Frauen als Opfer im Jahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/6757)
Text
Frauen als Opfer im Jahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/6757)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7045
21. Wahlperiode 08.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6757 –
Frauen als Opfer im Jahr 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1995 wurde unter
anderem erfragt, wie viele Frauen seit dem 1. Januar 2024 bis zum Zeitpunkt der
Einreichung der Kleinen Anfrage Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten
Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) geworden sind. Mit dieser Kleinen
Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten
ergänzt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Hinsichtlich der Anzahl der Opfer in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)
ist zu berücksichtigen, dass die Häufigkeit des „Opferwerdens“ gezählt wird,
d. h., dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, auch mehrfach gezählt wird.
In den Daten sind jeweils die Opfer von versuchten und vollendeten Taten
enthalten.
Darüber hinaus können zu einem Fall sowohl mehrere Opfer als auch mehrere
Tatverdächtige (TV) erfasst sein. Dabei ist es bei der Auswertung ausreichend,
wenn ein Opfer bzw. eine tatverdächtige Person ein Merkmal aufweist, damit
der Fall zu diesem Merkmal gezählt wird.
Zählweisebedingt kann die Summe der Prozentzahlen bei
Tatverdächtigenmerkmalen wie z. B. Alter zur Tatzeit oder Staatsangehörigkeit über 100
Prozent liegen. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine tatverdächtige Person in
einem Berichtszeitraum mehrere Straftaten mit unterschiedlichen
Ausprägungen des jeweiligen Merkmals begangen hat.
In der PKS werden Angaben zum Opfer grundsätzlich nur bei strafbaren
Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche
Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) erfasst.
Zu den angefragten Abschnitten des Strafgesetzbuches (StGB) wurden die
jeweiligen Oberschlüssel ausgewertet:
• PKS-Schlüssel 100000 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. Juli 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
• PKS-Schlüssel 000000 „Straftaten gegen das Leben“
• PKS-Schlüssel 220000 „Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB“
• PKS-Schlüssel 230000 „Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232–
233a, 234, 235, 236, 237, 238–239b, 240, 241, 316c StGB“.
Die jeweils enthaltenen Unterschlüssel, bei denen eine Opfererfassung erfolgt
und deren Daten entsprechend in die Auswertung eingeflossen sind, sind der
Anlage Straftatenschlüssel 2025 zu entnehmen.*
Nichtdeutsche sind Personen ausländischer Staatsangehörigkeit, Staatenlose
und Personen, bei denen die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist oder keine
Angaben zur Staatsangehörigkeit vorliegen. In der PKS werden keine doppelten
Staatsangehörigkeiten erfasst. Wenn eine tatverdächtige Person neben einer
anderen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wird diese
erfasst.
Sowohl Opfer als auch Tatverdächtige werden in der PKS als „Zuwanderer“
gezählt, wenn diese mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und
Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter
Aufenthalt“ erfasst wurden. Zuwanderer sind eine Teilmenge der nichtdeutschen
Opfer bzw. Tatverdächtigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die PKS eine Ausgangsstatistik ist und damit
die hier zugrundeliegenden Falldaten nicht dem Tatzeitraum 2025 entsprechen,
sondern dem Zeitpunkt der Erfassung nach Abschluss der polizeilichen
Ermittlungen bei Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft bzw. ans Gericht
(Berichtsjahr 2025).
1. Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025
a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis
1841 StGB),
b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB),
c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis
231 StGB) sowie
d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis
241a StGB),
und wie hoch war jährlich der Anteil der Frauen an allen Opfern?
In der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl der Opfer insgesamt, der
weiblichen Opfer und der Anteil der weiblichen Opfer an den Opfern insgesamt
dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Opfer Berichtsjahr 2025
Frage 1 Straftatenschlüssel Opfer insgesamt Opfer weiblich Anteil Opfer weiblich in Prozent
a) 100000 76.955 65.075 84,6
b) 000000 4.028 1.396 34,7
c) 220000 687.981 263.974 38,4
d) 230000 356.080 160.404 45,0
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7045 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
2. Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025
a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis
1841 StGB),
b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB),
c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis
231 StGB),
d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis
241a StGB),
bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen mindestens (bitte getrennt
ausweisen) ein Zuwanderer oder ein nichtdeutscher Tatverdächtiger
registriert wurde?
In der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl der weiblichen Opfer für Fälle, zu
denen mindestens eine tatverdächtige Person erfasst wurde, die Zuwanderer
war, und für Fälle, in denen mindestens eine tatverdächtige Person nichtdeutsch
war, dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Opfer Berichtsjahr 2025
Frage 2
Straftatenschlüssel
Opfer weiblich zu Fällen mit mind.
1 tatverdächtigen Zuwanderer
Opfer weiblich zu Fällen mit mind.
1 tatverdächtigen Nichtdeutschen
a) 100000 5.373 18.028
b) 000000 71 535
c) 220000 19.868 85.930
d) 230000 10.100 45.521
3. Wie groß war in dem erfragten Zeitraum jeweils der prozentuale Anteil
der
a) Zuwanderer,
b) nichtdeutschen Tatverdächtigen und
c) deutschen Tatverdächtigen
an allen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 2 erfragten Taten
beteiligt gewesen sind?
In der nachstehenden Tabelle ist der prozentuale Anteil der Tatverdächtigen aus
den erfragten Gruppen an den Tatverdächtigen insgesamt dargestellt. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Frage 3 – Anteile an Tatverdächtigen insgesamt in Prozent
Bezug Straftatenschlüssel TV Zuwanderer TV nicht deutsch TV deutsch
zu 2a 100000 10,5 34,9 65,1
zu 2b 000000 6,2 29,2 70,8
zu 2c 220000 8,3 34,9 65,2
zu 2d 230000 7,0 31,1 69,0
4. Wie groß war in dem erfragten Zeitraum jeweils der prozentuale Anteil
der männlichen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 2 erfragten
Taten beteiligt gewesen sind (bitte nach Zuwanderer, nichtdeutsch, deutsch
auflisten)?
In der nachstehenden Tabelle ist der prozentuale Anteil der männlichen
Tatverdächtigen aus den erfragten Gruppen an den Tatverdächtigen insgesamt
dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Frage 4 – Anteile an Tatverdächtigen insgesamt in Prozent
Bezug
Straftatenschlüssel
TV insg.
männlich
TV Zuwanderer
männlich
TV nichtdeutsch
männlich
TV deutsch
männlich
zu 2a 100000 97,4 10,4 34,2 63,2
zu 2b 000000 77,0 5,9 25,6 51,4
zu 2c 220000 72,8 6,2 26,2 46,7
zu 2d 230000 80,0 6,0 25,9 54,2
5. Wie viele nichtdeutsche Frauen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025
a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis
1841 StGB),
b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB),
c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis
231 StGB) sowie
d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis
241a StGB),
bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen mindestens (bitte getrennt
ausweisen) ein Zuwanderer oder ein nichtdeutscher Tatverdächtiger
registriert wurde?
In der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl der weiblichen nichtdeutschen
Opfer für Fälle, zu denen mindestens eine tatverdächtige Person erfasst wurde, die
Zuwanderer war, und für Fälle, in denen mindestens eine tatverdächtige Person
nichtdeutsch war, dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Opfer Berichtsjahr 2025
Frage 5
Straftatenschlüssel
Opfer weiblich nichtdeutsch zu
Fällen mit mind. 1 TV Zuwanderer
Opfer weiblich nichtdeutsch zu
Fällen mit mind. 1 TV nichtdeutsch
a) 100000 1.649 5.524
b) 000000 47 183
c) 220000 13.054 50.515
d) 230000 5.486 22.068
6. Wie groß war in dem erfragten Zeitraum jeweils der prozentuale Anteil
der
a) Zuwanderer,
b) nichtdeutschen Tatverdächtigen und
c) deutschen Tatverdächtigen
an allen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 5 erfragten Taten
beteiligt gewesen sind?
In der nachstehenden Tabelle ist der prozentuale Anteil der Tatverdächtigen aus
den erfragten Gruppen an den Tatverdächtigen insgesamt dargestellt. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Frage 6 – Anteile an Tatverdächtigen insgesamt in Prozent
Bezug
Straftatenschlüssel
TV Zuwanderer TV
nichtdeutsch
TV deutsch
zu 5a 100000 18,9 63,1 36,9
zu 5b 000000 17,5 63,9 36,1
zu 5c 220000 17,8 67,5 32,6
zu 5d 230000 16,8 66,8 33,2
7. Wie groß war in dem erfragten Zeitraum jeweils der Anteil der
männlichen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 5 erfragten Taten beteiligt
gewesen sind (bitte nach Zuwanderer, nichtdeutsch, deutsch auflisten)?
In der nachstehenden Tabelle ist der prozentuale Anteil der Tatverdächtigen aus
den erfragten Gruppen an den Tatverdächtigen insgesamt dargestellt. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Frage 7 – Anteile an Tatverdächtigen insgesamt in Prozent
Bezug
Straftatenschlüssel
TV insg. männlich TV Zuwanderer
männlich
TV nichtdeutsch
männlich
TV deutsch
männlich
zu 5a 100000 97,3 18,6 61,6 35,7
zu 5b 000000 91,4 16,8 61,1 30,4
zu 5c 220000 73,1 12,8 50,7 22,5
zu 5d 230000 81,3 13,9 55,5 25,9
8. Wie viele zugewanderte Frauen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025
a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis
1841 StGB),
b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB),
c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis
231 StGB) sowie
d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis
241a StGB),
bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen mindestens (bitte getrennt
ausweisen) ein Zuwanderer oder ein nichtdeutscher Tatverdächtiger
registriert wurde?
In der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl der weiblichen Opfer mit
Aufenthaltsstatus Zuwanderer für Fälle, zu denen mindestens eine tatverdächtige
Person erfasst wurde, die Zuwanderer war, und für Fälle in denen mindestens eine
tatverdächtige Person nicht deutsch war, dargestellt. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Opfer Berichtsjahr 2025
Frage 8
Straftatenschlüssel
Opfer Zuwanderin zu Fällen mind.
1 TV Zuwanderer
Opfer Zuwanderin zu Fällen mind.
1 TV nichtdeutsch
a) 100000 714 906
b) 000000 26 30
c) 220000 8.359 9.990
d) 230000 3.215 3.989
9. Wie groß war in dem erfragten Zeitraum jeweils der prozentuale Anteil
der
a) Zuwanderer,
b) nichtdeutschen Tatverdächtigen und
c) deutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen,
die an einer der in Frage 8 erfragten Taten beteiligt gewesen sind?
In der nachstehenden Tabelle ist der prozentuale Anteil der Tatverdächtigen aus
den erfragten Gruppen an den Tatverdächtigen insgesamt dargestellt. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Frage 9 – Anteile an Tatverdächtigen insgesamt in Prozent
Bezug
Straftatenschlüssel
TV Zuwanderer TV nichtdeutsch TV deutsch
zu 8 a) 100000 64,6 82,2 17,8
zu 8 b) 000000 77,1 88,6 11,4
zu 8 c) 220000 67,3 81,6 18,4
zu 8 d) 230000 65,4 81,8 18,2
10. Wie groß war in dem erfragten Zeitraum jeweils der Anteil der
männlichen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 8 erfragten Taten beteiligt
gewesen sind (bitte nach Zuwanderer, nichtdeutsch, deutsch auflisten)?
In der nachstehenden Tabelle ist der prozentuale Anteil der Tatverdächtigen aus
den erfragten Gruppen an den Tatverdächtigen insgesamt dargestellt. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Frage 10 – Anteile an Tatverdächtigen insgesamt in Prozent
Bezug
Straftatenschlüssel
TV insg. männlich TV Zuwanderer
männlich
TV nichtdeutsch
männlich
TV deutsch
männlich
zu 8 a) 100000 97,4 63,4 80,3 17,1
zu 8 b) 000000 94,3 74,3 85,7 8,6
zu 8 c) 220000 68,6 46,7 56,6 12,0
zu 8 d) 230000 79,2 52,2 65,6 13,7
11. Wie viele deutsche Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025
a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis
1841 StGB),
b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB),
c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis
231 StGB) sowie
d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis
241a StGB),
bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen (bitte getrennt ausweisen)
mindestens ein Zuwanderer oder ein nichtdeutscher Tatverdächtiger
registriert wurde?
In der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl der weiblichen deutschen Opfer für
Fälle, zu denen mindestens eine tatverdächtige Person erfasst wurde, die
Zuwanderer war, und für Fälle in denen mindestens eine tatverdächtige Person
nicht deutsch war, dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Opfer Berichtsjahr 2025
Frage 11 Straftatenschlüssel Opfer weiblich deutsch zu Fällen
mit mind. 1 TV Zuwanderer
Opfer weiblich deutsch zu Fällen
mit mind. 1 TV nichtdeutsch
a) 100000 3.724 12.504
b) 000000 24 352
c) 220000 6.814 35.415
d) 230000 4.614 23.453
12. Wie groß war in dem erfragten Zeitraum jeweils der prozentuale Anteil
der
a) Zuwanderer,
b) nichtdeutschen Tatverdächtigen und
c) deutschen Tatverdächtigen
an allen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 11 erfragten Taten
beteiligt gewesen sind?
In der nachstehenden Tabelle ist der prozentuale Anteil der Tatverdächtigen aus
den erfragten Gruppen an den Tatverdächtigen insgesamt dargestellt. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Frage 12 – Anteile an Tatverdächtigen insgesamt in Prozent
Bezug
Straftatenschlüssel
TV
Zuwanderer
TV nichtdeutsch TV deutsch
zu 11 a) 100000 8,7 29,0 71,1
zu 11 b) 000000 2,5 18,6 81,4
zu 11 c) 220000 4,1 20,6 79,5
zu 11 d) 230000 4,1 20,6 79,5
13. Wie groß war in dem erfragten Zeitraum jeweils der Anteil der
männlichen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 11 erfragten Taten
beteiligt gewesen sind (bitte nach Zuwanderer, nichtdeutsch, deutsch
auflisten)?
In der nachstehenden Tabelle ist der prozentuale Anteil der Tatverdächtigen aus
den erfragten Gruppen an den Tatverdächtigen insgesamt dargestellt. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Frage 13 – Anteile an TV gesamt in Prozent
Bezug
Straftatenschlüssel
TV insg. männlich TV Zuwanderer
männlich
TV nichtdeutsch
männlich
TV deutsch
männlich
zu 11 a) 100000 97,4 8,6 28,5 68,9
zu 11 b) 000000 72,6 2,3 14,8 57,9
zu 11 c) 220000 72,3 3,2 15,2 57,1
zu 11 d) 230000 79,7 3,6 17,3 62,5
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Anlage – Straftatenschlüssel
zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Bundestagsdrucksache 21/6757
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Berichtsjahr 2025:
PKS-
Schlüssel
Straftat Gesetz Paragraf
Straftaten gegen das Leben mit Opfererfassung, darunter: StGB
010079 Sonstiger Mord StGB 211
011000 Mord im Zusammenhang mit Raubdelikten StGB 211
012000 Mord im Zusammenhang mit Sexualdelikten StGB 211
020010 Totschlag § 212 StGB StGB 212
020020 Minder schwerer Totschlag § 213 StGB StGB 213
020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB StGB 216
030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i.V.m. Verkehrsunfall - StGB 222
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt mit Opfererfassung, darunter: StGB
111710 Vergewaltigung § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 StGB (ohne Schlüssel 111730) StGB 177 (6) 1,2
111720 Vergewaltigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 i. V. m. Abs. 7, 8 StGB StGB 177 (6) 1,2 i.V.m. (7)
(8)
111730 Vergewaltigung von widerstandsunfähigen Personen (§ 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4) gem. § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2
StGB
StGB 177 (6) 1, 2
111810 Sexueller Übergriff im besonders schweren Fall § 177 Abs. 1, 2 (ohne Nr. 1) i. V. m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8
StGB
StGB 177 (1), (2) 2,3,4,5
i.V.m. (6) 2 (7) (8)
111820 Sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 5 i.V.m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB StGB 177 (5) i.V.m. (6) 2
(7) (8)
111830 Sexueller Übergriff an widerstandsunfähigen Personen im besonders schweren Fall § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs.
4 i. V. m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB
StGB 177 (2) 1 (4) i.V.m.
(6) 2 (7) (8)
111900 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge § 178 StGB StGB 178
112110 Sexueller Übergriff § 177 Abs. 1, 2 (ohne Nr. 1), 9 StGB StGB 177 (1) (2) 2,3,4,5 (9)
112120 Sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 9 StGB StGB 177 (5) (9)
112130 Sexueller Übergriff an widerstandsunfähigen Personen § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4, 9 StGB StGB 177 (2) 1 (4) (9)
Anlage – Straftatenschlüssel
zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Bundestagsdrucksache 21/6757
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113010 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB StGB 174
113020 Sexueller Missbrauch von Gefangenen/Verwahrten usw. ab 14 Jahren § 174a StGB StGB 174a
113030 Sexueller Missbrauch - Ausnutzung einer Amtsstellung zum Nachteil von Personen ab 14 Jahren § 174b
StGB
StGB 174b
113040 Sexueller Missbrauch - Ausnutzung eines Beratungs-/Behandlungs-/Betreuungsverhältnisses zum
Nachteil von Personen ab 14 Jahren § 174c StGB
StGB 174c
114000 Sexuelle Belästigung § 184i StGB StGB 184i
115000 Straftaten aus Gruppen § 184j StGB StGB 184j
131011 Sexueller Missbrauch von Kindern - Kinder für sex. Handlungen anbietet, Nachweis verspricht § 176 Abs. 1
Nr. 3 StGB
StGB 176 (1) 3
131012 Sexueller Missbrauch von Kindern - Kinder für sex. Missbrauch ohne Körperkontakt anbietet, Nachweis
verspricht, zur Tat verabredet § 176a Abs. 2 StGB
StGB 176a (2)
131013 Sexueller Missbrauch von Kindern - Kind zum vorbereitenden Einwirken anbietet, Nachweis verspricht, zur
Tat verabredet § 176b Abs. 2 StGB
StGB 176b (2)
131100 Sexueller Missbrauch von Kindern - sexuelle Handlungen an Kind/durch Kind vornehmen lässt § 176 Abs 1
Nr. 1 und 2 StGB
StGB 176 (1) 1,2
131200 Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB StGB 176a (1) 1
131300 Sexueller Missbrauch von Kindern - Täter bestimmt Kind, sexuelle Handlungen an sich selbst
vorzunehmen § 176a Abs 1 Nr. 2 StGB
StGB 176a (1) 2
131411 Sexueller Missbrauch von Kindern - Einwirken auf Kind durch pornographischen Inhalt oder
entsprechende Reden § 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB
StGB 176a (1) 3
131421 Sexueller Missbrauch von Kindern - Einwirken auf Kind zur Vorbereitung sex. Missbrauchs § 176b Abs. 1
StGB
StGB 176b (1)
131500 Schwerer Sexueller Missbrauch von Kindern - Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer
ähnlichen sexuellen Handlung nach § 176c Abs. 1 Nr. 2 StGB
StGB 176c (1) 2
131600 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - Herstellung und Verbreitung pornographischer Inhalte §
176c Abs. 2 StGB
StGB 176c (2)
131710 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - sonstige Begehungsweisen § 176c Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 StGB StGB 176c (1) 1, 3 ,4
131720 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - mit schwerer körperlicher Misshandlung oder Gefahr des
Todes § 176c Abs. 3 StGB
StGB 176c (3)
Anlage – Straftatenschlüssel
zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Bundestagsdrucksache 21/6757
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131800 Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge § 176d StGB StGB 176d
132010 Exhibitionistische Handlungen § 183 StGB StGB 183
132020 Erregung öffentlichen Ärgernisses § 183a StGB StGB 183a
133100 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gegen Entgelt § 182 Abs. 2 StGB StGB 182 (2)
133700 Sonstiger Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB StGB 182
141110 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger durch Vermittlung oder gegen Entgelt § 180 Abs. 1, Nr. 1,
Abs. 2 StGB
StGB 180 (1) 1 (2)
141179 Sonstige Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB StGB 180
141200 Ausbeuten von Prostituierten § 180a StGB StGB 180a
142000 Zuhälterei § 181a StGB StGB 181a
145000 Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen § 184k StGB StGB 184k
Körperverletzung §§ 223-227, 229, 231 StGB mit Opfererfassung, darunter: StGB
221010 Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB StGB 227
221020 Beteiligung an einer Schlägerei mit Todesfolge § 231 StGB StGB 231
222010 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB StGB 224
222020 Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung § 226 StGB StGB 226
222030 Sonstige Tatörtlichkeit bei Beteiligung an einer Schlägerei ohne Todesfolge § 231 StGB StGB 231
222040 Verstümmelung weiblicher Genitalien § 226a StGB StGB 226a
222110 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen StGB 224
222120 Schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 226 StGB StGB 226
222130 Beteiligung an einer Schlägerei ohne Todesfolge auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 231 StGB StGB 231
223001 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren StGB 225
223100 Misshandlung von Kindern StGB 225
224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB StGB 223
225000 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB StGB 229
Straftaten gegen die persönliche Freiheit mit Opfererfassung, darunter: StGB
231100 Menschenraub § 234 StGB StGB 234
231210 Entziehung Minderjähriger gegen Entgelt oder in Bereicherungsabsicht § 235 Abs. 4 Nr. 2 StGB StGB 235 (4) 2
231279 Sonstige Entziehung Minderjähriger § 235 StGB StGB 235
Anlage – Straftatenschlüssel
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231300 Kinderhandel § 236 StGB StGB 236
232100 Freiheitsberaubung § 239 StGB StGB 239
232201 Nötigung im Straßenverkehr § 240 Abs. 1 StGB StGB 240 (1)
232279 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB StGB 240 (1) (4)
232300 Bedrohung § 241 StGB StGB 241
232410 Nachstellung (Stalking) § 238, Abs. 1 StGB StGB 238 (1)
232420 Nachstellung (Stalking) § 238, Abs. 2 StGB StGB 238 (2)
232430 Nachstellung (Stalking) § 238, Abs. 3 StGB StGB 238 (3)
232500 Zwangsheirat § 237 StGB StGB 237
233079 Sonstiger erpresserischer Menschenraub StGB 239a
233100 Erpresserischer Menschenraub i.V.m. Raubüberfall auf Geldinstitute, Postfilialen und -agenturen StGB 239a
233200 Erpresserischer Menschenraub i.V.m. Raubüberfall auf sonstige Kassenräume und Geschäfte StGB 239a
233300 Erpresserischer Menschenraub i.V.m. Raubüberfall auf Geld- und Werttransporte StGB 239a
234079 Sonstige Geiselnahme StGB 239b
234100 Geiselnahme i.V.m. Raubüberfall auf Geldinstitute, Postfilialen und -agenturen StGB 239b
234200 Geiselnahme i.V.m. Raubüberfall auf sonstige Kassenräume und Geschäfte StGB 239b
234300 Geiselnahme i.V.m. Raubüberfall auf Geld- und Werttransporte StGB 239b
239110 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei Ausübung der Prostitution, der Vornahme sexueller Handlungen §
232 Abs. 1 Nr. 1a. Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 4 in
Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a StGB
StGB 232 (1) 1a, (2), (3), (4)
239120 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei Ausübung der Prostitution, der Vornahme sexueller Handlungen §
232 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 4 in
Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a StGB
StGB 232 (1) 1b, (2), (3), (4)
239130 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei § 232 Abs. 1 Nr. 1 c), Abs. 2 in Bezug auf
Abs. 1 Nr. 1 c), Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1c), Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1c) StGB
StGB 232 (1) 1c, (2), (3), (4)
239140 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 232 StGB
Abs. 1 Nr. 1d), Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1d), Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1, Nr. 1d), Abs. 4 in
Bezug auf Abs. 1 Nr. 1d) StGB
StGB 232 (1) 1d, (2), (3), (4)
Anlage – Straftatenschlüssel
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239150 Handel zum Zweck des Haltens einer Person in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft o.ä. § 232
Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 in Bezug auf
Abs. 1 Nr. 2 StGB
StGB 232 (1) 2, (2), (3) 1-3,
(4)
239160 Handel zum Zweck der rechtswidrigen Organentnahme § 232 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3,
Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB
StGB 232 (1) 3, (2), (3) 1-3,
(4)
239210 Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu sexuellen Handlungen, durch die
eine Person ausgebeutet wird § 232a Abs. 1 bis 5 StGB
StGB 232a (1-5)
239310 Veranlassen zur Aufnahme einer ausbeuterischen Beschäftigung § 232b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Bezug auf
Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1 StGB
StGB 232b (1) 1, (2), (3) 1,
(4) 1
239320 Veranlassen sich in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft o.ä. zu begeben § 232b Abs. 1 Nr. 2,
Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2 StGB
StGB 232b (1) 2, (2), (3) 2,
(4) 2
239330 Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Bettelei, durch die die Person ausgebeutet wird § 232b
Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 3 StGB
StGB 232b (1) 3, (2), (3) 3,
(4) 3
239410 Ausbeutung durch eine Beschäftigung § 233 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Fällen von Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 in Fällen
von Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1 StGB
StGB 233 (1) 1, (2), (3), (4),
(5)
239420 Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei § 233 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Fällen von Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 in
Fällen von Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2 StGB
StGB 233 (1) 2, (2), (3), (4)
239430 Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 233 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Fällen
von Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 in Fällen von Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB
StGB 233 (1) 3, (2), (3), (4)
239510 Ausbeutung bei Ausübung der Prostitution § 233a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 in
Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1 StGB
StGB 233a (1) 1, (2), (3), (4)
239520 Ausbeutung durch eine Beschäftigung nach § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB (gem. § 233a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in
Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2 StGB)
StGB 233a (1) 2, (2), (3), (4)
239530 Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei § 233a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 in
Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB
StGB 233a (1) 3, (2), (3), (4)
239540 Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 233a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 in Bezug
auf Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 4 StGB
StGB 233a (1) 4, (2), (3), (4)
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