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Erklärung von Axel Knoerig (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …

dip / rede 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 90. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 22a: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssät. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Erklärung von Axel Knoerig (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur … Ich stimme dem heute zur Abstimmung stehenden Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zu. Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor immensen finanziellen Herausforderungen. Prognosen zeigen, dass sich das Defizit ohne entschiedene Gegenmaßnahmen in den kommenden Jahren drastisch ausweiten würde. Es ist daher zwingend geboten, verantwortungsvoll zu handeln und die GKV nachhaltig auf ein solides finanzielles Fundament zu stellen. Ich trage dieses Gesetz mit, um diese unerlässlichen Reformen zur Stabilisierung der Beiträge zu ermöglichen. Ausdrücklich nicht einverstanden bin ich jedoch mit der im Zusammenhang mit diesem Gesetz getroffenen Verabredung, dass die Bundesregierung künftig eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke auf den Weg bringen möchte. Eine solche Sonderabgabe lehne ich ab. Die deutsche Getränkewirtschaft ist stark mittelständisch geprägt. Eine Zuckerabgabe würde diesen Betrieben in ohnehin wirtschaftlich angespannten Zeiten erhebliche neue Kosten und einen bürokratischen Mehraufwand aufbürden, obwohl unsere Wirtschaft Verlässlichkeit, Planungssicherheit und Entlastung benötigt statt neuer Regulierungen. Darüber hinaus setze ich auf Aufklärung und die Eigenverantwortung der mündigen Bürgerinnen und Bürger. Wie in fast allen Lebensbereichen gilt auch bei zuckergesüßten Getränken: Die Dosis macht das Gift. Eine pauschale Diskriminierung einzelner Produkte greift zu kurz, zumal der Absatz von Erfrischungsgetränken mit Zucker in Deutschland ohnehin seit Jahren kontinuierlich zurückgeht. Die Getränkehersteller haben den Zucker- und Kaloriengehalt ihrer Produkte bereits signifikant gesenkt. Eine staatliche Zwangsabgabe ignoriert und entwertet diese positive Marktentwicklung. Nicht zuletzt ist auch ein gesundheitlicher Nutzen nicht klar erkennbar. Des Weiteren gibt es keine evidenzbasierten Daten, die eine Einführung einer Zuckerabgabe rechtfertigen. Internationale Erfahrungen mit einer Zuckersteuer zeigen, dass diese keinen nachhaltigen Beitrag zur Bekämpfung von Übergewicht leistet. Trotz meiner inhaltlichen und ordnungspolitischen Differenz bei der Frage der Zuckerabgabe überwiegt bei meiner Gesamtabwägung die zwingende Notwendigkeit, das System der gesetzlichen Krankenversicherung als Ganzes zu reformieren und zu stabilisieren. Aus dieser Verantwortung heraus stimme ich dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der vorliegenden Fassung zu.

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