Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker
Text
Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker
Tätigkeit: Sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts
Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker (AMK) arbeitet als Stufenplanbeteiligte nach § 63 Arzneimittelgesetz. Die AMK sammelt Meldungen über Arzneimittelrisiken, vertritt die Heilpraktiker*innen bei den Behörden des Bundes (BfArM, PEI) und dem Bundesministerium für Gesundheit und bei den Landesbehörden mit der Zuständigkeit für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Heilpraktiker*innen werden über Risiken von Arzneimitteln informiert.
Die AMK ist Mitglied bei den Routinesitzungen des Stufenplans und arbeitet über die Zulassungskommission D, E, C und in der Homöopathischen Arzneibuchkommission und Deutschen Arzneibuchkommission mit sowie im Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht, Apothekenpflicht, Standardzulassungen.
Interessenbereiche: Arzneimittel
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