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Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts

Vorgang 334567 Gesetzgebung · Überwiesen · aktualisiert 19.08.2026 · DIP ↗

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Gerechte Teilhabe bei der Aufteilung von Vorsorgeanrechten nach einer Scheidung: Nachträgliche Erfassung übergangener Anrechte in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich, Berücksichtigung betrieblicher Anteile insbesondere beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer in den Versorgungsausgleich, Vermeidung von Splitteranrechten durch Anpassung der Reglungen zu geringfügigen Anrechten, Klarstellung zur Kürzung von Hinterbliebenenrenten, Vorverlegung des frühestmöglichen Antragszeitpunkts für die Abänderung des Werteausgleichs bei der Scheidung im Verfahrensrecht, Verlängerung der Vorfrist zur Stellung eines Abänderungsantrags von 12 auf 24 Monate, Wiederaufnahme ausgesetzter Verfahren;<br /> Änderung zahlr. §§ Versorgungsausgleichsgesetz, Änderung §§ 224, 226 und 227 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie § 1 Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse

Zeitachse

  1. 01.05.2026 drucksache Gesetzentwurf 262/26 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
  2. 12.06.2026 plenarprotokoll 1. Durchgang 1066 Protokoll der 1066. Sitzung des Bundesrates
  3. 12.06.2026 drucksache Beschlussdrucksache 262/26(B) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
  4. 15.06.2026 drucksache Gesetzentwurf 21/6510 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
  5. 09.07.2026 plenarprotokoll 1. Beratung 21/89 Protokoll der 89. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.