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Bericht über die Umsetzung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege

dip / drucksache 22.05.2026 · WP 21 · 340/26 · Unterrichtung · Original ↗

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Bericht über die Umsetzung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 340/26 22.05.26 BRFuss Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Umsetzung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege Bundesministerium Bonn, 21. Mai 2026 für Gesundheit An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, als Anlage übersende ich Ihnen den Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit über die Umsetzung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege * nach § 113c Absatz 7 SGB XI. Nach § 113c Absatz 7 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) prüft das Bundesministerium für Gesundheit alle zwei Jahre eine Anpassung der Personalanhaltswerte für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und legt den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unverzüglich nach der Prüfung einen Bericht über die Ergebnisse vor. Die Bundesregierung hat den Bericht in der Kabinettsitzung am 13. Mai 2026 beschlossen. Mit freundlichen Grüßen Nina Warken * wird als Bundestags-Drucksache 21/6180 verteilt

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