Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tätigkeit: Anwaltskanzlei, Einzelanwältin oder Einzelanwalt
Mit einem umfassenden Angebot in allen wirtschaftlich relevanten Feldern der Rechts- und Steuerberatung ist Luther eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Die Full-Service-Kanzlei ist mit mehr als 420 Rechtsanwälten und Steuerberatern in zehn deutschen Wirtschaftsmetropolen vertreten sowie mit zehn Auslandsbüros in wichtigen Investitionsstandorten und Finanzplätzen Europas und Asiens präsent. Zu ihren Mandanten zählen große und mittelständische Unternehmen sowie die öffentliche Hand. Im Bereich der Interessenvertretung ist Luther für ihre Mandaten rechtsberatend tätig, erbringt Tätigkeiten, die auf Erlass, Änderung oder Unterlassung einer rechtlichen Regelung durch den Deutschen Bundestag oder die Bundesregierung gerichtet sind (einschließlich des Entwurfs von Regelungsvorschlägen) und nimmt durch schriftliche und mündliche Kontaktaufnahmen Einfluss auf die Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess der Organe, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung.
Interessenbereiche: Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Sonstiges im Bereich "Energie"; Strafrecht; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Öffentliches Recht; Zivilrecht; Allgemeine Energiepolitik; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Recht"; EU-Binnenmarkt; Verwaltungstransparenz/Open Government; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Atomenergie; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Erneuerbare Energien; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Energienetze; Stadtentwicklung; Fossile Energien; Artenschutz/Biodiversität; Rechtspolitik
Regelungsvorhaben:
- GKV-Beitragssatzstabilisierung - Änderung des SGB V: Anpassung des Fachzahnarztvorbehalts für Kieferorthopädie sowie Änderung der Regelung zur Dynamisierung beim Herstellerabschlag (§ 28 SGB V und § 130a SGB V)
Relationen
Keine Relationen.