Nachfragen zu Angaben zu Messerangriffen in der Statistik der Bundespolizei im Jahr 2023
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Nachfragen zu Angaben zu Messerangriffen in der Statistik der Bundespolizei im Jahr 2023
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/99
21. Wahlperiode 02.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen
Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Nachfragen zu Angaben zu Messerangriffen in der Statistik der Bundespolizei im
Jahr 2023
Wesentlicher Gegenstand der Nachfragen ist unter anderem die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10257,
in der die Bundesregierung für das Jahr 2023 von insgesamt 777
Gewaltdelikten im Zusammenhang mit eingesetzten Messern spricht. Im späteren
Jahresbericht 2023 der Bundespolizei wird hingegen von 555 Gewaltdelikten in
Verbindung mit eingesetzten Messern (vgl. S. 23, www.bundespolizei.de/Web/DE/Ser
vice/Mediathek/Jahresberichte/jahresbericht-2023-file.html, 19. August 2024)
gesprochen. Im Rahmen der Schriftlichen Frage 29 des Abgeordneten Fabian
Gramling auf Bundestagsdrucksache 20/14810 verweist die Bundesregierung
wiederum für das Jahr 2023 auf das Zahlenmaterial der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10257, wenn es
um die Frage der Anzahl der Gewaltdelikte mit eingesetzten Messern geht, also
777 Fälle.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie erklärt sich die Bundesregierung das Zustandekommen dieser
Verweisungen auf unterschiedliche Zahlenangaben für das Jahr 2023 (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), und auf welche Ursachen sind ggf. diese
erheblichen Zahlendifferenzen im Vergleich zur ersten Abfrage (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Bundestagsdrucksache 20/10257)
zurückzuführen?
2. Erfolgte in einem früheren Berichtsjahr eine solch erhebliche
Nachkorrektur nach unten wie von 777 auf 555 Gewaltdelikte in Verbindung mit
eingesetzten Messern, und wenn ja, aus welchen Gründen?
3. Ab welchem Zeitpunkt kann die statistische Erfassung von Messerangriffen
innerhalb eines Jahres durch die Bundespolizei als final betrachtet werden,
beziehungsweise ab welchem Zeitpunkt (des Folgejahres) unterliegen diese
Zahlen in der Regel keinen Nachkorrekturen mehr?
4. Wie lauten die korrekten Zahlen für das Jahr 2023 in Bezug auf die Frage,
wie viele Gewaltdelikte jeweils mit eingesetzten (und mitgeführten)
Messern als Tatmittel von der Bundespolizei im Gesamtjahr 2023 erfasst
worden sind (siehe dazu die Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
20/10257)?
5. Wie lauten die finalen Zahlen für das Jahr 2023 in Bezug auf die
Aufschlüsselung nach deutschen, nichtdeutschen unbekannten und ungeklärten
Tatverdächtigen jeweils in Bezug auf die Erfassungsparameter der
Bundespolizei „Messer mitgeführt“ oder „Messer eingesetzt“ in Verbindung mit
Gewaltdelikten (siehe dazu die Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
20/10257 mit älteren Antworten der Bundesregierung)?
6. Welche zehn Staatsangehörigkeiten waren jeweils unter den nichtdeutschen
Tatverdächtigen (siehe Frage 5) im Jahr 2023 final am häufigsten vertreten
(bitte in absoluten Zahlen sowie in Bezug auf die Differenzierung „Messer
eingesetzt“ sowie „Messer mitgeführt“ aufschlüsseln)?
7. Ist die Aufschlüsselung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5672 bezüglich der Anzahl der
Gewaltdelikte im Zusammenhang mit eingesetzten oder mitgeführten Messern
einschließlich der dazugehörigen Tatverdächtigen vom zweiten
Halbjahr 2018 bis zum Jahr 2022 korrekt (siehe die Antworten zu den Fragen 1
und 2 auf Bundestagsdrucksache 20/5672)?
8. Warum werden statistische Angaben zu Gewaltdelikten mit eingesetzten
Messern erst seit dem Jahresbericht 2023 der Bundespolizei veröffentlicht
(vgl. dort S. 23), obwohl die Bundespolizei solche Daten bereits seit dem
zweiten Halbjahr 2018 erfasst und es seit Jahren ein hohes
sicherheitspolitisches wie öffentliches Interesse an diesen Zahlen gibt (vgl. zur fehlenden
Ausweisung den Jahresbericht 2022 der Bundespolizei, www.bundespolize
i.de/Web/DE/Service/Mediathek/Jahresberichte/jahresbericht_2022_fil
e.html)?
9. Warum äußert man sich im Jahresbericht 2023 der Bundespolizei nicht zur
anteiligen Zusammensetzung der Tatverdächtigen (z. B. deutsch,
nichtdeutsch, häufig vertretene Staatsangehörigkeiten) in Bezug auf
Gewaltdelikte mit eingesetzten Messern, und wird zukünftig eine solche
Aufschlüsselung in den Jahresberichten umgesetzt werden, und wenn nein, warum
nicht?
Berlin, den 25. April 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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