Mindestlohn auf 15 Euro anheben und dauerhaft armutsfest machen
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Mindestlohn auf 15 Euro anheben und dauerhaft armutsfest machen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/347
21. Wahlperiode 03.06.2025
Antrag
der Abgeordneten Anne Zerr, Cem Ince, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad,
Mirze Edis, Uwe Foullong, Christian Görke, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi,
Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah
Vollath, Sascha Wagner, Janine Wissler und der Fraktion Die Linke
Mindestlohn auf 15 Euro anheben und dauerhaft armutsfest machen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns vor zehn Jahren stellt einen großen
Erfolg der Gewerkschaften dar. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse konnten
zurückgedrängt und das System der tarifvertraglichen Lohnfindung von unten gestützt werden.
Gleichzeitig war die Höhe des Mindestlohns von Anfang an zu niedrig. Auch die vom
Gesetzgeber im Jahr 2022 beschlossene Erhöhung auf 12 Euro wurde im Folgejahr
wieder konterkartiert, als die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission gegen
die Stimmen der Gewerkschaften die notwendigen weiteren Erhöhungen verhinderte.
Die Folge war, dass Millionen von Beschäftigten wieder erhebliche Kaufkraftverluste
hinnehmen mussten.
Damit sichergestellt ist, dass in Zukunft ein angemessenes Mindestlohnniveau
eingehalten wird, bedarf es einer Änderung des Mindestlohngesetzes. Hier braucht es eine
gesetzlich verankerte Untergrenze für den Mindestlohn. Hierfür bietet sich der auch in
der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwert von 60 Prozent des
Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten an. Nach Berechnungen des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung entspricht das aktuell
einem Mindestlohn von ungefähr 15 Euro (vgl. www.wsi.de/fpdf/HBS-009089/-
p_wsi_pb_88_2025.pdf).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den in der EU-
Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von
Vollzeitbeschäftigten als Untergrenze für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im
Mindestlohngesetz gesetzlich verankert;
2. für den Fall, dass die Mindestlohnkommission bis zum 30. Juni 2025 keine
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf ein Niveau auf oder oberhalb von 60
Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten vorschlägt, umgehend
einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der gesetzliche Mindestlohn auf
mindestens 15 Euro erhöht wird.
Berlin, den 3. Juni 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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