Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern (Bundesapothekerkammer)
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Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern (Bundesapothekerkammer)
Tätigkeit: Privatrechtlich organisierter Zusammenschluss von Kammern
Die Bundesapothekerkammer ist der Zusammenschluss der Landesapothekerkammern,
in denen die approbierten Apothekerinnen und Apotheker Pflichtmitglieder sind. Sie ist zuständig für Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, für das Berufsrecht, für Fragen der Arzneimittelsicherheit und der pharmazeutischen Qualität, sie vertritt die von ihr entwickelten einheitlichen Grundsätze für den Aufgabenbereich der Apothekerkammern nach außen.
Mit Hilfe von Positionspapieren wird über Herausforderungen und Potentiale der pharmazeutischen Tätigkeit informiert, zudem werden Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung der pharmazeutischen Tätigkeit inkl. der Arzneimittelversorgung unterbreitet. Der Verband vernetzt seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbare Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
Die Beiträge der Mitgliederorganisationen fließen in den Haushalt der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., der auch die Aktivitäten der Bundesapothekerkammer (BAK) abdeckt.
Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Arzneimittel; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Pflege
Regelungsvorhaben:
- Verbesserung der Arzneimittelversorgung: Erhalt der Flächendeckung, Vermeidung der Trivialisierung der Versorgung
- Ausbau der pharmazeutischen Tätigkeiten: Für Dienstleistungen, die bisher nicht oder nur selten in Apotheken durchgeführt werden, sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Einzelne Leistungen sollen im Interesse der Patientinnen und Patienten etabliert werden.
- Apothekenreform: Änderung Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG: Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Hierfür werden Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen beim Leistungsspektrum angestrebt.
- Apothekenreform: Änderung Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung: Zum Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes auch im ländlichen Raum sind Rahmenbedingungen erforderlich, unter denen Apotheken eine wirtschaftlichere Betriebsführung ermöglicht wird. Dazu erfolgt zum einen im Sinne einer Stärkung der Eigenverantwortung von Apothekeninhaberinnen und -inhabern ein Bürokratieabbau sowie eine Flexibilisierung des Apothekenbetriebs. Zum anderen werden Änderungen bei der Vergütung der Apotheken getroffen. Hier besteht Anpassungs-, Änderungs- und Ergänzungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Vertretungsmöglichkeiten, bei Impfungen, Testungen sowie pharmazeutischen Dienstleistungen, bei Dienstbereitschaft und Öffnungszeiten sowie bei den notwendigen Anforderungen an den Betrieb von Apotheken.
- Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen: Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie Befürwortung der Einführung eines Wahlrechts hinsichtlich der Kenntnis- und Gleichwertigkeitsprüfung im Rahmen von Anerkennungsverfahren aus Drittstaaten. Erleichterung des Zugangs zum Pharmaziestudium für PTA. Systematisch bessere Strukturierung der Bundesapothekerordnung.
- Medizinal-Cannabisgesetz: Eindämmung des Missbrauchs bei der Verschreibung und der Abgabe von Medizinal-Cannabis: Forderung eines persönlichen Erstkontaktes zwischen dem verschreibenden Arzt und dem Patienten sowie eines regelmäßigen Kontaktes bei Folgeverschreibungen. Verankerung eines Versandverbots für Cannabisblüten. Sanktionierung bei Verletzung der Vorschriften.
- GeDIG Fortentwicklung der Digitalisierung des Gesundheitswesens inklusive Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte: Erweiterte Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten auf Daten der ePA durch Apotheken.
- NotfallG: Verbesserung der Verzahnung des ambulanten und stationären Notdienstes: Ablehnung eines Dispensierrechts für Ärzte in der Notdienstpraxis eines integrierten Notfallzentrums. Einbindung der öffentlichen Apotheken bei der vorgesehenen Ersteinschätzung.
Relationen
Keine Relationen.