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 292/26) . 300
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 300
Karen Pein (Hamburg) . . . . . . . . . . . 301
Stefan Rouenhoff, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin für Wirtschaft
und Energie . . . . . . . . . . . . . . . . 302
Rainer Robra (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 325*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304
42. Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der
Versorgungssicherheit Strom und zur
Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur
Änderung der Besonderen Gebührenverordnung
BNetzA – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 293/26, zu
Drucksache 293/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
43. Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen
Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen
den zuständigen Behörden über den
Austausch von GloBE-Informationen
(Drucksache 271/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 316*
44. Entlastung der Bundesregierung wegen der
Haushaltsrechnung und
Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr
2024 (Drucksache 330/25,
Drucksache 749/25, Drucksache 279/26) . . . . . . . . . 278
Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß
Artikel 114 GG und § 114 BHO . . . . . . . 316*
45. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Ein einfacheres, klareres und besser
durchsetzbares EU-Regelwerk
COM(2026) 380 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 280/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 305
Philipp Amthor, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung . . . . . . . . . . 306
Rainer Robra (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 328*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 307
46. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Strategie für die
Gleichstellung der Geschlechter 2026–2030
COM(2026) 113 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 193/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 260
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 261
47. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen zur
Beschleunigung der Verstärkung der
industriellen Kapazitäten und der Dekarbonisierung
in strategischen Sektoren sowie zur Änderung
der Verordnungen (EU) 2018/1724, (EU)
2024/1735 und (EU) 2024/3110
COM(2026) 100 final; Ratsdok. 7009/26
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 236/26, zu Drucksache 236/26) 307
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307
48. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen – AccelerateEU –
Energieunion: Bezahlbare und sichere
Energie durch beschleunigte Maßnahmen
COM(2026) 370 final; Ratsdok. 8482/26
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 239/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 307
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 308
49. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur
Stärkung der Biotechnologie und der
Bioproduktion in der Union, insbesondere im
Bereich der Gesundheit, und zur Änderung der
Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, (EG)
Nr. 1394/2007, (EU) Nr. 536/2014, (EU)
2019/6, (EU) 2024/795 und (EU) 2024/1938
(Europäische Biotech-Verordnung)
COM(2025) 1022 final; Ratsdok. 16945/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 283/26, zu Drucksache 283/26) 308
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308
50. Verordnung zur Änderung von
Bußgeldvorschriften der Gefahrstoffverordnung
(Drucksache 194/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 308
51. Verordnung zur Bestimmung des
Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung
und zur Bestimmung weiterer Werte zum
1. Juli 2026
(Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 – RWBestV 2026)
(Drucksache 243/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316*
52. Verordnung zur Anpassung der
Entschädigungszahlungen nach dem Vierzehnten
Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Juli 2026
(Drucksache 229/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316*
53. Zweite Verordnung zur Änderung der
Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen
nach § 48a des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (Drucksache 230/26) . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316*
54. Dritte Verordnung zur Änderung der
Wahlordnung für die Sozialversicherung
(Drucksache 231/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316*
55. Dreizehnte Verordnung zur Änderung
weinrechtlicher Bestimmungen
(Drucksache 272/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 308
56. Zweite Verordnung zur Durchführung des
Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr
2019 (Drucksache 202/26) . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316*
57. Sechzehnte Verordnung zur Änderung
gefahrgutrechtlicher Verordnungen
(Drucksache 233/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316*
58. Sechzehnte Verordnung zur Änderung der
Ferienreiseverordnung (Drucksache 234/26) 278
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316*
59. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Anlage und zum Betrieb von Flugplätzen (AVV
Flugplätze) (Drucksache 214/26) . . . . . . . . 308
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 85
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 309
60. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
des Kuratoriums der Stiftung „Haus der
Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG –
(Drucksache 273/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 273/26 . . . . . . . . . . . . . . . . 317*
61. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 294/26) . . . . . . . . . . . . . 278
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 317*
62. Entschließung des Bundesrates zum
Bürokratieabbau und zur
Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz – Antrag des Landes
Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 343/26) . . . . . 309
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309
63. Entschließung des Bundesrates „Öffentlichen
Gesundheitsdienst nach Auslaufen des
ÖGD-Paktes weiter unterstützen“ – Antrag
des Freistaats Thüringen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 344/26) . . . . . 283
Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 283
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
64. Entschließung des Bundesrates
„Geschlechtsbezogene Tatmotive im Recht der
vorsätzlichen Tötungsdelikte sachgerecht
erfassen“ – Antrag der Länder Mecklenburg-
Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 345/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
65. Entschließung des Bundesrates zu
kartellrechtlichen Maßnahmen zur Stärkung des
dualen Mediensystems – Antrag der Länder
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Baden-
Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 346/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
Dr. Andreas Handschuh (Sachsen) . . . . 284
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285
66. Entschließung des Bundesrates zur
kurzfristigen Entlastung von Verbraucherinnen und
Verbrauchern sowie Unternehmen bei den
Energiepreisen sowie zur Einführung eines
Klimageldes zur sozialen Rückverteilung der
Einnahmen aus der CO2-Bepreisung – Antrag
des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 347/26) . . . . . . . . . . 285
Tilo Kummer (Thüringen) . . . . . . . . . 285
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286
67. Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht
als Garant für Chancengerechtigkeit und
gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren –
Antrag der Länder Thüringen, Sachsen-
Anhalt und Hamburg gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 358/26) . . . . . . . . . . 258
Mario Voigt (Thüringen) . . . . . . . . . . 258
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259
68. Entschließung des Bundesrates „Für eine
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028,
die Einkommen sichert,
Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in
Deutschland anerkennt“ – Antrag der Länder
Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg-
Vorpommern, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 360/26) . . . . . . . . . . 259
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 259
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
69. Entschließung des Bundesrates zur
Rechtsklarheit bei der Umsatzsteuer für
Sportvereine – Antrag der Länder Saarland, Bremen,
Niedersachsen und Brandenburg, Hamburg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 361/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309
70. Entschließung des Bundesrates „Heimische
Industrie stärken – CO2-Preisanstieg
temporär aussetzen“ – Antrag des Landes Sachsen-
Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 362/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . 261
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262
71. Neuntes Gesetz zur Änderung von
Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im
Steuerrecht (Drucksache 366/26) . . . . . . . . . . . 309
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 5 Satz 2
GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309
72. Entschließung des Bundesrates
„Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung
der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im
Bonner Norden“ – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 367/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 309
Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) 309
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310
73. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung eines flexiblen Preisdeckels bei
Kraftstoffen – Antrag der Länder Saarland und
Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 368/26) . . . . . 310
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310
Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . 311
Mitteilung: Überweisung an den
Wirtschaftsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312
Beschluss im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 312
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . A n d r e a s B o v e n s c h u l -
t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator
für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften
und Senator für Kultur der Freien Hansestadt
Bremen
Vizepräsident H e n d r i k W ü s t ,
Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen – zeitweise –
Amtierender Präsident D r . F l o r i a n
H e r r m a n n , Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien des Freistaates Bayern – zeitweise –
Amtierende Präsidentin D r . L y d i a H ü s -
k e n s , Ministerin für Infrastruktur und Digitales
des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Nancy Böhning (Bremen)
Thorsten Bischoff (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Cem Özdemir, Ministerpräsident
Manuel Hagel, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Europa
Nicole Razavi, Ministerin für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Oliver Hildenbrand, Minister für Soziales, Arbeit
und Gesundheit
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Eric Beißwenger, Staatsminister für
Europaangelegenheiten und Internationales
Judith Gerlach, Staatsministerin für Gesundheit,
Pflege und Prävention
B e r l i n :
Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft,
Gesundheit und Pflege
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Dr. Manja Schüle, Ministerin für Wissenschaft,
Forschung und Kultur
Robert Crumbach, Minister für Infrastruktur und
Landesplanung
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen
und Verbraucherschutz
Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
H a m b u r g :
Melanie Schlotzhauer, Senatorin, Präses der Behörde
für Gesundheit, Soziales und Integration
Karen Pein, Senatorin, Präses der Behörde für
Stadtentwicklung und Wohnen
H e s s e n :
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport,
Gesundheit und Pflege
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit
und Sport
N i e d e r s a c h s e n :
Olaf Lies, Ministerpräsident
Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und
Klimaschutz
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
Gerald Heere, Finanzminister
Melanie Walter, Ministerin für Europa und
Regionale Landesentwicklung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
R h e i n l a n d - P f a l z :
Gordon Schnieder, Ministerpräsident
Marcus Klein, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien und
Chef der Staatskanzlei
Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen
S a a r l a n d :
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales,
Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und
Staatssekretär für Bundes- und
Europaangelegenheiten
S a c h s e n - A n h a l t :
Sven Schulze, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Rainer Robra, Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Magdalena Finke, Ministerin für Inneres,
Kommunales, Wohnen und Sport
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
T h ü r i n g e n :
Mario Voigt, Ministerpräsident
Katja Wolf, Finanzministerin
Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der
Thüringer Staatskanzlei
Tilo Kummer, Minister für Umwelt, Energie,
Naturschutz und Forsten
Steffen Schütz, Minister für Digitales und
Infrastruktur
Katharina Schenk, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Arbeit und Familie
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Michael Meister, Staatsminister beim
Bundeskanzler
Dr. Christiane Schenderlein, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Finanzen
Stefan Rouenhoff, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Mareike Lotte Wulf, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Philipp Amthor, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung
Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit
Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Gesundheit
Silvia Breher, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
1066. Sitzung
Berlin, den 12. Juni 2026
Beginn: 09.33 Uhr
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine
sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1066. Sitzung des Bundesrates.
Bevor wir in die Beratungen eintreten, habe ich gemäß
§ 23 unserer Geschäftsordnung noch Veränderungen in
der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben.
Aus dem Berliner Senat und damit aus dem
Bundesrat ist am 24. April 2026 Frau Senatorin Sarah W e d l -
W i l s o n ausgeschieden.
Aus der Landesregierung von Baden-Württemberg
und damit aus dem Bundesrat sind am 13. Mai 2026
ausgeschieden: Herr Ministerpräsident Winfried K r e -
t s c h m a n n , Herr Minister Thomas S t r o b l , Herr
Minister Winfried H e r m a n n , Herr Minister Manfred
L u c h a und Herr Minister Peter H a u k .
Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die
Landesregierung von Baden-Württemberg am 13. Mai
bestellt: Herrn Ministerpräsidenten Cem Ö z d e m i r ,
dem ich an dieser Stelle herzlich zu seiner Wahl
gratuliere, sowie Herrn Minister Manuel H a g e l , Frau
Ministerin Petra O l s c h o w s k i , Frau Ministerin
Dr. Nicole H o f f m e i s t e r - K r a u t , Frau
Ministerin Nicole R a z a v i und Herrn Staatssekretär Rudolf
H o o g v l i e t , dem ich zur erneuten Bestellung zum
Bevollmächtigten des Landes Baden-Württemberg
gratuliere.
Zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates hat
die Landesregierung am selben Tag bestellt: Herrn
Minister Dr. Danyal B a y a z , Herrn Minister Andreas
J u n g , Frau Ministerin Thekla W a l k e r , Herrn
Minister Oliver H i l d e n b r a n d , Herrn Minister Moritz
O p p e l t , Frau Ministerin Marion G e n t g e s , Frau
Ministerin Theresa S c h o p p e r und Herrn
Staatssekretär Siegfried L o r e k .
Aus der Landesregierung Rheinland-Pfalz und
damit aus dem Bundesrat sind mit Wirkung vom 18. Mai
2026 ausgeschieden: Herr Ministerpräsident Alexander
S c h w e i t z e r , Frau Staatsministerin Katharina
B i n z , Frau Staatsministerin Daniela S c h m i t t ,
Frau Staatsministerin Katrin E d e r , Frau
Staatsministerin Dörte S c h a l l und Herr Staatsminister Philipp
F e r n i s .
Zu neuen ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates
hat die Landesregierung am selben Tag bestellt: Herrn
Ministerpräsidenten Gordon S c h n i e d e r , dem ich an
dieser Stelle herzlich zu seiner Wahl gratuliere, Frau
Staatsministerin Sabine B ä t z i n g - L i c h t e n -
t h ä l e r , Herrn Staatsminister Marcus K l e i n und
Frau Staatsministerin Doris A h n e n .
Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden
am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des
Bundesrates bestellt.
Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates
gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche
Hand.
Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen
Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die
Zukunft alles Gute.
Herrn Staatssekretär Torsten W e l l i n g möchte ich
an dieser Stelle herzlich zur Ernennung zum
Bevollmächtigten des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund
und für Europa gratulieren. – Alles Gute für die neue
Aufgabe!
Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, möchte
ich außerdem noch die Gelegenheit nutzen, unserer
Kollegin, Frau Staatsministerin K ö p p i n g aus Sachsen –
liebe Petra! –, im Namen des Hauses zu ihrem
Geburtstag zu gratulieren.
(Beifall)
Dem Bevollmächtigten des Freistaates Sachsen beim
Bund, Herrn F r a n k e , gratuliere ich nachträglich zu
seinem gestrigen Geburtstag. – Herzlichen Glückwunsch
Ihnen beiden!
(Beifall)
Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 73 Punkten vor.
TOP 13 wird abgesetzt.
Das Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsrechts –
unser TOP 71 – wurde gestern Nacht im Bundestag
beschlossen. Sobald es uns vorliegt, wird es umgedruckt
und hier im Saal verteilt.
Auch die Vorlage unter TOP 73, die Entschließung zur
Einführung eines Preisdeckels bei Kraftstoffen, wird
noch im Plenarsaal auf Ihren Plätzen ausgelegt.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden die Punkte 67,
68, 46, 70 und 27 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen.
Nach TOP 21 werden die Punkte 63, 64, 65 und 66 – in
dieser Reihenfolge – behandelt.
Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für
Fragen der Europäischen Union (Drucksache 311/26)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird
vorgeschlagen, Herrn Minister Manuel H a g e l (Baden-
Württemberg) zum Vorsitzenden des Ausschusses für das
laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich
um ein Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 67:
TOP 67
Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als
Garant für Chancengerechtigkeit und
gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren – Antrag der Länder
Thüringen, Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 358/26)
Dem Antrag ist Hamburg beigetreten.
Mir liegt eine Wortmeldung vor von Herrn
Ministerpräsidenten Voigt aus Thüringen.
Mario Voigt (Thüringen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Schulpflicht als
Garant für Chancengerechtigkeit in Deutschland: Jeden
Morgen wacht in Deutschland ein Kind auf, das kein
Bücherregal kennt, keinen Laptop, nicht die gleichen
Chancen hat wie vielleicht seine Alterskollegen. Aber
jeden Morgen geht das Kind auch durch eine Tür: durch
die Tür seiner Schule. Dort lernt es lesen, dort lernt es
denken, dort lernt es, dazuzugehören. Diese Form der
Schulpflicht, die wir in Deutschland kennen, ist Teil der
Chancengerechtigkeit, die wir in Deutschland so sehr
schätzen. Sie ist eine Errungenschaft. Es ist unser
freiheitliches Gemeinwesen, das darauf fußt.
Als Thüringer bin ich stolz, sagen zu können, dass wir
mit Friedrich Fröbel einen Beitrag dazu geleistet haben.
Er hat Anfang des 19. Jahrhunderts einen Begriff, eine
Idee geprägt, die mittlerweile auf jedem Kontinent
verbreitet ist: Kindergarten. Kindergarten als damals
revolutionäre Idee bedeutet, Kinder zu fördern, zu fordern und
ihnen gleiche Rechte und gleiche Chancen einzuräumen.
Diese Idee ist tief verwurzelt in unserem
Bildungsverständnis in ganz Deutschland.
Die Schulpflicht wiederum ist über die Weimarer
Verfassung 1919 zum ersten Mal in den Verfassungsrang
gelangt. Die Weimarer Reichsverfassung hat den
Schulbesuch in Deutschland für verpflichtend erklärt, die
allgemeine Schulpflicht eingeführt. Die Väter und Mütter
des Grundgesetzes sind diesem Gedanken gefolgt. In
diesen Tagen, gut 100 Jahre nach der Entscheidung in der
Weimarer Reichsverfassung, gibt es politische Kräfte in
Deutschland, die Zweifel daran säen, dass die allgemeine
Schulpflicht der richtige Weg für unser Land ist. Sie
sprechen von „Homeschooling“, von „Schulzwang“.
Zwang – und man muss das ernst nehmen, wenn man das
Wort ausspricht – bedeutet ja eigentlich, dass man
jemanden zu etwas nötigen will. Hier bedeutet es, dass man
jemanden von etwas abhalten will, weil man glaubt, dass
es nicht der richtige Weg ist. Ich glaube, dass dies
eigentlich der falsche Weg ist, weil dabei wichtige Probleme
nicht in den Blick genommen werden.
Das Erste ist: Dieser Angriff auf die Institution, die
uns über Jahre so stark gemacht hat, reiht sich ein in eine
andere Form von Staatsverständnis, in dem die Schule als
Zwangseinrichtung begriffen wird und eben nicht als
Ermöglicher. Genau aus diesem Grund glaube ich, wir
sollten uns als Bundesrat in der Frage der Schulpflicht
sehr klar positionieren. Schauen wir uns an, was in der
Schule eigentlich passiert: Dort lernt ein Kind lesen, dort
lernt ein Kind schreiben, dort lernt ein Kind, mit anderen
zusammenzusitzen, mit Kindern unterschiedlicher
Herkunft, aus unterschiedlichen Familien. Es lernt, dass es
auf dem Schulhof nicht immer nur Gewinner geben kann.
Diese Form von Gemeinschaft, diese Form von
Miteinander ist Teil einer Bildungsidee, die Deutschland über
viele Jahre geprägt hat.
Man darf denjenigen, die die Schulpflicht als
„Schulzwang“ bezeichnen, schon entgegenhalten: Welche
Freiheit wollen sie denn eigentlich erreichen? Reden sie von
der Freiheit der Kinder, oder reden sie eigentlich von der
Freiheit der Eltern? Wir wollen doch in Deutschland
Kinder großziehen, die nicht von der Welt ferngehalten
werden, die nicht eingesperrt werden, sondern die
genauso in ihrem familiären Umfeld wachsen können, wie sie
sich eben auch mit Gleichaltrigen in der Schule bewähren
können. Diesen Weg wollen wir gemeinsam verteidigen,
ob in Sachsen-Anhalt oder an anderen Orten. Die
allgemeine Schulpflicht ist ein Teil des Werteverständnisses,
der uns in Deutschland prägt. Das bedeutet im Übrigen
nicht, dass wir die Probleme, die in den Schulen
bestehen, übersehen. Unterrichtsausfall, technologische
Entwicklung – all das müssen wir natürlich gemeinsam in
den Blick nehmen und auch lösen.
Aber die Schulpflicht abzuschaffen, legt die Axt an
etwas, das Deutschland über Jahre erfolgreich geprägt
hat. Deswegen werben wir für unseren Antrag, und vor
allen Dingen werben wir dafür, dass am Montag wieder
zahllose Kinder, die vielleicht nicht die gleichen Chancen
und Möglichkeiten haben wie andere, durch die Tür ihrer
Schule gehen können, um für ihre Zukunft den richtigen
Weg zu finden. – Herzlichen Dank! Ich freue mich auf
Ihre Unterstützung.
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Kollege!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für
Kulturfragen – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit,
Integration und Sozialpolitik und dem Ausschuss für
Familie, Senioren Frauen und Jugend – mitberatend –
zu.
Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 68:
TOP 68
Entschließung des Bundesrates „Für eine
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028, die Einkommen
sichert, Wettbewerbsfähigkeit erhält und die
bestehenden Strukturen in Deutschland anerkennt“ –
Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 360/26)
Dem Antrag sind die Länder Mecklenburg-
Vorpommern und Thüringen beigetreten.
Mir liegt eine Wortmeldung vor von Herrn
Ministerpräsidenten Schulze aus Sachsen-Anhalt.
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben
diesen Entschließungsantrag eingebracht, weil ich
persönlich, weil wir die Gemeinsame Europäische
Agrarpolitik ab 2028, die jetzt wieder neu verhandelt wird, für
das wichtigste Thema im ländlichen Raum in allen
Bundesländern Deutschlands halten. Ich glaube, wir sollten
das – so machen wir das in Sachsen-Anhalt – in allen
Bundesländern zur Chefsache machen. Wir stehen vor
riesengroßen Herausforderungen, nicht nur, aber gerade
auch in der Landwirtschaft. Die Landwirtschaft braucht
Planungssicherheit, sie braucht Wettbewerbsfähigkeit,
und sie braucht vor allen Dingen gute politische
Rahmenbedingungen.
Ich war in der vergangenen Woche bei Ursula von der
Leyen, ich habe mit ihr in Brüssel persönlich darüber
gesprochen. Ich habe mit ihr darüber gesprochen, dass
die Landwirtschaft weiterhin eine starke Stimme in
Europa braucht. Ich habe ihr gesagt, dass ich nicht möchte,
dass die GAP verwässert wird. Und ich sage hier im
Bundesrat: Wir, die Regionen in Europa – das sind wir
als Bundesländer –, dürfen nicht zuschauen, sondern wir
müssen bei der Ausgestaltung der GAP zu handelnden
Akteuren werden. Ich bin dem Berichterstatter im
Europäischen Parlament, Norbert Lins aus der EVP-Fraktion,
sehr dankbar, der in dieser Woche seinen Bericht
vorgestellt hat. Vieles darin sollte auch uns wichtig sein. Ich
möchte auf einzelne Punkte explizit eingehen.
Zum einen möchte ich sagen, dass wir – wir alle, die
in der Politik Verantwortung tragen –, wenn wir der
Landwirtschaft immer neue Aufgaben übertragen, diese
dann auch finanziell ausgestalten müssen. Mehr Klima-,
Umwelt- und Tierwohlleistungen wird es nicht zum
Nulltarif geben.
Zum anderen möchte ich sagen, dass ich es für einen
großen Fehler der neuen GAP halte, wenn es so käme,
dass die Eigenständigkeit verloren geht, dass die Mittel
für Agrarunterstützung beispielsweise mit den
Kohäsionsmitteln in einen großen Topf geworfen werden. Das
ist nicht nur für die ostdeutschen Bundesländer ein
Problem, sondern auch für alle anderen Bundesländer in
Deutschland. Kohäsionsmittel und Agrarmittel gehören
getrennt betrachtet und nicht zusammen.
Ich bin höchst alarmiert, was das Thema „Kappung
und Degression“ angeht. Ich bin auch da Norbert Lins
sehr dankbar, dass er in seinem Bericht nur noch und
ausschließlich von Kappung spricht und nicht von
Degression. Ich bin auch der Bundesregierung dankbar. Ich
habe in der letzten Woche mit dem Bundesminister
persönlich darüber gesprochen, dass die Bundesregierung,
zumindest vom Ministerium her, die Degression nicht
anwenden möchte, sondern ausschließlich die Kappung.
Wenn es nach mir ginge, wenn es nach vielen hier in
diesem Hohen Hause ginge, dann wären sowohl Kappung
als auch Degression nicht anzuwenden. Wir müssen uns
aber sicherlich auf einen Kompromiss verständigen. Ich
sage aber hier noch mal, auch an alle Bundesländer
gerichtet, in denen die landwirtschaftlichen Betriebe etwas
kleiner sind: Jeder Hektar in Deutschland sollte
gleichwertig sein und gleich behandelt werden.
Ich sage auch – gerichtet nach Brüssel, aber auch an
die Bundesebene, wenn Sie die entsprechenden Pläne
organisieren –: Bürokratieabbau muss Vorrang haben.
Das haben wir beim letzten Mal nicht hinbekommen. Wir
brauchen einfach weniger Formulare. Die Landwirte
sollen Lebensmittel produzieren, sie sollen nicht am
Computer sitzen und permanent Formulare ausfüllen. Die
GAP muss einfacher werden, sie muss digitaler werden,
und sie muss praxistauglicher werden.
Ich möchte Ihnen noch sehr dramatisch aus dieser
Woche berichten: Ich habe einen Agrargipfel in der
Staatskanzlei Sachsen-Anhalt durchgeführt. Da waren
landwirtschaftliche Betriebe genauso dabei wie Banken.
„Warum Banken?“, werden Sie vielleicht fragen. Weil
viele Betriebe, kleine wie auch große, mittlerweile große
finanzielle Probleme haben. Wenn man das einmal
beispielhaft vorrechnet: Wenn man heute einen Hektar
Acker kauft und dafür 30 000 Euro zahlt – ich gehe nur
einmal von Sachsen-Anhalt aus; das ist in vielen Ländern
noch extremer –, dann beträgt allein die Zinsleistung, die
man für diesen Hektar pro Jahr zahlt, schnell 1 200 bis
1 500 Euro. Jeder, der sich in der Landwirtschaft
auskennt, weiß: 1 500 Euro auf einem Hektar erwirtschaften
zu wollen – das ist schon fast 50 Prozent dessen, was
maximal zu erwirtschaften ist. Da hat man noch kein
Saatgut gekauft, da hat man noch kein Düngemittel
gekauft, kein Pflanzenschutzmittel. Da hat man den
Landwirt noch nicht bezahlt, da hat man den Traktor noch
nicht abbezahlt. So wird das auf Dauer nicht
funktionieren. Deswegen ist das Thema GAP für uns so wichtig.
Liebe Bundesregierung, ich bin sehr dankbar für die
konstruktiven Gespräche. Wir bieten das als Länder an.
Wir haben viel Expertise. Ich bitte darum, dass wir
gemeinsam, Bund und Länder, in Brüssel für unsere
Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland kämpfen. –
Vielen Dank!
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen
Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss
für Fragen der Europäischen Union – federführend –
sowie dem Agrarausschuss, dem Finanzausschuss und
dem Umweltausschuss – mitberatend – zu.
Wir kommen zu TOP 46:
TOP 46
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter
2026–2030
COM(2026) 113 final
(Drucksache 193/26)
Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Bürgermeister
Dr. Bovenschulte aus Bremen vor. – Bitte sehr!
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Vor zehn Jahren wurde
in England ein kleines Experiment durchgeführt:
Schulkinder sollten eine Person malen, die Menschen operiert,
eine Person, die Feuer bekämpft, und eine Person, die ein
Flugzeug fliegt. Die Kinder malten dann Gary, den
Feuerwehrmann, Jim-Bob, den Chirurgen, und Ben, den
Piloten. Die Kinder stimmten begeistert zu, als die Lehrerin
fragte, ob sie diese Personen gerne einmal persönlich
kennenlernen würden. Die Tür öffnete sich und herein
kamen: Tamara, die Chirurgin, Lucy, die Feuerwehrfrau,
und Lauren, die Pilotin. Ich stelle mir die Frage: Was
würden Kinder heute malen, und was würden wir als
Erwachsene zu Papier bringen? – Liebe Kolleginnen und
Kollegen, Geschlechterstereotype entwickeln sich
üblicherweise im Alter zwischen fünf und sieben Jahren. Sie
können sich weiterentwickeln zu handfesten Vorurteilen,
zu Sexismus und Frauenverachtung.
In den letzten Jahren – das zeigen alle empirischen
Untersuchungen dazu – hat sich ein deutlicher Anstieg
von antifeministischen Einstellungen bemerkbar
gemacht, nicht nur in Deutschland, sondern auch in der
gesamten Europäischen Union und letztlich sogar
weltweit. Die vermehrte Unterstützung antifeministischer
Positionen geht einher mit dem Erstarken
antidemokratischer Kräfte. Frauenfeindliche Einstellungen und
Haltungen – das zeigt die Praxis – dienen oft als
Brückenideologie bis tief in die demokratische Mitte hinein. Daher ist
es richtig und wichtig, das Thema weiter auf der
politischen Agenda zu halten. Die Neuauflage der EU-
Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter bietet hierfür
einen geeigneten Rahmen.
Begrüßenswert ist insbesondere der starke Fokus der
Strategie auf Gewaltprävention und Bekämpfung
einerseits sowie auf Geschlechtergleichstellung in allen
Bereichen des Lebens andererseits. Gewalt ist ja nicht nur im
privaten Umfeld ein Thema, sondern auch im Beruf, auf
der Straße und natürlich auch online. Sie begegnet Frauen
und Mädchen im Alltäglichen – nicht unbedingt immer,
indem sie direkt ausgeübt wird, sondern insbesondere
auch, indem sie Frauen und Mädchen zwingt, ihr
Verhalten sozusagen im vorauseilenden Gehorsam anzupassen.
Lache ich mit über einen sexistischen Witz, um nicht
anzuecken? Worauf achte ich, wenn ich allein unterwegs
bin, vor allen Dingen nachts? Habe ich genug Geld, um
mit dem Taxi statt mit dem Bus nach Hause zu fahren?
Und so weiter und so fort. All das sind Fragen, die ich
mir als Mann, jedenfalls in dieser Form, eher nicht stellen
muss. Derartige Erfahrungen halten Frauen und Mädchen
im schlimmsten Fall davon ab, am gesellschaftlichen
Leben teilzunehmen. Sie gehen dann eben nicht zum
Bolzplatz in der Nachbarschaft. Sie gehen nicht allein zu
einem Konzert oder einer Party. Sie positionieren sich
nicht offensiv in Debatten und vermeiden es,
Angriffsflächen zu bieten. Denn in den Medien sehen sie jede
Woche, wie mit Frauen in der Öffentlichkeit umgegangen
wird. Collien Fernandes ist hierfür nur ein aktuelles
Beispiel, und sie wird leider mit hoher Wahrscheinlichkeit
nicht das letzte sein.
An dieser Stelle möchte ich ganz herzlich
Vertreterinnen und Vertreter von HateAid auf der Tribüne begrüßen.
Als gemeinnützige Organisation setzt sich HateAid für
Menschenrechte und gegen Gewalt im digitalen Raum
ein. Ich freue mich sehr auf unseren heutigen Austausch
und sage hier sehr deutlich: Wir müssen die Arbeit
solcher engagierten Menschen und Organisationen auch
künftig unterstützen, liebe Frau
Bundesbildungsministerin! Denn die gesellschaftliche und politische Teilhabe
aller Menschen ist eine Grundvoraussetzung für eine gut
funktionierende Demokratie und eine resiliente
Gesellschaft.
Ja, es wurde in Deutschland, auch dank der
Europäischen Union, in puncto Gleichstellungspolitik bereits
vieles erreicht. Aber am Ziel angekommen sind wir noch
lange nicht. Wir müssen uns als Demokratinnen und
Demokraten zusammenschließen, um das Erreichte zu
verteidigen. Wir dürfen uns nicht vom Kulturkampf rund
um die Frage „Geschlecht und
Geschlechtergerechtigkeit“ spalten lassen. Deshalb wäre es aus bremischer
Sicht wünschenswert gewesen, mit der Strategie nicht nur
einen politischen und strategischen Rahmen zu setzen,
sondern gleichzeitig auch die Finanzierung zukünftiger
Projekte abzusichern.
Gewalt, Sexismus und Geschlechterstereotype sind
nicht nur für Frauen und Mädchen problematisch. Sie
verhindern, dass alle Menschen, auch Jungen und
Männer, ihr volles Potenzial entwickeln können. Wenn wir
für die Zukunft gewappnet sein wollen, müssen wir hier
aktiv und umfassend gegensteuern. Ich möchte, dass
Kinder in der Zukunft selbstverständlich davon ausgehen,
dass Feuer von Frauen und Männern bekämpft werden,
dass Menschen von Frauen und Männern operiert werden
und dass Flugzeuge von Frauen und Männern geflogen
werden.
Das Land Bremen wird sich weiter für diese Themen
einsetzen, insbesondere auch auf europäischer Ebene. Ich
freue mich, im nächsten Monat in Brüssel die
Gelegenheit zu haben, mit Vertreterinnen und Vertretern von
HateAid und mit der Vizepräsidentin des
Europaparlamentes darüber zu diskutieren, wie wir unsere
Demokratie stärken und die Menschen wieder stärker
zusammenbringen können. Lassen Sie uns hier gemeinsam tätig
werden! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen
Dank, Herr Kollege Bovenschulte!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 70:
TOP 70
Entschließung des Bundesrates „Heimische Industrie
stärken – CO2-Preisanstieg temporär aussetzen“ –
Antrag des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 362/26)
Es liegt eine Wortmeldung des Ministerpräsidenten
aus Sachsen-Anhalt vor. – Herr Ministerpräsident
Schulze, bitte schön!
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte
vorweg, bevor ich diesen Antrag begründe, sagen, dass
ich der festen Überzeugung bin, dass Klimaschutz und
Wettbewerbsfähigkeit nicht gegeneinander ausgespielt
werden dürfen. Sie müssen gemeinsam gedacht werden.
Ich bin überzeugt: So denken die Allermeisten, nicht nur
hier in diesem Hohen Hause, sondern auch in ganz
Deutschland.
Warum ist dieser Antrag aber notwendig? Zum einen
bin ich persönlich überzeugt, dass die nationale CO2-
Bepreisung die Energie, die Wärme und die Mobilität
verteuert und das in vielen Bundesländern zunehmend zu
einem Standortnachteil wird. Gerade in der aktuellen
wirtschaftlichen Lage brauchen Unternehmen aber Luft
zum Atmen. Insofern bin ich der Bundesregierung
dankbar für die Entscheidung, den CO2-Preis 2027 erst einmal
nicht weiter anzuheben. Das darf aber nicht der letzte
Schritt sein. Solange die wirtschaftliche Lage angespannt
ist, müssen weitere Preissteigerungen zumindest kritisch
überprüft werden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir auch
diesbezüglich wieder eine große Chance in Brüssel haben. Am
15. Juli erscheint der ETS-Review zum Thema
Zertifikatehandel. Dabei muss es für uns aus Deutschland wichtig
sein, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit sichern, Carbon
Leakage verhindern und die Investitionen in Europa, in
Deutschland, in unseren Bundesländern handeln. Wir
brauchen Planungssicherheit, einen verlässlichen CO2-
Preispfad für Unternehmen und private Haushalte. Aber
ich sage auch: Bereits getätigte Investitionen in
Klimaschutz dürfen nicht benachteiligt werden. Wer
Klimaneutralität will, der braucht Investitionen. Wer
Investitionen will, der braucht Planungssicherheit. Wer
Planungssicherheit will, darf Unternehmen nicht permanent mit
neuen Kosten belasten. Sichere und bezahlbare Energie
bleibt Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit.
Versorgungssicherheit und Klimaschutz müssen gemeinsam
gedacht werden.
Ich habe vor einigen Wochen den EU-
Agrarkommissar in Sachsen-Anhalt zu Besuch gehabt. Ich habe ihn
ganz bewusst nicht auf einen landwirtschaftlichen Betrieb
geholt, sondern wir sind in eines der größten
Chemieunternehmen Sachsen-Anhalts und Deutschlands gegangen,
zu SKW Piesteritz. Wir haben dort intensiv diskutiert
über ETS, CBAM und andere Dinge, die in Europa
entwickelt wurden und grundsätzlich auch gut sind. Ich
persönlich bin überzeugt, dass das ETS-System, der
Zertifikatehandel, ein sehr gutes System ist. Wir müssen aber
aufpassen, dass es nicht verwässert wird und dass die
Zertifikate, wie es beim ETS leider Gottes in den letzten
Monaten und Jahren passiert, nicht zu
Spekulationsobjekten werden.
Ich bin überzeugt: Klimaschutz braucht Akzeptanz.
Akzeptanz entsteht dort, wo Arbeitsplätze erhalten
bleiben, Energie bezahlbar bleibt und Unternehmen
Zukunftsperspektiven haben. Dafür setzt sich Sachsen-
Anhalt mit diesem Antrag ein. Ich bitte um Ihre
Unterstützung.
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Kollege!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem EU-
Ausschuss, dem Finanzausschuss und dem
Umweltausschuss zu.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Ich komme zum Tagesordnungspunkt 27:
TOP 27
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der
Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
(Drucksache 256/26)
Dazu liegen mir 13 Wortmeldungen vor. Ich bitte
deshalb die Rednerinnen und Redner, wenn dies irgend
möglich ist, die Redezeit einzuhalten.
Das Wort hat zunächst Herr Ministerpräsident
Schnieder, Rheinland-Pfalz.
Gordon Schnieder (Rheinland-Pfalz): Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die freundliche
Aufnahme in den Kreis der Länder! Ich freue mich auf die
Zusammenarbeit.
Meine erste Rede möchte ich dazu nutzen, ein für
Rheinland-Pfalz äußerst wichtiges Thema anzusprechen
und für unser Anliegen zu sensibilisieren. Auch ich bin
der Ansicht, dass die GKV-Beitragssätze stabil bleiben
müssen und der Ausgabenanstieg gedämpft werden muss.
Insofern danke ich der Bundesregierung und
insbesondere Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, dass sie
dieses drängende Thema angeht und gemeinsam mit der
Finanzkommission Gesundheit Vorschläge erarbeitet hat.
Hohe Krankenkassenbeiträge belasten die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land. Sie
machen den Faktor Arbeit für Unternehmen teurer und
gefährden somit Arbeitsplätze. Dass nun im Sinne der
Ausgewogenheit in allen Ausgabenbereichen unseres
Gesundheitssystems geschaut wird, welcher Beitrag zur
Konsolidierung geleistet werden kann, tragen wir mit. Ich
möchte aber anhand ganz aktueller Beispiele aus
Rheinland-Pfalz konkret machen, warum wir bei diesem
Sparpaket in seiner jetzigen Form Änderungsbedarf sehen.
Zum einen entzieht sich der Bund seiner
Verantwortung für die angemessene Finanzierung
gesamtgesellschaftlicher Aufgaben. Gleichzeitig gefährdet das
Sparpaket Versorgungsstrukturen gerade in Flächenländern
wie Rheinland-Pfalz. Und es verschlechtert die
Rahmenbedingungen für viele wichtige Treiber von Innovation
und medizinischem Fortschritt, am Ende zum Nachteil
der Patientinnen und Patienten.
Ich brauche für Beispiele aus Rheinland-Pfalz nur auf
letzte Woche zurückzuschauen. Sie konnten es alle der
Berichterstattung entnehmen: Am vergangenen Mittwoch
kündigten zwei wichtige Pharmaunternehmen an, bereits
geplante Investitionen im Land zurückzustellen. Lilly
plante in Alzey eigentlich Investitionen von rund 2,2
Milliarden Euro und hat nun eine Kürzung um bis zu 50
Prozent angekündigt. Das bedeutet für Rheinland-Pfalz, dass
der Standort nur mit einer reduzierten Kapazität in
Betrieb gehen wird. Ursprünglich waren 1 000 neue
Arbeitsplätze geplant. Für die Region, die sich auf diese Planung
eingestellt hat, wäre das ein schwerer Verlust. Boehringer
gab am gleichen Tag bekannt, dass man 900 Millionen
Euro Investitionen in deutsche Standorte streichen will.
Das würde bedeuten, dass ein geplanter Ausbau der
Infrastruktur an rheinland-pfälzischen und deutschen
Standorten, etwa bei neuen Laborgebäuden, entfällt. Zwei
Ankündigungen, die sowohl für die Bereitstellung
innovativer Arzneimittel als auch für die Wirtschaft in unserem
Land einen schweren Schlag darstellen!
Diese aktuellen Entwicklungen in der
pharmazeutischen Industrie müssen uns zu denken geben. Wir
nehmen sie sehr ernst. Sie zeigen deutlich, wie sensibel
Unternehmen bei Investitionsentscheidungen auf politische
Rahmenbedingungen reagieren und wie wichtig
verlässliche Perspektiven für Unternehmen sind, die in
Forschung, Entwicklung und Produktion investieren. Gerade
die forschungsintensive Pharmaindustrie ist ein
wesentlicher Treiber von Innovation, Wertschöpfung und
Beschäftigung. Sie schafft hochwertige Arbeitsplätze, stärkt
regionale Wirtschaftsstrukturen und trägt maßgeblich
dazu bei, dass Deutschland im internationalen
Wettbewerb bestehen kann. Wir müssen alles daransetzen,
unsere Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und weiter
auszubauen. Eine moderne Gesundheits- und Sozialpolitik darf
nicht im Widerspruch zu einer starken Industriepolitik
stehen. Im Gegenteil: Beides muss gemeinsam gedacht
werden.
Nur wenn Unternehmen Planungssicherheit und
attraktive Rahmenbedingungen vorfinden, werden sie auch
künftig hier in unserem Land in Forschung, Entwicklung
und Produktion investieren. Diese Investitionen sind die
Grundlage für medizinischen Fortschritt, wirtschaftliches
Wachstum und sichere Arbeitsplätze. Aber die
notwendige Planungssicherheit bietet das GKV-Sparpaket in der
vorliegenden Form eben nicht. Erst 2023 hat man in der
Pharmastrategie des Bundes eine Stabilisierung des
Herstellerabschlags auf 7 Prozent festgelegt. Jetzt, drei Jahre
später, soll der Abschlag stattdessen nicht nur deutlich
erhöht, sondern auch dynamisiert werden. So werden
jährlich höhere, nicht planbare Kosten entstehen. Wie wollen
wir Unternehmen dafür gewinnen, an Standorten in
Deutschland und Rheinland-Pfalz milliardenschwere
Investitionen zu tätigen, wenn auf wichtige
Rahmenbedingungen kein Verlass ist, weil sich etwa gesetzliche
Abschläge ständig ändern?
Es ist vor allem auch die Kurzfristigkeit, durch die nun
die Planungssicherheit für die Unternehmen beschädigt
wird. Diese Kurzfristigkeit gibt es vor allem deshalb,
weil der Bund weiterhin Milliardenausgaben für die
Versorgung von Grundsicherungsbeziehenden durch die
GKV finanzieren lässt. Auch die Integration innovativer
patentgeschützter Medikamente in den Abgaberabatt sehe
ich kritisch. Es besteht die Gefahr, dass Forschung
künftig nicht mehr in Rheinland-Pfalz und nicht mehr in
Deutschland stattfinden wird. Auch die Preis-Mengen-
Regelung darf kritisch gesehen werden bei erfolgreichen
Medikamenten, die hohe Behandlungskosten verhindern.
Auch mit Blick auf die Krankenhausfinanzen und die
Versorgungssicherheit in der Fläche gibt es
Nachbesserungsbedarf. Die Länder haben gerade hart dafür
gekämpft, den ökonomischen Druck von den Kliniken zu
nehmen, damit sie sich im Rahmen der
Krankenhausstrukturreform neu aufstellen können. Nun droht durch
die Belastungen im aktuellen Gesetzentwurf eine kalte
Strukturbereinigung durch Insolvenzen. In Prüm in der
Eifel, in meiner Heimat, einer der wenig dicht besiedelten
Regionen in Rheinland-Pfalz, befindet sich ein
klassisches Krankenhaus der Grundversorgung in einem
Insolvenzverfahren. Nach allen Kriterien, die allgemein
aufgestellt werden, aktuell auch wieder im Entwurf des
Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung, brauchen wir
dieses Krankenhaus, weil es im Umkreis schlicht kein
anderes gibt. Wir können es den Menschen, gerade auf dem
Land, nicht vermitteln, wenn ihre regionalen
Krankenhäuser im Vorfeld der Krankenhausstrukturreform aufs
Spiel gesetzt werden – schon gar nicht, wenn der Grund
für den kurzfristig erhöhten Spardruck ist, dass der Bund
gleichzeitig seiner Verantwortung bei der Finanzierung
versicherungsfremder Leistungen nicht gerecht wird.
Wir wollen als Länder die Krankenhausstruktur
verbessern und, wie in der Krankenhausreform angelegt,
Doppelungen und Überversorgung reduzieren. Der
vorliegende Gesetzentwurf dreht aber pauschal an der
Vergütungsschraube. Das System wird wirtschaftlich zuerst
genau an Orten wie Prüm in der Eifel nachgeben, nicht
dort, wo der eigentliche Handlungsbedarf besteht. Die
geplanten Einsparungen nehmen den Spielraum, den wir
für die Umsetzung der Krankenhausreform so dringend
brauchen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, mir ist klar, dass jede Maßnahme, die aus dem
Paket wieder herausgenommen oder abgemildert wird, die
Finanzierungslücke wieder größer werden lässt. Aber
wenn der Bund einen kostendeckenden Steuerzuschuss
leisten würde, statt seinen zögerlichen Einstieg durch
zusätzliche Kürzungen ad absurdum zu führen, dann
hätten zahlreiche Sparmaßnahmen nicht in dieser Dimension
erfolgen müssen. Auf der einen Seite gibt es zwar
verlängerte Darlehensregelungen und höhere Beiträge für
Grundsicherungsbezieher, auf der anderen aber eine
Reduzierung des Bundeszuschusses für
versicherungsfremde Leistungen.
Es ist klar, dass auch der Bund sparen muss. Aber hier
geht es nicht um zusätzliche Wünsche, die die Länder
gern finanziert haben möchten, sondern es geht um seit
vielen Jahren bestehende gesamtgesellschaftliche
Aufgaben, deren Finanzierung immer noch auf die GKV-
Versicherten abgewälzt wird. Deshalb muss der Bund den
vorliegenden Entwurf dringend nachbessern, und er muss
die dadurch geschaffenen Spielräume insbesondere dafür
nutzen, um für die Akteure unserer
Gesundheitsversorgung und Gesundheitswirtschaft einen verlässlichen
Rahmen zu gewährleisten. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz
herzlichen Dank, Herr Kollege! – Das Wort hat jetzt Frau
Ministerin Grimm-Benne aus Sachsen-Anhalt.
Petra Grimm-Benne (Sachsen-Anhalt): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und
Kollegen! Eine verlässliche Finanzierung der
Gesundheitsversorgung, der schnelle Zugang zum Arzt und eine
flächendeckende Krankenhausversorgung sind die Grundpfeiler
einer funktionierenden Daseinsvorsorge und eben auch
unseres demokratischen Sozialstaates. Die
Gesundheitspolitik ist das Thema, welches die Menschen in Sachsen-
Anhalt zurzeit am stärksten bewegt. Das zeigt die jüngste
Umfrage der Techniker Krankenkasse eindrücklich.
Die Situation der gesetzlichen Krankenversicherung
ist prekär; darüber herrscht Einigkeit. Wir sind
gemeinsam gefordert, einen gangbaren Weg zu finden, um das
System zu stabilisieren. Fakt ist: Es braucht ein neu
austariertes Finanzierungssystem. Wir müssen verhindern,
dass Versicherte und Arbeitgeber noch mehr Abgaben
leisten müssen. Dazu hat die Finanzkommission ein
Gesamtkonzept vorgelegt, mit dem die Lasten auf alle
Beteiligten verteilt werden sollten. In dem vorliegenden
Gesetzentwurf weicht jedoch ein zentraler Punkt von den
Empfehlungen der Finanzkommission ab. Hier komme
ich zum Kernpunkt der Kritik der Länder: Versicherte,
Leistungserbringer und Kassen sollen mehr Lasten
tragen, während der Bund seinen Zuschuss absenkt. Den
Versicherten drohen höhere Beiträge, längere
Wartezeiten und weniger Leistungen. Es ist kein gerechter
Lastenausgleich, wenn der Bund versicherungsfremde
Leistungen nur in zu kleinen Schritten übernimmt. Die
Finanzierung der Krankenversicherungsanteile für Empfänger von
Grundsicherung muss schneller vorangehen. Es ist
schlicht nicht zu rechtfertigen, dass die Beitragszahler der
gesetzlichen Krankenversicherung weiter für die
Krankenversicherungskosten von Bürgergeldempfängern
aufkommen müssen. Der Bund allein ist gefordert, diese
Ungerechtigkeit zu beenden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sachsen-Anhalt hat
die älteste Bevölkerung in Deutschland.
Versorgungsbedarf, Demografie und Fachkräftemangel fordern die
gesundheitliche Versorgung im Land Sachsen-Anhalt schon
heute heraus. Ich stehe uneingeschränkt an der Seite der
Krankenhäuser und der Ärzteschaft. Ihre Kritik ist völlig
berechtigt und muss ernst genommen werden. Die
ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung braucht nicht
noch mehr Gegenwind. Sie braucht politischen
Rückenwind. Unsere Krankenhäuser stehen durch die
Krankenhausreform bereits unter großem Druck. Es ist ein fatales
Signal, den Reformstress der GKV-Reform fortzusetzen
und selbst bei uns im Land versorgungsrelevante
Krankenhäuser ins Straucheln zu bringen, wobei Insolvenzen
nicht ausgeschlossen sind.
Krankenhäuser brauchen Planungssicherheit und keine
Verunsicherung. Das gilt auch für die Kolleginnen und
Kollegen, die das Gesundheitssystem am Laufen halten.
Faire Entlohnung darf nicht bestraft werden.
Tarifbindung ist der Schlüssel, um Fachkräfte zu halten und zu
gewinnen. Die im Gesetz vorgesehene Benachteiligung
von tarifgebundenen Leistungserbringern gegenüber
nicht tarifgebundenen Leistungserbringern muss
korrigiert werden. Ich darf daher den deutlichen Appell an die
Bundesregierung richten: Bitte korrigieren Sie die
Unwuchten in diesem Spargesetz! – Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Herr Minister
Laumann aus Nordrhein-Westfalen.
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich
glaube, alle sind sich darüber einig, dass in Deutschland
die große Notwendigkeit besteht, dass wir die Beiträge zu
den Sozialversicherungen nicht mehr erhöhen und
schlicht und ergreifend stabilisieren. Wenn wir nichts
machen, werden wahrscheinlich am Ende der laufenden
Wahlperiode des Deutschen Bundestages die
Sozialversicherungsbeiträge irgendwo zwischen 46 und 47 Prozent
liegen.
Ich bin ja nicht nur Gesundheitsminister in NRW, ich
bin auch Arbeitsminister. Wir haben in Deutschland in
den letzten zwölf Monaten knapp 180 000 Arbeitsplätze
in der gewerblichen Fertigung verloren, einen gewissen
Anteil davon natürlich auch bei uns in Nordrhein-
Westfalen. Ich befürchte, dass diese Arbeitsplätze, die
weg sind, nie wiederkommen werden. Das waren gut
bezahlte Arbeitsplätze, mitbestimmte Arbeitsplätze
innerhalb unserer Industrie. Wir müssen bei den
Sozialversicherungsbeiträgen wirklich konsolidieren. Deswegen
stehe ich sehr hinter dem Grundsatz der
Krankenhausreform, eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik zu
machen. Wir haben 20 Jahre lang in der Gesundheitspolitik
keine Spargesetze gebraucht, weil die Einnahmen immer
gestiegen sind, vor allem durch den Anstieg der Zahl
sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze auf 38
Millionen. Allein in Nordrhein-Westfalen hatten wir in zehn
Jahren 1 Million Arbeitsplätze dazugewonnen. Dadurch
war sehr viel Geld in den Krankenkassen. Was mich
wirklich ärgert, ist, dass auch Gesundheitsminister dafür
gesorgt haben, in der gleichen Zeit die gesamten
Rücklagen der Krankenkassen aufzulösen. Jetzt haben wir das
Problem! Wenn wir nicht in diesem Jahr handeln, werden
wir eine saftige Beitragserhöhung in allen gesetzlichen
Krankenkassen bekommen. Das Loch ist rund 17
Milliarden Euro stark.
Ich sage an dieser Stelle ganz klar, dass wir, wenn wir
Erhöhungen verhindern wollen, natürlich allen etwas
zumuten müssen: den Versicherten und auch den
Leistungserbringern im Gesundheitssystem. Aber es muss am
Ende so sein, dass es geht. Ich will jetzt nicht über – ich
will mal sagen: ebenfalls wichtige – Dinge reden, die wir
ändern müssen, weil ich finde, dass es so nicht geht, zum
Beispiel bei den Kieferorthopäden. Aber das größte
Problem haben wir hinsichtlich der Frage: Wie machen wir
das mit unseren Krankenhäusern?
Unsere Krankenhäuser sind heute schon nicht auf
Rosen gebettet. Die Mehrheit unserer Krankenhäuser
schreibt heute schon rote Zahlen. Wer aus der
Kommunalpolitik kommt, aus einer Kreisstadt, wo man ein
kommunales Krankenhaus hat, der weiß, dass die
Kommunen oft heute schon mit zweistelligen
Millionenbeträgen pro Jahr in die Finanzierung der kommunalen
Kliniken eingreifen. Wir alle wissen, dass wir als Länder am
Ende immer das Defizit der Universitätskliniken
ausgleichen müssen. Wenn ich richtig informiert bin, schreiben
alle Universitätskliniken in Deutschland zurzeit
erhebliche rote Zahlen, auch unsere in Nordrhein-Westfalen. Ich
bin Gesundheitsminister in einem Bundesland, in dem
rund zwei Drittel aller Krankenhäuser freigemeinnützig
sind. Wenn ein solches Krankenhaus in die finanzielle
Schieflage kommt, dann geht es pleite. Es wird zurzeit
niemanden geben, der unter diesen Rahmenbedingungen
ein solches Krankenhaus übernimmt. Bislang haben wir
das meistens hingekriegt. Dann ist die Kommune dran,
ein solches Krankenhaus weiterzubetreiben, wenn es so
bedarfsnotwendig ist, wie Herr Ministerpräsident
Schnieder es für seine Heimat in der Eifel an einem Beispiel
geschildert hat. Ich könnte solche Beispiele auch aus
Nordrhein-Westfalen bringen. Es gibt einfach
Krankenhäuser, die müssen da sein, wo sie sind, weil dort sonst
nichts anderes ist.
Wir müssen die Krankenhausfrage sehr ernst nehmen.
Ich gehöre zu denjenigen Politikern, die der Ansicht sind:
Wir können nicht immer nur sagen, was nicht geht. Wir
müssen – vielleicht auch als Länder – sehr klar sagen, wo
wir Alternativen sehen, weil diese Einsparsumme
irgendwie erreicht werden muss. Immer nur zu sagen, was
nicht geht, hilft ja auch dem Bundesgesetzgeber, dem
Deutschen Bundestag nicht. Vielmehr müssen auch wir
Verantwortung übernehmen. Kann man Dinge anders
machen, als sie in diesem Gesetz stehen, und trotzdem
das Ziel erreichen, die Beitragseinsparungen
hinzukriegen? Das ist eine spannende Aufgabe.
Insofern möchte ich hier heute einmal einen Vorschlag
machen. Wir schaffen die Meistbegünstigungsklausel ab.
Sie wird zu einer Meistbenachteiligungsklausel, so wie es
jetzt im Gesetzentwurf steht. Vielleicht wäre die
Kopplung der Landesbasisfallwerte an die Entwicklung der
Grundlohnrate ein Mittelweg zwischen den beiden Polen,
die wir zurzeit diskutieren. Ich bitte einfach darum, dass
man solche Überlegungen prüft.
Ich will ein weiteres Beispiel nennen: Wir müssen an
die Bürokratie ran, wir müssen an Vorgaben ran, wir
müssen an Mindestzahlen ran. Es ist im
Krankenhausbereich alles irgendwie geregelt, und das hat in der
Gesamtheit dazu geführt, dass heute die Leitung eines
Krankenhauses wenig Möglichkeiten hat, Effizienzgewinne,
etwa im Personaleinsatz, zu erreichen. Das gilt nicht nur
für die Pflege. Das sind nicht alles Vorgaben, die von der
Politik kommen. Ganz viele Vorgaben kommen vom
G-BA, also aus der Selbstverwaltung heraus. Ich finde,
genau an diese Fragen müssen wir ran. Der Weg, den ich
mir vorstelle, ist: Wir müssen auf der einen Seite
Vorgaben machen, dass der Patient sich darauf verlassen kann,
dass er gut versorgt wird, dass er nicht gefährdet wird.
Und dafür muss es bestimmte Kriterien geben, zum
Beispiel Mindestmengen und so weiter. Aber auf der anderen
Seite brauchen wir mehr Flexibilität. Und das muss in
diesem Gesetz mit angelegt werden, damit wir zu einer
gewissen Akzeptanz kommen.
Ein zweiter Punkt ist, dass die Antwort nicht darin
liegen kann, dass wir jetzt einfach hingehen und sagen: Wir
müssen noch mehr prüfen. – Ich finde, wir müssen anders
prüfen. Der Medizinische Dienst wird immer größer. Die
Bürokratie in den Krankenhäusern, um sich auf die
Prüfungen vorzubereiten, wird immer mehr. Man muss doch
diesen Teufelskreis durchbrechen – auch in diesem
Gesetz. Dann ist die Stimmung schon eine ganz andere.
Und ich finde, wir können die Probleme nicht über die
Löhne lösen. Eine Bundesregierung, die zurzeit im
Arbeitsministerium ein Tariftreuegesetz berät und hier das
Einhalten von Tarifverträgen unmöglich macht, hat ein
Glaubwürdigkeitsproblem. – Schönen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Kollege! – Als Nächstes rufe ich Frau
Ministerin Drese aus Mecklenburg-Vorpommern auf.
Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Durch das GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen in allen Bereichen des Gesundheitswesens
Einsparungen erzielt werden, um einen weiteren Anstieg
der Beitragssätze zu verhindern. Dieses Ziel unterstützen
die Länder ausdrücklich. Allerdings halten wir viele
Vorschläge im Gesetzentwurf für ungeeignet und mit
Blick auf eine gute gesundheitliche Versorgung für
falsch.
Der Gesetzentwurf des Bundes ist ein reines
Spargesetz. Strukturelle Reformen der GKV werden dagegen
fast gar nicht in Angriff genommen. Das ist ein Stopfen
von Haushaltslöchern ohne politischen Gestaltungswillen
und erfolgt hauptsächlich durch die Deckelung von
Ausgaben. Das mag in der finanzpolitischen Logik Sinn
machen, aus gesundheitspolitischer Sicht ist es eine
Geisterfahrt. Denn dieser Ansatz lässt die notwendigen
Bedarfe in der Gesundheitsversorgung völlig außer Acht.
Patientinnen und Patienten werden nicht zu 10 Prozent
weniger krank, wenn man die Leistungen um 10 Prozent
kürzt. Tatsächliche Bedarfe werden ignoriert, Angebote
brechen weg. Dadurch wird sich die Situation zusätzlich
verschärfen, und es besteht mit Blick auf die
Krankenhäuser eine hohe Insolvenzgefahr – und das in Zeiten, in
denen viele Krankenhäuser rote Zahlen schreiben. Ich
glaube, dieses Ausblenden gesundheitspolitischer
Notwendigkeiten ist ein großes Versäumnis des GKV-
Gesetzentwurfs und ein Grund für die massive
Protestwelle, die wir ja alle am Mittwoch miterlebt haben.
Das zweite große Versäumnis betrifft die soziale
Schieflage und die ungleiche Lastenverteilung. Für die
Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern ist das
der Kardinalfehler des Gesetzentwurfs. Versicherten,
Patienten, Leistungserbringern wie etwa Krankenhäusern
oder niedergelassenen Ärzten, Beschäftigten sowie
Krankenkassen werden zusätzliche Belastungen
beziehungsweise pauschale Einsparungen auferlegt, während der
Bund unter dem Strich seinen Beitrag zur Entlastung des
Bundeshaushalts reduziert. Das ist unausgewogen und
ungerecht. Der Bundeszuschuss, mit dem zum Beispiel
die familienpolitischen Leistungen wie das
Mutterschaftsgeld und das Krankengeld bei der Betreuung eines
kranken Kindes finanziert werden, soll um 2 Milliarden
Euro gekürzt werden. Im Gegenzug steigt die Beteiligung
des Bundes an der Finanzierung der gesundheitlichen
Versorgung für Bürgergeldbezieher im kommenden Jahr
um lediglich 250 Millionen Euro. Statt die dringend
notwendige Herauslösung versicherungsfremder Leistungen
aus der GKV entschieden anzugehen, steigt damit die
Belastung in der GKV und für die Beitragszahler um
1,75 Milliarden Euro. Alle zahlen mehr, nur der Bund
weniger.
Sehr geehrte Damen und Herren, die
Gesundheitsreform in ihrer jetzigen, hier vorliegenden Form sieht eben
nicht Einschnitte für alle vor. Gerade die
Bundesregierung, die Solidarität einfordert, zieht sich in einer
historisch schwierigen Finanzlage der GKV unter dem Strich
aus deren Finanzierung zurück. Das ist unsolidarisch und
schlichtweg nicht vermittelbar. Das merken die Länder,
und das machen sie heute mit ihrem Plenarantrag
deutlich.
Was mich als Gesundheitsministerin eines dünn
besiedelten Flächenlandes dabei besonders umtreibt, sind die
drohenden Auswirkungen der pauschalen Deckelung und
Einsparung im Entwurf. Ich möchte an dieser Stelle nur
kurz den Krankenhausbereich herausstellen. Die
Deckelung der Tarifrefinanzierung beim Personal, die
Deckelung der zur Verfügung gestellten Mittel für die
Refinanzierung der Betriebskosten und die Deckelung des
Pflegebudgets sind für die Krankenhäuser kaum zu stemmen.
Die Folgen sind: weitere Arbeitsverdichtung, weniger
Investitionen in Infrastruktur und Digitalisierung, eine
höhere Insolvenzgefahr und damit eine schlechtere
Versorgungsqualität. Insbesondere die geplante Halbierung
der Refinanzierung von Tarifsteigerungen widerspricht
zudem unserem erklärten Ziel einer stärkeren
Tarifbindung im Gesundheitswesen und in der Pflege und damit
einer fairen Entlohnung.
Besonders ärgerlich finde ich, dass dieses GKV-
Gesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium die
Krankenhausreform des Gesundheitsministeriums
konterkariert. Durch die drohende finanzielle Schieflage vieler
Krankenhäuser haben wir Länder die große und aus
meiner Sicht berechtigte Sorge, dass hierdurch die Ziele der
Krankenhausreform – darunter eine gesteuerte Gestaltung
der Versorgung – gefährdet werden. Ein Hauptziel der
Krankenhausreform ist die Steigerung der Effizienz und
die bessere sektorenübergreifende Zusammenarbeit.
Nicht notwendige Operationen und
Krankenhausaufenthalte können so vermieden werden. Das bringt dann auch
echte Einsparungen in der Krankenversicherung.
Gerade jetzt brauchen Krankenhäuser und auch die
Länder als Planungsbehörden verlässliche
Rahmenvorgaben und Planungssicherheit, um die strukturelle
Transformation umzusetzen. Daher halten wir es für sinnvoll,
eher mittel- und langfristige Maßnahmen wie die
Krankenhausreform wie geplant umzusetzen, um die Ziele
einer guten Krankenversorgung mit den Zielen einer
Begrenzung der GKV-Ausgaben in Einklang zu bringen.
Auch vor diesem Hintergrund ist der vorliegende
Gesetzentwurf also kontraproduktiv.
Ich könnte noch viele weitere Punkte anbringen. So
fehlen im Gesetzentwurf völlig Maßnahmen zum Abbau
der überbordenden bürokratischen Anforderungen.
Deshalb fordern wir Länder den Bund auf, umgehend ein
Gesetz zum Abbau bürokratischer Vorgaben im gesamten
Gesundheitssektor auf den Weg zu bringen.
Die vielen Kritikpunkte verhindern im Übrigen auch,
dass man über manch sinnvolle Vorschläge spricht wie
den erhöhten Herstellerabschlag oder die Streichung der
Leistungen für homöopathische Mittel. Dass darüber
kaum gesprochen wird, hat die Bundesregierung
allerdings selbst verursacht. – Ich danke für die
Aufmerksamkeit.
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Frau
Staatsministerin Gerlach aus Bayern.
Judith Gerlach (Bayern): Sehr geehrter Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Schon lange wurde nicht mehr so
intensiv über Gesundheitspolitik diskutiert wie in der
letzten Zeit – erst gestern und vorgestern in Hannover auf
der Gesundheitsministerkonferenz, vor Krankenhäusern,
in Arztpraxen, in der Öffentlichkeit. Dies zeigt vor allem
eines: Die Menschen erwarten zu Recht, dass wir in
diesem Bereich Verantwortung übernehmen. Und das tun
wir heute auch hier im Bundesrat.
Die finanzielle Lage der gesetzlichen
Krankenversicherung verlangt ein entschlossenes Handeln. Deshalb
begrüßen wir ausdrücklich, dass die Bundesregierung die
Stabilisierung der GKV wirklich energisch angeht und
ein Reformpaket vorgelegt hat. Wir Länder wissen, dass
Reformen nötig sind. Daher unterstützen wir diesen Kurs
hin zu einer stabilen Ausgabenbegrenzung der
gesetzlichen Krankenversicherung. Wir dürfen aber nicht
zulassen, dass Grundstrukturen in unserem
Versorgungssystem zerschlagen werden, die wir dringend benötigen. Der
Kollege Laumann hat es vorhin gesagt: Da werden in den
Regionen Versorgungsstrukturen zerschlagen, die wir nie
mehr wiederbeleben können, die aber dringend gebraucht
werden.
Ziel muss ein Gesundheitswesen sein, das
leistungsfähig, das auch innovativ ist, das verlässlich bleibt.
Finanzielle Stabilität und gute Versorgung sind keine
Gegensätze. Sie müssen gemeinsam und zusammen gedacht
werden. Genau daran muss sich diese Reform messen
lassen, denn Politik im Gesundheitswesen ist immer auch
Versorgungspolitik. Das zeigt sich besonders bei den
Krankenhäusern. Natürlich müssen auch die
Krankenhäuser ihren Beitrag leisten, das steht außer Frage.
Jede einzelne Maßnahme des Entwurfs für sich
genommen, mag vertretbar sein, allerdings nicht in der
Gesamtbetrachtung. Insgesamt gehen die Belastungen
aus unserer Sicht zu weit. Viele Kliniken, darunter zum
Beispiel auch unsere Universitätsklinika, werden sie
kaum schultern können. Das ist jetzt schon sehr sicher
und absehbar. Wir können die Kassenbeiträge nicht
dadurch stabilisieren, dass wir unsere Krankenhäuser
destabilisieren.
Besonders kritisch sehen wir deshalb die geplanten
Änderungen bei der Refinanzierung von Personalkosten.
Gerade hier brauchen die Krankenhäuser Luft, um
reagieren zu können. Gerade hier ist das wichtig. Wenn
steigende Personalkosten nicht mehr angemessen
berücksichtigt werden können, dann wird es für Krankenhäuser
noch schwieriger, überhaupt qualifizierte Fachkräfte zu
gewinnen und diese zu halten. Angesichts des
Fachkräftemangels können wir uns das wirklich nicht leisten.
Deshalb werben wir für eine ausgewogenere Lösung. Die
finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen
Krankenversicherung darf nicht zu einem finanziellen Flächenbrand
der Krankenhausversorgung führen.
Mindestens genauso wichtig wie moderate
Korrekturen an den Regelungen des
Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zum Krankenhausbereich ist ein echter
Bürokratieabbau. Denn klar ist: Die Bürokratie kostet die
Krankenhäuser Geld – Geld, das die GKV wiederum gar nicht
hat. Insofern erwarten wir, dass finanzielle
Konsolidierung und Entbürokratisierung Hand in Hand gehen. Wer
mehr Effizienz fordert, der muss auch den Einrichtungen,
den Krankenhäusern, ermöglichen, effizient zu arbeiten.
Hier sehen wir den Bund in der Pflicht.
Wir haben von Bayern aus schon etliche Vorschläge
gemacht, wie das zügig gesetzlich gestaltet werden kann.
Dasselbe gilt für den ambulanten Bereich, den ich auch
ansprechen möchte. Auch hier entscheidet sich, ob die
Menschen die Reform im Alltag als Verbesserung oder
als Verschlechterung wahrnehmen. Klar ist: Wir wollen
eine bessere Steuerung der Versorgung. Deshalb sollten
Vergütungsregelungen nicht isoliert verändert werden,
sondern im Zusammenhang mit dem ohnehin geplanten
Primärarztsystem. Nur so entsteht dann auch ein
schlüssiges Gesamtkonzept.
Ebenso wenig überzeugt es uns, Anreize für
Prävention oder Vorsorge zurückzunehmen. Ich sage es gern noch
mal in diesem Kreis hier: Prävention ist kein Luxus in
guten Zeiten. Prävention ist vor allem eine Investition in
stabile Finanzen der Zukunft. Jede verhinderte
Erkrankung entlastet nicht nur die Betroffenen, sondern
langfristig natürlich auch die gesetzliche
Krankenversicherung. Auch die psychotherapeutische Versorgung dürfen
wir nicht weiter schwächen. Gerade in diesem Bereich
brauchen Menschen Verlässlichkeit und einen wirklich
gesicherten, guten Zugang zur Behandlung.
Manchmal zeigen gerade Einzelregelungen, warum
sorgfältige Nachsteuerungen notwendig sind. Der
vorgesehene Facharztvorbehalt in der Kieferorthopädie ist ein
solches Beispiel. Er passt nicht zur heutigen Struktur der
zahnärztlichen Versorgung, und er bringt vor allem die
Gefahr von neuen Versorgungsengpässen mit sich. Genau
solche unbeabsichtigten Folgen müssen wir verhindern.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die
Arzneimittelversorgung. Auch hier geht es um mehr als nur Einsparungen.
Wer Versorgungssicherheit will, der muss den
Pharmastandort Deutschland im Blick behalten mit
Forschung, Entwicklung und vor allem natürlich auch der
Produktion, die wir brauchen. Insofern brauchen wir
Lösungen, die einen angemessenen Beitrag der Industrie
ermöglichen, gleichzeitig aber verlässliche
Rahmenbedingungen schaffen. Versorgungssicherheit entsteht nicht
von selbst, sie braucht Planungssicherheit.
Für den Erfolg dieser Reform trägt auch der Bund
Verantwortung. Die höheren Beiträge des Bundes für
Bürgergeldbezieher gehen in die richtige Richtung.
Gleichzeitig aber den Bundeszuschuss für
versicherungsfremde Leistungen deutlich zu kürzen, ist ein fatales
Signal. Eine nachhaltige Stabilisierung gelingt uns nur,
wenn wirklich alle ihren Beitrag leisten. Dazu gehört
auch der Bund.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, wir reden heute viel über Geld. Tatsächlich geht es
aber auch um Vertrauen – Vertrauen darauf, dass Hilfe da
ist, wenn sie gebraucht wird; Vertrauen darauf, dass
unser Gesundheitssystem auch morgen noch stark ist.
Genau dieses Vertrauen müssen wir mit dieser Reform
stärken. Deshalb sollte das Gesetz der Ausgangspunkt für ein
modernes, leistungsfähiges und vor allem auch dauerhaft
finanzierbares Gesundheitswesen sein. Die Länder legen
dafür heute konstruktive Vorschläge vor, und ich werbe
dafür, sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch
aufzugreifen. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Frau
Senatorin Bernhard aus Bremen.
Claudia Bernhard (Bremen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Lassen Sie mich eine Bemerkung voranstellen: Wir hören
eigentlich immer, dass wir in einem Wenn-dann-System
leben. Also: Wenn die Wirtschaft floriert, dann können
wir uns auch Sozialleistungen gönnen. Es wird immer in
Abhängigkeit davon diskutiert. Dieser
Kausalzusammenhang ist als eine gewisse Priorität aufgestellt. Das ist,
finde ich, ein Fehler. Soziale Absicherung,
Sozialleistungen sind konstitutiv für unsere Gesellschaft, und insofern
profitiert umgekehrt auch die Wirtschaft davon. Wenn
wir das aus den Augen verlieren, dann wird es sehr
schwierig.
Aus allen Wortbeiträgen hier und auch auf unserer
zweitägigen Gesundheitsminister/-innenkonferenz ist
deutlich geworden: Niemand bestreitet, dass die Finanzlage
der gesetzlichen Krankenversicherung ernst ist und ein
Handeln erfordert. Dieser Gesetzentwurf versucht eine
Antwort, aber sie ist nicht ausgewogen. Auf der einen
Seite stehen die Versicherten. Sie zahlen die Zeche. Die
Zuzahlungen steigen, die Leistungen werden gestrichen.
Lassen Sie mich an der Stelle sagen: Die Jammer-Arie
der Pharmaindustrie finde ich teilweise etwas degoutant,
wenn ich mir die Gewinne ansehe, die global eingefahren
werden. Das darf man, finde ich, an dieser Stelle nicht
aus dem Blick verlieren.
Mein Schwerpunkt – und das sage ich vor dem
Hintergrund, dass ich als Aufsichtsratsvorsitzende einen
großen kommunalen Klinikkonzern vertrete – sind auf
jeden Fall auch die Krankenhäuser. Fast 40 Prozent aller
Einsparungen auf der Leistungserbringerseite müssen die
Krankenhäuser tragen. Das geschieht zu einem Zeitpunkt,
an dem die Häuser sich mitten in der größten
Strukturreform seit Jahrzehnten befinden. Für diese bin ich immer
eingetreten, und ich bin auch der Meinung gewesen, dass
diese Reform reichlich spät gekommen ist. Aber wir
haben uns auf den Weg gemacht. Es gibt
Konzentrationen von Standorten. Leistungsgruppen befinden sich
sozusagen im Anmarsch. Wir gehen in Bremen durchaus
genau dem nach. Zu diesem Zeitpunkt überproportionale
Sparleistungen zu verlangen – das ist nicht zu schultern.
Die Kommunen werden das nicht schaffen angesichts
dessen, wie die Kassen inzwischen schon aussehen. Das
möchte ich an dieser Stelle zu bedenken geben.
Es geht mir auch darum, dass dies nicht auf dem
Rücken der Beschäftigten passieren kann. Ich bin seit 2019
Gesundheitssenatorin und habe in dieser Funktion die
Pandemie durchlebt. Wir hatten Tränen in den Augen
angesichts des Pflegenotstands, mit dem wir damals
konfrontiert waren. Wir haben es mühselig geschafft, da
herauszukommen. Es gibt an der Stelle etwas
Entspannung. Wir haben Tarifverträge. Wir haben einen sehr
guten Ausbildungsstandard geschaffen mit guter
Bezahlung. Das brauchen wir aber auch für die Zukunft –
nachhaltig! –, wenn wir sehen, was alles am
Gesundheitswesen dranhängt. Es wurde ja schon angesprochen: Sich
Tariftreue auf die Fahnen zu schreiben und diese
gleichzeitig infrage zu stellen, ist absolut indiskutabel.
Wir haben erhebliche Bedenken bei der Kinder- und
Jugendmedizin. Die Entbudgetierung ist formal nicht
zurückgenommen worden, und sie kommt durch die
Hintertür wieder rein. Ich kann das hier gar nicht weiter
ausführen, aber an allen Ecken und Enden hat man das
Gefühl: Wir schaffen die Zumutungen an der falschen
Stelle. Die geplanten Beiträge des Bundes für die
Bürgergeldempfänger und -empfängerinnen sind minimal.
Gleichzeitig werden aus dem Gesundheitsfonds noch
einmal 2 Milliarden Euro herausgenommen. Ich weiß
nicht, wie man das umsetzen soll, wenn man die ganze
Zeit Bleigewichte an die Füße bekommt. Wir brauchen
ein Primärversorgungssystem mit einer echten
Termingarantie. Wir brauchen eine Notfallversorgung. Und da sind
wir wieder auf die Beschäftigten, aber auch darauf
angewiesen, dass die Krankenhäuser das umstricken können.
Diese Herausforderung gibt es auch. Mutige
Berufsreformen sind etwas, das wir jetzt endlich angehen wollen.
Ich möchte damit enden, zu sagen: Wir haben uns
doch alle mal – und ich gehe davon aus, dass das für die
allermeisten hier in diesem Raum gilt – auf die soziale
Marktwirtschaft eingeschworen. Das Soziale darf nicht
hinten runterfallen, wenn wir weiter ernst nehmen, was
wir unserer Gesellschaft schulden. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Frau
Staatsministerin Stolz aus Hessen.
Diana Stolz (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! An mindestens einem Punkt gibt es
keinen Dissens: Die finanzielle Lage der GKV erfordert
entschlossenes Handeln. Steigende Beitragssätze und
steigende Lohnnebenkosten belasten die Menschen und
die Unternehmen von Tag zu Tag mehr. Wir brauchen
eine stabile Finanzierung, und zwar nicht nur für die
kommenden Jahre, sondern auch dauerhaft. Die
Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass sie auch
künftig einen Hausarzt finden, dass sie zeitnah einen
Facharzttermin erhalten, dass sie im Krankenhaus gut versorgt
werden, dass sie Zugang zu den notwendigen
Arzneimitteln und Pflegeleistungen haben. Dafür tragen wir als
Politik Verantwortung, Bund und Länder gemeinsam.
Finanzreformen und Strukturreformen müssen
zusammenpassen. Wir stecken mitten in der Umsetzung der
Krankenhausreform. Wir diskutieren hier heute die GKV-
Finanzreform und die Reform der Notfallversorgung. Wir
haben das Thema Primärversorgungssystem und eine
stärkere Ambulantisierung vor der Brust, und die
Pflegereform steht an. All diese Vorhaben verfolgen ein
gemeinsames Ziel: die Versorgung der Patientinnen und
Patienten besser zu organisieren und die vorhandenen
Ressourcen klüger einzusetzen. Wenn wir das erreichen
wollen, dürfen wir aber nicht diejenigen ausbremsen, die
diese Reformen tragen sollen.
Wenn Hausärztinnen und Hausärzte künftig noch
stärker die Lotsen im Gesundheitssystem sein sollen, wenn
sie mehr Patienten koordinieren und versorgen sollen,
dann dürfen wir nicht diejenigen benachteiligen, die
genau diese zusätzliche Verantwortung übernehmen.
Deshalb beantragen wir gemeinsam mit Bayern die
Abschaffung der Fixkostendegression. Wer mehr Menschen
versorgt und damit die Versorgung überhaupt erst sichert,
darf dafür nicht bestraft werden. Wenn wir Wartezeiten
verkürzen wollen, dann dürfen wir die Praxen nicht
schwächen. Wenn mehr Leistungen ambulant statt
stationär erbracht werden sollen, dann müssen wir die dafür
notwendigen Strukturen stärken.
Wenn wir langfristig Kosten begrenzen wollen, dann
dürfen wir Prävention, Früherkennung und
psychotherapeutische Versorgung nicht unter die Räder kommen
lassen. Hessen setzt sich deshalb dafür ein, dass
Präventionsleistungen, Früherkennung und
psychotherapeutische Versorgung nicht durch neue Budgetierungsregeln
eingeschränkt werden. Wer Krankheiten früh erkennt,
wer Chronifizierungen verhindert und Menschen
rechtzeitig behandelt, entlastet langfristig nicht nur die
Betroffenen, sondern auch die Solidargemeinschaft.
Insofern fordern wir auch, die Weiterbildung in der Kinder-
und Jugendmedizin zu stärken. Gute Versorgung beginnt
nicht erst im Erwachsenenalter.
Schauen wir auf unsere Krankenhäuser! Sie müssen
wirtschaftlich arbeiten. Aber die laufende
Krankenhausreform kann nur dann erfolgreich sein, wenn die
Einrichtungen ihre Versorgungsaufgaben auch tatsächlich
erfüllen können. Daher gilt auch hier: Konsolidierung ja, aber
wir müssen dafür Sorge tragen, dass es nicht zu einer
strukturellen Unterfinanzierung der Krankenhäuser
kommt. Das gilt auch für die Arzneimittelversorgung.
Hessen unterstützt kurzfristige Maßnahmen zur
finanziellen Stabilisierung. Wir halten es aber für den falschen
Weg, gleichzeitig tiefgreifende Strukturveränderungen
bei der Preisbindung innovativer Arzneimittel
vorzunehmen, solange die Bundesregierung noch an einer Pharma-
und Medizintechnikstrategie arbeitet. Unser Ziel muss
sein, den Pharmastandort Deutschland und Europa zu
stärken, nicht zu schwächen. Denn das zahlt entscheidend
auf das wichtigste Ziel der Reform ein: die
Versorgungssicherheit.
Sehr geehrte Damen und Herren, heute liegen
zahlreiche Vorschläge der Länder auf dem Tisch. Wir Hessen
sagen klar: Ja, alle müssen ihren Beitrag leisten, denn die
Aufgabe ist groß. Entsprechende Vorschläge haben wir
gemacht: zu den Krankenhäusern, den Niedergelassenen,
zur Pharmabranche und der Pflege. Die Branchen
empfinden die Einsparungen zu Recht als Zumutung. Und ja,
wenn der Spardruck so hoch ist wie hier, muss man etwas
zumuten. Dann muss aber auch gelten: Es wird auf alle
Schultern verteilt. Das gilt auch für den Bund. Es ist und
bleibt nicht vermittelbar, dass die Beitragszahlerinnen
und Beitragszahler erhebliche gesamtgesellschaftliche
Aufgaben finanzieren, während die Beteiligung des
Bundes an den Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger
weiterhin nicht auskömmlich ausgestaltet ist. Wir fordern
deshalb erneut, dass der Bund hier seiner Verantwortung
gerecht wird. Wer von Leistungserbringern,
Krankenkassen und Versicherten Beiträge zur Konsolidierung
erwartet, muss auch selbst seinen Beitrag leisten, und zwar
angemessen, nicht kleckerweise.
Sparen ist kein Selbstzweck. Die Konsolidierung der
GKV dient der langfristigen Sicherung einer guten
gesundheitlichen Versorgung. Ich habe es eingangs schon
gesagt: Finanzreform und Strukturreform müssen
zusammenpassen. Es ist jetzt besonders wichtig – daher
appelliere ich nochmals an den Bund –, dass dem
Spargesetz rasch strukturelle Anpassungen folgen und
Spielräume zum Erbringen von Einsparungen geschaffen und
vergrößert werden. Deutschland verfügt über ein
leistungsfähiges Gesundheitssystem. Die Herausforderungen
sind groß, aber sie sind lösbar. Unsere Aufgabe ist es
jetzt, die richtigen Entscheidungen zu treffen, damit die
Menschen auch in Zukunft darauf vertrauen können, im
Krankheitsfall gut versorgt zu sein. Das gilt auch für den
Bund. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Frau
Senatorin Schlotzhauer aus Hamburg.
Melanie Schlotzhauer (Hamburg): Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Eigentlich ist doch schon alles gesagt – aber nicht
von jedem. So könnte man diese Debatte fast deuten.
Aber diese Debatte zeigt doch – und so war es ja auch bei
der Krankenhausreform –, dass wir Länder ein
erhebliches Störgefühl bei der Frage der Umsetzung des GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetzes haben. Ich will aus
Hamburger Sicht sagen: Das liegt auch daran, dass man
noch gar nicht ermessen kann, welche Folgen die absolut
notwendigen Strukturreformen, die ich befürworte,
Krankenhausreform, Notfallreform, Primärarztsystem, in der
Praxis wirklich haben werden.
Bürgerinnen und Bürger, Patientinnen und Patienten
haben ein gutes Gefühl dafür, was funktioniert und was
nicht funktioniert. Sie wissen, dass unser solidarisches
Gesundheitssystem Grenzen hat. Das erleben sie jeden
Tag, wenn sie gesetzlich versichert sind. Dann erleben sie
die Grenze der Solidarität. Sie erleben, dass sie
langsamer an Termine kommen. Und sie befürchten, dass es
zukünftig noch länger dauern wird, wenn sie als
gesetzlich versicherte Personen einen Termin bei einem Arzt
benötigen, noch dazu bei einem Facharzt. Sie erleben
auch, dass die Beitragsbemessungsgrenze eine deutliche
Grenze der Solidarität ist, weil sie eben nicht wählen
können zwischen zwei Versicherungssystemen. Und es
ist eine Binse, dass es viel besser wäre, wenn wir ein
einheitliches Versicherungssystem hätten. Damit könnte
die Solidarität, die wir im Gesundheitssystem brauchen,
gelebt werden. Denn auch in Art und Umfang, wie wir
Beiträge erheben, zeigt sich, dass es Grenzen der
gesellschaftlichen Solidarität gibt.
Wenn man diese Themen nun im Deutschen
Bundestag nicht angehen kann oder will, dann erwarte ich vom
Bund, dass er das, was Menschen erleben, nämlich die
Grenzen der Solidarität, auch berücksichtigt bei der
Finanzierung des Gesundheitssystems. Es ist nicht richtig,
dass 2 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds
entnommen werden, und der Einstieg in die Refinanzierung
der versicherungsfremden Leistungen ist deutlich zu
zaghaft. 250 Millionen Euro – dieser Schritt ist nicht
ausreichend. Ich spreche mich deutlich dafür aus, dass wir
den Weg der Beitragsstabilisierung gehen. Denn natürlich
wissen wir, dass jeder Prozentpunkt Beitragserhöhung
auch Arbeitsplätze kostet. Das können wir uns – Kollege
Laumann hat darauf hingewiesen – nicht erlauben. Ich
spreche mich aber gegen eine strukturelle
Verschlechterung der medizinischen und gesundheitlichen Versorgung
aus.
Nun werden viele fragen: Wieso denn in Hamburg?
Wo gibt es denn da Grenzen der medizinischen
Versorgung? – Ich will es Ihnen sagen: 30 Prozent der
Patientinnen und Patienten, die wir in Hamburg im stationären
Bereich versorgen, kommen nicht aus Hamburg, und
15 Prozent der ambulant versorgten Patienten kommen
nicht aus Hamburg. Das wird bei der Bedarfsplanung
nicht berücksichtigt. Es wird nicht berücksichtigt bei der
Investitionsplanung. Insofern ist es auch bei uns trotz
guter Versorgungslage sehr eng. Ich spreche mich also
gegen die Deckelung bei Haus- und Kinderärzten und die
Einschränkung bei der Entbudgetierung aus. Wir sind ein
junges Bundesland. Das wird bei uns dazu führen, dass
die Versorgungslage schlechter ist. Ich weise darauf hin,
dass die Veränderungen, die bei den Psychotherapeuten
geplant sind, die Versorgungslage für unsere Kinder und
Jugendlichen und auch für die Erwachsenen
verschlechtern werden. Wir können uns das in der Nach-Corona-
Zeit aus meiner Sicht nicht erlauben.
Ich will noch kurz den Krankenhaussektor streifen.
Viele Kollegen haben das hier bereits gesagt, und auch
bei uns führen die erheblichen Eingriffe dazu, dass wir
um erfolgreiche Krankenhäuser bangen müssen. Die
kompensationslose Abschaffung der
Meistbegünstigungsklausel – Karl-Josef Laumann hat auch dies
ausgeführt – und das Fehlen von Vorschlägen zur
Entbürokratisierung versäulen die Gesundheitsversorgung noch
mehr und machen Krankenhausgeschäftsführungen
handlungsunfähig. Das können wir uns nicht erlauben, zumal
die Erhöhung der MD-Prüfquote ja nur zu einem führt:
zur Selbstbeschäftigung. Unser Gesundheitssektor – und
das merken die Menschen – sollte sich doch um die
Patientinnen und Patienten kümmern und nicht um sich
selbst. Ich bitte um Zustimmung zu den vorliegenden
Anträgen. – Danke!
Amtierende Präsidentin Dr. Lydia Hüskens:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat nun
Minister Dr. Philippi, Niedersachsen.
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe
eben mal durchgezählt: 12 von 16 Gesundheitsministern,
die gestern noch in Hannover waren, sind heute hier.
Insofern ist klar, dass manche Dinge doppelt und dreifach
gesagt werden – weil sie eben doppelt und dreifach
wichtig sind. Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor
erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die
Ausgaben entwickeln sich deutlich dynamischer als die
Einnahmen, was zu einer wachsenden strukturellen
Finanzierungslücke führt. Vor diesem Hintergrund sind
Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze grundsätzlich zu
begrüßen. Dieser Prozess darf aber nicht zulasten der
Strukturen gehen, die für eine qualitativ hochwertige,
innovative und krisenfeste Versorgung unverzichtbar
sind.
Die vorgesehene Kopplung der hausarztzentrierten
Versorgung an Beitragsstabilität und Fixkostendegression
sowie der Wegfall von Zuschlägen in der
psychotherapeutischen Kurzzeittherapie drohen den Zugang zur
Versorgung deutlich zu erschweren, statt ihn zu verbessern.
Auch die Einschränkung der Entbudgetierung in der
Kinder- und Jugendmedizin sendet an dieser Stelle ein
falsches Signal für einen besonderen, schutzbedürftigen
Bereich. Der geplante Fachzahnarztvorbehalt für
kieferorthopädische Leistungen wirft zudem Fragen einer
flächendeckenden Versorgung auf. Hinzu kommt die
Absenkung des Bundeszuschusses um 2 Milliarden Euro auf
12,5 Milliarden Euro jährlich ab kommendem Jahr.
Gleichzeitig wird die Finanzierung der
Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende weiterhin nicht
kostendeckend geregelt. Das verschärft die finanzielle Lage der
GKV noch einmal zusätzlich.
Auch im Bereich der Arzneimittelversorgung sind
einzelne Maßnahmen kritisch zu sehen. Die vorgesehene
Erhöhung des Apothekenabschlages trifft einen Bereich,
der bereits seit längerer Zeit unter erheblichem
wirtschaftlichen Druck steht. Dazu wird zum
Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz sicherlich noch weiter
ausgeführt werden. Die Entwicklung der
Apothekenlandschaft zeigt, dass insbesondere ländlich gelegene
Standorte zunehmend vor Herausforderungen stehen werden.
Vor diesem Hintergrund erscheint es wichtig, zusätzliche
Belastungen sorgfältig abzuwägen und die Auswirkungen
auf die wohnortnahe Versorgung weiterhin im Blick zu
behalten. Auch die Regelungen zum Herstellerabschlag
verdienen noch einmal eine genaue Betrachtung. Ziel
muss es sein, notwendige Einsparungen zu erreichen,
ohne dabei die Rahmenbedingungen für eine verlässliche,
leistungsfähige Arzneimittelversorgung unangemessen zu
beeinträchtigen. Hier besteht noch erkennbar
Nachbesserungsbedarf, um Versorgungssicherheit und
Finanzstabilität gleichermaßen zu gewährleisten.
Dies gilt insbesondere auch für zukünftige
Herausforderungen, denen sich unsere Krankenhäuser im Krisen-,
im Bündnis- oder gar im Verteidigungsfall stellen
müssen. In der Betrachtung dieser Gesamtlage erscheint es
kontraproduktiv, den ohnehin ökonomisch notleidenden
Kliniken weitere finanzielle Mittel durch veränderte
Regelungen – Stichwort „Meistbegünstigungsklausel“ –
und die unzureichende Refinanzierung von politisch
gewollten Tariferhöhungen zu entziehen. Viele Kliniken
werden die fehlenden Mittel nicht einfach durch weitere
Einsparungen erwirtschaften können. Infolge dieses
Prozesses müssten stationäre oder ambulante
Versorgungsangebote reduziert werden. In der ländlichen Fläche
müssten Kliniken höchstwahrscheinlich schließen, und
die dort ansässige Bevölkerung hätte dann längere
Versorgungswege und eine spürbare Schwächung der
Notfallstrukturen zu akzeptieren. Ein solcher Zustand berührt
aber den verfassungsrechtlichen Anspruch auf
gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen städtischen und
ländlichen Regionen erheblich. Landespolitische
Unterstützungsmaßnahmen werden diesen Missstand aus einem
Grund nicht beseitigen können: Die hier diskutierten
Defizite ergeben sich aus einer unzureichenden
Betriebskostenfinanzierung, für deren auskömmliche Regelung
nun mal Bund und Krankenkassen verantwortlich sind.
Bei allem Verständnis für das Ziel einer gesunden
Finanzierung der Kosten der gesetzlichen
Krankenversicherung ist in den vorliegenden Regelungen eine deutliche
Schieflage, insbesondere zulasten der Krankenhäuser, zu
erkennen. Dieser Schieflage gilt es jetzt noch zu
begegnen, bevor die teilweise unzureichenden Regelungen ihre
fatale Wirkung entfalten. Bei diesem Gesetzentwurf gibt
es also noch einiges an Anpassungsbedarf, den wir
Länder auch bei der gestern zu Ende gegangenen
Gesundheitsministerkonferenz in Hannover intensiv mit der
Bundesministerin besprochen haben und der heute hier
im Bundesrat mit der entsprechenden Stellungnahme sehr
deutlich gemacht wird. – Vielen Dank! Glück auf!
Amtierende Präsidentin Dr. Lydia Hüskens:
Ich danke Ihnen, Herr Minister Dr. Philippi. – Das Wort
hat nun Herr Minister Hildenbrand, Baden-Württemberg.
Oliver Hildenbrand (Baden-Württemberg): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Die gesetzliche
Krankenversicherung steht unter erheblichem Druck. Wir erwarten
ein jährliches Defizit in zweistelliger Milliardenhöhe.
Eine Reform der GKV-Finanzierung ist also dringend
notwendig, und die vorliegende Reform ist im Grundsatz
richtig. Ausgaben und beitragspflichtige Einnahmen
müssen wieder in Einklang gebracht werden. Doch dabei
gilt – und das verkennt leider der Gesetzentwurf des
Bundes –: Wer die GKV-Finanzen nachhaltig stabilisieren
will, muss die Lasten fair verteilen. Es muss gerecht und
solidarisch zugehen. Sparmaßnahmen dürfen die
Versorgungssicherheit nicht gefährden. Das betrifft die gesamte
Versorgungskette: die Arzneimittelproduktion, die
ambulante Versorgung bis hin zu den Krankenhäusern. Denn –
ja, wir wissen das alle – die Krankenhäuser stehen seit
Jahren unter enormem wirtschaftlichen Druck, und die
vorgesehenen Sparmaßnahmen drohen die ohnehin
angespannte Lage noch weiter zu verschärfen.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Abkehr von
der Meistbegünstigungsklausel vor. Das erschwert die
angemessene Finanzierung von Sach- und Lohnkosten
der Krankenhäuser. Auch die Deckelung des
Pflegebudgets und die nur noch eingeschränkte Refinanzierung von
steigenden Personalkosten führen zu erheblichen
Finanzierungslücken. Das alles gefährdet die flächendeckende
und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung in
den Ländern. Das gilt auch für Baden-Württemberg.
Kritisch bewerten wir auch die geplanten Kürzungen
im Bereich der Psychotherapie. Psychische Erkrankungen
zählen zu den häufigsten Ursachen für
Arbeitsunfähigkeit. Sie bringen neben großem persönlichen Leid hohe
gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgekosten mit
sich. Dabei wissen wir doch: Frühzeitige Behandlungen
vermeiden Chronifizierungen und stationäre Aufenthalte.
Erst kürzlich wurden Honorarkürzungen für
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beschlossen. Die nun
vorgesehenen Maßnahmen verschärfen die Situation
weiter, auch mit Blick auf die Wartezeiten für Therapien.
Das ist für jede und jeden einzelne/-n Betroffene/-n
äußerst belastend, und es steht dem Ziel des Gesetzentwurfs
am Ende entgegen, denn dadurch drohen mittel- und
langfristig ja sogar höhere Kosten.
Ich will das Kernproblem klar benennen: Der Bund
wird seiner Finanzierungsverantwortung nicht gerecht.
Seit Jahren gleicht er insbesondere die Kosten für
Gesundheitsleistungen für Grundsicherungsbeziehende nur
zu rund einem Drittel aus. Dadurch fehlen den
Krankenkassen jedes Jahr rund 12 Milliarden Euro.
Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen aus Steuermitteln finanziert
werden und dürfen nicht einseitig den Beitragszahlenden
aufgebürdet werden. Der Bundesrat hat deshalb auf
Antrag von Baden-Württemberg schon zu Jahresbeginn
gefordert: Der Bund muss alle versicherungsfremden
Leistungen vollständig aus dem Bundeshaushalt
finanzieren. Was sehen wir jetzt im vorliegenden Gesetzentwurf?
Wir sehen, dass der Bund sich mit zusätzlichen
250 Millionen Euro an der Finanzierung der
Gesundheitsleistungen für Grundsicherungsbeziehende beteiligen
will. Bei einer Deckungslücke von 12 Milliarden Euro im
Jahr reicht das aber bei Weitem nicht aus – zumal der
Bund gleichzeitig seinen Zuschuss für
versicherungsfremde Leistungen um 2 Milliarden Euro kürzen will.
Das ist wirklich inakzeptabel.
Die Schieflage innerhalb des Entwurfs zum GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist offensichtlich. Auf
der einen Seite sieht der Bund bei Krankenhäusern,
Psychotherapie, Beitragszahlenden und Beschäftigten im
Gesundheitswesen erhebliche Belastungen vor. Auf der
anderen Seite aber entzieht er sich selbst seiner
Finanzierungsverantwortung. Das können wir doch den Menschen
im Land nicht vermitteln. Deshalb appelliere ich an Sie
alle: Lassen Sie uns das Maßnahmenpaket gemeinsam
ausgewogen und tragfähig machen, für eine solide
Finanzierung der Krankenversicherung und für eine starke
Gesundheitsversorgung in unserem Land! – Herzlichen
Dank!
Amtierende Präsidentin Dr. Lydia Hüskens:
Herzlichen Dank, Herr Minister Hildenbrand! – Das
Wort hat nun Frau Senatorin Dr. Czyborra, Berlin.
Dr. Ina Czyborra (Berlin): Frau Präsidentin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich teilen auch
wir das Ziel, die Finanzierung unseres
Gesundheitswesens langfristig zu sichern und Beitragsanstiege
einzudämmen. Aber wir müssen über die eine entscheidende
Frage sprechen: Wie erreichen wir dieses Ziel? Richten
wir nicht auch Schaden an in unserer
Gesundheitswirtschaft mit negativen Folgen für Beschäftigung,
Wertschöpfung, Steuern und Sozialversicherung?
Über die ambulante und stationäre Versorgung im
Allgemeinen wie über andere Leistungserbringer wurde
von meinen Kolleginnen und Kollegen bereits
ausführlich geredet. Ich als Gesundheits- und
Wissenschaftssenatorin rede über die Universitätsmedizin, also jene
Einrichtungen, die eine besondere Rolle in der
Gesundheitsversorgung in Deutschland einnehmen und diese Rolle
hinsichtlich möglicher Krisen und Notlagen ausbauen
sollen. Dazu muss ich deutlich sagen:
Universitätsmedizin ist mehr als Krankenhausversorgung.
Universitätskliniken sind Orte der Maximalversorgung, wo die
schwersten und komplexesten Fälle behandelt werden. Sie sind
Anlaufstellen für Menschen mit seltenen Erkrankungen
und Zentren für hochkomplexe Eingriffe. In Krisen sind
sie tragende Säulen unseres Systems. Aber ihre Rolle
geht weit darüber hinaus. Sie verbinden drei zentrale
Aufgaben: Versorgung, Forschung und Lehre. Sie
entwickeln neue Therapien, bilden Fachkräfte aus und
gestalten den medizinischen Fortschritt von morgen. Sie sind
die Grundlage einer erfolgreichen Gesundheitswirtschaft
und auch der Pharmaindustrie. Genau diese Verbindung
macht sie unverzichtbar. Universitätskliniken sind eben
nicht ein beliebiger Kostenfaktor in einer
Haushaltsrechnung.
Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
würde die Universitätsmedizin mit rund 800 Millionen
Euro jährlich zusätzlich belasten. Das sind Verluste aus
der Versorgung, nicht aus Forschung und Lehre, also
Verluste, die eigentlich nicht die Länder zu tragen haben –
aber immer übernehmen müssen. Das geht dann zulasten
notwendiger Investitionen in Spitzenmedizin und
Forschung. Bereits heute sind 75 Prozent der Uniklinika
defizitär. Rücklagen sind kaum noch vorhanden. Wer hier
weiter kürzt, gefährdet nicht nur die Versorgung heute,
sondern auch Innovation und Fachkräfte von morgen,
und meldet sich von der Spitzenmedizin im
internationalen Wettbewerb ab.
Seit Jahren diskutieren wir nun schon über die Zukunft
der Krankenhausversorgung. Die Ziele sind bekannt und
richtig. Neben der notwendigen Versorgung in der
Fläche, die sichergestellt werden muss, brauchen wir
Qualität, Spezialisierung, Konzentration komplexer
Leistungen, eine starke Rolle leistungsfähiger Zentren. Diese
Ziele unterstützen wir ausdrücklich. Aber wir brauchen
die richtigen Rahmenbedingungen. Wer eine Brücke in
die Zukunft bauen will, darf nicht an ihren Pfeilern
sparen. Universitätskliniken sollen zusätzliche
Verantwortung übernehmen, etwa als zentrale Akteure in der
Krankenhausreform. Das Netzwerk Universitätsmedizin wird
gestärkt – vielen Dank dafür! –, aber gleichzeitig werden
die finanziellen Spielräume eingeschränkt. Hohe
Anforderungen an Personalausstattung, zum Beispiel in der
Kinderintensivmedizin, können heute kaum erfüllt
werden. Schon einzelne strukturelle Unterschreitungen
können dazu führen, dass Leistungsgruppen infrage gestellt
werden. Das betrifft ausgerechnet die Häuser, die die
komplexesten Fälle behandeln.
Die Reform braucht starke Zentren, von denen auch
Innovation und die Fachkräfte für die Versorgung im
ländlichen Raum ausgehen. Innovationen geraten unter
Druck und damit die zukünftige wirtschaftliche
Entwicklung und Arbeit. Wir haben gerade erst die Gründung des
Zentrums für Gen- und Zelltherapie von Charité und
Bayer gefeiert. Das ist auch ein Thema in der Hightech
Agenda Deutschland, damit wir wirtschaftlich in dem so
wichtigen Bereich der Biomedizin nicht zurückfallen. –
Auch die Ausbildungsqualität leidet. Studien- und
Ausbildungsplätze in Medizin, Pflege und der
Hebammenausbildung fallen weg. Die Weiterentwicklung der
akademischen Gesundheitsberufe, die wir so dringend
brauchen, stockt. Damit gefährden wir die Grundlagen
zukünftiger medizinischer Versorgung. Medizinischer
Fortschritt entsteht dort, wo Versorgung, Forschung und
Lehre zusammenkommen – eben in der
Universitätsmedizin.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle im System
brauchen starke Unikliniken. Das ist kein Gegeneinander, das
baut aufeinander auf, für die Patientinnen und Patienten,
für Versorgungskonzepte von morgen, für Beschäftigte,
Ausbildung und Fachkräfte. Die Medizin der Zukunft
muss viel stärker als heute Präventionsmedizin statt
Interventions- und Reparaturmedizin sein. Auch das ist für
einen starken Gesundheitswirtschaftsstandort von großer
Bedeutung. Immerhin werden 12,5 Prozent des BIP in
diesen Bereichen erwirtschaftet. Damit sind sie eben
nicht nur ein Kostenfaktor, sondern auch ein sehr
erfolgreicher Wirtschaftszweig. Die Universitätsmedizin ist ein
unverzichtbarer Teil unserer Daseinsvorsorge. Eine
Politik, die die Universitätsmedizin schwächt, können wir
nicht mittragen. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Dr. Lydia Hüskens:
Herzlichen Dank, Frau Senatorin! – Das Wort hat nun
Frau Ministerin Schenk, Thüringen.
Katharina Schenk (Thüringen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist
eigentlich eine „Reform“? Gemeinhin versteht man
darunter eine geplante Veränderung zur Lösung eines
Problems. Wie Sie den Reden meiner elf Vorredner
entnehmen konnten, sprechen wir hier aber eher über die
Verschärfung diverser Probleme. Jetzt kann man es sich
natürlich ziemlich leicht machen und sagen: Mit unseren
über 60 Anträgen zum Gesetzentwurf wird im
Wesentlichen nicht das Ziel erreicht, zu sparen – und das, obwohl
wir doch alle den Satz gesagt haben: „Die GKV steht
unter Druck“. Ich halte diesen Satz, ehrlich gesagt, für
ziemlich gefährlich, denn er erweckt den Eindruck, dass
da irgendetwas Abstraktes unter Druck steht. Eigentlich
stehen aber die Patientinnen und Patienten unter Druck,
die Menschen, die einen Hausarzttermin brauchen, die
Menschen, die lange suchen, um einen Kieferorthopäden
zu finden, die Menschen, die sich fragen, ob ihr
Krankenhaus eigentlich in den nächsten Monaten noch da sein
wird. Wir sprechen dann oft auch als Arbeitsminister, die
sich fragen, ob wir es mit dieser Reform eigentlich noch
schaffen, ein Problem zu lösen – was ja eigentlich der
Anspruch sein sollte.
Oft erschöpft sich unsere Kritik dann in dem Satz: Der
Bund sollte aber doch! Natürlich sollte der Bund dieses
Paket auf alle Schultern legen, und er sollte bei den
versicherungsfremden Leistungen – das wurde hinlänglich
erklärt – ein bisschen mehr tun, deutlich mehr, als
250 Millionen Euro zu zahlen. Klar ist aber, dass wir,
selbst wenn dieser Schritt getan würde, immer noch nicht
über eine echte Reform sprechen würden. Denn eine
Reform würde ja ein Problem geplant lösen. Eine echte
Problemlösung basiert aber nicht darauf, dass man ein
Problem immer wieder mit Geld zuschüttet. Vielmehr
muss man an die Wurzel gehen.
Aus meiner Sicht ist die Wurzel des Problems in
unserem Gesundheitssystem das ständige Reden über Kranke.
Wir sprechen nicht über Gesunde und über das Ziel, das
wir eigentlich haben sollten, nämlich die Stärkung von
Prävention. Wir wollen doch eigentlich erreichen, dass
die Menschen, die immer älter werden, möglichst viele
gesunde Jahre erleben. Deswegen muss unsere geplante
Veränderung eigentlich sein, dass wir Prävention ganz
nach vorne stellen. Ich weiß: Das soll in einem zweiten
Schritt passieren. Wir müssen aber vermeiden, mit dem
ersten Schritt diesen zweiten Schritt völlig
unglaubwürdig zu machen. Und genau das passiert hier. Denn wo
erhalte ich den Zugang zu Prävention? Bei Hausärztinnen
und Hausärzten – denen wir gerade vor einigen Monaten
durch die Entbudgetisierung vermittelt haben: Bitte
leistet mehr!
Die Hausärztinnen und -ärzte sind auch die Grundlage
für das geplante Primärversorgungssystem. Sie erfahren
eine Mehrbelastung, weil sie mehr tun sollen. Und dieser
Mehrbelastung wollen wir nun durch eine finanzielle
Mehrbelastung begegnen? Eigentlich bestrafen wir damit
die Praxen und machen wieder genau das, was wir nicht
tun sollten: Wir verstärken das Stadt-Land-Gefälle. Denn
während man in einer städtischen Region noch die
Auswahl hat, werden gerade für die älter werdenden
Menschen auf dem Land die Wege immer weiter. Und damit
sind wir wieder da, wo wir eigentlich nicht sein wollten:
bei einer Differenzierung zwischen Ost und West.
Ähnlich sieht es aus bei den Kieferorthopäden, bei den
Facharztbesuchen und auch – das hat der Kollege Laumann
ausgeführt – bei den Krankenhäusern. Zuerst sagen wir A
mit einer Tarifverpflichtung, und hier sagen wir dann B,
indem es nur noch eine anteilige Refinanzierung der
Tariferhöhungsrate von 50 Prozent geben soll. Dieser
Reformschritt – wenn man ihn denn so nennen will – ist
einfach inkonsistent. Deswegen wird er eben am Ende
auch von zwölf Rednerinnen und Rednern nicht geteilt.
Die Kritik von zwölf Rednerinnen und Rednern
erschöpft sich auch nicht darin, zu sagen: „Das wollen wir
alles nicht“, sondern sie mündet am Ende in den Wunsch,
eine grundlegende Reform zu schaffen, basierend auf der
Erkenntnis, dass der Zugang zu medizinischer
Versorgung die Bedingung dafür ist, sich selbst kompetent
gesund zu erhalten, in Stadt und Land. Ich möchte hier
nicht all das wiederholen, was Wichtiges gesagt wurde
über Hausärzte, psychotherapeutische Versorgung,
Kieferorthopäden, über die Krankenhausversorgung, der wir
durch den Krankenhausreformprozess ohnehin schon eine
große Belastung auferlegt haben. Vielmehr möchte ich
unterstreichen, dass wir Gesundheitsministerinnen und
-minister uns offensichtlich mehrheitlich wünschen, dass
es eine geplante Veränderung gibt, die in sich konsistent
und schlüssig ist. Das ist vielleicht gerade deswegen
nötig, weil eine Reform sich nicht darin erschöpfen kann,
dass wir sagen: Wir verschieben finanzielle Lasten von
einem Töpfchen in das andere. – Es ist ja nicht so, dass,
wenn die versicherungsfremden Leistungen jetzt
steuergeldlich aus dem Bundeshaushalt finanziert würden,
plötzlich insgesamt mehr Geld da wäre. Diese
Verschiebung würde nur bedeuten, dass die richtigen Personen für
das Problem bezahlen.
Grundsätzlich sollten wir aber dahin kommen, das
Problem bei der Wurzel zu packen. Insofern bin ich
dankbar für die vielen Mitantragstellerinnen und
Mitantragsteller, die sich der Mühe angeschlossen haben, aus
dem Wust von 60 Anträgen eine gemeinsame Stimme zu
machen. Eines ist doch klar: Es geht hier nicht um „Bund
gegen Länder“. Es geht hier nicht um die Überschrift
„GKV unter Druck“. Es geht hier darum, Patientinnen
und Patienten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern,
Pflegerinnen und Pflegern, Krankenhausgeschäftsführern,
Heilmittelerbringern, Kieferorthopäden das Signal zu
senden, dass wir hier in diesem Rund ein Problem
strukturell lösen wollen. Dazu haben wir noch die Chance, und
dazu sollten wir konstruktiv sein. Dass die Länder das
sind, wird, glaube ich, durch unseren Antrag sehr
deutlich. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Dr. Lydia Hüskens:
Herzlichen Dank, Frau Ministerin Schenk! – Das Wort
hat nun der Parlamentarische Staatssekretär aus dem
Bundesministerium für Gesundheit, Herr Sorge.
Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Gesundheit: Frau Präsidentin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich finde es gut, dass Frau Schenk darauf hingewiesen
hat, dass es hier in der Debatte nicht um „Bund gegen die
Länder“ oder „Länder gegen den Bund“ geht, sondern
dass uns das Ziel eint, dass wir diese Strukturreform
unbedingt auf den Weg bringen müssen. Wir haben ja
momentan auch im Deutschen Bundestag die Debatte dazu,
deshalb kann die Ministerin heute nicht hier sein.
Hier ist noch mal ganz klar geworden, dass wir vor
einer Entscheidung stehen: Entweder wir handeln jetzt,
oder wir lassen die Beitragssätze weiter steigen. Genau
das – das ist ja auch in Ihren Reden klar geworden –
dürfen wir nicht zulassen. Die Finanzlage der
gesetzlichen Krankenversicherung ist ernst. Sie ist sehr ernst.
Kollege Laumann hat darauf hingewiesen: Wir reden
über ein Defizit, das für das nächste Jahr auf 15 bis 19
Milliarden Euro prognostiziert wird und das, wenn wir nichts
tun würden, bis 2030 auf eine Deckungslücke von über
40 Milliarden Euro hinauslaufen würde. Ohne Reform
hätte das massive Folgen – für Versicherte, für
Leistungserbringer, für Arbeitgeber und für den gesamten Standort
Deutschland. Eines ist doch klar: Immer höhere Beiträge
lösen die strukturellen Probleme nicht auf. Sie
verschieben sie nur, und sie machen sie am Ende noch größer.
Verantwortungsvoll zu handeln, heißt, auch schwierige
Entscheidungen zu treffen. Deshalb haben wir dieses
Paket auf den Weg gebracht. Unser Ziel ist klar: Wir
wollen die Finanzen der GKV stabilisieren. Wir wollen
die Beitragssätze stabil halten. Und wir wollen vor allen
Dingen das System zukunftsfest machen. Dabei folgen
wir zwei einfachen Grundgedanken.
Erstens. Wir kehren zu einer einnahmeorientierten
Ausgabenpolitik zurück. Das ist der Punkt, den der eine
oder andere eher als Milchmädchenrechnung bezeichnet,
der aber absolut richtig ist. Das heißt, Ausgaben dürfen
dauerhaft nicht schneller steigen als die Einnahmen. Im
Gesundheitswesen gilt wie überall: Auf Dauer kann man
nur das ausgeben, was erwirtschaftet wird. Ich sage noch
mal ganz ausdrücklich: Es geht hier nicht um einen
Kahlschlag. Es geht auch nicht um den Abbau guter
Versorgung. Es geht um Maß und Mitte, und es geht um
finanzielle Vernunft. Die Vergütungen werden weiter steigen
können, aber nicht grenzenlos, sondern im Rahmen
dessen, was die Solidargemeinschaft vor dem Hintergrund
der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung
nachhaltig tragen kann.
Zweitens. Beitragsmittel müssen wirksam eingesetzt
werden. Jeder Euro, den Arbeitgeber und Versicherte
einzahlen, muss verantwortungsvoll und zielgerichtet
verwendet werden. Ausgaben brauchen einen
nachvollziehbaren Nutzen für die Qualität der Versorgung der
Patientinnen und Patienten. Genau darum geht es bei
dieser Reform: nicht um weniger Gesundheit, sondern
um mehr Effizienz. Es geht um mehr Zielgenauigkeit.
Und es geht vor allen Dingen um mehr Nachhaltigkeit.
Deshalb umfasst das Gesetz ein ausgewogenes
Maßnahmenpaket. Alle tragen einen Teil der Verantwortung,
nicht nur eine Gruppe, nicht nur ein Sektor. Ich kann
verstehen, dass sich die Begeisterungsstürme in vielen
Bereichen natürlich in Grenzen halten. Wir haben aber
aufgrund des finanziellen Drucks nur die Möglichkeit,
ein ausgewogenes Paket zu schnüren, unter Einbindung
aller Beteiligten, ob das die Leistungserbringer sind oder
die Krankenkassen. Auch die pharmazeutische Industrie
leistet ihren Beitrag. Und – auch wenn das hier
manchmal ein bisschen anders klingt – auch der Bund leistet
seinen Beitrag. Das ist wichtig.
Ich weiß, dass viele von Ihnen sich sicher mehr
gewünscht hätten. Das wäre sicherlich auch in unserem
Sinne. Aber klar ist: Die Haushaltslage lässt uns nur sehr
wenig Spielraum. Insofern begrüße ich den Einstieg in
die Finanzierung der Krankenkassenbeiträge für die
Grundsicherungsempfänger. Wir haben allerdings auch
dort noch erhebliche Diskussionen vor uns. Klar ist aber:
Eine schlechtere Versorgung hilft letztlich niemandem,
erst recht nicht den Versicherten. Das wäre der falsche
Weg für den sozialen Frieden, für den sozialen
Zusammenhalt in unserem Land. Genau deshalb ist diese
Reform notwendig. Sie ist auch zumutbar. Wir sichern
damit nicht nur die Finanzierung für das kommende Jahr
ab. Wir setzen auch ein Signal und schaffen eine
Grundlage für die nächsten Jahre. Wir wissen: Dieses Gesetz ist
nicht das Ende der Debatte. Es ist vielmehr eine
entscheidende Grundlage. Wirksame Strukturreformen
brauchen ein stabiles Fundament, und das schaffen wir mit
dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Wir müssen mit Blick auf die Strukturreformen – das
ist ja auch angeklungen – die Versorgung nicht nur
effizienter und bürokratieärmer organisieren. Wir müssen
auch digitale Möglichkeiten besser nutzen. Wir müssen
vorhandene Kapazitäten zielgerichteter einsetzen. Und
wir müssen das Gesundheitswesen stärker an den
tatsächlichen Bedarf der Menschen anpassen. Die Anpassung
der Krankenhausreform, die Notfallreform, das
Primärversorgungssystem – wir reden nicht nur, wir sind
gemeinsam dabei, zu handeln. Allein mit diesen drei großen
Strukturreformen werden wir das Gesundheitssystem in
den entscheidenden Bereichen zuverlässiger und
effizienter machen. Auch das Thema Prävention gehört dazu,
denn gute Gesundheitspolitik beginnt nicht erst im
Behandlungszimmer. Sie beginnt früher: bei Aufklärung,
bei Vorsorge und bei klugen politischen Anreizsystemen.
Meine Damen und Herren, ich weiß, wir als
Bundesregierung wissen, mit diesem Gesetz muten wir allen viel
zu. Aber es ist der richtige Weg. Es steht für nachhaltige
Stabilität statt kurzfristiger Entlastungsillusionen. Es
steht für Verantwortung. Und es steht für ein
Gesundheitswesen, das auch morgen noch leistungsfähig ist.
Lassen Sie uns deshalb gemeinsam entschlossen handeln
mit dem klaren Ziel, die gesetzliche Krankenversicherung
zum Wohl einer guten Versorgung dauerhaft zu
stabilisieren! Entscheidend ist, dass wir nicht weiter zögern.
Nachhaltige Reformen im Gesundheitswesen wurden in
den letzten Jahren leider viel zu lange aufgeschoben.
Lassen Sie uns nicht noch mehr Zeit verlieren und die
Beratungen zum Gesetz zügig abschließen!
Ich weiß, Sie haben noch viel Gesprächsbedarf. Das ist
nicht nur im Rahmen der GMK deutlich geworden,
sondern auch heute anhand der Rednerliste. Ich gebe zu und
habe auch darauf hingewiesen, dass die neuen Zahlen
natürlich die Spielräume weiter verengen. Ich weiß aber
aus den bisherigen Gesprächen, dass insbesondere Ihnen
allen – und auch uns – wichtig ist, dass die
Krankenhäuser mehr Beinfreiheit bekommen. Viele Häuser brauchen
diese Flexibilität, um den laufenden
Transformationsprozess und die in Rede stehenden finanziellen
Herausforderungen zu meistern. Dieses Anliegen haben wir
verstanden, und das teilen wir auch. Wir sagen zu, dass wir an
Lösungen arbeiten – für mehr Vertrauen und weniger
Bürokratie.
Nur gemeinsam wird es uns gelingen, den
ambitionierten Zeitplan im Sinne einer guten Gesundheitsversorgung
für die Menschen umzusetzen. Deshalb möchte ich Ihnen
allen noch mal ganz herzlich für die Unterstützung
danken und freue mich auf die weiteren Gespräche und den
Austausch.
Amtierende Präsidentin Dr. Lydia Hüskens:
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir
können zur Abstimmung kommen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und drei Landesanträge vor.
Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen. Ich rufe
auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Damit entfallen Ziffer 8, Ziffer 9, Ziffer 10 Buchstabe b
Doppelbuchstabe aa und Ziffer 41.
Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 10 im Übrigen! –
Mehrheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Bitte Ihr Handzeichen für den Zwei-Länder-Antrag in
der Drucksache 256/3! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 17! – Mehrheit.
Ziffer 22! – Mehrheit.
Ziffer 23! – Mehrheit.
Ziffer 24! – Mehrheit.
Ziffer 27! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 52.
Ziffer 31! – Mehrheit.
Ziffer 32! – Mehrheit.
Ziffer 33! – Mehrheit.
Ziffer 38! – Mehrheit.
Ziffer 40! – Mehrheit.
Ziffer 42! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 43.
Ziffer 44! – Mehrheit.
Die Abstimmung über Ziffer 51 soll nach Buchstaben
getrennt erfolgen. Bitte Ihr Handzeichen für:
Buchstaben a und d gemeinsam! – Mehrheit.
Buchstabe b! – Mehrheit.
Buchstabe c! – Mehrheit.
Buchstabe f! – Mehrheit.
Ziffer 53! – Mehrheit.
Die Abstimmung über Ziffer 55 soll nach Buchstaben
getrennt erfolgen. Bitte Ihr Handzeichen für:
Buchstabe a! – Minderheit.
Buchstaben b und c gemeinsam! – Minderheit.
Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 56 ohne den
Buchstaben b! – Mehrheit.
Buchstabe b! – Mehrheit.
Ziffer 59! – Mehrheit.
Ziffer 60! – Minderheit.
Ziffer 61! – Minderheit.
Wer ist für den Mehrländerantrag in
Drucksache 256/4, dem die Länder Berlin, Hamburg,
Niedersachsen und Sachsen-Anhalt beigetreten sind? – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 63.
Nun bitte Ihr Handzeichen für den Länderantrag in der
Drucksache 256/2! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Zweites Gesetz zur Änderung des
Luftverkehrsteuergesetzes (Drucksache 298/26)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3:
TOP 3
Gesetz zur Weiterentwicklung der
Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-
Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) (Drucksache 299/26)
Mir liegen Wortmeldungen vor. Zunächst erteile ich
das Wort Frau Ministerin Drese, Mecklenburg-
Vorpommern.
Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Die Apotheken in Deutschland stehen seit
Langem vor großen Herausforderungen. Die Versorgung
wird anspruchsvoller, die Fixkosten steigen. Viele
Apotheken geraten wirtschaftlich und personell an ihre
Grenzen. Ein zunehmender Fachkräftemangel ist spürbar.
Besonders in ländlich geprägten, dünn besiedelten
Regionen wird die Versorgung mit Arzneimitteln zunehmend
schwieriger.
Wir sind uns sicherlich alle einig, dass sich das System
der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch
Apotheken vor Ort bewährt hat. Gerade in Krisenzeiten
ist es belastbar und hat daher einen besonderen Wert für
unsere Gesundheitsversorgung. Die Apothekenreform ist
daher ein wichtiger Schritt, um das flächendeckende
Apothekennetz zu erhalten und die wohnortnahe
Arzneimittelversorgung in Deutschland langfristig zu sichern.
Wir haben zum Apothekenversorgung-
Weiterentwicklungsgesetz innerhalb der Bundesländer, aber auch mit
der Bundesebene lange und intensiv, aber stets sachlich
und zielführend gerungen. Allein mein Bundesland hat
drei Änderungsanträge in das Verfahren eingebracht. Bei
allen Diskussionen im Detail hatten alle Beteiligten ein
übergeordnetes Ziel: die Stärkung der Apotheken vor Ort.
Ich glaube, mit dem vorliegenden Gesetz gelingt das auf
überzeugende Art. Neben den Maßnahmen zur besseren
Versorgung und wirtschaftlichen Stärkung wird das
System durch die Reform moderner, flexibler und
patientennäher. Die Apotheken vor Ort werden in ihrer fachlichen
Kompetenz gestärkt, indem sie neue
Gesundheitsleistungen niedrigschwellig anbieten können. Die Ausweitung
der pharmazeutischen Dienstleistungen bietet die
Möglichkeit, die Apotheken noch stärker vor Ort in
Prävention und Medikationsmanagement einzubinden. Auch das
passt sehr gut zu unserem übergeordneten
Gesundheitsziel, Gesundheitsförderung und Prävention auszubauen.
Ein Wort möchte ich zu den erweiterten
Impfmöglichkeiten und neuen Testangeboten sagen. Ich verstehe,
ehrlich gesagt, die Teile der Ärzteschaft, die das kritisch
sehen, nicht so ganz. Ähnlich wie bei der Aufwertung
von Pflegefachkräften muss wohl bei dem einen oder
anderen noch die Kooperationsfähigkeit und die Einsicht
in die Realität wachsen. Denn mit dieser Regelung der
Apothekenreform werden nicht nur Arztpraxen entlastet.
Auch die Versorgung der Patientinnen und Patienten, die
schnell und ohne lange Wege Unterstützung benötigen,
wird verbessert. Angesichts des Fachkräftemangels und
unseres Ansatzes der guten, flächendeckenden
Gesundheitsvorsorge ist das genau der richtige Weg.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Reform
leistet aber noch mehr. Sie sorgt nämlich auch für mehr
Flexibilität innerhalb der ländlichen Räume. Die
Einführung bezahlter Teilnotdienste ist für Mecklenburg-
Vorpommern ein besonders positives Signal, denn
Teilnotdienste sind hier bereits erfolgreich etabliert. Die
vorgesehene Honorierung von Teildiensten bei der
Durchführung der Nacht- und Notbereitschaft stärkt diese
Struktur zum Vorteil der Versorgung durch Apotheken
vor Ort.
Die Vertretung eines Apothekers durch
pharmazeutisch-technische Assistenten löst die strukturellen
Probleme dagegen nicht, sondern weicht eine Grenze auf und
gefährdet aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns die
Versorgungsqualität. Deshalb werden wir eine
Protokollerklärung zum Gesetz abgeben. Insbesondere bei
komplexen pharmazeutischen Fragestellungen, bei
Wechselwirkungsprüfungen sowie bei der Bewertung
individueller Medikationsrisiken ist die Expertise approbierter
Fachkräfte unserer Meinung nach unverzichtbar.
Inhabergeführte Apotheken sind für die qualitativ
hochwertige Versorgung und Beratung der Menschen vor Ort die
besten Apotheken. – Dennoch ist das vorliegende Gesetz
ein gutes Gesetz.
Insgesamt wird es nur mit zusätzlichen finanziellen
Mitteln gelingen, eine flächendeckende Versorgung
dauerhaft zu sichern. Deshalb bin ich sehr froh, dass nach
langem Kampf das Bundeskabinett in der vergangenen
Woche die Anhebung des Packungsfixums in zwei Stufen
auf 9,50 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen hat. Die
Erhöhung des Fixums schafft die notwendige
Finanzierungs- und Planungssicherheit und ist essenziell, um das
Apothekennetz in seiner jetzigen Struktur zu erhalten.
Bisher standen ein steter Aufgabenzuwachs und
steigende Kosten einer seit 2013 stagnierenden Honorierung
gegenüber. Das wird durch die Reform geändert.
Ich bin zuversichtlich, dass durch die vorliegende
Reform Apotheken Garanten für eine niedrigschwellige,
qualitativ hochwertige Versorgung und damit ein
unverzichtbarer Bestandteil des wohnortnahen
Gesundheitssystems bleiben. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Dr. Lydia Hüskens:
Herzlichen Dank, Frau Ministerin Drese! – Das Wort hat
nun Herr Minister Dr. Philippi, Niedersachsen.
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach einem
gescheiterten Versuch in der vorherigen Legislaturperiode liegt
sie nun vor, die lang erwartete Apothekenreform. Mit der
heutigen Befassung des Bundesrates mit dem
Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz stehen wir an
einem entscheidenden Punkt der gesundheitspolitischen
Debatte. Dieses Gesetz ist das Ergebnis intensiver
Beratungen, und es verfolgt ein Ziel, welches für uns alle von
großer Bedeutung sein sollte, nämlich die Sicherung der
flächendeckenden, wohnortnahen und qualitativ
hochwertigen Arzneimittelversorgung hier in Deutschland.
Um dieses Ziel erreichen zu können, ist die Vor-Ort-
Apotheke als starker Bestandteil unserer
Gesundheitsversorgung unverzichtbar. Dort werden neben der Abgabe
von Medikamenten Patientinnen und Patienten kompetent
beraten, und oftmals können gesundheitliche
Fragestellungen unkompliziert geklärt werden. Für viele
Menschen ist es der Erstkontakt bei Fragen zur Gesundheit.
Allerdings erleben wir seit Jahren eine sehr
besorgniserregende Entwicklung: Die Zahl der Apotheken in
unserem Land sinkt kontinuierlich. Die Inhaberinnen und
Inhaber kämpfen mit dem bestehenden
Fachkräftemangel, stetig steigenden Kosten und finden unter diesen
herausfordernden Bedingungen häufig keine
Nachfolgerinnen oder Nachfolger. Die wirtschaftliche Belastung
der Apotheken hat inzwischen ein enormes Ausmaß
angenommen, und die Versorgungssicherheit könnte
dadurch ernsthaft gefährdet werden. Vor diesem
Hintergrund begrüße ich ausdrücklich, dass die
Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag in die
Tat umgesetzt hat und die dringend benötigte Anhebung
des Apothekenfixums Anfang dieses Monats im
Bundeskabinett beschlossen hat. Auch wenn diese nur
schrittweise erfolgen wird – sie ist beschlossen.
Das uns nun vorliegende Gesetz zur
Weiterentwicklung der Apothekenversorgung enthält weitere wichtige
Maßnahmen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen
Situation in der Apothekenlandschaft. Der Abbau von
Bürokratie sowie die Weiterentwicklung und Ausweitung der
pharmazeutischen Dienstleistungen sind richtige Schritte,
denn in den Apotheken steckt mehr Potenzial, als derzeit
genutzt wird. Dieses Gesetz trägt dazu bei, die
vorhandenen Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker
noch besser für unsere Versorgung und damit für unsere
Gesellschaft nutzbar zu machen und somit die
vorhandenen Ressourcen effizienter einzusetzen.
Ich begrüße besonders die Klarstellung, dass die viel
diskutierte und zu Recht häufig kritisierte
Vertretungsbefugnis für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und
Assistenten nur zu einer Erprobung der vorübergehenden
Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken zur
Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in ländlichen
Regionen dienen darf. Die Auswirkungen dieser
Regelung müssen jedoch genau beobachtet werden. Es gilt an
dieser Stelle zu beachten, dass die Regelung nicht zu
einer strukturellen Schwächung der inhabergeführten
Apotheken unter persönlicher Leitung einer Apothekerin
oder eines Apothekers führen darf. Dies würde sich
deutlich nachteilig auf die Qualität der
Arzneimittelversorgung und damit die Gesundheitsversorgung der
Patientinnen und Patienten auswirken.
Meine Damen und Herren, neben allen
möglicherweise noch bestehenden Vorbehalten und Kritikpunkten
bietet das Gesetz zur Weiterentwicklung der
Apothekenversorgung den Apotheken vor Ort vor allen Dingen
eines: die Chance, sich noch stärker als bisher als zentrale
Anlaufstelle in allen Fragen der Gesundheitsversorgung
zu etablieren und sich damit deutlich von der wachsenden
Konkurrenz durch Versandapotheken abzugrenzen.
Lassen Sie uns deshalb heute gemeinsam ein klares Signal
für starke Vor-Ort-Apotheken und somit eine verlässliche
Gesundheitsversorgung in unserem Land setzen und dem
Gesetz über die Hürde Bundesrat helfen! – Vielen Dank!
Glück auf!
Amtierende Präsidentin Dr. Lydia Hüskens:
Herzlichen Dank, Herr Minister!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Mir liegt je eine Erklärung zu Protokoll1 vor von
Frau Staatsministerin Stolz (Hessen), Frau Ministerin
Drese (Mecklenburg-Vorpommern) und Herrn
Staatssekretär Bischoff (Saarland).
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
1 Anlagen 1 bis 3
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des
Bundesministeriums des Innern (Drucksache 300/26)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Der Ausschuss empfiehlt in Ziffer 1, dem Gesetz
zuzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Es bleibt noch über die empfohlene Entschließung
abzustimmen. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir kommen nun zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 5/20261
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
5 bis 8, 10, 11, 15, 20, 24, 28, 30 bis 32, 37, 39,
43, 44, 51 bis 54, 56 bis 58, 60 und 61.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit ist das so beschlossen.
Je eine Erklärung zu Protokoll2 hat abgegeben: zu
Punkt 5 und zu Punkt 15 Herr Minister Krischer
(Nordrhein-Westfalen).
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Gesetz zur Modernisierung der nationalen
Umsetzung von europäischen Regelungen zum
Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu
weiteren Regelungen (Drucksache 305/26, zu
Drucksache 305/26)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
1 Anlage 4
2 Anlagen 5 und 6
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz deutscher
Unternehmen vor internationalen Klimaklagen – Antrag
des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 285/26)
Mir liegt eine Wortmeldung vor. Das Wort hat Herr
Staatsminister Dr. Herrmann, Bayern.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für den Freistaat
Bayern bringe ich heute eine Initiative zur Ergänzung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein und werbe dann
am Ende der Diskussion um Ihre Zustimmung, denn dies
ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland von zentraler
Bedeutung.
Ich weiß nicht, sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen, ob Sie es wissen: Derzeit klage
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anlage und zum Betrieb von Flugplätzen (AVV Flugplätze) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Amtliche Mitteilungen (Bekanntgabe gemäß § 23 Abs. 1 Geschäftsordnung BR)
- part_of_vorgang → Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Drittes Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Dritte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2024 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2024 - (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Betriebsratswahlen besser schützen - Behinderung von Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt ausgestalten" (Absetzung von der TO)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Gesundheitshandwerk stärken - Präqualifizierung in der GKV überprüfen" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Förmliche Beteiligung des Bundesrates am nationalen Wiederherstellungsplan (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Für eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028, die Einkommen sichert, Wettbewerbsfähigkeit erhält und die be (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Geschlechtsbezogene Tatmotive im Recht der vorsätzlichen Tötungsdelikte sachgerecht erfassen" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Heimische Industrie stärken - CO2-Preisanstieg temporär aussetzen" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Öffentlichen Gesundheitsdienst nach Auslaufen des ÖGD-Paktes weiter unterstützen" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht schützen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Substanzielle Erhöhung des Basisfördersatzes in der Gigabitförderung 2.0 des Bundes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des Offshore-Windenergieausbaus (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zu kartellrechtlichen Maßnahmen zur Stärkung des dualen Mediensystems (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zum Schutz von Mietern vor Versorgungssperren: Einführung eines Straftatbestandes bei vorsätzlicher zweckwidri (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines flexiblen Preisdeckels bei Kraftstoffen (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur kurzfristigen Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen bei den Energiepreisen so (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Novellierung des Tierschutzgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Rechtsklarheit bei der Umsatzsteuer für Sportvereine (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und Verstetigung des Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur Einrichtung einer vergleichbaren (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgre (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zum Schutz deutscher Unternehmen vor internationalen Klimaklagen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - digitale Ermittlungsmaßnahmen (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer V (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der st (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (C (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz - LKEG) (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führ (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weit (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverord (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicher (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Glückwünsche zum Geburtstag (Ansprache)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (Durchgang)
- part_of_vorgang → Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Sechzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Änderung von Bußgeldvorschriften der Gefahrstoffverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Anpassung der Entschädigungszahlungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Juli 2026 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2026 (Rentenw (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms für agile, schnelle Innovation im Vert (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung der Biotechno (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen zur Beschleunigung der Ver (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union (Wahl)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2019 (BR-Sitzung)
- spoke_in ← Andreas Bovenschulte (Rede)
- spoke_in ← Andreas Handschuh (Rede)
- spoke_in ← Andreas Philippi (Rede)
- spoke_in ← Anette Kramme (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Armin Willingmann (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Björn Fecker (Rede)
- spoke_in ← Christian Meyer (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Claudia Bernhard (Rede)
- spoke_in ← Diana Stolz (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede)
- spoke_in ← Gerald Heere (Rede)
- spoke_in ← Gordon Schnieder (Rede)
- spoke_in ← Ina Czyborra (Rede)
- spoke_in ← Judith Gerlach (Rede)
- spoke_in ← Karen Pein (Rede)
- spoke_in ← Karl-Josef Laumann (Rede)
- spoke_in ← Katharina Schenk (Rede)
- spoke_in ← Katja Wolf (Rede)
- spoke_in ← Kaweh Mansoori (Rede)
- spoke_in ← Lydia Hüskens (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Manfred Pentz (Rede)
- spoke_in ← Mario Voigt (Rede)
- spoke_in ← Melanie Schlotzhauer (Rede)
- spoke_in ← Melanie Walter (Rede)
- spoke_in ← Oliver Hildenbrand (Rede)
- spoke_in ← Oliver Krischer (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Özlem Ünsal (Rede)
- spoke_in ← Petra Grimm-Benne (Rede)
- spoke_in ← Philipp Amthor (Rede)
- spoke_in ← Rainer Robra (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Silvia Breher (Rede)
- spoke_in ← Stefanie Drese (Rede)
- spoke_in ← Stefan Rouenhoff (Rede)
- spoke_in ← Sven Schulze (Rede)
- spoke_in ← Thorsten Bischoff (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Tilo Kummer (Rede)
- spoke_in ← Timon Gremmels (Rede)
- spoke_in ← Tino Sorge (Rede)
- spoke_in ← Tobias Goldschmidt (Rede (zu Protokoll gegeben))