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Frage von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)

dip / rede 20.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932) Warum plant die Bundesregierung in ihrem Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, die angekündigte Abgabe auf zuckergesüßte Getränke trotz des dringenden gesundheitspolitischen Handlungsbedarfs (www.vzbv.de/meldungen/verbraucherzentrale-zuckersteuer-ist-ueberfaellig) erst ab 2028 einzuführen, und wann genau wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf vorlegen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge: Die Bundesregierung orientiert sich bei der angekündigten Abgabe auf zuckergesüßte Getränke an der Reformempfehlung Nummer 66 der FinanzKommission Gesundheit. Ziel ist es, Anreize für die Hersteller zu setzen, die Produktrezepte anzupassen, sodass die Getränke einen geringeren Zuckergehalt haben (sogenannte Reformulierung). Die Kommission empfiehlt daher eine Übergangsfrist von rund zwölf Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten, damit Planungssicherheit gewährleistet und eine Anpassung von Produktrezepturen ermöglicht wird. Die Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit orientiert sich an der britischen Herstellerabgabe mit nachgewiesenen Reformulierungseffekten. Der Zeitplan für das Gesetzgebungsvorhaben wird aktuell abgestimmt.

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