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Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte und auf Bus und Bahn abschaffen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/135)

dip / drucksache 10.09.2025 · WP 21 · 21/1583 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte und auf Bus und Bahn abschaffen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/135) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1583 21. Wahlperiode 10.09.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/135 – Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte und auf Bus und Bahn abschaffen A. Problem Die Fraktion Die Linke problematisiert, dass die Verbraucherpreise in den vergangenen fünf Jahren um 20,5 Prozent gestiegen sind und die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke wurden um 34,6 Prozent angehoben wurden. Da Personen mit kleinen Einkommen einen großen Anteil ihres Einkommens konsumieren, sind sie besonders von Preiserhöhungen betroffen. Der Mehrwertsteuersatz wurde in den letzten Jahrzehnten mehrfach erhöht: Lag er im Jahr 1992 noch bei 14 Prozent, wurde er im Jahr 1998 auf 16 Prozent und im Jahr 2007 auf 19 Prozent erhöht. Da die Mehrwertsteuer die einzige qualitativ relevante Steuer ist, die von Personen mit kleinen Einkommen gezahlt wird, können Personen mit kleinen Einkommen auch nur über eine Mehrwertsteuersenkung steuerlich entlastet werden. B. Lösung Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der 1. Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte und Bus und Bahn (Regional- und Fernverkehr) von der Mehrwertsteuer mit Recht auf Vorsteuerabzug befreit; 2. eine Preisaufsicht einrichtet, die die Entwicklung der Erzeuger- und Lebensmittelpreise für Endverbraucherinnen und Endverbraucher in der gesamten Lebensmittelkette überwacht und die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher kontrolliert; 3. Grundnahrungsmittel zeitgemäß definiert und somit auch Milch- sowie Fleischersatzprodukte und Babynahrung als solche ansieht. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD sowie eines Mitglieds der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Der Antrag diskutiert keine Alternativen. D. Kosten Der Antrag diskutiert keine Kosten. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/135 abzulehnen. Berlin, den 10. September 2025 Der Finanzausschuss Christian Görke Amtierender Vorsitzender Doris Achelwilm Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Doris Achelwilm I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/135 in seiner 15. Sitzung am 27. Juni 2025 dem Finanzausschuss zur Beratung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht vor, dass der Deutsche Bundestag I. die Problematik der Mehrwertbesteuerung für kleine Einkommen wie im Antrag beschrieben feststellt und II. die Bundesregierung auffordern soll, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der 1. Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte und Bus und Bahn (Regional- und Fernverkehr) von der Mehrwertsteuer mit Recht auf Vorsteuerabzug befreit; 2. eine Preisaufsicht einrichtet, die die Entwicklung der Erzeuger- und Lebensmittelpreise für Endverbraucherinnen und Endverbraucher in der gesamten Lebensmittelkette überwacht und die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher kontrolliert; 3. Grundnahrungsmittel zeitgemäß definiert und somit auch Milch- sowie Fleischersatzprodukte und Babynahrung als solche ansieht. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/135 in seiner 5. Sitzung am 10. September 2025 erstmalig und abschließend beraten. Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD sowie eines Mitglieds der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/135. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD bezeichneten den vorliegenden Antrag als altbekannt. Die Erweiterung der geforderten Mehrwertsteuerbefreiung für Grundnahrungsmittel auf Hygieneprodukte und den ÖPNV sei allerdings neu. Die Fraktion Die Linke lasse die Finanzierung dieser Vorschläge auch weiterhin offen. Schätzungen gingen von Mindereinnahmen in Höhe von mehr als 16 Milliarden Euro aus, wenn die Vorschläge umgesetzt würden. Angesichts der aktuellen Haushaltssituation sei der Vorschlag der Fraktion Die Linke nicht seriös. Die Koalitionsfraktionen hätten deutlich gemacht, dass eine Mehrwertsteuerbefreiung für bestimmte Waren des Grundbedarfs nicht zielgenau sei. Ein Durchschnittshaushalt würde ca. 20 Euro pro Monat sparen, während die einkommensreichsten 10 Prozent der Haushalte um ca. 170 Euro im Monat entlastet würden. Eine solche Umverteilung wäre nicht sinnvoll. Außerdem gebe es Abgrenzungs- und Definitionsprobleme beispielsweise beim Begriff der Grundnahrungsmittel. Das Ziel einer Entlastung unterer und mittlerer Einkommensgruppen sei richtig und auch im Koalitionsvertrag niedergelegt. Die Lebenshaltung müsse bezahlbar bleiben. Dies betreffe auch Miete, Energie und Lebensmittel sowie den öffentlichen Nahverkehr. Einige der Preise in diesen Bereichen seien in der Tat zu hoch. Allerdings müssten geeignete Maßnahmen gewählt werden, um diese Probleme zu adressieren. Die Koalition wolle zur Mitte der Legislaturperiode die Einkommensteuerbelastung der betroffenen Gruppen senken. Aberwitzig sei der Vorschlag, eine Preisaufsicht zur Überwachung der Weitergabe einer gesenkten Mehrwertsteuer an die Endverbraucher einzuführen. Dies widerspreche dem gemeinsamen Ziel eines Bürokratieabbaus. Vor der Einführung planwirtschaftlicher Ansätze könne man nur warnen. Zur vorgesehenen Befreiung des ÖPNV von der Mehrwertsteuer: Die Preiselastizität sei in diesem Bereich gering, daher würde eine solche Maßnahme auch nur eine geringe zusätzliche Nachfrage auslösen. Der ÖPNV werde bereits stark subventioniert. In diesem Bereich gebe es strukturelle Probleme. Die Fraktion der AfD betonte, dass der vorliegende Antrag die Ursachen der Preissteigerungen verschweige. Diese seien durch die gezielte wirtschaftsfeindliche Politik der Ampelkoalition sowie der EU-Bürokratie befeuert worden: CO2-Steuern, Klimavorgaben und die Verteuerung von Strom und Gas sowie anderer fossiler Kraftstoffe. Wer Preise künstlich hochtreibe, könne sie nicht durch sozialistische Korrekturen ausgleichen. Eine Normänderung solle nach Vorstellung des vorliegenden Antrags nun vorhergehende falsche Gesetzgebung relativieren. Eine Preisaufsicht würde mehr Bürokratie bedeuten. Eine solche neue Überwachungsbehörde müsste ständig Preisänderungen kontrollieren und wäre ein klassisches Instrument der Planwirtschaft, was erfahrungsgemäß zu Mangel- und Misswirtschaft führe. Eine Umsatzsteuerbefreiung auf Grundnahrungsmittel sei Symbolpolitik, die auch Besserverdiener entlaste. Wer Geringverdiener unterstützen wolle, sollte direkte Entlastungen gewähren. Die Fraktion der AfD habe Konzepte für eine Steuerentlastung vorgelegt, die allen Gesellschaftsschichten diene. Dazu gehöre eine Senkung der Einkommensteuer und der Sozialabgaben. Die ständigen Eingriffe des Staates in das Preisgefüge verteuerten die Lebenshaltungskosten und verzerrten die Preisbildung. Eine grundlegende Reform sei notwendig. Ansonsten drohe eine weitere Überschuldung Deutschlands. Das Land werde von selbständigen Unternehmern am Laufen gehalten. Im Deutschen Bundestag seien zu wenige Abgeordnete mit Erfahrungen als selbständige Unternehmer vertreten, die die wirtschaftlichen Realitäten tatsächlich kennen würden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezeichnete es als wichtig, die Situation einkommensschwacher Menschen in Deutschland zu thematisieren. Jeder zweite Deutsche habe nicht einmal geringste Notreserven. Für diese Menschen seien Preissteigerungen besonders hart. Dazu komme die Problematik der steigenden Wohnkosten. Die Grenze, dass die Wohnkosten nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens betragen sollten, sei längst gerissen. Die Bezahlbarkeit der Lebenshaltungskosten sei ein wichtiges Problem. Sie erinnerte an das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, dessen Entlastungswirkungen zu 69 Prozent dem obersten Prozent der Einkommen zugutegekommen seien. Nicht jede steuerpolitische Maßnahme könne zu 100 Prozent zielgenau sein. Im Vergleich zu anderen Maßnahmen sei die Mehrwertsteuer ein sinnvoller Ansatzpunkt zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Allerdings sei die Weitergabe von Mehrwertsteuersatzsenkungen an die Endverbraucher unsicher. Die Maßnahmen währen der Coronakrise seien nach einer Analyse des ifo-Instituts zu 70 Prozent an die Verbraucher weitergegeben worden. Dies bedeute, dass 30 Prozent der 16 Milliarden Euro beim Einzelhandel oder an einer anderen Stelle der Wertschöpfungskette hängengeblieben seien. Dies müsse man angesichts der Haushaltslage kritisch beurteilen. Der vorliegende Antrag sei Stückwerk, teuer und nicht gegenfinanziert. Doch sei es richtig, dass die damit zusammenhängenden Fragen der Lebenshaltungskosten für geringe Einkommen thematisiert und diskutiert würden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielt sich daher zum vorliegenden Antrag. Die Fraktion Die Linke begrüßte, dass in der ersten Lesung des Antrags von anderen Fraktionen die Analyse geteilt worden sei, dass die Preissteigerungen für breite Bevölkerungsschichten weiterhin ein großes Problem und Entlastungen notwendig seien. Der vorliegende Antrag schlage vor, Grundnahrungsmittel von der Mehrwertsteuer zu befreien und eine neue Definition von „Grundnahrungsmitteln“ vorzunehmen. Außerdem sollten Hygieneprodukte aus Gründen der Geschlechtergerechtigkeit sowie der ÖPNV aus Klimaschutzgründen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Kleinere Einkommen zahlten fast ausschließlich Mehrwertsteuer. Die Entlastung unterster Einkommen funktioniere nicht über die Einkommensteuer. Daher sei eine Senkung der Mehrwertsteuer in den genannten Bereichen notwendig. Es sei die Alltagserfahrung von Menschen mit geringen Einkommen, dass es keine Entlastungen bei den gestiegenen Preisen gebe. Daher sei eine Senkung der Mehrwertsteuer ein sinnvolles Instrument. Die anteilsmäßige Belastung durch die Mehrwertsteuer sei bei kleinen Einkommen deutlich größer als bei hohen Einkommen, die Steuerbelastung sei also regressiv. Deswegen sei der vorliegende Vorschlag ein sinnvoller zusätzlicher Beitrag zur Entlastung der unteren Einkommen. Davon unabhängig, seien die umfassenderen Konzepte der Fraktion Die Linke zu Reform der Besteuerung in Deutschland bekannt. Die Fraktion Die Linke erinnerte daran, dass die Gegenfinanzierung der von der Koalition vorgesehenen Senkung der Körperschaftsteuer nicht gesichert sei. Die Finanzierung der von der Fraktion Die Linke geforderten Maßnahmen könnte dagegen durch eine stärkere Belastung höchster Einkommen erfolgen. Die Fraktion Die Linke halte eine Preisaufsicht für notwendig, um ein Kontrollinstrument zu haben, damit Entlastungen bei der Mehrwertsteuer tatsächlich bei den Menschen ankämen. Eine solche Preisaufsicht sollte möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden. Der vorliegende Antrag müsse in Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer Überprüfung der Systematik des gesamten Mehrwertsteuersystems gesehen werden. Die Umsatzsteuer sei historisch gewachsen und an vielen Stellen inkonsistent und nicht mehr zeitgemäß. Diese Problematik müsse grundlegend adressiert werden. Berlin, den 10. September 2025 Doris Achelwilm Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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