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Bundesverband WindEnergie e.V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Bundesverband WindEnergie e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Bundesverband Windenergie e.V. konstituiert sich überwiegend aus Unternehmen und Organisationen, die sich für einen nachhaltigen und effizienten Ausbau der Windenergie in Deutschland einsetzen, indem die bestmögliche Nutzung von Windstrom angestrebt wird. Grundlagen der Arbeit sind der Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Um die Rahmenbedingungen für den Ausbau einer nachhaltigen und einer bürgerorientierten Windenergie zu verbessern, kommuniziert der Bundesverband Windenergie e.V. seine Expertise und Erfahrungen nach außen, indem Positionspapiere und Stellungnahmen zu speziellen Fragestellungen der Windenergie, der Sektorenkopplung und der weiteren Ausgestaltung des Energiesystems veröffentlicht werden. Seine Fachreferentinnen und -referenten arbeiten zudem in internationalen Verbänden an der europäischen und weltweiten Entwicklung der Windenergie mit. Interessenbereiche: Erneuerbare Energien Regelungsvorhaben: - Einführung einer bundeseinheitlichen Bürgerbeteiligung: Das EEG schafft die Möglichkeit der freiwilligen kommunalen Beteiligung. Verschiedenen Ländern reicht das nicht aus. Sie verabschieden selbst Gesetze zur verpflichtenden kommunalen Beteiligung und Bürgerbeteiligung. Die einzelnen Gesetze weichen teilweise stark voneinander, was nicht nur den Überblick erschwert, sondern auch den Wettbewerb verzerrt. Vor diesem Hintergrund fordert der BWE, dass das EEG Rahmenbedingungen für eine verpflichtende Bürgerbeteiligung schafft. - Verpflichtende Veröffentlichung der kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG: In vielen Gemeinden werden finanzielle Beteiligungen an den erzeugten Strommengen von Wind- und PV-Projekten gemäß § 6 EEG gezahlt, um die Akzeptanz vor Ort zu fördern. Dabei ist es entscheidend, dass diese Zahlungen öffentlich und transparent kommuniziert werden, damit die beabsichtigte Akzeptanzwirkung tatsächlich eintritt. Um die beabsichtigte Akzeptanzwirkung von § 6 EEG sicherzustellen, wird vorgeschlagen, eine Transparenzregelung einzuführen, welche Gemeinden dazu verpflichtet, die erhaltenen Zahlungen nach § 6 EEG öffentlich zu machen. - Einführung der probabilistischen Methode zur Risikoermittlung: Wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten sind in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt. Das Verletzungs- und Tötungsrisiko, dem sie durch den Straßen- und Schienenverkehr sowie durch erneuerbare Stromversorgung ausgesetzt sind, darf nicht signifikant erhöht sein. Für die Ermittlung, wann ein solches Risiko signifikant erhöht ist, sollte die Probabilistik angewendet werden. Sie ist aktuell die einzige wissenschaftlich-basierte Methode dazu. - Net Zero Industry Act: Wichtigstes Ziel des Net Zero Industry Act ist es, den Produktionshochlauf der Transformationstechnologien – z. B. Solar- und Windenergie, Batterieherstellung, Wärmepumpen – in der EU zu beschleunigen. Mit dem NZIA sollen weiterhin Importabhängigkeiten von einzelnen Lieferanten verringert, die Resilienz der europäischen Lieferketten sowie Produktionskapazitäten gestärkt und die Klimaziele der EU erreicht werden. - Gesetzliche Definition des Umfangs der Rückbauverpflichtung: Übersicht über Problemfelder beim Rückbau von WEA, Schaffung von gesetzlichen Erleichterungen zur einheitlichen Handhabung vom Rückbau. - Stromdirektbelieferungen ermöglichen: Schaffen von gesetzlichen Erleichterungen, um Industriekunden über Direktleitungen mit Strom zu versorgen. - Anpassung des BauGB an geändertes BImschG: Dynamischer Verweis auf § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in § 245e Absatz 3 und § 249 Absatz 3 BauGB: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Repowering-Vorhaben im anstehenden 5H-Abstand gewährleisten - EEG Anpassungen / PV-Paket: Verbesserungen für die Windenergie im EEG, Umwandlung von bestehenden Windenergie-Gebieten in Beschleunigungsgebiete, und Verlängerung der EU-Notfall-VO um ein Jahr - BImSchG - § 31k - Verlängerung der Aussetzung von Schall- und Schattenabschaltungen: Die bis 15.04.2024 befristete Aussetzung der Schall- und Schattenabschaltungen, die es in der Energiekrise ermöglichte, mehr Strom einzuspeisen, sollte erneut verlängert werden, da es nach einer Umfrage des BWE unter seinen Mitgliedern keinerlei Beschwerden gab und der zusätzliche Stromertrag in Zeiten der Energieknappheit sinnvoll ist. - Einführung einer gesetzeskonformen Habitatpotenzialanalyse: Das Bundesnaturschutzgesetz arbeitet mit der Regelvermutung, dass durch Windenergieanlagen grundsätzlich ein erhöhtes Verletzungs- und Tötungsrisiko ausgeht. Diese Regelvermutung soll durch eine wissenschaftliche Methode überprüfbar sein. Ein Ansatz dazu ist die Habitatanalyse. Der BWE fordert ein, dass der gesetzliche Auftrag eingehalten wird. Mit dem vorliegenden Entwurf der Rechtsverordnung kommt es hingegen zur Verschärfung von bundeseinheitlichen Standards. Zudem ist die Widerlegung der Regelvermutung praktisch unmöglich. - Standardisierung von Störungsverbot und Fledermausschutz: Mit der 4. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die 2022 in Kraft trat, strebte der Gesetzgeber an, das Handlungsfeld Artenschutz und Windenergie bundeseinheitlich zu regeln. Der Flickenteppich der unterschiedlichen Länderregelungen sollte durch eine Bundesregelung ersetzt werden. In diesem Sinne wurden bundeseinheitliche Standards unter anderem für die artenschutzrechtliche Prüfung und die Signifikanzprüfung geschaffen. Allerdings umfasste die beschriebene Novelle nicht die enorm wichtigen Bereiche des Störungsverbots und des Fledermausschutzes – hier bleibt die Unterschiedlichkeit der Landesregelungen erhalten. Der BWE regt an, in einer nächsten BNatSchG-Novelle diese Lücke zu schließen und das Störungsverbot und den Fledermausschutz zu standardisieren. - Beschleunigung der Netzintegration von Windenergieanlagen: Verzögerungen beim Netzanschluss sind zu einem Hauptgrund geworden, wieso Windenergieanlagen nicht in Betrieb gehen können. Zu den wesentlichen Lösungsmaßnahmen gehören: Die Harmonisierung des Netzanschlussprozesses Die flexible Ausgestaltung des Netzreservierungsmechanismus Die Digitalisierung von Informations- und Datenflüssen Die Automatisierung des Netzanschlussverfahrens - Erleichterungen der Prospektpflicht für Bürgerenergiegesellschaften: Die Prospektpflicht, wie sie durch den Gesetzgeber im Rahmen des Anlegerschutzes definiert ist, stellt trotz ihrer wichtigen Funktion eine erhebliche Hürde dar. Unsere politische Initiative setzt sich dafür ein, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die einerseits den Anlegerschutz gewährleistet, andererseits aber bürgernahe und lokal verankerte Projektplanung im Bereich der Erneuerbaren entlastet. Wir plädieren für Bereichsausnahmen von der Prospektpflicht, um bürokratische Hürden abzubauen und den Ausbau der Windenergie sowie anderer Erneuerbarer-Energien-Projekte zu fördern. Ziel ist es, die finanziellen und administrativen Belastungen für solche Vorhaben spürbar zu reduzieren und den Weg für eine bürgergetragene Energiewende zu ebnen. - Änderung Bewertungsgesetzes: Aktuell wird in Folge eines gleich lautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 06. März 2024 zunehmend das Potenzial für den Ausbau der Windenergie auf landwirtschaftlichen Flächen erheblich verringert und durch drohende erhebliche Steuerzahlungen stark eingeschränkt. Um dies zu verhindern und die Energiewende weiterhin entschlossen voranzutreiben, regen wir an, dass das Bewertungsgesetz in den §§ 158, 159 und 160 dahingehend geändert wird, dass auch Flächen, die mit Windenergieanlagen bebaut sind, im Erbfall oder bei Abwicklung des Betriebs weiterhin dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden dürfen. - Veröffentlichung der Ergebnisse der Ausschreibungsrunden durch die Bundesnetzagentur wirksam beschleunigen: Eine entscheidende Grundlage für das Vorankommen der Energiewende ist die zügige Bearbeitung von Anträgen bzw. Ausschreibungsverfahren durch die Behörden des Bundes und der Länder. Dies betrifft auch die zeitnahe Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse durch die Bundesnetzagentur (BNetzA), die jedoch immer mehr Zeit in Anspruch nimmt. Der BWE regt im Rahmen der laufenden Verhandlungen für den Bundeshaushalt 2025 eine personelle Aufstockung der BNetzA an, um die Wartezeiten bis zur Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse wirksam zu verkürzen. - Ertüchtigung von Verteilnetzen: Die Ertüchtigung von Verteilnetzen kann sich kostensenkend auf die Netzentgelte auswirken. Dabei müssen aber selbst geringfügige bauliche Maßnahmen zur Ertüchtigung von Verteilnetzen (Mittel- und Hochspannung) müssen trotz vernachlässigbarer Auswirkung auf Umwelt- und Lärmbelastung aufwendige Genehmigungsprozesse durchlaufen. Diesen Prozess könnte man durch kleine gesetzliche Änderungen beschleunigen. - Ermächtigungsgrundlage zur Nutzung artenschutzfachlicher Daten: Im Hochwasserschutzgesetz III wird auch das Bundesnaturschutzgesetz adressiert. Darin soll eine neue Regelung aufgenommen werden, durch die Genehmigungsbehörden eine Ermächtigungsgrundlage zur Nutzung von artenschutzfachlichen Daten erhalten. Der BWE macht hierzu einen Alternativvorschlag. - Hochlauf Flexibilitäten: Einführung von verbrauchs- sowie produktionsseitigen Flexibilisierungen. Mit diesen systemischen Umstellungen kann der Beitrag der Windenergie zu einer sichereren und wirtschaftlichen Stromversorgung noch weiter gesteigert werden. - Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes: Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes und des Offshore-Ausschreibungsdesigns ist im Kontext der Umsetzung des Net Zero Industry Acts der EU in Deutschland notwendig. So sollten sinnvolle Präqualifikations- und qualitative Kriterien eingeführt werden. Alternative Fördermechanismen wie beidseitige Differenzverträge sollten auf Basis der Erfahrungen anderer entwickelter Offshore-Windmärkte geprüft werden. Den Entwicklern von Offshore-Windparks sollten nach ihrem verbindlichen Netzanschlusstermin deutlich mehr als sechs Monate Zeit gegeben werden, um die Betriebsbereitschaft ihrer Windenergieanlagen nachzuweisen. - Kritische maritime Energieinfrastruktur schützen: Mehr Versorgungssicherheit als Voraussetzung für die Energiesicherheit. Synergien zwischen Offshore-Windenergie, Sicherheit und Militär. - Nationale Umsetzung des Net Zero Industry Act (NZIA): Wichtigstes Ziel des Net Zero Industry Act ist es, den Produktionshochlauf der Transformationstechnologien – z. B. Solar- und Windenergie, Batterieherstellung, Wärmepumpen – in der EU zu beschleunigen. Mit dem NZIA sollen weiterhin Importabhängigkeiten von einzelnen Lieferanten verringert, die Resilienz der europäischen Lieferketten sowie Produktionskapazitäten gestärkt und die Klimaziele der EU erreicht werden. Der BWE fordert in seiner Stellungnahme für die Ausgestaltung der Durchführungsrechtsakte sowie delegierten Rechtsakte des NZIA auf europäischer Ebene Anpassungen, die bestehende offene Fragen dieser Rechtsakte adressieren, fairen Wettbewerb sicherstellen und Anreize für die Herstellung in der EU und die Skalierung der Lieferketten schaffen. - Umsetzungsvorschläge Flexibilitäten: Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag verankert, Hemmnisse bei Flexibilitäten abzubauen. Der BWE macht konkrete Umsetzungsvorschläge in diesen Bereichen: 1. Stärkung verbraucherseitiger Flexibilitäten: flexible Netzentgelte, dynamische Stromtarife, regionale Flexibilitätsmärkte 2. Voranbringen erzeugungsseitiger Flexibilitäten: Großbatteriespeicher, Power-to-Heat, Wasserstoff - Regelungsvorschläge zur Umsetzung des Koalitionsvertrages: Umsetzungsvorschläge für die im KoaV gesetzten Maßnahmen mit Bezug zu Windenergie. - Erleichterung von Direktbelieferungen Industrie (Aktualisierung): Forderung nach Erleichterungen bei der Direktbelieferung von Industriekunden. Insbesondere Anpassungen im EEG. - Anpassungen im Umweltrechtsbehelfsgesetz mit Bezug zur Windenergie: Der Gesetzentwurf setzt in Bezug auf Klagebefugnisse in Umweltangelegenheiten einzelne internationale, europäische und nationale Anforderungen in deutsches Recht um. Dies betrifft Beteiligungsrechte von Umweltverbänden bei Planung und Zulassungsverfahren. - Anpassungen in der Anlagendefinition der 4. BImSchV: Es sollen die von der EU eingeräumten Möglichkeiten zur Entlastung und Beschleunigung von Verfahren umfassend genutzt werden. So werde bei der notwendigen Anpassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) über die rein aus der IE-Richtlinie abgeleiteten Anpassungen hinausgegangen, um die im Beschleunigungspakt zwischen Bund und Ländern auf der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbarten Maßnahmen umzusetzen. - Vorschläge zur Umsetzung eines Abschöpfungsmechanismus für über das EEG geförderte Anlagen: Das Positionspapier erläutert, welche Leitplanken bei der Einführung eines rechtssicheren und praktikablen Abschöpfungsmechanismus eingehalten werden müssen. Auf Grundlage der bisherigen praktischen Erfahrungen skizziert es die Lehren aus den Umsetzungsschwierigkeiten des Strompreisbremsengesetzes. - Positionspapier mit dem BVES zu BESS: Vorschläge des BWE gemeinsam mit dem BVES zur Verbesserung des Rechtsrahmens zur Umsetzung von BESS Projekten. - Mail an BMWE zur anstehenden BauGB-Novelle - zentrale Punkte aus Sicht des BWE: In Vorbereitung auf die anstehende BauGB-Novelle hat der BWE in einer E-Mail an das BMWE für die Windbranche zentrale Punkte übermittelt. - Stellungnahme zum RefE Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Im Rahmen des Infrastruktur-Zukunftsgesetz wurden im Referentenentwurf Änderungen am BNatSchG vorgenommen, die auch die Windbranche beträfen: Einführung der Wahlmöglichkeit zwischen tatsächlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder der Zahlung eines Ersatzgeldes. - Kriterium Artikel 6 VO 2025/1176 NZIA Umsetzung in deutsches Recht: Umsetzung der NZIA in deutsches Recht - Anforderungen des Artikel 6 "Fähigkeit, das Projekt vollständig und fristgerecht durchzuführen". - Informationen zur Umsetzung der RED III ins Deutsche Recht: Umsetzung der EU RED III in deutsches Recht: Informationspapier mit Auslegung. - Vorabposition EEG/EnWG Novelle: Für die anstehende EEG/EnWG Novelle hat der BWE eine Vorabposition mit Forderungen für Gesetzesanpassungen eingereicht. - RED III Neuerungen über EU Grid Package: EU-KOM hat für die Windenergie an Land relevanter Regelungsentwurf mit Auswirkungen auf die Genehmigungsbeschleunigung bei Wind an Land zu möglichen Anpassungen RED III Onshore veröffentlicht. Der BWE hat seine Einschätzung zur Beschleunigungswirkung auf Genehmigungsverfahren sowie Verbesserungsvorschläge gemacht. - Regulation on Speeding up Environmental Assessments (EU Environmental Omnibus): Die EU-KOM hat einen Vorschlag für die Verordnung zur Beschleunigung der Umweltprüfungen vorgelegt. Der BWE hat seine Bewertung zu dem Entwurf abgegeben und Verbesserungsvorschläge gemacht. - BNK Neuanlagen: Positionspapiers des BWE mit der Forderung zur Anpassung des § 9 Absatz 8 EEG: Der BWE regt die Einführung einer eindeutigen Übergangsfrist zwischen Inbetriebnahme der Windenergieanlage (Inbetriebnahme nach dem 0101.2025) und Inbetriebnahme des BNK-Systems an, die einerseits Betreiber vor ungerechtfertigten und unverschuldeten Pönalen schützt und gleichzeitig Netzbetreiber vor unnötigen bürokratischen Prozessen bewahrt. - Verbesserungsvorschläge für die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung: Der BWE macht Verbesserungsvorschläge für die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung und regt insbesondere an, das Durchführungsgesetz zu nutzen, um die Ausnahme von der Alternativenprüfung für Erneuerbare-Energien-Projekte aus Artikel 6 Absatz 1 Satz 2 WVO in Deutschland umzusetzen. Die EU-Wiederherstellungsverordnung zielt darauf ab, die biologische Vielfalt langfristig zu sichern. Die Verordnung enthält konkrete, zeitlich gestaffelte Zielvorgaben, darunter die Renaturierung von mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen bis 2030. Bei der Flächenauswahl sind Windenergieprojekte konkret betroffen. So ordnet die WVO unter Voraussetzungen eine Ausnahme für Erneuerbare-Energien-Projekte an. - Anpassungsvorschläge zum Standortfördergesetz: Stellungnahme des BWE zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts mit Anpassungsvorschlägen. - Weitere Positionen des BWE zum Anpassungsbedarf im EEG: BWE Positionen zur Anpassung des EEG: Neu --> BNetzA sollte Ausschreibungsmengen aufgrund verfehlten Strommengenpfads anpassen, und Forderung nach Erhöhung Ausschreibungsmenge der Länder wird begrüßt. - Position zur Erleichterung des Netzanschlusses von Großbatteriespeichern: Eine Änderung des EEG/EnWG mit dem Ziel, die Reihenfolge der Speicher-Netzanschlüsse zu ändern. - Erleichterung des Großraum- und Schwertransports von Windenergieanlagen an Land: Vorschläge des BWE zur Anpassung des Rechtsrahmens und der Behördenpraxis für Groß- und Schwertransporte für Windenergieanlagen. - Aktualisierte Bewertung des EU Grids Package und EU Umwelt Omnibus: Aktualisierte Bewertung der Gesetzesvorschläge der EU Kommission im EU Grids Package und Umwelt Omnibus. Die Änderungsvorschläge und Forderungen des BWE entsprechen nationalen Forderungen. - Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung in der Stellungnahme zum Ref-E Änderung VwGO: Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung u.a. auch von Infrastrukturvorhaben, wie z.B. Kodifizierung von Hängebeschlüssen, Weiterentwicklung des Amtsermittlungsgrundsatzes und die Klarstellung der Zuständigkeit des OVG/VGH bei Zuwegungen und Kabeltrassen für WEA. - Erleichterung der Verteilnetzertüchtigung: Vorschläge des BWE zur Beschleunigung des Verteilnetzausbaus, insbesondere der Ertüchtigung und dem Anschluss von EE-Anlagen gemeinsam mit dem VKU. - Zahlung als gleichrangige Option für die Eingriffsregelung wieder aufnehmen - Infrastrukturzukunftsgesetz: BWE Positionen zur Anpassung des EEG: Neu --> BNetzA sollte Ausschreibungsmengen aufgrund verfehlten Strommengenpfads anpassen, und Forderungen nach Erhöhung Ausschreibungsmenge der Länder werden begrüßt. - Vorschläge des BWE zur Anpassung der AVV Flugplätze: Vorschläge des BWE zur Anpassung von Sicherheitsabständen um Flugplätze sowie Verfahrens- bzw. Beteiligungsprozessen. - Vorschläge des BWE für Alternativen zum Redispatch-Vorbehalt: Im Kontext der aktuellen Diskussion um das „Netzanschlusspaket“ und den darin vorgeschlagenen Redispatchvorbehalt weist der BWE auf zentrale Probleme bei den zu Diskussion stehenden Alternativen wie flexiblen Netzanschlussvereinbarungen nach § 8a EEG hin, die – bei falscher Ausgestaltung – eine ähnlich große Gefahr für den Zubau der Erneuerbaren Energien darstellen, wie der ursprüngliche Redispatch-Vorbehalt aus dem BMWE. - Vorschlag des BWE zur Anpassung der Ausschreibungsvolumen zur Schließung der Ausbaupfadlücke bis 2030: BWE Positionen zur Erhöhung der Ausschreibungsvolumen - BNetzA sollte Ausschreibungsmengen aufgrund verfehlten Strommengenpfads anpassen und Forderung nach Erhöhung Ausschreibungsmenge der Länder werden begrüßt. - Unterstützung des Freileitungsvorranges für HGÜ-Projekte: BWE begrüßt, dass zukünftige Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs(HGÜ)-Leitungen vorrangig als Freileitungen statt wie bisher Erdkabeln errichtet werden sollen. Im Einzelfall, aus Akzeptanzgründen, sollte eine Umsetzung mit Erdkabeln möglich bleiben. - Ablehnung der Einführung des im Leak des Netzpakets enthaltenen Redispatch-Vorbehaltes: Der BWE lehnt die Einführung des im Leak des Netzpakets enthaltenen Redispatch-Vorbehaltes ab, da er den Ausbau der Erneuerbaren flächendeckend gefährdet, Netzausbau verlangsamt und unionsrechtswidrig ist. Der Redispatchvorbehalt sieht den Verzicht auf Redispatch-Entschädigungen für neue Erzeugungsanlagen in "kapazitätslimitierten Netzgebieten" vor. - Nachbesserungsvorschläge zum Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Referentenentwurf): Der Entwurf zur Modernisierung des Bauplanungsrechts wird grundsätzlich begrüßt. Allerdings werden die energie- und klimapolitischen Ziele nur teilweise erfüllt. Nach Einschätzung des BWE fördern mehrere Regelungen den Windenergieausbau nur begrenzt und könnten zusätzliche Komplexität, Rechtsunsicherheit und Verzögerungen verursachen. Daher besteht Nachbesserungsbedarf. - Forderung nach der Möglichkeit der Nachreichung von Unterlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren: Die Möglichkeiten zur Nachreichung von Unterlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sollen erweitert werden, um das bereits angelegte Beschleunigungspotenzial in der Praxis besser auszuschöpfen. - Kritik an der Vereinfachung der Ausweisung von Schutzbereichen um militärische Liegenschaften: Der BWE kritisiert die Vereinfachung der Ausweisung von Schutzbereichen um militärische Liegenschaften sowie die Erweiterung der Begriffsfassung "Verteidigungszweck" und "Verteidigungsanlage" und befürchtet in diesem Zusammenhang Flächenkonflikte und Planungsunsicherheiten. - Vorschläge des BWE zur Anpassung der AVV Flugplätze: Kompromissvoschläge des BWE zur Anpassung von Sicherheitsabständen um Flugplätze sowie Verfahrens- bzw. Beteiligungsprozessen. - Anregung zur Klarstellung von Begriffsdefinitionen und dem Anwednungsbereich der KritisV: Der BWE begrüßt die vorliegenden Reglungsentwürfe, regt aber Klarstellungen bei Begriffsdefinitionen (Anlagenkategorien „Anlage zur Anbindung einer Erzeugungsanlage an ein Verteilnetz oder Übertragungsnetz“ ) an und dass der Anwendungsbereich der KRITIS-Verordnung (KritisV) auch Betreiber digitaler Energiedienste mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfasst. - Kritik an Planungsunsicherheit und fehlender Finanzierbarkeit durch Pläne zu EEG 2027, Netzanschlusspaket und AgNes-Prozess: Die Finanzierer im BWE bemängeln, dass die derzeit geplanten Änderungen am EEG sowie das geplante Netzanschlusspaket und der AgNes-Prozess schlecht aufeinander abgestimmt sind und die Finanzierbarkeit der Energiewende gefährden. Sie bitten daher darum, die laufenden Prozesse stärker zu verzahnen, Wechselwirkungen frühzeitig zu berücksichtigen und die Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit der Investitionen systematisch in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. - Vorschlag eines Schwellenwerts für die Probabilistik (RKR-Modell) für den Rotmilan: Positionspapier zur Festlegung eines adäquaten Schellenwert (Probabilistik).Abstandsradien sind als Bemessungshilfe für die Signifikanzbewertung überholt. Die Probabilistik ist wissenschaftlich validiert, kann Habitatpräferenzen berücksichtigen und Bewegungsmuster von Vögeln prognostizieren. Eine neu erarbeitete wissenschaftliche Methode darf nicht durch ein Angleichen an überholte Prüfbereiche und Regelvermutungen entwertet werden. Ein angemessener Schwellenwert für den Rotmilan beträgt 10 % relativ zum allgemeinen Lebensrisiko. Daraus lässt sich ein absoluter Schwellenwert (pro Individuum/WEA/Jahr) errechnen. Der Schwellenwert muss frei von Vorsorge sein und politisch in der Abwägung der unterschiedlichen Interessen festgelegt werden. - Forderung der Konkretisierung der Anlage 3 zu § 28 ROG bzw. § 249c BauGB: Der BWE fordert die Konkretisierung zur Auslegung der Anlage 3 zu § 28 ROG bzw. § 249c BauGB zur Erstellung von Regelkatalogen für Minderungsmaßnahmen auf Planebene. - Forderung nach einem schnellen Beschluss zu EEG-Novelle und Netzpaket: Der BWE fordert fokussierte Beratungen zu EEG und Netzpaket. Sollte dies nicht gelingen, muss eine kurzfristige Novelle, die lediglich die Einführung eines zweiseitigen Differenzvertragsmodells (Contracts for Difference – CfD) umsetzt, beschlossen werden. - Forderung der Änderung von Artikel 17 und Artikel 31.4b des RfG-Entwurfs (Requirements for Generators): Die EU-Kommission hat das Komitologieverfahren zur Novellierung des EU-Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (Requirements for Generators - RfG) gestartet. Der BWE fordert, dass Windenergieanlagen weiterhin keine Momentanreserve bereitstellen müssen und dass EE-Anlagen nicht zum Bau von Co-Located Speicher verpflichtet werden können. - Kritik am Referentenentwurf zum Netzpaket: Der BWE kritisiert die geplanten Regelungsvorhaben im Referentenentwurf zum Netzpaket des Wirtschaftsministeriums. Der Redispatchvorbehalt ist europarechtswidrig und die Einführung einer bundesweiten Wirkleistungsbegrenzung kurzfristig nicht umsetzbar. - EEG 2027 - Sicherstellung der Finanzierbarkeit von Windenergieprojekten: Der BWE setzt sich für eine investitions- und finanzierungssichere Ausgestaltung des EEG 2027 ein. Gefordert werden insbesondere ausreichende Übergangsfristen und Vertrauensschutz bei der Wirkleistungsbegrenzung, eine kalkulierbare Ausgestaltung des Redispatchvorbehalts, Anpassungen beim Referenzertragsmodell und bei der Pachtbegrenzung sowie eine bundesweit einheitliche Regelung der kommunalen Beteiligung. Neue Kosten- und Erlösrisiken sollen so begrenzt werden, dass die Finanzierbarkeit von Windenergieprojekten gewährleistet bleibt. - Gesetzesvorschläge zur Steuerung der Einspeisung statt der Erzeugung: Der BWE fordert, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Redispatch 2.0 auf die Wirkleistungs- und Blindleistungseinspeisung und nicht - wie bisher - auf die Erzeugung abzielen sollten. Aus Sicht des BWE besteht hierfür Anpassungsbedarf bei den §§ 13, 13a und 14 EnWG. - Verbesserungsvorschläge zur Anpassung des EEG: Der BWE fordert Anpassungen des EEG und macht konkrete Verbesserungsvorschläge mit Bezug zu Windenergievorhaben u.a. zu CfD, Referenzertragsmodel, Pachtdeckel, NZIA, Beteiligung und Akzeptanz, Flexibilitäten, Ausschreibungsdesign. - Standardisierungsvorschlag eines Störungsverbots aus Sicht des BWE untauglich: Der BWE fordert seit langem die Standardisierung der weiteren "Zugriffsverbote" des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Der vorliegende Vorschlag ist in diesem Kontext als Beginn der Diskussion zur Standardisierung des Störungsverbots sehr zu begrüßen, fachlich und rechtlich jedoch aufgrund zahlreicher Mängel und Unschärfen ungeeignet. - Bewertung des Referentenentwurfs des UVP-Anpassungsgesetzes: Der BWE begrüßt die Vereinfachung und Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie die Nutzung europarechtlicher Spielräume. Zugleich spricht er sich dafür aus, das bestehende Beschleunigungspotenzial konsequent und vollständig auszuschöpfen. - Ausufernde Flächenkulisse und drohende Mehrkosten durch Referentenentwurf des Natürliche-Infrastruktur-Gesetzes: Der BWE kritisiert die unpräzise und ausufernde Flächenkulisse der natürlichen Infrastruktur des Ref-E sowie Unklarheiten zum Umgang mit dem vorgesehenen Malus von 20% auf den Kompensationsbedarf, der zu erheblichen Kostensteigerungen für Windvorhaben führen kann. Der BWE regt insbesondere eine Reduzierung des Malus von 20% auf 15 % an sowie eine konkrete bundeseinheitliche Berechnungsgrundlage für mast- und turmartige Bauten für den Kompensationsbedarf für das Landschaftsbild. - Vorschlag für einheitliche Vorgaben zum Schutz von Fledermäusen in der Genehmigung, im Bau und Betrieb von WEA: Der BWE fordert eine bundeseinheitliche Standardisierung des Fledermausschutzes. Dies umfasst die Genehmigungsvorbereitung und den Verzicht auf Voruntersuchungen im Offenland sowie Maßnahmen während des Baus und Betriebs der WEA. Der BWE fordert die bundeseinheitliche Festlegung einer Signifikanzschwelle (< 2 Tiere pro Jahr pro WEA) sowie für pauschale Abschaltungen als vorsorgliche Schutzmaßnahme die Anpassung der Abschaltparameter. - Unzureichender Entwurf zur Nutzung von Umweltdaten und zur Nachreichung von Unterlagen zur Standsicherheit: Der BWE kritisiert den Gesetzesentwurf als nicht weitgehend genug. Es fehlen Regelungen zur digitalen Übermittlungsform von Umweltdaten sowie die Berücksichtigung von behördlich oder im Auftrag von Behörden erhobenen Daten. Darüber hinaus fordert der BWE die Schaffung einer bundeseinheitlichen und transparenten Umweltdatenbank und mit dem Gesetz die entsprechenden Grundlagen dafür zu schaffen. Im Entwurf der Verordnung ist die Nachreichung von Unterlagen zur Standsicherheit enthalten, welche jedoch noch um weitere Praxisbeispiele ergänzt werden sollte. - Vorschläge und Positionen für eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes: Für eine rechtssichere und sachgerechte Umsetzung des Artenschutzes sowie als Anpassung an neue Erkenntnisse macht der BWE Vorschläge für Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz, insbesondere zum § 45b BNatSchG und den dazugehörigen Anlagen.

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