Pathways Public Health GmbH
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Pathways Public Health GmbH
Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
Pathways Public Health berät und unterstützt Akteure des Gesundheitswesens vorrangig zu Fragen des Marktzugangs und der Erstattungsfähigkeit von Produkten und Dienstleistungen in Deutschland. Dazu gehören die Interessenvertretung und die Beratung zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Begleitung von Entscheidungsprozessen in der gemeinsamen Selbstverwaltung zum Erhalt der Erstattungsfähigkeit, sowie die Konzeption und Implementierung von Versorgungsprojekten.
In der Interessenvertretung sind wir sowohl beratend als auch ausführend tätig. Dementsprechend unterstützen wir unsere Mandanten bei der Durchführung ihrer eigenen Interessenvertretung. Dazu führen wir die folgenden Tätigkeiten aus: Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern, Fachgespräche, parlamentarische Veranstaltungen.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Arzneimittel; Pflege; Gesundheitsversorgung; Gesundheitsförderung
Regelungsvorhaben:
- Verbesserung der Versorgung mit mRNA Impfstoffen und Therapeutika: Anpassung und Optimierung der Rahmenbedingungen für einen zügigen und breiten Patienten-Zugang von Innovationen samt Erstattung.
- Erweiterung der Befugnisse von Herstellbetrieben: Veränderungen der Rahmenbedingungen, um die Herstellung nicht steriler Defekturen im Auftrag der Apotheken durch Herstellbetriebe zu ermöglichen.
- Diagnostik zur Früherkennung von Krankheiten: Verbesserung der Früherkennungsprogramme durch Aufnahme der Tomosynthese für die Brustkrebsfrüherkennung und Knochendichtemessung für die Osteoporose-Früherkennung als Methoden in den Rechtsverordnungen. Für die Brustkrebsfrüherkennung existiert bereits eine Rechtsverordnung, für die Osteoporose noch nicht.
- Versorgung chronischer Erkrankungen: Weiterentwicklung der Früherkennung und strukturierten Behandlung chronischer Erkrankungen, indem die Rahmenbedingungen in der Versorgung in Disease Management Programmen an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst wird und Multimorbidität berücksichtigt wird.
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Versorgung mit Plasmaprodukten: Die Vesorgung von Patienten mit Plasmapräparaten soll akut und in Zukunft in ausreichendem Maße sichergestellt werden. Dazu müssen die finanziellen Anreize für Plasmaspender verändert werden, da die Aufwandsentschädigung seit fast 20 Jahren nicht angepasst wurde. Dies kann über einen gesetzlichen Auftrag geschehen.
- Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauferkrankungen: Durch Früherkennungsmaßnahmen und Screenings sollen Herz-Kreislauf-Erkrankungen frühzeitig und in der breiten Bevölkerung erkannt werden. Es soll eine Nationale Herz-Kreislauf-Strategie erarbeitet und etabliert werden. Dies betrifft Bereiche in der Forschung, Ausbildung, Förderung und Versorgung und die damit einhergehenden Verankerungen im Gesetz.
- Einführung eines Screenings zur Schlaganfall-Prophylaxe: Etablierung einer regelhaften Früherkennung von Vorhofflimmer-Risikopatient:innen zur Vorbeugung von Schlaganfällen. Dazu soll ein risikoadaptiertes Screening auf Vorhofflimmern mit Fokus auf die Risikogruppen (nach Alter/Vorerkrankung/Lebensstil) eingeführt werden.
- Verbesserung der Schlaganfall-Nachsorge: Es soll die leitliniengerechte Nachsorge von Patient:innen mit Schlagfall in der Versorgung und eine adäquate Vergütung der BoNT-A Injektion sichergestellt werden. Hierfür soll die gemeinsame Selbstverwaltung beauftragt werden, u.a. ihre Richtlinien hinsichtlich des Schlaganfalls zu erweitern.
- Versorgung mit Hörimplantaten: Die leitlinien- und bedarfsgerechte Versorgung von Menschen, die an hochgradiger Schwerhörigkeit oder an Gehörlosigkeit leiden soll verbessert werden. Für Neugeborene ist eine gesetzliche Festschreibung der Nachverfolgung (Tracking) des Neugeborenen-Hörscreenings notwendig, um sicherzustellen, dass Kinder einer adäquaten Hörversorgung zugeführt werden.
- Zukunft der Nuklearmedizin: Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Nuklearmedizin, um die nuklearmedizinische Versorgung in Zukunft aufrechtzuerhalten.
- Stärkung der spezialisierten Arzneimittelversorgung: Unterstützung der politischen Interessenvertretung zur Stärkung der spezialisierten Apotheken.
- Politische Begleitung einer Öffnung des Lifestyle-Paragrafen: Wir setzen uns dafür ein, dass Arzneimittel, die aktuell unter den § 34 SGB V fallen, künftig zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Dazu muss der Lifestyle-Paragraf geändert werden, der aktuell die Erstattung von Arzneimitteln, etwa zur Appetitzügelung, ausschließt. Um eine gesetzliche Änderung des § 34 SGB V für zu erwirken, führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern.
- Weiterentwicklung der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV): Für Patient:innen, die an einer seltenen oder schweren Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf leiden, schöpft die ambulante spezialfachärztliche Versorgung, kurz ASV, noch nicht ihr volles Potenzial aus. Die (Weiter-)Entwicklung von soll vereinfacht und beschleunigt werden.
- Weiterentwicklung der Hybrid DRG: Das Potenzial der Ambulantisierung soll voll ausgeschöpft werden, in dem das Konstrukt der Hybrid DRG angemessen auf die Kosten-Logiken in den jeweiligen Sektoren (ambulant / stationär) ausgerichtet werden.
- Verbesserung der Migräneversorgung: Die Diagnostik und frühzeitige ärztlich betreute Therapieeinleitung und Fortbegleitung von Migränepatienten soll verbessert werden. Für die Erkrankung wird sensibilisiert.
- Verbesserung der Versorgung der Fettleber (MASH): Steigerung der Aufmerksamkeit für die Lebergesundheit, insbesondere der Metabolischen Dysfunktion-assoziierte Steatohepatitis (MASH) hinsichtlich einer verbesserten, flächendeckenden Diagnostik mittels Früherkennung (z.B. im Rahmen der GU-Richtlinie). Politische Begleitung der frühen Nutzenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss.
- Politische Begleitung einer Reform des AMNOG: Politische Begleitung einer Reform des AMNOG im Bereich der chronischen Erkrankungen, insbesondere hinsichtlich verlässlicher Rahmenbedingungen und einer Ausrichtung des AMNOG an der Versorgungsrealität. Hierfür muss das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) angepasst werden.
- Stärkung der Früherkennung Prävention chronischer Erkrankungen: Weiterentwicklung der Früherkennung und Prävention von chronischen Erkrankungen, indem die Rahmenbedingungen in der Versorgung, etwa die Disease Management Programme, Check-Up Untersuchungen im Rahmen der Gesundheitsuntersuchungsrichtlinie (GU-RL), an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst sowie risikoadjustierte Screenings eingeführt werden.
- Neudefinition Verbandmittel: Das Regelungsvorhaben ist in der Begründung zum Artikel 14 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege angekündigt. Dort heißt es: "In einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll im Anschluss der Begriff „Verbandmittel“ so definiert werden, dass langfristig eine Versorgung mit not-wendigen Verbandmitteln und Wundbehandlungsprodukten sichergestellt ist."
- Verbesserung der Demenzversorgung: Die Aktivitäten zielen auf strukturelle und qualitative Verbesserungen in der Versorgung von Menschen mit Demenz ab. Im Mittelpunkt stehen die Weiterentwicklung der koordinierte Versorgung zwischen ambulanter, stationärer und pflegerischer Leistungserbringung sowie der Ausbau niedrigschwelliger Unterstützungsangebote.
Darüber hinaus sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die frühzeitige Erkennung von Demenzerkrankungen zu verbessern, Versorgungsdefizite abzubauen und die Lebensqualität Betroffener und ihrer Angehörigen nachhaltig zu stärken.
- Zugang zu chirurgischer Glaukom Versorgung: Wir setzen uns dafür ein, gleichwertigen Zugang zu chirurgischer Glaukom Versorgung sicherzustellen. Dafür ist es notwendig, dass die Ärztinnen und Ärzte eine auskömmliche Vergütung für die Durchführung der minimalinvasiven Glaukom Operation erhalten. Im Zuge der Diskussionen um die Reduzierung der Vergütung anderer ophtalmologischer Operationen im Rahmen des Beitragssatz-Stabilisierungsgesetzes setzen wir uns dafür ein, dass die minimalinvasive Glaukom Chirurgie angemessen vergütet wird.
Relationen
Keine Relationen.