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Airborne Wind Europe AISBL

lobbyregister / register_entry 23.02.2022 · Original ↗

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Airborne Wind Europe AISBL Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Airborne Wind Europe (AWEU) ist der Verband der europäischen Airborne-Wind-Energy-Industrie / Flugwindenergieindustrie. AWEU tritt für die erneuerbare Energiegewinnung aus Höhenwind mittels Flugwindenergieanlagen (FWEA), d.h. seilgebundener Drachen oder Luftfahrzeuge ein. Dabei vertritt AWEU die Interessen der Flugwindenergiebranche und der Wissenschaft gegenüber Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft, stellt zuverlässige und hochwertige Informationen und Daten bereit und koordiniert die Branche auf internationaler und teilweise auch auf nationaler Ebene. Konkret hat sich AWEU für eine Aufnahme der FWEA in das EEG und eine angemessene Vergütung eingespeisten Stroms eingesetzt. Zudem tritt AWEU dafür, die Luftraumintegration von FWEA zu ermöglichen bzw. zu vereinfachen, da FWEA bisher nicht ausreichend in Gesetzen und Verordnungen berücksichtigt ist. Ferner verfolgt FWEA das Ziel, dass FWEA in Forschung und Entwicklung berücksichtigt und Innovationsgelder, Darlehen bzw. vergünstigte Kredite für Anlagenhersteller und -Betreiber zur Verfügung gestellt werden. Interessenbereiche: Kleine und mittlere Unternehmen; Erneuerbare Energien; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Industriepolitik; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz Regelungsvorhaben: - Berücksichtigung von Flugwindenergie im EEG: Mit dem Solarpaket wurde Flugwindenergie in das EEG aufgenommen inklusive einer FWE-spezifischen Vergútung. - Vorschläge für eine systematische Luftraumintegration von Flugwindenergieanlagen in Deutschland: Nach der Aufnahme der Flugwindenergie (FWE) in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im April 2024 müssen nun die Regularien zur Luftverkehrssicherheit, die Integration in den Luftraum sowie die allgemeinen Genehmigungsverfahren gezielt an die Anforderungen von Flugwindenergieanlagen (FWEA) angepasst werden, ohne dabei die Sicherheit in der Luft und am Boden zu beeinträchtigen. Dazu hat der Sektor Ende 2024 in einem Positionspapier generelle Forderungen aufgestellt. Das vorliegende Dokument vertieft einige der dort genannten Aspekte. Aus Sicht des FWE-Sektors sollten FWEA einen übergeordneten oder mindestens gleichberechtigten Zugang zum Luftraum bekommen, da sie im „überragenden öffentlichen Interesse“ erneuerbaren Strom produzieren. - Vorschläge zur Erhöhung der Vergütung von FWE-Strom im EEG: Die derzeitige EEG-Vergütung für Strom von Flugwindenergieanlagen (FWEA) ist zu niedrig, um Projekte wirtschaftlich zu betreiben. Nach der jetzigen Formel erhalten Anlagenbetreiber etwa 11 ct€/kWh. Der Vorschlag ist, die Berechnungsgrundlage dahingehend zu ändern, dass für eine begrenzte Anzahl von Jahren dieser Wert etwa verdoppelt wird, bevor er dann jährlich abgesenkt wird. Dazu werden drei verschiedene Vorschläge gemacht, wie dies umgesetzt werden könnte.

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