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Mindestlohn auf 15 Euro anheben und dauerhaft armutsfest machen

dip / drucksache 03.06.2025 · WP 21 · 21/347 · Antrag · Original ↗

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Mindestlohn auf 15 Euro anheben und dauerhaft armutsfest machen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/347 21. Wahlperiode 03.06.2025 Antrag der Abgeordneten Anne Zerr, Cem Ince, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Uwe Foullong, Christian Görke, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Janine Wissler und der Fraktion Die Linke Mindestlohn auf 15 Euro anheben und dauerhaft armutsfest machen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns vor zehn Jahren stellt einen großen Erfolg der Gewerkschaften dar. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse konnten zurückgedrängt und das System der tarifvertraglichen Lohnfindung von unten gestützt werden. Gleichzeitig war die Höhe des Mindestlohns von Anfang an zu niedrig. Auch die vom Gesetzgeber im Jahr 2022 beschlossene Erhöhung auf 12 Euro wurde im Folgejahr wieder konterkartiert, als die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission gegen die Stimmen der Gewerkschaften die notwendigen weiteren Erhöhungen verhinderte. Die Folge war, dass Millionen von Beschäftigten wieder erhebliche Kaufkraftverluste hinnehmen mussten. Damit sichergestellt ist, dass in Zukunft ein angemessenes Mindestlohnniveau eingehalten wird, bedarf es einer Änderung des Mindestlohngesetzes. Hier braucht es eine gesetzlich verankerte Untergrenze für den Mindestlohn. Hierfür bietet sich der auch in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten an. Nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung entspricht das aktuell einem Mindestlohn von ungefähr 15 Euro (vgl. www.wsi.de/fpdf/HBS-009089/- p_wsi_pb_88_2025.pdf). II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den in der EU- Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten als Untergrenze für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Mindestlohngesetz gesetzlich verankert; 2. für den Fall, dass die Mindestlohnkommission bis zum 30. Juni 2025 keine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf ein Niveau auf oder oberhalb von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten vorschlägt, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der gesetzliche Mindestlohn auf mindestens 15 Euro erhöht wird. Berlin, den 3. Juni 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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