Antidiskriminierungsstelle des Bundes - Stand: 31. Dezember 2024 (Antwort zu Drs. 21/147)
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Antidiskriminierungsstelle des Bundes - Stand: 31. Dezember 2024 (Antwort zu Drs. 21/147)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/308
21. Wahlperiode 27.05.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/147 –
Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Stand: 31. Dezember 2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13192 wurde unter
anderem erfragt, wie hoch die jährlichen Gesamtausgaben zur Finanzierung der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes jeweils in den Jahren von 2006 bis
2023 gewesen sind. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits
vorliegenden Informationen um die Daten für das Jahr 2024 ergänzt werden.
1. Wie hoch waren die Gesamtausgaben zur Finanzierung der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Jahr 2024?
Im Haushaltsjahr 2024 lag das Gesamtbudget der Antidiskriminierungsstelle
des Bundes (ADS) bei insgesamt 14 145 000 Euro.
2. Wie viele Mitarbeiter waren bei der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes insgesamt im Jahr 2024 beschäftigt?
Im Jahr 2024 waren 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (42,68
Vollzeitäquivalente) bei der ADS beschäftigt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 27. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Wie viele Personen wurden von der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes jeweils im Jahr 2024 beraten, und bei wie vielen von diesen Personen
erfolgte die Diskriminierung aufgrund
a) des Alters,
b) der Behinderung bzw. einer chronischen Krankheit,
c) der ethnischen Herkunft bzw. Rassismus,
d) des Geschlechts,
e) der Religion bzw. Weltanschauung oder
f) der sexuellen Identität
(bitte absolute Zahlen sowie auch den prozentualen Anteil an der
Gesamtzahl der jeweils im Jahr 2024 beratenen Personen angeben)?
Die Fragen 3a bis 3f werden gemeinsam beantwortet.
Die Gesamtstatistik zu den Beratungsanfragen im Jahr 2024 wird derzeit
ausgewertet. Sie wird am 3. Juni 2025 im Jahresbericht der ADS veröffentlicht und
auf einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz vorgestellt.
4. Mit welchen Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen, die zum
Schutz vor Benachteiligungen tätig sind, hat die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Jahr 2024 in welcher Form genau
zusammengearbeitet (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Im Jahr 2023 hat sich nach § 30 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
der der ADS beigeordnete Beirat konstituiert. Im Jahr 2024 führte dieser Beirat
die Arbeit fort. Über die Beiratsmitglieder informiert die Website der ADS
unter www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-uns/beirat/beiratsmitgliede
r/beiratsmitglieder_node.html.
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ISSN 0722-8333]
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