Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 126/26
06.03.26 BRFuss
U
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen
des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die
Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der
Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 59. Sitzung am 26. Februar 2026
aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
– Drucksache 21/4328 – den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im
Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über
die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der
Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
– Drucksachen 21/3542, 21/3943 –
unverändert angenommen.
Fristablauf: 27.03.26
Erster Durchgang: Drs. 783/25
Relationen
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