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BVMed - Bundesverband Medizintechnologie

lobbyregister / register_entry 14.02.2022 · Original ↗

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BVMed - Bundesverband Medizintechnologie Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Als führender Verband der MedTech-Branche in Deutschland fördern und vertreten wir gegenüber Politik und Öffentlichkeit die Belange von über 300 MedTech-Unternehmen. Unsere Mitgliedschaft setzt sich aus deutschen und internationalen Medizintechnik-Herstellern, -Händlern und -Zulieferern sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger zusammen. Wir unterstützen unsere Mitglieder durch die Mitgestaltung von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und Standards sowie durch Information und Öffentlichkeitsarbeit. Wir vertreten die Interessen der Medizintechnik-Branche gegenüber den politischen Repräsentant:innen auf EU-, Bundes- und Landesebene, gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss, dem Spitzenverband gesetzlicher Krankenversicherungen und weiteren politischen Akteur:innen insbesondere aus dem Bereich Gesundheit, Wirtschaft, Forschung und Entwicklung sowie Umwelt und Nachhaltigkeit. Dies geschieht bei parlamentarischen Anhörungen sowie Konsultationen der Bundesregierung, Gremiensitzungen, Kuratorien, Kommissionen, Hintergrundgesprächen und weiteren Gesprächsformaten. Der BVMed führt regelmäßig Austauschformate zu vielfältigen Themenschwerpunkten mit den an der Versorgung beteiligten Akteur:innen durch. Beispielhaft zu nennen sind hier Krankenkassen, Ärzteschaft und medizinische Fachgesellschaften, Kliniken und Pflege, Einkaufsgemeinschaften oder Patient:innenvertretungen. Interessenbereiche: Außenwirtschaft; Handel und Dienstleistungen; Pflege; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; EU-Gesetzgebung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Industriepolitik; Gesundheitsversorgung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Digitalisierung; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Recht"; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Regelungsvorhaben: - Anpassung des Medizinforschungsgesetzes: Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seiner Stellungnahme zum Medizinforschungsgesetz die Ergänzung von Regelungen für den Bereich der Medizinprodukte. So sollen klinische Studien vereinfacht und beschleunigt werden – und damit der Medizintechnik-Forschungsstandort Deutschland gestärkt werden. Unter anderem spricht sich der Verband dafür aus, die je nach Bundesland unterschiedlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben zu vereinheitlichen. Außerdem sollten die einheitlichen Richtlinien zur Bewertung klinischer Prüfungen auch im Medizinprodukte-Bereich für alle Ethikkommissionen gelten, um zu einer besseren Vereinheitlichung zu kommen. - Anpassung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG): Der BVMed setzt sich in seiner Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetz (GVSG) für Verbesserungen bei der Hilfsmittel-Versorgung ein. So müssten nach Ansicht des deutschen MedTech-Verbandes individuelle Versorgungsbedarfe insbesondere bei Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen auch stärker in den Verträgen der Krankenkassen abgebildet werden. - Novellierung des Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetzes (KHVVG): Der BVMed fordert in seiner Stellungnahme zum Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG), dass die Potenziale innovativer Medizintechnologien zur Erreichung der Reformziele besser genutzt werden. Der BVMed spricht sich insbesondere für eine stärkere Qualitätsorientierung der Krankenhausreform durch Anreize für die Einführung einer datengestützten Qualitätssicherung aus. - Einführung eines Aktionsplan Wiederbelebung: Maßnahmenbereiche des Aktionsplans Wiederbelebung: 1. Strukturierte Bildungsangebote zur „Wiederbelebung“ für alle Altersgruppen | 2. Breite Anwendung der T-CPR und Ersthelfer:innen-Systemen | 3. AED an öffentlich zugänglichen, stark frequentierten Plätzen bzw. Orten mit langer Verweildauer | 4. Bundesweites AED-Register - Reformierung der Hilfsmittelversorgung: 7 Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung durch Einbeziehung von Hilfsmittel-Versorgungs-Expert:innennnen - Anpassung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Die vorgeschlagene Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist ein wichtiger Baustein des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft des Europäischen Green Deal. MedTech Europe, der europäische Fachverband für medizinische Technologien von der Diagnose bis zur Heilung, teilt die Ziele, die Entstehung von Verpackungsabfällen zu vermeiden, ein hochwertiges Recycling ("Kreislaufwirtschaft") zu fördern, den Bedarf an natürlichen Primärressourcen zu verringern und einen gut funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe zu schaffen, während gleichzeitig der Zugang der Patienten zu lebensrettenden und lebenserhaltenden medizinischen Technologien aufrechterhalten wird. - Novellierung der Medical Device Regulation (MDR): Die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) muss verbessert werden. Die beiden MedTech-Branchenverbände BVMed und VDGH schlagen in einem gemeinsamen Whitepaper zur MDR- und IVDR-Weiterentwicklung unter anderem die Abschaffung der fünfjährigen Re-Zertifizierungsfrist sowie Fast-Track-Verfahren für Innovationen und Orphan Devices sowie Diagnostics vor. - Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)) - MedTech mehr berücksichtigen: Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz – GDAG) wird das Mandat der Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) als Schlüsselakteur für die Digitalisierung im Gesundheitswesen durch den Ausbau zu einer Digitalagentur Gesundheit gestärkt. Der BVMed kommentiert dies im Sinne einer digitalen, datengestützten Gesundheitsversorgung durch den Einsatz von moderner Medizintechnik. - Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) - Mehr Interoperabilität schaffen: Der BVMed begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (IOP-Governance-Verordnung – GIGV) die nachhaltigen Bemühungen zur Schaffung von Interoperabilität im Gesundheitswesen. Der BVMed fordert: Bei der Festlegung von Standards sollen stets international anerkannte Standards Vorrang haben. - Novellierung der Arzneimittel-Richtlinie: Wundbehandlung Die Übergangsfrist zur Listung der sons-tigen Produkte zur Wundbehandlung(Anlage V, AM-RL), die die Erstattungs-fähigkeit dieser Wundproduktebestimmt, endet am 02.12.2024. Bislang ist nicht absehbar, dass bisher als Verbandmittel erstattungsfähige Wundprodukte mit Eigenschaften sonstiger Produkte zur Behandlung bis zu diesem Zeitpunkt das Nutzenbewertungs- verfahren erfolgreich durchlaufen können. - Stärkung ambulante Versorgung im Zuge der Pflegereform: Stärkung ambulante Versorgung/Hilfsmittelversorgung durch Einbindung Homecare sowie durch Instrumente zur Qualitätssicherung und zum Abbau administrativer Erfordernisse. Stärkung Effektivität Versorgungsstrukturen durch Durchlässigkeit bei pflegerischer Versorgung. - Novellierung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung: Der BVMed begrüßt die Änderung der StVZO, deren Zielsetzung eine Rechtssicherheit ist, die nach der letzten Anpassung der zugrundeliegenden Norm (DIN 13164) für das in Kraftfahrzeugen mitzuführenden Erste-Hilfe-Material ist. Wir möchten grundsätzlich darauf hinweisen, dass die Änderung des Paragrafen von § 35h auf § 30 beim Inverkehrbringen von Verbandkästen sowohl beim Hersteller, aber auch bei deren Kunden (Eigenmarken) zu Änderungen in der Produktinformation und der Etiketten sowie Katalogen und Werbematerial führen kann. - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) - Wiederbelebungsstrategie entwickeln: Mit der anstehenden Notfallreform muss es gelingen, dass alle Teile der Rettungskette lückenlos ineinandergreifen. Daher setzt sich der BVMed in seiner Stellungnahme für eine Erweiterung des Reformvorhabens um den Bereich des Rettungsdienstes und eine bessere Einbeziehung der Bevölkerung in die Notfallversorgung ein. - Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) - Anpassung der Regulatorik an die Bedürfnisse der MedTech: Der BVMed, als Vertreter der Medizintechnikbranche in Deutschland, unterstützt die Ziele der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) zur Ressourcenschonung und Emissionsreduktion im Gesundheitswesen. Die MedTech-Branche arbeitet bereits an der Minimierung der ökologischen Auswirkungen ihrer Produkte, wie eine Studie des WiFOR-Instituts zeigt. In der Stellungnahme fordert BVMed unter anderem eine Anpassung der abfallrechtlichen Vorgaben und der Infrastruktur, um das Recycling medizinischer Abfälle zu verbessern, etwa durch Pyrolyse. Zudem betont BVMed die Notwendigkeit ausreichend langer Übergangszeiten für die Implementierung neuer Regelungen. Insgesamt sollen praxisnahe Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. - Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) - Prävention stärken: Wir begrüßen die im Entwurf vorgesehenen drei Check-up-Untersuchungen im Alter von 25, 35 und 50 Jahren zur Verbesserung der Früherkennung bei Erwachsenen im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (GU) nach § 25 Absatz 1 SGB V (sogenannter „Check-up“) sowie die dafür nötige Weiterentwicklung der GU im Bereich der Herz- Kreislauf-Erkrankungen. Die Tatsache, dass beim „Check-up 50“ der Fokus auf der Erkennung von Frühstadien von Herz-Kreislauf-Erkrankungen liegen soll, ist überfällig und unbedingt notwendig. - Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) - Berücksichtigung der Besonderheiten der MedTech Branche: Berücksichtigung der Besonderheiten der MedTech Branche bei der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS): 1. Ausreichend Übergangsfristen bei umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Regulierungen, 2. Verfügbarkeit von PFAS für und in MedTech-Produkten gewährleisten, 3. Eine strukturierte sowie sichere Rückführung von Medizinprodukten ermöglichen - Vergabetransformationspaket - Besonderheiten von MedTech berücksichtigen und Standardisierung festlegen: Von Seiten der Medizintechnikbranche sollte der Fokus im Vergabeverfahren unbedingt auf Planbarkeit liegen. Das kann beispielsweise über Standardisierung von ESG-Vergabekriterien geschehen und sollte von den Akteur:innen des Gesundheitswesens unter Berücksichtigung auf dessen Verhältnismäßigkeit und Eignung in Bezug auf das Gesundheitswesen verhandelt werden. Diese sollen wiederum von der Politik anerkannt werden. - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (BIPAM) - Wundversorgung stärker in den Fokus rücken: Die Übergangsfrist, innerhalb der „sonstige Produkte zur Wundversorgung“ (sPzW), beispielsweise antimikrobiell wirkende Wundauflagen, ihren Nutzen vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nachweisen müssen, endet am 2. Dezember 2024. Ab diesem Zeitpunkt entfiele die Erstattungsfähigkeit dieser Produkte zur Versorgung chronischer Wunden über die gesetzliche Krankenversicherung. - Pflgekompetenzgesetz - Stärkung des Pflegepersonals und Erweiterung der Kompetenzen: Der BVMed unterstützt das Ziel des Gesetzes, die Kompetenz von Pflegefachpersonen zu stärken und sie in erweiterte heilkundliche Tätigkeiten einzubeziehen. Der Referentenentwurf muss aber bei der Einbindung aller qualifizierten Pflegefachkräfte und bei den Regelungen zur spezialisierten Hilfsmittel-Versorgung noch erheblich nachgebessert werden. - Maßnahmen gegen ein Pauschalverbot von Ethanol: Der BVMed setzt sich gegen ein Pauschalverbot von Ethanol ein, da Ethanol besonders effektiv gegen Bakterien und Viren wirkt. Von zentraler Bedeutung dabei sind eine Risikobewertung und eine Klassifizierung im Rahmen des BPR-Verfahrens. - Humanitäre Güter von Zollstreitigkeiten ausnehmen: Mögliche Zölle – verhängt von den USA oder der EU – bedrohen die Medizintechnik-Branche in ihrer Kernaufgabe: Der Sicherstellung einer zuverlässigen und bezahlbaren Patientenversorgung. Als essenzielle humanitäre Güter dürfen Medizinprodukte nicht zum Gegenstand handelspolitischer Auseinandersetzungen werden. - KMUs in der Medizintechnik stärken: Die Medizintechnikbranche in Europa besteht überwiegend aus KMUs, die für Innovation und eine verlässliche Patientenversorgung unverzichtbar sind. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, müssen die KMU-Definition aktualisiert und eine „mid-cap“-Kategorie eingeführt sowie ihre Repräsentanz in EU-Entscheidungsprozessen gestärkt werden. Gesetzgebungsverfahren sollten KMU-Belange stärker berücksichtigen, Bürokratie abbauen und Berichtspflichten reduzieren. Zudem sind gezielte Fördermaßnahmen für die hohen MDR- und IVDR-Zertifizierungskosten erforderlich sowie faire Chancen bei öffentlichen Ausschreibungen. Diese Schritte sind entscheidend, um die Zukunftsfähigkeit der KMUs und die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Europa nachhaltig zu gewährleisten. - KI-Meldepflichten für Medizinprodukte vollständig in MDR-Prozesse integrieren, um Doppelstrukturen und unnötige Bürokratie zu vermeiden: Das Regelungsvorhaben betrifft die Umsetzung der EU-KI-Verordnung (AI Act) für Medizinprodukte. Ziel der Interessenvertretung ist es, sicherzustellen, dass die Meldepflichten für schwerwiegende KI-Vorfälle bei Medizinprodukten nicht als eigenständige, parallele Prozesse etabliert werden, sondern vollständig in die bestehenden Meldeverfahren der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) integriert werden. Dadurch sollen Doppelstrukturen, redundante Berichtswege und inkonsistente Zuständigkeiten vermieden sowie ein einheitliches, effizientes und praxisnahes Meldesystem gewährleistet werden. - AI-Act für Medizinprodukte mit MDR verzahnen, MDR als lex specialis bestätigen und Übergangsfrist um 24 Monate verlängern: Das Regelungsvorhaben betrifft die Umsetzung der EU-KI-Verordnung (AI Act) für Medizinprodukte. Ziel der Interessenvertretung ist es, die vollständige Verzahnung der neuen Anforderungen des AI Act mit den bestehenden Prozessen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) sicherzustellen. Dadurch sollen Doppelregulierung, parallele Meldepflichten und widersprüchliche Anforderungen vermieden werden. Konkret soll die MDR als lex specialis im Verhältnis zum AI Act bestätigt, eine Fristverlängerung um mindestens 24 Monate erreicht und eine klare rechtliche Grundlage für klinische Prüfungen von KI-basierten Medizinprodukten geschaffen werden. - Enge Auslegung von Rechtsbegriffen und Plausibilität, klare Leitlinien für Haftung und Massenklagen: Ergänzung der Gestzesbegründung mit den Punkten: Enge Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe im Rahmen der Beweislast; enge Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Plausibilität bei der Offenlegung von Beweismitteln; Kohärenz des neuen Haftungsregimes mit dem europäischen und deutschen Rechtsrahmen, ergänzt durch klare Leitlinien zum Zusammenspiel von Massenklagen, Prozessfinanzierung und Produkthaftung - Integration der KI-VO-Anforderungen in MDR-Strukturen, Doppelregulierung vermeiden, offene Fragen klären: Der BVMed möchte mit seiner Interessenvertretung erreichen, dass das deutsche Gesetz zur Durchführung der EU-KI-Verordnung für Medizinprodukte eindeutig und rechtssicher ausgestaltet wird. Konkret soll sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Anforderungen der KI-Verordnung vollständig in die bestehenden Strukturen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) und des Medizinprodukterechtdurchführungsgesetzes (MPDG) integriert werden. Ziel ist die klare Festlegung von Zuständigkeiten für Marktüberwachung, Notifizierung und Akkreditierung sowie die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für klinische Prüfungen von KI-Medizinprodukten, um Doppelregulierung, Interpretationsspielräume und Verzögerungen zu vermeiden. - Umfassende Infektionsschutz-Strategie gefordert: Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert eine umfassende und sektorenübergreifende Infektionsschutz-Strategie. In Deutschland sind jährlich über 700.000 Patient:innen von nosokomialen Infektionen (NI) betroffen, bis zu 20.000 Menschen versterben daran jährlich – Tendenz steigend. Durch zunehmende Antibiotika-Resistenzen steigt das Risiko weiter. Eine Infektion verlängert die Krankenhausverweildauer um durchschnittlich 5 Tage und verursacht zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem in Höhe von bis zu 20.000 Euro pro Fall. Hinzu kommen die volkswirtschaftlichen Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligung. - Ein rechtssicherer Marktzugang für Ethylenoxid unter der Medizinprodukteverordnung (MDR): Ethylendioxid (EtO) ist weltweit das wichtigste Sterilisationsmittel und besonders für empfindliche, nicht strahlenverträgliche Medizinprodukte geeignet. Da EtO keine Rückstände am Produkt hinterlässt, ist es zentral für die industrielle Kaltgassterilisation thermoplastischer Medizinprodukte. Angesichts erheblicher rechtlicher Unsicherheiten sollte die angekündigte Ablehnung des EtO‑Wirkstoffantrags (PT2) unter der Biozidverordnung zurückgestellt werden. Ziel ist ein rechtssicherer Marktzugang für EtO unter der MDR, wofür zusätzliche gesetzliche und untergesetzliche Regelungen erforderlich sind. - Homecare einbeziehen, Telemedizin stärken im Primärarztsystem: Ein zukunftsfähiges Primärversorgungssystem sollte die gesamte Versorgungsrealität abbilden und alle qualifizierten Akteure berücksichtigen, die bereits heute maßgeblich zur Versorgung beitragen. Wir regen daher an, Hilfsmittel- und Homecareleistungserbringer als relevante Versorger zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung zu betrachten und damit ausdrücklich als Versorgungsakteure in das Konzept der digital gestützten Versorgungsnavigation einzubeziehen, um Versorgungskapazitäten besser zu nutzen und die Versorgungskontinuität insbesondere für chronisch kranke Patient:innen zu stärken. Dies trägt zugleich dazu bei, dass Menschen möglichst lange eigenständig und selbstbestimmt im häuslichen Umfeld versorgt werden können. - Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) anpassen und verbessern: Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt das Ziel des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG), die Qualität und Transparenz der stationären Versorgung zu erhöhen und die Krankenhausstrukturen zukunftsfähig auszurichten. Gleichzeitig weist der BVMed darauf hin, dass die angestrebten Reformen nur dann Wirkung entfalten können, wenn die Rolle moderner Medizintechnologien in der Qualitätsverbesserung konsequent berücksichtigt und die Finanzierung notwendiger Investitionen sichergestellt wird. Die Medizintechnik ist integraler Bestandteil jeder Struktur- und Prozessqualität im Krankenhaus: Ohne moderne Geräte, IT-Lösungen und Infrastruktur sind weder Mindestanforderungen noch Leistungsgruppenkonzentrationen realistisch erfüllbar. - Resiliente Versorgung braucht Medizintechnik: Anforderungen an den Zivilschutz und Krisenvorsorge: Der BVMed fordert eine strategisch verankerte, langfristig angelegte Krisenvorsorge im Gesundheitswesen in Form einer Dual-Use-Strategie, im Sinne eines Versorgungskonzeptes, bei der Medizintechnik als zentrales Element begriffen wird. Die medizinische Versorgung hat eine Schlüsselrolle im Krisenfall. Ziel ist der Aufbau eines resilienten, dual nutzbaren Systems medizinischer Versorgung, das sowohl im Alltag als auch im Krisenfall tragfähig ist. - Vereinheitlichung und Stärkung der Einführung von Medizinprodukten in Blut- und Plasmaspendezentren in Deutschland: Der BVMed fordert daher bundesweit einheitliche und vereinfachte Anforderungen für die lokale (zentrumsspezifische) Qualifizierung von Medizinprodukten. Diese Produkte sind bereits CE-zertifiziert und erfüllen damit hohe europäische Qualitäts- und Sicherheitsstandards, die durch die Einführung der Medical Device Regulation (MDR) nochmals deutlich angehoben wurden. Darüber hinaus fordert der BVMed die Einführung einer zentralen, bundesweiten Stelle zur Qualifizierung von CE-zertifizierten Medizinprodukten in Deutschland, um Doppelprüfungen zu vermeiden, Innovationsprozesse zu beschleunigen und eine einheitliche, verlässliche Entscheidungsgrundlage zu schaffen – bei gleichbleibend hoher Patientensicherheit. - Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) schneller in Versorgung bringen: Die 1. DiPAV-ÄndVO stellt einen wichtigen Schritt dar, um digitale Pflegeanwendungen schneller in die Versorgung zu bringen und die häusliche Pflege nachhaltig zu stärken. Entscheidend wird jedoch sein, die vorgesehenen Erleichterungen durch klare und praxistaugliche Regelungen zu flankieren, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten und das Innovationspotenzial voll auszuschöpfen. - GKV-Sparpaket optimieren: Beim Regelungsvorhaben geht es um die finanzielle Rettung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Notwendigkeit kurzfristiger Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze. - Pharma- und Medizintechnikdialog: Der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode sieht vor, die industrielle Gesundheitswirtschaft – insbesondere Pharma und Medizintechnik – als Leitwirtschaft zu stärken. Beide Branchen sind Schlüsselindustrien, die vor großen Herausforderungen stehen und zugleich zentral für Innovation, Wertschöpfung sowie Versorgungssicherheit und Resilienz im Gesundheitswesen sind. Die Rahmenbedingungen für Entwicklung und Produktion sollen verbessert werden. Dazu wird die Pharmastrategie zu einer Pharma- und Medizintechnikstrategie weiterentwickelt und der Dialog mit den Akteuren fortgesetzt. Ziel ist es, bestehende Stärken zu sichern und gemeinsam konkrete Ansätze zur Verbesserung von Versorgung und Standortbedingungen zu entwickeln. - Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) anpassen: Aus Sicht des BVMed enthält der Entwurf erhebliche Risiken für die präventive qualitätsgesicherte Versorgung, insbesondere durch Leistungskürzungen sowie die Einbeziehung zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege in das Entlastungsbudget. Angesichts des demografischen Wandels und steigender Pflegebedürftigkeit ist die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen von zentraler Bedeutung. Von den ins-gesamt 5,6 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden rund 4,9 Millionen (ca. 87%) im häuslichen Umfeld versorgt. Davon erhalten 3,1 Millionen aus-schließlich Unterstützung durch Angehörige, ohne Einbindung eines professionellen Pflegedienstes.

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