Stiftung Liebenau
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Stiftung Liebenau
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
In unserer politischen Kommunikation führen wir im Rahmen unserer normalen Geschäftstätigkeit stellvertretend für die gesamte Stiftung Liebenau Gespräche in Berlin oder in den jeweiligen Wahlkreisen, in welchen sich Einrichtungen und Dienste von uns befinden, mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags und/ oder ihren Mitarbeitenden sowie Vertreterinnen und Vertretern von Bundesministerien.
Diese fachpolitischen Gespräche zu den für uns relevanten Interessens- und Vorhabenbereichen dienen zum einen dazu, den politisch-administrativen Entscheiderinnen und Entscheidern unmittelbar aus der Praxis Feedback über die Wirkung ausgeführter bzw. umgesetzter Rechtsnormen zu geben und gegebenenfalls Änderungsnotwendigkeiten bezüglich der Rahmenbedingungen aufzuzeigen (z.B. für eine grundlegende Reform der Sozialen Pflegeversicherung oder eine Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes, oder konkreter Einzelvorschriften wie einer notwendigen Kombinationsmöglichkeit für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem Entlastungsbudget oder einer weiteren Digitalisierung des gesamten Ankunfts- und Anerkennungsprozesses ausländischer Fachkräften für den Sozialbereich).
Den Gesprächspartnerinnen und –partnern bieten wir an, unsere Einrichtungen vor Ort zu besuchen, um sich im Gespräch mit Klientinnen und Klienten, unseren Mitarbeitenden und Verantwortlichen bei diesen Gelegenheiten zum einen selbst ein Bild über die Praxisauswirkungen der gesetzgeberischen Tätigkeit (z.B. hoher administrativer Aufwand bei der Pflegedokumentation, die zu einer Reduzierung der Zeit von Pflegefachkräften in der Pflege selbst führt) und zum anderen auch über innovative Modellprojekte (z.B. neue sozialraumorientierte und sektorenübergreifende Wohn-, Betreuungs- und Versorgungskonzepte) zu verschaffen.
Sind konkrete Regelungsvorhaben bekannt, können wir auf dieser inhaltlichen Basis anlassbezogen Stellung gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit beziehen. Wir werden seitens Vertreterinnen und Vertretern des politisch-administrativen System vice versa immer wieder aktiv zu unseren Erfahrungen und Einschätzungen mit den Auswirkungen von Regelungen in der Praxis oder zu fachlichen Fragestellungen gefragt.
An fachpolitischen Anlässen zu den für uns relevanten Themen in Berlin oder in unserer Heimatregion nehmen wir regelmäßig teil und laden im Vorfeld von Wahlen zu einer Podiumsdiskussion an unserem Stammsitz ein.
Interessenbereiche: Pflegeversicherung; Krankenversicherung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Seniorenpolitik; Wohnen; Sonstige Interessenbereiche; Klimaschutz; Ländlicher Raum; Gesundheitsversorgung; Pflege
Regelungsvorhaben:
- Reform der Pflegeversicherung mit dem Ziel der Vereinfachung und Flexibilisierung der Leistungen: Die Stiftung Liebenau setzt sich für eine grundlegende Struktur- und Finanzierungsreform der Sozialen Pflegeversicherung ein, um den Pflegekollaps zu vermeiden und die Pflegeversorgung in Deutschland nachhaltig weiterzuentwickeln. Kernanliegen unserer generellen Vorschläge sind, ein stärkerer Fokus auf einer personenfokussierter Pflege, die Stärkung des Wunsch-/Wahlrechts pflegebedürftiger Menschen, eine Flexibilisierung der Leistungen, die Abkehr von der Versäulung im Sozialsystem mit der Ermöglichung von innovativen Wohn- und Betreuungsangeboten, Quartiersorientierung mit Case- und Care-Management sowie die Vereinfachung des Systems für Betroffene, deren Angehörige und Anbieter. Hier sollte ein Zeitbudget für Leistungen jeglicher Art im Zentrum jeglicher Strukturreform stehen.
- Reform Krankenhausversorgungverbesserungsgesetz (KHVVG) mit dem Ziel der Sicherstellung medizinischer Primärversorgung von Menschen mit Behinderungen: Die internistische Versorgung von Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung ist aufgrund möglicher Auswirkungen der gesetzlichen Vorgaben des KVHHG gefährdet. Um den Status als Fachkrankenhaus zu erhalten, müssen Kliniken, die diese Form der Versorgung bislang gewährleisten, über eine Mindestanzahl bestimmter Fachbereiche/-disziplinen verfügen. Ist dies nicht der Fall, kann der für eine Vergütung notwendige Fachkrankenhausstatus nicht erlangt werden. Hierdurch werden etablierte Angebote der medizinischen Primärversorgung für Menschen mit Behinderung automatisch mit eingestellt.
Mit Hinweis auf diese Folgewirkung führen wir Gespräche mit politisch Verantwortlichen auf Bundesebene. Ziel ist, solche Angebote durch z.B. eine Öffnungsklausel bei der Eingruppierung zu erhalten.
- Plädoyer für eine grundlegende Neuausrichtung! Sozialpolitische Weichenstellungen für die 21. Legislaturperiode: Die Grundversorgung im pflegerischen, sozialen und gesundheitlichen Bereich ist gefährdet. Bereits heute gibt es in einigen Regionen Versorgungsnöte bei bestimmten sozialen Angeboten. Diese Situation untergräbt das Vertrauen großer Teile der Bevölkerung in die Leistungsfähigkeit des Staates und fördert damit das Auseinanderdriften der Gesellschaft. Um diesen Prozess zu stoppen, ist es an der Zeit, grundlegende Weichenstellungen für Reformen im Sozialbereich vorzunehmen. Dabei sind insbesondere die folgenden sechs Handlungsfelder in den Blick zu nehmen: Bedarfsgerechte, flexible Versorgung & effizienter Mitteleinsatz, Mitarbeitergewinnung & attraktive Arbeitsbedingungen, Leistung, Vereinfachung & Entbürokratisierung, Weiterentwicklung & Innovation und die Stärkung der Verantwortungskultur.
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