Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse
Zur Verlangsamung des Mietenanstiegs Verlängerung der Regelungen zur Beschränkung der Miethöhe in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten bis Ende 2029 (sog. Mietpreisbremse), Festlegung der Gebiete durch Rechtsverordnung der Landesregierungen, Streichung der bisher vorgeschriebenen max. Geltungsdauer der Rechtsverordnung von höchstens 5 Jahren, erhöhte Anforderungen an die Begründung der Landesverordnungen;<br /> Änderung § 556d Bürgerliches Gesetzbuch; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C008 sowie GESTA 20. WP C146 und C149<br /> Der Gesetzesantrag war bereits in der 20. WP als GESTA 20. WP C140 eingebracht worden.
Zeitachse
- 02.04.2025 drucksache Gesetzentwurf 21/17 Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Mietpreisbremse
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.