Gesetz zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
Effektivierung und Straffung des gerichtlichen Verfahrens in Ordnungswidrigkeitssachen mit Wirkung insbes. im Bereich gleichförmiger Verfahren bei Verkehrsverstößen: Umfang der Amtsaufklärungspflicht und des Begründungserfordernisses von Entscheidungen entsprechend der Bedeutung der Sache, Verzicht auf Hauptverhandlungen, Einstellungen ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft, Anhebung von Wertgrenzen und Einführung einer Anhörungsrüge im Rechtsmittelverfahren; Zuweisung sämtlicher Bußgeldverfahren im Datenschutzrecht an die Amtsgerichte, Möglichkeit eines Teilerlasses der Geldbuße im Falle unverzüglicher Zahlung nach Rechtskraft;<br /> Änderung zahlr §§, Einfügung § 80a neu und Umsetzung § 80a alt als 80b Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Änderung § 41 Bundesdatenschutzgesetz<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 722/25 in der Fassung BR-Drs 91/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP C015)
Zeitachse
- 03.12.2025 drucksache Gesetzesantrag 722/25 Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
- 19.12.2025 drucksache Beschlussdrucksache 722/25(B) Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
- 19.12.2025 plenarprotokoll BR-Sitzung 1060 Protokoll der 1060. Sitzung des Bundesrates
- 28.01.2026 drucksache Gesetzentwurf 21/3854 Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.