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Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte und auf Bus und Bahn abschaffen

dip / drucksache 12.05.2025 · WP 21 · 21/135 · Antrag · Original ↗

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Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte und auf Bus und Bahn abschaffen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/135 21. Wahlperiode 12.05.2025 Antrag der Fraktion Die Linke Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte und auf Bus und Bahn abschaffen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Verbraucherpreise sind in den vergangenen fünf Jahren um 20,5 % gestiegen, die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke wurden um 34,6 % angehoben; dabei verteuern sich die Warenkörbe von Personen mit kleinen Einkommen deutlich stärker als von Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdienern (www.boeck- ler.de/de/pressemitteilungen-2675-inflation-staatlich-beeinflusste-preise-verhinder- ten-noch-staerkeren-rueckgang-67040.htm#:~:text=Auf%20dem%20H%C3%B6 hepunkt%20der%20Inflationswel-le%20im%20Oktober%202022%20betrug%20die,- die%20mit%20Abstand%20niedrigste%20Inflationsrate). Die Reallöhne befinden sich dagegen auf dem Niveau von 2017 (www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/ Verdienste/Realloehne-Nettoverdienste/Tabellen/liste-reallohnindex.html#134650). Da Personen mit kleinen Einkommen einen großen Anteil ihres Einkommens konsumieren, sind sie besonders von Preiserhöhungen betroffen. Statt hier gegenzusteuern, wurde der Mehrwertsteuersatz in den letzten Jahrzehnten mehrfach erhöht: Lag er 1992 noch bei 14 %, wurde er 1998 auf 16 % und 2007 auf 19 % erhöht. Da die Mehrwertsteuer die einzige qualitativ relevante Steuer ist, die von Personen mit kleinen Einkommen gezahlt wird, können Personen mit kleinen Einkommen auch nur über eine Mehrwertsteuersenkung steuerlich entlastet werden (www.boeckler.de/pdf/- p_study_hbs_347.pdf). Eine Befreiung von der Mehrwertsteuer (im Einklang mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU) für Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte, Bus und Bahn (Regional- und Fernverkehr) ist finanzierbar und hilft insbesondere Personen mit kleinen Einkommen, Frauen und dem Klima. Eine Mehrwertsteuerbefreiung von Grundnahrungsmitteln fordert neben dem Sozialverband VdK auch die CSU; die jährlichen Kosten einer Befreiung liegen bei ca. 16 Milliarden Euro (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mehrwertsteuer- steuerverzicht-bei-grundnahrungsmitteln-wuerde-16-milliarden-kosten/29413816.html). Damit die Mehrwertsteuersenkung auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, ist die Einrichtung einer Preisaufsicht nötig (www.vzbv.de/- sites/default/files/2024-09/2024-08-29_Machbarkeitsstudie_Preisbeobachtungs- stelle.pdf). Großbritannien hat Hygieneprodukte bereits von der Mehrwertsteuer befreit, Deutschland sollte dem guten Beispiel folgen. Die jährlichen Kosten einer Befreiung liegen bei ca. 20 Millionen Euro (www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2019_10/66- 4188-664188). Bus und Bahn sowohl im Regional- als auch im Fernverkehr von der Mehrwertsteuer zu befreien und somit als Verkehrsmittel attraktiver zu machen, ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Die jährlichen Kosten einer Befreiung liegen bei ca. 2 Milliarden Euro. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der 1. Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte und Bus und Bahn (Regional- und Fernverkehr) von der Mehrwertsteuer mit Recht auf Vorsteuerabzug befreit; 2. eine Preisaufsicht einrichtet, die die Entwicklung der Erzeuger- und Lebensmittelpreise für Endverbraucherinnen und Endverbraucher in der gesamten Lebensmittelkette überwacht und die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher kontrolliert; 3. Grundnahrungsmittel zeitgemäß definiert und somit auch Milch- sowie Fleischersatzprodukte und Babynahrung als solche ansieht. Berlin, den 7. Mai 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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