Hologic Deutschland GmbH
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Hologic Deutschland GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
HOLOGIC ist ein führendes Unternehmen im Bereich der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von hochwertigen diagnostischen Produkten,
medizinischen Bildgebungssystemen und
chirurgischen Artikeln, alle mit Schwerpunkt in der Frauenheilkunde.
Unsere drei Kerngeschäftsbereiche konzentrieren sich demnach auf die Diagnostik, das Imaging und die gynäkologische Chirurgie.
Mit unserem umfassenden Technologieportfolio sowie einem leistungsstarken Forschungs- und Entwicklungsprogramm engagieren wir uns für eine bessere Lebensqualität. Mit der modernen Wissenschaft als Grundlage, suchen wir grundsätzlich nach den besten Lösungen.
Die von HOLOGIC ausgeübte Interessenvertretung konzentriert sich überwiegend auf die Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Frauen durch neue Technologien mit wissenschaftlich belegtem klinischen Nutzen.
Die von HOLOGIC entwickelten neuen Technologien werden teilweise in Deutschland noch nicht in der Regelversorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Hier soll durch die ausgeübte Interessensvertretung sichergestellt werden, dass der klinische Kontext zum Einsatz der neuen Technologien und die vorhandene wissenschaftliche Evidenz für die klinischen Nutzen der neuen Technologien den Entscheidern im Gesundheitswese bekannt ist und von ihnen berücksichtigt wird. Wo es standardisierte Antragsverfahren und Stellungnahmen gibt (z.B. Gemeinsamer Bundesausschuss, G-BA) werden diese genutzt. Wo erforderlich werden über Kontaktaufnahme mit der Gesundheitspolitik relevante Informationen geteilt, z.B. im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags.
Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung - BrKrFrühErkV. Mögliche künftige Osteoporose-Früherkennungs-Verordnung: Tomosynthese und DXA-Knochendichtemessung sollen in den Rechtsverordnungen des BMUV als Methoden zur Früherkennung von Brustkrebs bzw. von Osteoporose aufgenommen werden.
Derzeit wird in der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung nur die Mammographie für das Brustkrebs-Screening zugelassen. Neue Studienergebnisse, wie die ToSyMa-Studie aus Deutschland, liefern Evidenz, dass die Tomosynthese als Weiterentwicklung der Mammographie die Früherkennung von Brustkrebs verbessern kann. Ein Berücksichtigung dieser Erkenntnisse in der Rechtsverordnung soll durch Kontaktaufnahme mit entsprechenden Entscheidern im Gesundheitswesen (z.B. im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks) sichergestellt werden.
Eine Rechtsverordnung Früherkennung Osteoporose existiert noch nicht und wird vorgeschlagen.
Relationen
Keine Relationen.