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Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2025 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2025 -

dip / drucksache 16.07.2026 · WP 21 · 420/26 · Antrag · Original ↗

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Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2025 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2025 - Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 420/26 16.07.26 BRFuss Fz Antrag des Bundesministeriums der Finanzen Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2025 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2025 - Bundesministerium Berlin, 15. Juli 2026 der Finanzen An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, gemäß Artikel 114 Absatz 1 Grundgesetz lege ich die Rechnung des Bundes über die Einnahmen und Ausgaben (Haushaltsrechnung des Bundes) sowie über das Vermögen und die Schulden (Vermögensrechnung des Bundes) im Haushaltsjahr 2025 vor. * Der Bundesrechnungshof wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres gemäß Artikel 114 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz und § 97 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung seine Bemerkungen 2026 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung 2025 dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zuleiten. Ich bitte nach Eingang der Bemerkungen die Entscheidung des Bundesrates über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen. * Hier nicht umgedruckt Die Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes ist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht und steht dort digital zur Verfügung. Einen entsprechenden Antrag habe ich auch an die Präsidentin des Deutschen Bundestages gerichtet. Mit der Zuleitung an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat werden die Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht und stehen digital zum Download zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Lars Klingbeil

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