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Rede von Dr. Rainer Kraft (AfD) – 4 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027

dip / rede 08.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 91. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 4: 4 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027.

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Rede von Dr. Rainer Kraft (AfD) – 4 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Scheer, ich weiß nicht, ob Sie auch schon zur Beratung des Einzelplans 16, des Geschäftsbereichs des Umweltministeriums, hier waren. Sie haben hier genauso wie einige SPD-Mitglieder vorher schon wieder die These in den Raum geworfen, dass Strom aus Kernenergie extrem teuer und mithin sogar der teuerste war. Der Bundesumweltminister hat sich dahin gehend geäußert und, ich glaube, auch Ihr Kollege Schmid. Deswegen möchte ich Sie auf einige Dinge hinweisen und Ihnen danach eine Frage stellen. Die Schweizer Betreiber der Kernkraftwerke Leibstadt und Gösgen weisen in ihren Geschäftsberichten die Gestehungskosten von Strom aus Kernkraft aus. Die Zahlen, die dort veröffentlicht werden, bewegen sich im Rahmen von 4,5 oder 4,7 Rappen pro Kilowattstunde. Das sind umgerechnet Pi mal Daumen 5 Eurocent pro Kilowattstunde. Sie sagen natürlich, dass Strom aus Kernkraft die teuerste Stromerzeugung ist. Nun möchte ich Sie darauf hinweisen, dass gemäß Schweizer Obligationenrecht – ich glaube, es ist Artikel 957 – ein Unternehmen in der Schweiz zur wahrheitsgemäßen Rechnungslegung verpflichtet ist. Ich wollte fragen, ob Sie bereit sind, Ihr angebliches Geheimwissen, dass Strom aus Kernkraft so unglaublich teuer ist, mit den Schweizer Behörden zu teilen und die Betreiber der Kernkraftwerke Leibstadt und Gösgen anzuzeigen, und ob Sie auch weiterhin gewillt sind, uns über den Vorgang Ihrer Anzeige zu unterrichten?

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