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Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

dip / drucksache 14.11.2025 · WP 21 · 660/25 · Gesetzesbeschluss · Original ↗

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Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung [Bundesrat Drucksache 660/25 14.11.25 R Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages B R Fu ss Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 41. Sitzung am 14. November 2025 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz – Drucksache 21/2778 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung – Drucksachen 21/1505, 21/2073 – mit folgender Maßgabe, im U brigen unverändert angenommen: Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe a wird durch den folgenden Buchstaben a ersetzt: a) ‚ Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt: „(1) Beglaubigungen und sonstige Zeugnisse im Sinne des § 39 können elektronisch errichtet werden; Beglaubigungen qualifizierter elektronischer Signaturen, elektronischer Unterschriften und elektronischer Handzeichen sind elektronisch zu errichten. Das hierzu erstellte Zeugnis muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. § 13a Absatz 4 Satz 1 und 2 gilt entsprechend.“ ‘ Fristablauf: 05.12.25 Erster Durchgang: Drs. 372/25]

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