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Berufsverband der Niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Hämatologie und Medizinische Onkologie in Deutschland e.V.

lobbyregister / register_entry 19.01.2022 · Original ↗

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Berufsverband der Niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Hämatologie und Medizinische Onkologie in Deutschland e.V. Tätigkeit: Berufsverband Zweck des Vereins ist es, als Berufsverband die berufspolitischen, sozialpolitischen und wirtschaftlichen Interessen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Hämatologie und Onkologie wahrzunehmen und nach außen zu vertreten. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf das Ziel und die Ausübung der Interessenvertretung tritt der BNHO e.V. im Rahmen von gesundheitspolitischen Fragestellungen bspw. in den Dialog mit bzw. in Kontakt zu Ministerien - insb. dem Bundesministerium für Gesundheit. Des Weiteren nimmt er an Anhörungen teil und verfasst insbesondere zu Gesetzesentwürfen Stellungnahmen. Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Arzneimittel Regelungsvorhaben: - Absenkung der Altersgrenze für das Mammographie-Screening sowie Veränderung der personellen Voraussetzungen zur Durchführung von Mammografien: Befürwortung der geplanten Absenkung der Altersgrenze für das Mammographie-Screening auf 45 Jahre sowie Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung zur Sicherstellung der Qualität bei der Durchführung von Mammografien durch beaufsichtigte Personen mit sonstiger medizinischer Ausbildung, einschließlich der Spezifizierung der maximalen Anzahl fernbeaufsichtigter Personen pro Ärztin/Arzt sowie der regelmäßigen Überprüfung einer spezifizierten Anzahl selbstständig durchgeführter Mammographien durch beaufsichtigte Personen pro Zeitraum. - Wiedereinführung von apothekenbezogenen Ausschreibungen für Zytostatika: Die vorgesehenen Ausschreibungsverfahren werfen aus Sicht der Verbände Fragen hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzbarkeit auf. Aufgrund der komplexen Anforderungen an Herstellung, Logistik und Qualitätssicherung patientenindividueller onkologischer Zubereitungen bestehen Zweifel, ob die besonderen Versorgungsanforderungen im Rahmen der geplanten Verfahren ausreichend berücksichtigt werden können. Die Stellungnahme regt daher eine erneute Prüfung der vorgeschlagenen Regelung an. Ziel ist es, auch künftig eine sichere, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung onkologischer Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und mögliche Risiken für bestehende Versorgungsstrukturen zu vermeiden.

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