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Verband der Privaten Klinikträger Südwest e.V. (Kurzform: VDPK Südwest e.V.)

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Verband der Privaten Klinikträger Südwest e.V. (Kurzform: VDPK Südwest e.V.) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Unser Verein vertritt die Interessen der hessischen, rheinland-pfälzischen sowie saarländischen Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken und ambulanter Reha-Zentren in privater Trägerschaft gegenüber der Landes- und Bundespolitik. Wir machen uns stark für ein flexibel und bedarfsgerecht organisiertes Gesundheitssystem, das von Wettbewerb um beste Versorgung, Trägerpluralität und Fairness getragen wird. Wir wirken daraufhin, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Reha- und Krankenhausbetreiber verbessert werden, damit Kliniken Handlungs- und Planungssicherheit haben. Darüber hinaus setzen wir uns für faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Leistungserbringer ein, unabhängig davon, ob es sich um staatliche, kirchliche oder private Träger handelt. Anlassbezogen organisieren wir für unsere Mitglieder Dialogformate mit politischen Akteuren im Gesundheitswesen sowie Vertretern der Ministerien. Darüber hinaus informieren wir über unsere Webseite und Aussendungen über uns wichtige Themen im Reha- und Krankenhausbereich. Durch unsere Mitgliedschaft in unserem Dachverband, dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V., haben wir einen starken Partner, der auf Bundesebene die Interessen der privaten Klinikträger wahrnimmt. Unsere politische Ansprache auf Bundesebene beschränkt sich daher hauptsächlich auf die Ansprache der hessischen Bundestagsabgeordneten. Der Zweck unseres Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Interessenbereiche: Pflege; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Arbeitsmarkt; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit" Regelungsvorhaben: - Verbesserung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG): Mit dem KHVVG sind weitreichende Änderungen in der Krankenhausplanung und -finanzierung geplant. Im Rahmen unserer Interessenvertretung setzen wir uns gezielt für Anpassungen in zentralen Bereichen ein. Ein wesentlicher Punkt ist die Vorhaltefinanzierung, die in der geplanten Form nicht umgesetzt werden sollte. Ein weiteres zentrales Anliegen ist der Erhalt der spezialisierten Fachkliniken innerhalb der neuen Leistungsgruppenstruktur. Damit diese Einrichtungen auch nach der Reform mit ihrem spezialisierten Angebot bestehen bleiben können, bedarf es spezifischer Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Strukturvorgaben. - Rehakliniken als Träger der praktischen Pflegeausbildung zulassen: Wir möchten, dass Reha-Einrichtungen für die Pflegeausbildung und Pflegefachassistenzausbildung als Träger der praktischen Ausbildung zugelassen werden. - Verbesserung der Anerkennungsverfahren für Abschlüsse aus Drittstaaten - Heilberufe: Beschleunigung der Anerkennungsverfahren durch kurze Fristen, bundeseinheitliche Vorgaben zu Unterlagen und Verfahrensschritten. - Abschaffung des Fixkostendegressionsabschlag und Aussetzung der Budgetfrist 2026: Wir setzen uns für eine Abschaffung des Fixkostendegressionsabschlag (FDA) ab 2026 inklusive Aufhebung laufender Abschläge ein. Der FDA ist in seiner aktuellen Form ein Hemmnis für die Krankenhausreform. Zudem muss die Frist in § 11 Abs. 4 Satz 1 KHEntgG für das Jahr 2026 aufgehoben werden.

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