Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2024 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2024 -
Text
Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2024 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2024 -
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2353
21. Wahlperiode 11.07.2025
Antrag
des Bundesministeriums der Finanzen
Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2024
– Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das
Haushaltsjahr 2024 –
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Juli 2025
– II E 3 – H 3045/00534/001/002 –
Gemäß Artikel 114 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) lege ich die Rechnung des
Bundes über die Einnahmen und Ausgaben (Haushaltsrechnung des Bundes) sowie
über das Vermögen und die Schulden (Vermögensrechnung des Bundes) im
Haushaltsjahr 2024 vor.*
Der Bundesrechnungshof wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2025 gemäß
Artikel 114 Absatz 2 Satz 2 GG und § 97 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung seine
Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich
der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2024 dem
Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zuleiten. Ich bitte,
nach Eingang der Bemerkungen die Entscheidung des Deutschen Bundestages über
die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.
Einen entsprechenden Antrag habe ich an den Präsidenten des Bundesrates gerichtet.
* Hier nicht abgedruckt.
Die Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes ist auf der Internetseite des Bundesministeriums
der Finanzen veröffentlicht und steht digital zum Download zur Verfügung.
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ISSN 0722-8333]
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