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Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker Tätigkeit: Sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker (AMK) arbeitet als Stufenplanbeteiligte nach § 63 Arzneimittelgesetz. Die AMK sammelt Meldungen über Arzneimittelrisiken, vertritt die Heilpraktiker*innen bei den Behörden des Bundes (BfArM, PEI) und dem Bundesministerium für Gesundheit und bei den Landesbehörden mit der Zuständigkeit für Arzneimittel und Medizinprodukte. Heilpraktiker*innen werden über Risiken von Arzneimitteln informiert. Die AMK ist Mitglied bei den Routinesitzungen des Stufenplans und arbeitet über die Zulassungskommission D, E, C und in der Homöopathischen Arzneibuchkommission und Deutschen Arzneibuchkommission mit sowie im Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht, Apothekenpflicht, Standardzulassungen. Interessenbereiche: Arzneimittel

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