Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2025 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2025 -
Text
Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2025 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2025 -
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7423
21. Wahlperiode 17.07.2026
Antrag
des Bundesministeriums der Finanzen
Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2025
– Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das
Haushaltsjahr 2025 –
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Juli 2026
– II E 3 – H 3045/00546/001/001 –
Gemäß Artikel 114 Absatz 1 des Grundgesetzes lege ich die Rechnung des Bundes
über die Einnahmen und Ausgaben (Haushaltsrechnung des Bundes) sowie über das
Vermögen und die Schulden (Vermögensrechnung des Bundes) im Haushaltsjahr 2025
vor.*
Der Bundesrechnungshof wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2026 gemäß
Artikel 114 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes und § 97 Absatz 1 der
Bundeshaushaltsordnung seine Bemerkungen 2026 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des
Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur
Vermögensrechnung 2025 dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der
Bundesregierung zuleiten. Ich bitte, nach Eingang der Bemerkungen die Entscheidung
des Deutschen Bundestages über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.
Einen entsprechenden Antrag habe ich an den Präsidenten des Bundesrates gerichtet.
* Hier nicht abgedruckt.
Die Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes ist auf der Internetseite des Bundesministeriums
der Finanzen veröffentlicht und steht digital zum Download zur Verfügung.
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ISSN 0722-8333
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