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Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)

dip / rede 23.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048) Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus dem am 4. August 2026 veröffentlichten Bericht des Vorsitzenden des Finanzausschusses des US-Senats, Senator Ron Wyden, wonach im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein erhebliche Finanztransaktionen über Konten der Deutschen Bank AG erst verspätet gemeldet worden sein sollen, insbesondere im Hinblick auf eine erneute aufsichtsrechtliche Bewertung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7048 mitgeteilte Einschätzung, wonach sich aus den beiden Auskunfts- und Vorlageersuchen der BaFin kein weiterer aufsichtlicher Handlungsbedarf ergeben habe, und, wenn ja, welche? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Der Report von Senator Ron Wyden „Looking the Other Way: How Wall Street Banks enabled Jeffrey Epstein’s sex trafficking“ ist der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und dem Bundesministerium der Finanzen bekannt und wurde von der Bafin ausgewertet. Neue Erkenntnisse ergeben sich aus dem Report nicht. Die dem Report zugrunde liegenden Darstellungen zur Deutschen Bank waren bereits Gegenstand eines Verfahrens und einer Entscheidung der für den US-Bundesstaat New York zuständigen Finanzaufsichtsbehörde – des New York State Department of Financial Services (NYDFS) im Juli 2020. Die NYDFS war in eigener Zuständigkeit gegenüber der Deutschen Bank tätig geworden, um den Fall Jeffrey Epstein zu untersuchen. Jeffrey Epstein war Kunde der US-Niederlassungen der Deutschen Bank, weshalb für die Prüfung und Bewertung von geldwäscherelevanten Sachverhalten im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein die US-Behörden zuständig sind und sich diese nach US-amerikanischem Recht richten. Die Entscheidung der New Yorker Aufsichtsbehörde wurde von der Bafin ebenfalls ausgewertet. Es wird insoweit auf die Bundestagsdrucksachen 21/5804 sowie 21/4372 verwiesen, jeweils einschließlich der eingestuften und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten Antwortteile.

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