Bundesverband Wein, Sekt und Spirituosen e.V. (BWS)
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Bundesverband Wein, Sekt und Spirituosen e.V. (BWS)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Bundesverband Wein, Sekt und Spirituosen e.V. (BWS) vertritt die fachlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder in allen einschlägigen Fragen gegenüber den zuständigen Behörden, parlamentarischen Stellen und anderen Organisationen. Ziel des Verbandes ist es, die Anliegen der Wein-, Sekt- und Spirituosenbranche wirkungsvoll in Gesetzgebungsprozesse und politische Entscheidungen einzubringen. Um geeignete Rahmenbedingungen für die Branche zu fördern, steht der BWS in kontinuierlichem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Seine Positionen vermittelt der BWS dabei gegenüber Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Mitarbeitenden der verantwortlichen Bundesministerien unter anderem durch den Versand von Positionspapieren und Stellungnahmen sowie durch direkte Gespräche und weitere dialogorientierte Maßnahmen.
Der BWS ist aus der Verschmelzung des Verbandes Deutscher Sektkellereien e.V., des Bundesverbandes Wein und Spirituosen International e.V. und des Bundesverbandes der Deutschen Weinkellereien e.V. hervorgegangen.
Interessenbereiche: Kleine und mittlere Unternehmen; Außenwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Werbung; EU-Binnenmarkt; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Recht"; Kinder- und Jugendpolitik; Lebens- und Genussmittelindustrie; Parlamentarisches Verfahren; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"
Regelungsvorhaben:
- Zulassungsverlust eines Fungizides: Zum Erreichen einer praxistauglichen Übergangsregelung sowie Diskussion einer bisher nicht bekannten Rückstandsproblematik.
- Kennzeichnung von Nährwerten und Zutaten in digitaler Form (E-Label): Zulassung eines allgemeinen und sprachenneutralen Symbols zur Kenntlichmachung des E-Labels und damit einhergehender Schaffung von Rechtssicherheit.
- Verwendungseinschränkung von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien: Nachbesserung des Verordnungsentwurfs mit Blick auf die Regelung der Übergangsfristen sowie Klarstellungen der angedachten Ausnahmeregelungen für Lacke und Beschichtungen sowie
für Kunststoffe für die Herstellung von Polysulfonmembranen.
- EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Mehrwegquoten für Industrie- und Gewerbeverpackungen: In dem vereinbarten Kompromiss zwischen EU Parlament und Mitgliedstaaten für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), der am 24. April vom Europäischen Parlament in Erster Lesung bestätigt wurde, werden die Mehrwegquoten für viele industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag drastisch ausgeweitet und für den Austausch von Produkten zwischen Unternehmen in einem Mitgliedstaat sowie für den Austausch zwischen Unternehmensstandorten in der EU ab 2030 sogar auf 100 % erhöht. Das damit beschlossene vollständige Verbot vieler Einweg-Verpackungen im innerstaatlichen Handel gefährdet sämtliche Lieferketten, weil es für viele Verpackungsformate keine Mehrweglösungen gibt bzw. diese weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll sind.
- Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA; insbesondere hinsichtlich Zöllen auf (Schaum-)Wein: Vermeidung der Aufnahme von Wein, aromatisierten Weinerzeugnissen und Spirituosen in die EU-Liste möglicher Produkte, die Gegenstand künftiger Vergeltungsmaßnahmen sind; Vermeidung einer Negativspirale gegenseitiger Vergeltungsmaßnahmen der Handelspartner EU und USA
- Strengere Regulierungen wie Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke: Vermeidung strengerer Regulierungen wie Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke, die über die derzeit geltenden gesetzlichen und selbstdisziplinären Vorgaben hinaus gehen
- Bürokratische Belastungen durch die Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims Directive): Vermeidung überbordender Bürokratie und rechtlicher Unsicherheiten für Unternehmen; insbesondere in Bezug einer vorgesehenen Regelungen zur Vorabprüfung aller umweltbezogenen Aussagen durch Dritte
- Einsatz für praxistaugliche und entbürokratisierte weinrechtliche Vorschriften: Einsatz für praxistaugliche und entbürokratisierte weinrechtliche Vorschriften; insbesondere Erhalt von § 47 Weinverordnung zur Sicherung der Verkehrsfähigkeit und Marktstellung schäumender Getränke aus entalkoholisiertem und alkoholreduziertem Wein
- Stärkung des EU-Binnenmarktes: Einsatz für einen starken EU-Binnenmarkt im Kontext der SMET (Single Market Enforcement Taskforce): Vermeidung regulatorischer Fragmentierung, Förderung digitaler Lösungen sowie Harmonisierung von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorgaben
- Einsatz für eine praxisnahe, bürokratiearme und rechtssichere Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) im Verpackungsgesetz: Einsatz für eine praxisnahe, bürokratiearme und rechtssichere Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) im nationalen Verpackungsgesetz. Dabei werden zusätzliche finanzielle Belastungen abgelehnt, klare Pfandausnahmen für bestimmte Getränkekategorien in Glasverpackungen gefordert und eine stabile Übergangsregelung für die Systembeteiligung im Jahr 2026 unterstützt.
- Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes: Schaffung von mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen durch die Ermöglichung einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Ziel ist es, den Anforderungen moderner Arbeitsprozesse und individueller Lebensmodelle gerecht zu werden.
- Ablehnung der polnischen Gesetzentwürfe betreffend Werbe-, Vertriebs-, Verkaufs- und Kennzeichnungsbeschränkungen für alkoholhaltige Produkte: Kritik an zwei von Polen im TRIS-Verfahren notifizierten Gesetzentwürfen (2026/0016/PL und 2026/0033/PL), die u.a. weitgehende Einschränkungen für Werbung und Verkaufsförderung, Beschränkungen von Verkaufsstellen und Verkaufszeiten, erhebliche Einschränkungen des Onlinehandels sowie zusätzliche Vorgaben für Verpackung, Kennzeichnung und den Marktauftritt alkoholhaltiger Produkte vorsehen. Damit verbunden sind Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit den Grundsätzen des EU-Binnenmarkts, da die vorgesehenen Maßnahmen zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs führen.
- Überarbeitung der WHO-Strategie (Economics of Health for All) insbesondere mit Blick auf die Verweise zu den sog. commercial determinants of health: Streichung sämtlicher Verweise zu den sogenannten „commercial determinants of health“ aus der WHO-Strategie „Economics of Health for All“, da dieses Konzept weder zwischen den Mitgliedstaaten abgestimmt noch vom bestehenden politischen Mandat gedeckt ist und im klaren Widerspruch zum von den Mitgliedstaaten unterstützten Whole-of-Society-Ansatz steht.
- Unterstützung von Maßnahmen, die zu einem zeitgemäßen Jugendschutz beitragen: Unterstützung der vorgesehenen Streichung des § 9 Abs. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) betreffend die Ausnahmeregelung für den Erwerb und Konsum alkoholischer Getränke durch 14- und 15-Jährige in Begleitung personensorgeberechtigter Personen.
- Ablehnung einer möglichen Erhöhung der Schaumweinsteuer sowie der Alkoholsteuer auf Spirituosen: Ablehnung einer möglichen Erhöhung der Schaumweinsteuer sowie der Alkoholsteuer auf Spirituosen, da diese weder gesundheitspolitisch zielgenau noch systematisch überzeugend ist.
Relationen
Keine Relationen.