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Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. (BWGV)

lobbyregister / register_entry 08.03.2022 · Original ↗

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Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der BWGV vertritt neben den Volksbanken und Raiffeisenbanken auch landwirtschaftliche Genossenschaften und klassische KMUs aus mehr als 50 Branchen, so bspw. aus den Bereichen Handel, Handwerk, Energie, Gesundheit, IT und Dienstleistungen. Neben den konkreten Unternehmens-/Brancheninteressen treten wir für die genossenschaftliche Rechts- und Unternehmensform bzw. das Genossenschaftswesen per se und dessen Weiterentwicklung ein. Dies beides aktiv zu positionieren ist Ziel der Interessenvertretung des BWGV. Damit trägt der Verband zur Information über genossenschaftliches Engagement und zur Willensbildung in der Politik bei, bringt Unternehmens- und Bürgerinteressen in die Politik ein und baut Brücken bzw. sucht Kompromisse und Synergiemöglichkeiten zwischen verschiedenen Problemfeldern. Die Vision des BWGV lautet: "Genossenschaftliche Vielfalt stärkt unser Land.". Der BWGV bringt sich dazu aktiv in laufende Debatten ein, organisiert Austauschrunden und (Fach-)Veranstaltungen und beteiligt sich an Drittveranstaltungen. Um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, steht der BWGV im ständigen Austausch mit Vertreten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Der BWGV betreibt seine Interessenvertretung selbst und vor allem in Bezug auf Vertreter aus Baden-Württemberg. Das Engagement ist erweiternd, verstärkend und ergänzend zu den hauptsächlich für die nationale und europäische Interessenvertretung zuständigen genossenschaftlichen Bundesverbände (BVR, DRV, ZGV und DGRV). Interessenbereiche: Verbraucherschutz; Erneuerbare Energien; Bank- und Finanzwesen; EU-Gesetzgebung; Allgemeine Energiepolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Land- und Forstwirtschaft; Lebens- und Genussmittelindustrie; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstige Interessenbereiche Regelungsvorhaben: - Schaffung eines praxistauglichen AGB-Änderungsmechanismus: Das BGH-Urteil zur Unwirksamkeit des AGB-Änderungsmechanismus lässt weitgehend nur noch den Weg der ausdrücklichen Zustimmung zu. Kreditinstitute sind jedoch bei Dauerver- trägen wiederkehrend veranlasst, ihre AGB den sich ändernden Marktfaktoren auch bezogen auf innovative und preisliche Aspekte anzupassen. Wenn sie dabei auf eine ausdrückliche Kundenzustimmung angewiesen sind und diese mangels Reaktion der Kunden ausbleibt, kann die Geschäftsbeziehung letztlich nicht auf einer belastbaren Grundlage fortgesetzt werden. Die Interessenvertretung zielt auf eine Verbesserung der Gesetzeslage zugunsten einer AGB-Anpassung für auf Dauer angelegte Bankverträge. Bereits eine Ergänzung von § 675g BGB würde der aktuellen Misere bei bankrechtl. Dauerschuldverhältnissen Abhilfe leisten. - Verhinderung der nationalen Umsetzung Artikel 148 GMO - Milch-Lieferverträge: Die Interessenvertretung arbeitet darauf hin, die Umsetzung des Artikel 148 in nationales Recht zu verhindern bzw. den daraus entstehenden bürokratischen Mehraufwand auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. - Bürokratieabbau konsequent vorantreiben: Die Interessenvertretung zielt auf eine deutlich umfassenderen und ganzheitlichen Abbau unnötiger bürokratischer Auflagen für insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und Banken. - Verbesserung der Rahmenbedingungen für Energiegenossenschaften in Solarpaket 2: Die Interessenvertretung zielt auf eine weitere Anpassung der energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften im Rahmen eines Solarpakets 2. Inhaltlich sollen insbesondere die Rahmenbedingungen für Bürgerenergiegenossenschaften verbessert werden, u.a. durch der verbesserten Möglichkeiten für Energy Sharing. - Ausnahmegenehmigung von der Umsatzsteuer für Schülergenossenschaften: Die Interessenvertretung zielt auf die Wiedereinführung einer Ausnahmeregelung für die Umsatzsteuerpflicht für Schülergenossenschaften bzw. alle Schülerfirmen in öffentlich-rechtlicher oder kirchlicher Trägerschaft. - Proportionalere Bankenregulierung auf EU-Ebene: Der BWGV setzt sich für die Unterstützung der Bundesregierung und des Bundestags bei Finanzmarkt- und bankenregulatorischen Themen auf EU-Ebene zum Erhalt des dreigliedrigen deutschen Bankensystems ein. Dazu gehören: EDIS, CMDI, digitaler Euro EU-Kleinanlegerstrategie, Umsetzung Basel III final etc. - Bessere Rahmenbedingungen für die landwirtschaftlichen Genossenschaften: Der BWGV setzt sich gegenüber der Bundesregierung und den Bundestagsabgeordneten für die Unterstützung der landwirtschaftlichen Genossenschaften auf Bundes- und EU-Ebene ein. Dazu zählt auch die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik u.a. - EEG-Anpassung im Sinne von Bürgerenergiegenossenschaften: Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften in § 3 Nr. 15 und § 22b EEG 2023 näher an der energiegenossenschaftlichen Praxis ausrichten – Definition in § 3 Nr. 15 Folgesatz nach d) EEG 2023 auf anteilige Kooperationsprojekte von Bürgerenergiegesellschaften erweitern. - Anpassung des Referentenentwurfs zur Novellierung des Genossenschaftsgesetzes insb. Ablehnung der Anpassung des § 27 Absatz 1 Satz 3 GenG: Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen. Insbesondere die geplante Anpassung des § 27 Absatz 1 Satz 3 GenG lehnen wir ausdrücklich ab.

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