Nachfragen zu Angaben zu Messerangriffen in der Statistik der Bundespolizei im Jahr 2023 (Antwort zu Drs. 21/99)
Text
Nachfragen zu Angaben zu Messerangriffen in der Statistik der Bundespolizei im Jahr 2023 (Antwort zu Drs. 21/99)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/178
21. Wahlperiode 16.05.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann,
Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/99 –
Nachfragen zu Angaben zu Messerangriffen in der Statistik der Bundespolizei im
Jahr 2023
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wesentlicher Gegenstand der Nachfragen ist unter anderem die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10257,
in der die Bundesregierung für das Jahr 2023 von insgesamt 777
Gewaltdelikten im Zusammenhang mit eingesetzten Messern spricht. Im späteren
Jahresbericht 2023 der Bundespolizei wird hingegen von 555 Gewaltdelikten in
Verbindung mit eingesetzten Messern (vgl. S. 23, www.bundespolizei.de/Web/D
E/Service/Mediathek/Jahresberichte/jahresbericht-2023-file.html, 19. August
2024) gesprochen. Im Rahmen der Schriftlichen Frage 29 des Abgeordneten
Fabian Gramling auf Bundestagsdrucksache 20/14810 verweist die
Bundesregierung wiederum für das Jahr 2023 auf das Zahlenmaterial der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10257,
wenn es um die Frage der Anzahl der Gewaltdelikte mit eingesetzten Messern
geht, also 777 Fälle.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Grundlage der Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 20/10257 und 20/5672 sowie auf
die Schriftliche Frage 29 des Abgebordneten Fabian Gramling auf
Bundestagsdrucksache 20/14810 bildet die Polizeiliche Eingangsstatistik der
Bundespolizei (PES). Die Auswertung der jeweils erbetenen statistischen Daten erfolgt auf
Grundlage der PES entlang der konkreten Fragestellung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 16. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie erklärt sich die Bundesregierung das Zustandekommen dieser
Verweisungen auf unterschiedliche Zahlenangaben für das Jahr 2023 (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), und auf welche Ursachen sind ggf. diese
erheblichen Zahlendifferenzen im Vergleich zur ersten Abfrage (Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Bundestagsdrucksache
20/10257) zurückzuführen?
Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/10257 erfolgt entlang der konkreten
Fragestellung und beinhaltet unter anderem die statistischen Daten zu
sämtlichen der Bundespolizei bekannt gewordenen Gewaltdelikten unter Einsatz
eines Messers (777 Gewaltdelikte unter Einsatz eines Messers im Jahr 2023).
Die Fallzahlen im Jahresbericht der Bundespolizei für das Jahr 2023 hingegen
beziehen sich entsprechend der vorangestellten Überschrift „Delikte auf
Bahnanlagen und in Zügen“ allein auf den Phänomenbereich der Gewaltdelikte unter
Einsatz eines Messers auf Bahnanlagen und in Zügen (555 Delikte). Die
statistischen Daten des Jahresberichtes sind eine Teilmenge der bundespolizeilichen
Gesamtfeststellungen, die in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/10257 dargestellt wurden.
2. Erfolgte in einem früheren Berichtsjahr eine solch erhebliche
Nachkorrektur nach unten wie von 777 auf 555 Gewaltdelikte in Verbindung mit
eingesetzten Messern, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Es handelt sich nicht um eine Korrektur der statistischen Daten. Es wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Ab welchem Zeitpunkt kann die statistische Erfassung von
Messerangriffen innerhalb eines Jahres durch die Bundespolizei als final betrachtet
werden, beziehungsweise ab welchem Zeitpunkt (des Folgejahres)
unterliegen diese Zahlen in der Regel keinen Nachkorrekturen mehr?
Die statistische Erfassung der Angaben der Polizeilichen Eingangsstatistik der
Bundespolizei (PES) ist in der Regel Ende Januar des Folgejahres
abgeschlossen.
4. Wie lauten die korrekten Zahlen für das Jahr 2023 in Bezug auf die Frage,
wie viele Gewaltdelikte jeweils mit eingesetzten (und mitgeführten)
Messern als Tatmittel von der Bundespolizei im Gesamtjahr 2023 erfasst
worden sind (siehe dazu die Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
20/10257)?
5. Wie lauten die finalen Zahlen für das Jahr 2023 in Bezug auf die
Aufschlüsselung nach deutschen, nichtdeutschen unbekannten und
ungeklärten Tatverdächtigen jeweils in Bezug auf die Erfassungsparameter der
Bundespolizei „Messer mitgeführt“ oder „Messer eingesetzt“ in
Verbindung mit Gewaltdelikten (siehe dazu die Antwort zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/10257 mit älteren Antworten der Bundesregierung)?
6. Welche zehn Staatsangehörigkeiten waren jeweils unter den
nichtdeutschen Tatverdächtigen (siehe Frage 5) im Jahr 2023 final am häufigsten
vertreten (bitte in absoluten Zahlen sowie in Bezug auf die
Differenzierung „Messer eingesetzt“ sowie „Messer mitgeführt“ aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Für die erbetenen statischen Daten wird weiterhin auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/10257 verwiesen. In diesem Zusammenhang wird ergänzend auf die
Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
7. Ist die Aufschlüsselung in der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5672 bezüglich der Anzahl der
Gewaltdelikte im Zusammenhang mit eingesetzten oder mitgeführten
Messern einschließlich der dazugehörigen Tatverdächtigen vom zweiten
Halbjahr 2018 bis zum Jahr 2022 korrekt (siehe die Antworten zu den
Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 20/5672)?
Die Aufschlüsselung der erbetenen Daten auf Bundestagsdrucksache 20/5672
ist weiterhin korrekt. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3
verwiesen.
8. Warum werden statistische Angaben zu Gewaltdelikten mit eingesetzten
Messern erst seit dem Jahresbericht 2023 der Bundespolizei veröffentlicht
(vgl. dort S. 23), obwohl die Bundespolizei solche Daten bereits seit dem
zweiten Halbjahr 2018 erfasst und es seit Jahren ein hohes
sicherheitspolitisches wie öffentliches Interesse an diesen Zahlen gibt (vgl. zur fehlenden
Ausweisung den Jahresbericht 2022 der Bundespolizei, www.bundespoliz
ei.de/Web/DE/Service/Mediathek/Jahresberichte/jahresbericht_2022_fil
e.html)?
9. Warum äußert man sich im Jahresbericht 2023 der Bundespolizei nicht zur
anteiligen Zusammensetzung der Tatverdächtigen (z. B. deutsch,
nichtdeutsch, häufig vertretene Staatsangehörigkeiten) in Bezug auf
Gewaltdelikte mit eingesetzten Messern, und wird zukünftig eine solche
Aufschlüsselung in den Jahresberichten umgesetzt werden, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Auswahl und redaktionelle Aufbereitung der Inhalte des Jahresberichts der
Bundespolizei liegen im Ermessen der Bundespolizei als Herausgeber. Die
Inhalte des Jahresberichtes wurden und werden auch zukünftig angepasst.
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ISSN 0722-8333]
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