Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU und der Richtlinie 2014/53/EU durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 im Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und im Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall
Text
Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU und der Richtlinie 2014/53/EU durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 im Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und im Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 408/26
10.07.26 BRFuss
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU
und der Richtlinie 2014/53/EU durch die Richtlinie (EU) 2024/2749
im Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und im
Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem
Binnenmarkt-Notfall
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 89. Sitzung am 9. Juli 2026 aufgrund der
Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und
Energie – Drucksache 21/6993 – den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie
(EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU)
2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das
Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem
Binnenmarkt-Notfall
– Drucksachen 21/5439, 21/5876 –
mit beigefügten Maßgaben, im U brigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 31.07.26
Erster Durchgang: Drs. 184/26
1. Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt:
„Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU und der Richtlinie
2014/53/EU durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 im Elektromagnetische-Verträglichkeit-
Gesetz und im Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-
Notfall*“.
2. In Artikel 1 Nummer 3 wird in § 21b Absatz 1 Satz 1 die Angabe „Richtlinie (EU) 2014/30“
durch die Angabe „Richtlinie 2014/30/EU“ ersetzt.
3. Artikel 2 Nummer 3 wird wie folgt geändert:
a) In § 22c Absatz 5 Satz 1 und Absatz 7 Satz 1 wird jeweils die Angabe „Richtlinie (EU)
2014/53“ durch die Angabe „Richtlinie 2014/53/EU“ ersetzt.
b) In § 22d Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Richtlinie (EU) 2014/53“ durch die Angabe
„Richtlinie 2014/53/EU“ ersetzt.
4. Nach Artikel 2 wird der folgende Artikel 3 eingefügt:
„Artikel 3
Gesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs (ABüFöG)
§ 1
Förderungen betreffend den Neubau oder Ersterwerb eines Effizienzhauses 55 oder eines
Effizienzgebäudes 55 im Rahmen der Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau können
abweichend von § 9 Absatz 3 Satz 1 des Haushaltsgesetzes 2026 vom 22. Dezember 2025
(BGBl. 2025 I Nr. 343) unter Kapitel 6093 Titel 893 72 des dazugehörigen Haushaltsplans auch
gewährt werden, wenn
1. die Förderung erst nach dem Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden
Lieferoder Leistungsvertrages beantragt wurde und die Bauarbeiten vor Ort noch nicht begonnen
wurden und
2. der Fördernehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung den Nachweis über ein
dokumentiertes Beratungsgespräch mit einem Finanzierungspartner der Kreditanstalt für
Wiederaufbau oder einem Finanzvermittler erbringt, welches vor Abschluss des
Lieferoder Leistungsvertrages stattfand.
* Dieses Gesetz dient der Umsetzung der
− Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. L 96
vom 29.3.2014, S. 79), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 (ABl. L,
2024/2749, 8.11.2024) geändert worden ist,
− Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Funkanlagen (ABl. L 153 vom 22.5.2014, S. 62), die
zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 (ABl. L, 2024/2749, 8.11.2024)
geändert worden ist.
§ 2
Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.“
5. Der bisherige Artikel 3 wird zu Artikel 4.
Drucksache 408/26- 3 -
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