polradar

Protokoll der 1066. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 12.06.2026 · WP 21 · 1066 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Protokoll der 1066. Sitzung des Bundesrates Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1066 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1066. Sitzung Berlin, Freitag, den 12. Juni 2026 I n h a l t : Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 257 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258 1. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union – gemäß § 12 Absatz 4 GO BR – (Drucksache 311/26) 258 Beschluss: Minister Manuel Hagel (Baden- Württemberg) wird gewählt . . . . . . . . . . 258 2. Zweites Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (Drucksache 298/26) . . 276 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 3. Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung- Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) (Drucksache 299/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276, 314* Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 277 Diana Stolz (Hessen) . . . . . . . . . . . . 313* Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 314* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 4. Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern (Drucksache 300/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 73 Absatz 2 i.V.m. Absatz 1 Nummer 9a GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . 278 5. Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (Drucksache 301/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) 317* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 2 i.V.m. Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 5 GG . . . . . . . . . . . . 315* 6. Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (Drucksache 302/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315* 7. Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung (Drucksache 303/26, zu Drucksache 303/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315* 8. Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften (Drucksache 304/26) . . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315* 9. Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen (Drucksache 305/26, zu Drucksache 305/26) 278 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 10. Gesetz zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (Drucksache 306/26) 278 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 25, Absatz 2 GG . . . . . 315* 11. Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 248/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 315* 12. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz deutscher Unternehmen vor internationalen Klimaklagen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 285/26) . . . 278 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 278 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 13. Entschließung des Bundesrates „Betriebsratswahlen besser schützen – Behinderung von Betriebsratsarbeit als Offizialdelikt ausgestalten“ – Antrag der Länder Niedersachsen und Bremen, Hamburg – (Drucksache 228/26) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258 14. a) Entschließung des Bundesrates zur Novellierung des Tierschutzgesetzes – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 295/26) b) Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 252/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 Claudia Bernhard (Bremen) . . . . . . . . 279, 317* Silvia Breher, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat . . . . . . . . . 280 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 318* Mitteilung zu a): Überweisung an den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280 Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 281 15. Entschließung des Bundesrates: Substanzielle Erhöhung des Basisfördersatzes in der Gigabitförderung 2.0 des Bundes – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 242/26) . . 278 Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) 317* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 315* 16. Entschließung des Bundesrates: Förmliche Beteiligung des Bundesrates am nationalen Wiederherstellungsplan – Antrag des Freistaates Bayern – Geschäftsordnungsantrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 91/26) 281 Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 17. Entschließung des Bundesrates: Regional- und Minderheitensprachen im EU- Markenrecht schützen – Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Bremen – (Drucksache 218/26) 281 Melanie Walter (Niedersachsen) . . . . . 281 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 282 18. Entschließung des Bundesrates „Bürokratieabbau im Gesundheitswesen – Gesundheitshandwerk stärken – Präqualifizierung in der GKV überprüfen“ – Antrag der Länder Thüringen und Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern – (Drucksache 246/26) . . . . . 282 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 282 19. Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und Verstetigung des Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur Einrichtung einer vergleichbaren investiven Kinoförderung auf Bundesebene – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Baden- Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen – (Drucksache 276/26) . . . . . . . . . . . . . 282 Timon Gremmels (Hessen) . . . . . . . . 282 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 283 20. Entschließung des Bundesrates zum Schutz von Mietern vor Versorgungssperren: Einführung eines Straftatbestandes bei vorsätzlicher zweckwidriger Verwendung oder pflichtwidrigem Zurückhalten von Betriebskostenvorauszahlungen durch Vermieter – Antrag des Freistaats Thüringen – (Drucksache 247/26) 278 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 315* 21. Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des Offshore- Windenergieausbaus – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Schleswig-Holstein und Bremen, Hamburg, Niedersachsen – (Drucksache 245/26) . 283 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . . 319* Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 320* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 283 22. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 251/26) . 286 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286 23. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 282/26) . . . . . . . . . . . . . 287 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 24. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs- Abwicklungsund-Aufsichtsänderungs-Gesetz – VSAAG) (Drucksache 253/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316* 25. Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz – LKEG) (Drucksache 254/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 Gerald Heere (Niedersachsen) . . . . . . 287, 322*, 322* Katja Wolf (Thüringen) . . . . . . . . . . 288 Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . . 289 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 322* Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 323* Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 323* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 26. Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Drucksache 255/26) . . . . . 290 Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 Melanie Schlotzhauer (Hamburg) . . . . 291 Diana Stolz (Hessen) . . . . . . . . . . . 292 Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit . . 292 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294 27. Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 256/26) . . . . . . . . . . . . 262 Gordon Schnieder (Rheinland-Pfalz) . . 262 Petra Grimm-Benne (Sachsen-Anhalt) . 264 Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265 Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 266 Claudia Bernhard (Bremen) . . . . . . . 267 Diana Stolz (Hessen) . . . . . . . . . . . 268 Melanie Schlotzhauer (Hamburg) . . . . 269 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 270 Oliver Hildenbrand (Baden-Württemberg) 271 Dr. Ina Czyborra (Berlin) . . . . . . . . . 272 Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 273 Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit . . 274 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 28. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes (Drucksache 257/26) . . 278 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316* 29. a) Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 258/26) b) Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 259/26) . . . . . . . . . . . . . . . 294 Beschluss zu a): Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 294 Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 294 30. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz- Verordnung) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 260/26) . . . . . . . . 278 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 316* 31. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft- Gesetzes (Drucksache 261/26) . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 316* 32. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts (Drucksache 262/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 316* 33. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren (Drucksache 263/26) . . . . . . 294 Rainer Robra (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 323* Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . 324* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295 34. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen (Drucksache 264/26) . . . . . . . 295 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295 35. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Drucksache 265/26) . . . . . . . . . . . . . . . 295 Karen Pein (Hamburg) . . . . . . . . . . . 295 Özlem Ünsal (Bremen) . . . . . . . . . . . 296 Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . 297 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297 36. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 266/26) . . . 297 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298 37. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes (Drucksache 267/26) . . 278 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 316* 38. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (Drucksache 268/26) . . . . . . . . . . 298 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 298 39. Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 269/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316* 40. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 270/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 298 Stefan Rouenhoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . . . . . 299 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 325* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 41. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 292/26) . 300 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 300 Karen Pein (Hamburg) . . . . . . . . . . . 301 Stefan Rouenhoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . . . . . . 302 Rainer Robra (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 325* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304 42. Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 293/26, zu Drucksache 293/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 43. Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (Drucksache 271/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 316* 44. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2024 (Drucksache 330/25, Drucksache 749/25, Drucksache 279/26) . . . . . . . . . 278 Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß Artikel 114 GG und § 114 BHO . . . . . . . 316* 45. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk COM(2026) 380 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 280/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 305 Philipp Amthor, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung . . . . . . . . . . 306 Rainer Robra (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 328* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 307 46. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026–2030 COM(2026) 113 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 193/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 260 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 261 47. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen zur Beschleunigung der Verstärkung der industriellen Kapazitäten und der Dekarbonisierung in strategischen Sektoren sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1724, (EU) 2024/1735 und (EU) 2024/3110 COM(2026) 100 final; Ratsdok. 7009/26 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 236/26, zu Drucksache 236/26) 307 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307 48. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – AccelerateEU – Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen COM(2026) 370 final; Ratsdok. 8482/26 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 239/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 307 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 308 49. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung der Biotechnologie und der Bioproduktion in der Union, insbesondere im Bereich der Gesundheit, und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, (EG) Nr. 1394/2007, (EU) Nr. 536/2014, (EU) 2019/6, (EU) 2024/795 und (EU) 2024/1938 (Europäische Biotech-Verordnung) COM(2025) 1022 final; Ratsdok. 16945/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 283/26, zu Drucksache 283/26) 308 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308 50. Verordnung zur Änderung von Bußgeldvorschriften der Gefahrstoffverordnung (Drucksache 194/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 308 51. Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2026 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 – RWBestV 2026) (Drucksache 243/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316* 52. Verordnung zur Anpassung der Entschädigungszahlungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Juli 2026 (Drucksache 229/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316* 53. Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 230/26) . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316* 54. Dritte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung (Drucksache 231/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316* 55. Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen (Drucksache 272/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 308 56. Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2019 (Drucksache 202/26) . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316* 57. Sechzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Drucksache 233/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316* 58. Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung (Drucksache 234/26) 278 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316* 59. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anlage und zum Betrieb von Flugplätzen (AVV Flugplätze) (Drucksache 214/26) . . . . . . . . 308 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 85 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 309 60. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – (Drucksache 273/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 273/26 . . . . . . . . . . . . . . . . 317* 61. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 294/26) . . . . . . . . . . . . . 278 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 317* 62. Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 343/26) . . . . . 309 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309 63. Entschließung des Bundesrates „Öffentlichen Gesundheitsdienst nach Auslaufen des ÖGD-Paktes weiter unterstützen“ – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 344/26) . . . . . 283 Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 283 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 64. Entschließung des Bundesrates „Geschlechtsbezogene Tatmotive im Recht der vorsätzlichen Tötungsdelikte sachgerecht erfassen“ – Antrag der Länder Mecklenburg- Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 345/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 65. Entschließung des Bundesrates zu kartellrechtlichen Maßnahmen zur Stärkung des dualen Mediensystems – Antrag der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Baden- Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 346/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 Dr. Andreas Handschuh (Sachsen) . . . . 284 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285 66. Entschließung des Bundesrates zur kurzfristigen Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen bei den Energiepreisen sowie zur Einführung eines Klimageldes zur sozialen Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 347/26) . . . . . . . . . . 285 Tilo Kummer (Thüringen) . . . . . . . . . 285 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286 67. Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren – Antrag der Länder Thüringen, Sachsen- Anhalt und Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 358/26) . . . . . . . . . . 258 Mario Voigt (Thüringen) . . . . . . . . . . 258 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259 68. Entschließung des Bundesrates „Für eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028, die Einkommen sichert, Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in Deutschland anerkennt“ – Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg- Vorpommern, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 360/26) . . . . . . . . . . 259 Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 259 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 69. Entschließung des Bundesrates zur Rechtsklarheit bei der Umsatzsteuer für Sportvereine – Antrag der Länder Saarland, Bremen, Niedersachsen und Brandenburg, Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 361/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309 70. Entschließung des Bundesrates „Heimische Industrie stärken – CO2-Preisanstieg temporär aussetzen“ – Antrag des Landes Sachsen- Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 362/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . 261 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262 71. Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (Drucksache 366/26) . . . . . . . . . . . 309 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309 72. Entschließung des Bundesrates „Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 367/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 309 Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) 309 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310 73. Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines flexiblen Preisdeckels bei Kraftstoffen – Antrag der Länder Saarland und Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 368/26) . . . . . 310 Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310 Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . 311 Mitteilung: Überweisung an den Wirtschaftsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312 Beschluss im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 312 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . A n d r e a s B o v e n s c h u l - t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen Vizepräsident H e n d r i k W ü s t , Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen – zeitweise – Amtierender Präsident D r . F l o r i a n H e r r m a n n , Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien des Freistaates Bayern – zeitweise – Amtierende Präsidentin D r . L y d i a H ü s - k e n s , Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Nancy Böhning (Bremen) Thorsten Bischoff (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Cem Özdemir, Ministerpräsident Manuel Hagel, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Europa Nicole Razavi, Ministerin für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Oliver Hildenbrand, Minister für Soziales, Arbeit und Gesundheit B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Eric Beißwenger, Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales Judith Gerlach, Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention B e r l i n : Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Dr. Manja Schüle, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur Robert Crumbach, Minister für Infrastruktur und Landesplanung B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung H a m b u r g : Melanie Schlotzhauer, Senatorin, Präses der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration Karen Pein, Senatorin, Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen H e s s e n : Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport N i e d e r s a c h s e n : Olaf Lies, Ministerpräsident Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Gerald Heere, Finanzminister Melanie Walter, Ministerin für Europa und Regionale Landesentwicklung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales R h e i n l a n d - P f a l z : Gordon Schnieder, Ministerpräsident Marcus Klein, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien und Chef der Staatskanzlei Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen S a a r l a n d : Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten S a c h s e n - A n h a l t : Sven Schulze, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur T h ü r i n g e n : Mario Voigt, Ministerpräsident Katja Wolf, Finanzministerin Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der Thüringer Staatskanzlei Tilo Kummer, Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten Steffen Schütz, Minister für Digitales und Infrastruktur Katharina Schenk, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Michael Meister, Staatsminister beim Bundeskanzler Dr. Christiane Schenderlein, Staatsministerin beim Bundeskanzler Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Stefan Rouenhoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Mareike Lotte Wulf, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Philipp Amthor, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit Silvia Breher, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 1066. Sitzung Berlin, den 12. Juni 2026 Beginn: 09.33 Uhr Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1066. Sitzung des Bundesrates. Bevor wir in die Beratungen eintreten, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung noch Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben. Aus dem Berliner Senat und damit aus dem Bundesrat ist am 24. April 2026 Frau Senatorin Sarah W e d l - W i l s o n ausgeschieden. Aus der Landesregierung von Baden-Württemberg und damit aus dem Bundesrat sind am 13. Mai 2026 ausgeschieden: Herr Ministerpräsident Winfried K r e - t s c h m a n n , Herr Minister Thomas S t r o b l , Herr Minister Winfried H e r m a n n , Herr Minister Manfred L u c h a und Herr Minister Peter H a u k . Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die Landesregierung von Baden-Württemberg am 13. Mai bestellt: Herrn Ministerpräsidenten Cem Ö z d e m i r , dem ich an dieser Stelle herzlich zu seiner Wahl gratuliere, sowie Herrn Minister Manuel H a g e l , Frau Ministerin Petra O l s c h o w s k i , Frau Ministerin Dr. Nicole H o f f m e i s t e r - K r a u t , Frau Ministerin Nicole R a z a v i und Herrn Staatssekretär Rudolf H o o g v l i e t , dem ich zur erneuten Bestellung zum Bevollmächtigten des Landes Baden-Württemberg gratuliere. Zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates hat die Landesregierung am selben Tag bestellt: Herrn Minister Dr. Danyal B a y a z , Herrn Minister Andreas J u n g , Frau Ministerin Thekla W a l k e r , Herrn Minister Oliver H i l d e n b r a n d , Herrn Minister Moritz O p p e l t , Frau Ministerin Marion G e n t g e s , Frau Ministerin Theresa S c h o p p e r und Herrn Staatssekretär Siegfried L o r e k . Aus der Landesregierung Rheinland-Pfalz und damit aus dem Bundesrat sind mit Wirkung vom 18. Mai 2026 ausgeschieden: Herr Ministerpräsident Alexander S c h w e i t z e r , Frau Staatsministerin Katharina B i n z , Frau Staatsministerin Daniela S c h m i t t , Frau Staatsministerin Katrin E d e r , Frau Staatsministerin Dörte S c h a l l und Herr Staatsminister Philipp F e r n i s . Zu neuen ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die Landesregierung am selben Tag bestellt: Herrn Ministerpräsidenten Gordon S c h n i e d e r , dem ich an dieser Stelle herzlich zu seiner Wahl gratuliere, Frau Staatsministerin Sabine B ä t z i n g - L i c h t e n - t h ä l e r , Herrn Staatsminister Marcus K l e i n und Frau Staatsministerin Doris A h n e n . Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates bestellt. Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand. Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute. Herrn Staatssekretär Torsten W e l l i n g möchte ich an dieser Stelle herzlich zur Ernennung zum Bevollmächtigten des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa gratulieren. – Alles Gute für die neue Aufgabe! Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, möchte ich außerdem noch die Gelegenheit nutzen, unserer Kollegin, Frau Staatsministerin K ö p p i n g aus Sachsen – liebe Petra! –, im Namen des Hauses zu ihrem Geburtstag zu gratulieren. (Beifall) Dem Bevollmächtigten des Freistaates Sachsen beim Bund, Herrn F r a n k e , gratuliere ich nachträglich zu seinem gestrigen Geburtstag. – Herzlichen Glückwunsch Ihnen beiden! (Beifall) Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 73 Punkten vor. TOP 13 wird abgesetzt. Das Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsrechts – unser TOP 71 – wurde gestern Nacht im Bundestag beschlossen. Sobald es uns vorliegt, wird es umgedruckt und hier im Saal verteilt. Auch die Vorlage unter TOP 73, die Entschließung zur Einführung eines Preisdeckels bei Kraftstoffen, wird noch im Plenarsaal auf Ihren Plätzen ausgelegt. Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden die Punkte 67, 68, 46, 70 und 27 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 21 werden die Punkte 63, 64, 65 und 66 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union (Drucksache 311/26) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Minister Manuel H a g e l (Baden- Württemberg) zum Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 67: TOP 67 Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren – Antrag der Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 358/26) Dem Antrag ist Hamburg beigetreten. Mir liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Ministerpräsidenten Voigt aus Thüringen. Mario Voigt (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit in Deutschland: Jeden Morgen wacht in Deutschland ein Kind auf, das kein Bücherregal kennt, keinen Laptop, nicht die gleichen Chancen hat wie vielleicht seine Alterskollegen. Aber jeden Morgen geht das Kind auch durch eine Tür: durch die Tür seiner Schule. Dort lernt es lesen, dort lernt es denken, dort lernt es, dazuzugehören. Diese Form der Schulpflicht, die wir in Deutschland kennen, ist Teil der Chancengerechtigkeit, die wir in Deutschland so sehr schätzen. Sie ist eine Errungenschaft. Es ist unser freiheitliches Gemeinwesen, das darauf fußt. Als Thüringer bin ich stolz, sagen zu können, dass wir mit Friedrich Fröbel einen Beitrag dazu geleistet haben. Er hat Anfang des 19. Jahrhunderts einen Begriff, eine Idee geprägt, die mittlerweile auf jedem Kontinent verbreitet ist: Kindergarten. Kindergarten als damals revolutionäre Idee bedeutet, Kinder zu fördern, zu fordern und ihnen gleiche Rechte und gleiche Chancen einzuräumen. Diese Idee ist tief verwurzelt in unserem Bildungsverständnis in ganz Deutschland. Die Schulpflicht wiederum ist über die Weimarer Verfassung 1919 zum ersten Mal in den Verfassungsrang gelangt. Die Weimarer Reichsverfassung hat den Schulbesuch in Deutschland für verpflichtend erklärt, die allgemeine Schulpflicht eingeführt. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes sind diesem Gedanken gefolgt. In diesen Tagen, gut 100 Jahre nach der Entscheidung in der Weimarer Reichsverfassung, gibt es politische Kräfte in Deutschland, die Zweifel daran säen, dass die allgemeine Schulpflicht der richtige Weg für unser Land ist. Sie sprechen von „Homeschooling“, von „Schulzwang“. Zwang – und man muss das ernst nehmen, wenn man das Wort ausspricht – bedeutet ja eigentlich, dass man jemanden zu etwas nötigen will. Hier bedeutet es, dass man jemanden von etwas abhalten will, weil man glaubt, dass es nicht der richtige Weg ist. Ich glaube, dass dies eigentlich der falsche Weg ist, weil dabei wichtige Probleme nicht in den Blick genommen werden. Das Erste ist: Dieser Angriff auf die Institution, die uns über Jahre so stark gemacht hat, reiht sich ein in eine andere Form von Staatsverständnis, in dem die Schule als Zwangseinrichtung begriffen wird und eben nicht als Ermöglicher. Genau aus diesem Grund glaube ich, wir sollten uns als Bundesrat in der Frage der Schulpflicht sehr klar positionieren. Schauen wir uns an, was in der Schule eigentlich passiert: Dort lernt ein Kind lesen, dort lernt ein Kind schreiben, dort lernt ein Kind, mit anderen zusammenzusitzen, mit Kindern unterschiedlicher Herkunft, aus unterschiedlichen Familien. Es lernt, dass es auf dem Schulhof nicht immer nur Gewinner geben kann. Diese Form von Gemeinschaft, diese Form von Miteinander ist Teil einer Bildungsidee, die Deutschland über viele Jahre geprägt hat. Man darf denjenigen, die die Schulpflicht als „Schulzwang“ bezeichnen, schon entgegenhalten: Welche Freiheit wollen sie denn eigentlich erreichen? Reden sie von der Freiheit der Kinder, oder reden sie eigentlich von der Freiheit der Eltern? Wir wollen doch in Deutschland Kinder großziehen, die nicht von der Welt ferngehalten werden, die nicht eingesperrt werden, sondern die genauso in ihrem familiären Umfeld wachsen können, wie sie sich eben auch mit Gleichaltrigen in der Schule bewähren können. Diesen Weg wollen wir gemeinsam verteidigen, ob in Sachsen-Anhalt oder an anderen Orten. Die allgemeine Schulpflicht ist ein Teil des Werteverständnisses, der uns in Deutschland prägt. Das bedeutet im Übrigen nicht, dass wir die Probleme, die in den Schulen bestehen, übersehen. Unterrichtsausfall, technologische Entwicklung – all das müssen wir natürlich gemeinsam in den Blick nehmen und auch lösen. Aber die Schulpflicht abzuschaffen, legt die Axt an etwas, das Deutschland über Jahre erfolgreich geprägt hat. Deswegen werben wir für unseren Antrag, und vor allen Dingen werben wir dafür, dass am Montag wieder zahllose Kinder, die vielleicht nicht die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben wie andere, durch die Tür ihrer Schule gehen können, um für ihre Zukunft den richtigen Weg zu finden. – Herzlichen Dank! Ich freue mich auf Ihre Unterstützung. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für Kulturfragen – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend – mitberatend – zu. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 68: TOP 68 Entschließung des Bundesrates „Für eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028, die Einkommen sichert, Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in Deutschland anerkennt“ – Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 360/26) Dem Antrag sind die Länder Mecklenburg- Vorpommern und Thüringen beigetreten. Mir liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Ministerpräsidenten Schulze aus Sachsen-Anhalt. Sven Schulze (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diesen Entschließungsantrag eingebracht, weil ich persönlich, weil wir die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik ab 2028, die jetzt wieder neu verhandelt wird, für das wichtigste Thema im ländlichen Raum in allen Bundesländern Deutschlands halten. Ich glaube, wir sollten das – so machen wir das in Sachsen-Anhalt – in allen Bundesländern zur Chefsache machen. Wir stehen vor riesengroßen Herausforderungen, nicht nur, aber gerade auch in der Landwirtschaft. Die Landwirtschaft braucht Planungssicherheit, sie braucht Wettbewerbsfähigkeit, und sie braucht vor allen Dingen gute politische Rahmenbedingungen. Ich war in der vergangenen Woche bei Ursula von der Leyen, ich habe mit ihr in Brüssel persönlich darüber gesprochen. Ich habe mit ihr darüber gesprochen, dass die Landwirtschaft weiterhin eine starke Stimme in Europa braucht. Ich habe ihr gesagt, dass ich nicht möchte, dass die GAP verwässert wird. Und ich sage hier im Bundesrat: Wir, die Regionen in Europa – das sind wir als Bundesländer –, dürfen nicht zuschauen, sondern wir müssen bei der Ausgestaltung der GAP zu handelnden Akteuren werden. Ich bin dem Berichterstatter im Europäischen Parlament, Norbert Lins aus der EVP-Fraktion, sehr dankbar, der in dieser Woche seinen Bericht vorgestellt hat. Vieles darin sollte auch uns wichtig sein. Ich möchte auf einzelne Punkte explizit eingehen. Zum einen möchte ich sagen, dass wir – wir alle, die in der Politik Verantwortung tragen –, wenn wir der Landwirtschaft immer neue Aufgaben übertragen, diese dann auch finanziell ausgestalten müssen. Mehr Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen wird es nicht zum Nulltarif geben. Zum anderen möchte ich sagen, dass ich es für einen großen Fehler der neuen GAP halte, wenn es so käme, dass die Eigenständigkeit verloren geht, dass die Mittel für Agrarunterstützung beispielsweise mit den Kohäsionsmitteln in einen großen Topf geworfen werden. Das ist nicht nur für die ostdeutschen Bundesländer ein Problem, sondern auch für alle anderen Bundesländer in Deutschland. Kohäsionsmittel und Agrarmittel gehören getrennt betrachtet und nicht zusammen. Ich bin höchst alarmiert, was das Thema „Kappung und Degression“ angeht. Ich bin auch da Norbert Lins sehr dankbar, dass er in seinem Bericht nur noch und ausschließlich von Kappung spricht und nicht von Degression. Ich bin auch der Bundesregierung dankbar. Ich habe in der letzten Woche mit dem Bundesminister persönlich darüber gesprochen, dass die Bundesregierung, zumindest vom Ministerium her, die Degression nicht anwenden möchte, sondern ausschließlich die Kappung. Wenn es nach mir ginge, wenn es nach vielen hier in diesem Hohen Hause ginge, dann wären sowohl Kappung als auch Degression nicht anzuwenden. Wir müssen uns aber sicherlich auf einen Kompromiss verständigen. Ich sage aber hier noch mal, auch an alle Bundesländer gerichtet, in denen die landwirtschaftlichen Betriebe etwas kleiner sind: Jeder Hektar in Deutschland sollte gleichwertig sein und gleich behandelt werden. Ich sage auch – gerichtet nach Brüssel, aber auch an die Bundesebene, wenn Sie die entsprechenden Pläne organisieren –: Bürokratieabbau muss Vorrang haben. Das haben wir beim letzten Mal nicht hinbekommen. Wir brauchen einfach weniger Formulare. Die Landwirte sollen Lebensmittel produzieren, sie sollen nicht am Computer sitzen und permanent Formulare ausfüllen. Die GAP muss einfacher werden, sie muss digitaler werden, und sie muss praxistauglicher werden. Ich möchte Ihnen noch sehr dramatisch aus dieser Woche berichten: Ich habe einen Agrargipfel in der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt durchgeführt. Da waren landwirtschaftliche Betriebe genauso dabei wie Banken. „Warum Banken?“, werden Sie vielleicht fragen. Weil viele Betriebe, kleine wie auch große, mittlerweile große finanzielle Probleme haben. Wenn man das einmal beispielhaft vorrechnet: Wenn man heute einen Hektar Acker kauft und dafür 30 000 Euro zahlt – ich gehe nur einmal von Sachsen-Anhalt aus; das ist in vielen Ländern noch extremer –, dann beträgt allein die Zinsleistung, die man für diesen Hektar pro Jahr zahlt, schnell 1 200 bis 1 500 Euro. Jeder, der sich in der Landwirtschaft auskennt, weiß: 1 500 Euro auf einem Hektar erwirtschaften zu wollen – das ist schon fast 50 Prozent dessen, was maximal zu erwirtschaften ist. Da hat man noch kein Saatgut gekauft, da hat man noch kein Düngemittel gekauft, kein Pflanzenschutzmittel. Da hat man den Landwirt noch nicht bezahlt, da hat man den Traktor noch nicht abbezahlt. So wird das auf Dauer nicht funktionieren. Deswegen ist das Thema GAP für uns so wichtig. Liebe Bundesregierung, ich bin sehr dankbar für die konstruktiven Gespräche. Wir bieten das als Länder an. Wir haben viel Expertise. Ich bitte darum, dass wir gemeinsam, Bund und Länder, in Brüssel für unsere Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland kämpfen. – Vielen Dank! Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage zur Beratung dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union – federführend – sowie dem Agrarausschuss, dem Finanzausschuss und dem Umweltausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu TOP 46: TOP 46 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026–2030 COM(2026) 113 final (Drucksache 193/26) Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Bürgermeister Dr. Bovenschulte aus Bremen vor. – Bitte sehr! Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor zehn Jahren wurde in England ein kleines Experiment durchgeführt: Schulkinder sollten eine Person malen, die Menschen operiert, eine Person, die Feuer bekämpft, und eine Person, die ein Flugzeug fliegt. Die Kinder malten dann Gary, den Feuerwehrmann, Jim-Bob, den Chirurgen, und Ben, den Piloten. Die Kinder stimmten begeistert zu, als die Lehrerin fragte, ob sie diese Personen gerne einmal persönlich kennenlernen würden. Die Tür öffnete sich und herein kamen: Tamara, die Chirurgin, Lucy, die Feuerwehrfrau, und Lauren, die Pilotin. Ich stelle mir die Frage: Was würden Kinder heute malen, und was würden wir als Erwachsene zu Papier bringen? – Liebe Kolleginnen und Kollegen, Geschlechterstereotype entwickeln sich üblicherweise im Alter zwischen fünf und sieben Jahren. Sie können sich weiterentwickeln zu handfesten Vorurteilen, zu Sexismus und Frauenverachtung. In den letzten Jahren – das zeigen alle empirischen Untersuchungen dazu – hat sich ein deutlicher Anstieg von antifeministischen Einstellungen bemerkbar gemacht, nicht nur in Deutschland, sondern auch in der gesamten Europäischen Union und letztlich sogar weltweit. Die vermehrte Unterstützung antifeministischer Positionen geht einher mit dem Erstarken antidemokratischer Kräfte. Frauenfeindliche Einstellungen und Haltungen – das zeigt die Praxis – dienen oft als Brückenideologie bis tief in die demokratische Mitte hinein. Daher ist es richtig und wichtig, das Thema weiter auf der politischen Agenda zu halten. Die Neuauflage der EU- Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter bietet hierfür einen geeigneten Rahmen. Begrüßenswert ist insbesondere der starke Fokus der Strategie auf Gewaltprävention und Bekämpfung einerseits sowie auf Geschlechtergleichstellung in allen Bereichen des Lebens andererseits. Gewalt ist ja nicht nur im privaten Umfeld ein Thema, sondern auch im Beruf, auf der Straße und natürlich auch online. Sie begegnet Frauen und Mädchen im Alltäglichen – nicht unbedingt immer, indem sie direkt ausgeübt wird, sondern insbesondere auch, indem sie Frauen und Mädchen zwingt, ihr Verhalten sozusagen im vorauseilenden Gehorsam anzupassen. Lache ich mit über einen sexistischen Witz, um nicht anzuecken? Worauf achte ich, wenn ich allein unterwegs bin, vor allen Dingen nachts? Habe ich genug Geld, um mit dem Taxi statt mit dem Bus nach Hause zu fahren? Und so weiter und so fort. All das sind Fragen, die ich mir als Mann, jedenfalls in dieser Form, eher nicht stellen muss. Derartige Erfahrungen halten Frauen und Mädchen im schlimmsten Fall davon ab, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Sie gehen dann eben nicht zum Bolzplatz in der Nachbarschaft. Sie gehen nicht allein zu einem Konzert oder einer Party. Sie positionieren sich nicht offensiv in Debatten und vermeiden es, Angriffsflächen zu bieten. Denn in den Medien sehen sie jede Woche, wie mit Frauen in der Öffentlichkeit umgegangen wird. Collien Fernandes ist hierfür nur ein aktuelles Beispiel, und sie wird leider mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht das letzte sein. An dieser Stelle möchte ich ganz herzlich Vertreterinnen und Vertreter von HateAid auf der Tribüne begrüßen. Als gemeinnützige Organisation setzt sich HateAid für Menschenrechte und gegen Gewalt im digitalen Raum ein. Ich freue mich sehr auf unseren heutigen Austausch und sage hier sehr deutlich: Wir müssen die Arbeit solcher engagierten Menschen und Organisationen auch künftig unterstützen, liebe Frau Bundesbildungsministerin! Denn die gesellschaftliche und politische Teilhabe aller Menschen ist eine Grundvoraussetzung für eine gut funktionierende Demokratie und eine resiliente Gesellschaft. Ja, es wurde in Deutschland, auch dank der Europäischen Union, in puncto Gleichstellungspolitik bereits vieles erreicht. Aber am Ziel angekommen sind wir noch lange nicht. Wir müssen uns als Demokratinnen und Demokraten zusammenschließen, um das Erreichte zu verteidigen. Wir dürfen uns nicht vom Kulturkampf rund um die Frage „Geschlecht und Geschlechtergerechtigkeit“ spalten lassen. Deshalb wäre es aus bremischer Sicht wünschenswert gewesen, mit der Strategie nicht nur einen politischen und strategischen Rahmen zu setzen, sondern gleichzeitig auch die Finanzierung zukünftiger Projekte abzusichern. Gewalt, Sexismus und Geschlechterstereotype sind nicht nur für Frauen und Mädchen problematisch. Sie verhindern, dass alle Menschen, auch Jungen und Männer, ihr volles Potenzial entwickeln können. Wenn wir für die Zukunft gewappnet sein wollen, müssen wir hier aktiv und umfassend gegensteuern. Ich möchte, dass Kinder in der Zukunft selbstverständlich davon ausgehen, dass Feuer von Frauen und Männern bekämpft werden, dass Menschen von Frauen und Männern operiert werden und dass Flugzeuge von Frauen und Männern geflogen werden. Das Land Bremen wird sich weiter für diese Themen einsetzen, insbesondere auch auf europäischer Ebene. Ich freue mich, im nächsten Monat in Brüssel die Gelegenheit zu haben, mit Vertreterinnen und Vertretern von HateAid und mit der Vizepräsidentin des Europaparlamentes darüber zu diskutieren, wie wir unsere Demokratie stärken und die Menschen wieder stärker zusammenbringen können. Lassen Sie uns hier gemeinsam tätig werden! – Ich danke für die Aufmerksamkeit. Vizepräsident Hendrik Wüst: Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege Bovenschulte! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 70: TOP 70 Entschließung des Bundesrates „Heimische Industrie stärken – CO2-Preisanstieg temporär aussetzen“ – Antrag des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 362/26) Es liegt eine Wortmeldung des Ministerpräsidenten aus Sachsen-Anhalt vor. – Herr Ministerpräsident Schulze, bitte schön! Sven Schulze (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorweg, bevor ich diesen Antrag begründe, sagen, dass ich der festen Überzeugung bin, dass Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Sie müssen gemeinsam gedacht werden. Ich bin überzeugt: So denken die Allermeisten, nicht nur hier in diesem Hohen Hause, sondern auch in ganz Deutschland. Warum ist dieser Antrag aber notwendig? Zum einen bin ich persönlich überzeugt, dass die nationale CO2- Bepreisung die Energie, die Wärme und die Mobilität verteuert und das in vielen Bundesländern zunehmend zu einem Standortnachteil wird. Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage brauchen Unternehmen aber Luft zum Atmen. Insofern bin ich der Bundesregierung dankbar für die Entscheidung, den CO2-Preis 2027 erst einmal nicht weiter anzuheben. Das darf aber nicht der letzte Schritt sein. Solange die wirtschaftliche Lage angespannt ist, müssen weitere Preissteigerungen zumindest kritisch überprüft werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir auch diesbezüglich wieder eine große Chance in Brüssel haben. Am 15. Juli erscheint der ETS-Review zum Thema Zertifikatehandel. Dabei muss es für uns aus Deutschland wichtig sein, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit sichern, Carbon Leakage verhindern und die Investitionen in Europa, in Deutschland, in unseren Bundesländern handeln. Wir brauchen Planungssicherheit, einen verlässlichen CO2- Preispfad für Unternehmen und private Haushalte. Aber ich sage auch: Bereits getätigte Investitionen in Klimaschutz dürfen nicht benachteiligt werden. Wer Klimaneutralität will, der braucht Investitionen. Wer Investitionen will, der braucht Planungssicherheit. Wer Planungssicherheit will, darf Unternehmen nicht permanent mit neuen Kosten belasten. Sichere und bezahlbare Energie bleibt Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit. Versorgungssicherheit und Klimaschutz müssen gemeinsam gedacht werden. Ich habe vor einigen Wochen den EU- Agrarkommissar in Sachsen-Anhalt zu Besuch gehabt. Ich habe ihn ganz bewusst nicht auf einen landwirtschaftlichen Betrieb geholt, sondern wir sind in eines der größten Chemieunternehmen Sachsen-Anhalts und Deutschlands gegangen, zu SKW Piesteritz. Wir haben dort intensiv diskutiert über ETS, CBAM und andere Dinge, die in Europa entwickelt wurden und grundsätzlich auch gut sind. Ich persönlich bin überzeugt, dass das ETS-System, der Zertifikatehandel, ein sehr gutes System ist. Wir müssen aber aufpassen, dass es nicht verwässert wird und dass die Zertifikate, wie es beim ETS leider Gottes in den letzten Monaten und Jahren passiert, nicht zu Spekulationsobjekten werden. Ich bin überzeugt: Klimaschutz braucht Akzeptanz. Akzeptanz entsteht dort, wo Arbeitsplätze erhalten bleiben, Energie bezahlbar bleibt und Unternehmen Zukunftsperspektiven haben. Dafür setzt sich Sachsen- Anhalt mit diesem Antrag ein. Ich bitte um Ihre Unterstützung. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem EU- Ausschuss, dem Finanzausschuss und dem Umweltausschuss zu. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich komme zum Tagesordnungspunkt 27: TOP 27 Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Drucksache 256/26) Dazu liegen mir 13 Wortmeldungen vor. Ich bitte deshalb die Rednerinnen und Redner, wenn dies irgend möglich ist, die Redezeit einzuhalten. Das Wort hat zunächst Herr Ministerpräsident Schnieder, Rheinland-Pfalz. Gordon Schnieder (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die freundliche Aufnahme in den Kreis der Länder! Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Meine erste Rede möchte ich dazu nutzen, ein für Rheinland-Pfalz äußerst wichtiges Thema anzusprechen und für unser Anliegen zu sensibilisieren. Auch ich bin der Ansicht, dass die GKV-Beitragssätze stabil bleiben müssen und der Ausgabenanstieg gedämpft werden muss. Insofern danke ich der Bundesregierung und insbesondere Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, dass sie dieses drängende Thema angeht und gemeinsam mit der Finanzkommission Gesundheit Vorschläge erarbeitet hat. Hohe Krankenkassenbeiträge belasten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land. Sie machen den Faktor Arbeit für Unternehmen teurer und gefährden somit Arbeitsplätze. Dass nun im Sinne der Ausgewogenheit in allen Ausgabenbereichen unseres Gesundheitssystems geschaut wird, welcher Beitrag zur Konsolidierung geleistet werden kann, tragen wir mit. Ich möchte aber anhand ganz aktueller Beispiele aus Rheinland-Pfalz konkret machen, warum wir bei diesem Sparpaket in seiner jetzigen Form Änderungsbedarf sehen. Zum einen entzieht sich der Bund seiner Verantwortung für die angemessene Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben. Gleichzeitig gefährdet das Sparpaket Versorgungsstrukturen gerade in Flächenländern wie Rheinland-Pfalz. Und es verschlechtert die Rahmenbedingungen für viele wichtige Treiber von Innovation und medizinischem Fortschritt, am Ende zum Nachteil der Patientinnen und Patienten. Ich brauche für Beispiele aus Rheinland-Pfalz nur auf letzte Woche zurückzuschauen. Sie konnten es alle der Berichterstattung entnehmen: Am vergangenen Mittwoch kündigten zwei wichtige Pharmaunternehmen an, bereits geplante Investitionen im Land zurückzustellen. Lilly plante in Alzey eigentlich Investitionen von rund 2,2 Milliarden Euro und hat nun eine Kürzung um bis zu 50 Prozent angekündigt. Das bedeutet für Rheinland-Pfalz, dass der Standort nur mit einer reduzierten Kapazität in Betrieb gehen wird. Ursprünglich waren 1 000 neue Arbeitsplätze geplant. Für die Region, die sich auf diese Planung eingestellt hat, wäre das ein schwerer Verlust. Boehringer gab am gleichen Tag bekannt, dass man 900 Millionen Euro Investitionen in deutsche Standorte streichen will. Das würde bedeuten, dass ein geplanter Ausbau der Infrastruktur an rheinland-pfälzischen und deutschen Standorten, etwa bei neuen Laborgebäuden, entfällt. Zwei Ankündigungen, die sowohl für die Bereitstellung innovativer Arzneimittel als auch für die Wirtschaft in unserem Land einen schweren Schlag darstellen! Diese aktuellen Entwicklungen in der pharmazeutischen Industrie müssen uns zu denken geben. Wir nehmen sie sehr ernst. Sie zeigen deutlich, wie sensibel Unternehmen bei Investitionsentscheidungen auf politische Rahmenbedingungen reagieren und wie wichtig verlässliche Perspektiven für Unternehmen sind, die in Forschung, Entwicklung und Produktion investieren. Gerade die forschungsintensive Pharmaindustrie ist ein wesentlicher Treiber von Innovation, Wertschöpfung und Beschäftigung. Sie schafft hochwertige Arbeitsplätze, stärkt regionale Wirtschaftsstrukturen und trägt maßgeblich dazu bei, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb bestehen kann. Wir müssen alles daransetzen, unsere Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und weiter auszubauen. Eine moderne Gesundheits- und Sozialpolitik darf nicht im Widerspruch zu einer starken Industriepolitik stehen. Im Gegenteil: Beides muss gemeinsam gedacht werden. Nur wenn Unternehmen Planungssicherheit und attraktive Rahmenbedingungen vorfinden, werden sie auch künftig hier in unserem Land in Forschung, Entwicklung und Produktion investieren. Diese Investitionen sind die Grundlage für medizinischen Fortschritt, wirtschaftliches Wachstum und sichere Arbeitsplätze. Aber die notwendige Planungssicherheit bietet das GKV-Sparpaket in der vorliegenden Form eben nicht. Erst 2023 hat man in der Pharmastrategie des Bundes eine Stabilisierung des Herstellerabschlags auf 7 Prozent festgelegt. Jetzt, drei Jahre später, soll der Abschlag stattdessen nicht nur deutlich erhöht, sondern auch dynamisiert werden. So werden jährlich höhere, nicht planbare Kosten entstehen. Wie wollen wir Unternehmen dafür gewinnen, an Standorten in Deutschland und Rheinland-Pfalz milliardenschwere Investitionen zu tätigen, wenn auf wichtige Rahmenbedingungen kein Verlass ist, weil sich etwa gesetzliche Abschläge ständig ändern? Es ist vor allem auch die Kurzfristigkeit, durch die nun die Planungssicherheit für die Unternehmen beschädigt wird. Diese Kurzfristigkeit gibt es vor allem deshalb, weil der Bund weiterhin Milliardenausgaben für die Versorgung von Grundsicherungsbeziehenden durch die GKV finanzieren lässt. Auch die Integration innovativer patentgeschützter Medikamente in den Abgaberabatt sehe ich kritisch. Es besteht die Gefahr, dass Forschung künftig nicht mehr in Rheinland-Pfalz und nicht mehr in Deutschland stattfinden wird. Auch die Preis-Mengen- Regelung darf kritisch gesehen werden bei erfolgreichen Medikamenten, die hohe Behandlungskosten verhindern. Auch mit Blick auf die Krankenhausfinanzen und die Versorgungssicherheit in der Fläche gibt es Nachbesserungsbedarf. Die Länder haben gerade hart dafür gekämpft, den ökonomischen Druck von den Kliniken zu nehmen, damit sie sich im Rahmen der Krankenhausstrukturreform neu aufstellen können. Nun droht durch die Belastungen im aktuellen Gesetzentwurf eine kalte Strukturbereinigung durch Insolvenzen. In Prüm in der Eifel, in meiner Heimat, einer der wenig dicht besiedelten Regionen in Rheinland-Pfalz, befindet sich ein klassisches Krankenhaus der Grundversorgung in einem Insolvenzverfahren. Nach allen Kriterien, die allgemein aufgestellt werden, aktuell auch wieder im Entwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung, brauchen wir dieses Krankenhaus, weil es im Umkreis schlicht kein anderes gibt. Wir können es den Menschen, gerade auf dem Land, nicht vermitteln, wenn ihre regionalen Krankenhäuser im Vorfeld der Krankenhausstrukturreform aufs Spiel gesetzt werden – schon gar nicht, wenn der Grund für den kurzfristig erhöhten Spardruck ist, dass der Bund gleichzeitig seiner Verantwortung bei der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen nicht gerecht wird. Wir wollen als Länder die Krankenhausstruktur verbessern und, wie in der Krankenhausreform angelegt, Doppelungen und Überversorgung reduzieren. Der vorliegende Gesetzentwurf dreht aber pauschal an der Vergütungsschraube. Das System wird wirtschaftlich zuerst genau an Orten wie Prüm in der Eifel nachgeben, nicht dort, wo der eigentliche Handlungsbedarf besteht. Die geplanten Einsparungen nehmen den Spielraum, den wir für die Umsetzung der Krankenhausreform so dringend brauchen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist klar, dass jede Maßnahme, die aus dem Paket wieder herausgenommen oder abgemildert wird, die Finanzierungslücke wieder größer werden lässt. Aber wenn der Bund einen kostendeckenden Steuerzuschuss leisten würde, statt seinen zögerlichen Einstieg durch zusätzliche Kürzungen ad absurdum zu führen, dann hätten zahlreiche Sparmaßnahmen nicht in dieser Dimension erfolgen müssen. Auf der einen Seite gibt es zwar verlängerte Darlehensregelungen und höhere Beiträge für Grundsicherungsbezieher, auf der anderen aber eine Reduzierung des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen. Es ist klar, dass auch der Bund sparen muss. Aber hier geht es nicht um zusätzliche Wünsche, die die Länder gern finanziert haben möchten, sondern es geht um seit vielen Jahren bestehende gesamtgesellschaftliche Aufgaben, deren Finanzierung immer noch auf die GKV- Versicherten abgewälzt wird. Deshalb muss der Bund den vorliegenden Entwurf dringend nachbessern, und er muss die dadurch geschaffenen Spielräume insbesondere dafür nutzen, um für die Akteure unserer Gesundheitsversorgung und Gesundheitswirtschaft einen verlässlichen Rahmen zu gewährleisten. – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege! – Das Wort hat jetzt Frau Ministerin Grimm-Benne aus Sachsen-Anhalt. Petra Grimm-Benne (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Eine verlässliche Finanzierung der Gesundheitsversorgung, der schnelle Zugang zum Arzt und eine flächendeckende Krankenhausversorgung sind die Grundpfeiler einer funktionierenden Daseinsvorsorge und eben auch unseres demokratischen Sozialstaates. Die Gesundheitspolitik ist das Thema, welches die Menschen in Sachsen- Anhalt zurzeit am stärksten bewegt. Das zeigt die jüngste Umfrage der Techniker Krankenkasse eindrücklich. Die Situation der gesetzlichen Krankenversicherung ist prekär; darüber herrscht Einigkeit. Wir sind gemeinsam gefordert, einen gangbaren Weg zu finden, um das System zu stabilisieren. Fakt ist: Es braucht ein neu austariertes Finanzierungssystem. Wir müssen verhindern, dass Versicherte und Arbeitgeber noch mehr Abgaben leisten müssen. Dazu hat die Finanzkommission ein Gesamtkonzept vorgelegt, mit dem die Lasten auf alle Beteiligten verteilt werden sollten. In dem vorliegenden Gesetzentwurf weicht jedoch ein zentraler Punkt von den Empfehlungen der Finanzkommission ab. Hier komme ich zum Kernpunkt der Kritik der Länder: Versicherte, Leistungserbringer und Kassen sollen mehr Lasten tragen, während der Bund seinen Zuschuss absenkt. Den Versicherten drohen höhere Beiträge, längere Wartezeiten und weniger Leistungen. Es ist kein gerechter Lastenausgleich, wenn der Bund versicherungsfremde Leistungen nur in zu kleinen Schritten übernimmt. Die Finanzierung der Krankenversicherungsanteile für Empfänger von Grundsicherung muss schneller vorangehen. Es ist schlicht nicht zu rechtfertigen, dass die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung weiter für die Krankenversicherungskosten von Bürgergeldempfängern aufkommen müssen. Der Bund allein ist gefordert, diese Ungerechtigkeit zu beenden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sachsen-Anhalt hat die älteste Bevölkerung in Deutschland. Versorgungsbedarf, Demografie und Fachkräftemangel fordern die gesundheitliche Versorgung im Land Sachsen-Anhalt schon heute heraus. Ich stehe uneingeschränkt an der Seite der Krankenhäuser und der Ärzteschaft. Ihre Kritik ist völlig berechtigt und muss ernst genommen werden. Die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung braucht nicht noch mehr Gegenwind. Sie braucht politischen Rückenwind. Unsere Krankenhäuser stehen durch die Krankenhausreform bereits unter großem Druck. Es ist ein fatales Signal, den Reformstress der GKV-Reform fortzusetzen und selbst bei uns im Land versorgungsrelevante Krankenhäuser ins Straucheln zu bringen, wobei Insolvenzen nicht ausgeschlossen sind. Krankenhäuser brauchen Planungssicherheit und keine Verunsicherung. Das gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen, die das Gesundheitssystem am Laufen halten. Faire Entlohnung darf nicht bestraft werden. Tarifbindung ist der Schlüssel, um Fachkräfte zu halten und zu gewinnen. Die im Gesetz vorgesehene Benachteiligung von tarifgebundenen Leistungserbringern gegenüber nicht tarifgebundenen Leistungserbringern muss korrigiert werden. Ich darf daher den deutlichen Appell an die Bundesregierung richten: Bitte korrigieren Sie die Unwuchten in diesem Spargesetz! – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Herr Minister Laumann aus Nordrhein-Westfalen. Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, alle sind sich darüber einig, dass in Deutschland die große Notwendigkeit besteht, dass wir die Beiträge zu den Sozialversicherungen nicht mehr erhöhen und schlicht und ergreifend stabilisieren. Wenn wir nichts machen, werden wahrscheinlich am Ende der laufenden Wahlperiode des Deutschen Bundestages die Sozialversicherungsbeiträge irgendwo zwischen 46 und 47 Prozent liegen. Ich bin ja nicht nur Gesundheitsminister in NRW, ich bin auch Arbeitsminister. Wir haben in Deutschland in den letzten zwölf Monaten knapp 180 000 Arbeitsplätze in der gewerblichen Fertigung verloren, einen gewissen Anteil davon natürlich auch bei uns in Nordrhein- Westfalen. Ich befürchte, dass diese Arbeitsplätze, die weg sind, nie wiederkommen werden. Das waren gut bezahlte Arbeitsplätze, mitbestimmte Arbeitsplätze innerhalb unserer Industrie. Wir müssen bei den Sozialversicherungsbeiträgen wirklich konsolidieren. Deswegen stehe ich sehr hinter dem Grundsatz der Krankenhausreform, eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik zu machen. Wir haben 20 Jahre lang in der Gesundheitspolitik keine Spargesetze gebraucht, weil die Einnahmen immer gestiegen sind, vor allem durch den Anstieg der Zahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze auf 38 Millionen. Allein in Nordrhein-Westfalen hatten wir in zehn Jahren 1 Million Arbeitsplätze dazugewonnen. Dadurch war sehr viel Geld in den Krankenkassen. Was mich wirklich ärgert, ist, dass auch Gesundheitsminister dafür gesorgt haben, in der gleichen Zeit die gesamten Rücklagen der Krankenkassen aufzulösen. Jetzt haben wir das Problem! Wenn wir nicht in diesem Jahr handeln, werden wir eine saftige Beitragserhöhung in allen gesetzlichen Krankenkassen bekommen. Das Loch ist rund 17 Milliarden Euro stark. Ich sage an dieser Stelle ganz klar, dass wir, wenn wir Erhöhungen verhindern wollen, natürlich allen etwas zumuten müssen: den Versicherten und auch den Leistungserbringern im Gesundheitssystem. Aber es muss am Ende so sein, dass es geht. Ich will jetzt nicht über – ich will mal sagen: ebenfalls wichtige – Dinge reden, die wir ändern müssen, weil ich finde, dass es so nicht geht, zum Beispiel bei den Kieferorthopäden. Aber das größte Problem haben wir hinsichtlich der Frage: Wie machen wir das mit unseren Krankenhäusern? Unsere Krankenhäuser sind heute schon nicht auf Rosen gebettet. Die Mehrheit unserer Krankenhäuser schreibt heute schon rote Zahlen. Wer aus der Kommunalpolitik kommt, aus einer Kreisstadt, wo man ein kommunales Krankenhaus hat, der weiß, dass die Kommunen oft heute schon mit zweistelligen Millionenbeträgen pro Jahr in die Finanzierung der kommunalen Kliniken eingreifen. Wir alle wissen, dass wir als Länder am Ende immer das Defizit der Universitätskliniken ausgleichen müssen. Wenn ich richtig informiert bin, schreiben alle Universitätskliniken in Deutschland zurzeit erhebliche rote Zahlen, auch unsere in Nordrhein-Westfalen. Ich bin Gesundheitsminister in einem Bundesland, in dem rund zwei Drittel aller Krankenhäuser freigemeinnützig sind. Wenn ein solches Krankenhaus in die finanzielle Schieflage kommt, dann geht es pleite. Es wird zurzeit niemanden geben, der unter diesen Rahmenbedingungen ein solches Krankenhaus übernimmt. Bislang haben wir das meistens hingekriegt. Dann ist die Kommune dran, ein solches Krankenhaus weiterzubetreiben, wenn es so bedarfsnotwendig ist, wie Herr Ministerpräsident Schnieder es für seine Heimat in der Eifel an einem Beispiel geschildert hat. Ich könnte solche Beispiele auch aus Nordrhein-Westfalen bringen. Es gibt einfach Krankenhäuser, die müssen da sein, wo sie sind, weil dort sonst nichts anderes ist. Wir müssen die Krankenhausfrage sehr ernst nehmen. Ich gehöre zu denjenigen Politikern, die der Ansicht sind: Wir können nicht immer nur sagen, was nicht geht. Wir müssen – vielleicht auch als Länder – sehr klar sagen, wo wir Alternativen sehen, weil diese Einsparsumme irgendwie erreicht werden muss. Immer nur zu sagen, was nicht geht, hilft ja auch dem Bundesgesetzgeber, dem Deutschen Bundestag nicht. Vielmehr müssen auch wir Verantwortung übernehmen. Kann man Dinge anders machen, als sie in diesem Gesetz stehen, und trotzdem das Ziel erreichen, die Beitragseinsparungen hinzukriegen? Das ist eine spannende Aufgabe. Insofern möchte ich hier heute einmal einen Vorschlag machen. Wir schaffen die Meistbegünstigungsklausel ab. Sie wird zu einer Meistbenachteiligungsklausel, so wie es jetzt im Gesetzentwurf steht. Vielleicht wäre die Kopplung der Landesbasisfallwerte an die Entwicklung der Grundlohnrate ein Mittelweg zwischen den beiden Polen, die wir zurzeit diskutieren. Ich bitte einfach darum, dass man solche Überlegungen prüft. Ich will ein weiteres Beispiel nennen: Wir müssen an die Bürokratie ran, wir müssen an Vorgaben ran, wir müssen an Mindestzahlen ran. Es ist im Krankenhausbereich alles irgendwie geregelt, und das hat in der Gesamtheit dazu geführt, dass heute die Leitung eines Krankenhauses wenig Möglichkeiten hat, Effizienzgewinne, etwa im Personaleinsatz, zu erreichen. Das gilt nicht nur für die Pflege. Das sind nicht alles Vorgaben, die von der Politik kommen. Ganz viele Vorgaben kommen vom G-BA, also aus der Selbstverwaltung heraus. Ich finde, genau an diese Fragen müssen wir ran. Der Weg, den ich mir vorstelle, ist: Wir müssen auf der einen Seite Vorgaben machen, dass der Patient sich darauf verlassen kann, dass er gut versorgt wird, dass er nicht gefährdet wird. Und dafür muss es bestimmte Kriterien geben, zum Beispiel Mindestmengen und so weiter. Aber auf der anderen Seite brauchen wir mehr Flexibilität. Und das muss in diesem Gesetz mit angelegt werden, damit wir zu einer gewissen Akzeptanz kommen. Ein zweiter Punkt ist, dass die Antwort nicht darin liegen kann, dass wir jetzt einfach hingehen und sagen: Wir müssen noch mehr prüfen. – Ich finde, wir müssen anders prüfen. Der Medizinische Dienst wird immer größer. Die Bürokratie in den Krankenhäusern, um sich auf die Prüfungen vorzubereiten, wird immer mehr. Man muss doch diesen Teufelskreis durchbrechen – auch in diesem Gesetz. Dann ist die Stimmung schon eine ganz andere. Und ich finde, wir können die Probleme nicht über die Löhne lösen. Eine Bundesregierung, die zurzeit im Arbeitsministerium ein Tariftreuegesetz berät und hier das Einhalten von Tarifverträgen unmöglich macht, hat ein Glaubwürdigkeitsproblem. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege! – Als Nächstes rufe ich Frau Ministerin Drese aus Mecklenburg-Vorpommern auf. Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch das GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen in allen Bereichen des Gesundheitswesens Einsparungen erzielt werden, um einen weiteren Anstieg der Beitragssätze zu verhindern. Dieses Ziel unterstützen die Länder ausdrücklich. Allerdings halten wir viele Vorschläge im Gesetzentwurf für ungeeignet und mit Blick auf eine gute gesundheitliche Versorgung für falsch. Der Gesetzentwurf des Bundes ist ein reines Spargesetz. Strukturelle Reformen der GKV werden dagegen fast gar nicht in Angriff genommen. Das ist ein Stopfen von Haushaltslöchern ohne politischen Gestaltungswillen und erfolgt hauptsächlich durch die Deckelung von Ausgaben. Das mag in der finanzpolitischen Logik Sinn machen, aus gesundheitspolitischer Sicht ist es eine Geisterfahrt. Denn dieser Ansatz lässt die notwendigen Bedarfe in der Gesundheitsversorgung völlig außer Acht. Patientinnen und Patienten werden nicht zu 10 Prozent weniger krank, wenn man die Leistungen um 10 Prozent kürzt. Tatsächliche Bedarfe werden ignoriert, Angebote brechen weg. Dadurch wird sich die Situation zusätzlich verschärfen, und es besteht mit Blick auf die Krankenhäuser eine hohe Insolvenzgefahr – und das in Zeiten, in denen viele Krankenhäuser rote Zahlen schreiben. Ich glaube, dieses Ausblenden gesundheitspolitischer Notwendigkeiten ist ein großes Versäumnis des GKV- Gesetzentwurfs und ein Grund für die massive Protestwelle, die wir ja alle am Mittwoch miterlebt haben. Das zweite große Versäumnis betrifft die soziale Schieflage und die ungleiche Lastenverteilung. Für die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern ist das der Kardinalfehler des Gesetzentwurfs. Versicherten, Patienten, Leistungserbringern wie etwa Krankenhäusern oder niedergelassenen Ärzten, Beschäftigten sowie Krankenkassen werden zusätzliche Belastungen beziehungsweise pauschale Einsparungen auferlegt, während der Bund unter dem Strich seinen Beitrag zur Entlastung des Bundeshaushalts reduziert. Das ist unausgewogen und ungerecht. Der Bundeszuschuss, mit dem zum Beispiel die familienpolitischen Leistungen wie das Mutterschaftsgeld und das Krankengeld bei der Betreuung eines kranken Kindes finanziert werden, soll um 2 Milliarden Euro gekürzt werden. Im Gegenzug steigt die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung für Bürgergeldbezieher im kommenden Jahr um lediglich 250 Millionen Euro. Statt die dringend notwendige Herauslösung versicherungsfremder Leistungen aus der GKV entschieden anzugehen, steigt damit die Belastung in der GKV und für die Beitragszahler um 1,75 Milliarden Euro. Alle zahlen mehr, nur der Bund weniger. Sehr geehrte Damen und Herren, die Gesundheitsreform in ihrer jetzigen, hier vorliegenden Form sieht eben nicht Einschnitte für alle vor. Gerade die Bundesregierung, die Solidarität einfordert, zieht sich in einer historisch schwierigen Finanzlage der GKV unter dem Strich aus deren Finanzierung zurück. Das ist unsolidarisch und schlichtweg nicht vermittelbar. Das merken die Länder, und das machen sie heute mit ihrem Plenarantrag deutlich. Was mich als Gesundheitsministerin eines dünn besiedelten Flächenlandes dabei besonders umtreibt, sind die drohenden Auswirkungen der pauschalen Deckelung und Einsparung im Entwurf. Ich möchte an dieser Stelle nur kurz den Krankenhausbereich herausstellen. Die Deckelung der Tarifrefinanzierung beim Personal, die Deckelung der zur Verfügung gestellten Mittel für die Refinanzierung der Betriebskosten und die Deckelung des Pflegebudgets sind für die Krankenhäuser kaum zu stemmen. Die Folgen sind: weitere Arbeitsverdichtung, weniger Investitionen in Infrastruktur und Digitalisierung, eine höhere Insolvenzgefahr und damit eine schlechtere Versorgungsqualität. Insbesondere die geplante Halbierung der Refinanzierung von Tarifsteigerungen widerspricht zudem unserem erklärten Ziel einer stärkeren Tarifbindung im Gesundheitswesen und in der Pflege und damit einer fairen Entlohnung. Besonders ärgerlich finde ich, dass dieses GKV- Gesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium die Krankenhausreform des Gesundheitsministeriums konterkariert. Durch die drohende finanzielle Schieflage vieler Krankenhäuser haben wir Länder die große und aus meiner Sicht berechtigte Sorge, dass hierdurch die Ziele der Krankenhausreform – darunter eine gesteuerte Gestaltung der Versorgung – gefährdet werden. Ein Hauptziel der Krankenhausreform ist die Steigerung der Effizienz und die bessere sektorenübergreifende Zusammenarbeit. Nicht notwendige Operationen und Krankenhausaufenthalte können so vermieden werden. Das bringt dann auch echte Einsparungen in der Krankenversicherung. Gerade jetzt brauchen Krankenhäuser und auch die Länder als Planungsbehörden verlässliche Rahmenvorgaben und Planungssicherheit, um die strukturelle Transformation umzusetzen. Daher halten wir es für sinnvoll, eher mittel- und langfristige Maßnahmen wie die Krankenhausreform wie geplant umzusetzen, um die Ziele einer guten Krankenversorgung mit den Zielen einer Begrenzung der GKV-Ausgaben in Einklang zu bringen. Auch vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Gesetzentwurf also kontraproduktiv. Ich könnte noch viele weitere Punkte anbringen. So fehlen im Gesetzentwurf völlig Maßnahmen zum Abbau der überbordenden bürokratischen Anforderungen. Deshalb fordern wir Länder den Bund auf, umgehend ein Gesetz zum Abbau bürokratischer Vorgaben im gesamten Gesundheitssektor auf den Weg zu bringen. Die vielen Kritikpunkte verhindern im Übrigen auch, dass man über manch sinnvolle Vorschläge spricht wie den erhöhten Herstellerabschlag oder die Streichung der Leistungen für homöopathische Mittel. Dass darüber kaum gesprochen wird, hat die Bundesregierung allerdings selbst verursacht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Frau Staatsministerin Gerlach aus Bayern. Judith Gerlach (Bayern): Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon lange wurde nicht mehr so intensiv über Gesundheitspolitik diskutiert wie in der letzten Zeit – erst gestern und vorgestern in Hannover auf der Gesundheitsministerkonferenz, vor Krankenhäusern, in Arztpraxen, in der Öffentlichkeit. Dies zeigt vor allem eines: Die Menschen erwarten zu Recht, dass wir in diesem Bereich Verantwortung übernehmen. Und das tun wir heute auch hier im Bundesrat. Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung verlangt ein entschlossenes Handeln. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Stabilisierung der GKV wirklich energisch angeht und ein Reformpaket vorgelegt hat. Wir Länder wissen, dass Reformen nötig sind. Daher unterstützen wir diesen Kurs hin zu einer stabilen Ausgabenbegrenzung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir dürfen aber nicht zulassen, dass Grundstrukturen in unserem Versorgungssystem zerschlagen werden, die wir dringend benötigen. Der Kollege Laumann hat es vorhin gesagt: Da werden in den Regionen Versorgungsstrukturen zerschlagen, die wir nie mehr wiederbeleben können, die aber dringend gebraucht werden. Ziel muss ein Gesundheitswesen sein, das leistungsfähig, das auch innovativ ist, das verlässlich bleibt. Finanzielle Stabilität und gute Versorgung sind keine Gegensätze. Sie müssen gemeinsam und zusammen gedacht werden. Genau daran muss sich diese Reform messen lassen, denn Politik im Gesundheitswesen ist immer auch Versorgungspolitik. Das zeigt sich besonders bei den Krankenhäusern. Natürlich müssen auch die Krankenhäuser ihren Beitrag leisten, das steht außer Frage. Jede einzelne Maßnahme des Entwurfs für sich genommen, mag vertretbar sein, allerdings nicht in der Gesamtbetrachtung. Insgesamt gehen die Belastungen aus unserer Sicht zu weit. Viele Kliniken, darunter zum Beispiel auch unsere Universitätsklinika, werden sie kaum schultern können. Das ist jetzt schon sehr sicher und absehbar. Wir können die Kassenbeiträge nicht dadurch stabilisieren, dass wir unsere Krankenhäuser destabilisieren. Besonders kritisch sehen wir deshalb die geplanten Änderungen bei der Refinanzierung von Personalkosten. Gerade hier brauchen die Krankenhäuser Luft, um reagieren zu können. Gerade hier ist das wichtig. Wenn steigende Personalkosten nicht mehr angemessen berücksichtigt werden können, dann wird es für Krankenhäuser noch schwieriger, überhaupt qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und diese zu halten. Angesichts des Fachkräftemangels können wir uns das wirklich nicht leisten. Deshalb werben wir für eine ausgewogenere Lösung. Die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht zu einem finanziellen Flächenbrand der Krankenhausversorgung führen. Mindestens genauso wichtig wie moderate Korrekturen an den Regelungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zum Krankenhausbereich ist ein echter Bürokratieabbau. Denn klar ist: Die Bürokratie kostet die Krankenhäuser Geld – Geld, das die GKV wiederum gar nicht hat. Insofern erwarten wir, dass finanzielle Konsolidierung und Entbürokratisierung Hand in Hand gehen. Wer mehr Effizienz fordert, der muss auch den Einrichtungen, den Krankenhäusern, ermöglichen, effizient zu arbeiten. Hier sehen wir den Bund in der Pflicht. Wir haben von Bayern aus schon etliche Vorschläge gemacht, wie das zügig gesetzlich gestaltet werden kann. Dasselbe gilt für den ambulanten Bereich, den ich auch ansprechen möchte. Auch hier entscheidet sich, ob die Menschen die Reform im Alltag als Verbesserung oder als Verschlechterung wahrnehmen. Klar ist: Wir wollen eine bessere Steuerung der Versorgung. Deshalb sollten Vergütungsregelungen nicht isoliert verändert werden, sondern im Zusammenhang mit dem ohnehin geplanten Primärarztsystem. Nur so entsteht dann auch ein schlüssiges Gesamtkonzept. Ebenso wenig überzeugt es uns, Anreize für Prävention oder Vorsorge zurückzunehmen. Ich sage es gern noch mal in diesem Kreis hier: Prävention ist kein Luxus in guten Zeiten. Prävention ist vor allem eine Investition in stabile Finanzen der Zukunft. Jede verhinderte Erkrankung entlastet nicht nur die Betroffenen, sondern langfristig natürlich auch die gesetzliche Krankenversicherung. Auch die psychotherapeutische Versorgung dürfen wir nicht weiter schwächen. Gerade in diesem Bereich brauchen Menschen Verlässlichkeit und einen wirklich gesicherten, guten Zugang zur Behandlung. Manchmal zeigen gerade Einzelregelungen, warum sorgfältige Nachsteuerungen notwendig sind. Der vorgesehene Facharztvorbehalt in der Kieferorthopädie ist ein solches Beispiel. Er passt nicht zur heutigen Struktur der zahnärztlichen Versorgung, und er bringt vor allem die Gefahr von neuen Versorgungsengpässen mit sich. Genau solche unbeabsichtigten Folgen müssen wir verhindern. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Arzneimittelversorgung. Auch hier geht es um mehr als nur Einsparungen. Wer Versorgungssicherheit will, der muss den Pharmastandort Deutschland im Blick behalten mit Forschung, Entwicklung und vor allem natürlich auch der Produktion, die wir brauchen. Insofern brauchen wir Lösungen, die einen angemessenen Beitrag der Industrie ermöglichen, gleichzeitig aber verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Versorgungssicherheit entsteht nicht von selbst, sie braucht Planungssicherheit. Für den Erfolg dieser Reform trägt auch der Bund Verantwortung. Die höheren Beiträge des Bundes für Bürgergeldbezieher gehen in die richtige Richtung. Gleichzeitig aber den Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen deutlich zu kürzen, ist ein fatales Signal. Eine nachhaltige Stabilisierung gelingt uns nur, wenn wirklich alle ihren Beitrag leisten. Dazu gehört auch der Bund. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden heute viel über Geld. Tatsächlich geht es aber auch um Vertrauen – Vertrauen darauf, dass Hilfe da ist, wenn sie gebraucht wird; Vertrauen darauf, dass unser Gesundheitssystem auch morgen noch stark ist. Genau dieses Vertrauen müssen wir mit dieser Reform stärken. Deshalb sollte das Gesetz der Ausgangspunkt für ein modernes, leistungsfähiges und vor allem auch dauerhaft finanzierbares Gesundheitswesen sein. Die Länder legen dafür heute konstruktive Vorschläge vor, und ich werbe dafür, sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch aufzugreifen. – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Frau Senatorin Bernhard aus Bremen. Claudia Bernhard (Bremen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Bemerkung voranstellen: Wir hören eigentlich immer, dass wir in einem Wenn-dann-System leben. Also: Wenn die Wirtschaft floriert, dann können wir uns auch Sozialleistungen gönnen. Es wird immer in Abhängigkeit davon diskutiert. Dieser Kausalzusammenhang ist als eine gewisse Priorität aufgestellt. Das ist, finde ich, ein Fehler. Soziale Absicherung, Sozialleistungen sind konstitutiv für unsere Gesellschaft, und insofern profitiert umgekehrt auch die Wirtschaft davon. Wenn wir das aus den Augen verlieren, dann wird es sehr schwierig. Aus allen Wortbeiträgen hier und auch auf unserer zweitägigen Gesundheitsminister/-innenkonferenz ist deutlich geworden: Niemand bestreitet, dass die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ernst ist und ein Handeln erfordert. Dieser Gesetzentwurf versucht eine Antwort, aber sie ist nicht ausgewogen. Auf der einen Seite stehen die Versicherten. Sie zahlen die Zeche. Die Zuzahlungen steigen, die Leistungen werden gestrichen. Lassen Sie mich an der Stelle sagen: Die Jammer-Arie der Pharmaindustrie finde ich teilweise etwas degoutant, wenn ich mir die Gewinne ansehe, die global eingefahren werden. Das darf man, finde ich, an dieser Stelle nicht aus dem Blick verlieren. Mein Schwerpunkt – und das sage ich vor dem Hintergrund, dass ich als Aufsichtsratsvorsitzende einen großen kommunalen Klinikkonzern vertrete – sind auf jeden Fall auch die Krankenhäuser. Fast 40 Prozent aller Einsparungen auf der Leistungserbringerseite müssen die Krankenhäuser tragen. Das geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem die Häuser sich mitten in der größten Strukturreform seit Jahrzehnten befinden. Für diese bin ich immer eingetreten, und ich bin auch der Meinung gewesen, dass diese Reform reichlich spät gekommen ist. Aber wir haben uns auf den Weg gemacht. Es gibt Konzentrationen von Standorten. Leistungsgruppen befinden sich sozusagen im Anmarsch. Wir gehen in Bremen durchaus genau dem nach. Zu diesem Zeitpunkt überproportionale Sparleistungen zu verlangen – das ist nicht zu schultern. Die Kommunen werden das nicht schaffen angesichts dessen, wie die Kassen inzwischen schon aussehen. Das möchte ich an dieser Stelle zu bedenken geben. Es geht mir auch darum, dass dies nicht auf dem Rücken der Beschäftigten passieren kann. Ich bin seit 2019 Gesundheitssenatorin und habe in dieser Funktion die Pandemie durchlebt. Wir hatten Tränen in den Augen angesichts des Pflegenotstands, mit dem wir damals konfrontiert waren. Wir haben es mühselig geschafft, da herauszukommen. Es gibt an der Stelle etwas Entspannung. Wir haben Tarifverträge. Wir haben einen sehr guten Ausbildungsstandard geschaffen mit guter Bezahlung. Das brauchen wir aber auch für die Zukunft – nachhaltig! –, wenn wir sehen, was alles am Gesundheitswesen dranhängt. Es wurde ja schon angesprochen: Sich Tariftreue auf die Fahnen zu schreiben und diese gleichzeitig infrage zu stellen, ist absolut indiskutabel. Wir haben erhebliche Bedenken bei der Kinder- und Jugendmedizin. Die Entbudgetierung ist formal nicht zurückgenommen worden, und sie kommt durch die Hintertür wieder rein. Ich kann das hier gar nicht weiter ausführen, aber an allen Ecken und Enden hat man das Gefühl: Wir schaffen die Zumutungen an der falschen Stelle. Die geplanten Beiträge des Bundes für die Bürgergeldempfänger und -empfängerinnen sind minimal. Gleichzeitig werden aus dem Gesundheitsfonds noch einmal 2 Milliarden Euro herausgenommen. Ich weiß nicht, wie man das umsetzen soll, wenn man die ganze Zeit Bleigewichte an die Füße bekommt. Wir brauchen ein Primärversorgungssystem mit einer echten Termingarantie. Wir brauchen eine Notfallversorgung. Und da sind wir wieder auf die Beschäftigten, aber auch darauf angewiesen, dass die Krankenhäuser das umstricken können. Diese Herausforderung gibt es auch. Mutige Berufsreformen sind etwas, das wir jetzt endlich angehen wollen. Ich möchte damit enden, zu sagen: Wir haben uns doch alle mal – und ich gehe davon aus, dass das für die allermeisten hier in diesem Raum gilt – auf die soziale Marktwirtschaft eingeschworen. Das Soziale darf nicht hinten runterfallen, wenn wir weiter ernst nehmen, was wir unserer Gesellschaft schulden. – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Frau Staatsministerin Stolz aus Hessen. Diana Stolz (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An mindestens einem Punkt gibt es keinen Dissens: Die finanzielle Lage der GKV erfordert entschlossenes Handeln. Steigende Beitragssätze und steigende Lohnnebenkosten belasten die Menschen und die Unternehmen von Tag zu Tag mehr. Wir brauchen eine stabile Finanzierung, und zwar nicht nur für die kommenden Jahre, sondern auch dauerhaft. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass sie auch künftig einen Hausarzt finden, dass sie zeitnah einen Facharzttermin erhalten, dass sie im Krankenhaus gut versorgt werden, dass sie Zugang zu den notwendigen Arzneimitteln und Pflegeleistungen haben. Dafür tragen wir als Politik Verantwortung, Bund und Länder gemeinsam. Finanzreformen und Strukturreformen müssen zusammenpassen. Wir stecken mitten in der Umsetzung der Krankenhausreform. Wir diskutieren hier heute die GKV- Finanzreform und die Reform der Notfallversorgung. Wir haben das Thema Primärversorgungssystem und eine stärkere Ambulantisierung vor der Brust, und die Pflegereform steht an. All diese Vorhaben verfolgen ein gemeinsames Ziel: die Versorgung der Patientinnen und Patienten besser zu organisieren und die vorhandenen Ressourcen klüger einzusetzen. Wenn wir das erreichen wollen, dürfen wir aber nicht diejenigen ausbremsen, die diese Reformen tragen sollen. Wenn Hausärztinnen und Hausärzte künftig noch stärker die Lotsen im Gesundheitssystem sein sollen, wenn sie mehr Patienten koordinieren und versorgen sollen, dann dürfen wir nicht diejenigen benachteiligen, die genau diese zusätzliche Verantwortung übernehmen. Deshalb beantragen wir gemeinsam mit Bayern die Abschaffung der Fixkostendegression. Wer mehr Menschen versorgt und damit die Versorgung überhaupt erst sichert, darf dafür nicht bestraft werden. Wenn wir Wartezeiten verkürzen wollen, dann dürfen wir die Praxen nicht schwächen. Wenn mehr Leistungen ambulant statt stationär erbracht werden sollen, dann müssen wir die dafür notwendigen Strukturen stärken. Wenn wir langfristig Kosten begrenzen wollen, dann dürfen wir Prävention, Früherkennung und psychotherapeutische Versorgung nicht unter die Räder kommen lassen. Hessen setzt sich deshalb dafür ein, dass Präventionsleistungen, Früherkennung und psychotherapeutische Versorgung nicht durch neue Budgetierungsregeln eingeschränkt werden. Wer Krankheiten früh erkennt, wer Chronifizierungen verhindert und Menschen rechtzeitig behandelt, entlastet langfristig nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Solidargemeinschaft. Insofern fordern wir auch, die Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin zu stärken. Gute Versorgung beginnt nicht erst im Erwachsenenalter. Schauen wir auf unsere Krankenhäuser! Sie müssen wirtschaftlich arbeiten. Aber die laufende Krankenhausreform kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Einrichtungen ihre Versorgungsaufgaben auch tatsächlich erfüllen können. Daher gilt auch hier: Konsolidierung ja, aber wir müssen dafür Sorge tragen, dass es nicht zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Krankenhäuser kommt. Das gilt auch für die Arzneimittelversorgung. Hessen unterstützt kurzfristige Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung. Wir halten es aber für den falschen Weg, gleichzeitig tiefgreifende Strukturveränderungen bei der Preisbindung innovativer Arzneimittel vorzunehmen, solange die Bundesregierung noch an einer Pharma- und Medizintechnikstrategie arbeitet. Unser Ziel muss sein, den Pharmastandort Deutschland und Europa zu stärken, nicht zu schwächen. Denn das zahlt entscheidend auf das wichtigste Ziel der Reform ein: die Versorgungssicherheit. Sehr geehrte Damen und Herren, heute liegen zahlreiche Vorschläge der Länder auf dem Tisch. Wir Hessen sagen klar: Ja, alle müssen ihren Beitrag leisten, denn die Aufgabe ist groß. Entsprechende Vorschläge haben wir gemacht: zu den Krankenhäusern, den Niedergelassenen, zur Pharmabranche und der Pflege. Die Branchen empfinden die Einsparungen zu Recht als Zumutung. Und ja, wenn der Spardruck so hoch ist wie hier, muss man etwas zumuten. Dann muss aber auch gelten: Es wird auf alle Schultern verteilt. Das gilt auch für den Bund. Es ist und bleibt nicht vermittelbar, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler erhebliche gesamtgesellschaftliche Aufgaben finanzieren, während die Beteiligung des Bundes an den Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger weiterhin nicht auskömmlich ausgestaltet ist. Wir fordern deshalb erneut, dass der Bund hier seiner Verantwortung gerecht wird. Wer von Leistungserbringern, Krankenkassen und Versicherten Beiträge zur Konsolidierung erwartet, muss auch selbst seinen Beitrag leisten, und zwar angemessen, nicht kleckerweise. Sparen ist kein Selbstzweck. Die Konsolidierung der GKV dient der langfristigen Sicherung einer guten gesundheitlichen Versorgung. Ich habe es eingangs schon gesagt: Finanzreform und Strukturreform müssen zusammenpassen. Es ist jetzt besonders wichtig – daher appelliere ich nochmals an den Bund –, dass dem Spargesetz rasch strukturelle Anpassungen folgen und Spielräume zum Erbringen von Einsparungen geschaffen und vergrößert werden. Deutschland verfügt über ein leistungsfähiges Gesundheitssystem. Die Herausforderungen sind groß, aber sie sind lösbar. Unsere Aufgabe ist es jetzt, die richtigen Entscheidungen zu treffen, damit die Menschen auch in Zukunft darauf vertrauen können, im Krankheitsfall gut versorgt zu sein. Das gilt auch für den Bund. – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Frau Senatorin Schlotzhauer aus Hamburg. Melanie Schlotzhauer (Hamburg): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist doch schon alles gesagt – aber nicht von jedem. So könnte man diese Debatte fast deuten. Aber diese Debatte zeigt doch – und so war es ja auch bei der Krankenhausreform –, dass wir Länder ein erhebliches Störgefühl bei der Frage der Umsetzung des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes haben. Ich will aus Hamburger Sicht sagen: Das liegt auch daran, dass man noch gar nicht ermessen kann, welche Folgen die absolut notwendigen Strukturreformen, die ich befürworte, Krankenhausreform, Notfallreform, Primärarztsystem, in der Praxis wirklich haben werden. Bürgerinnen und Bürger, Patientinnen und Patienten haben ein gutes Gefühl dafür, was funktioniert und was nicht funktioniert. Sie wissen, dass unser solidarisches Gesundheitssystem Grenzen hat. Das erleben sie jeden Tag, wenn sie gesetzlich versichert sind. Dann erleben sie die Grenze der Solidarität. Sie erleben, dass sie langsamer an Termine kommen. Und sie befürchten, dass es zukünftig noch länger dauern wird, wenn sie als gesetzlich versicherte Personen einen Termin bei einem Arzt benötigen, noch dazu bei einem Facharzt. Sie erleben auch, dass die Beitragsbemessungsgrenze eine deutliche Grenze der Solidarität ist, weil sie eben nicht wählen können zwischen zwei Versicherungssystemen. Und es ist eine Binse, dass es viel besser wäre, wenn wir ein einheitliches Versicherungssystem hätten. Damit könnte die Solidarität, die wir im Gesundheitssystem brauchen, gelebt werden. Denn auch in Art und Umfang, wie wir Beiträge erheben, zeigt sich, dass es Grenzen der gesellschaftlichen Solidarität gibt. Wenn man diese Themen nun im Deutschen Bundestag nicht angehen kann oder will, dann erwarte ich vom Bund, dass er das, was Menschen erleben, nämlich die Grenzen der Solidarität, auch berücksichtigt bei der Finanzierung des Gesundheitssystems. Es ist nicht richtig, dass 2 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds entnommen werden, und der Einstieg in die Refinanzierung der versicherungsfremden Leistungen ist deutlich zu zaghaft. 250 Millionen Euro – dieser Schritt ist nicht ausreichend. Ich spreche mich deutlich dafür aus, dass wir den Weg der Beitragsstabilisierung gehen. Denn natürlich wissen wir, dass jeder Prozentpunkt Beitragserhöhung auch Arbeitsplätze kostet. Das können wir uns – Kollege Laumann hat darauf hingewiesen – nicht erlauben. Ich spreche mich aber gegen eine strukturelle Verschlechterung der medizinischen und gesundheitlichen Versorgung aus. Nun werden viele fragen: Wieso denn in Hamburg? Wo gibt es denn da Grenzen der medizinischen Versorgung? – Ich will es Ihnen sagen: 30 Prozent der Patientinnen und Patienten, die wir in Hamburg im stationären Bereich versorgen, kommen nicht aus Hamburg, und 15 Prozent der ambulant versorgten Patienten kommen nicht aus Hamburg. Das wird bei der Bedarfsplanung nicht berücksichtigt. Es wird nicht berücksichtigt bei der Investitionsplanung. Insofern ist es auch bei uns trotz guter Versorgungslage sehr eng. Ich spreche mich also gegen die Deckelung bei Haus- und Kinderärzten und die Einschränkung bei der Entbudgetierung aus. Wir sind ein junges Bundesland. Das wird bei uns dazu führen, dass die Versorgungslage schlechter ist. Ich weise darauf hin, dass die Veränderungen, die bei den Psychotherapeuten geplant sind, die Versorgungslage für unsere Kinder und Jugendlichen und auch für die Erwachsenen verschlechtern werden. Wir können uns das in der Nach-Corona- Zeit aus meiner Sicht nicht erlauben. Ich will noch kurz den Krankenhaussektor streifen. Viele Kollegen haben das hier bereits gesagt, und auch bei uns führen die erheblichen Eingriffe dazu, dass wir um erfolgreiche Krankenhäuser bangen müssen. Die kompensationslose Abschaffung der Meistbegünstigungsklausel – Karl-Josef Laumann hat auch dies ausgeführt – und das Fehlen von Vorschlägen zur Entbürokratisierung versäulen die Gesundheitsversorgung noch mehr und machen Krankenhausgeschäftsführungen handlungsunfähig. Das können wir uns nicht erlauben, zumal die Erhöhung der MD-Prüfquote ja nur zu einem führt: zur Selbstbeschäftigung. Unser Gesundheitssektor – und das merken die Menschen – sollte sich doch um die Patientinnen und Patienten kümmern und nicht um sich selbst. Ich bitte um Zustimmung zu den vorliegenden Anträgen. – Danke! Amtierende Präsidentin Dr. Lydia Hüskens: Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat nun Minister Dr. Philippi, Niedersachsen. Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe eben mal durchgezählt: 12 von 16 Gesundheitsministern, die gestern noch in Hannover waren, sind heute hier. Insofern ist klar, dass manche Dinge doppelt und dreifach gesagt werden – weil sie eben doppelt und dreifach wichtig sind. Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die Ausgaben entwickeln sich deutlich dynamischer als die Einnahmen, was zu einer wachsenden strukturellen Finanzierungslücke führt. Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze grundsätzlich zu begrüßen. Dieser Prozess darf aber nicht zulasten der Strukturen gehen, die für eine qualitativ hochwertige, innovative und krisenfeste Versorgung unverzichtbar sind. Die vorgesehene Kopplung der hausarztzentrierten Versorgung an Beitragsstabilität und Fixkostendegression sowie der Wegfall von Zuschlägen in der psychotherapeutischen Kurzzeittherapie drohen den Zugang zur Versorgung deutlich zu erschweren, statt ihn zu verbessern. Auch die Einschränkung der Entbudgetierung in der Kinder- und Jugendmedizin sendet an dieser Stelle ein falsches Signal für einen besonderen, schutzbedürftigen Bereich. Der geplante Fachzahnarztvorbehalt für kieferorthopädische Leistungen wirft zudem Fragen einer flächendeckenden Versorgung auf. Hinzu kommt die Absenkung des Bundeszuschusses um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro jährlich ab kommendem Jahr. Gleichzeitig wird die Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende weiterhin nicht kostendeckend geregelt. Das verschärft die finanzielle Lage der GKV noch einmal zusätzlich. Auch im Bereich der Arzneimittelversorgung sind einzelne Maßnahmen kritisch zu sehen. Die vorgesehene Erhöhung des Apothekenabschlages trifft einen Bereich, der bereits seit längerer Zeit unter erheblichem wirtschaftlichen Druck steht. Dazu wird zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz sicherlich noch weiter ausgeführt werden. Die Entwicklung der Apothekenlandschaft zeigt, dass insbesondere ländlich gelegene Standorte zunehmend vor Herausforderungen stehen werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es wichtig, zusätzliche Belastungen sorgfältig abzuwägen und die Auswirkungen auf die wohnortnahe Versorgung weiterhin im Blick zu behalten. Auch die Regelungen zum Herstellerabschlag verdienen noch einmal eine genaue Betrachtung. Ziel muss es sein, notwendige Einsparungen zu erreichen, ohne dabei die Rahmenbedingungen für eine verlässliche, leistungsfähige Arzneimittelversorgung unangemessen zu beeinträchtigen. Hier besteht noch erkennbar Nachbesserungsbedarf, um Versorgungssicherheit und Finanzstabilität gleichermaßen zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere auch für zukünftige Herausforderungen, denen sich unsere Krankenhäuser im Krisen-, im Bündnis- oder gar im Verteidigungsfall stellen müssen. In der Betrachtung dieser Gesamtlage erscheint es kontraproduktiv, den ohnehin ökonomisch notleidenden Kliniken weitere finanzielle Mittel durch veränderte Regelungen – Stichwort „Meistbegünstigungsklausel“ – und die unzureichende Refinanzierung von politisch gewollten Tariferhöhungen zu entziehen. Viele Kliniken werden die fehlenden Mittel nicht einfach durch weitere Einsparungen erwirtschaften können. Infolge dieses Prozesses müssten stationäre oder ambulante Versorgungsangebote reduziert werden. In der ländlichen Fläche müssten Kliniken höchstwahrscheinlich schließen, und die dort ansässige Bevölkerung hätte dann längere Versorgungswege und eine spürbare Schwächung der Notfallstrukturen zu akzeptieren. Ein solcher Zustand berührt aber den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen städtischen und ländlichen Regionen erheblich. Landespolitische Unterstützungsmaßnahmen werden diesen Missstand aus einem Grund nicht beseitigen können: Die hier diskutierten Defizite ergeben sich aus einer unzureichenden Betriebskostenfinanzierung, für deren auskömmliche Regelung nun mal Bund und Krankenkassen verantwortlich sind. Bei allem Verständnis für das Ziel einer gesunden Finanzierung der Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung ist in den vorliegenden Regelungen eine deutliche Schieflage, insbesondere zulasten der Krankenhäuser, zu erkennen. Dieser Schieflage gilt es jetzt noch zu begegnen, bevor die teilweise unzureichenden Regelungen ihre fatale Wirkung entfalten. Bei diesem Gesetzentwurf gibt es also noch einiges an Anpassungsbedarf, den wir Länder auch bei der gestern zu Ende gegangenen Gesundheitsministerkonferenz in Hannover intensiv mit der Bundesministerin besprochen haben und der heute hier im Bundesrat mit der entsprechenden Stellungnahme sehr deutlich gemacht wird. – Vielen Dank! Glück auf! Amtierende Präsidentin Dr. Lydia Hüskens: Ich danke Ihnen, Herr Minister Dr. Philippi. – Das Wort hat nun Herr Minister Hildenbrand, Baden-Württemberg. Oliver Hildenbrand (Baden-Württemberg): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter erheblichem Druck. Wir erwarten ein jährliches Defizit in zweistelliger Milliardenhöhe. Eine Reform der GKV-Finanzierung ist also dringend notwendig, und die vorliegende Reform ist im Grundsatz richtig. Ausgaben und beitragspflichtige Einnahmen müssen wieder in Einklang gebracht werden. Doch dabei gilt – und das verkennt leider der Gesetzentwurf des Bundes –: Wer die GKV-Finanzen nachhaltig stabilisieren will, muss die Lasten fair verteilen. Es muss gerecht und solidarisch zugehen. Sparmaßnahmen dürfen die Versorgungssicherheit nicht gefährden. Das betrifft die gesamte Versorgungskette: die Arzneimittelproduktion, die ambulante Versorgung bis hin zu den Krankenhäusern. Denn – ja, wir wissen das alle – die Krankenhäuser stehen seit Jahren unter enormem wirtschaftlichen Druck, und die vorgesehenen Sparmaßnahmen drohen die ohnehin angespannte Lage noch weiter zu verschärfen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Abkehr von der Meistbegünstigungsklausel vor. Das erschwert die angemessene Finanzierung von Sach- und Lohnkosten der Krankenhäuser. Auch die Deckelung des Pflegebudgets und die nur noch eingeschränkte Refinanzierung von steigenden Personalkosten führen zu erheblichen Finanzierungslücken. Das alles gefährdet die flächendeckende und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung in den Ländern. Das gilt auch für Baden-Württemberg. Kritisch bewerten wir auch die geplanten Kürzungen im Bereich der Psychotherapie. Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. Sie bringen neben großem persönlichen Leid hohe gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgekosten mit sich. Dabei wissen wir doch: Frühzeitige Behandlungen vermeiden Chronifizierungen und stationäre Aufenthalte. Erst kürzlich wurden Honorarkürzungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beschlossen. Die nun vorgesehenen Maßnahmen verschärfen die Situation weiter, auch mit Blick auf die Wartezeiten für Therapien. Das ist für jede und jeden einzelne/-n Betroffene/-n äußerst belastend, und es steht dem Ziel des Gesetzentwurfs am Ende entgegen, denn dadurch drohen mittel- und langfristig ja sogar höhere Kosten. Ich will das Kernproblem klar benennen: Der Bund wird seiner Finanzierungsverantwortung nicht gerecht. Seit Jahren gleicht er insbesondere die Kosten für Gesundheitsleistungen für Grundsicherungsbeziehende nur zu rund einem Drittel aus. Dadurch fehlen den Krankenkassen jedes Jahr rund 12 Milliarden Euro. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen aus Steuermitteln finanziert werden und dürfen nicht einseitig den Beitragszahlenden aufgebürdet werden. Der Bundesrat hat deshalb auf Antrag von Baden-Württemberg schon zu Jahresbeginn gefordert: Der Bund muss alle versicherungsfremden Leistungen vollständig aus dem Bundeshaushalt finanzieren. Was sehen wir jetzt im vorliegenden Gesetzentwurf? Wir sehen, dass der Bund sich mit zusätzlichen 250 Millionen Euro an der Finanzierung der Gesundheitsleistungen für Grundsicherungsbeziehende beteiligen will. Bei einer Deckungslücke von 12 Milliarden Euro im Jahr reicht das aber bei Weitem nicht aus – zumal der Bund gleichzeitig seinen Zuschuss für versicherungsfremde Leistungen um 2 Milliarden Euro kürzen will. Das ist wirklich inakzeptabel. Die Schieflage innerhalb des Entwurfs zum GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist offensichtlich. Auf der einen Seite sieht der Bund bei Krankenhäusern, Psychotherapie, Beitragszahlenden und Beschäftigten im Gesundheitswesen erhebliche Belastungen vor. Auf der anderen Seite aber entzieht er sich selbst seiner Finanzierungsverantwortung. Das können wir doch den Menschen im Land nicht vermitteln. Deshalb appelliere ich an Sie alle: Lassen Sie uns das Maßnahmenpaket gemeinsam ausgewogen und tragfähig machen, für eine solide Finanzierung der Krankenversicherung und für eine starke Gesundheitsversorgung in unserem Land! – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Dr. Lydia Hüskens: Herzlichen Dank, Herr Minister Hildenbrand! – Das Wort hat nun Frau Senatorin Dr. Czyborra, Berlin. Dr. Ina Czyborra (Berlin): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich teilen auch wir das Ziel, die Finanzierung unseres Gesundheitswesens langfristig zu sichern und Beitragsanstiege einzudämmen. Aber wir müssen über die eine entscheidende Frage sprechen: Wie erreichen wir dieses Ziel? Richten wir nicht auch Schaden an in unserer Gesundheitswirtschaft mit negativen Folgen für Beschäftigung, Wertschöpfung, Steuern und Sozialversicherung? Über die ambulante und stationäre Versorgung im Allgemeinen wie über andere Leistungserbringer wurde von meinen Kolleginnen und Kollegen bereits ausführlich geredet. Ich als Gesundheits- und Wissenschaftssenatorin rede über die Universitätsmedizin, also jene Einrichtungen, die eine besondere Rolle in der Gesundheitsversorgung in Deutschland einnehmen und diese Rolle hinsichtlich möglicher Krisen und Notlagen ausbauen sollen. Dazu muss ich deutlich sagen: Universitätsmedizin ist mehr als Krankenhausversorgung. Universitätskliniken sind Orte der Maximalversorgung, wo die schwersten und komplexesten Fälle behandelt werden. Sie sind Anlaufstellen für Menschen mit seltenen Erkrankungen und Zentren für hochkomplexe Eingriffe. In Krisen sind sie tragende Säulen unseres Systems. Aber ihre Rolle geht weit darüber hinaus. Sie verbinden drei zentrale Aufgaben: Versorgung, Forschung und Lehre. Sie entwickeln neue Therapien, bilden Fachkräfte aus und gestalten den medizinischen Fortschritt von morgen. Sie sind die Grundlage einer erfolgreichen Gesundheitswirtschaft und auch der Pharmaindustrie. Genau diese Verbindung macht sie unverzichtbar. Universitätskliniken sind eben nicht ein beliebiger Kostenfaktor in einer Haushaltsrechnung. Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz würde die Universitätsmedizin mit rund 800 Millionen Euro jährlich zusätzlich belasten. Das sind Verluste aus der Versorgung, nicht aus Forschung und Lehre, also Verluste, die eigentlich nicht die Länder zu tragen haben – aber immer übernehmen müssen. Das geht dann zulasten notwendiger Investitionen in Spitzenmedizin und Forschung. Bereits heute sind 75 Prozent der Uniklinika defizitär. Rücklagen sind kaum noch vorhanden. Wer hier weiter kürzt, gefährdet nicht nur die Versorgung heute, sondern auch Innovation und Fachkräfte von morgen, und meldet sich von der Spitzenmedizin im internationalen Wettbewerb ab. Seit Jahren diskutieren wir nun schon über die Zukunft der Krankenhausversorgung. Die Ziele sind bekannt und richtig. Neben der notwendigen Versorgung in der Fläche, die sichergestellt werden muss, brauchen wir Qualität, Spezialisierung, Konzentration komplexer Leistungen, eine starke Rolle leistungsfähiger Zentren. Diese Ziele unterstützen wir ausdrücklich. Aber wir brauchen die richtigen Rahmenbedingungen. Wer eine Brücke in die Zukunft bauen will, darf nicht an ihren Pfeilern sparen. Universitätskliniken sollen zusätzliche Verantwortung übernehmen, etwa als zentrale Akteure in der Krankenhausreform. Das Netzwerk Universitätsmedizin wird gestärkt – vielen Dank dafür! –, aber gleichzeitig werden die finanziellen Spielräume eingeschränkt. Hohe Anforderungen an Personalausstattung, zum Beispiel in der Kinderintensivmedizin, können heute kaum erfüllt werden. Schon einzelne strukturelle Unterschreitungen können dazu führen, dass Leistungsgruppen infrage gestellt werden. Das betrifft ausgerechnet die Häuser, die die komplexesten Fälle behandeln. Die Reform braucht starke Zentren, von denen auch Innovation und die Fachkräfte für die Versorgung im ländlichen Raum ausgehen. Innovationen geraten unter Druck und damit die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung und Arbeit. Wir haben gerade erst die Gründung des Zentrums für Gen- und Zelltherapie von Charité und Bayer gefeiert. Das ist auch ein Thema in der Hightech Agenda Deutschland, damit wir wirtschaftlich in dem so wichtigen Bereich der Biomedizin nicht zurückfallen. – Auch die Ausbildungsqualität leidet. Studien- und Ausbildungsplätze in Medizin, Pflege und der Hebammenausbildung fallen weg. Die Weiterentwicklung der akademischen Gesundheitsberufe, die wir so dringend brauchen, stockt. Damit gefährden wir die Grundlagen zukünftiger medizinischer Versorgung. Medizinischer Fortschritt entsteht dort, wo Versorgung, Forschung und Lehre zusammenkommen – eben in der Universitätsmedizin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle im System brauchen starke Unikliniken. Das ist kein Gegeneinander, das baut aufeinander auf, für die Patientinnen und Patienten, für Versorgungskonzepte von morgen, für Beschäftigte, Ausbildung und Fachkräfte. Die Medizin der Zukunft muss viel stärker als heute Präventionsmedizin statt Interventions- und Reparaturmedizin sein. Auch das ist für einen starken Gesundheitswirtschaftsstandort von großer Bedeutung. Immerhin werden 12,5 Prozent des BIP in diesen Bereichen erwirtschaftet. Damit sind sie eben nicht nur ein Kostenfaktor, sondern auch ein sehr erfolgreicher Wirtschaftszweig. Die Universitätsmedizin ist ein unverzichtbarer Teil unserer Daseinsvorsorge. Eine Politik, die die Universitätsmedizin schwächt, können wir nicht mittragen. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Dr. Lydia Hüskens: Herzlichen Dank, Frau Senatorin! – Das Wort hat nun Frau Ministerin Schenk, Thüringen. Katharina Schenk (Thüringen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist eigentlich eine „Reform“? Gemeinhin versteht man darunter eine geplante Veränderung zur Lösung eines Problems. Wie Sie den Reden meiner elf Vorredner entnehmen konnten, sprechen wir hier aber eher über die Verschärfung diverser Probleme. Jetzt kann man es sich natürlich ziemlich leicht machen und sagen: Mit unseren über 60 Anträgen zum Gesetzentwurf wird im Wesentlichen nicht das Ziel erreicht, zu sparen – und das, obwohl wir doch alle den Satz gesagt haben: „Die GKV steht unter Druck“. Ich halte diesen Satz, ehrlich gesagt, für ziemlich gefährlich, denn er erweckt den Eindruck, dass da irgendetwas Abstraktes unter Druck steht. Eigentlich stehen aber die Patientinnen und Patienten unter Druck, die Menschen, die einen Hausarzttermin brauchen, die Menschen, die lange suchen, um einen Kieferorthopäden zu finden, die Menschen, die sich fragen, ob ihr Krankenhaus eigentlich in den nächsten Monaten noch da sein wird. Wir sprechen dann oft auch als Arbeitsminister, die sich fragen, ob wir es mit dieser Reform eigentlich noch schaffen, ein Problem zu lösen – was ja eigentlich der Anspruch sein sollte. Oft erschöpft sich unsere Kritik dann in dem Satz: Der Bund sollte aber doch! Natürlich sollte der Bund dieses Paket auf alle Schultern legen, und er sollte bei den versicherungsfremden Leistungen – das wurde hinlänglich erklärt – ein bisschen mehr tun, deutlich mehr, als 250 Millionen Euro zu zahlen. Klar ist aber, dass wir, selbst wenn dieser Schritt getan würde, immer noch nicht über eine echte Reform sprechen würden. Denn eine Reform würde ja ein Problem geplant lösen. Eine echte Problemlösung basiert aber nicht darauf, dass man ein Problem immer wieder mit Geld zuschüttet. Vielmehr muss man an die Wurzel gehen. Aus meiner Sicht ist die Wurzel des Problems in unserem Gesundheitssystem das ständige Reden über Kranke. Wir sprechen nicht über Gesunde und über das Ziel, das wir eigentlich haben sollten, nämlich die Stärkung von Prävention. Wir wollen doch eigentlich erreichen, dass die Menschen, die immer älter werden, möglichst viele gesunde Jahre erleben. Deswegen muss unsere geplante Veränderung eigentlich sein, dass wir Prävention ganz nach vorne stellen. Ich weiß: Das soll in einem zweiten Schritt passieren. Wir müssen aber vermeiden, mit dem ersten Schritt diesen zweiten Schritt völlig unglaubwürdig zu machen. Und genau das passiert hier. Denn wo erhalte ich den Zugang zu Prävention? Bei Hausärztinnen und Hausärzten – denen wir gerade vor einigen Monaten durch die Entbudgetisierung vermittelt haben: Bitte leistet mehr! Die Hausärztinnen und -ärzte sind auch die Grundlage für das geplante Primärversorgungssystem. Sie erfahren eine Mehrbelastung, weil sie mehr tun sollen. Und dieser Mehrbelastung wollen wir nun durch eine finanzielle Mehrbelastung begegnen? Eigentlich bestrafen wir damit die Praxen und machen wieder genau das, was wir nicht tun sollten: Wir verstärken das Stadt-Land-Gefälle. Denn während man in einer städtischen Region noch die Auswahl hat, werden gerade für die älter werdenden Menschen auf dem Land die Wege immer weiter. Und damit sind wir wieder da, wo wir eigentlich nicht sein wollten: bei einer Differenzierung zwischen Ost und West. Ähnlich sieht es aus bei den Kieferorthopäden, bei den Facharztbesuchen und auch – das hat der Kollege Laumann ausgeführt – bei den Krankenhäusern. Zuerst sagen wir A mit einer Tarifverpflichtung, und hier sagen wir dann B, indem es nur noch eine anteilige Refinanzierung der Tariferhöhungsrate von 50 Prozent geben soll. Dieser Reformschritt – wenn man ihn denn so nennen will – ist einfach inkonsistent. Deswegen wird er eben am Ende auch von zwölf Rednerinnen und Rednern nicht geteilt. Die Kritik von zwölf Rednerinnen und Rednern erschöpft sich auch nicht darin, zu sagen: „Das wollen wir alles nicht“, sondern sie mündet am Ende in den Wunsch, eine grundlegende Reform zu schaffen, basierend auf der Erkenntnis, dass der Zugang zu medizinischer Versorgung die Bedingung dafür ist, sich selbst kompetent gesund zu erhalten, in Stadt und Land. Ich möchte hier nicht all das wiederholen, was Wichtiges gesagt wurde über Hausärzte, psychotherapeutische Versorgung, Kieferorthopäden, über die Krankenhausversorgung, der wir durch den Krankenhausreformprozess ohnehin schon eine große Belastung auferlegt haben. Vielmehr möchte ich unterstreichen, dass wir Gesundheitsministerinnen und -minister uns offensichtlich mehrheitlich wünschen, dass es eine geplante Veränderung gibt, die in sich konsistent und schlüssig ist. Das ist vielleicht gerade deswegen nötig, weil eine Reform sich nicht darin erschöpfen kann, dass wir sagen: Wir verschieben finanzielle Lasten von einem Töpfchen in das andere. – Es ist ja nicht so, dass, wenn die versicherungsfremden Leistungen jetzt steuergeldlich aus dem Bundeshaushalt finanziert würden, plötzlich insgesamt mehr Geld da wäre. Diese Verschiebung würde nur bedeuten, dass die richtigen Personen für das Problem bezahlen. Grundsätzlich sollten wir aber dahin kommen, das Problem bei der Wurzel zu packen. Insofern bin ich dankbar für die vielen Mitantragstellerinnen und Mitantragsteller, die sich der Mühe angeschlossen haben, aus dem Wust von 60 Anträgen eine gemeinsame Stimme zu machen. Eines ist doch klar: Es geht hier nicht um „Bund gegen Länder“. Es geht hier nicht um die Überschrift „GKV unter Druck“. Es geht hier darum, Patientinnen und Patienten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Pflegerinnen und Pflegern, Krankenhausgeschäftsführern, Heilmittelerbringern, Kieferorthopäden das Signal zu senden, dass wir hier in diesem Rund ein Problem strukturell lösen wollen. Dazu haben wir noch die Chance, und dazu sollten wir konstruktiv sein. Dass die Länder das sind, wird, glaube ich, durch unseren Antrag sehr deutlich. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Dr. Lydia Hüskens: Herzlichen Dank, Frau Ministerin Schenk! – Das Wort hat nun der Parlamentarische Staatssekretär aus dem Bundesministerium für Gesundheit, Herr Sorge. Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es gut, dass Frau Schenk darauf hingewiesen hat, dass es hier in der Debatte nicht um „Bund gegen die Länder“ oder „Länder gegen den Bund“ geht, sondern dass uns das Ziel eint, dass wir diese Strukturreform unbedingt auf den Weg bringen müssen. Wir haben ja momentan auch im Deutschen Bundestag die Debatte dazu, deshalb kann die Ministerin heute nicht hier sein. Hier ist noch mal ganz klar geworden, dass wir vor einer Entscheidung stehen: Entweder wir handeln jetzt, oder wir lassen die Beitragssätze weiter steigen. Genau das – das ist ja auch in Ihren Reden klar geworden – dürfen wir nicht zulassen. Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist ernst. Sie ist sehr ernst. Kollege Laumann hat darauf hingewiesen: Wir reden über ein Defizit, das für das nächste Jahr auf 15 bis 19 Milliarden Euro prognostiziert wird und das, wenn wir nichts tun würden, bis 2030 auf eine Deckungslücke von über 40 Milliarden Euro hinauslaufen würde. Ohne Reform hätte das massive Folgen – für Versicherte, für Leistungserbringer, für Arbeitgeber und für den gesamten Standort Deutschland. Eines ist doch klar: Immer höhere Beiträge lösen die strukturellen Probleme nicht auf. Sie verschieben sie nur, und sie machen sie am Ende noch größer. Verantwortungsvoll zu handeln, heißt, auch schwierige Entscheidungen zu treffen. Deshalb haben wir dieses Paket auf den Weg gebracht. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Finanzen der GKV stabilisieren. Wir wollen die Beitragssätze stabil halten. Und wir wollen vor allen Dingen das System zukunftsfest machen. Dabei folgen wir zwei einfachen Grundgedanken. Erstens. Wir kehren zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik zurück. Das ist der Punkt, den der eine oder andere eher als Milchmädchenrechnung bezeichnet, der aber absolut richtig ist. Das heißt, Ausgaben dürfen dauerhaft nicht schneller steigen als die Einnahmen. Im Gesundheitswesen gilt wie überall: Auf Dauer kann man nur das ausgeben, was erwirtschaftet wird. Ich sage noch mal ganz ausdrücklich: Es geht hier nicht um einen Kahlschlag. Es geht auch nicht um den Abbau guter Versorgung. Es geht um Maß und Mitte, und es geht um finanzielle Vernunft. Die Vergütungen werden weiter steigen können, aber nicht grenzenlos, sondern im Rahmen dessen, was die Solidargemeinschaft vor dem Hintergrund der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung nachhaltig tragen kann. Zweitens. Beitragsmittel müssen wirksam eingesetzt werden. Jeder Euro, den Arbeitgeber und Versicherte einzahlen, muss verantwortungsvoll und zielgerichtet verwendet werden. Ausgaben brauchen einen nachvollziehbaren Nutzen für die Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten. Genau darum geht es bei dieser Reform: nicht um weniger Gesundheit, sondern um mehr Effizienz. Es geht um mehr Zielgenauigkeit. Und es geht vor allen Dingen um mehr Nachhaltigkeit. Deshalb umfasst das Gesetz ein ausgewogenes Maßnahmenpaket. Alle tragen einen Teil der Verantwortung, nicht nur eine Gruppe, nicht nur ein Sektor. Ich kann verstehen, dass sich die Begeisterungsstürme in vielen Bereichen natürlich in Grenzen halten. Wir haben aber aufgrund des finanziellen Drucks nur die Möglichkeit, ein ausgewogenes Paket zu schnüren, unter Einbindung aller Beteiligten, ob das die Leistungserbringer sind oder die Krankenkassen. Auch die pharmazeutische Industrie leistet ihren Beitrag. Und – auch wenn das hier manchmal ein bisschen anders klingt – auch der Bund leistet seinen Beitrag. Das ist wichtig. Ich weiß, dass viele von Ihnen sich sicher mehr gewünscht hätten. Das wäre sicherlich auch in unserem Sinne. Aber klar ist: Die Haushaltslage lässt uns nur sehr wenig Spielraum. Insofern begrüße ich den Einstieg in die Finanzierung der Krankenkassenbeiträge für die Grundsicherungsempfänger. Wir haben allerdings auch dort noch erhebliche Diskussionen vor uns. Klar ist aber: Eine schlechtere Versorgung hilft letztlich niemandem, erst recht nicht den Versicherten. Das wäre der falsche Weg für den sozialen Frieden, für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Genau deshalb ist diese Reform notwendig. Sie ist auch zumutbar. Wir sichern damit nicht nur die Finanzierung für das kommende Jahr ab. Wir setzen auch ein Signal und schaffen eine Grundlage für die nächsten Jahre. Wir wissen: Dieses Gesetz ist nicht das Ende der Debatte. Es ist vielmehr eine entscheidende Grundlage. Wirksame Strukturreformen brauchen ein stabiles Fundament, und das schaffen wir mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Wir müssen mit Blick auf die Strukturreformen – das ist ja auch angeklungen – die Versorgung nicht nur effizienter und bürokratieärmer organisieren. Wir müssen auch digitale Möglichkeiten besser nutzen. Wir müssen vorhandene Kapazitäten zielgerichteter einsetzen. Und wir müssen das Gesundheitswesen stärker an den tatsächlichen Bedarf der Menschen anpassen. Die Anpassung der Krankenhausreform, die Notfallreform, das Primärversorgungssystem – wir reden nicht nur, wir sind gemeinsam dabei, zu handeln. Allein mit diesen drei großen Strukturreformen werden wir das Gesundheitssystem in den entscheidenden Bereichen zuverlässiger und effizienter machen. Auch das Thema Prävention gehört dazu, denn gute Gesundheitspolitik beginnt nicht erst im Behandlungszimmer. Sie beginnt früher: bei Aufklärung, bei Vorsorge und bei klugen politischen Anreizsystemen. Meine Damen und Herren, ich weiß, wir als Bundesregierung wissen, mit diesem Gesetz muten wir allen viel zu. Aber es ist der richtige Weg. Es steht für nachhaltige Stabilität statt kurzfristiger Entlastungsillusionen. Es steht für Verantwortung. Und es steht für ein Gesundheitswesen, das auch morgen noch leistungsfähig ist. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam entschlossen handeln mit dem klaren Ziel, die gesetzliche Krankenversicherung zum Wohl einer guten Versorgung dauerhaft zu stabilisieren! Entscheidend ist, dass wir nicht weiter zögern. Nachhaltige Reformen im Gesundheitswesen wurden in den letzten Jahren leider viel zu lange aufgeschoben. Lassen Sie uns nicht noch mehr Zeit verlieren und die Beratungen zum Gesetz zügig abschließen! Ich weiß, Sie haben noch viel Gesprächsbedarf. Das ist nicht nur im Rahmen der GMK deutlich geworden, sondern auch heute anhand der Rednerliste. Ich gebe zu und habe auch darauf hingewiesen, dass die neuen Zahlen natürlich die Spielräume weiter verengen. Ich weiß aber aus den bisherigen Gesprächen, dass insbesondere Ihnen allen – und auch uns – wichtig ist, dass die Krankenhäuser mehr Beinfreiheit bekommen. Viele Häuser brauchen diese Flexibilität, um den laufenden Transformationsprozess und die in Rede stehenden finanziellen Herausforderungen zu meistern. Dieses Anliegen haben wir verstanden, und das teilen wir auch. Wir sagen zu, dass wir an Lösungen arbeiten – für mehr Vertrauen und weniger Bürokratie. Nur gemeinsam wird es uns gelingen, den ambitionierten Zeitplan im Sinne einer guten Gesundheitsversorgung für die Menschen umzusetzen. Deshalb möchte ich Ihnen allen noch mal ganz herzlich für die Unterstützung danken und freue mich auf die weiteren Gespräche und den Austausch. Amtierende Präsidentin Dr. Lydia Hüskens: Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir können zur Abstimmung kommen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und drei Landesanträge vor. Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Damit entfallen Ziffer 8, Ziffer 9, Ziffer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Ziffer 41. Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 10 im Übrigen! – Mehrheit. Ziffer 11! – Minderheit. Bitte Ihr Handzeichen für den Zwei-Länder-Antrag in der Drucksache 256/3! – Mehrheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 17! – Mehrheit. Ziffer 22! – Mehrheit. Ziffer 23! – Mehrheit. Ziffer 24! – Mehrheit. Ziffer 27! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 52. Ziffer 31! – Mehrheit. Ziffer 32! – Mehrheit. Ziffer 33! – Mehrheit. Ziffer 38! – Mehrheit. Ziffer 40! – Mehrheit. Ziffer 42! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 43. Ziffer 44! – Mehrheit. Die Abstimmung über Ziffer 51 soll nach Buchstaben getrennt erfolgen. Bitte Ihr Handzeichen für: Buchstaben a und d gemeinsam! – Mehrheit. Buchstabe b! – Mehrheit. Buchstabe c! – Mehrheit. Buchstabe f! – Mehrheit. Ziffer 53! – Mehrheit. Die Abstimmung über Ziffer 55 soll nach Buchstaben getrennt erfolgen. Bitte Ihr Handzeichen für: Buchstabe a! – Minderheit. Buchstaben b und c gemeinsam! – Minderheit. Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 56 ohne den Buchstaben b! – Mehrheit. Buchstabe b! – Mehrheit. Ziffer 59! – Mehrheit. Ziffer 60! – Minderheit. Ziffer 61! – Minderheit. Wer ist für den Mehrländerantrag in Drucksache 256/4, dem die Länder Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt beigetreten sind? – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 63. Nun bitte Ihr Handzeichen für den Länderantrag in der Drucksache 256/2! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (Drucksache 298/26) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3: TOP 3 Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung- Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) (Drucksache 299/26) Mir liegen Wortmeldungen vor. Zunächst erteile ich das Wort Frau Ministerin Drese, Mecklenburg- Vorpommern. Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Apotheken in Deutschland stehen seit Langem vor großen Herausforderungen. Die Versorgung wird anspruchsvoller, die Fixkosten steigen. Viele Apotheken geraten wirtschaftlich und personell an ihre Grenzen. Ein zunehmender Fachkräftemangel ist spürbar. Besonders in ländlich geprägten, dünn besiedelten Regionen wird die Versorgung mit Arzneimitteln zunehmend schwieriger. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass sich das System der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Apotheken vor Ort bewährt hat. Gerade in Krisenzeiten ist es belastbar und hat daher einen besonderen Wert für unsere Gesundheitsversorgung. Die Apothekenreform ist daher ein wichtiger Schritt, um das flächendeckende Apothekennetz zu erhalten und die wohnortnahe Arzneimittelversorgung in Deutschland langfristig zu sichern. Wir haben zum Apothekenversorgung- Weiterentwicklungsgesetz innerhalb der Bundesländer, aber auch mit der Bundesebene lange und intensiv, aber stets sachlich und zielführend gerungen. Allein mein Bundesland hat drei Änderungsanträge in das Verfahren eingebracht. Bei allen Diskussionen im Detail hatten alle Beteiligten ein übergeordnetes Ziel: die Stärkung der Apotheken vor Ort. Ich glaube, mit dem vorliegenden Gesetz gelingt das auf überzeugende Art. Neben den Maßnahmen zur besseren Versorgung und wirtschaftlichen Stärkung wird das System durch die Reform moderner, flexibler und patientennäher. Die Apotheken vor Ort werden in ihrer fachlichen Kompetenz gestärkt, indem sie neue Gesundheitsleistungen niedrigschwellig anbieten können. Die Ausweitung der pharmazeutischen Dienstleistungen bietet die Möglichkeit, die Apotheken noch stärker vor Ort in Prävention und Medikationsmanagement einzubinden. Auch das passt sehr gut zu unserem übergeordneten Gesundheitsziel, Gesundheitsförderung und Prävention auszubauen. Ein Wort möchte ich zu den erweiterten Impfmöglichkeiten und neuen Testangeboten sagen. Ich verstehe, ehrlich gesagt, die Teile der Ärzteschaft, die das kritisch sehen, nicht so ganz. Ähnlich wie bei der Aufwertung von Pflegefachkräften muss wohl bei dem einen oder anderen noch die Kooperationsfähigkeit und die Einsicht in die Realität wachsen. Denn mit dieser Regelung der Apothekenreform werden nicht nur Arztpraxen entlastet. Auch die Versorgung der Patientinnen und Patienten, die schnell und ohne lange Wege Unterstützung benötigen, wird verbessert. Angesichts des Fachkräftemangels und unseres Ansatzes der guten, flächendeckenden Gesundheitsvorsorge ist das genau der richtige Weg. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Reform leistet aber noch mehr. Sie sorgt nämlich auch für mehr Flexibilität innerhalb der ländlichen Räume. Die Einführung bezahlter Teilnotdienste ist für Mecklenburg- Vorpommern ein besonders positives Signal, denn Teilnotdienste sind hier bereits erfolgreich etabliert. Die vorgesehene Honorierung von Teildiensten bei der Durchführung der Nacht- und Notbereitschaft stärkt diese Struktur zum Vorteil der Versorgung durch Apotheken vor Ort. Die Vertretung eines Apothekers durch pharmazeutisch-technische Assistenten löst die strukturellen Probleme dagegen nicht, sondern weicht eine Grenze auf und gefährdet aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns die Versorgungsqualität. Deshalb werden wir eine Protokollerklärung zum Gesetz abgeben. Insbesondere bei komplexen pharmazeutischen Fragestellungen, bei Wechselwirkungsprüfungen sowie bei der Bewertung individueller Medikationsrisiken ist die Expertise approbierter Fachkräfte unserer Meinung nach unverzichtbar. Inhabergeführte Apotheken sind für die qualitativ hochwertige Versorgung und Beratung der Menschen vor Ort die besten Apotheken. – Dennoch ist das vorliegende Gesetz ein gutes Gesetz. Insgesamt wird es nur mit zusätzlichen finanziellen Mitteln gelingen, eine flächendeckende Versorgung dauerhaft zu sichern. Deshalb bin ich sehr froh, dass nach langem Kampf das Bundeskabinett in der vergangenen Woche die Anhebung des Packungsfixums in zwei Stufen auf 9,50 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen hat. Die Erhöhung des Fixums schafft die notwendige Finanzierungs- und Planungssicherheit und ist essenziell, um das Apothekennetz in seiner jetzigen Struktur zu erhalten. Bisher standen ein steter Aufgabenzuwachs und steigende Kosten einer seit 2013 stagnierenden Honorierung gegenüber. Das wird durch die Reform geändert. Ich bin zuversichtlich, dass durch die vorliegende Reform Apotheken Garanten für eine niedrigschwellige, qualitativ hochwertige Versorgung und damit ein unverzichtbarer Bestandteil des wohnortnahen Gesundheitssystems bleiben. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Dr. Lydia Hüskens: Herzlichen Dank, Frau Ministerin Drese! – Das Wort hat nun Herr Minister Dr. Philippi, Niedersachsen. Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach einem gescheiterten Versuch in der vorherigen Legislaturperiode liegt sie nun vor, die lang erwartete Apothekenreform. Mit der heutigen Befassung des Bundesrates mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz stehen wir an einem entscheidenden Punkt der gesundheitspolitischen Debatte. Dieses Gesetz ist das Ergebnis intensiver Beratungen, und es verfolgt ein Ziel, welches für uns alle von großer Bedeutung sein sollte, nämlich die Sicherung der flächendeckenden, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung hier in Deutschland. Um dieses Ziel erreichen zu können, ist die Vor-Ort- Apotheke als starker Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung unverzichtbar. Dort werden neben der Abgabe von Medikamenten Patientinnen und Patienten kompetent beraten, und oftmals können gesundheitliche Fragestellungen unkompliziert geklärt werden. Für viele Menschen ist es der Erstkontakt bei Fragen zur Gesundheit. Allerdings erleben wir seit Jahren eine sehr besorgniserregende Entwicklung: Die Zahl der Apotheken in unserem Land sinkt kontinuierlich. Die Inhaberinnen und Inhaber kämpfen mit dem bestehenden Fachkräftemangel, stetig steigenden Kosten und finden unter diesen herausfordernden Bedingungen häufig keine Nachfolgerinnen oder Nachfolger. Die wirtschaftliche Belastung der Apotheken hat inzwischen ein enormes Ausmaß angenommen, und die Versorgungssicherheit könnte dadurch ernsthaft gefährdet werden. Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich, dass die Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag in die Tat umgesetzt hat und die dringend benötigte Anhebung des Apothekenfixums Anfang dieses Monats im Bundeskabinett beschlossen hat. Auch wenn diese nur schrittweise erfolgen wird – sie ist beschlossen. Das uns nun vorliegende Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung enthält weitere wichtige Maßnahmen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation in der Apothekenlandschaft. Der Abbau von Bürokratie sowie die Weiterentwicklung und Ausweitung der pharmazeutischen Dienstleistungen sind richtige Schritte, denn in den Apotheken steckt mehr Potenzial, als derzeit genutzt wird. Dieses Gesetz trägt dazu bei, die vorhandenen Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker noch besser für unsere Versorgung und damit für unsere Gesellschaft nutzbar zu machen und somit die vorhandenen Ressourcen effizienter einzusetzen. Ich begrüße besonders die Klarstellung, dass die viel diskutierte und zu Recht häufig kritisierte Vertretungsbefugnis für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten nur zu einer Erprobung der vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in ländlichen Regionen dienen darf. Die Auswirkungen dieser Regelung müssen jedoch genau beobachtet werden. Es gilt an dieser Stelle zu beachten, dass die Regelung nicht zu einer strukturellen Schwächung der inhabergeführten Apotheken unter persönlicher Leitung einer Apothekerin oder eines Apothekers führen darf. Dies würde sich deutlich nachteilig auf die Qualität der Arzneimittelversorgung und damit die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten auswirken. Meine Damen und Herren, neben allen möglicherweise noch bestehenden Vorbehalten und Kritikpunkten bietet das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung den Apotheken vor Ort vor allen Dingen eines: die Chance, sich noch stärker als bisher als zentrale Anlaufstelle in allen Fragen der Gesundheitsversorgung zu etablieren und sich damit deutlich von der wachsenden Konkurrenz durch Versandapotheken abzugrenzen. Lassen Sie uns deshalb heute gemeinsam ein klares Signal für starke Vor-Ort-Apotheken und somit eine verlässliche Gesundheitsversorgung in unserem Land setzen und dem Gesetz über die Hürde Bundesrat helfen! – Vielen Dank! Glück auf! Amtierende Präsidentin Dr. Lydia Hüskens: Herzlichen Dank, Herr Minister! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Mir liegt je eine Erklärung zu Protokoll1 vor von Frau Staatsministerin Stolz (Hessen), Frau Ministerin Drese (Mecklenburg-Vorpommern) und Herrn Staatssekretär Bischoff (Saarland). Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. 1 Anlagen 1 bis 3 Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern (Drucksache 300/26) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Der Ausschuss empfiehlt in Ziffer 1, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Es bleibt noch über die empfohlene Entschließung abzustimmen. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir kommen nun zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 5/20261 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 5 bis 8, 10, 11, 15, 20, 24, 28, 30 bis 32, 37, 39, 43, 44, 51 bis 54, 56 bis 58, 60 und 61. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit ist das so beschlossen. Je eine Erklärung zu Protokoll2 hat abgegeben: zu Punkt 5 und zu Punkt 15 Herr Minister Krischer (Nordrhein-Westfalen). Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen (Drucksache 305/26, zu Drucksache 305/26) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. 1 Anlage 4 2 Anlagen 5 und 6 Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz deutscher Unternehmen vor internationalen Klimaklagen – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 285/26) Mir liegt eine Wortmeldung vor. Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Herrmann, Bayern. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für den Freistaat Bayern bringe ich heute eine Initiative zur Ergänzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein und werbe dann am Ende der Diskussion um Ihre Zustimmung, denn dies ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland von zentraler Bedeutung. Ich weiß nicht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ob Sie es wissen: Derzeit klage

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

Relationen