Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte und auf Bus und Bahn abschaffen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/135)
Text
Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte und auf Bus und Bahn abschaffen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/135)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1583
21. Wahlperiode 10.09.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
zu dem Antrag der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/135 –
Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte und auf Bus und
Bahn abschaffen
A. Problem
Die Fraktion Die Linke problematisiert, dass die Verbraucherpreise in den
vergangenen fünf Jahren um 20,5 Prozent gestiegen sind und die Preise für
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke wurden um 34,6 Prozent angehoben
wurden. Da Personen mit kleinen Einkommen einen großen Anteil ihres Einkommens
konsumieren, sind sie besonders von Preiserhöhungen betroffen. Der
Mehrwertsteuersatz wurde in den letzten Jahrzehnten mehrfach erhöht: Lag er im Jahr 1992
noch bei 14 Prozent, wurde er im Jahr 1998 auf 16 Prozent und im Jahr 2007 auf
19 Prozent erhöht. Da die Mehrwertsteuer die einzige qualitativ relevante Steuer
ist, die von Personen mit kleinen Einkommen gezahlt wird, können Personen mit
kleinen Einkommen auch nur über eine Mehrwertsteuersenkung steuerlich
entlastet werden.
B. Lösung
Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die
Bundesregierung auffordern soll, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
1. Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte und Bus und Bahn (Regional- und
Fernverkehr) von der Mehrwertsteuer mit Recht auf Vorsteuerabzug befreit;
2. eine Preisaufsicht einrichtet, die die Entwicklung der Erzeuger- und
Lebensmittelpreise für Endverbraucherinnen und Endverbraucher in der gesamten
Lebensmittelkette überwacht und die Weitergabe der
Mehrwertsteuersenkung an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher kontrolliert;
3. Grundnahrungsmittel zeitgemäß definiert und somit auch Milch- sowie
Fleischersatzprodukte und Babynahrung als solche ansieht.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD sowie eines Mitglieds der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Der Antrag diskutiert keine Alternativen.
D. Kosten
Der Antrag diskutiert keine Kosten.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/135 abzulehnen.
Berlin, den 10. September 2025
Der Finanzausschuss
Christian Görke
Amtierender Vorsitzender
Doris Achelwilm
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Doris Achelwilm
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/135 in seiner 15. Sitzung am 27. Juni 2025 dem
Finanzausschuss zur Beratung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht vor, dass der Deutsche Bundestag
I. die Problematik der Mehrwertbesteuerung für kleine Einkommen wie im Antrag beschrieben feststellt und
II. die Bundesregierung auffordern soll, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
1. Grundnahrungsmittel, Hygieneprodukte und Bus und Bahn (Regional- und Fernverkehr) von der
Mehrwertsteuer mit Recht auf Vorsteuerabzug befreit;
2. eine Preisaufsicht einrichtet, die die Entwicklung der Erzeuger- und Lebensmittelpreise für
Endverbraucherinnen und Endverbraucher in der gesamten Lebensmittelkette überwacht und die Weitergabe der
Mehrwertsteuersenkung an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher kontrolliert;
3. Grundnahrungsmittel zeitgemäß definiert und somit auch Milch- sowie Fleischersatzprodukte und
Babynahrung als solche ansieht.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/135 in seiner 5. Sitzung am 10. September 2025 erstmalig
und abschließend beraten.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD sowie eines
Mitglieds der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/135.
Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD bezeichneten den vorliegenden Antrag als altbekannt. Die
Erweiterung der geforderten Mehrwertsteuerbefreiung für Grundnahrungsmittel auf Hygieneprodukte und den
ÖPNV sei allerdings neu. Die Fraktion Die Linke lasse die Finanzierung dieser Vorschläge auch weiterhin offen.
Schätzungen gingen von Mindereinnahmen in Höhe von mehr als 16 Milliarden Euro aus, wenn die Vorschläge
umgesetzt würden. Angesichts der aktuellen Haushaltssituation sei der Vorschlag der Fraktion Die Linke nicht
seriös.
Die Koalitionsfraktionen hätten deutlich gemacht, dass eine Mehrwertsteuerbefreiung für bestimmte Waren des
Grundbedarfs nicht zielgenau sei. Ein Durchschnittshaushalt würde ca. 20 Euro pro Monat sparen, während die
einkommensreichsten 10 Prozent der Haushalte um ca. 170 Euro im Monat entlastet würden. Eine solche
Umverteilung wäre nicht sinnvoll. Außerdem gebe es Abgrenzungs- und Definitionsprobleme beispielsweise beim
Begriff der Grundnahrungsmittel.
Das Ziel einer Entlastung unterer und mittlerer Einkommensgruppen sei richtig und auch im Koalitionsvertrag
niedergelegt. Die Lebenshaltung müsse bezahlbar bleiben. Dies betreffe auch Miete, Energie und Lebensmittel
sowie den öffentlichen Nahverkehr. Einige der Preise in diesen Bereichen seien in der Tat zu hoch. Allerdings
müssten geeignete Maßnahmen gewählt werden, um diese Probleme zu adressieren. Die Koalition wolle zur Mitte
der Legislaturperiode die Einkommensteuerbelastung der betroffenen Gruppen senken.
Aberwitzig sei der Vorschlag, eine Preisaufsicht zur Überwachung der Weitergabe einer gesenkten
Mehrwertsteuer an die Endverbraucher einzuführen. Dies widerspreche dem gemeinsamen Ziel eines Bürokratieabbaus.
Vor der Einführung planwirtschaftlicher Ansätze könne man nur warnen.
Zur vorgesehenen Befreiung des ÖPNV von der Mehrwertsteuer: Die Preiselastizität sei in diesem Bereich gering,
daher würde eine solche Maßnahme auch nur eine geringe zusätzliche Nachfrage auslösen. Der ÖPNV werde
bereits stark subventioniert. In diesem Bereich gebe es strukturelle Probleme.
Die Fraktion der AfD betonte, dass der vorliegende Antrag die Ursachen der Preissteigerungen verschweige.
Diese seien durch die gezielte wirtschaftsfeindliche Politik der Ampelkoalition sowie der EU-Bürokratie befeuert
worden: CO2-Steuern, Klimavorgaben und die Verteuerung von Strom und Gas sowie anderer fossiler Kraftstoffe.
Wer Preise künstlich hochtreibe, könne sie nicht durch sozialistische Korrekturen ausgleichen. Eine
Normänderung solle nach Vorstellung des vorliegenden Antrags nun vorhergehende falsche Gesetzgebung relativieren.
Eine Preisaufsicht würde mehr Bürokratie bedeuten. Eine solche neue Überwachungsbehörde müsste ständig
Preisänderungen kontrollieren und wäre ein klassisches Instrument der Planwirtschaft, was erfahrungsgemäß zu
Mangel- und Misswirtschaft führe.
Eine Umsatzsteuerbefreiung auf Grundnahrungsmittel sei Symbolpolitik, die auch Besserverdiener entlaste. Wer
Geringverdiener unterstützen wolle, sollte direkte Entlastungen gewähren. Die Fraktion der AfD habe Konzepte
für eine Steuerentlastung vorgelegt, die allen Gesellschaftsschichten diene. Dazu gehöre eine Senkung der
Einkommensteuer und der Sozialabgaben.
Die ständigen Eingriffe des Staates in das Preisgefüge verteuerten die Lebenshaltungskosten und verzerrten die
Preisbildung. Eine grundlegende Reform sei notwendig. Ansonsten drohe eine weitere Überschuldung
Deutschlands. Das Land werde von selbständigen Unternehmern am Laufen gehalten. Im Deutschen Bundestag seien zu
wenige Abgeordnete mit Erfahrungen als selbständige Unternehmer vertreten, die die wirtschaftlichen Realitäten
tatsächlich kennen würden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezeichnete es als wichtig, die Situation einkommensschwacher
Menschen in Deutschland zu thematisieren. Jeder zweite Deutsche habe nicht einmal geringste Notreserven. Für
diese Menschen seien Preissteigerungen besonders hart. Dazu komme die Problematik der steigenden
Wohnkosten. Die Grenze, dass die Wohnkosten nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens betragen sollten, sei längst
gerissen. Die Bezahlbarkeit der Lebenshaltungskosten sei ein wichtiges Problem.
Sie erinnerte an das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts
Deutschland, dessen Entlastungswirkungen zu 69 Prozent dem obersten Prozent der Einkommen
zugutegekommen seien. Nicht jede steuerpolitische Maßnahme könne zu 100 Prozent zielgenau sein. Im Vergleich zu anderen
Maßnahmen sei die Mehrwertsteuer ein sinnvoller Ansatzpunkt zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen.
Allerdings sei die Weitergabe von Mehrwertsteuersatzsenkungen an die Endverbraucher unsicher. Die
Maßnahmen währen der Coronakrise seien nach einer Analyse des ifo-Instituts zu 70 Prozent an die Verbraucher
weitergegeben worden. Dies bedeute, dass 30 Prozent der 16 Milliarden Euro beim Einzelhandel oder an einer anderen
Stelle der Wertschöpfungskette hängengeblieben seien. Dies müsse man angesichts der Haushaltslage kritisch
beurteilen.
Der vorliegende Antrag sei Stückwerk, teuer und nicht gegenfinanziert. Doch sei es richtig, dass die damit
zusammenhängenden Fragen der Lebenshaltungskosten für geringe Einkommen thematisiert und diskutiert würden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielt sich daher zum vorliegenden Antrag.
Die Fraktion Die Linke begrüßte, dass in der ersten Lesung des Antrags von anderen Fraktionen die Analyse
geteilt worden sei, dass die Preissteigerungen für breite Bevölkerungsschichten weiterhin ein großes Problem und
Entlastungen notwendig seien.
Der vorliegende Antrag schlage vor, Grundnahrungsmittel von der Mehrwertsteuer zu befreien und eine neue
Definition von „Grundnahrungsmitteln“ vorzunehmen. Außerdem sollten Hygieneprodukte aus Gründen der
Geschlechtergerechtigkeit sowie der ÖPNV aus Klimaschutzgründen von der Mehrwertsteuer befreit werden.
Kleinere Einkommen zahlten fast ausschließlich Mehrwertsteuer. Die Entlastung unterster Einkommen
funktioniere nicht über die Einkommensteuer. Daher sei eine Senkung der Mehrwertsteuer in den genannten Bereichen
notwendig. Es sei die Alltagserfahrung von Menschen mit geringen Einkommen, dass es keine Entlastungen bei
den gestiegenen Preisen gebe. Daher sei eine Senkung der Mehrwertsteuer ein sinnvolles Instrument. Die
anteilsmäßige Belastung durch die Mehrwertsteuer sei bei kleinen Einkommen deutlich größer als bei hohen
Einkommen, die Steuerbelastung sei also regressiv. Deswegen sei der vorliegende Vorschlag ein sinnvoller zusätzlicher
Beitrag zur Entlastung der unteren Einkommen. Davon unabhängig, seien die umfassenderen Konzepte der
Fraktion Die Linke zu Reform der Besteuerung in Deutschland bekannt.
Die Fraktion Die Linke erinnerte daran, dass die Gegenfinanzierung der von der Koalition vorgesehenen Senkung
der Körperschaftsteuer nicht gesichert sei. Die Finanzierung der von der Fraktion Die Linke geforderten
Maßnahmen könnte dagegen durch eine stärkere Belastung höchster Einkommen erfolgen.
Die Fraktion Die Linke halte eine Preisaufsicht für notwendig, um ein Kontrollinstrument zu haben, damit
Entlastungen bei der Mehrwertsteuer tatsächlich bei den Menschen ankämen. Eine solche Preisaufsicht sollte
möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden.
Der vorliegende Antrag müsse in Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer Überprüfung der Systematik des
gesamten Mehrwertsteuersystems gesehen werden. Die Umsatzsteuer sei historisch gewachsen und an vielen
Stellen inkonsistent und nicht mehr zeitgemäß. Diese Problematik müsse grundlegend adressiert werden.
Berlin, den 10. September 2025
Doris Achelwilm
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333]
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