Landesverband der Privatkliniken in Rheinland-Pfalz und dem Saarland e.V.
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Landesverband der Privatkliniken in Rheinland-Pfalz und dem Saarland e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Unser Verein vertritt die Interessen der rheinland-pfälzischen und saarländischen Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken in privater Trägerschaft gegenüber der Landes- und Bundespolitik.
Wir machen uns stark für ein flexibel und bedarfsgerecht organisiertes Gesundheitssystem, das von Wettbewerb um beste Versorgung, Trägerpluralität und Fairness getragen wird. Wir wirken daraufhin, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Reha- und Krankenhausbetreiber verbessert werden, damit Kliniken Handlungs- und Planungssicherheit haben. Darüber hinaus setzen wir uns für faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Leistungserbringer ein, unabhängig davon, ob es sich um staatliche, kirchliche oder private Träger handelt.
Anlassbezogen organisieren wir für unsere Mitglieder Dialogformate mit politischen Akteuren im Gesundheitswesen sowie Vertretern der Ministerien.
Durch unsere Mitgliedschaft in unserem Dachverband, dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V., haben wir zudem einen starken Partner, der auf Bundesebene die Interessen der privaten Klinikträger wahrnimmt. Unsere politische Ansprache auf Bundesebene beschränkt sich daher hauptsächlich auf die Ansprache der rheinland-pfälzischen und saarländischen Bundestagsabgeordneten.
Der Zweck unseres Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.
Interessenbereiche: Arbeitsmarkt; Gesundheitsversorgung; Gesundheitsförderung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Pflege
Regelungsvorhaben:
- Verbesserung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG): Mit dem KHVVG sind weitreichende Änderungen in der Krankenhausplanung und -finanzierung geplant. Im Rahmen unserer Interessenvertretung setzen wir uns gezielt für Anpassungen in zentralen Bereichen ein. Ein wesentlicher Punkt ist die Vorhaltefinanzierung, die in der geplanten Form nicht umgesetzt werden sollte. Ein weiteres zentrales Anliegen ist der Erhalt der spezialisierten Fachkliniken innerhalb der neuen Leistungsgruppenstruktur. Damit diese Einrichtungen auch nach der Reform mit ihrem spezialisierten Angebot bestehen bleiben können, bedarf es spezifischer Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Strukturvorgaben.
- Rehakliniken als Träger der praktischen Pflegeausbildung zulassen: Reha-Einrichtungen sollen als Träger der praktischen Pflege(fachassistenz)ausbildung zugelassen werden.
Relationen
Keine Relationen.