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Frauen als Opfer im Jahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/6757)

dip / drucksache 08.07.2026 · WP 21 · 21/7045 · Antwort · Original ↗

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Frauen als Opfer im Jahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/6757) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7045 21. Wahlperiode 08.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6757 – Frauen als Opfer im Jahr 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1995 wurde unter anderem erfragt, wie viele Frauen seit dem 1. Januar 2024 bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) geworden sind. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten ergänzt werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Hinsichtlich der Anzahl der Opfer in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist zu berücksichtigen, dass die Häufigkeit des „Opferwerdens“ gezählt wird, d. h., dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, auch mehrfach gezählt wird. In den Daten sind jeweils die Opfer von versuchten und vollendeten Taten enthalten. Darüber hinaus können zu einem Fall sowohl mehrere Opfer als auch mehrere Tatverdächtige (TV) erfasst sein. Dabei ist es bei der Auswertung ausreichend, wenn ein Opfer bzw. eine tatverdächtige Person ein Merkmal aufweist, damit der Fall zu diesem Merkmal gezählt wird. Zählweisebedingt kann die Summe der Prozentzahlen bei Tatverdächtigenmerkmalen wie z. B. Alter zur Tatzeit oder Staatsangehörigkeit über 100 Prozent liegen. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine tatverdächtige Person in einem Berichtszeitraum mehrere Straftaten mit unterschiedlichen Ausprägungen des jeweiligen Merkmals begangen hat. In der PKS werden Angaben zum Opfer grundsätzlich nur bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) erfasst. Zu den angefragten Abschnitten des Strafgesetzbuches (StGB) wurden die jeweiligen Oberschlüssel ausgewertet: • PKS-Schlüssel 100000 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. • PKS-Schlüssel 000000 „Straftaten gegen das Leben“ • PKS-Schlüssel 220000 „Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB“ • PKS-Schlüssel 230000 „Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232– 233a, 234, 235, 236, 237, 238–239b, 240, 241, 316c StGB“. Die jeweils enthaltenen Unterschlüssel, bei denen eine Opfererfassung erfolgt und deren Daten entsprechend in die Auswertung eingeflossen sind, sind der Anlage Straftatenschlüssel 2025 zu entnehmen.* Nichtdeutsche sind Personen ausländischer Staatsangehörigkeit, Staatenlose und Personen, bei denen die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist oder keine Angaben zur Staatsangehörigkeit vorliegen. In der PKS werden keine doppelten Staatsangehörigkeiten erfasst. Wenn eine tatverdächtige Person neben einer anderen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wird diese erfasst. Sowohl Opfer als auch Tatverdächtige werden in der PKS als „Zuwanderer“ gezählt, wenn diese mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ erfasst wurden. Zuwanderer sind eine Teilmenge der nichtdeutschen Opfer bzw. Tatverdächtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass die PKS eine Ausgangsstatistik ist und damit die hier zugrundeliegenden Falldaten nicht dem Tatzeitraum 2025 entsprechen, sondern dem Zeitpunkt der Erfassung nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bei Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft bzw. ans Gericht (Berichtsjahr 2025).  1. Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis 1841 StGB), b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB), c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis 231 StGB) sowie d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a StGB), und wie hoch war jährlich der Anteil der Frauen an allen Opfern? In der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl der Opfer insgesamt, der weiblichen Opfer und der Anteil der weiblichen Opfer an den Opfern insgesamt dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Opfer Berichtsjahr 2025 Frage 1 Straftatenschlüssel Opfer insgesamt Opfer weiblich Anteil Opfer weiblich in Prozent a) 100000 76.955 65.075 84,6 b) 000000 4.028 1.396 34,7 c) 220000 687.981 263.974 38,4 d) 230000 356.080 160.404 45,0 * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7045 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  2. Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis 1841 StGB), b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB), c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis 231 StGB), d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a StGB), bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen mindestens (bitte getrennt ausweisen) ein Zuwanderer oder ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde? In der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl der weiblichen Opfer für Fälle, zu denen mindestens eine tatverdächtige Person erfasst wurde, die Zuwanderer war, und für Fälle, in denen mindestens eine tatverdächtige Person nichtdeutsch war, dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Opfer Berichtsjahr 2025 Frage 2 Straftatenschlüssel Opfer weiblich zu Fällen mit mind. 1 tatverdächtigen Zuwanderer Opfer weiblich zu Fällen mit mind. 1 tatverdächtigen Nichtdeutschen a) 100000 5.373 18.028 b) 000000 71 535 c) 220000 19.868 85.930 d) 230000 10.100 45.521  3. Wie groß war in dem erfragten Zeitraum jeweils der prozentuale Anteil der a) Zuwanderer, b) nichtdeutschen Tatverdächtigen und c) deutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 2 erfragten Taten beteiligt gewesen sind? In der nachstehenden Tabelle ist der prozentuale Anteil der Tatverdächtigen aus den erfragten Gruppen an den Tatverdächtigen insgesamt dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Frage 3 – Anteile an Tatverdächtigen insgesamt in Prozent Bezug Straftatenschlüssel TV Zuwanderer TV nicht deutsch TV deutsch zu 2a 100000 10,5 34,9 65,1 zu 2b 000000 6,2 29,2 70,8 zu 2c 220000 8,3 34,9 65,2 zu 2d 230000 7,0 31,1 69,0  4. Wie groß war in dem erfragten Zeitraum jeweils der prozentuale Anteil der männlichen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 2 erfragten Taten beteiligt gewesen sind (bitte nach Zuwanderer, nichtdeutsch, deutsch auflisten)? In der nachstehenden Tabelle ist der prozentuale Anteil der männlichen Tatverdächtigen aus den erfragten Gruppen an den Tatverdächtigen insgesamt dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Frage 4 – Anteile an Tatverdächtigen insgesamt in Prozent Bezug Straftatenschlüssel TV insg. männlich TV Zuwanderer männlich TV nichtdeutsch männlich TV deutsch männlich zu 2a 100000 97,4 10,4 34,2 63,2 zu 2b 000000 77,0 5,9 25,6 51,4 zu 2c 220000 72,8 6,2 26,2 46,7 zu 2d 230000 80,0 6,0 25,9 54,2  5. Wie viele nichtdeutsche Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis 1841 StGB), b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB), c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis 231 StGB) sowie d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a StGB), bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen mindestens (bitte getrennt ausweisen) ein Zuwanderer oder ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde? In der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl der weiblichen nichtdeutschen Opfer für Fälle, zu denen mindestens eine tatverdächtige Person erfasst wurde, die Zuwanderer war, und für Fälle, in denen mindestens eine tatverdächtige Person nichtdeutsch war, dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Opfer Berichtsjahr 2025 Frage 5 Straftatenschlüssel Opfer weiblich nichtdeutsch zu Fällen mit mind. 1 TV Zuwanderer Opfer weiblich nichtdeutsch zu Fällen mit mind. 1 TV nichtdeutsch a) 100000 1.649 5.524 b) 000000 47 183 c) 220000 13.054 50.515 d) 230000 5.486 22.068  6. Wie groß war in dem erfragten Zeitraum jeweils der prozentuale Anteil der a) Zuwanderer, b) nichtdeutschen Tatverdächtigen und c) deutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 5 erfragten Taten beteiligt gewesen sind? In der nachstehenden Tabelle ist der prozentuale Anteil der Tatverdächtigen aus den erfragten Gruppen an den Tatverdächtigen insgesamt dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Frage 6 – Anteile an Tatverdächtigen insgesamt in Prozent Bezug Straftatenschlüssel TV Zuwanderer TV nichtdeutsch TV deutsch zu 5a 100000 18,9 63,1 36,9 zu 5b 000000 17,5 63,9 36,1 zu 5c 220000 17,8 67,5 32,6 zu 5d 230000 16,8 66,8 33,2  7. Wie groß war in dem erfragten Zeitraum jeweils der Anteil der männlichen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 5 erfragten Taten beteiligt gewesen sind (bitte nach Zuwanderer, nichtdeutsch, deutsch auflisten)? In der nachstehenden Tabelle ist der prozentuale Anteil der Tatverdächtigen aus den erfragten Gruppen an den Tatverdächtigen insgesamt dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Frage 7 – Anteile an Tatverdächtigen insgesamt in Prozent Bezug Straftatenschlüssel TV insg. männlich TV Zuwanderer männlich TV nichtdeutsch männlich TV deutsch männlich zu 5a 100000 97,3 18,6 61,6 35,7 zu 5b 000000 91,4 16,8 61,1 30,4 zu 5c 220000 73,1 12,8 50,7 22,5 zu 5d 230000 81,3 13,9 55,5 25,9  8. Wie viele zugewanderte Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis 1841 StGB), b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB), c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis 231 StGB) sowie d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a StGB), bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen mindestens (bitte getrennt ausweisen) ein Zuwanderer oder ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde? In der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl der weiblichen Opfer mit Aufenthaltsstatus Zuwanderer für Fälle, zu denen mindestens eine tatverdächtige Person erfasst wurde, die Zuwanderer war, und für Fälle in denen mindestens eine tatverdächtige Person nicht deutsch war, dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Opfer Berichtsjahr 2025 Frage 8 Straftatenschlüssel Opfer Zuwanderin zu Fällen mind. 1 TV Zuwanderer Opfer Zuwanderin zu Fällen mind. 1 TV nichtdeutsch a) 100000 714 906 b) 000000 26 30 c) 220000 8.359 9.990 d) 230000 3.215 3.989  9. Wie groß war in dem erfragten Zeitraum jeweils der prozentuale Anteil der a) Zuwanderer, b) nichtdeutschen Tatverdächtigen und c) deutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 8 erfragten Taten beteiligt gewesen sind? In der nachstehenden Tabelle ist der prozentuale Anteil der Tatverdächtigen aus den erfragten Gruppen an den Tatverdächtigen insgesamt dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Frage 9 – Anteile an Tatverdächtigen insgesamt in Prozent Bezug Straftatenschlüssel TV Zuwanderer TV nichtdeutsch TV deutsch zu 8 a) 100000 64,6 82,2 17,8 zu 8 b) 000000 77,1 88,6 11,4 zu 8 c) 220000 67,3 81,6 18,4 zu 8 d) 230000 65,4 81,8 18,2 10. Wie groß war in dem erfragten Zeitraum jeweils der Anteil der männlichen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 8 erfragten Taten beteiligt gewesen sind (bitte nach Zuwanderer, nichtdeutsch, deutsch auflisten)? In der nachstehenden Tabelle ist der prozentuale Anteil der Tatverdächtigen aus den erfragten Gruppen an den Tatverdächtigen insgesamt dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Frage 10 – Anteile an Tatverdächtigen insgesamt in Prozent Bezug Straftatenschlüssel TV insg. männlich TV Zuwanderer männlich TV nichtdeutsch männlich TV deutsch männlich zu 8 a) 100000 97,4 63,4 80,3 17,1 zu 8 b) 000000 94,3 74,3 85,7 8,6 zu 8 c) 220000 68,6 46,7 56,6 12,0 zu 8 d) 230000 79,2 52,2 65,6 13,7 11. Wie viele deutsche Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174 bis 1841 StGB), b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB), c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223 bis 231 StGB) sowie d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a StGB), bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen (bitte getrennt ausweisen) mindestens ein Zuwanderer oder ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde? In der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl der weiblichen deutschen Opfer für Fälle, zu denen mindestens eine tatverdächtige Person erfasst wurde, die Zuwanderer war, und für Fälle in denen mindestens eine tatverdächtige Person nicht deutsch war, dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Opfer Berichtsjahr 2025 Frage 11 Straftatenschlüssel Opfer weiblich deutsch zu Fällen mit mind. 1 TV Zuwanderer Opfer weiblich deutsch zu Fällen mit mind. 1 TV nichtdeutsch a) 100000 3.724 12.504 b) 000000 24 352 c) 220000 6.814 35.415 d) 230000 4.614 23.453 12. Wie groß war in dem erfragten Zeitraum jeweils der prozentuale Anteil der a) Zuwanderer, b) nichtdeutschen Tatverdächtigen und c) deutschen Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 11 erfragten Taten beteiligt gewesen sind? In der nachstehenden Tabelle ist der prozentuale Anteil der Tatverdächtigen aus den erfragten Gruppen an den Tatverdächtigen insgesamt dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Frage 12 – Anteile an Tatverdächtigen insgesamt in Prozent Bezug Straftatenschlüssel TV Zuwanderer TV nichtdeutsch TV deutsch zu 11 a) 100000 8,7 29,0 71,1 zu 11 b) 000000 2,5 18,6 81,4 zu 11 c) 220000 4,1 20,6 79,5 zu 11 d) 230000 4,1 20,6 79,5 13. Wie groß war in dem erfragten Zeitraum jeweils der Anteil der männlichen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 11 erfragten Taten beteiligt gewesen sind (bitte nach Zuwanderer, nichtdeutsch, deutsch auflisten)? In der nachstehenden Tabelle ist der prozentuale Anteil der Tatverdächtigen aus den erfragten Gruppen an den Tatverdächtigen insgesamt dargestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Frage 13 – Anteile an TV gesamt in Prozent Bezug Straftatenschlüssel TV insg. männlich TV Zuwanderer männlich TV nichtdeutsch männlich TV deutsch männlich zu 11 a) 100000 97,4 8,6 28,5 68,9 zu 11 b) 000000 72,6 2,3 14,8 57,9 zu 11 c) 220000 72,3 3,2 15,2 57,1 zu 11 d) 230000 79,7 3,6 17,3 62,5 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Anlage – Straftatenschlüssel zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Bundestagsdrucksache 21/6757 Seite 1 von 5 Berichtsjahr 2025: PKS- Schlüssel Straftat Gesetz Paragraf Straftaten gegen das Leben mit Opfererfassung, darunter: StGB 010079 Sonstiger Mord StGB 211 011000 Mord im Zusammenhang mit Raubdelikten StGB 211 012000 Mord im Zusammenhang mit Sexualdelikten StGB 211 020010 Totschlag § 212 StGB StGB 212 020020 Minder schwerer Totschlag § 213 StGB StGB 213 020030 Tötung auf Verlangen § 216 StGB StGB 216 030000 Fahrlässige Tötung § 222 StGB - nicht i.V.m. Verkehrsunfall - StGB 222 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt mit Opfererfassung, darunter: StGB 111710 Vergewaltigung § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 StGB (ohne Schlüssel 111730) StGB 177 (6) 1,2 111720 Vergewaltigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 i. V. m. Abs. 7, 8 StGB StGB 177 (6) 1,2 i.V.m. (7) (8) 111730 Vergewaltigung von widerstandsunfähigen Personen (§ 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4) gem. § 177 Abs. 6 Nr. 1, 2 StGB StGB 177 (6) 1, 2 111810 Sexueller Übergriff im besonders schweren Fall § 177 Abs. 1, 2 (ohne Nr. 1) i. V. m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB StGB 177 (1), (2) 2,3,4,5 i.V.m. (6) 2 (7) (8) 111820 Sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 5 i.V.m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB StGB 177 (5) i.V.m. (6) 2 (7) (8) 111830 Sexueller Übergriff an widerstandsunfähigen Personen im besonders schweren Fall § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 i. V. m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB StGB 177 (2) 1 (4) i.V.m. (6) 2 (7) (8) 111900 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge § 178 StGB StGB 178 112110 Sexueller Übergriff § 177 Abs. 1, 2 (ohne Nr. 1), 9 StGB StGB 177 (1) (2) 2,3,4,5 (9) 112120 Sexuelle Nötigung § 177 Abs. 5, 9 StGB StGB 177 (5) (9) 112130 Sexueller Übergriff an widerstandsunfähigen Personen § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4, 9 StGB StGB 177 (2) 1 (4) (9) Anlage – Straftatenschlüssel zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Bundestagsdrucksache 21/6757 Seite 2 von 5 113010 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren § 174 StGB StGB 174 113020 Sexueller Missbrauch von Gefangenen/Verwahrten usw. ab 14 Jahren § 174a StGB StGB 174a 113030 Sexueller Missbrauch - Ausnutzung einer Amtsstellung zum Nachteil von Personen ab 14 Jahren § 174b StGB StGB 174b 113040 Sexueller Missbrauch - Ausnutzung eines Beratungs-/Behandlungs-/Betreuungsverhältnisses zum Nachteil von Personen ab 14 Jahren § 174c StGB StGB 174c 114000 Sexuelle Belästigung § 184i StGB StGB 184i 115000 Straftaten aus Gruppen § 184j StGB StGB 184j 131011 Sexueller Missbrauch von Kindern - Kinder für sex. Handlungen anbietet, Nachweis verspricht § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB StGB 176 (1) 3 131012 Sexueller Missbrauch von Kindern - Kinder für sex. Missbrauch ohne Körperkontakt anbietet, Nachweis verspricht, zur Tat verabredet § 176a Abs. 2 StGB StGB 176a (2) 131013 Sexueller Missbrauch von Kindern - Kind zum vorbereitenden Einwirken anbietet, Nachweis verspricht, zur Tat verabredet § 176b Abs. 2 StGB StGB 176b (2) 131100 Sexueller Missbrauch von Kindern - sexuelle Handlungen an Kind/durch Kind vornehmen lässt § 176 Abs 1 Nr. 1 und 2 StGB StGB 176 (1) 1,2 131200 Exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB StGB 176a (1) 1 131300 Sexueller Missbrauch von Kindern - Täter bestimmt Kind, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen § 176a Abs 1 Nr. 2 StGB StGB 176a (1) 2 131411 Sexueller Missbrauch von Kindern - Einwirken auf Kind durch pornographischen Inhalt oder entsprechende Reden § 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB StGB 176a (1) 3 131421 Sexueller Missbrauch von Kindern - Einwirken auf Kind zur Vorbereitung sex. Missbrauchs § 176b Abs. 1 StGB StGB 176b (1) 131500 Schwerer Sexueller Missbrauch von Kindern - Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen sexuellen Handlung nach § 176c Abs. 1 Nr. 2 StGB StGB 176c (1) 2 131600 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - Herstellung und Verbreitung pornographischer Inhalte § 176c Abs. 2 StGB StGB 176c (2) 131710 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - sonstige Begehungsweisen § 176c Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 StGB StGB 176c (1) 1, 3 ,4 131720 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - mit schwerer körperlicher Misshandlung oder Gefahr des Todes § 176c Abs. 3 StGB StGB 176c (3) Anlage – Straftatenschlüssel zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Bundestagsdrucksache 21/6757 Seite 3 von 5 131800 Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge § 176d StGB StGB 176d 132010 Exhibitionistische Handlungen § 183 StGB StGB 183 132020 Erregung öffentlichen Ärgernisses § 183a StGB StGB 183a 133100 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gegen Entgelt § 182 Abs. 2 StGB StGB 182 (2) 133700 Sonstiger Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB StGB 182 141110 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger durch Vermittlung oder gegen Entgelt § 180 Abs. 1, Nr. 1, Abs. 2 StGB StGB 180 (1) 1 (2) 141179 Sonstige Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB StGB 180 141200 Ausbeuten von Prostituierten § 180a StGB StGB 180a 142000 Zuhälterei § 181a StGB StGB 181a 145000 Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen § 184k StGB StGB 184k Körperverletzung §§ 223-227, 229, 231 StGB mit Opfererfassung, darunter: StGB 221010 Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB StGB 227 221020 Beteiligung an einer Schlägerei mit Todesfolge § 231 StGB StGB 231 222010 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB StGB 224 222020 Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer Körperverletzung § 226 StGB StGB 226 222030 Sonstige Tatörtlichkeit bei Beteiligung an einer Schlägerei ohne Todesfolge § 231 StGB StGB 231 222040 Verstümmelung weiblicher Genitalien § 226a StGB StGB 226a 222110 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen StGB 224 222120 Schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 226 StGB StGB 226 222130 Beteiligung an einer Schlägerei ohne Todesfolge auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 231 StGB StGB 231 223001 Misshandlung Schutzbefohlener ab 14 Jahren StGB 225 223100 Misshandlung von Kindern StGB 225 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB StGB 223 225000 Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB StGB 229 Straftaten gegen die persönliche Freiheit mit Opfererfassung, darunter: StGB 231100 Menschenraub § 234 StGB StGB 234 231210 Entziehung Minderjähriger gegen Entgelt oder in Bereicherungsabsicht § 235 Abs. 4 Nr. 2 StGB StGB 235 (4) 2 231279 Sonstige Entziehung Minderjähriger § 235 StGB StGB 235 Anlage – Straftatenschlüssel zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Bundestagsdrucksache 21/6757 Seite 4 von 5 231300 Kinderhandel § 236 StGB StGB 236 232100 Freiheitsberaubung § 239 StGB StGB 239 232201 Nötigung im Straßenverkehr § 240 Abs. 1 StGB StGB 240 (1) 232279 Sonstige Nötigung § 240 Abs. 1 und 4 StGB StGB 240 (1) (4) 232300 Bedrohung § 241 StGB StGB 241 232410 Nachstellung (Stalking) § 238, Abs. 1 StGB StGB 238 (1) 232420 Nachstellung (Stalking) § 238, Abs. 2 StGB StGB 238 (2) 232430 Nachstellung (Stalking) § 238, Abs. 3 StGB StGB 238 (3) 232500 Zwangsheirat § 237 StGB StGB 237 233079 Sonstiger erpresserischer Menschenraub StGB 239a 233100 Erpresserischer Menschenraub i.V.m. Raubüberfall auf Geldinstitute, Postfilialen und -agenturen StGB 239a 233200 Erpresserischer Menschenraub i.V.m. Raubüberfall auf sonstige Kassenräume und Geschäfte StGB 239a 233300 Erpresserischer Menschenraub i.V.m. Raubüberfall auf Geld- und Werttransporte StGB 239a 234079 Sonstige Geiselnahme StGB 239b 234100 Geiselnahme i.V.m. Raubüberfall auf Geldinstitute, Postfilialen und -agenturen StGB 239b 234200 Geiselnahme i.V.m. Raubüberfall auf sonstige Kassenräume und Geschäfte StGB 239b 234300 Geiselnahme i.V.m. Raubüberfall auf Geld- und Werttransporte StGB 239b 239110 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei Ausübung der Prostitution, der Vornahme sexueller Handlungen § 232 Abs. 1 Nr. 1a. Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a StGB StGB 232 (1) 1a, (2), (3), (4) 239120 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei Ausübung der Prostitution, der Vornahme sexueller Handlungen § 232 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1a StGB StGB 232 (1) 1b, (2), (3), (4) 239130 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei § 232 Abs. 1 Nr. 1 c), Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1 c), Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1c), Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1c) StGB StGB 232 (1) 1c, (2), (3), (4) 239140 Handel zum Zweck der Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 232 StGB Abs. 1 Nr. 1d), Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1d), Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1, Nr. 1d), Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1d) StGB StGB 232 (1) 1d, (2), (3), (4) Anlage – Straftatenschlüssel zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Bundestagsdrucksache 21/6757 Seite 5 von 5 239150 Handel zum Zweck des Haltens einer Person in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft o.ä. § 232 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2 StGB StGB 232 (1) 2, (2), (3) 1-3, (4) 239160 Handel zum Zweck der rechtswidrigen Organentnahme § 232 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB StGB 232 (1) 3, (2), (3) 1-3, (4) 239210 Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu sexuellen Handlungen, durch die eine Person ausgebeutet wird § 232a Abs. 1 bis 5 StGB StGB 232a (1-5) 239310 Veranlassen zur Aufnahme einer ausbeuterischen Beschäftigung § 232b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1 StGB StGB 232b (1) 1, (2), (3) 1, (4) 1 239320 Veranlassen sich in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft o.ä. zu begeben § 232b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2 StGB StGB 232b (1) 2, (2), (3) 2, (4) 2 239330 Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Bettelei, durch die die Person ausgebeutet wird § 232b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 3 StGB StGB 232b (1) 3, (2), (3) 3, (4) 3 239410 Ausbeutung durch eine Beschäftigung § 233 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Fällen von Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 in Fällen von Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1 StGB StGB 233 (1) 1, (2), (3), (4), (5) 239420 Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei § 233 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Fällen von Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 in Fällen von Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2 StGB StGB 233 (1) 2, (2), (3), (4) 239430 Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 233 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Fällen von Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 in Fällen von Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB StGB 233 (1) 3, (2), (3), (4) 239510 Ausbeutung bei Ausübung der Prostitution § 233a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 1 StGB StGB 233a (1) 1, (2), (3), (4) 239520 Ausbeutung durch eine Beschäftigung nach § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB (gem. § 233a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 2 StGB) StGB 233a (1) 2, (2), (3), (4) 239530 Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei § 233a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 3 StGB StGB 233a (1) 3, (2), (3), (4) 239540 Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen § 233a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 in Bezug auf Abs. 1 Nr. 4 StGB StGB 233a (1) 4, (2), (3), (4)

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