Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG)
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Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Durch Übermittlung von Positionspapieren, Stellungnahmen und Pressemitteilungen wird die Aufmerksamkeit der Politikerinnen und Politikern auf Themen und Handlungsbedarfe gelenkt und der Kontakt insbesondere mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages gesucht. Darüber hinaus wird der fachliche Austausch in digitalen oder Präsenztreffen umgesetzt. Dies mit dem Ziel, Soziale Arbeit in den verschiedenen Arbeitsfeldern des Gesundheits- und Sozialwesens zu stärken und weiterzuentwickeln sowie die Profession und Disziplin mit ihrem biopsychosozialen Verständnis von Gesundheit und Krankheit übergreifend und in den einzelnen Handlungsfeldern zu fördern. Damit soll die psychosoziale Versorgungsqualität patient*innen- und bedarfsgerecht verbessert werden.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Familienpolitik; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Rechte von Menschen mit Behinderung; Kinder- und Jugendpolitik; Integration; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Seniorenpolitik; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"
Regelungsvorhaben:
- Steigerung der Behandlungsqualität im Gesundheitswesen durch Änderungen der Krankenhausreform: Die Regierungskommission hat seit 2022 unterschiedliche Empfehlungen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung veröffentlicht, zuletzt mit dem KHAG. Das Ziel unseres Fachverbandes ist es, die Krankenhausversorgung sozial zu gestalten im Sinne einer bedarfsgerechten Patient*innenorientierung. Bei der Diskussion wird oftmals die medizinische Indikation in den Mittelpunkt der Behandlungs und Bedarfserkennung gestellt. Dabei sind psychosoziale Indikatoren der Lebenssituation aus unserer Sicht systematisch mitzuberücksichtigen, insbesondere im Kontext der zunehmenden Ambulantisierung, der Erforderlichkeit der Verbesserung der Notfallversorgung und der nachhaltigen Behandlungsqualität. Die psychosoziale Versorgung ist bei der medizinischen Behandlung ebenfalls sicherzustellen.
- Flexibiliserung der Leistungen und Verbesserung der bedarfsgerechten Versorgung durch das GVSG: Gesundheitliche Chancengleichheit ist ein immer noch nicht erreichtes Ziel des deutschen Ge-
sundheitswesens. Die DVSG sieht in Gesundheitskiosken, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen eine Chance, die Gesundheit besonders vulnerabler Gruppen gezielt regional zu fördern. Allerdings sind für die konzeptionelle Ausgestaltung der Gesundheitskioske noch einige Aspekte zu berücksichtigen, um Doppelstrukturen und Fehl-/Unter-/Überversorgung zu vermeiden und Multiprofessionalität im Sinne der Bürger*innen im Sozialstaat zu leben.
- Qualitätssteigerung der psychoszialen Versorgung durch Änderungen der Landeskrankenhausgesetze: Die Landeskrankenhausgesetze präzisieren die Regelungsvorhaben des SGB V im Hinblick auf die Versorgungs- und Behandlungsqualität. Im Hinblick auf die psychosoziale Versorgung, Beratung, Krisenintervention und Begleitung ist es bedeutsam, die entsprechenden Berufsgruppen im Behandlungprozess sowie innerhalb des Behanldungsteams systematisch einzubeziehen. Entsprechend sind Fachkräfte der Sozialen Arbeit in jedem Krankenhaus systematisch und regelhaft vorzuhalten. Entsprechend sind die Landeskrankenhausgesetze so zu gestalten, dass als qualifikatorische Mindesvoraussetzung Sozialarb eiter*innen/Sozialpädagog*innen benannt werden. Dies ist derzeit noch nicht sichergestellt.
- Weiterentwicklung der Versorgung für psychisch erkrankte Menschen: Psychiatrie-Dialog und Weiterentwicklung/Fortführung des Psychiatrie-Dialogs: Es gilt, Schnittstellenprobleme (z. B. durch mehrere Rehabilitationsträger, verschiedene Anspruchsvoraussetzungen der Sozialgesetzbücher, Sozialversicherungs-/Fürsorgesystem, ambulant/stationäres Setting) zu überwinden und Sektorenverbindend sinnvolle Lösungen und Unterstützungen im Sinne der Leistungsberechtigten umzusetzen.
- Qualitätssicherung Rechtliche Betreuung: Reform der Vormünder- und Betreuungsvergütung: Eine Reform der Vormünder- und Betreuungsvergütung ist dringend geboten, um die Qualitätsansprüche der Betreuungsreform und einen attraktiven Rahmen für die Betreuer*innentätigkeit zu gestalten. Die enthaltenen Vorschläge gefährden die Qualität von Betreuungen und bergen massive Risiken der Entprofessionalisierung. Insbesondere die fehlende monetäre Aufstockung und die fehlende Dynamisierung der Vergütung für akademische Fachkräfte sind zu kritisieren.
Die DVSG fordert, die faktische monetäre Benachteiligung von akademisierten Fachkräften im Vergleich zu Personen ohne Ausbildung bzw. mit Sachkundenachweis zu korrigieren. Die Pauschale muss so bemessen sein, dass sie leistungsgerecht ist und keine unsachgemäßen Fehlanreize bietet. Hierzu sind Anpassungen erforderlich.
- Suizidprävention gewährleisten: Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen haben den Wunsch nicht mehr leben zu wollen. Auch wenn die Würde des Menschen das Recht einschließt seinem Leben ein Ende zu setzen, ist aus unserer Sicht das Angebot von Beratung und Unterstützung im Rahmen der Suizidpräventionsstrategie der Bundesregierung vorrangig. Sterbehilfe und Suizidprävention müssen zwingend gesetzlich geregelt werden. Bisher gibt es keine neue gesetzliche Regelung. Im Juli 2023 scheiterten im Bundestag zwei Anträge für ein neues Sterbehilfegesetz. Der assistierte Suizid ist somit weiterhin eine „Grauzone“, es gibt keinerlei Rechtssicherheit. Die Stärkung der Suizidprävention ist insbesondere durch niedrigschwelligen Zugang zu Beratung zu gewährleisten und der assistierte Suizid soll in ein Gesetz integriert werden..
- Gesundheit sozial gestalten: Gesundheit ist ein Menschenrecht. Dies ist im Sozialstaat Deutschland nicht für alle Menschen gleichermaßen und ausreichend sichergestellt. Dringender Handlungsbedarf ist gegeben, insbesondere für vulnerable Personengruppen wie Geflüchtete, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen ohne Krankenversicherungsschutz oder Menschen ohne festen Wohnsitz. Der Zugang zu Beratung sowie zu medizinischen und psychosozialen Gesundheitsleistungen ist durch unterschiedliche Maßnahmen zu gewährleisten, unter anderem durch angemessene existenzsichernde Leistungen, niedrischwellige Unterstützungsleistungen und die Verringerung von gesundheitszlicher und sozialer Ungleichheit. Gesundheit ist unteilbar.
- Verbesserung der Beratung und Begleitung für Menschen mit (drohender) Pflegebedürftigkeit: Zur Qualitätssicherung, Beratung und Unterstützung bei (drohender) Pflegebedürftigkeit werden konkrete Regelungen benötigt. In den bisherigen gesetzlichen Regelungen fehlen Festlegungen zur Qualifikation und die multiprofessionelle Ausgestaltung der Pflegebegleitung inkl. des Fallmanagements. Aus Sicht der DVSG ist für die Ausgestaltung der Pflegebegleitung eine Verbindung und ein gutes Zusammenspiel von bestehenden und neu zu implementierenden Angeboten sowie der Einsatz multiprofessioneller Teams mit Pflegefachkräften und Sozialer Arbeit unerlässlich. Entsprechende Konkretisierungen der Strukturqualität (z. B. der Qualifikation der Fachkräfte) fehlen bislang in dem Referentenentwurf des PNOG.
Relationen
Keine Relationen.