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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse

dip / drucksache 06.03.2026 · WP 21 · 126/26 · Gesetzesbeschluss · Original ↗

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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 126/26 06.03.26 BRFuss U Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse Der Deutsche Bundestag hat in seiner 59. Sitzung am 26. Februar 2026 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit – Drucksache 21/4328 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse – Drucksachen 21/3542, 21/3943 – unverändert angenommen. Fristablauf: 27.03.26 Erster Durchgang: Drs. 783/25

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