Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6541
21. Wahlperiode 18.06.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Unabhängigen Bundesbeauftragten für
Antidiskriminierung
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es
sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren 2000
bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der
Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren der
Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025 27 (www.bmi.bund.de/
SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/liste-beau
ftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage,
welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber
den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten
Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen
ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang,
Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen
des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung transparent
nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und
Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des
Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde
oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden
sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen,
Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des
Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu
machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Unabhängigen
Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und welche
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und
Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
2. Wurden seitens des Unabhängigen Bundesbeauftragten für
Antidiskriminierung seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister
beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem
finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?
3. Nahm der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung an
Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, und wenn ja, wie viele
Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Bundesministerium
aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
4. Nahm der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung an
Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder
Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen fanden
im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach
Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und
welche Ziele wurden dabei verfolgt?
5. Nahm der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung an
Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele
Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach Monaten
auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche
Ziele wurden dabei verfolgt?
6. Nahm der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung an
Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, und wenn ja,
wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im
ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und
nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen
zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Unabhängige Bundesbeauftragte
für Antidiskriminierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
8. Entstanden dem Unabhängigen Bundesbeauftragten für
Antidiskriminierung Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in welcher Höhe,
und für welche Maßnahmen?
9. Nutzt der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung
Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche
Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei
erzielt?
10. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
angestoßen oder umgesetzt, hat der Unabhängige Bundesbeauftragte
Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es
sich?
11. Wurden seitens des Unabhängigen Bundesbeauftragten für
Antidiskriminierung Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um
welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein,
warum nicht?
12. Verfolgt der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung
Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt
werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits
umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?
13. Hat der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung dem
Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder
mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu
welchen Themen?
14. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Unabhängigen Bundesbeauftragten für
Antidiskriminierung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu
erhöhen, und wenn ja, welche?
15. Besuchte der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung im
ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen
oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?
16. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Unabhängigen
Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung?
17. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
18. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Unabhängigen Bundesbeauftragten
für Antidiskriminierung vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen?
19. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Unabhängigen
Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung?
Berlin, den 15. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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