Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anlage und zum Betrieb von Flugplätzen (AVV Flugplätze)
Text
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anlage und zum Betrieb von Flugplätzen (AVV Flugplätze)
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 214/2/26
09.06.26
Antrag
des Landes Baden-Württemberg
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anlage und zum Betrieb
von Flugplätzen (AVV Flugplätze)
Punkt 59 der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026
Der Bundesrat möge der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 85
Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zustimmen:
Zu § 8 Absatz 2 Satz 1
In § 8 Absatz 2 Satz 1 ist die Angabe „Von einer Gefährdung des Flugplatzverkehrs ist
grundsätzlich dann auszugehen, wenn relevante Bauwerke oder sonstige Anlagen
innerhalb folgender Bereiche errichtet werden“ durch die Angabe „Zur Wahrung der
Sicherheit der Luftfahrt ist die Errichtung relevanter Bauwerke oder sonstiger Anlagen
innerhalb folgender Bereiche besonders zu prüfen“ zu ersetzen.
Begründung:
Nach § 2 Satz 1 EEG liegen die Errichtung und der Betrieb von
Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen
Gesundheit und Sicherheit. Dieser gesetzgeberischen Wertung ist auch bei der
Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anlage und zum
Betrieb von Flugplätzen entsprechend Rechnung zu tragen. Um dieser klaren
gesetzgeberischen Intention auch im Luftverkehrsrecht Ausdruck zu verleihen,
ist die aktuell bestehende (widerlegliche) Regelvermutung, dass
Windenergieanlagen eine Gefahr für den Flugplatzverkehr darstellen, durch ein besonderes
Prüfungserfordernis der Genehmigungsbehörden zu ersetzen. Durch diese
Änderung wird unter anderem die Darlegungs- und Beweislast, ob eine
Windenergieanlage die Sicherheit der Luftfahrt unter Umständen beeinträchtigen
könnte, von den Vorhabenträgern auf die Genehmigungsbehörde verschoben.
Relationen
- authored ← Baden-Württemberg
- part_of_vorgang → Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anlage und zum Betrieb von Flugplätzen (AVV Flugplätze) (Plenarantrag)