Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V.
Text
Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der BLGS e.V. setzt sich für eine gemeinwohlorientierte Förderung der schulischen und hochschulischen beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen ein. Er engagiert sich für eine professionelle Lehrer:innenbildung, eine hohe Qualität der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie eine auskömmliche und sichere Finanzierung des gesundheits- und sozialberuflichen Bildungssektors. Er informiert und berät seine Mitglieder und die Öffentlichkeit zu Themen der gesundheitsberuflichen Bildung. Dazu organisiert er Informationsveranstaltungen, Tagungen und Fortbildungen und stellt Kommunikationsstrukturen für den fachlichen und politischen Austausch zur Verfügung. Der BLGS kooperiert mit Vertreter:innen aus Wissenschaft, Politik, Medien, Verbänden, Kammern und weiteren Organisationen. Unter Wahrung seiner satzungsgemäßen Ziele stellt er seine Expertise bei der Entwicklung gesetzlicher und untergesetzlicher Rechtsnormen zu Verfügung.
Zum Zweck der Interessenvertretung wird anlassbezogen zu Mitgliedern des Bundestags (insbesondere Vertreter:innen des Gesundheitsausschusses bzw. deren Mitarbeiter:innen) und zu den zuständigen Ministerien (insbesondere BMFSFJ und BMG) Kontakt aufgenommen.
Interessenbereiche: Hochschulbildung; Berufliche Bildung
Regelungsvorhaben:
- Heilberufereformen: Pflegeberufe: Der BLGS e.V. strebt Änderungen des Pflegeberufegesetzes (PflBG), der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) an mit dem Ziel, die Ausbildungsqualität in den Pflegeberufen zu verbessern. Dies soll v.a. erreicht werden durch: vollständig generalistische Struktur der Pflegeausbildung, Verbesserung des Lehrende-Auszubildende-Schlüssels, Erhöhung der Mindestzeit an strukturierter Praxisanleitung, erweiterte pädagogisch-didaktische Entscheidungsbefugnisse für Lehrende, u.a. in Prüfungsangelegenheiten und der Auswahl von Lernorten, Erhöhung des Mindeststundenumfangs der Praxisanleitendenqualifikation, verbindliche Finanzierung von Miet- und Investitionskosten der Schulen.
- Bundeseinheitliche Regelung der Pflegefachassistenzausbildung: Angestrebt wird die erstmalige Regelung einer Pflegefachassistenzausbildung per Bundesgesetz mit dem Ziel, die Kompetenzen von Pflegefachassistent:innen transparent und einheitlich zu gestalten und an den komplexen Versorgungsbedarfe der Bevölkerung auszurichten. Gegenüber den bisher geltenden Länderbestimmungen ist die Ausbildungsqualität bundesweit entsprechend zu verbessern, was u.a. folgende Regelungen erfordert: eine Mindestdauer von 2 Jahren und eine generalistische Struktur; die Mindestanforderungen an Schulen, Qualifikation der Lehrenden und Praxisanleitung dürfen die Standards der Ausbildung nach PflBG nicht unterschreiten.
- Heilberufereformen: Medizinisch-technische Berufe: Qualitätsstandards der Lehrer:innenqualifikation in medizinisch-technischen Berufen sollen gesichert werden.
Relationen
Keine Relationen.