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Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Tätigkeit: Berufsverband Zweck des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE) ist es, die vollständige Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien in den Verwendungsbereichen Strom, Wärme und Kälte sowie Mobilität als Berufsverband mit zu betreiben. Hierzu werden durch ihn die berufsständischen Belange der im Bereich der Erneuerbaren Energien Tätigen gewahrt, gefördert und vertreten und die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien gefördert. Als Berufsverband setzt sich der Verein für die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien, die Durchsetzung ihrer Chancengleichheit und die Förderung Erneuerbarer Energien in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Forschung, Entwicklung und Weiterbildung ein. Der Bundesverband konstituiert sich überwiegend aus Fachverbänden, Landesverbänden und Unternehmen, die sich für einen nachhaltigen und effizienten Ausbau der Erneuerbaren Energie in Deutschland einsetzen, indem die bestmögliche Nutzung derer angestrebt wird. Grundlagen der Arbeit sind der Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Um die Rahmenbedingungen für den Ausbau Erneuerbarer Energie zu verbessern, kommuniziert der BEE seine Expertise und Erfahrungen nach außen, indem Positionspapiere und Stellungnahmen zu speziellen Fragestellungen der Erneuerbaren, der Sektorenkopplung und der weiteren Ausgestaltung des Energiesystems veröffentlicht werden. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden z.B. regelmäßig Parlamentarische Frühstücke und Abende veranstaltet, sowie u.a. energiewirtschaftliche Studien und Rechtsgutachten in Auftrag gegeben als auch gezielte Öffentlichkeits- und Pressearbeit betrieben. Interessenbereiche: Immissionsschutz; Erneuerbare Energien; EU-Binnenmarkt; Industriepolitik; Wohnen; Land- und Forstwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Allgemeine Energiepolitik; Wettbewerbsrecht; Energienetze Regelungsvorhaben: - Reform der Kraftwerksstrategie: Ziel des Verbandes ist es, die Kraftwerkststrategie zu reformieren, sodass weitere Erneuerbare Flexibilitäten wie z.B. Bioenergie, Wasserkraft und Batterien in ihr Berücksichtigung finden. - Transformation der Gas-/ Wasserstoffverteilernetze: Das Ziel der Stellungnahme des Verbandes zum Green Paper des BMWK zur Transformation der Gas-/Wasserstoffverteilernetze ist es, die kosteneffiziente Integration von Wasserstoff- und erneuerbaren Methannetze zu fördern und sicherzustellen, dass bei der Umstellung der Gasnetze regionale Unterschiede und spezifische Bedürfnisse der Druckstufen angemessen berücksichtigt werden. Der Verband fordert dabei eine synergetische Nutzung der bestehenden Infrastruktur und eine differenzierte Planung auf kommunaler und übergeordneter Ebene, um die Transformationskosten zu minimieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. - Überbauung von Netzverknüpfungspunkten: Der Verband hat mit seiner NVP Studie das Ziel, dass Netzverknüpfungspunkte überbaut werden dürfen. Dafür sind in der Studie sowohl quantitative und qualitative Analysen dargestellt als auch ein gesetzlicher Regelungsvorschlag. - Ausgestaltung der Reform des Strommarktes: Ziel des Verbandes ist einerseits die Reform des Finanzierungsmechanismus von einer zeit- auf eine mengenbasierte Vergütung und andererseits die Berücksichtigung weitere Erneuerbare Flexibilitäten wie z.B. Bioenergie, Wasserkraft, Batterien in der Kraftwerkstrategie. - Aufbau einer dezentralen, grünen und systemdienlichen Wasserstoffwirtschaft: Der Verband adressiert die regulatorischen Rahmenbedingungen, unter denen ein grüner Wasserstoffhochlauf heimischer Produktion gelingen kann. Systemdienlichkeit wird als zentrale Leitidee vorgestellt. - Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf: Der Verband fordert die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf weitere Wasserstoffderivate und biogenen Wasserstoff sowie die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und die langfristige Netzentgeltbefreiung für systemdienliche Elektrolyseure. Zusätzlich sollen spezifische Kriterien für die geographische und zeitliche Korrelation des Strombezugs eingeführt werden, um die Systemdienlichkeit zu gewährleisten. - Allgemeine Transformation des europäischen Energiesystems und beschleunigter Ausbau der EE in Europa: Ziel des Verbandes ist es, Europas Energiesystem auf ein Erneuerbaren Energien basierendes System zu transformieren. Weiteres Ziel ist der beschleunigte Ausbau der EE in der EU sowie die Erreichung der EU-Klimaziele. - Änderung des Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV): Der Verband strebt einen Abbau von bürokratischen Hürden für Erneuerbarer Energien an. - Festlegung von Zusätzlichkeitskriterien im Rahmen des Verfahrens Nutzen statt Abregeln 2.0 der Bundesnetzagentur: Das Ziel des Verbandes ist es, die Kriterien zur Zusätzlichkeit des Stromverbrauchs so zu gestalten, dass sie praxistauglich und breit genug sind, um eine sinnvolle Flexibilisierung des Energiesystems zu ermöglichen und die Abregelung von erneuerbaren Energien zu reduzieren. Der Verband kritisiert die aktuell zu restriktiven Regelungen und fordert einfachere und flexiblere Bedingungen, um Investitionen und Innovationen in diesem Bereich anzureizen und die Ziele der Energiewende zu unterstützen. - Beschleunigung von Netzanschlüssen: Das Ziel des Verbandes ist es, durch universelle Fristen und neue Mechanismen mehr Planungssicherheit, schnellere Anschlüsse und weniger Dissens im Netzanschlussprozess zu schaffen. Der Verband fordert zudem spezifische Anpassungen zur Verbesserung der Regelungsentwürfe, um eine effiziente und praxistaugliche Umsetzung sicherzustellen und so den Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen. - Antrag der CDU/CSU-Fraktion zu Zukunftsperspektiven der Bioenergie anlässlich der Öffentlichen Ausschuss-Anhörung: Ziel des Verbandes ist es, andere Erneuerbare Flexibilitäten wie z.B. Bioenergie, Wasserkraft, Batterien sollen in der Kraftwerkstrategie berücksichtigt werden. - Steuerförderung für Heizungstechnik (Entwurf 3. VO zur Änderung der ESanMV): Ziel des Verbandes ist es eine Doppelstruktur an Anforderungen abweichend von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu vermeiden. - Solarpaket I: Das Ziel des Verbandes ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau der Photovoltaik und Speicher und weiteren Erneuerbaren Energien. - Systementwicklungsstrategie 2024: Der Verband hat sich an dem Beteiligungsverfahren beteiligt, um die fachliche Ausrichtung der Ankerpunkte zu prüfen und zu bewerten. - Änderung des Stromsteuergesetzes und der Stromsteuerdurchführungsverordnung: Das Ziel des Verbandes ist es zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Änderung des Stromsteuergesetzes und der Stromsteuerdurchführungsverordnung, die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern so anzupassen, dass Biomasse weiterhin als erneuerbarer Energieträger anerkannt wird und damit steuerliche Befreiungen für selbst verbrauchten Strom aus Biomasseanlagen erhalten bleiben. Zudem fordert der BEE die Vereinfachung der Nachweisführung für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK), um unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. - Umsetzung der NIS-2- Richtlinie und Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung: Das Ziel des Verbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass die Bestimmungen zur Cybersicherheit für Betreiber erneuerbarer Energieanlagen praxistauglich und angemessen sind. Dabei fordert der Verband insbesondere Klarstellungen und Anpassungen hinsichtlich der Definition von "wichtigen" und "besonders wichtigen Einrichtungen", der Einordnung von Tochtergesellschaften großer Mutterunternehmen sowie der konkreten Umsetzungsmaßnahmen für Cybersicherheitsanforderungen, um unverhältnismäßige Belastungen für betroffene Unternehmen zu vermeiden. - Novellierung des Baugesetzbuches: Das Ziel des Verbandes ist der Abbau baurechtlicher Hürden und Hemmnisse für den Ausbau Erneuerbarer Energien. - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie: Das Ziel des Verbandes ist eine praktikable Umsetzung der Vorgaben der Erneuerbaren-Energien-Richtline der EU. - Anpassung des Kapazitätsmechanismus: Das Ziel des Verbandes ist die Berücksichtigung Erneuerbarer steuerbarer und gesicherter Leistung in einem neuen Kapazitätsmechanismus, außerdem soll die Benachteiligung ggü. fossilen Kraftwerken verhindert werden. - Novellierung des Kraftwärmekoppelungsgesetzes: Das Ziel des Verbandes ist eine Ausrichtung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf Erneuerbare Energien und die Fortführung des Gesetzes bis 2030. - Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen der Stromspeicherstrategie: Das Ziel des Verbandes ist es, die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass der Ausbau und die Integration von Stromspeichern in das Energiesystem effizient und wirtschaftlich gefördert werden. Dabei fordert der Verband insbesondere die Abschaffung des Ausschließlichkeitsprinzips, die langfristige Befreiung von Netzentgelten für Speicher sowie die Standardisierung und Vereinheitlichung von Baukostenzuschüssen, um die Investitionssicherheit zu erhöhen und die Energiewende voranzutreiben. - Regelung von Energy Sharing im EEG: Ziel des Verbandes ist die Umsetzung von Energy Sharing im Rahmen unseres vor 1 Jahr veröffentlichten Vorschlags einer Energy Sharing Prämie. - Umstellung des Fördermechanismus auf CfD im EEG: Das Ziel des Verbandes liegt in der bestmöglichen Umsetzung von CfD mit möglichst geringen zusätzlichen Risiken für die Anlagenbetreiber. Vor allem "produktionsunabhängige" CfD weisen hierbei extreme Risiken auf. - Monitoring zum Stand der Energiewende im Sommer 2025: Der BEE setzt sich für die Beibehaltung der im EEG festgelegten Ausbauziele zur Deckung des künftigen Strombedarfs im Kontext der Sektorenkopplung ein. Der BEE fordert darüber hinaus verbesserte Rahmenbedingungen und die konsequente Umsetzung der vereinbarten Zielsetzungen. - Ordnungsrecht und Förderbedingungen der Wärmewende: Der BEE setzt sich für die konsequente Umsetzung einer zukunftsfähigen Wärmewende basierend auf Erneuerbaren Energien ein. Der BEE plädiert in diesem Rahmen für Kontinuität bei Ordnungsrecht und Förderung, einer maßvollen Weiterentwicklung des bestehenden Rechts, einem Instrumentenmix, Bürokratieabbau und ein Level Playing Field. - Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG): Der BEE setzt sich für passgenaue Begriffsbezeichnungen, einer verlängerten Laufzeit der Zuschussausschüttung im Rahmen des KTF und breitere Kriterien für die Erfolgskontrolle des Sondervermögens ein. - Vereinfachung und Konkretisierung des Umsetzungsgesetzes zur NIS-2-Richtlinie: Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt, dass sich das Bundesministerium des Innern (BMI) im Rahmen eines Umsetzungsgesetzes zur zweiten Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS-2-Richtlinie) der Europäischen Union mit der Stärkung der Cybersicherheit in Deutschland beschäftigt. Obwohl die Zielsetzungen zur Stärkung der IT-Sicherheit grundsätzlich vom BEE unterstützt werden, schlägt der Verband eine Überarbeitung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes vor. Diese sollte Unklarheiten beseitigen und die praktische Umsetzung erleichtern, indem die beschriebenen Prozesse präzisiert und vereinfacht werden. Davon würden vor allem kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Energiesektor profitieren. - Ausgestaltung der Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG-Novelle) Juli 2025: Der BEE begrüßt, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit zur zügigen Transformation des Stromsystems, zur Einführung des Energy Sharing und zur Ausstattung mit intelligenten Messsystemen (iMSys) anerkennt. Bei der konkreten Ausgestaltung hinsichtlich des Bürokratieabbaus, der praktischen Umsetzbarkeit und der Steigerung der Akzeptanz für die Energiewende sieht der BEE noch erheblichen Ergänzungs- und Korrekturbedarf. Der BEE fordert u.a.: 1) Die beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I und des Biomassepakets. 2) Die Umsetzung der Ergebnisse des Branchendialogs zur Beschleunigung von Netzanschlüssen. 3) Die Ausschöpfen der vollen Potenziale des Energy Sharing für die Systemdienlichkeit und die Steigerung von Akzeptanz für die Energiewende. - Ausgestaltung des Entwurfes des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes (GeoBG): Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf sehr, dessen Ziel es ist, den Aufbau dringend benötigter Infrastruktur für Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher zu beschleunigen. Dennoch gibt es in dem Entwurf noch ein gewisses Ausbaupotenzial, um die Chance, die das GeoBG für die Beschleunigung der Wärmewende darstellt, umfassend zu nutzen. Dazu zählt unter anderem die Ausweitung der Regelungen zum Bürokratieabbau auf alle technischen Varianten der Wärmeerschließung. - Ausgestaltung der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes 2025: Der BEE setzt sich im Rahmen der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher 2) Die Beibehaltung der Definition von Biomasse als Erneuerbarer Energieträger nach geltendem Recht 3) Die Abschaffung der bestehenden Doppelbesteuerung bei der Einspeisung ins öffentliche Netz bei bidirektionalem Laden (Vehicle-to-Grid) 4) Bürokratieabbau 5) Die steuerfreie Drittbelieferung bei sog. „Insellösungen“ - Ausgestaltung des Standortfördergesetzes (StoFöG) 2025: Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt es, dass die Bundesregierung, dem Koalitionsvertrag entsprechend, mehr Spielraum für private Investitionen in Erneuerbare Energien und dazugehörige Infrastrukturen schaffen will. Neben der als positiv gewerteten erhöhten Investitionsmöglichkeiten und der Rechtssicherheit, konzentriert sich die Arbeit des BEEs u.a. auf die folgenden Punkte: - Eine Ausweitung des Schwarmfinanzierungs-Privileg - Die Entkopplung der Infrastruktur-Quote von der Immobilienquote und die Schaffung einer eigenständige Quote für Infrastruktur - Eine Verschlankung der Melde-, Dokumentations- und Reportingpflichten - Handlungsempfehlungen für einheitliche Kriterien im Reservierungsmechanismus für Netzanschlusskapazitäten gem. § 8e EEG-E (Kabinettsbeschluss 2024): Der Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. (BEE) setzt sich für eine gesetzliche Umsetzung der Arbeitsergebnisse des Branchendialogs zur Beschleunigung von Netzanschlüssen ein und zielt mit diesem Papier auf die Ausgestaltung einheitlicher Mechanismen zur Reservierung von Netzkapazität. - Ausgestaltung des nationalen Risikovorsorgeplans nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/941 zur Risikovorsorge im Elektrizitätssektor: Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt den Entwurf des Risikovorsorgeplans 2025 (RVP) im Elektrizitätssektor durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und die damit einhergehende Auseinandersetzung mit einer krisenresistenten Ausgestaltung des Energiesystems. In diesem Rahmen plädiert der BEE dafür die komplexen Schnittmengen und Interdependenzen zwischen allen Sektoren des Energiesystems mitzudenken. Die Herausforderungen der Energiewende müssen ganzheitlich betrachtet und der Risikovorsorgeplan auf alle Sektoren des Energiesystems ausgeweitet werden. Nur so kann ein resilientes System geschaffen werden, das zukünftige Krisen aller Art unbeschadet zu überstehen vermag. - Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027: Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien - Vorschläge für Bürokratieabbau und den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien: Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt die Bestrebungen des Bundeskabinetts, mit der vorgelegten Modernisierungsagenda die Vision eines schnellen, digitalen und handlungsfähigen Staates umzusetzen. Für die Umsetzung des versprochenen "spürbaren Bürokratieabbaus" spricht der BEE für den Energiesektor konkrete Empfehlungen aus. Diese betreffen u. a.: 1) Die Verbesserung der Flächensicherung für EE-Anlagen 2) Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren 3) Die Erleichterung des Baus der notwendigen Netzinfrastruktur - Empfehlungen für die Energiewende im straßengebundenen Verkehr: Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich für einen konsequenten Vollzug der Verkehrswende, als zentraler Bestandteil der Energiewende, ein. Der Verband empfiehlt hierzu ein Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen und Technologien, u. a.: 1) Der Erhalt und die ambitionierte Anhebung der THG-Minderungsquote 2) Die Einführung unterschiedlicher Kaufanreize für Elektroautos 3) Die steuerrechtliche Besserstellung erneuerbarer Kraftstoffe 4) Die Ausweitung der Mautbefreiung für LKW , die nachweislich erneuerbare Kraftstoffe nutzen 5) Der Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur für alle auf Erneuerbaren Energien basierenden Antriebstechnologien - Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Dezember 2024): Die Bundestagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN legten am 17. Dezember 2024 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (Bundestagsdrucksache 20/14235) vor. Der Entwurf sieht insbesondere Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor. - Gesetz zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes Referentenentwurf: Der Verband zielt darauf ab die Erneuerbare WÄrme zu stärken, speziell in Bezug auf die kleine Wärmeplanung und weitere Neuerungen. - Nationaler Gebäuderenovierungsplan: Der Verband unterstützt die aufgezählten Maßnahmen, die zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung im Gebäudebereich beitragen sollen. - Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Der Verband unterstützt die Anmerkungen seiner Mitglieder im Sinne der Erneuerbaren Energien. - Verbesserung der Netzanschlussbedingungen und Streichung des Redispatch-Vorbehalts in einem möglichen Netzanschlusspaket: Der Verband setzt sich insbesondere für den Erhalt der Finanzierbarkeit des Erneuerbaren Energien Ausbaus und eine Streichung des Redispatch-Vorberhalts ein. Er schlägt alternative Maßnahmen wie die Überbauung des Netzverknüpfungspunkt, das Prinzip "Nutzen statt Abregeln", die Digitalisierung der Netzinfrastruktur und die regionale Steuerungswirkung über dargebotsabhängige Baukostenzuschüsse vor. - Die energetische Nutzung von Holz: Regelungsvorhaben zur stärkeren Steuerung der Holznutzung mit dem Ziel, die stoffliche Nutzung von Holz gegenüber der energetischen Verwertung zu priorisieren und die energetische Nutzung bestimmter Holzsortimente regulatorisch zu begrenzen. - Allgemeine Netzentgeltsystematik (AgNes): Ziel des Verbandes ist es, die Allgemeine Netzentgeltsystematik der BNetzA zu reformieren, sodass Erneuerbare Erzeuger, Flexibilitäten und Letztvebraucher in ihr entsprechende Berücksichtigung finden. - Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten: Der Entwurf regelt die Einführung eines befristeten Kapazitätsmarkts für das Zieljahr 2031, um ausreichend gesicherte elektrische Leistung für die Stromversorgung bereitzustellen. Dafür sollen verschiedene Ausschreibungen für neue und bestehende Erzeugungsanlagen sowie weitere Kapazitäten wie regelbare Lasten durchgeführt werden; bezuschlagte Anbieter erhalten eine Vergütung für die Bereithaltung von Leistung und übernehmen Verfügbarkeits- und Nachweispflichten. Neue geförderte Kraftwerke müssen zudem Wasserstoff-ready ausgelegt sein und alle geförderten Kraftwerke nach 2045 klimaneutral betrieben werden können. Die Kosten des Kapazitätsmarkts sollen über eine Umlage finanziert werden, während die Bundesnetzagentur zentrale Vollzugs- und Ausschreibungsaufgaben übernimmt. - Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Der Entwurf regelt die Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz und schafft dabei insbesondere die bisherigen, detaillierten Vorgaben zum Heizungstausch ab: Die pauschale 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe entfällt, Eigentümer sollen beim Heizungstausch mehr Wahlfreiheit erhalten, etwa auch für Gas- und Ölheizungen, die ab 2029 schrittweise klimaneutrale Brennstoffanteile nutzen müssen. Zugleich setzt der Entwurf Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 um, insbesondere zu Effizienz- und Renovierungsanforderungen für Gebäude. - Regierungsentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes: Der Entwurf regelt die Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz und schafft dabei insbesondere die bisherigen, detaillierten Vorgaben zum Heizungstausch ab: Die pauschale 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe entfällt, Eigentümer sollen beim Heizungstausch mehr Wahlfreiheit erhalten, etwa auch für Gas- und Ölheizungen, die ab 2029 schrittweise klimaneutrale Brennstoffanteile nutzen müssen. Zugleich setzt der Entwurf Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 um, insbesondere zu Effizienz- und Renovierungsanforderungen für Gebäude. - Lokale Signale beim Ausbau erneuerbarer Energien: Lokale Signale beim Ausbau erneuerbarer Energien beschreiben standortbezogene Informationen, die zeigen, wo neue Erzeugungsanlagen aus systemischer Sicht besonders sinnvoll sind. Dazu zählen unter anderem die Verfügbarkeit von Wind- oder Solarressourcen, die Nähe zu Stromverbrauchern, freie Netzkapazitäten, bestehende Netzengpässe sowie Flächen-, Umwelt- und Akzeptanzaspekte. Erzeugungsanlagen sollten daher bevorzugt dort gebaut werden, wo sie nicht nur viel Strom produzieren, sondern auch das Stromsystem entlasten, Netzausbaukosten reduzieren und lokal einen hohen Nutzen stiften. - Langfristszenarien des BMWE: Die Langfristszenarien des BMWE sind modellgestützte Szenarien, die untersuchen, wie sich das deutsche Energiesystem langfristig in Richtung Treibhausgasneutralität entwickeln kann. Sie zeigen mögliche Ausbaupfade für Erzeugung, Nachfrage, Speicher, Netze und weitere Energieinfrastrukturen auf und dienen als Orientierung für energiepolitische Entscheidungen. Im Kontext des Ausbaus erneuerbarer Energien geben sie Hinweise darauf, welche Mengen an Wind-, Solar- und weiteren Erzeugungskapazitäten künftig benötigt werden und wie diese in ein kostenoptimiertes, klimaneutrales Gesamtsystem integriert werden können. - Die Umstellung von einer Zeit- auf eine Mengenförderung: Die Umstellung von einer Zeit- auf eine Mengenförderung beschreibt einen Wechsel im Fördermechanismus für erneuerbare Energien. Während Anlagen bislang typischerweise über einen festen Zeitraum, etwa 20 Jahre, gefördert werden, würde sich die Förderung künftig an einer bestimmten förderfähigen Strommenge orientieren. Eine Anlage erhält also Förderung, bis eine zuvor festgelegte Menge an Strom erzeugt beziehungsweise vergütet wurde. Dadurch kann die Förderung stärker an die tatsächliche Stromproduktion und den Systemnutzen gekoppelt werden. Ziel ist es, Förderkosten besser zu begrenzen, Überförderung zu vermeiden und Anreize zu setzen, erneuerbare Anlagen effizienter und systemdienlicher zu betreiben. - Einführung von Hybriden CfDs: Hybride CfDs sind Förderinstrumente für erneuerbare Energien, die Elemente produktionsabhängiger und produktionsunabhängiger Differenzverträge miteinander verbinden. In normalen Marktphasen richtet sich die Förderung grundsätzlich nach der tatsächlich erzeugten Strommenge. In bestimmten systemkritischen Situationen, etwa bei negativen Strompreisen oder Netzengpässen, kann die Abrechnung jedoch auf eine Referenzmenge oder eine produktionsunabhängige Komponente umgestellt werden. Dadurch sollen Investoren weiterhin Planungssicherheit erhalten, während Fehlanreize zur Einspeisung in Zeiten mit geringem Systemnutzen reduziert werden. Ziel ist es, erneuerbare Anlagen kosteneffizient zu fördern und zugleich stärker systemdienliches Verhalten anzureizen. - Beschleunigung der Planungs- und Geneh-migungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Ge-währleistung der Versorgungssicherheit: Ziel der Interessenvertretung ist die Verabschiedung und praxistaugliche Ausgestaltung des Flexibilitätsbeschleunigungsgesetzes (FlexBG). Die Einflussnahme richtet sich auf die vorgesehenen Änderungen des EnWG, WHG, UVPG und BauGB sowie das neue Stammgesetz. Erreicht werden sollen beschleunigte, gebündelte und digitalisierte Planungs- und Genehmigungsverfahren für nach dem StromVKG bezuschlagte Kraftwerke und Stromspeicher, Pumpspeicherkraftwerke sowie Vorhaben in Hafengebieten zur Herstellung oder zum Transport von Offshore-Konverterplattformen. Dazu sollen insbesondere verbindliche Fristen, erleichterter vorzeitiger Baubeginn, reduzierte Doppelprüfungen und verkürzte Rechtswege gesetzlich verankert werden. - Flexibilisierung des Stromsystems: Ein schnellerer Ausbau von Batteriespeichern und Flexibilität im Stromsystem könnte Verbraucherinnen und Verbraucher sowie den Bundeshaushalt in Deutschland um Milliardenbeträge entlasten. Das zeigt eine neue Analyse des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE im Auftrag des Bundesverbands Erneuerbare Energie, des Bundesverbands Solarwirtschaft und des Bundesverbands WindEnergie. - Netzanschlusspaket: Netzanschlusspaket zur Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau. Ziel der Interessenvertretung ist, den Entwurf so anzupassen, dass der Anschluss und die Integration erneuerbarer Energieanlagen beschleunigt und flexibilisiert werden. Hierzu sollen insbesondere der Redispatch-Vorbehalt und eine entschädigungsfreie Abregelung entfallen, flexible Netzanschlussvereinbarungen und ein Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten eingeführt, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen und Speichern ermöglicht, Abregelungen am Netzverknüpfungspunkt geregelt, digitale Netz- und Kapazitätsdaten bereitgestellt, verbindliche Ausbau- und Anschlussfristen geschaffen sowie das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ weiterentwickelt werden. - Referentenentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG): Ziel der Interessenvertretung ist eine Anpassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Im Mittelpunkt steht die Ausgestaltung der nationalen CO2-Bepreisung für 2027 nach der Verschiebung des EU-ETS 2 auf 2028. Der für 2027 vorgesehene Preiskorridor von 55 bis 65 Euro soll auf 45 bis 75 Euro erweitert werden. Zudem sollen die flankierenden Regelungen zur Versteigerung und Nachveräußerung von Emissionszertifikaten, zum Übergang in den EU-ETS 2 sowie zur Doppelbilanzierung und zum Umgang mit eingelagerten Brennstoffmengen entsprechend angepasst werden. - Richtlinienentwürfe für eine Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die Interessenvertretung zielt auf Anpassungen der Richtlinienentwürfe zur Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Angestrebt werden insbesondere Übergangsregelungen beim Wechsel der Förderbedingungen, Erleichterungen im Antragsverfahren, Anpassungen der Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen, Kältemittel und netzdienliche Steuerbarkeit, die Ausgestaltung des Wertschöpfungsbonus, eine stärkere Berücksichtigung erneuerbarer Hybridheizungen sowie Ausnahmen beim Förderausschluss bei künftigem Wärmenetzanschluss. Zudem sollen technische Anforderungen und Nachweispflichten, etwa bei Gebäudenetzen, Pufferspeichern und Heizungsoptimierung, angepasst werden.

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