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EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Das Profil des mittelständisch und genossenschaftlich geprägten EDEKA-Verbunds basiert auf dem erfolgreichen Zusammenspiel dreier Stufen: Bundesweit verleihen rund 3.200 selbstständige Kaufleute EDEKA ein Gesicht. Sie übernehmen auf Einzelhandelsebene die Rolle des Nahversorgers, der für Lebensmittelqualität und Genuss steht. Unterstützt werden sie von sieben regionalen Großhandelsbetrieben, die täglich frische Ware in die EDEKA-Märkte liefern und darüber hinaus von Vertriebs- bis zu Expansionsthemen an ihrer Seite stehen. Die Koordination der EDEKA-Strategie erfolgt in der EDEKA-Zentrale. Sie steuert das nationale Warengeschäft ebenso wie die erfolgreiche Kampagne „Wir lieben Lebensmittel" und gibt vielfältige Impulse zur Realisierung verbundübergreifender Ziele. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden u. a. Gespräche mit Vertreter:innen des Deutschen Bundestages, der Bundesministerien sowie des Bundeskanzleramtes hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern geführt, die für die unternehmerische Tätigkeit des EDEKA-Verbunds von Bedeutung sind. Dabei geht es u. a. um arbeitsmarkt- und wettbewerbspolitische Themen oder um Themen im Umwelt- und Nachhaltigkeitsbereich mit dem Ziel, hierdurch für mögliche Auswirkungen auf den Verbund zu sensibilisieren. Hierzu gehören der fachliche und konstruktive Austausch mit politischen Entscheidungsträgern in Einzelgesprächen, bei Dialogformaten oder im Rahmen von Veranstaltungen. In Einzelfällen werden zudem auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Interessenbereiche: Verkehrsinfrastruktur; Klimaschutz; Wettbewerbsrecht; Verkehrspolitik; Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Energie"; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Stadtentwicklung; Lebens- und Genussmittelindustrie; Bauwesen und Bauwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Allgemeine Energiepolitik; Strafrecht; Verbraucherschutz; Kriminalitätsbekämpfung; Güterverkehr; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Land- und Forstwirtschaft; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Sonstiges im Bereich "Recht"; Gesundheitsförderung Regelungsvorhaben: - Stufenweise Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen: Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft. - Unterstützung der Einführung von Infrastrukturen für E-Mobilität, z. B. E-Ladestationen in Gebäuden: Forderung einer pragmatischen Umsetzung der EU-Richtlinie und Sensibilisierung für die Herausforderungen der Vorschriften im Handel. Damit die Installation von Ladepunkten nicht am Bedarf vorbei geht, sollte die erreichte Ladeleistung in kW als Zielgröße genutzt werden. Somit kann eine bedarfsorientierte, maßgeschneiderte und flexible Installation von Ladesäulen erfolgen. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Vorzug für Ladeinfrastruktur zu normieren. Ein entsprechende Bestimmung könnte in § 17 EnWG (Netzanschluss) und § 20 EnWG (Netzzugang) verankert werden. - Gesetzliche Regelung des Gesamtsystems zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen: Forderung einer einheitlichen Auslegung des Gesetzes. Die Ausweitung von Zuständigkeiten auf die Länder darf nicht zu 16 unterschiedlichen Auslegungen einer Bundesregelung führen. - Anstieg von Ladendiebstählen im Lebensmitteleinzelhandel: Forderung die (Video-) Überwachung zu erleichtern, die zentrale Bearbeitung der Strafverfahren und bundesweite Vernetzung unter den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen sowie Justiz und Strafverfolgungsbehörden personell und technisch zu ertüchtigen. - Bürokratieabbau u. a. durch eine Reduzierung von handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen: Bürokratieabbau und Entlastung mittelständischer Kaufleute durch die Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sowie Sensibilisierung für die zunehmende Regulierungsdichte im Zuge nationaler Gesetzgebung. - Stärkung der deutschen Landwirtschaft: Stärkung der unabhängigen Landwirtschaft durch Bündelung der Beschaffung und den Fokus auf Mehrwerte wie Bio, Regionalität oder Tierwohl, den Abbau bürokratischer Mehraufwände sowie steuerliche Entlastungen für mehr Nachhaltigkeit auf Seiten der Landwirtschaft. - Ausbau bestehender Tierwohlsysteme: Nutzung und Ausbau etablierter und marktgetragener Tierwohlprogramme; Ausweitung der Vermarktungsnormen mit dem Ziel, eine bessere Kommunikation über das Tierwohl und die Haltung von Tieren zu ermöglichen. - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in der Wertschöpfungskette: Forderung von einer weiteren Verschärfung abzusehen, da das AgrarOLkG bereits über die europäischen Vorgaben hinausgeht. So soll von einer Ausweitung des Anwendungsbereichs, eine Erweiterung pauschal verbotener Klauseln sowie von der Einführung einer Generalklausel abgesehen werden. Darüber hinaus sollte die für Ende 2026 angekündigte Evaluierung der UTP-Richtlinie auf EU-Ebene abgewartet werden. - Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle): Forderung nach Stärkung des EU-Binnenmarkts, indem im GWB territoriale Lieferbeschränkungen grundsätzlich verboten werden. - Innovative Technologie zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen: Regelung für die erweiterte Nutzung einer innovativen Coating-Technologie für Lebensmittel mit essbarer Schale. - Zulässigkeit eines umwelt- und ressourcenschonenden digitalen Kassenzettels (eBon) sicherstellen: Aus ökologischen und ökonomischen Gründen ist eine Zulassung des eBon geboten. Anhang 1 Nr. 14 Abs. 4 der Richtlinie 2014 31 EU sollte daher geändert werden und folgende klarstellende Ergänzung beinhalten: "...oder diesem mit dessen Zustimmung in elektronischer Form, z. B. über einen entsprechenden QR-Code, zur Verfügung gestellt werden." - Verringerung des Anteils der EU an der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung: Um die ambitionierten Ziele der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zu erreichen, muss die Implementierung mit der nötigen Sorgfalt und Klarheit erfolgen. Es sind Prozessvereinfachungen bei vorhandenen Sorgfaltserklärungen notwendig, mindestens aber eine Verschiebung der Anwendung der EUDR, sodass nach Verfügbarkeit aussagekräftiger Leitlinien und EU-Systeme ausreichend Zeit zur Implementierung besteht. - Technologieoffenheit im Schwerlastverkehr: Um die Dekarbonisierungsziele im Verkehrsbereich zu erreichen, braucht es auch im Schwerlastverkehr einen technologieoffenen Ansatz, der die regulatorischen Rahmenbedingungen für biogene und synthetische Kraftstoffe verbessert. - Bürokratieabbau und Deregulierung zur Stärkung der unternehmerischen Freiheit: Zur Entlastung mittelständischer Kaufleute soll für die zunehmende Regelungsdichte und den steigenden Bürokratieaufwand im Zuge nationaler und europäischer Gesetzgebung sensibilisiert werden. Deregulierung und Bürokratieabbau müssen spürbar vorangetrieben werden, um den Betrieben wieder mehr Spielräume für unternehmerisches Handeln zu verschaffen. - Praxisnahe Regelungen bei der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Es wird gefordert, die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) auf nationaler Ebene bürokratiearm umzusetzen und insbesondere bei den Kennzeichnungspflichten, den Mehrwegquoten, den Verboten bestimmter Verpackungsformate sowie den erweiterten Herstellerpflichten auf eine praxisnahe Ausgestaltung zu achten. Bestehende Mehrwegsysteme sollen dabei erhalten bleiben. Zudem wird eine wirksame finanzielle Anreizstruktur für hochgradig recycelbare Verpackungen gefordert. Das dafür vorgesehene Fondsmodell sollte auf bereits vorhandenen Strukturen aufsetzen, um eine zeitnahe und kosteneffiziente Umsetzung sicherzustellen. - Entlastungen bei Strompreisen: Unterstützung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Entlastungen für alle Unternehmen und privaten Verbraucher bei der Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß und Netzentgelten - Weitere Zulassung von antikoagulanten Substanzen: Angesichts der strengen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entlang der Lebensmittellieferkette sollte der Einsatz von Antikoagulanzien nicht nur bei nachgewiesenem Befall, sondern auch bei einem qualifizierten Befallsrisiko erlaubt sein. - Maßnahmen gegen Territoriale Lieferbeschränkungen: Angesichts der erheblichen Binnenmarkthindernisse und hohen Kosten durch territoriale Lieferbeschränkungen sollte sich auf europäischer Ebene für einen Legislativvorschlag eingesetzt werden, der solche Praktiken wirksam unterbindet und den freien Warenverkehr sowie fairen Wettbewerb stärkt. - Nachhaltigkeitssiegel diskriminierungsfrei nutzen: Klarstellung, dass Marken und Logos unabhängiger Umweltverbände nicht automatisch als Nachhaltigkeitssiegel qualifiziert werden. Forderung einer Abverkaufsfrist für Produkte, die bereits rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden. - Bedarfsgerechte Umsetzung Art. 14 EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD): Forderung einer zügigen, aber bedarfsgerechten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in nationales Recht, entsprechend den Inhalten des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Es bedarf bei Nichtwohngebäuden (z.B. auf Handelsparkplätzen) einer alternativen Erfüllungsoption, die neben der reinen Anzahl der Ladepunkte auch eine qualitative, nach Ladeleistung berechnete Erfüllungsoption der Ausbauverpflichtung vorsieht. - Sachgerechte Ausgestaltung des § 11 Abs. 3 BauNVO: Forderung eines praxistauglichen Maßstabs zu § 11 Abs. 3 BauNVO, um die notwendige Modernisierung der Nahversorgung zu ermöglichen sowie Planungs- und Investitionssicherheit zu verbessern. - Praxisgerechte Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke: Forderung einer praxisgerechten Ausgestaltung der Steuer auf zuckergesüßte Getränke, entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Begrenzung auf Softdrinks, Steuerfreiheit unter 5 g Zucker je 100 ml und zwei Steuerstufen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von 18 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten verankert werden.

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