Bericht über die Umsetzung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege
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Bericht über die Umsetzung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 340/26
22.05.26 BRFuss
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht über die Umsetzung und Weiterentwicklung des
wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens in
der vollstationären Langzeitpflege
Bundesministerium Bonn, 21. Mai 2026
für Gesundheit
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
als Anlage übersende ich Ihnen den Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit
über die Umsetzung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten
Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege * nach § 113c
Absatz 7 SGB XI.
Nach § 113c Absatz 7 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) prüft das
Bundesministerium für Gesundheit alle zwei Jahre eine Anpassung der
Personalanhaltswerte für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und legt den gesetzgebenden
Körperschaften des Bundes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales unverzüglich nach der Prüfung einen Bericht über die Ergebnisse vor.
Die Bundesregierung hat den Bericht in der Kabinettsitzung am 13. Mai 2026
beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Warken
* wird als Bundestags-Drucksache 21/6180 verteilt
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