Weinbauverband Württemberg e.V.
Text
Weinbauverband Württemberg e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Weinbauverband Württemberg e.V. ist die berufsständische und wirtschaftspolitische Vertretung der Weinerzeuger Württembergs. Er hat außerdem die Einhaltung und Förderung des einheimischen Weinbaus zu gewährleisten, unter anderem auch durch die Führung des Lastenheftes zur Produktspezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung "g.U. Württemberg". Der Verband hat ca. 9.500 Mitglieder im Tätigkeitsbereich des bestimmten Anbaugebietes Württemberg und repräsentiert über 95% der Erzeuger sowie der erzeugten Weinmenge.
Interessenbereiche: Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Kleine und mittlere Unternehmen; Artenschutz/Biodiversität; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Lebens- und Genussmittelindustrie; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Klimaschutz; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"
Regelungsvorhaben:
- Einführung eines einheitlichen Maßstabs zur Herkunftsdefinition und Einführung einer verpflichtenden Klassifizierung in § 32b WeinV: Mit der Umstellung auf die neue Qualitätspyramide regelt die Weinverordnung bundeseinheitlich die Verwendung von geographischen Angaben. Es ist das Ziel unseres Verbandes, dass diese Begriffe bundeseinheitlich in allen Weinbaugebieten gleichermaßen genutzt werden. Verbraucher sollen anhand der Etiketten vergleichbare Erzeugnisse aus allen Weinbaugebieten erwarten dürfen.
- Abschaffung bürokratischer Hürden: Meldepflichten, Aufbewahrungspflichten sowie Antragserfordernisse und weitere Vorgaben sollen verschlankt werden.
- Umsetzung der Finanzierung von Schutzgemeinschaften und Erzeugerorganisationen: Das Geoschutzreformgesetz bietet unseren Weinerzeugern eine entscheidende Perspektive. Mit dem Gesetz könnte eine tragfähige Finanzierungsmöglichkeit für Schutzgemeinschaften als anerkannte Erzeugervereinigungen geschaffen werden. Eine solche Finanzierung würde nicht nur die Arbeit der Schutzgemeinschaften sichern, sondern zugleich die Grundlage für eine umfassende und wirkungsvolle Herkunftskommunikation bilden, die gezielt den Absatz deutscher Weine stärkt.
Um die Finanzierung von Schutzgemeinschaften in der Weinbranche auf eine rechtlich solide Grundlage zu stellen, ist es aus unserer Sicht von entscheidender Bedeutung, dass das BMLEH eine klare Position zu den geplanten Umsetzungen in der Weinverordnung bezieht und die erforderlichen Verordnungsermächtigungen schafft.
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