Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 126/26 (Beschluss)
27.03.26
Beschluss
des Bundesrates
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen
des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die
Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der
Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
Der Bundesrat hat in seiner 1063. Sitzung am 27. März 2026 beschlossen, zu dem
vom Deutschen Bundestag am 26. Februar 2026 verabschiedeten Gesetz einen
Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes n i c h t zu stellen.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltig (Beschlussdrucksache)